Geht sterben (2)

Um 10.25 Uhr hat gestern ein Leser die Redaktion des Online-Angebotes der „Rheinischen Post“ darauf hingewiesen, dass es sich bei ihrer von AFP übernommenen und (wie bei „RP Online“ üblich) zum Eigenbericht umdeklarierten Meldung über das geplante EU-Verbot von Synchronisationen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen um eine Falschmeldung handelte:

Er fügte als Beweis einen Link zur Homepage des Europaparlamentes bei und fasste seinen Kommentar sicherheitshalber mit den Worten zusammen:

Nochmal: Niemand im EP hat vor, Synchronisierungen zu verbieten.

Vier Minuten später kommentierte ein anderer Leser an der gleichen Stelle:

Vielleicht hat die RP hier etwas missverstanden?

(…) Wer sich die Pressemitteilung des Parlaments einmal anschaut, wird schnell feststellen, um was es dabei wirklich geht: darum, TV-Informationen generell mit Untertiteln für Hörgeschädigte zu versehen. (In ARD und ZDF ist das bei vielen Sendungen auch jetzt schon üblich.) Dass man dies so interpretiert, als wolle das Europäische Parlament die Synchronisierung von Filmen verbieten, ist … tja, was? Dummheit? Böse Absicht?

Am Fuß der Presseinfo http://www.europarl.europa.eu/news/expert/… ist ein Link zum Text der Erklärung. Einfach mal nachlesen. 🙂

Und was machten also die Leute von „RP Online“ mit diesen sachdienlichen Hinweisen? Was sie ungefähr immer machen: Sie ignorierten sie.

Und als dann am Nachmittag um 16:40 Uhr die Agentur AFP ihre Falschmeldung endlich zurückzog, was machten die Leute von „RP Online“ dann? Was sie ungefähr immer machen: Sie löschten kommentarlos die ganze Seite, mitsamt den Hinweisen. Stattdessen steht da nur noch eine Fehlermeldung:

Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Umgang mit Kritik bei den beiden hilfreichen Kommentatoren und denen, die ihre Kommentare gelesen haben, das Ansehen der „Rheinischen Post“ gemehrt hat. Aber das ist sicher ohnehin nur eine verschwindend kleine Minderheit. Sicher kann die „Rheinische Post“ auf diese paar Leute als Leser gut verzichten. Sie macht dann halt ein Medienangebot für all die Ahnungslosen, Unkritischen, Desinteressierten. (Und für diejenigen, natürlich, denen es vor allem wichtig ist, dass ein „Artikel“ über ein angebliches Sex-Video mit Shakira nicht weniger als vier Fotogalerien enthält. Ich schweife ab.)

Es sind nicht alle so. Der „Spiegel“ hat seinen Gaga-Artikel über die angeblichen EU-Pläne immerhin korrigiert und mit einem ausführlichen Hinweis auf die Korrektur versehen. Das Medienmagazin „DWDL“ hat seine Meldung (ohne Erklärung) überarbeitet und sich im Redaktionsblog entschuldigt.

Hier enden die positiven Beispiele.

Die „Bild“-Zeitung hat den Fehler, den sie gestern auf ihrer ersten Seite verbreitete, der Einfachheit halber gar nicht korrigiert.

Das erscheint mir allerdings fast weniger unanständig als das, was „WAZ“-Autor Heiko Kruska heute zu schreiben gefiel:

Die Diskussion um EU-Pläne, deutsche Synchronisation abzuschaffen, löste sich am Donnerstag in Luft auf. Eine Nachrichtenpanne in Brüssel hatte Öffentlich-Rechtlichen und der Synchronbranche die Sprache verschlagen.

