Betrugsverdacht bei Call-TV-Shows: Drei Verhaftungen

Jahrelang haben die Betreiber von dubiosen Anrufsendungen das Recht genutzt, um ihre Kritiker einzuschüchtern, mundtot zu machen und in den Ruin zu treiben. Vielleicht wendet sich jetzt endlich das Blatt. Der österreichische „Standard“ berichtet, dass drei Verdächtige verhaftet worden seien, zwei in Deutschland, einer in Österreich. Es geht um gewerbsmäßigen Betrug beziehungsweise die Beihilfe dazu.

Die Vorwürfe der Wiener Staatsanwaltschaft entsprechen demnach ziemlich genau dem, was Kritiker den Verantwortlichen detailliert vorgeworfen haben und wofür sie unter anderem von Leuten wie Stephan Mayerbacher, dem ehemaligen Chef der Firma Callactive, die Call-TV-Sendungen unter anderem für MTV produzierte, mit Prozessen überzogen wurden: Die Zuschauer, die kostenpflichtig anriefen, um die Rätsel auf dem Bildschirm zu lösen, hätten gar keine Chance gehabt, durchgestellt zu werden und die ausgelobten Gewinne zu kassieren. Stattdessen seien, so zitiert der „Standard“, „instruierte Fake-Anrufer organisiert und eingesetzt“ worden:

Eingefädelt haben soll das 2004 der nun verhaftete Deutsche S. M., der mit seiner Gesellschaft die erste Call-in-Show in Österreich produziert hat (für ATV). Er habe einem Mitarbeiter des TV-Studios Marx Media Vienna (MMV) erklärt, er brauche Leute, die sich „während der Sendung gegen Bezahlung zur Verfügung halten“, um, ins Studio geschaltet, vorab bekanntgegebene Antworten auf die Quizfragen zu geben.

Genau so sei es gelaufen, mit Leuten, die der MMV-Mitarbeiter organisiert habe. Sie mussten nach dem Gewinn „ihrer Freude … Ausdruck verleihen“, während „echte“ Anrufer nicht durchgestellt wurden.

Ziel der Dramaturgie“ sei es gewesen, die Anruferzahlen hochzuhalten. Die Gewinne wurden allerdings wieder eingesammelt – bis auf 500 Euro, die die Helfer behalten durften.

 
Kleine Auswahl aus dem Archiv:

[via Twipsy]

73 Dinge, die Sie noch nicht über Native Advertising bei der „Huffington Post“ wussten

Ah. Wer gratuliert der „Huffington Post“ zum Geburtstag? Die „Huffington Post“. Sie schaut nämlich „auf ein sehr erfolgreiches erstes Jahr zurück“.

Die „Huffington Post“ konnte nach eigenem Bekunden „große Erfolge“ bei der Vermarktung erzielen, insbesondere was „Native Advertising“ angeht. Das sei „von Anfang an viral angelegt“ worden, heißt es in einer Pressemitteilung:

Die konsequente Viralstrategie hat sich im ersten Jahr der Huffington Post nicht nur redaktionell ausgezahlt, sondern auch im Bereich der Vermarktung wurden so große Erfolge erzielt. Für die Umsetzung von Native-­Advertising­-Kampagnen wurde ein Partner Studio [sic] gegründet, das losgelöst von der Redaktion arbeitet, aber sich sehr stark an der redaktionellen DNA der Huffington Post orientiert. „Mit dieser Lösung sind wir Vorreiter auf dem deutschen Markt. Viral angelegte Kampagnen für Kunden wie Edeka, Ergo oder aktuell die „Toastertaler­-Brandpage“ von Alpenhain wurden über die Seite selbst, aber auch über die sozialen Netzwerke exzellent angenommen (…)“, sagt Ulf Heyden, Director Commercial bei TOMORROW FOCUS News+.

Ah, die exzellent angenommene, viral angelegte Kampagne von Edeka. Unter der Rubrik „FOOD by Edeka“ sind auf huffingtonpost.de Artikel erschienen wie „7 Dinge, die Sie noch nicht über Pommes wussten“, „10 Dinge, die Sie noch nicht über Nudeln wussten“ und „Hätten Sie gedacht, dass Kartoffeln DAS können?“ (u.a.: „richtig lange satt machen“).

Und so wurden die einzelnen Artikel in den sozialen Netzwerken angenommen:

















Jawohl: Gleich zwei* drei Artikel sind mehr als zehn Mal auf Facebook geteilt worden!

Der große Knaller mit 110 Gefällt-mir-Klicks war das Stück „Mit diesen 7 Fakten werden Sie zum Weißwurst-Experten“, aber das haben Sie ja eh alle gelesen, so viral wie das gegangen ist.

Im August hatte die „Huffington Post“ beziehungsweise ihr Vermarkter Tomorrow Focus schon einmal in einer Pressemitteilung von ihrer großen Native-Advertising-Kompetenz und dem „viralen Ansatz“ geschwärmt. Anlass war ein neues Modell von Toyota. „Ziel der Kampagne, die gemeinsam von Zenithmedia aus Düsseldorf, Toyota und TOMORROW FOCUS Media entwickelt wurde, ist es, die Leser mit immer neuen Beiträgen für den Aygo zu begeistern und diese über soziale Netzwerke wie Facebook weiter zu verbreiten,“ hieß es damals.

Und wie das gelungen ist!








Bis zu dreimal geteilt. Da kann man allen Beteiligten wirklich nur gratulieren.

Korrektur, 23:10 Uhr. Ich hatte zunächst noch drei Edeka-Artikel übersehen.

Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.

Unter Punkt 7 heißt es darin:

Es ist wichtig, die Position der Verlage im Detail zu verstehen: Sie sind für freie Links, auch Überschriften können frei verwendet werden. Doch das Kopieren von Textauszügen oder ganzer Beiträge sollte nicht ohne vorheriges Nachfragen beim Verlag möglich sein. Es ist nur fair, dass etwa Aggregatoren eine Lizenz brauchen, um ihre auf fremden Inhalten basierenden Geschäftsmodelle zu realisieren. Das Leistungsschutzrecht trägt dazu bei, dieses Prinzip durchzusetzen: Wer nutzen will, muss vorher fragen.

Unter Punkt 10 steht:

Wenn […] Suchmaschinen und Aggregatoren wünschen, Auszüge aus Artikeln oder ganze Texte anzuzeigen, müssen sie den Verlag in Zukunft vorher fragen. […] Wenn zwei Partner nicht zueinanderfinden, entstehen Chancen für Konkurrenten.

Wer nutzen will, muss vorher fragen. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, darüber kann man streiten, aber die Logik war nachvollziehbar.

Genau genommen ist die Forderung einer Reihe von Verlage unter der Führung von Axel Springer, die sich in der VG Media zusammengeschlossen haben, aber natürlich eine andere: Wer nutzen will, muss zahlen.

Das wäre die Antwort, die ein Unternehmen wie Google bekäme, wenn es fragte. Google will aber nicht zahlen. Und hat deshalb — bei seiner Websuche — auch nicht gefragt. Die VG Media hat Google daraufhin verklagt.

So weit, so konsequent.

Aber konsequent ist auch die Reaktion von Google: Der Konzern hat heute bekannt gegeben, von kommender Woche an von den Suchergebnissen der VG-Media-Verlage nur noch das anzuzeigen, wofür keine Genehmigung notwendig ist: die Überschrift und der Link.

