Die Klage der Verlage

Drei von fünf Menschen, die ein iPad besitzen, wollen ihre Zeitungsabonnements kündigen.

Das ist eine Zahl, die erklärt, warum Verleger so hypersensibel sind, wenn es um den Markt der Smartphone- und Tablet-Anwendungen geht. Sie steht in der Klageschrift, mit der acht deutsche Zeitungsverlage juristisch gegen die „Tagesschau“-App vorgehen, und sie ist falsch.

In Wahrheit bezieht sich dieser Anteil nur auf diejenigen iPad-Nutzer, die auf ihrem Gerät täglich mindestens eine Stunde lang Nachrichten sehen oder lesen. Insgesamt wollen nur 18 Prozent der iPad-Nutzer, die eine Zeitung abonniert haben, diese „sehr wahrscheinlich“ kündigen. Und genau genommen lautete die entsprechende Frage in der Studie, aus der diese Zahlen stammen: „Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie in den nächsten sechs Monaten Ihr Zeitungs-Abo kündigen und stattdessen eine elektronische Version jener Zeitung auf dem iPad oder einem ähnlichen Gerät abonnieren werden?“ (Hervorhebung von mir.)

Es ist ein bisschen schwierig, aus der Antwort auf diese Frage (noch dazu in einer nicht-repräsentativen Umfrage unter Amerikanern) Rückschlüsse zu ziehen, wie sehr eine kostenlose Nachrichten-App wie die der „Tagesschau“ die Zeitungslandschaft in Deutschland bedroht. Doch die Zeitungsverleger ziehen in der Begründung ihrer Klage gegen die „Tagesschau“-App sogar noch einen weiteren Schluss daraus: Wenn so viele Leute wegen elektronischer Ausgaben von Printmedien und Verlags-Apps ihre Zeitungsabos kündigen, muss das bedeuten, dass solche Apps „presseähnlich“ sind.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Gericht das überzeugend findet, selbst wenn es nicht über die falschen Daten stolpert.

Die Frage, was der Begriff „presseähnlich“ bedeutet, ist entscheidend bei der Beurteilung der Frage, ob die „Tagesschau“-App rechtswidrig ist. Die Medienpolitiker der Länder haben sich diesen Begriff ausgedacht, und er ist Ausdruck eines für diese traurige Spezies typischen faulen Kompromisses. Weil sie sich bei der Verabschiedung des 12. Rundfunkstaatsvertrages nicht darauf einigen konnten, in welchem Umfang ARD und ZDF im Internet auch Texte veröffentlichen dürfen sollen, vermieden sie eine klare Festlegung und formulierten stattdessen:

Nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote sind nicht zulässig.

(Das Online-Angebot der „Tagesschau“ und damit auch die App sind „nichtsendungsbezogen“.) Die Definition des Begriffs im Staatsvertrag schafft kaum Klarheit. Als „presseähnliches Angebot“ zu verstehen seien:

nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen.

Sicherheitshalber haben die Gesetzgeber eine Art Beipackzettel verfasst. Darin erklären sie:

Bei nichtsendungsbezogenen Telemedien sind presseähnliche Angebote unzulässig. Mit dieser Vorschrift trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass für die Nutzung im Internet gestaltete Angebote regelmäßig aus einer von den Nutzern erwarteten Kombination verschiedener Elemente bestehen, die Text, Ton und Bild verbinden. Vor diesem Hintergrund soll der Tendenz begegnet werden, dass von Rundfunkanstalten angebotene nichtsendungsbezogene Telemedien den inhaltlichen und gestalterischen Schwerpunkt in Texten setzen. Im Umkehrschluss kann ein solcher Schwerpunkt vermieden werden, wenn öffentlich-rechtliche nichtsendungsbezogene Telemedienangebote ihren Schwerpunkt in einer hörfunk- und/oder fernsehähnlichen Gestaltung haben.

