Schlag den Raab

Irgendwann, spätestens nach dem Grand-Prix-Erfolg in diesem Jahr, ist aus Stefan Raab, dem Schmuddelkind, in den Medien Stefan Raab, der geniale Entertainer geworden. Der Pro-Sieben-Moderator wird mit Lob und Preis überschüttet, und da ist es ein normaler und gesunder journalistischer Reflex, wenn eine Zeitschrift beschließt, gegen den Gleichklang anzuschreiben.

Aus jedem Absatz des Artikels, den der „Focus“ vor drei Wochen veröffentlichte, spricht der Wille, etwas Negatives über Stefan Raab zu schreiben und die Naivität und Dummheit all der Stefan-Raab-Gutfinder zu entlarven. Der Mann ist offenbar gefährlich, denn er verflucht im eigentlichen Sinne des Wortes sein Publikum. Von der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises berichten die „Focus“-Autoren:

„Ihr kommt alle in die Hölle“, sagt Raab in seiner Dankesrede (…).

Wer weiß, wie sehr er im katholischen Glauben erzogen ist und wie tief diese Wurzel seines Lebens bis heute greift, hält diese Bemerkung für allenfalls halb komisch.

Raab sagt den Fernsehschaffenden halbernst voraus, dass ihnen die ewige Verdammnis droht? Das ist tatsächlich, was ja nicht das Schlechteste ist, das man über einen Artikel sagen kann: originell.

Es ist eigentlich ziemlich leicht, Stefan Raab blöd zu finden, aber im „Focus“ liest es sich sehr angestrengt. Sein Lachen nennen die Autoren „jene praktizierte Satire am eigenen Körper“. Die Produktionsfirma Brainpool nennen sie „diese Gehirn-Badeanstalt, in der Stefan Raab als Anteilseigner und Kreativer der ganz große Bademeister ist“. Den Moderator nennen sie immer wieder „Metzgerssohn“ und schöpfen daraus die Pointen wie die, er betreibe „Humor wie eine Fleischerei“ („Grundsatz: Es darf immer noch ein bisschen mehr sein“) und sei „unersättlich“.

Fassungslos schildern sie detailliert, wie sich Lena, die ihm den Fernsehpreis überreichte, dabei vor ihm niedergekniet hat – was offenbar nicht als Scherz oder Geschenk für die Fotografen zu deuten ist, sondern als „vollkommene Demutsgeste“, die vom Publikum dann auch noch durch stehenden Applaus „zur Unterwerfung vollendet“ worden sei.

Der „Focus“ weist auf die Brüche in Raabs Leben und Karriere hin; darauf zum Beispiel, dass er Dieter Bohlen übel nehme, private Fotos von sich an die „Bild“-Zeitung zu schicken, obwohl er selbst doch vor sieben Jahren noch eine Kolumne für das Blatt geschrieben habe. Ja, der Vergleich ist schief, aber das hat er mit ungefähr allen Vergleichen in dieser Geschichte gemein. Es sei bei Raab schwer, „die Grenze zu ziehen zwischen dem Gebrauch und dem Missbrauch des Privaten“, stellen die „Focus“-Leute fest und machen dann folgenden Widerspruch auf:

Einerseits ist er der Mann, der alles riskiert für die Quote. Der sich von der Box-Weltmeisterin Regina Halmich für eine gute Show das Nasenbein einschlagen lässt. (…)

Andererseits ist Stefan Raab der Mann, der Europas Fernsehen verändern wird.

Kann mir jemand erklären, inwieweit das etwas über ein gespaltenes Verhältnis zur Privatheit aussagt oder überhaupt ein Widerspruch ist?

Der „Focus“ stellt fest, dass Details über Raabs Privatleben „privat“ seien und „niemand wissen muss“, um dann in großer Akribie Details über Raabs Privatleben zusammenzutragen. So richtig aufregende Sachen haben die drei Redakteure nicht herausgefunden, aber wie zum Ausgleich dafür dokumentieren sie auch noch das unaufregendste Detail. Wir erfahren, aus das Garagentor am Haus seiner Eltern aus „schwerem Holz“ sei und sich „per Elektromotor und Fernbedienung öffnen“ lasse. Dass der Belag in der Straße, in der er wohne, „extraglatt“ sei. Dass er im Abi-Heft 1986 keine Berufsziele angegeben habe.

Dann doch eine erhellende Enthüllung: Schon als Kind soll sich Raab in der Schule über einen kleingewachsenen Lehrer lustig gemacht haben!

Keine Frage: Es gibt einen großen Widerspruch in der Person Stefan Raabs, sogar in der öffentlichen Person. Er ist heute zu einem Symbol für Qualitätsunterhaltung geworden und sogar für einen menschenwürdigen Umgang mit Kandidaten im Fernsehen, obwohl seine Karriere nicht zuletzt auf der Bloßstellung von Nichtprominenten beruht. Der Widerspruch lässt sich teilweise dadurch erklären, dass Raab sich verändert hat — auch die Beispiele, die der „Focus“ nennt (Lisa Loch, Bimmel-Bingo, die Frau vom Maschendrahtzaun) sind Jahre alt. Doch auch wenn Raabs Grenzen heute vielleicht woanders liegen — Schadenfreude und pubertärer Humor machen immer noch einen großen Anteil seines Schaffens aus.