Der Schritt von Google ist womöglich rechtlich notwendig, ganz sicher aber geschickt. Das Unternehmen listet die Angebote der Leistungsschutz-Allianz nicht aus, was angesichts der marktbeherrschenden Stellung womöglich heikel wäre. Aber es zeigt nur das an, was unbestritten nicht gegen das Leistungsschutzrecht verstößt.

Die Verlage hätten so mit dem von ihnen heftig herbeilobbyierten Gesetz erreicht, dass ihre Seiten in den Suchergebnissen weniger attraktiv erscheinen und mutmaßlich weniger geklickt werden. Glückwünsche bitte direkt an Christoph Keese, Mr. Leistungsschutzrecht bei Axel Springer.

Das war aber natürlich nicht das Ziel, und so formuliert die VG Media eine wütende Pressemitteilung mit dem irren Titel: „Google erpresst Rechteinhaber“.

Die VG Media wirft Google vor, diejenigen Verleger zu „diskriminieren“, die von Google für die Anzeige ihrer Inhalte Geld wollen, und zwar dadurch, dass es deren Inhalte nur noch in der kostenlos erlaubten Form anzeigt. Die „Erpressung“ besteht aus VG-Media-Sicht darin, dass Google auf diese Weise „die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte erzwingen“ will.

Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt.

Man kann den Irrsinn kaum noch angemessen kommentieren.

Zum Stichwort „Erpressung“ fiele mir jetzt eher eine Gruppe von Verlagen ein, die andere Unternehmen dazu zwingen will, ihre Inhalte (zu deren Vorteil) anzuzeigen und ihnen dafür auch noch Geld zu geben.

Der harmlosen Logik „Wer nutzen will, muss vorher fragen“ aus der PR-Broschüre der Verlage steht in Wirklichkeit die Forderung gegenüber: „Google muss nutzen und zahlen.“

Nun ist es aber so, dass das neue Leistungsschutzrecht gar keinen Vergütungsanspruch festlegt, sondern nur einen Unterlassungsanspruch. Es stellt fest, dass der Presseverleger „das ausschließliche Recht“ hat, „das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Er kann dieses Recht aber übertragen.

Das Unternehmen Google hat den VG-Media-Verlagen heute de facto erklärt, dass sie ihr Recht gern behalten können.

Wer nutzen will, muss vorher fragen. Wer nicht fragen will, nutzt nicht.

Was der Presserat empfiehlt, ist dem „Spiegel“ egal


(Unkenntlichmachung: BILDblog)

Mit seinem „Stoppt Putin jetzt“-Titelbild hat der „Spiegel“ gegen den Pressekodex verstoßen. Das hat der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserates am 9. September einstimmig festgestellt. Das Nachrichtenmagazin habe die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Opfer des Fluges MH17 verletzt und sie „zur Emotionalisierung für die im Titel enthaltene politische These instrumentalisiert“.

Der „Spiegel“ hält das für keine erwähnenswerte Tatsache.

Bis heute hat er nicht darüber berichtet, dass das Selbstkontroll-Gremium eine Missbilligung ausgesprochen hat. Er hat es offenkundig auch nicht vor.

Der Geschäftsführende Redakteur Rüdiger Ditz schreibt mir auf Anfrage, die „Abdruckpflicht“ gelte laut Beschwerdeordnung des Presserats „ausschließlich für Rügen. Bei der Missbilligung ist das nicht vorgesehen. Und auch bei anderen Blättern ist es zumindest sehr unüblich, Missbilligungen abzudrucken. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt.“

Nun, hier wäre einer, ganz aktuell sogar, aus dem „Nordbayerischen Kurier“.

Tatsächlich besteht laut Beschwerdeordnung keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichungen. Als „Ausdruck fairer Berichterstattung“ empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch die Veröffentlichung. Das steht sogar in der konkreten Entscheidung des Presserates, die der „Spiegel“ bekommen hat.

Ich vermute, dass sie dort mit dem Ausdruck „faire Berichterstattung“ nichts anfangen konnten.

Der „Spiegel“ hat eine eigene Rubrik, in der er über Reaktionen auf seine Berichterstattung berichtet. Sie heißt „Rückspiegel“, und wenn Margot Käßmann in der „Gala“ erzählt, wie es war, als sie dem „Spiegel“ ein Interview gegeben hat, steht es hier, und wenn der „Kölner Stadtanzeiger“ etwas zitiert, was der „Spiegel“ herausgefunden hat, steht es hier, und wenn das „Heute Journal“ den „Spiegel“ erwähnt, steht es hier.

Wenn der Presserat das Titelbild des „Spiegel“ kritisiert, weil er die Opfer eines Flugzeugabsturzes zur Emotionalisierung einer politischen These instrumentalisiert hat, steht es hier nicht und nicht bei „Spiegel Online“ und nicht zwischen den Steppenläufern, die durch das „Spiegelblog“ wehen.

Am 11. August zitierte der „Spiegel“ in seiner „Rückspiegel“-Rubrik allerdings ausführlich aus einem Artikel von „FAZ“-Redakteur Michael Hanfeld:

Die sind ja so cool, die Redakteure der Bild am Sonntag. Wie sie da in der Fernsehwerbung auftauchen … Ganz am Rande taucht, wenn ich mich nicht täusche, im jüngsten Spot kurz der stellvertretende Chefredakteur Nicolaus Fest auf. Der hatte, wie wir uns erinnern, einen Kommentar gegen den Islam geschrieben, dem man nicht zustimmen muss. Und wurde dafür anschließend … in den Boden gestampft. Die BamS-Chefin Marion Horn eierte herum. Der Bild-Chefredakteur Kai Diekmann konterte Fests Kommentar nicht nur, er nahm ihn auseinander und lud einen Gastkommentator ein, es dem Kollegen richtig zu zeigen. Sollte man das so machen, wenn sich im Internet, wie es heute andauernd passiert, der Shitstorm formiert und die Sache richtig dampft? … Wie man es besser macht und der Versuchung, sich dem Shitstorm zu ergeben, nicht erliegt, bewies diese Woche der SPIEGEL. Da gab es Unmut zuhauf über das Titelbild „Stoppt Putin jetzt!“. Kriegstreiberei sei das, tönte es massenhaft. Putins fünfte Kolonne im Netz ist bekanntlich rege. Das sei „eine absurde Behauptung“, hieß es dazu im SPIEGEL-Blog in eigener Sache. Damit verbunden war der Hinweis, die Titelgeschichte doch bitte mal ganz zu lesen. Man muss sich schon überlegen, ob es überhaupt nötig ist, seinen Standpunkt nochmals moderierend zu verteidigen.

Man kann den Abdruck dieser FAZ-Textstellen mit dem Plädoyer im letzten Satz im „Spiegel“ vermutlich programmatisch verstehen. Der „Spiegel“ verteidigt sich nicht. Das hat er überhaupt nicht nötig, denn er ist ja der „Spiegel“. Und wenn er nicht dazu verpflichtet ist, eine Missbilligung durch den Presserat zu veröffentlichen, veröffentlicht er sie natürlich nicht. Denn was wäre dadurch schon zu gewinnen? Also, außer Vertrauen?