Bis hierhin zitiert auch der Berliner Blogger Christoph Keese, der tagsüber als Lobbyist der Axel Springer AG arbeitet, den Passus immer wieder und behauptet, damit sei klar, dass ARD und ZDF nur „Hörfunk- und Fernsehangebote“ im Netz machen dürften. Doch der Originaltext geht noch weiter:

Dies bedeutet, dass nichtsendungsbezogene Telemedienangebote der Rundfunkanstalten Texte aufweisen dürfen, denn das Verfassen und Lesen von Texten ist eine Kulturtechnik. Texte werden beispielsweise bereits benötigt, um dem Nutzer überhaupt den zielgerichteten Zugriff auf ein Telemedium zu ermöglichen. Bei nichtsendungsbezogenen Telemedien ist beispielsweise auch zu erwarten, dass Texte erforderlich sind, um durch Ton und Bild dargestellte Gestaltungselemente für den Nutzer kognitiv erfassbar zu machen. Auch vor dem Hintergrund des inhaltlichen Anspruchs, den Absatz 3 über § 11 hinaus formuliert, ist es angemessen, dass nichtsendungsbezogene Telemedien eine dem jeweiligen Thema entsprechende Kombination von Text, Ton und Bild aufweisen.

In jenem Absatz 3 heißt es:

Durch die Telemedienangebote [der Öffentlich-Rechtlichen] soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden.

Ich würde daraus einen umfassenden Auftrag an ARD und ZDF lesen, Informationsangebote im Internet zu produzieren und dabei auf eine angemessene, benutzerfreundliche „Kombination aus Text, Ton und Bild“ zu setzen, die es mit der Textlastigkeit nicht übertreiben darf. Ich gebe allerdings zu, dass sich all das vielfältig interpretieren lässt (natürlich nur, wenn man nicht — wie Keese in seinem Propagandablog — den Teil, der einem nicht passt, einfach weglässt).

Die Klageschrift der Verlage hält sich nicht lange mit einer Diskussion auf, was genau unter dem Begriff „presseähnlich“ zu verstehen ist. Im Kern ist die Argumentation gegenüber dem Gericht schlicht: „Presseähnlich“ sei all das, was Presseverlage machen. Wenn die „Tagesschau“ ein Online-Angebot macht, das so aussieht wie ein Online-Angebot eines Verlages, muss es unzulässig sein. Deshalb haben die Verlage der Klage seitenweite Anlagen mit Screenshots aus ihren Apps und der der „Tagesschau“ beigefügt.

In der Klage heißt es:

Die prägenden Elemente der verlegerischen, nach der Definition des RStV [Rundfunkstaatsvertrag] „presseähnlichen Telemedien“ sind in gleicher Weise für das Telemedienangebot „Tagesschau-App“, soweit es nicht fernsehähnlich gestaltet ist, kennzeichnend:

– zeitungstypischer Rubrikenaufbau,
– zeitungstypische Dominanz von Textbeiträgen,
– zeitungstypische Illustration mit Standbildern,
– funktionsäquivalente, ortsunabhängige bzw. mobile Nutzungsmöglichkeiten der Inhalte.

Folglich ist „Tagesschau-App“ in dem hier beanstandeten Umfang funktional in der Lage, die Lektüre von „Presse“ zu ersetzen. Diese Substituierbarkeit dokumentiert die „Presseähnlichkeit“ der mit der Klage angegriffenen Segmente von „Tagesschau-App“. (…)

Die Texte der „Tagesschau-App“ entsprechen in ihrem Aufbau, ihrer Gestaltung und ihrer inhaltlichen Umsetzung nahezu 1:1 den „App“-Artikeln der Tageszeitungsverlage.

Nun bin ich mir nicht ganz klar, wieviele verschiedene Möglichkeiten es gibt, Texte aufzubauen, zu gestalten und inhaltlich umzusetzen — die Varianten, die das Alphabet, Satzzeichen, Absätze u.ä. bieten, sind doch eher überschaubar. Und dass die „Tagesschau“ im Internet Texte veröffentlichen darf, haben die Ministerpräsidenten eindeutig festgehalten.