Das Europaparlament will TV-Filme in öffentlich-rechtlichen Sendern nur noch als Original ohne deutsche Synchronübersetzung laufen lassen, hieß es am Mittwochnachmittag aus Brüssel. Eine glatte Fehlmeldung, wie sich gestern herausstellte. Eine Nachrichtenagentur hatte sich verzettelt – was indes einige Politiker nicht davon abhielt, ernsthaft zur fiktiven Materie Stellung zu beziehen. (…)

Die „Nachrichtenpanne“ einfach mal klar in Brüssel zu verorten, weit weg vom „WAZ“-Sitz in Essen — soviel Schönung ist vielleicht normal. Aber wie sehr muss man seinen Lesern (und sich selbst) etwas vormachen wollen, wenn man sich über „einige Politiker“ mokiert, die „ernsthaft zur fiktiven Materie Stellung“ bezogen, und nicht erwähnt, dass das Verzetteln einer Nachrichtenagentur „indes“ ihn selbst nicht davon abhielt, einen schwachsinnigen Kommentar zum Thema zu verfassen und per Pressemitteilung in die Welt zu pusten — wo er hoffentlich auf alle Zeit als Mahnmal für die Dämlichkeit und Verlogenheit von Herrn Kruska ergoogelt werden kann.

Natürlich ist der Fehler auch im sogenannten Korrekturblog des „WAZ“-Onlineportals „Der Westen“ nicht korrigiert. Um das zu wissen, hätte ich dort aber auch nicht nachgucken müssen. Nachdem dort in den letzten fünf Monaten kein einziger Fehler korrigiert wurde: Könnte man diesem Blog vielleicht endlich den Gnadenschuss verpassen?

Rührend auch die Kollegen von „Welt Online“. Die haben sogar gestern nachmittag noch einen eigenen Beitrag zur Ente veröffentlicht:

Als irgendjemandem schließlich auffiel, dass ARD und ZDF zu Recht ein Missverständnis vermuteten, wurde der Artikel einfach wieder entfernt. Ohne Kommentar, ohne Erklärung, ohne Ersatz. Mit anderen Worten: Der Journalisten von „Welt Online“ sehen sich nicht in der Lage, dieses Missverständnis aufzuklären. Sie können den Fehler nur entweder verbreiten oder ihn nicht verbreiten.

Was für eine Bankrotterklärung.

Geht sterben

Die Beklopptheit deutscher Medien ist grenzenlos.

Fast überall steht die Meldung, dass nach einem Vorstoß des EU-Parlaments die Synchronisation ausländischer Beiträge bei ARD und ZDF abgeschafft und durch Untertitel ersetzt werden soll. Das ist Humbug. Tatsächlich sollen öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme alle untertitelt werden. Mit der Synchronisation hat das sehr wenig zu tun. Genauer gesagt: nichts.

Aus diesem Grund kommt das Wort oder auch nur der Gedanke der Synchronisation fremdsprachlicher Programme zum Beispiel in der Pressemitteilung des EU-Parlaments zum Thema nicht vor. Er fehlt auch in der „schriftlichen Erklärung“, die die Mehrheit der Parlamentarier beschlossen hat [pdf]. Der entscheidende Satz dort lautet:

Das Europäische Parlament […] vertritt die Ansicht, dass die Untertitelung aller öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme in der EU unerlässlich ist, um zu gewährleisten, dass alle Zuschauer, einschließlich der Tauben und der Schwerhörigen, Zugang zum vollständigen Programmangebot haben; ist der Auffassung, dass dadurch außerdem das Erlernen von Fremdsprachen gefördert wird (…).

Vermutlich hat die Nachrichtenagentur AFP das mit dem „Erlernen von Fremdsprachen“ falsch verstanden: Die Fremdsprache, um die es geht, wäre im Fall von ARD und ZDF natürlich Deutsch.

Jedenfalls hat AFP (anders als die Agentur AP, die nüchtern und korrekt berichtet) aus dem Beschluss eine Meldung gemacht, die auf der Grundlage dieses Missverständnisses den Fehler mit freien, fantasievollen Improvisationen zum Thema Synchronisation zu schwindelerregender Größe aufpumpt:

Fernsehfilme in Englisch oder anderen Sprachen sollen nach dem Willen des Europaparlaments künftig in ARD und ZDF nur noch im Original mit Untertiteln laufen. Eine entsprechende Erklärung gegen die Synchronisierwut nahmen die Abgeordneten in Brüssel an. Das Parlament forderte die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, nach dem öffentlich-rechtliche Fernsehsender in der EU künftig alle Sendungen untertiteln müssten. Auch eine Rede von US-Präsident George W. Bush in der Tagesschau müsste danach im Original gezeigt werden.