Erstaunlicherweise hat sich der „Spiegel“ zwar nicht gegenüber seinen Lesern und der kritischen Öffentlichkeit, aber gegenüber dem Presserat richtig ins Zeug gelegt, um mit bemerkenswerten Spitzfindigkeiten den Vorwurf mehrerer Beschwerdeführer zu entkräften, der „Spiegel“ habe die Persönlichkeitsrechte der Opfer oder Gefühle der Angehörigen verletzt oder die Opfer instrumentalisiert. Der Presserat fasst die Argumentation des „Spiegel“-Justiziariates so zusammen:

Bis heute, circa einen Monat nach Veröffentlichung, habe sich noch kein Angehöriger an den SPIEGEL gewandt und eine Verletzung seiner Gefühle gerügt. Es habe auch kein Angehöriger moniert, dass die Opfer durch den SPIEGEL instrumentalisiert würden. Wieso auch? Selbstverständlich lasse der SPIEGEL nicht die verstorbenen Opfer fordern, dass Putin gestoppt werden müsse, sondern nehme die Opfer zum Anlass seiner Forderung, Putin zu stoppen.

Warum sollten Gefühle der Angehörigen durch eine nochmalige Veröffentlichung ehemals mit Einverständnis ihrer verstorbenen Angehörigen veröffentlichter Portraitfotos verletzt werden? Warum solle die Nennung der Namen der Opfer die Gefühle ihrer Angehörigen verletzen? Die Namensnennung sei ein Gedenken, wie sie im nordeuropäischen Kulturkreis als aufrichtige Trauer und Innehalten absolut üblich sei. Folge eine Verletzung der Gefühle der Angehörigen aus der Veröffentlichung von harmlosen Fotos (wie sie im sudeuropäischen Bereich gerade auf Friedhöfen üblich seien)?

Der Rechtsabteilung sei bewusst, dass der Presserat die Veröffentlichung von „Opfergalerien“ als Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Opfer ansehe. Gerade in diesem Fall könne man nur anregen, dass der Presserat seine Einschätzung gut be- und überdenke. Denn wer die vom SPIEGEL gerade nicht veröffentlichten Fotos sehe (der Beschwerdegegner hat dazu insbesondere Fotos von Leichen von MH17-Passagieren eingereicht) und sich ernsthaft mit der dem Titel des Heftes einhergehenden „Emotionalisierung“ auseinandersetze, der müsse sich fragen, ob ein noch weitergehender Verzicht auf „Emotionalisierung“ nicht das genaue Gegenteil dessen sei, was von Medien nach Ziffer 1 zu Recht verlangt werde. Hätten die Medien mit der Veröffentlichung von Portraitfotos und nicht nur Zahlen nicht eine besonders verantwortungsvolle Balance gefunden zwischen der leicht möglichen Emotionalisierung durch Veröffentlichung der Bilder der Unglücksstelle und einem emotionslosen Datenjournalismus?

Was die Portraitfotoveröffentlichung und die Abwägung zwischen Berichterstattungsinteresse und Persönlichkeitsschutz angehe, sei allein Ziffer 11.3 und nicht 8.1 und 8.2 einschlägig. Es gehe nicht um Kriminalberichterstattung, sondern um eine Berichterstattung über Krieg, Unglücksfälle und Katastrophen. Und auch sonst sei die Veröffentlichung der Identität von Opfern in Wort und Bild nicht per se unzulässig, sondern eine Frage der Abwägung. In diese einzustellen sei auf Seiten des Berichterstattungsinteresses, dass nicht die Namen der Opfer eines Allerweltsdeliktes, sondern der ersten nicht mehr zu den eigentlichen Kriegsparteien zählenden Kriegsopfer und zivilen Opfer eines Krieges in Rede stünden. Auf Seiten des Persönlichkeitsschutzes sei zu berücksichtigen, dass die Identität der Opfer schon von der Malaysia-Airlines publik gemacht worden sei, längst öffentlich bekannt gewesen seien. Der SPIEGEL habe sich ausschließlich ohne irgendein Zugangshindernis zugänglicher öffentlicher Quellen bedient. Von daher könne die Veröffentlichung der Namen und von Fotos aus der von den Opfern selbst gewählten Sozial- oder Öffentlichkeitssphäre nach herkömmlichen, Fragen der Emotionalisierung nicht berücksichtigenden Maßstäben, nicht ansatzweise als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte angesehen werden.

Der Presserat erwiderte:

Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Gestaltung des Titelblatts eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex. Die Mitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass die fünfzig mit Portraitfotos auf dem Titelblatt veröffentlichten Opfer des Unglücksfluges MH17 in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Denn zumindest für einen Teil der Opfer-Bilder lag offensichtlich keine Zustimmung zur Veröffentlichung im Sinne der Richtlinie 8.2** vor.

Aus einer vormaligen Veröffentlichung eines Bildes in einem sozialen Netzwerk kann nicht auf eine Genehmigung zur Verwendung des Bildmaterials in anderen Zusammenhängen geschlossen werden. Zudem ist für das Verständnis des Unglückshergangs das Wissen um die Identität der Opfer unerheblich. Zwar führt der Beschwerdegegner zu Recht aus, bei diesem Flugzeugabsturz handele es sich nicht um ein „Allerweltsdelikt“. Allein aus der Prominenz eines Unglücksfalls lässt sich jedoch kein berechtigtes öffentliches Interesse an der Identität der Opfer ableiten. Daher überlagert der Persönlichkeitsschutz der Opfer ein mögliches Interesse der Leser. Der Beschwerdeausschuss bleibt hier bei seiner, dem Beschwerdegegner ausweislich seiner Stellungnahme bereits bekannten, Spruchpraxis.

Einen Verstoß gegen den Opferschutz sieht der Ausschuss zudem darin, dass die auf dem Titelblatt abgebildeten Opfer zur Emotionalisierung für die im Titel enthaltene politische These „Stoppt Putin jetzt“ instrumentalisiert werden. Der Argumentation des Beschwerdegegners, bei der Abwägung zwischen Berichterstattungsinteresse und Persönlichkeitsschutz sei allein Richtlinie 11.3 und nicht 8.1 und 8.2 einschlägig, da es nicht um Kriminalitätsberichterstattung gehe, folgt der Beschwerdeausschuss nicht. Richtlinie 8.2 bezieht sich als Konkretisierung zu Ziffer 8 auf den Opferschutz im Allgemeinen und nicht auf die in Richtlinie 8.1 thematisierte Kriminalitätsberichterstattung und ist daher auch bei Kriegs- oder Katastrophenberichterstattung einschlägig.

[Offenlegung: Ich habe eineinhalb Jahre für den „Spiegel“ gearbeitet.]

Wobbler und Ballons: Die Achtziger-Kampagne der Lokalzeitungs-Verlage

Bei der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf haben sie kürzlich zum Telefon gegriffen und in den Achtzigerjahren angerufen, um sich ein Logo für eine Werbekampagne zu bestellen. Die Achtzigerjahre haben gesagt: Cool, da haben wir hier noch was rumliegen, so eine flott hingezeichnete Zeitung, aufgeklappt, und oben, voll dufte, wächst eine stilisierte Stadt heraus. Drunter schreiben wir den Slogan, okay? Und das Ganze in Ortsschildgelb. – Das haben die Achtzigerjahre dann geliefert:

Kampagnen-Logo 'Meine Stadt - meine Zeitung'

Nun, 2014, wirbt die „Rheinische Post“ mit diesem Logo – für Lokalzeitungen, so gedruckte, auf Papier. Und mit ihr werben noch einige andere Verlage in Nordrhein-Westfalen, sieben insgesamt; außerdem sind die Grossisten eingespannt. Vorigen Samstag haben sie 9.000 Einzelhändlern in NRW Werbeträger geliefert: „Große Deckenhänger, Aufkleber, Regal-Wobbler und Luftballons mit dem gemeinsamen Aktionstitel“. Regal-Wobbler, das sind so Schilder, die man, nun ja: an Regale klemmen kann, und zusammen mit dem anderen Kram sollen sie „bei Kunden Aufmerksamkeit wecken und den Verkauf der lokalen Tageszeitungen steigern“.