Die Artikel auf tagesschau.de (und in der „Tageschau“-App) sind aber in einem Maße, das kein deutsches Online-Medium eines Verlages erreicht, mit Audios und Videos verknüpft. Zudem sind die Texte in den meisten Fällen nur redigierte und zum Lesen aufbereitete Fassungen der verlinkten Hörfunk- oder Fernsehberichte. Das verschweigen die Verlage.

Sie beurteilen zudem nicht die „Tagesschau“-App als Ganzes, sondern die Text-Artikel für sich. Mit diesen „Segmenten“ betätigten sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als „Internetverleger“, stellen sie fest. Ob die „Tagesschau“-App zu sehr auf Texte setzt, wird man aber auf der Grundlage des Gesamtangebotes inklusive Video und Audio beurteilen müssen — sonst stünde die Antwort ja von vornherein fest.

Die Verleger müssen mit ihrer Wettbewerbs-Klage nicht nur darlegen, dass die „Tagesschau“-App „presseähnlich“ ist, sondern auch, dass sie ein eigenständiges Angebot darstellt. Der verantwortliche NDR argumentiert bekanntlich, es handele sich nur um eine technisch andere Aufbereitung der Inhalte von tagesschau.de — deshalb habe die „Tagesschau“-App auch keiner eigenen Genehmigung mit Drei-Stufen-Test bedurft.

In Klage der Verlage heißt es, dass es sich bei der „Tagesschau“-App

um ein dem selbstständigen Markt der mobilen Kommunikation über „Apps“ zuzurechendes Angebot handelt. Dies ergibt sich zwingend aus der Tatsache, dass das Angebot „Tagesschau-App“ nicht, wie das Portal „tagesschau.de“, dem herkömmlichen Online-Bereich, sondern dem selbstständigen Markt der mobilen Kommunikation über „Apps“ zuzurechnen ist.

Die App muss also deshalb einem eigenen Markt zugerechnet werden, weil sie einem eigenen Markt zugerechnet werden muss. Ich merke mir das mal für mein demnächst erscheinendes Buch „Kreisverkehr ohne Ausfahrt — Wie man mit Zirkelschlüssen alles beweisen kann“, das demnächst erscheint.

Weiter im Text:

Auf diesem Markt konkurriert das Angebot „Tagesschau-App“ mit anderen neuen mobilen elektronischen Kommunikationsangeboten wie etwa den mobilen App-Portalen der Verlage, aber auch mit klassischen Kommunikationsangeboten wie den (gedruckten) Tageszeitungen, die ebenfalls mobil überall genutzt werden können. Denn der Rezipient — daran sei nochmals erinnert — hat die Wahl zwischen dem Kauf einer Tageszeitung, der Nutzung von dessen kostenpflichtigem App-Angebot und dem kostenlosen Portal „Tagesschau-App“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Das ist eine interessante Argumentation, die Apps und Papiermedien als unmittelbare Konkurrenten in einem Markt tragbarer Nachrichtenmedien zusammenfasst, konventionelle Online-Angebote wie tagesschau.de aber nicht — als könnten solche Internetseiten nur auf schweren oder mindestens festgeschraubten Desktop-Rechnern aufgerufen werden.

Ich bin kein Jurist, und die Definition von „presseähnlich“ ist vermutlich schwammig genug, um zu den unterschiedlichsten Gerichtsurteilen zu führen. Aber so, wie die Verlage in ihrer Klageschrift argumentieren, sollen ARD und ZDF im Netz einfach nur tun dürfen, was die Verlage nicht tun. Das Bundesverfassungsgericht, bei dem die Sache sicher irgendwann landen wird, hat die Rechte von ARD und ZDF aber bisher immer aus ihrer eigenen Legitimation abgeleitet und nicht als Negativdefinition dessen, was andere in einem bestimmten Markt nicht leisten können oder wollen. Es würde mich wundern, wenn das in diesem Fall anders sein sollte.