Doch das war dem „Focus“ in seinem unter dem Chefredakteur Wolfram Weimer neu erweckten Drang, wichtig und anders zu sein, offenbar nicht brisant genug. Und gerade die Tatsache, dass Raab sein Privatleben äußerst konsequent vor den Blicken der Öffentlichkeit schützt, nahmen die Autoren als Ansporn, möglichst tief darin zu wühlen. Und prahlen damit, wie mutig und revolutionär das ist:

Wer über den Mann spricht, der auf dem Bildschirm so konsequent das Bild vollendeter Öffentlichkeit vermittelt, riskiert Strafe.

Die Gefahr ist glaubhaft.

Schon am ersten Tag der FOCUS-Recherche trifft die Drohung ein, Stefan Raab werde von dieser Minute an nie wieder für ein Interview zur Verfügung stehen.

Nun mag es legitim sein, im privaten Umfeld von Raab zu recherchieren. Es ist aber auch für jemanden wie Raab, der sein Privatleben nie in die Öffentlichkeit getragen hat, legitim, aus dieser Recherche die Konsequenz zu ziehen und jede Mitarbeit an dem Werk abzulehnen …

… und hinterher jedes Wort auf die Waage zu legen (machen Sie sich Ihr eigenes „Focus“-artiges Wortspiel hier bitte selbst). Zwanzig Punkte umfasst die Gegendarstellung von Raab, die der „Focus“ heute veröffentlicht. Die Illustrierte drucke sie „sehr gern“, schreibt sie dazu, „mit Blick auf den Informationsgehalt“. Raab hatte offensichtlich Spaß daran, nicht nur gravierende Fehler, sondern auch die kleinsten Details zu korrigieren:

6. Weiter heißt es: „Der Metzgerssohn, der heute noch das Mettbrötchen mit Zwiebeln, Gurkenscheibe dazu, ganz hinten in seiner Stammkneipe schätzt (…).“
Hierzu stelle ich fest, dass ich nie Mettbrötchen mit Gurkenscheiben dazu esse und auch keine Stammkneipe habe. (…)

20. In der Bildunterzeile des Fotos auf S. 166, das ein Mettbrötchen zeigt, heißt es: „Sein Brötchen – in der Kölschkneipe“.
Hierzu stelle ich fest, dass es sich nicht um mein Mettbrötchen handelt.

Der „Focus“ empfiehlt unter anderem diese Punkte seinen Lesern, „die sich ein eigenes Bild [mutmaßlich über den Wahrheitsgehalt der Gegendarstellung] machen möchten“. Wie heuchlerisch.

Natürlich ist es lächerlich, ein solches Quatschdetail zu korrigieren. Aber noch lächerlicher ist es doch, ein solches Quatschdetail überhaupt erst für berichtenswert zu halten. Und am allerlächerlichsten, das erste für lächerlich zu halten und das zweite nicht und sich über den mangelnden „Informationsgehalt“ der Gegendarstellung lustig zu machen.

„Den Wahrheitsgehalt der Gegendarstellung wollen wir nicht kommentieren“, schreibt „Focus“. Schade, denn bei einigen durchaus relevanten Punkten liegt die Illustrierte falsch. Zum Beispiel, wenn sie den Eindruck erweckt, Raab verdiene auch noch an Oliver Pocher und Mario Barth mit – die beide längst bei anderen Unternehmen unter Vertrag sind. Auch von regelmäßigen Strafen, die Pro Sieben laut „Focus“ für Schleichwerbung in Raab-Sendungen zahlen musste, ist nichts bekannt.

„Focus“ hat die Gegendarstellung einfach gedruckt, nachdem das Magazin von Raabs Anwalt dazu aufgefordert wurde — die Redaktion verzichtete auf die übliche juristische Gegenwehr. Natürlich ist es einerseits ganz schön, dass es, wie es aussieht, keine juristische Auseinandersetzung um den Artikel geben wird, bei der dann womöglich auch Fragen zu klären wären wie die, ob Raabs Haus von einer Hecke oder von Bäumen umgeben ist und womöglich der Gärtner als Zeuge geladen würde. Andererseits ist es auch sensationell billig, sich als Medium einfach achselzuckend hinzustellen und zu suggerieren, dass es ja auch nicht darauf ankommt, was nun die Wahrheit ist.

Gericht erlaubt Kritik an dubiosem Call-TV

Es ist eine krachende Niederlage für die Firma Mass Response und ihren Versuch, eine öffentliche Auseinandersetzung über die dubiosen Vorgänge in den von ihr produzierten Gewinnspielsendungen zu verhinden: Das Hamburger Landgericht hat eine Klage des Unternehmens gegen den Call-TV-Kritiker Marc Doehler in allen Punkten zurückgewiesen.

Es geht um ein Video, in dem Doehler Unregelmäßigkeiten in den Abläufen der Call-TV-Sendungen „Swiss Quiz“ und „Anrufen + Gewinnen“ dokumentiert und kommentiert hat. Zu sehen ist zum Beispiel:

  • wie Lösungs-Umschläge, deren Inhalt die Zuschauer erraten sollten, im Lauf der Sendung verschwanden und später an anderer Stelle wieder auftauchten.
  • wie Anrufer, die die richtige Lösung sagten, dennoch nicht den versprochenen Gewinn bekamen.
  • wie sehr sich die Stimmen vieler durchgestellter und angeblich unterschiedlicher Anrufer ähnelten.