Und davon träumen die Verleger nicht nur nachts.

Sie träumen davon, dass eine Familie in einen Laden kommt, dieses Logo sieht und die Eltern dann sagen: Och, stimmt, so eine Lokalzeitung. Lange nicht gelesen. Lange nichts von gehört. Kaufen wir noch mal. Und der Verkäufer reicht dem Kind einen Luftballon herunter. Das Kind freut sich dann auf die Zeit, irgendwann, in der es endlich Lokalzeitung lesen kann. Und anschließend gehen alle zu Hertie.

Statt mit relevanten Recherchen und guten Geschichten auf die Lokalzeitung aufmerksam zu machen, pusten die Verlage Luftballons auf. Wie früher. Man wolle die „Vorzüge der Lokalzeitung in Erinnerung rufen“, steht in der Pressemitteilung. Mit „Vorzügen“ sind wohl die Schlagworte „lokal“, „nah“ und „kompetent“ in der Unterzeile der Kampagne gemeint. Und das ist der Witz: Die Verleger in NRW wollen an etwas erinnern, das sie seit Jahren dem Vergessen preisgeben.

Einer der werbenden Verlage ist die Essener Funke-Gruppe. Sie gibt die WAZ heraus, die größte Regionalzeitung Deutschlands, einst mit etlichen Lokalredaktionen im Ruhrgebiet. Daneben gehört der Funke-Gruppe die „Neue Ruhr- bzw. Rhein-Zeitung“ (NRZ), die sich bis ins Rheinland erstreckt; die „Westfälische Rundschau“ (WR) im Revier und in Südwestfalen; und die „Westfalenpost“ (WP) im Sieger- und Sauerland, alle ebenfalls mit Lokalredaktionen. Doch seit Jahren ziehen sich diese Zeitungen zurück. Die WAZ etwa hatte unter anderem mal Lokalredaktionen in:

Castrop-Rauxel
Datteln
Dorsten
Haltern am See
Herten
Marl
Oer-Erkenschwick
Waltrop

Die sind jetzt alle weg. Die Lokalteile im Bezirk Vest wurden zunächst, ab 2006, noch in Recklinghausen gemacht, von einer Redaktion, die personell überschaubar ausgestattet war: dem „Regionalen Content-Desk“. So nannte die Funke-Gruppe das damals (noch als WAZ-Gruppe) und feierte es als zukunftsweisendes Modell für guten lokalen und regionalen Journalismus. Doch 2013 war die Zukunft dann schon wieder vorbei. Auch die Recklinghäuser Desk-Redaktion wurde geschlossen.

Eine andere Methode: Inhalte der Konkurrenz übernehmen und ins eigene Layout wurschteln. Das ist nicht nur in NRW zur Mode geworden. Doch die Funke-Gruppe hat bei der „Westfälischen Rundschau“ (WR) auf eindrückliche Weise demonstriert, wie das geht: Voriges Jahr entließ sie alle Redakteure der WR, stellte die Zeitung aber nicht ein. Den Mantel liefert nun die WAZ, die Lokalteile die (konservative) Schwesterzeitung „Westfalenpost“ oder die örtliche Konkurrenz. In Dortmund zum Beispiel füllen die „Ruhr Nachrichten“ den Lokalteil, was früher, unter den alten Verlegervätern, undenkbar gewesen wäre: Dass in der sozialdemokratischen WR mit roter Schmuckfarbe mal Texte aus den konservativ-blauen RN stehen.

Die WR hatte unter anderem mal Lokalredaktionen in:

Altena, Arnsberg, Bad Berleburg, Bergkamen, Betzdorf, Dortmund, Ennepe-Süd, Hagen, Halver, Holzwickede, Iserlohn, Kamen, Kierspe, Lüdenscheid, Lünen, Meinerzhagen, Olpe, Plettenberg, Siegen, Schwerte, Unna, Warstein, Werdohl, Wetter-Herdecke.

Auch alle weg. Und inzwischen ist fraglich, wie lange es die WR als Geisterzeitung ohne Redaktion überhaupt noch geben wird. Die Funke-Gruppe hat kürzlich einen Insolvenzverwalter beauftragt, die Zukunft der Zeitung auszubaldowern.

Wenn Lokalredaktionen schließen, hat das auch zur Folge, dass immer mehr Einzeitungskreise entstehen. Der Zeitungsforscher Horst Röper schreibt dazu:

Inzwischen haben rund 45 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung keine Auswahl mehr, wenn sie sich über das lokale Geschehen am Wohnort informieren wollen. Sie leben diesbezüglich in Monopolgebieten. Zwar werden vielerorts noch zwei unterschiedliche Titel angeboten, aber beide mit identischer Lokalberichterstattung.

Deshalb glaube ich ja auch, dass sich die Verleger bloß verschrieben haben. Und eigentlich das hier auf die Luftballons drucken wollten:

Alternativlogo 'eine Zeitung - eine Stadt'

Und es ist ja nicht nur die Funke-Gruppe, die ausdünnt in NRW:

Die Kölner Zeitungsverlage Heinen und DuMont Schauberg, auch an der Kampagne beteiligt, haben dieses Jahr Lokalredaktionen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ und der „Kölnischen Rundschau“ zusammen gelegt.

Der Dortmunder Verleger Lensing-Wolff (interessanterweise bei der Kampagne nicht mit von der Partie) hat kürzlich angekündigt, die Bochumer und Wittener Lokalredaktionen der „Ruhr Nachrichten“ zu schließen. 2006 hatte sich Lensing bereits aus Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck zurückgezogen.

Im Jahr 2006 verschwand auch die letzte Stadtteilzeitung in Nordrhein-Westfalen: die „Buersche Zeitung“ in Gelsenkirchen. Das Marler Medienhaus Bauer beerdigte sie kurz vor ihrem 125-jährigen Bestehen. Und der Verleger Dirk Ippen stellte die „Mendener Zeitung“ im Jahr 2010 zum 150. Geburtstag ein.

Okay, kurzer Einwand: Die Fakten sprechen natürlich eher gegen Lokalzeitungen. Tageszeitungen insgesamt verlieren bekanntlich seit Jahren an Auflage. 2004 wurden noch so um die 26 Millionen Exemplare gedruckt, deutschlandweit. Heute sind es um die 20 Millionen. Und auch die Werbeerlöse sind weiterhin mies.

Dass die Verlage umdenken, hat also durchaus rationale Gründe. Ob aber ein Rückzug aus dem Lokalen das probate, zukunftsweisende Mittel für Lokalzeitungen ist, kann man ja zumindest mal anzweifeln. Außer man ist Verleger, macht eine Kampagne und weiß auch den Rückzug noch als Angriff zu verklären, worin vor allem Funke-Geschäftsführer sehr geübt sind.