PS: Ein Bonus-Schmankerl enthält die Klageschrift: An einer Stelle konstatiert sie, dass der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag „gravierende inhaltliche und zeitliche Grenzen für das Angebot von Telemedien durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten enthält“. Vielleicht könnten die Verlagsvertreter, nachdem sie diese Tatsache in ihrer Klageschrift selbst festgestellt haben, nun davon absehen, öffentlich immer wieder die Mär von der „ungehemmten Expansion“ von ARD und ZDF zu verbreiten?

[Offenlegung: Ich schreibe regelmäßig für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“, deren Verlag zu den Klägern gehört, und ich habe in den vergangenen zwei Jahren zweimal für die ARD gearbeitet.]

Thomas Gottschalk

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung

Das Gute für ihn ist: Er kann immer wieder zurückgehen. Wäre ja nicht das erste Mal, dass er sich groß verabschiedet von „Wetten, dass“, um dann nach kurzer Zeit einfach wieder zurückzukommen, fragen Sie mal Wolfgang Lippert. Ab einer bestimmten Liga wirkt das nicht unentschlossen oder unsouverän, sondern als Beweis echter Größe. Hans-Joachim Kulenkampff hat sich schon 1966 zum ersten Mal von „Einer wird gewinnen“ verabschiedet. Vielleicht könnte man sogar eine jährliche Gottschalk-Verabschiedungs- und Rückkehr-Routine daraus machen, quasi eine Meta-Show, mit den Berichterstattern als Kandidaten, die erraten müssen, zu welchem Sender er das nächste Mal geht, wohin er dafür seinen Wohnsitz verlegt und ob Michelle Hunziker ihn begleiten wird.

Vorerst aber zerbrechen sich die Medienprofis und -laien im Land rührend den Kopf, wie genau die ARD denn Platz finden soll für eine fast-werktägliche halbstündige Gottschalk-Show vor der „Tagesschau“, wo diese Strecke doch zugerümpelt ist mit Programmhinweisen, Werbung, einem Miniwissensmagazin, Werbung, einem Minibörsenmagazin, Werbung und dem Wetterbericht. Dabei ist das leicht: Das wird einfach alles Teil der neuen Show.

Gottschalk sitzt also auf dem Sofa und begrüßt die Zuschauer zuhause und die Moni aus Pirmasens, die per Facebook zugeschaltet ist und über deren knappes Kleid er ein paar anzügliche Witze macht, die Kamera zieht auf, man sieht, dass Steffi zu Guttenberg schon neben Gottschalk sitzt, er bietet ihr auf die Frage, wie es so war in Amerika, drei Antwortmöglichkeiten und erkundigt sich, ob sie sich auch schon mal gefragt hat, wie ein Fahrstuhl funktioniert, aha, soso, na dann soll uns das der Ranga mal erklären; es folgt ein Einspielfilm über eine Familie aus der Pfalz, die kleine Nougat-Guttenberge verkauft, ein Quiz, bei dem Moni gegen irgendeinen Twitter-Typ um einen Audi spielt, eine Schalte zur Börse, der Lustige-YouTube-Clip des Tages, die Nachfrage bei Moni, wie denn das Wetter in Pirmasens ist, Überleitung zu Claudia Kleinert, die Moni sagt, dass sie die Grillparty am Wochenende knicken kann, Verabschiedung Steffi zu Guttenberg, morgen auf dem Sofa: Fritz Wepper!

Kampagnen-Kamikaze bei der ARD

Ich habe ein bisschen den Überblick verloren, wie viele ARD-Leute mich in den vergangenen Wochen angerufen haben, um mich zu fragen, ob ich nicht in ihren Sendungen erzählen möchte, wie schlimm die „Bild“-Zeitung ist. Der halbe WDR scheint mit der Recherche (oder jedenfalls: Akquise) beschäftigt zu sein; neben mehreren Radiosendern wollen offenbar auch Fernsehsendungen wie „Monitor“ und „Aktuelle Stunde“ dringend mal etwas über „Bild“ und ihre Methoden und Macher bringen. Hinzu kommen Anfragen aus dem Hauptstadtstudio und vom MDR. Insgesamt sind es sicher ein gutes halbes Dutzend, zwei weitere gingen bei BILDblog-Chef Lukas Heinser ein.