Doehler hatte angesichts der Ausschnitte Zweifel daran formuliert, ob bei der Produktionsfirma alles „fair und transparent“ zugeht. Mass Response forderte ihn auf, zahlreiche Beschreibungen und Kommentierungen zu unterlassen und erwirkte zunächst eine umfassende einstweilige Verfügung gegen ihn. Doch im Hauptsacheverfahren wies das das Landgericht Hamburg jetzt alle Ansprüche zurück.

Die Firma Mass Response hatte beantragt, Doehlers Film schon deshalb zu verbieten, weil sie die umstrittenen Sendungen gar nicht produziert habe. In dem fraglichen Zeitraum soll das Münchner Unternehmen Primavera TV dafür verantwortlich gewesen sein. Doch Mass Response verwickelte sich in Widersprüche — das Gericht nahm dem Unternehmen seine Darstellung der Abläufe nicht ab. Und selbst wenn es den Auftrag zur Herstellung der Shows an Primavera TV als Subproduzenten übertragen habe, sei es zulässig, den Hauptproduzenten Mass Response als „Produzenten“ zu bezeichnen.

Auch inhaltlich erlaubte das Gericht sämtliche Formulierungen, die Mass Response untersagen wollte — teilweise, weil sie schlicht stimmten. Zum Beispiel, was den merkwürdigen Umgang mit den Lösungsumschlägen anging. Doehler hatte formulierte:

„Wenn bei Mass Response wirklich alles fair und transparent zugeht, wie kann es dann sein, dass Lösungsumschläge mitten in der Sendung plötzlich verschwinden, am Sendungsende wie von Zauberhand wieder auftauchen — nur leider eben nicht an dem Platz, an dem sie vorher von der diensthabenden Moderatorin abgelegt worden sind?“

Mass Reponse wollte das verbieten lassen, doch das Gericht stellte anhand der Sendungsmitschnitte, die Doehler vorlegte, fest: „Diese Behauptung ist zutreffend.“ Mass Response habe dem „nichts Substantielles entgegengesetzt“.

Primavera TV hatte in einem anderen Verfahren über denselben Sachverhalt folgende Erklärung abgegeben, warum die Umschläge während einer Sendung vorübergehend verschwinden und dann anderswo wieder auftauchen können [pdf]:

Es kann passieren, dass Lösungsumschläge von Mitarbeitern in die Hand genommen und überprüft werden. (…) [D]ass die Prüfung von Umschlägen nicht gefilmt wird, ist auch keine Merkwürdigkeit oder Unregelmäßigkeit, sondern liegt daran, dass dieser Vorgang nicht Teil des Spiels ist.

Derartige Prüfungen erfolgen nicht willkürlich, sondern dann wenn sie erforderlich sind. Bei einer Live-Sendung kann es trotz mehrfacher Checks passieren, dass Fehler gemacht werden (z.B. alter Umschläge mit anderen Lösungen, Verwechslung von Umschlägen, die zu verschiedenen Spielen gehören usw.) Wenn während der Sendung beim Producer die Vermutung aufkommt, dass es zu einem Fehler gekommen sein könnte, dann muss eine Überprüfung vorgenommen werden. (…)

Umschläge sind also nicht „verschwunden“, sondern waren nur nicht mehr dort abgelegt, wo sie ursprünglich hingelegt wurden.

Aus dieser Tatsache zu schließen, dass in den gezeigten Sendungen „Lösungsumschläge und/oder deren Inhalte ausgetauscht würden“, sei nicht nur „falsch“, sondern verstoße auch „gegen allgemeine logische Denkgesetze“, formulierten die Anwälte von Primavera (die auch die Anwälte von Mass Response sind) forsch.

Das Hamburger Gericht hingegen fand, dass für einen solchen Verdacht „hinreichende Anhaltspunkte“ vorlägen, ebenso wie für die Zweifel an einem ordnungsgemäßen Ablauf:

Denn wenn Lösungsumschläge „verschwinden“ bzw. den Platz wechseln, ohne dass der Zuschauer nachvollziehen kann, wie es dazu gekommen ist, so ist dies jedenfalls eine nichttransparente Spielgestaltung, und es darf im Hinblick darauf auch in Frage gestellt werden, ob die Spielgestaltung tatsächlich fair ist.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht in einem Kontext sogar die Verwendung des Begriffes „betrogen“ nicht untersagte — Doehler hat mehrere Verfahren verloren, in denen Call-TV-Produzenten sich vor allem gegen das Wort „Betrug“ wehrten. Für den damit angeblich verbundenen Vorwurf einer Straftat fehlten die Beweise.