Die Funke-Gruppe hat in den vergangenen Jahren ihre Wurzeln im Lokalen derart rabiat gekappt, dass man sich im Ruhrgebiet vor der „WAZ-Axt“ fürchtet, die immer mal wieder zuschlägt: Hunderte Redakteurs-Stellen wurden abgebaut, Redaktionen geschlossen, zusammengelegt oder outgesourct. Die Leser erfahren davon wenig bis gar nichts, weil die Zeitungen selten über sich selbst berichten.

Und wenn, dann verkaufen die Verleger Kooperationen und Schließungen noch als Erhalt der Pressevielfalt. Oder sie hoffen, dass es lautlos über die Bühne geht. Der ehemalige Funke-Geschäftsführer Christian Nienhaus sagte 2013 einen tollen Satz, als er verkündete, die „Westfälische Rundschau“ werde ohne Redaktion erstellt. Er sagte: „Wir hoffen, dass die Abonnenten davon möglichst wenig merken.“

Diese Leser sollen nun aber eine inhaltslose Kampagne mit ollem Logo bemerken und daraufhin Lokalzeitungen kaufen. Das ist doch bemerkenswert.

Nachtrag, 3.10.2014. Ich war mal in Nordrhein-Westfalen vorige Woche und habe die Kampagne der Lokalzeitungsverleger vor Ort gesucht – und gefunden!

An einer Annahmestelle für Pakete in einem Zeitungsladen. Da lagen – so auf Oberschenkelhöhe, also gut sichtbar – die Postkarten aus, mit denen die Verlage für die Lokalzeitung werben. Auf der Karte soll man ankreuzen, wie oft man eine Tageszeitung kauft und wie wichtig einem die Ressorts und der Anzeigenteil sind. Am Ende der „Umfrage“ mit Gewinnspiel kann man noch ausfüllen, was einem „nicht so gut“ an der Lokalzeitung gefällt, aber da ist nur ganz wenig Platz.

Und jetzt die Quizfrage: Was kann man da wohl so gewinnen, wenn man mitmacht bei einer Lokalzeitungs-Kampagne, die auf Lokalzeitungen aufmerksam machen und für eben diese Lokalzeitungen in NRW begeistern will? Na?

Ein Abo für eine Lokalzeitung?

Och, öhm – nö.

Postkarte der Kampagne "Meine Stadt - meine Zeitung"

Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an

Wer die Internetsuche von web.de, GMX oder T-Online nutzt, bekommt keine Ergebnisse mehr von „Bild“, „Welt“, „Hannoversche Allgemeine“, „Berliner Zeitung“ und zahlreichen weiteren Online-Angeboten von Zeitungen angezeigt. Die drei Portale haben jene Verlage, die in der VG Media organisiert sind, um Ansprüche aus dem neuen Presse-Leistungsschutzrecht geltend zu machen, ausgelistet.


Betroffen sind unter anderem folgende Seiten:

  • haz.de
  • welt.de
  • bild.de
  • abendblatt.de
  • mopo.de
  • morgenpost.de
  • ksta.de
  • express.de
  • derwesten.de
  • rp-online.de
  • merkur-online.de
  • tz.de
  • waz-online.de
  • goettinger-tageblatt.de
  • op-marburg.de
  • ln-online.de
  • lvz-online.de
  • dnn-online.de
  • shz.de
  • augsburger-allgemeine.de
  • oz-online.de
  • bunte.de
  • berliner-zeitung.de

Inhalte anderer Verlage, die nicht Geld für die Anzeige kurzer Ausschnitte ihrer Inhalte in Suchmaschinen oder Aggregatoren verlangen, werden nach wie vor angezeigt. Nach Angaben des Unternehmens 1&1, zu dem GMX und web.de gehören, wurden alle digitalen verlegerischen Angebote, die die VG Media als Wahrnehmungsberechtigte ausweist, zum 1. August 2014 bis auf weiteres ausgelistet. Anfang Juli hatte die VG Media bekannt gegeben, unter anderem 1&1 auf „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger“ verklagt zu haben.

1&1-Sprecher Jörg Fries-Lammert begründet die Auslistung auf Nachfrage so:

Die VG Media macht für die von ihr vertretenen Presseverleger Ansprüche nach dem sog. Leistungsschutzrecht geltend. Im Kern geht es unter anderem darum, ab welcher Textlänge und von wem Presseverleger eine Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen verlangen können. Wir sind überzeugt, dass diese Forderungen unbegründet sind. Lediglich vorsorglich haben wir uns entschlossen, hiervon betroffene Angebote auszulisten. Nutzereffekte waren bisher nicht feststellbar.

Der Schritt der Suchmaschinen ist konsequent: Schließlich untersagt das neue Leistungsschutzrecht, das die Verlage unter Führung des Axel-Springer-Verlages und seines Strategen Christoph Keese erkämpft haben, die ungenehmigte Anzeige von Ausschnitten ihrer Inhalte. Ob die sogenannten „Snippets“ in den Ergebnissen von Suchmaschinen davon betroffen sind, ist umstritten — die in der VG Media organisierten Verlage meinen Ja.

Insofern können sie sich also freuen, dass ihre Inhalte nicht mehr von GMX, web.de und T-Online genutzt werden und kein Nutzer dieser Angebote mehr zu ihren Seiten geführt wird.

Die Bedeutung dieser drei Angebote ist nicht groß; der Rückgang des Traffics dürfte für die betroffenen Seiten nur minimal sein. Andere Suchmaschinen wie Yahoo und Bing scheinen die Verlage der Leistungsschutzallianz bislang nicht ausgelistet zu haben.

Dadurch dass GMX, web.de und T-Online anders als Google nicht den Markt dominieren, haben die Verlage keine Handhabe, gegen die Auslistung vorzugehen. Im Fall von Google würden sie einen solchen Schritt als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung interpretieren und versuchen, dagegen juristisch vorzugehen. Die Suchmaschine von Google soll die Verlags-Inhalte, die sie nicht anzeigen darf, anzeigen müssen — und dafür zahlen.

GMX, web.de und T-Online weisen ihre Nutzer nicht darauf hin, dass ihnen bestimmte Seiten bei der Suche nicht mehr angezeigt werden. Es scheint bislang auch niemandem groß aufgefallen zu sein, was den Verlagen, die ihre wertvollen und nun durch ein eigenes Leistungsschutzrecht geschützten Inhalte für unverzichtbar für eine Suchmaschine halten, zu denken geben könnte.

Nachtrag, 15.45 Uhr. Jetzt habe ich auch eine Antwort der Telekom zur Auslistung der Verlagsseiten auf t-online.de bekommen:

Die VG Media und die Deutsche Telekom haben sich in der letzten Zeit über die Lizenzierung der Leistungsschutzrechte von denjenigen Presseverlegern ausgetauscht, die von der VG Media vertreten werden. Man konnte sich allerdings nicht einigen. Die Deutsche Telekom hat sich daher — bis auf Weiteres — entschlossen, ab Ende Juli 2014 die entsprechenden Suchergebnisse auf ihren Portalen so darstellen zu lassen, dass sie eindeutig nicht unter das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse der von der VG Media vertretenen Presseverlage fallen.

„Nachtmagazin“ produziert Anfang nach Panne noch einmal neu fürs Netz

Sie mögen das bei ARD-aktuell, aus irgendwelchen Gründen, wenn die Moderatorin oder der Moderator des „Nachtmagazins“ am Anfang der Sendung ein paar Schritte quer durchs Studio geht. Deshalb stehen sie nicht auf ihrer ersten Moderationsposition, sondern laufen immer erst vom Tisch über das teure Nachrichtenparkett dahin. Währenddessen fliegt die Kamera eine Runde durchs Studio, vermutlich nach dem Motto: Wenn das schon technisch möglich ist, sollte man es auch machen.