Originalversionen trügen nicht nur zum Lernen von Fremdsprachen bei, sondern seien auch besser für Schwerhörige oder Taube, heißt es in dem Beschlusstext. Die Abgeordneten verwiesen auf einen Beschluss der britischen BBC, die seit Anfang des Monats alle Programme mit Untertiteln versieht. Auch in Ländern wie Belgien oder den Niederlanden sind Originalversionen im Fernsehen üblich.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Das ist alles, alles Unfug. Das Wort „Originalversion“ kommt im Beschlusstext nicht einmal vor. Um die „Synchronisierwut“ (was immer damit gemeint sein mag) geht es in keinem Nebensatz. Ob George W. Bush im Original gezeigt werden müsste, steht da nicht. Und die langjährige Praxis der Niederlande und Belgiens hat nichts mit dem Thema zu tun. Nur der Verweis auf die BBC stimmt — und wäre ein Hinweis darauf gewesen, dass es überhaupt nicht um die Frage der Synchronisation geht.

Was AFP meldet, wäre, wenn es stimmt, der Hammer. Und was machen deutsche Medien mit einer Meldung, die total unwahrscheinlich ist und nach einem Aprilscherz klingt? Richtig: Man recherchiert sie erst einmal nach druckt sie sofort ungeprüft nach.

Und so zieht der Schwachsinn seine Kreise. Zunächst über die üblichen Verdächtigen wie den Online-Ableger der „Rheinischen Post“, „RP Online“, der Nachrichten von Agenturen einfach als seine eigenen Meldungen mitsamt „RPO“ als Quelle umdeklariert, aber ansonsten praktisch unbearbeitet übernimmt:

Gegen Synchronisierung
EU-Parlament: Fernsehfilme nur noch mit Untertiteln

„Spiegel Online“ berichtet:

ABSCHAFFUNG DER SYNCHRONISIERUNG: Bush bald nur noch mit Untertiteln? Anhänger fremdsprachiger Originalversionen dürfen sich freuen: Wenn es nach dem Willen des Europaparlaments geht, sollen Fernsehfilme in Deutschland bald im Original und mit Untertiteln gezeigt werden. Selbst die "Tagesschau" wäre betroffen.

Die „Bild“-Zeitung meldet heute auf ihrer Titelseite:

Ausländische TV-Filme nur mit Untertiteln? Brüssel - Fernsehfilme in Englisch oder anderen Sprachen sollen nach dem Willen des Europa-Parlaments künftig in ARD und ZDF nur noch im Original mit Untertiteln laufen. Das Parlament forderte die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, nach dem öffentlich-rechtliche Fernsehsender in der EU künftig Sendungen untertiteln müssten.

Die „Westfälische Rundschau“ fantasiert:

Würde der Plan in die Tat umgesetzt, hieße das für deutsche Zuschauer: "Inspector Barnaby" spricht Englisch - und "Dr. House" Deutsch. Unterschied: Barnaby fahndet im ZDF, Dr. House praktiziert bei RTL.

Selbst der Medienredakteur der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Disclosure: für deren Sonntagsausgabe ich regelmäßig schreibe] hat den Schmarrn unbesehen geglaubt und empört sich:

Alles auf Englisch?
EU soll Synchronisation verbieten

Das Europaparlament hat ein seltsames Verständnis von Pressefreiheit. Die Abgeordneten haben nämlich, wie die Agentur AFP meldet, die EU-Kommission aufgefordert, die Synchronisation fremdsprachiger Programme im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu untersagen. So dürften Fernsehfilme bei ARD und ZDF nur noch im Original mit Untertiteln laufen, betreffen würde dies sogar die Nachrichten. Originalversionen trügen zum Lernen von Fremdsprachen bei und seien besser für Schwerhörige oder Taube geeignet, heißt es in dem Beschluss.

Der Kölner „Express“ sieht alle seine Vorurteile bestätigt:

Neuer EU-Wahnsinn
Ausländische Filme nur noch mit Untertiteln

Brüssel — Die Spannung steigt, Schüsse fallen. Aber leider hat keiner gesehen, wer im Krimi geschossen hat … So könnte es in Zukunft TV-Zuschauern ergehen. Denn statt gebannt die Handlung zu verfolgen, müssen sie künftig Untertitel lesen…

Das EU-Parlament fordert jetzt nämlich, dass ausländische Filme nur noch in Originalsprache mit Untertiteln laufen dürfen!