Im aktuellen Fall geht es um eine Sequenz, in der ein Anrufer das richtige Lösungswort „Bratwurst“ nennt, die Moderatorin aber nur „Regenwurm“ versteht. Doehler formulierte, der Anrufer sei um seinen „rechtmäßigen Gewinn [regelrecht] betrogen“ worden. Das Gericht urteilte ungewohnt wirklichkeitsnah:

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB erfüllt sind, da die Begriffe „Abzocke“, „betrügen“ und „betrogen werden“ umgangssprachlich auch über die Bezeichnung eines Betruges im streng strafrechtlichen Sinne hinaus zur Wertung bzw. Kennzeichnung von Sachverhalten verwendet wird, in denen es um ein unredliches und/oder täuschendes Verhalten geht

Das Gericht weigerte sich auch, die Formulierung, bei Mass Response arbeite man mit „getürkten“ Anrufern, zu verbieten:

Auch diese Äußerung stellt sich im Hinblick auf die in dem Video enthaltenen Sequenzen aus „Swiss Quiz“ und „Anrufen & Gewinnen“, aus denen sich ergibt, dass Anrufer in die Sendung gelangen, deren Stimme und Sprachmuster immer gleich klingen, die sich aber mit den verschiedenen Namen melden, als zulässige Meinungsäußerung dar.

Das Gericht wies selbstverständlich auch die Forderung, dass Doehler Mass Response Schadensersatz zahlen solle, zurück.

Dass die Richter die Versuche von Mass Response, eine kritische Auseinandersetzung mit ihren früheren Sendungen zu kriminalisieren, so eindeutig zurückwiesen, ist überraschend. Denn dieselbe Zivilkammer 25 hatte noch im Dezember 2009 auf Antrag von Mass Repsonse zwei einstweilige Verfügungen gegen Doehler sowie Holger Kreymeier, den Betreiber der Internetseite fernsehkritik.tv, erlassen, die ihnen all diese Formulierungen untersagte. Nach der Darstellung von Kreymeier hatte das Gericht ihm in der mündlichen Verhandlung sogar bedeutet, es habe keinen Zweck, dagegen vorzugehen. Kreymeier begrüßt entsprechend das Urteil, schimpft aber über die „offensichtliche Willkür“ des Landgerichts Hamburg.

Gegen Kreymeier ist noch ein ganz ähnliches Verfahren in München anhängig — dort klagt nicht Mass Response, sondern Primavera TV.

Mass Response ist mit dem Call-TV-Geschäft übrigens offenbar nicht glücklich geworden. Der „Standard“ berichtet, das Unternehmen habe 2009 mehr als drei Millionen Euro Verlust gemacht. Mit den Anrufsendungen habe das Unternehmen zudem nicht so viel Umsatz erwirtschaften können, wie sich die Telekom Austria, die es vor drei Jahren kaufte, erhofft hätte.

[Offenlegung: Die Firma Primavera TV ist auch gegen mich juristisch vorgegangen. Mehr dazu in den nächsten Tagen in diesem Blog.]

Schleichwerbung? Bei Ruth Moschner sieht der MDR das nicht so eng

Die Moderatorin Ruth Moschner lässt sich dafür bezahlen, Sendungen zu moderieren, die aussehen wie redaktionelle Kochshows, in Wahrheit aber dazu dienen, bestimmte Produkte ins Bild zu rücken. Erstaunlicherweise scheint diese Tätigkeit eine Arbeit als Moderatorin beim öffentlich-rechtlichen MDR nicht auszuschließen.

„Ruth kocht gut“ heißt die Kochshow auf Bild.de, die Unternehmen und Verbände für Werbung buchen können. Präsentiert wie ein redaktioneller Inhalt wirbt sie mal für Seafood aus Norwegen, mal für Putenfleisch aus Deutschland. Ruth Moschner rückt Tiefkühlgerichte ins positive Licht, zeigt die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Produkten der Marke Iglo, schwört auf Käse der Marke Bavaria Blu oder lässt Tetra-Paks gut aussehen. Die Karton-Leute zum Beispiel freuten sich:

„Mit der Unterstützung des innovativen Kochformats ‚Ruth kocht gut‘ können wir den Getränkekarton erfolgreich auf dem wachsenden Markt der Onlineratgeber platzieren. Ziel ist es, den Getränkekarton weiterhin positiv im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.“

Das wäre nicht problematisch, wenn die Show klar als Werbung gekennzeichnet wäre. Andererseits wäre es dann vermutlich nicht so reizvoll.

So aber scheint Moschner einfach unschuldig zum Beispiel mit einer Kollegin belgische Waffeln zu kochen, bis eine Stelle kommt, an der sie Milch zum Teig gibt:

„Bei mir kommt ’n Schlückchen Milch rein, aus dem Tetra Pak. Da taucht jetzt immer öfter dieses FSC-Siegel auf, das ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein. Und dieses Siegel bekommt man nur, wenn die Rohstoffe für die Verpackung aus einem verantwortungsvoll geforsteten Wald stammen. Das ist ganz, ganz wichtig, denn da tut man auch was fürs Kilma und für die Umwelt.“

Und mitten im Gespräch kann es passieren, dass unvermittelt, aber nur scheinbar unmotiviert eine Sammlung von Tetra Paks im Bild herumsteht.

Auch für die „Abendzeitung“ kocht Moschner seit kurzem, oder genauer: nicht für die „Abendzeitung“, sondern für Iglo. Ihre Kolumne, die auf der Startseite von abendzeitung.de als redaktioneller Inhalt angekündigt wird, handelt zwar scheinbar mal von Küchenpannen, mal von leeren Kühlschränken und mal vom Kochen mit Kindern. Am Ende steht aber bislang immer ein Rezept um ein Tiefkühl-Hähnchenprodukt der Marke Iglo.