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gab es Komplikationen:

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mehr Informationen

Kann mal passieren, und Gabi Bauer ist ohnehin nicht so leicht aus der Fassung zu bringen.

Interessant ist aber, dass die Sendung im Archiv auf tagesschau.de ohne die Panne beginnt. Stattdessen sieht man in ganzer Pracht, was sich die Redaktion ausgedacht hatte, um die gewaltige Projektionswand zu bespielen.

Der Anfang wurde also nach der Sendung noch einmal produziert. Was doch ein erstaunlicher Aufwand ist. Kai Gniffke, Erster Chefredakteur von ARD-aktuell, erklärt es mir so:

Die Nutzer von tagesschau.de haben Anspruch auf inhaltlich und technisch fehlerfreie Informationssendungen. Dabei lassen wir uns von folgender Überlegung leiten: Ist eine Nachrichten-Website ein reiner Ausspielkanal für all das, was man im linearen Fernsehen gesendet hat, quasi als Dokumentation des Senders, oder ein Portal, das den Nutzern die Möglichkeit gibt, sich zeitunabhängig mit Hilfe von Videos auf Abruf zu informieren? Wir haben uns ganz eindeutig für das Letztere und damit für die meines Erachtens modernere Interpretation entschieden, auch wenn wir diejenigen Nutzer enttäuschen, die auf unserer Website auch gerne Sendestörungen wiedergegeben sähen.

Na gut. Müssen die Sendestörungsgucker halt hierher kommen.

[mit Dank an Robin D.!]

Ehe, Gewicht, Promis: Wie man Experte für Allesmögliche bei „bunte.de“ wird

Dieser Satz ist ja an sich schon ganz lustig:

BUNTE.de hat bei einem Experten nachgefragt.

Der Experte in diesem Fall heißt Abbas Schirmohammadi, und es gibt ihn wirklich; Bunte.de hat in einem Artikel freundlicherweise gleich einen Link gesetzt zu seiner Seite und ihn als „Münchner Heilpraktiker für Psychotherapie“ vorgestellt. Wobei das wechselt. Bunte.de spricht in jüngster Zeit öfter mit Herrn Schirmohammadi. Mal ist er Psychologe, mal Heilpraktiker, mal Personality Coach. Mal „Experte“ für Ehe, für Gefühle, Charakterwechsel, Narzissten. Und insgesamt auch, kann man wohl so sagen: „Experte“ für alles, was Prominente betrifft.

Doch welche Chancen hat die Ehe der beiden Schauspieler [Brad Pitt und Angelina Jolie]? BUNTE.de hat den Münchner Psychologen Abbas Schirmohammadi (36) gefragt.

Wir haben uns ihr Verhalten [das von Heidi Klum] von dem Münchner Heilpraktiker für Psychotherapie und Personality Coach Abbas Schirmohammadi (36) erklären lassen.

Wir fragen den Münchner Psychologen Abbas Schirmohammadi (36), wie er die Gefühlslage der schönen Blondine [Corinna Schumacher] einschätzt.

Wir haben uns ihren Charakterwechsel [den von Claudia Effenberg] von dem Münchner Heilpraktiker für Psychotherapie und Personality Coach Abbas Schirmohammadi (36) erklären lassen.

Für BUNTE.de hat der Psychologe Abbas Schirmohammadi (36) genauer hingeschaut und die Kandidaten [der Sendung „Bachelorette“] analysiert.

Auch in einem anderen Artikel taucht Herr Schirmohammadi auf, jedoch nicht auf bunte.de, sondern in der „Süddeutschen Zeitung“, wo er vor zwei Jahren Auskunft darüber gibt, weshalb Erotikpartys bei jungen Leuten so angesagt sind. Außerdem sitzt er schon mal bei „taff“ rum, auf Pro Sieben. Oder Herr Schirmohammadi kümmert sich um die „Herzensangelegenheiten“ der „Freundin“-Leserinnen. Und jetzt ist er auch noch „Experte“ für Gewicht. Denn den Redakteuren von bunte.de sind vor ein paar Tagen Fotos in die Hände gefallen, auf denen David Beckham seine dreijährige Tochter Harper trägt. Bunte.de schlussfolgert:

Während die beiden Stars [David und Victoria Beckham] rank und schlank durchs Leben gehen, zieht es Harper offenbar vor, getragen zu werden. Das zeigen aktuelle Aufnahmen.

Diese Pseudo-Investigative ist schon toll: „Das zeigen aktuelle Aufnahmen.“ Und dass sich eine Dreijährige tragen lässt! Unfassbar! Und dass sie obendrein die Frechheit besitzt, dabei, laut „Bunte“-Recherche, einen „Softdrink“ zu konsumieren und zudem wohlgenährt aussieht! Un. Fass. Bar. Deshalb titelte bunte.de:

Bunte.de Titel

Im Text spekuliert bunte.de zunächst darüber, wie viele Kalorien die Beckham-Tochter täglich wohl so zu sich nimmt und wie viele Kalorien mehr als ihre Mutter. (Der Satz ist inzwischen verschwunden.) Außerdem überlegt bunte.de, ob Harpers Eltern ihr „bedenkenlos Süßes und Fettiges im Übermaß“ geben. Um dann schließlich noch über das Gewicht der Dreijährigen abstimmen zu lassen:

Voting auf Bunte.de

Ein Voting zum Gewicht einer Dreijährigen. Erfreulicherweise bescherte das der Redaktion Zoff mit ihren Lesern; und der Konzern Dr. Oetker teilte Burda Media mit, dem Verlag der „Bunten“, man wolle nicht in einem „ethisch bedenklichen Umfeld“ werben. Laut Dr. Oetker entschuldigte sich der Verlag daraufhin rasch und gelobte Besserung. Was ebenfalls lustig ist, denn kurz zuvor hatte bunte.de noch versucht, den reißerischen Artikel zu verklären und behauptet, man habe lediglich für ein Thema sensibilisieren wollen: für „Übergewicht bei Kleinkindern“.

Und da kommt Herr Schirmohammadi ins Spiel.

Der Psychologe/Heilpraktiker/Coach ist der Kronzeuge. Weil er irgendeinen Titel trägt, irgendwas Medizinisches, was mit Psychologie, wirkt das natürlich wahnsinnig seriös, was er sagt. Schirmohammadi soll ganz fachmännisch einschätzen, ob das Kind zu dick ist. Oder eher: Er soll mal eben sagen, ob das Kind auf Fotos zu dick aussieht. Und das macht er dann auch:

Auf den aktuellen Fotos lässt sich nicht leugnen, dass die kleine Harper für die Beckhams untypisch moppeliger ist, als man erwarten dürfte.

Er weiß auch, weshalb. Jedenfalls so ungefähr.

Die Gründe dafür liegen seiner Ansicht nach auf der Hand: schlechte Ernährung, zu wenig Bewegung oder eine Wachstums- und Entwicklungsphase.

Bäm! Analyse! Und es geht noch weiter. Herr Schirmohammadi sagt, dass es einen „Zusammenhang von essgestörten Eltern zu essgestörten Kindern“ gebe und die Tochter zu dick sei, weil die Mutter zu dünn sei. Jedenfalls auf Fotos:

Posh leidet meiner Meinung nach definitiv unter einer Essstörung, die in Richtung Magersucht geht. Das zeigen Fotos, auf denen sie extrem dünn ist.