Schon wieder so eine irre Forderung der EU-Politiker. Sophie Marceau spricht im Film französisch und Keira Kneightley englisch. Synchronsprecher haben ausgedient. Statt dessen läuft ein Untertitel mit: So stellen sich die EU-Parlamentarier die schöne neue Fernsehwelt vor. (…)

In der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ kommentiert Heiko Kruska:

Thank you, EU!

(…) Dem Europaparlament ist also zu gratulieren für seinen Vorstoß. Bleibt zu hoffen, dass niemanden Skrupel beschleichen ob der unzähligen Arbeitslosen in der Synchronbranche oder einer Wettbewerbsverzerrung. Der Konkurrenz vom Privatfernsehen soll ja nicht der Mund verboten werden.

Heute sahen sich dann mehrere Online-Medien offenbar unter Zugzwang und fügten der Falschmeldung einen weiteren Fehler hinzu: So nennt das Medienmagazin DWDL als Quelle für den Schwachsinn nicht mehr AFP — sondern „Spiegel Online“, obwohl im dortigen Artikel die Agentur angegeben ist. DWDL schreibt:

Im Zuge der Europäischen Union könnte die Luft für die deutsche Synchronisationskultur in Film und Fernsehen eng werden. Wie "Spiegel Online" berichtet, forderten die EU-Abgeordneten die EU-Kommission auf, ein Gesetz zu entwickeln, das öffentlich-rechtlichen Sendern vorschreibt, fremdsprachige Sendungen im Originalton mit Untertiteln zu zeigen.

Seiten wie wunschliste.de und digitalfernsehen.de scheinen das nun wiederum bei DWDL abgeschrieben haben.

Nur ein Kollege von Heise Online hat das getan, was eigentlich mal die Aufgabe von Journalisten war: recherchiert. Entsprechend meldet er:

Keine Aktion des EU-Parlaments gegen „Synchronisationswut“ bei ARD und ZDF

Es klingt wie ein verspäteter Aprilscherz: Unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AFP berichten aktuell mehrere deutsche Medien, dass das EU-Parlament die EU-Kommission auffordere, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in der EU verpflichte, Fernsehfilme „nur noch im Original mit Untertiteln“ auszustrahlen. Auch eine Rede von US-Präsident George W. Bush in der Tagesschau würde danach angeblich im Original gezeigt werden müssen. Stutzig hätte man jedoch bei der angeblichen Begründung für diese Aktion „gegen die Synchronisierwut“ (RP-Online) werden können: So trügen Originalversionen laut Beschlusstext nicht nur zum Lernen von Fremdsprachen bei, sondern „seien auch besser für Schwerhörige oder Taube“.

Die Menschen haben allen Grund, das Vertrauen in klassische Medien zu verlieren.

Nachtrag, 16:50 Uhr. Nachdem ich bei AFP nachgefragt habe, hat die Agentur die falsche Meldung vor wenigen Minuten zurückgezogen:

DRINGENDER HINWEIS
Achtung Redaktionen,
bitte verwenden Sie unsere Meldung «Fernsehfilme sollen nur noch mit Untertiteln laufen» von gestern (Mittwoch) um 16.11 Uhr nicht mehr. Sie beruht auf einem Missverständnis. Nach Angaben der zuständigen Parlaments-Abgeordneten Lidia Joanna Geringer de Oedenberg richtet sich die Erklärung des Europaparlaments nicht gegen Synchronisationen; es geht stattdessen um die Untertitelung aller Programme im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Dabei können auch synchronisierte Filme untertitelt sein.

Damit wird klargestellt, dass nach dem Willen des EU-Parlaments Fernsehfilme keineswegs nur noch im Original gezeigt werden sollen. Vielmehr geht es in der Erklärung allein um die Untertitelung von Sendungen.

[Fortsetzung hier.]

Darauf einen Barosso!