Nun sollte man denken, dass gerade die Redaktion der MDR-Talkshow „Riverboat“ sensibilisiert sein sollte, was die Werbeaktivitäten ihrer Moderatoren angeht. Andrea Kiewel musste gehen, nachdem nicht mehr zu ignorieren war, dass sie diverse Fernsehauftritte dazu genutzt hatte, Schleichwerbung für Weight Watchers zu betreiben. Günther Jauch muss, bevor er im Ersten eine politische Talkshow moderieren darf, sogar seine regulären Werbeverträge aufgeben. Aber wenn Ruth Moschner, die „Riverboat“ seit zwei Wochen zusammen mit Jan Hofer präsentiert, in größerem Stil Werbung macht, die als redaktioneller Inhalt verkauft wird, soll das unproblematisch sein?

Sechs Tage braucht der MDR, bis er eine Antwort auf diese Frage formuliert hat. Dann lässt der Unternehmenssprecher Dirk Thärichen von einer Kollegin ausrichten, dass man ihn wie folgt zitieren dürfe:

„Nach unserem Kenntnisstand präsentiert Ruth Moschner auf Online-Portalen Kochshows, die Sachbeistellungen nutzen. Diese Videos sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit dem Hinweis „Unterstützt durch Produktplatzierung“ gekennzeichnet.

Soweit uns bekannt ist, tritt Ruth Moschner darüber hinaus nicht als Werbeträgerin für die entsprechenden Hersteller in Erscheinung.

Grundsätzlich ist zwischen dem MDR und der Moderatorin vereinbart, dass Ruth Moschner mögliche werbliche Aktivitäten im Vorfeld mit uns abstimmt.“

Das ist eine in vielerlei Hinsicht bemerkenswerte Antwort. Tatsächlich sind die Videos auf Bild.de jetzt plötzlich mit dem Hinweis „Unterstützt durch Produktplatzierung“ gekennzeichnet – das waren sie bislang aber nicht. Ein Tetra-Pak-Werbevideo ist komplett verschwunden.

Vorher:

Nachher:

Aber der Hinweis „Unterstützt durch Produktplatzierung“ ist ohnehin merkwürdig: Die Formulierung stammt nämlich aus den Werberichtlinien für das Fernsehen – mit Online-Videos hat das eigentlich gar nichts zu tun. Nach diesen Werberichtlinien ist aber Product Placement zum Beispiel in Ratgeber- und Verbrauchersendungen verboten. Die inkonsequente Übernahme von Fernseh-Regeln scheint ein halbgarer Kompromiss zu sein, um das unmissverständliche Wort „Werbung“ zu vermeiden.

Auch wenn der MDR von „Sachbeistellungen“ spricht, ist das in höchstem Maße irreführend. Solche Sachbeistellungen sind in der Regel Produkte, die von einem Partner kostenlos zur Verwendung in einer Sendung zur Verfügung gestellt werden – zum Beispiel das Traumschiff im „Traumschiff“. Es spricht aber nichts dafür, dass zum Beispiel Tetra Pak einfach nur ein paar Kartons Milch und Wein zur Verfügung gestellt hat, ohne dass Geld geflossen wäre. Alles spricht dafür, dass das Präsentieren der Produkte überhaupt der Sinn des Formates ist.

Ruth Moschners Kochshow und ihre Kochkolumne auf abendzeitung.de erfüllen viel eher die Definition von „Schleichwerbung“. Im Rundfunkstaatsvertrag wird der Begriff definiert als:

„die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.“

Der MDR scheint die wie Schleichwerbung wirkenden Aktivitäten seiner neuen Moderatorin nicht nur zu billigen. Er hilft auch noch dabei, ihren wahren Charakter zu verschleiern.

Ruth Moschner moderiert heute um 22 Uhr im MDR zum zweiten Mal „Riverboat“.

Gericht erklärt „Geo“: Autoren haben Rechte

Christian Jungblut hätte dankbar sein sollen, dass sein Text von der „Geo“-Redaktion überarbeitet und in so vielen Details geändert wurde, dass von seinem Schreibstil nichts übrig geblieben war. Der Anwalt von Gruner + Jahr teilte dem freien Journalisten mit, dass sein Manuskript von niemand geringerem als „einer Preisträgerin des 1. Preises beim Henri-Nannen-Preis 2008 — bekanntlich dem Nachfolger des Kisch-Preises — redigiert wurde“. Auch Peter-Matthias Gaede, der Chefredakteur von „Geo“, sei „als ein Preisträger des 1. Preises beim Kisch-Preis 1984 (…) sicherlich über jeden Zweifel erhaben“. Jungblut selbst hingegen hat nur einen 3. Platz beim Kisch-Preis 1986 vorzuweisen.

Es geht aber gar nicht um die Frage, ob die Reportage, die Jungblut für „Geo“ über den Deichbau in den Niederlanden geschrieben hat, nach der gründlichen Änderung durch die Redaktion besser war als vorher. (Seine blasse Erzählweise sei durch einen lebendigen und plastischeren Stil ersetzt worden, argumentierte der Verlag vor Gericht.) Es geht um die Frage, ob Jungblut als Urheber ein Recht darauf hat, dass sein Werk nicht gegen seinen Willen in einer massiv veränderten Form veröffentlicht wird.