Es klingt undankbar, sich über soviel Aufmerksamkeit und Interesse zu beklagen, und eigentlich freue ich mich, wenn sich jemand kritisch mit der „Bild“-Zeitung beschäftigen möchte. Aber hinter der Flut von Anfragen steht kein journalistisches Interesse an „Bild“, sondern die prophylaktische Munitionierung gegen eine erwartete „Bild“-Kampagne. Sie rechnen bei der ARD mit dem Schlimmsten — wobei nicht ganz klar ist, ob das Schlimmste vernichtende Wahrheiten oder schamlose Lügen wären.

Jedenfalls wurde offenbar flächendeckend Panik angeordnet, um auf einen Angriff mit einem Gegenangriff reagieren zu können. Das Ausmaß des Aktionismus ist in jüngerer Zeit einzigartig, und auch den Kollegen, die deshalb ausschwärmen, um Kronzeugen wie mich anzusprechen, ist nicht allen wohl bei dem, was sie da tun (müssen).

Ulrike Simon berichtet heute in der „Berliner Zeitung“, dass die ARD-Intendanten beschlossen hätten, eine „virtuelle Medienredaktion“ einzurichten, die eine Kampagne gegen „Bild“ koordiniere. Sie schreibt: „Der Verdacht liegt nah, dass die Intendanten der ARD Medienjournalismus als probates Mittel zur Instrumentalisierung für eigene Interessen sehen.“

Das ist auf Seiten der meisten Verlage insbesondere im Kampf gegen ARD und ZDF nicht anders, aber das macht die Sache nicht besser.

Am Schlimmsten wäre es, wenn das stimmt, was Ulrike Simon noch schreibt: Die ARD-Intendanten wollten mit ihrer Anti-„Bild“-Kampagne „den ersten Schuss“ von „Bild“ gegen den Senderverbund abwarten: „Sollte das Blatt die Serie unter Verschluss halten, werde auch die virtuelle Medienredaktion wieder in der Versenkung verschwinden.“ Wie entlarvend: Die ARD-Oberen wollen die zweifelhaften Methoden der „Bild“-Zeitung nur dann anprangern, wenn sie selbst davon betroffen sind? Solange „Bild“ sich nur an anderen Opfern abarbeitet, ist das kein großes Thema? Schlimm ist an „Bild“ aus ARD-Sicht vor allem, dass sie die ARD angreift?

Der Fairness halber muss man sagen, dass es in der ARD durchaus Medienjournalismus gibt, der sich nicht als Unternehmenskommunikation mit anderen Mitteln versteht, bei „Zapp“ und im Medienmagazin von Radio Eins, zum Beispiel.

Ist es legitim, auf eine Kampagne mit einer Gegenkampagne zu antworten? Insbesondere dann, wenn der Verdacht naheliegt, dass die „Bild“-Kampagne ihrerseits nicht journalistisch motiviert ist, sondern die aktuelle juristische und publizistische Großoffensive des Springer-Verlags begleiten und unterstützen soll?

Natürlich kann die ARD, wenn die Vorwürfe der „Bild“ unberechtigt sind, ihr die Fehler um die Ohren hauen (und ich bin dabei, wenn ich kann, gerne behilflich). Und natürlich kann sie, falls die Vorwürfe der „Bild“ berechtigt sein sollten, ihre Hörer und Zuschauer darauf hinweisen, wie einseitig die Berichterstattung seit Jahren ausfällt und was der Grund dafür ist. Das könnte aber — je nachdem, über was für Vorwürfe wir hier reden — schon nicht mehr ganz so überzeugend sein. Aber auf Kritik reflexartig mit Gegenkritik zu reagieren, ist eigentlich nicht zufällig eine Spezialität der „Bild“-Zeitung. (Als der „Spiegel“ vor ein paar Monaten versucht hat, groß und kritisch über „Bild“ zu schreiben, standen in „Bild“ danach unvermittelt tagelang Abgesänge auf das Magazin. Vielleicht hat das die ARD-Intendanten positiv beeindruckt.)