Als die Landesmedienanstalten im vergangenen Juni eine neue Fassung ihrer Richtlinien für Gewinnspiele im Fernsehen verabschiedeten, sollte das den Anschein erwecken, dass sie den Call-TV-Veranstaltern nun schärfer auf die Finger gucken. Von der Öffentlichkeit unbemerkt blieb, dass die neuen Regeln hinter früheren Entwürfen zurück blieben. Anscheinend haben die Sender bei ihren Verhandlungen mit den Landesmedienanstalten noch Korrekturen bei den (ohnehin nicht mit irgendwelchen Sanktionen verbundenen) Richtlinien durchgesetzt.

So hatten die gerne irreführend „Medienwächter“ genannten Behördenvertreter zunächt formuliert:

Spiele, bei denen Wörter gesucht werden, sind jedenfalls dann nicht erlaubt, wenn das gesuchte Wort oder dessen Schreibweise völlig ungebräuchlich ist. Zur Bewertung ziehen die Landesmedienanstalten z.B. gängige – d.h. nicht nur in Fachkreisen gebräuchliche – Nachschlagewerke oder allgemein erhältliche Publikationen heran.

Beschlossen wurde aber stattdessen diese Variante:

Im Rahmen von Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die enthalten sind – als Print oder CD-ROM Ausgabe – in:
– allgemein zugänglichen, mehrbändigen Nachschlagewerken (z. B. Duden, Brockhaus)
und/oder
– allgemein zugänglicher, einschlägiger Fachliteratur.

Das ist nicht nur sprachlich eine Rückschritt, sondern vor allem inhaltlich — wie die (abgelehnte) Programmbeschwerde eines Zuschauers zeigt:

In der Sendung „Money Express“, die täglich auf mehreren MTV-Sendern läuft, wurden in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 2008 sieben Automarken mit „A“ gesucht. Nachdem Honda und Seat gefunden waren, taten sich die Zuschauer erstaunlich schwer. Moderator Stefan Pollak musste nach rund drei Stunden Spieldauer die restlichen fünf gesuchten Marken schließlich selbst verraten. Es handelte sich um Barré, Barosso, Germain, Darmont und Georges Irat.

Der Zuschauer beschwerte sich, dass es unmöglich gewesen sei, auf einige dieser Lösungen zu kommen, und erhielt von der zuständigen nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt LfM folgende Antwort:

(…) Informationen über diese Automarken, insbesondere hinsichtlich der Automarke BAROSSO, waren jedoch nur schwer zu recherchieren.

In ihrer diesbezüglichen Stellungnahme teilt die MTV Networks Germany GmbH mit, dass die beanstandeten Automarken GERMAIN, BAROSSO und BARRÈ in folgendem Nachschlagewerk zu finden sind:

(EDA) Enzyklopädie des Automobils. Marken, Modelle, Technik. Hrsg: Instituto Geografico de Agostini S.p.A, Novara. Übers.: Anne Faust, Doris Gottwaldm u.a., Augsburg 1989, 480 S.

In diesem Nachschlagewerk finden sich die einzelnen Automarken wie folgt:

BAROSSO: S. 55 (Novara, Italien, 1923-1924)
BARRÈ: S. 55 (Niort-Deux Sevéres, Frankreich, 1900-1930)
GERMAIN: S. 192 (Monceau-sur-Sambre, Belgien, 1897-1914)

Die MTV Networks Germany GmbH konnte somit für alle Automarken, insbesondere auch für die Automarke BAROSSO, den Nachweis erbringen, dass diese tatsächlich — wenn auch teilweise nur für einen sehr kurzen Zeitraum — produziert wurden. Den Anforderungen der Nr. 3.3.3 (Gestaltung der Spielaufgaben) der GewinnSpielReg wurde entsprochen.

Es gebe somit keinen Anlass für die LfM, gegen MTV vorzugehen — „wenngleich nachvollziehbar bleibt, dass die Antwort ausschließlich einem Kreis speziell Interessierter bekannt sein dürfte“.

Ich weiß nicht, ob das Buch „Enzyklopädie des Automobils“ eine Art Standardwerk ist (für Automobil-Kenner, meine ich, für Worträtselbestücker ist es das sicher). Im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek ist es verzeichnet, aber nicht einmal die Berliner Staatsbibliothek führt es. Zu bestellen ist es offenbar nur noch über Antiquariate.