Das Landgericht Hamburg entschied jetzt (308 O 78/10): Er hat dieses Recht. Das Gericht untersagte dem Verlag Gruner + Jahr, den entsprechenden Artikel „Plan B“ aus Heft 12/2009 weiter zu verbreiten. Entscheidend für das Urteil war dabei nicht die Zahl der Preise oder die Größe des Penis Egos der Beteiligten, sondern das Urheberpersönlichkeitsrecht, das dem Urheber das Recht gibt, „eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden“.

Es ist ein Verfahren mit grundlegender Bedeutung für das spannungsreiche Verhältnis zwischen freien Mitarbeitern und Redaktionen. Dass Texte nicht nur behutsam redigiert, sondern auch gravierend verändert werden, ist Alltag bei Zeitungen und Zeitschriften. Die wenigsten freien Journalisten können es sich allerdings erlauben, sich dagegen zu wehren.

Der 67-jährige Jungblut schreibt seit Jahrzehnten als freier Autor für „Geo“ und andere Magazine. Einige seiner Reportagen, zum Beispiel undercover als Steuermann auf einem Supertanker, sind als Bücher erschienen. Früher, sagt er, sei „Geo“ ein ausgesprochenes Autorenblatt gewesen, in dem die Schreiber und ihre spezielle Schreibe weit mehr respektiert wurden als bei anderen Zeitschriften. Heute seien extensive Textänderungen die Regel. Dadurch seien sogar so renommierte Autoren wie Horst Stern und die spätere Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller vergrault worden.

Der Veröffentlichung der Holland-Geschichte gegen seinen Willen geht ein über halbjähriges Hin und Her zwischen Autor und Redaktion voraus. Der Text, den Jungblut geschrieben hatte, sollte nach monatelangem Herumliegen erst schnell von einem Report zu einem Porträt umgeschrieben werden, um in ein spezielles Heftkonzept zu passen. Das wurde dann wieder verworfen, stattdessen gab es andere Änderungswünsche, woraufhin Jungblut eine neue Version schickte. Der Text, der ihm schließlich zur Abnahme geschickt wurde, war dann aber so sehr geändert, dass er ein Veto einlegte. Er teilte Chefredakteur Gaede mit, dass er mit einer Veröffentlichung in der vorliegenden Form nicht einverstanden sei.

Gaedes Antwort war schroff: „Das machen wir ganz einfach: Wir veröffentlichen den Text nicht unter Deinem Namen.“ Als Jungblut dagegen protestierte, legte der „Geo“-Chef nach: „Es war über all die Jahre gut für Dich, dass Deine Texte von GEO-Redakteuren redigiert worden sind. Nun haben wir es allesamt bald hinter uns.“

Jungblut untersagte die Veröffentlichung des umgeschriebenen Textes. „Geo“ ignorierte das und veröffentlichte den Artikel, der auf Jungbluts Artikel beruhte, aber nicht mehr Jungbluts Artikel war, unter Jungbluts Namen.

Der Verlag weigerte sich danach, eine Unterlassungserklärung abzugeben.“Wir bedauern, dass Ihr Mandant es augenscheinlich für richtig hält, eine langjährige Arbeitsbeziehung nun mit so schrillen Misstönen zu beenden“, erwiderte der Anwalt Gruner + Jahr einem entsprechenden Mahnschreiben.

Also traf man sich vor Gericht.

Jungblut beklagte eine „Entstellung“ seines Artikels. Seine Erzählweise sei durch eine reißerische Darstellungsweise ersetzt, Fakten lieblos aneinandergereiht und Zitate zum Teil verändert worden.

Gruner + Jahr berief sich auf einen Autorenvertrag, in dem dem Verlag das Recht „zur Änderung und Bearbeitung“ der Beiträge Jungbluts eingeräumt wird, „soweit diese Bearbeitung nicht den Sinn des Beitrags unzumutbar verändert“.

Das Landgericht urteilte, dass der Verlag sein Bearbeitungsrecht überschritten hat. In der Begründung listet es akribisch die Veränderungen auf, die die Redaktion vorgenommen hat: „Kaum ein Satz des Klägers wurde wortwörtlich übernommen.“ Auch Zitate von Personen und kleinste sprachliche Besonderheiten seien verändert worden. Ohne Zustimmung des Autoren hätte „Geo“ diese Bearbeitung nicht veröffentlichen dürfen.

Der von [„Geo“] umgeschriebene Text bringt vor allem zum Ausdruck, dass [„Geo“] einen anderen Sprachstil erwartet hat. Dieser Erwartung muss der Kläger (…) jedoch nicht gerecht werden. Er hat als Urheber das Recht, auf seinen Sprachstil zu bestehen oder andernfalls seine Veröffentlichung zu untersagen. [Die Zeitschrift] kann sich demgegenüber entscheiden, ob sie den Text im Stil des Klägers veröffentlichen will oder nicht.

Das Gericht wies auch Vorwürfe des Verlages, der Autor habe sich einer Zusammenarbeit verweigert, zurück. Das Urteil liest sich in jeder Hinsicht vernichtend für einen renommierten Verlag und eine trotz einbrechender Verkaufszahlen immer noch renommierte Zeitschrift. Gruner + Jahr wird untersagt, den Text zu nutzen – selbst ohne Namensnennung des Autors.