Der gegenwärtige Aktionismus der ARD ist vor allem eines: sensationell ungeschickt. Man muss die geplante Gegenkampagne nicht einmal medienethisch würdigen, sondern kann sich allein auf die Frage beschränken, ob sie hilfreich ist. Spätestens seit ihrem Bekanntwerden heute lässt sich das klar verneinen.

Vorsprung durch Technik

Keine Sorge, ich habe nicht vor, mich jetzt regelmäßig auch noch an der Fachwerbung der Medien abzuarbeiten. Ich hatte heute morgen nur lachen müssen, als ich auf turi2 diese nicht nur in dieser Woche ungewollt komische Werbung des „Spiegel“ sah:

(Bitte beachten Sie auch den symbolischen Tiefenabstand zwischen dem „SPIEGEL“-Logo und der „DER REST“-Tapete.)

Jedenfalls stutzte ich, als die Anzeige umblätterte auf dieses Bild:

Ich fand den Vorsprung von 718.000 Lesern gegenüber 632.000 Lesern jetzt gar nicht so eindrucksvoll angesichts der dramatisch niedrigeren Auflage (und, zugegeben: Relevanz) des „Focus“. In Säulenform hingegen macht das schon was her.

Kein Wunder: Der „Spiegel“-Verlag hat getrickst. Er hat die „Focus“-Säule einfach kleiner dargestellt, als es den Zahlen entspräche — und zwar um immerhin zehn Prozent. (Oder, je nach Perspektive, den eigenen Penis die eigene Säule künstlich verlängert.)

Zum Vergleich die „Spiegel“-Version der Statistik und die korrekte Darstellung:

Helden wie wir

Fast ein Jahr ist es her, dass auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Duisburg 21 Menschen getötet und viele Hundert verletzt wurden. Der erste Jahrestag der letzten „Love Parade“ ist Anlass, an die Katastrophe zu erinnern, das Geschehen zu rekonstruieren, der Opfer zu gedenken und zu fragen, was wir aus den Fehlern lernen können.

Eine der wichtigsten Lehren aus dem schrecklichen Geschehen liegt auf der Hand: Wir dürfen nie vergessen, was für eine großartige Zeitung die „Neue Ruhr-Zeitung“ (NRZ) ist. Dankenswerterweise erinnert die NRZ dezent daran.

Am vergangenen Sonntag brachte sie auf ihrer Medienseite einen großen Artikel über die Fernsehsendungen, die in diesen Tagen über die „Love Parade“ laufen. Das Aufmacherbild zeigt, wie könnte es bei diesem Thema anders sein, Rüdiger Oppers, den Chefredakteur der NRZ.

Im Text heißt es:

(…) Viele Beteiligte und Kritiker kommen [in einer ZDF-Doku-Fiction] zu Wort, so auch der NRZ-Chefredakteur Rüdiger Oppers. Während der Dreharbeiten war das Fernsehteam zu Gast bei der NRZ, die sich von Anfang an für eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse eingesetzt hat. Nicht nur die Fernsehteams sahen die NRZ in der Berichterstattung weit vorne. Rüdiger Oppers erinnert an die dramatischen Tage im Sommer 2010 und bezieht Stellung zur Frage der Verantwortung.

Auch „Spiegel TV“ schickte sein Kamerateam zur NRZ. Bei Vox läuft am Vorabend des Jahrestages (…) ein Themen-Spezial, und auch hier stand die NRZ bei den Recherchen im Ruhrgebiet zur Seite, beantwortete NRZ-Chef Oppers die Fragen der TV-Kollegen. (…)

Wenn die NRZ schreibt, dass nicht nur die Fernsehteams die NRZ in der Berichterstattung „weit vorne“ sahen, stimmt das natürlich zumindest in einer Hinsicht: Auch die NRZ sah die NRZ in der Berichterstattung weit vorne und hatte sich schon im vergangenen Jahr dafür und für die „Erarbeitung der Meinungsführerschaft“ mit einem Preis ausgezeichnet.