Letztlich ist das aber auch egal. Denn die Formulierung in den Gewinnspielregeln, dass die „einschlägige Fachliteratur“ „allgemein zugänglich“ sein muss, kann alles und nichts bedeuten und wurde konsequenterweise als Kriterium von der LfM in der Antwort auf die Zuschauerbeschwerde offenbar nicht einmal gewürdigt.

Die öffentlichkeitswirksam eingefügte neue Regel erweckt also den Eindruck größerer Transparenz, ist für den tatsächlichen Ablauf, die Gestaltung und die Fairness des Spiels aber folgenlos. Ich würde unterstellen, dass das kein Versehen ist.

[Disclosure: „Money Express“ wird für MTV von der Firma Callactive produziert, die in mehreren Fällen juristisch gegen mich vorgeht.]

Pilawas Amnesie

Wenn ich heute in eine tägliche Talkshow schaue, sehe ich ins Zahnlose. Da sitzen nur noch die „Schlampen“ und „Sozialschmarotzer“. Solche Sendungen haben wir früher nicht gemacht! Da hätten uns die Landesmedienanstalten sofort verboten!
Jörg Pilawa gegenüber dem Medienmagazin DWDL.

Herr Pilawa? Wenn Sie mir bitte kurz mal nach nebenan ins „Fernsehlexikon“ folgen möchten? Hier geht’s lang.

…wie ein Panda dem anderen

Süüüüüüüüüß! Das kleine Muckelchen hat für Panfu ein Bild gemalt. Ein Bild mit einem Regenbogen, einem Herz, einem Kringel, einem Schaukelpferd und einem sehr schlanken Panda. Und die Leute von Panfu haben sich so darüber gefreut, dass sie das Bild von Muckelchen gleich auf ihre Startseite gesetzt haben:

Panfu ist so eine Art KinderVZ, eine werbefreie Community für 8- bis 12-Jährige zum Spielen und Chatten, hinter der u.a. die Verlagsgruppe Holtzbrinck steht. Seit einiger Zeit gibt es Panfu auch in anderen Ländern, und auch dort haben die Kinder Panda-Bilder gemalt, die auf der jeweiligen Startseite präsentiert werden. Das hier ist das Bild des französischen Mädchens:

Diese Zeichnung begrüßt die niederländischen Kinder:

Und das hier ist, unverkennbar, ein spanisches Panda-Bild:

Damit es nicht eintönig wird, wird nicht immer das Bild vom gleichen Kind gezeigt. Vergangene Woche zum Beispiel war es in Frankreich die Zeichnung von Moustique39 statt der von Louiza…

in Holland malte nicht Katuro, sondern Moos…

…und in Spanien statt Ana Losa Florecita95:

Tja.

Nun ist es aber nicht so, dass die ausländischen Kinder einfach vom Muckelchen abgemalt haben — oder überhaupt noch keine süßen Zeichnungen eingeschickt haben, wie die PR-Frau von Panfu erst vermutete. Tatsächlich seien die angegebenen Kindernamen richtig. Nur die verlinkten Bilder stimmten nicht, das werde jetzt aber schnellstmöglich geändert.

Fast ein bisschen langweilig als Erklärung. Vermutlich war in Wahrheit der für Kinder Generated Content zuständige Praktikant krank.

Sandra Ahrabian und das falsche Zebra

Kennt jemand noch das alte „Sesamstraßen“-Spiel „Was passiert dann?“ Das spielen wir jetzt.

Also. Die Ausgangssituation ist folgende: In der Sendung „Money Express“, die nachts auf den MTV-Sendern Viva, Nick und Comedy Central läuft, wird am 1. April das ZEBRA gesucht, dessen Buchstaben durcheinander geraten sind. Diensthabende Animateurin, die mit den üblichen Lügen und falschen Versprechungen versucht, Gutgläubige zum teuren Anrufen zu bringen, ist Sandra Ahrabian. Im Forum von call-in-tv.de kann sich Protokollant Marc Doehler folgenden Kommentar nicht verkneifen:

Was passiert dann?