Gaede wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern, deutet aber an, dass der Verlag wohl in Berufung gehen wird. Jungblut hat das Gefühl, dass der „Geo“-Chefredakteur grundsätzlich nicht bereit ist, das (im Kern unveräußerliche) Urheberpersönlichkeitsrecht anzuerkennen. Als er sich in einem früheren Fall schon über größere Änderungen beschwerte und sagte: „Ich bin kein Steinbruch-Lieferant“, habe Gaede erwidert: „Jeder ist hier Steinbruch-Lieferant.“ Gaede möchte dieses Zitat nicht bestätigen.

Jungblut sagt:

Ich habe diesen Prozess durchgezogen, weil ich zunächst einmal sehr verärgert war. Das gab sich aber recht bald. Ich wollte eine rechtsgültige Antwort darauf: Wie viel darf eigentlich eine Redaktion ohne das Einverständnis des Autoren verändern? Das ist sehr wichtig für alle Autoren und Reporter. Vielleicht werden die meisten ihr Recht nicht einfordern. Aber sie wissen jetzt, dass es möglich ist.

Der „Spiegel“ nennt die Entscheidung des Gerichts in seiner aktuellen Ausgabe ein „eher skurril anmutendes Urteil“. Vielleicht sagt das auch etwas über das eigene Verhältnis des Hamburger Nachrichtenmagazins zu den Rechten von (freien) Journalisten aus.

Nachtrag, 21.50 Uhr. Wolfgang Michal auf „Magda“ zum selben Thema:

Das ist ein bemerkenswertes Urteil. Es führt die Tätigkeit des Redigierens auf seinen ursprünglichen Zweck zurück: auf den behutsamen Umgang mit fremden Texten. Es fordert die Respektierung des individuellen Stils, die Reduzierung der redaktionellen Eingriffe auf das absolut Notwendige und die prinzipielle Einigung mit dem Autor.

Nachtrag, 23.50 Uhr. „Geo“-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede antwortet in den Kommentaren.

Nachtrag, 3. November. Das Urteil im Volltext.

Nachtrag, 15.30 Uhr. Die „Freischreiber“ (ein Berufsverband freier Journalisten, bei dem ich Mitglied bin) haben ein ausführliches Interview mit Jungblut geführt.

Nachtrag, 6. Mai. Fortsetzung hier.

Die verspätete Fernsehkritik: Thilo Sarrazin bei Günther Jauch

Vergangene Woche war Thilo Sarrazin bei Günther Jauch, und keiner hat’s gemerkt.

Das stimmt natürlich nicht; die Sendung hatte fast vier Millionen Zuschauer, fast genau so viele wie „Anne Will“ am Sonntag zuvor. Aber während keine Ausgabe von „Anne Will“ unrezensiert bleibt, hat Sarrazins Auftritt bei „Stern TV“ fast keine mediale Resonanz gefunden. Sein Magazin werde „publizistisch kaum mehr wahrgenommen“, stellte Jauch vor einem halben Jahr fest. In diesem Fall war das vielleicht besser so.

Der Besuch von Sarrazin war ein guter Anlass, sich einmal anzusehen, wie Jauch mit einem solchen Gast und einem solchen Thema umgeht, bevor er demnächst den traditionsreichen Polit-Talk am Sonntagabend im Ersten übernimmt. Er machte keinen guten Eindruck.

Seine Redaktion auch nicht. Bevor Sarrazin im „Stern TV“-Studio sprach, sprach er, wie in dieser Sendung üblich, in einem „Stern TV“-Filmbericht und erklärte, wie Deutschland zu retten sei. Zum Beispiel: „Wer seine Kinder nicht vernünftig beschult, dem wird die Sozialhilfe teilweise gestrichen. Wenn Kinder die Schule schwänzen, gibt es Geldstafe für die Eltern.“ Sarrazin erwähnte nicht, dass Schulschwänzen bereits jetzt eine Ordnungswidrigkeit darstellt und Eltern von Schulverweigerern ein Bußgeld droht. „Stern TV“ erwähnte es auch nicht.

Jauch rollte Sarrazin einen kuscheligen roten Teppich aus. Seine erste Frage lautete: „War ihnen klar, dass Sie über eine Million Bücher verkaufen würden und dass sie im Grunde so einen Integrationsdebattentsunami über Deutschland auslösen würden?“ Kritische Fragen verpackte er in dickste Watte: „Viele sagen: ‚Der hat ja nicht ganz unrecht, aber er bringt uns nicht weiter. Durch sein Buch werden die Dinge nicht besser, der Graben zwischen Deutschen und Menschen mit Migrationshintergrund, der wird dadurch vertieft anstatt dass er zugeschüttet wird.‘ Sie würden die Probleme nicht lösen, sondern nur vertiefen. Ist da nicht was dran?“ Oder: „Wenn Sie mit Ihrem Buch gar nicht provozieren wollten, wenn man das alles, was sie schreiben, ja wohl auch noch wird sagen dürfen in diesem Land, warum haben Sie denn dann den Dienst quittiert?“ Ob der Halbsatz mit dem, was man ja wohl nach sagen dürfen wird in diesem Land, ein Zitat der entsprechenden „Bild“-Schlagzeile oder Jauchs Meinung, blieb offen.