Es ist faszinierend, wie unverfroren bunte.de versucht, das als Journalismus darzustellen, was sie da machen: also in München sitzen, auf ein Paparazzo-Foto schauen, irgendeine Story stricken und dann, wenn’s Ärger gibt, so tun, als hätte man eine überfällige Debatte angestoßen. Die Berechnung, das Heuchlerische darin müsste man aus 300 Metern Entfernung erkennen; aber ich fürchte, ausreichend Leser kaufen das bunte.de ab. Dass ein Experte für Allesmögliche dem Gelaber einen Schein der Seriosität verleihen soll, indem er etwas zu Fotos meint.

Ich wollte wissen, wie das ist, wenn bunte.de anruft und einen „Experten“ sucht, also habe ich einen Experten angerufen: Herrn Schirmohammadi.

Website Abba Schirmohammadi

Bunte.de, sagt Abbas Schirmohammadi, sei „durch einen psychologischen Fachbeitrag“ auf ihm aufmerksam geworden. Und nun ruft bunte.de schon mal an, um eine „Einschätzung mit psychologischem Hintergrund“ zu bekommen. Den habe er nach diversen Ausbildungen. Acht Jahre lang, sagt Schirmohammadi, habe er Schulen und Akademien besucht, sich zum Heilpraktiker, Mediator, Personality Coach und Management-Trainer ausbilden lassen. Und weil er auch Ratgeber-Bücher und DVDs veröffentlicht hat, etwa zu „Audiovisuellem Chillout“ oder „50 bewährte Tipps gegen Liebeskummer“, melden sich immer mal Journalisten, um was zu fragen. Schirmohammadi findet das schön: „Ich freue mich, wenn bekannte und erfolgreiche Magazine mein Fachwissen hinzuziehen wollen.“

Herr Schirmohammadi kennt sich also aus mit Medien. Er sei ja auch selbst Chefredakteur eines „naturheilkundlich-psychlogischen Magazins“, sagt er; das steht auch auf seiner Seite: „Chefredakteur der Magazine ‚Paracelsus‘ und ‚Mein Tierheilpraktiker’“. Und beim Fernsehen war Schirmohammadi auch sechs Jahre lang, allerdings nur zu hören: Während seiner Ausbildungen war er Wrestling-Kommentator, unter anderem für die Sender „Premiere“ und „DSF“.

Und nun also: „Experte“.

Dass das, was er so über Leute sagt, die er von Fotos kennt, zuweilen wie eine Ferndiagnose klingt, findet Schirmohammadi nicht. Es sei eine „psychologische Einschätzung“. Außerdem beschäftige er sich mit dem konkreten Sachverhalt und gebe „keine Antworten aus dem Stegreif“. Es gebe zudem, was Victoria Beckham betreffe, „genügend Fotos und Aussagen von Victoria selbst, die auf eine Essstörung hinweisen könnten“. Woraus Schirmohammadi den Schluss zieht, dass Frau Beckham vielleicht magersüchtig sei, was aber keine Ferndiagnose sein soll.

Er bekomme viele Rückmeldungen auf das, was er bunte.de sage, zumeist positive. Bei der Harper-Geschichte habe es auch kritische Anmerkungen gegeben, „die sich aber mehr auf die Grundsatzdiskussion und das Thema des Beitrags“ bezogen hätten. Dennoch: „Unsere Gesellschaft will Gerüchte und Einschätzungen zu Skandalen hören“, sagt er. Wenn das dann so reißerisch verpackt wird wie bei bunte.de, hilft Herr Schirmohammadi also folglich dabei, auch wenn er darauf keinen Einfluss hat. Aber es zahlt sich aus: Auch wenn Schirmohammadi seine Kommentare unentgeltlich abgäbe, wozu er nichts sagen will – ein geldwerter Vorteil ist es, mit Namen und Link auf – beispielsweise – bunte.de vertreten zu sein.

Herr Schirmohammadi hat natürlich Recht: Menschen tratschen gern, schon immer. Ich finde trotzdem, dass es ein zwielichtiges Geschäft ist, aufgrund von Paparazzo-Fotos oder Gerüchten, auch mal zu spekulieren, was mit irgendwem vielleicht sein könnte. Harper Beckham ist da nur ein Beispiel, Michael Schumacher ein anderes, allerdings ein besonders krasses angesichts dessen, was da schon alles verzapft wurde. Da draußen wimmelt es von Ärzten und Halbmedizinern, die irgendwas glauben und meinen, wenn wieder irgendeine Redaktion anruft.

Ach, ja: Ich habe Herrn Schirmohammadi übrigens seine Zitate zugeschickt. Wünschte er so. Und dann hat er einiges duchaus Interessantes gestrichen. Auf die Frage, ob er das bei bunte.de auch so mache, antwortet er, dass er den Redaktionen, die anfragen, seine Einschätzungen schriftlich zukommen lasse. Was sie daraus verwenden würden, obliege den Redaktionen. Darauf habe er keinen Einfluss.

Dumme Nüsse

Halten Sie sich bitte fest, es ist alles ganz schlimm! Ebola. Syrien. Ukraine. Gaza. AfD. Und dann ist kürzlich in einer Redaktion noch jemandem eingefallen, dass es im Frühjahr in der Türkei ja diese eine Nacht gegeben hat, in der es so frostig war, dass durch die Eiseskälte Haselnuss-Sträucher beschädigt wurden. Das ist schlecht, auch weil gut zwei Drittel aller Haselnüsse aus der Türkei kommen. Weltweit. Und wenn es früh friert, fällt die Ernte geringer aus. Mal viel geringer, mal weniger.

In der Redaktion dachten sie sich dann: Hm? Und nach einer Weile dachten sie: Haselnüsse? Und dann: Wo sind die noch mal drin? Was ihnen eingefallen ist, haben sie anschließend ins Netz oder in eine Zeitung geschmiert, und nun hat es sich ausgedehnt. Vergessen Sie deshalb, was Sie oder die Welt derzeit bewegt.

Denn wir erleben:

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Ja, richtig. Eine Nutella-Krise. Offenbar so schlimm, dass die „Berliner Morgenpost“ die Meldung dazu auch auf der Titelseite der Print-Ausgabe bringt.

Der erste Artikel, den man zu dieser Krise hierzulande findet, steht am 16.8.2014 im Wirtschaftsteil der FAZ. Überschrift: „Haselnuss-Preis im Höhenflug“. In der Unterzeile schreibt die FAZ, dass Ferrero, der Hersteller des Brotaufstrichs, wegen des Frosts für die „Nutella-Zutat“ mehr zahlen müsse. Im Text wird das, was in der Überschrift so klar klingt, dann aber wieder eingeschränkt, gleich im ersten Satz:

Der Preis für Haselnüsse ist angeblich auf einem Zehnjahreshoch, was für den Hersteller von Frühstückscremes wie Nutella, Ferrero, einen Kostenschub bringt.

Angeblich. Und ein paar Sätze später noch mal: angeblich. Die FAZ scheint also das, was sie da verbreitet, nicht so genau zu wissen, auch eine Quelle nennt sie nicht.