 

 

 

 

 

Richtig: Marc Doehler bekommt Post. Von dem Anwalt von Frau Ahrabian. Den kennt er schon, denn der war oder ist auch der Anwalt von Daniela Aschenbach, Anneke Dürkopp und Miriam Wimmer. Und von der Produktionsfirma Callactive. Und von ihrem Geschäftsführer Stephan Mayerbacher.

In der Post: eine Abmahnung. Darin heißt es:

Der Begriff „Hohlbraze“ ist ein Schimpfwort und bezeichnet eine dumme Person, die wirklich gar nichts versteht und keinerlei Kenntnisse hat.

Die Äußerung sei deshalb beleidigend. Frau Ahrabian stünden „Ansprüche auf Unterlassung und immaterielle Geldentschädigung“ zu. Der Anwalt fordert eine Unterlassungserklärung — und behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vor.

Und was passiert jetzt? Wir werden sehen. Ich glaube ja, Frau Ahrabian muss sich wirklich nicht nachsagen lassen, sie verstehe gar nichts und habe keinerlei Kenntnisse. Sie versteht zum Beispiel ganz viel davon, die Zuschauer stundenlang über Spielregeln und -dauer zu täuschen, und weiß zum Beispiel ganz genau, wie man auf Kosten anderer sein Geld verdient.

[Disclosure: Ich befinde mich mit der Firma Callactive in einem Rechtsstreit.]

Unter Beutelsäugern

Natürlich könnte ich das jetzt ungefähr anmoderieren als Pflicht-Anschauungsmaterial für all die Fernsehleute, die dauernd auf irgendwelchen Podien sitzen und glauben, verächtlich auf den Amateur-Content und Clip-Mist bei YouTube & Co. herabschauen zu dürfen, und sie bitten, den folgenden Film mal zu vergleichen mit dem, was sie zum Beispiel Nachmittag für Nachmittag an einfältigen Fließband-Doku-Soaps aus den Zoos dieser Republik zeigen.

Aber viel besser ist es sicher, wenn ich einfach schreibe: Ich saß zehn Minuten mit breitem Lächeln vor dem Computer.

Link: sevenload.com

(Manniac ist ein Jahr lang auf Weltreise. Ein früheres, genauso liebevoll gemachtes Video über seine Abreise aus Deutschland und die ersten Abenteuer von ihm mit seinem Auto Charlie kann man sich hier ansehen. Weitere Videos von Manniac hier.)

Leser fragen, Journalisten schweigen

Überraschung!

schreibt Domenika Ahlrichs, die Chefredakteurin der „Netzeitung“, die auch für den Online-Auftritt der „Berliner Zeitung“ zuständig ist. Der sieht seit heute ganz anders aus, weshalb sich Ahlrichs an die „lieben Leserinnen und Leser“ wendet und am Ende fragt:

Wie gefällt Ihnen dies alles? Wo können wir noch nachbessern? Was hat sich zum Vorteil verändert? Kommentieren Sie den neuen Online-Auftritt im Kommentarfeld am Ende dieses Artikels. Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen, denn wir arbeiten kontinuierlich an weiteren Verbesserungen — dies tun wir für Sie, deshalb auch gern mit Ihnen.

Sie meint das nicht so.

Unter Ihrer Einladung zum Gespräch stehen aktuell 73 Kommentare. Sie sind oft vernichtend, manchmal ehrlich besorgt, die meisten, weil sie schlicht die Ressorts nicht wiederfinden. Dutzende Leser fragen konkret, wo das Feuilleton geblieben ist, viele fürchten, die Brandenburg-Seiten seien abgeschafft, manche suchen vergeblich nach der Seite 3, den Kommentaren, der Karikatur.

Seit fünf Stunden füllt Leser um Leser, wie gewünscht, seinen Frust und seine Fragen in das Kommentarfeld am Ende des Artikels. Seit fünf Stunden gibt es keine Reaktion von Frau Ahlrichs. Kein Hinweis, wie man die verdammten Ressorts im neuen Alptraum von Online-Auftritt findet. Nicht einmal ein vertröstender Kommentar eines Praktikanten im Sinne von: „Oh, da hakt es wohl noch, haben Sie ein bisschen Geduld.“

Sie werden es nie lernen.