Jauch sagte: „Es gibt Umfragen, die besagen, dass Sie mit ihren Thesen durchaus eine neue politische Partei gründen könnten, die auf Anhieb erfolgreich wäre. Die einen sagen 18 Prozent, andere sagen 20 Prozent, andere sind in ihren Schätzungen noch optimistischer.“ Die Zahlen, die Jauch nennt, sind tatsächlich durch die Medien gegangen, aber ihre Interpretation ist falsch. 18 ist – laut einer Emnid-Umfrage – nicht der Prozentsatz, den eine Sarrazin-Partei bei Wahlen erringen würde, sondern die Zahl der Menschen, die es sich „vorstellen“ können, eine solche Partei zu wählen. Ein gewaltiger Unterschied.

Jauch zitierte den Satz von Bundespräsident Christian Wulff, der Islam gehöre zu Deutschland, und fragte Sarrazin: „Sehen Sie das auch so?“ Sarrazin antwortete unter anderem:

„Was er meint und hätte sagen sollen: Wer islamischen Glaubens ist und bei uns die Gesetze einhält und sich einfügt, kann und soll bei uns leben, wenn er denn sein Brot selber verdient. Das wäre eine vernünftige Aussage.“

Was für eine bemerkenswerte Formulierung, die deutlich macht, wie Sarrazin Moslems diskriminiert. Sie müssen aufgrund ihrer Religion offenkundig Anforderungen erfüllen, die Christen, Atheisten und Agnostiker nicht erfüllen müssen. Was soll, seiner Meinung nach, mit muslimischen Deutschen passieren, die nicht ihr Brot selber verdienen? Oder meint Sarrazin hier nur muslimische Einwanderer? Das wäre aber eine erstaunliche Ungenauigkeit, wo er unmittelbar zuvor dem Bundespräsidenten, stotternd und sich verhaspelnd, vorgeworfen hat, unsauber zu formulieren.

Und was machte Jauch? Er hakte nicht nach, er sprach Sarrazin nicht darauf an, er las die nächste Frage von seiner Karte ab.

Sarrazin sagte noch mehr erstaunliche Sätze. Zum Beispiel:

„Die Wahrheit bringt immer weiter. Und die Wahrheit kann auch nie schädlich sein. Ich habe immer darauf gewartet, dass irgendwer mal kommt und sagt: ‚Das und das in dem Buch ist falsch. Das und das ist logisch falsch, hier sind falsche Zahlen.‘ Das hat es nicht gegeben. Von den Argumentationslinien meines Buches ist bis heute eigentlich keine widerlegt oder auch nur hinterfragt worden.“

Später sagte er, die „Tatsachen und Zusammenhänge“ aus seinem Buch seien „bis heute unbestritten“. Man kann sich womöglich darüber streiten, ob Aussagen und Argumentationen aus Sarrazins Buch widerlegt wurden. Aber zu behaupten, niemand hätte ihm faktisch widersprochen oder seine Argumente hinterfragt oder bestritten, ist offensichtlich unwahr. Jauch ließ es ihm durchgehen.

Die Redaktion hatte für einen weiteren Filmbericht verschiedenen Familien ausgesucht, die gelungene und misslungene Integration repräsentieren sollten. Auf der einen Seite: Arabische Großfamilien mit Menschen, die auch nach vielen Jahren in Deutschland kein deutsch sprechen. Auf der anderen Seite: Einwanderer aus Kasachstan, deren Kinder schon kein russisch mehr sprechen, dafür aber jeder ein Musik-Instrument gelernt haben. Der Kontrast zwischen dem abgeschotteten Ghetto im Hochhausviertel und der heilen Welt im Einfamilienhaus in der Kleinstadt war fast schon lächerlich maximal – und hätte zu der fruchtbaren Frage führen können, in welchem Maß der soziale Status (im Gegensatz zur Fixierung auf Herkunft und Religion) eine Rolle bei der „Integration“ spielt.

Fakten, Statistiken, Studien darüber, wie typisch die gezeigten Fälle sind, erwähnte „Stern TV“ nicht. Jauch sagte bloß, die Nicht-Integrierten, die zu sehen waren, seien ja wohl keine Einzelfälle. Es hätte dann noch eine Diskussion geben sollen, aber die scheiterte schon an der Auswahl der Gäste. Houaida Taraji, die Familien- und Frauenbeauftragte im Zentralrat der Muslime, hatte zu der Diskussion nichts beizutragen. Und der Stadtteilmanager von Bremen-Tenever, Joachim Barloschky, hätte zwar von seinen persönlichen Erfahrungen im täglichen Umgang mit vielen Nationen in einem Problemviertel berichten können – dazu hätte man ihn aber dazu befragen müssen.

Nach insgesamt über einer halben Stunde zu dem Thema bedankte sich Jauch bei den Diskussionsteilnehmern herzlich dafür, dass es „richtig Hin- und Hergegangen“ sei, denn das sei auch „Sinn der Sache“ gewesen.

Dem „Zeit“-Magazin hat Günther Jauch im vergangenen Jahr erzählt, welches Gefühl er manchmal hat, wenn er eine politische Talkshow sieht:

„Ich sitze oft vor dem Fernseher und denke: So, jetzt hat sie oder er den Politiker! Der Ball liegt vor dem leeren Tor, man muss ihn nur noch reinschieben. Aber was passiert? Die Kollegen stoppen den Ball und laufen mit ihm in die andere Richtung.“

Am vergangenen Mittwoch hatte er selbst nicht einmal Ballkontakt.