Aber da kann ja sicher die „Süddeutsche Zeitung“ helfen, die vier Tage später in ihrem Wirtschaftsteil nachlegt. Falls Sie diesen Wirtschaftsteil eher meiden, weil Sie denken, dort ginge es arg sachlich-fachlich zu – schauen Sie mal wieder rein! Der Artikel über die Nusspreise und deren Folgen hat schon mal eine flockige Überschrift: „Auf die Nuss“. In der Unterzeile des Print-Artikels verkündet die SZ: „Schlechte Ernte lässt die Preise steigen – mit Folgen für Nutella“. Offenbar ganz kausal: Ernte schlecht = Preise hoch = Nutella teurer. Und dann haben sie im Wirtschaftsressort der SZ Kerzen angezündet. Und Glühwein aufgesetzt.

Was soll jetzt nur aus Aschenbrödel werden? Weihnachten steht quasi schon wieder vor der Tür und damit auch der Filmklassiker. Die Prinzessin in spe braucht also dringend ihre drei Haselnüsse – die sind in diesem Jahr aber extrem knapp und viel teurer als sonst.

Ein Einstieg, der wirklich fesselt, vor allem Ende August. Laut SZ wissen sie also nicht mal mehr im Märchen, woher sie drei dumme Nüsse kriegen sollen, weil die so knapp sind dieses Jahr. Den Wirtschafts-Autor ängstigt das: „Wird jetzt Nutella auf dem Frühstücksbrot zum Luxusgut?“ Schließlich bestehe „die Creme zu 13 Prozent aus Haselnüssen, sogar der Kakaoanteil ist geringer.“ Krass, oder? Zu 13 Prozent! Das sind ja nur 87 Prozent weniger als 100 Prozent! Nicht auszudenken, was los ist bei der „Süddeutschen“, wenn der Zucker-Preis steigt.

Dass der Text bloß aufgeblähte Mutmaßung ist, erfährt der Leser, wenn er es nicht längst ahnt, im vierten Absatz:

Ob damit aber die Süßigkeiten-Produktion sichergestellt ist oder ob nun Preiserhöhungen drohen, dazu mochte Ferrero zunächst nichts sagen.

Und das ist der Haken: Zwar war es (wie immer mal wieder) frostig in der Türkei; zwar wurden dadurch Pflanzen beschädigt; zwar stieg der Preis pro Tonne Haselnüsse – die Hersteller aber sagen gar nicht, dass die Preise ihrer Produkte deshalb ebenfalls steigen. Oder dass es gar, wie auch geschrieben wird, zu Nachschub-Problemen kommen könnte. Laut dpa will Ferrero die Preise nach eigener Aussage im Oktober abstimmen, weil erst dann klar sei, wie die Ernte ausgefallen ist – und wie folgenreich der Frost war. Der Konzern sagt sogar, er wolle die „Auswirkungen auf den Endverbraucher“ so gering wie möglich halten.

Aber das reicht ja schon, um Journalisten komplett austicken zu lassen:

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(Welt kompakt, 21.8.2014)

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(Stern.de, 22.8.2014)

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(Blick.ch, 20.8.2014)

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(Bild.de, 19.8.2014)

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(Yahoo Finanzen, 21.8.2014)

Nutella-Knappheit! Krise! Droht! Ich bin gerade ganz froh, dass ich niemandem aus einem ärmeren Land erklären muss, wie das in dieser Form hierzulande überhaupt nur annähernd zu einer Meldung werden kann. Wobei: hierzulande?

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(The Independent, England, 14.8.2014)

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(20 minutes, Frankreich, 20.8.2014)

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(Huffington Post, Kanada, 18.8.2014)

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(Hindustan Times, Indien, 24.8.2014)

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(NBC News, USA, 19.8.2014)

Auch Nachrichtenagenturen berichten über die so genannte Nutella-Krise. Die Deutsche Presseagentur warnt noch vor wenigen Tagen: „Schlechte Zeiten für Naschkatzen“. Und lässt wissen: „Auch der Schokoladenhersteller Ritter Sport schließt höhere Preise nicht aus.“ Merke: Er schließt auch nicht aus! Als Beleg für die Journalistenblödformel liefert dpa folgendes Zitat:

„Da wir die Einkäufe auf längere Sicht planen, können wir noch keine Auskünfte geben, ob die Preise steigen werden“, sagte Sprecherin Elke Dietrich.

Die Sprecherin von Ritter Sport schließt nichts ein, nichts aus, sie will oder kann derzeit einfach „keine Auskünfte geben“. Was aber, wenn man bei dpa arbeitet, bedeutet, dass da eine Restwahrscheinlichkeit ist. Also raus damit.

Die SZ müht sich derweil, dem Schrecken noch etwas Gutes abzuringen, etwas, das Hoffnung macht, wenn auch nur bei einer bestimmten Gruppe von Lesern:

Profiteure der derzeitigen Nuss-Krise könnten die Allergiker sein: Sie dürfen angesichts der Knappheit darauf hoffen, dass die Lebensmittelindustrie – aus Kostengründen – auf die berühmten „Spuren von Haselnüssen“ in allen möglichen Produkten verzichtet.

Was für ein Blödsinn. Die Hersteller rieseln nicht freundlicherweise „Spuren“ in ihre Produkte, weil das so super schmeckt. Eigentlich Nuss-freie Lebensmittel können lediglich deshalb „Spuren von Haselnüssen“ enthalten, weil in derselben Produktionsstraße mal Nüsse verarbeitet wurden. Ein Reinigungsproblem. Völlig egal, wie teuer oder billig die Nüsse sind. Aber, kurz zur Wiederholung: Das steht so im Wirtschaftsteil der „Süddeutschen Zeitung“, Rubrik: „Nahaufnahme“.

Alles total wirr.

Und zuweilen liest es sich, als würden Journalisten den Konzernen schon mal Tipps geben, wie sie, im Fall eines Falles, erhöhte Preise plausibel erklären könnten. Oder als hätten die Nutella-Werbetexter einen tollen neuen Job bei Bild:

Konsistenz: cremig-weich. Farbe: schokoladig-glänzend. Suchtfaktor: hoch!

Für viele Deutsche ist ein Frühstück ohne Nutella kein Frühstück.

Für Nutellaholics eine echte Horror-Meldung…

Bei Ferrero müssen sie sich durmelig freuen über so viel kostenlose Werbung. Noch ist nichts gewiss, aber die halbe Medienwelt trommelt schon mal schön. Man kann nur hoffen, dass das bis Weihnachten geklärt ist. Wegen Aschenbrödel.

Nachtrag, 6.9.2014, 14:13 Uhr. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat ihren Artikel inzwischen mit einer Anmerkung versehen. Dass die Lebenmittelindustrie aus „Kostengründen“ auf „Spuren von Haselnüssen“ verzichte, sei ironisch gemeint gewesen. Da das nicht alle Leser verstanden hätten, habe man den Absatz gekürzt. (Danke für den Hinweis in den Kommentaren hier.)

Das „Hamburger Abendblatt“ hat indes auch geschrieben, es gebe gute Nachrichten für Allergiker, da künftig „eine größere Auswahl an fertigen Nahrungsmitteln zur Verfügung stehen wird, die bisher ‚Spuren von Haselnüssen‘ enthielten, weswegen auch immer.“  Ist aber wohl ebenfalls Ironie, auch wenn es sich nur schwerlich so liest. Immerhin steht „Glosse“ drüber. (Danke für den Hinweis an @rakeeede.)