Falschparker auf Hermans Autobahn (2)

Eva Herman hat einen klaren juristischen Sieg gegen die Nachrichtenagentur dpa erzielt. Es geht um eine Meldung über die berüchtigte Sendung von Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007. dpa hatte exklusiv noch vor der Ausstrahlung berichtet:

Zuvor hatte Kerner fast 50 Minuten lang die 48-Jährige immer wieder gefragt, ob sie ihre Äußerungen zu den familiären Werten im Nationalsozialismus heute so wiederholen würde. Doch Herman wich mehrfach aus und ergänzte: Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.

Das hat Eva Herman nicht gesagt, weder wörtlich noch sinngemäß. Es ging in ihrem Autobahn-Vergleich nicht um die Familienwerte der Nazis, sondern darum, ob man auf die heutige Bundesrepublik bezogen von einer „gleichgeschalteten Presse“ sprechen darf, wie sie es tat.

Nach dem Urteil des Landgerichtes Köln (Aktenzeichen 28 O 10/08) war die Art, wie dpa sie zitierte, unzulässig. Zwar bestehe „gegen vergröbernde Darstellungen, die im Kern wahr sind, in aller Regel kein Abwehranspruch“. „Vergröberungen, Einseitigkeiten und Übertreibungen“ müssten „in gewissem Umfang von dem Betroffenen hingenommen werden“, denn Sachverhalte ließen sich „auf dem beschränkten Raum, der für einen Pressebericht meist nur zur Verfügung steht, nicht derart vollständig darstellen lassen, dass unterschiedliche Eindrücke der Leserschaft ausgeschlossen werden“. Nachrichtenagenturen seien wegen der Kürze von Meldungen in besonderem Maße auf „griffige und eingängige Formulierungen angewiesen“.

All diese Zugeständnisse gälten aber nicht für Zitate, auch nicht in indirekter Rede:

Das ergibt sich daraus, dass Zitate des Betroffenen in ungleich größerer Weise geeignet sind, dessen Persönlichkeitsrecht zu verletzen, als dies bei der allgemeinen Berichterstattung der Fall ist. Denn der Betroffene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. (…) demjenigen, der eine Äußerung wiedergibt, werden keine wesentlichen oder gar unzumutbaren Erschwerungen oder Risiken auferlegt, wenn er verpflichtet wird, konkret und zutreffend zu zitieren (…).

Dass der Zusammenhang, den dpa herstellte, nicht stimmte, hätte die Agentur trotz des Aktualitätsdrucks leicht erkennen können und müssen, so das Gericht.

Eva Herman und dpa hatten sich, wie berichtet, im Grundsatz bereits vor Wochen geeinigt: Die Nachrichtenagentur verpflichtete sich, nicht wieder zu verbreiten, dass Herman gesagt habe: „Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.“ Ursprünglich hatte Herman allerdings gefordert, die Meldung komplett zu untersagen. Deshalb sah der Vergleich vor, dass beide Seiten sich die Kosten für das Verfahren teilen.

Die Zustimmung zum Kostenvergleich widerrief Herman aber nachträglich, deshalb urteilte darüber das Gericht. Die Entscheidung ist eindeutig: 91 Prozent der Kosten soll dpa tragen, 9 Prozent Eva Herman.

Die Agentur will sich damit aber nicht abfinden. Ihr Anwalt argumentiert, dass der Kostenvergleich Teil eines Gesamtpakets war, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen — eigentlich sei dpa nicht der Auffassung, dass Eva Herman einen Anspruch auf Unterlassung hatte. Es sei unzulässig, einerseits das Verbot der Äußerung aufrecht zu erhalten, andererseits aber die Kostenfrage drastisch zu verändern.

Der dpa-Vertreter verweist auch darauf, dass Herman erst mit großer Verzögerung aufgefallen sei, dass ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde: Sie will erst zwei Monate später von der Existenz dieser Meldung erfahren haben. Warum dann noch die Eilbedürftigkeit herrschte, die eine einstweilige Verfügung erforderlich machte, sei nicht einsichtig — insbesondere, da dpa vom Tag nach der Kerner-Sendung an differenzierter berichtete und Herman nicht mehr falsch zitiert hatte.

dpa hat deshalb Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.