Wenn in den nächsten Tagen jemand beim NRZ-Verlagshaus vorbeikommt: Mich würde interessieren, ob die Menschen dort vorbeigehen, um Blumen und Dankesschreiben zu deponieren, oder sich zu übergeben.

„Meist gibt es Kaffee und Kuchen“

Heute spielen wir: „Rate das Magazin!“ Die Regeln sind einfach: Ich zeige Ihnen eine Handvoll Stellen aus Zeitschriftenartikeln, und Sie müssen sagen, ob sie aus der „Bunten“ oder aus dem „Spiegel“ sind. Heute dreht sich alles um das Familienleben von Helmut Kohl. Und los:

A.

Drinnen spielen die Musiker der rheinland-pfälzischen Staatsphilharmonie Bach. Durch die Kirchenfenster bricht goldenes Licht. Dann betritt Walter Kohl die Kanzel; er erinnert an den Tod der Mutter, ihr langes Leiden. Er lobt die Arbeit ihrer Stiftung, die Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes für Hirnverletzte. Seine Stimme klingt kupfern wie die Kirchenglocken.

B.

Die Bedingungen, die ihm seine Söhne für eine Aussöhnung stellen, sind kaum zu erfüllen. Sie verlangen, dass er die neue Frau an seiner Seite in die Schranken weist, aber das ist eine Forderung, der er nur um den Preis einer Trennung nachkommen könnte. Seine Frau wiederum ist empört über die ständigen Anfeindungen durch die Söhne, die sie nie als zweite Lebensgefährtin akzeptieren konnten. Sie erwartet, dass ihr Mann im Familienstreit auch öffentlich für sie Position bezieht und den Angriffen entgegentritt. Es ist eine völlig verfahrene Situation.

C.

Vor drei Wochen sah es kurzzeitig so aus, als ob zumindest eine vorsichtige Annäherung gelingen könnte. Erst kam Sohn Peter in Oggersheim vorbei, dann meldete sich Walter am Telefon. Jahre hatten die beiden nicht mehr miteinander gesprochen.

„Hallo Papa, hier ist Walter“, waren die ersten Worte nach der Zeit der Stille. Es sei eine spontane Geste gewesen, so berichtete der Sohn später, er habe in seinem Arbeitszimmer gesessen und auf das Bild seines Vaters gesehen. Man habe länger miteinander geredet. Der Vater sei „allein zu Hause“ gewesen, er habe sich über den Anruf aufrichtig gefreut.

D.

Aus dem Umfeld des Altkanzlers hieß es später immer, [Kohl und Maike Richter] seien sich erst nach dem Selbstmord nähergekommen. Aber auch die Söhne kennen natürlich die Gerüchte, dass die Affäre vor dem Tod der Mutter begonnen habe. 1994 hatte Maike Richter im Kanzleramt als Referentin angefangen. Mitarbeiter erinnern sich, dass die junge Frau schon bald erstaunlich oft in der Reise-Entourage des Kanzlers auftauchte.

E.

Auf einem Foto, das kurz nach der offiziellen Einführung als Lebensgefährtin die Runde machte, trug sie einen Hosenanzug aus dem Kleiderschrank der verstorbenen Ehefrau Hannelore.

F.

Es gibt viele Geschichten, wie Maike Richter sich des Hofstaats entledigte. Es sind sehr hässliche dabei. In einer Geschichte ist davon die Rede, dass der verlässliche Ecki Seeber, der den Kanzler fünf Millionen Kilometer durchs Land kutschierte, eines Tages die Schlüssel zu Haus und Wagen abgeben musste, einfach so, als wäre er ein ganz normaler Bediensteter gewesen.

Es ist schwer zu sagen, was an solchen Geschichten stimmt und was nicht, aber es fällt auf, dass sie immer von Leuten erzählt werden, die bis heute nicht verwinden konnten, dass sie keinen Zugang mehr zu dem Mann haben, der so lange Zentrum ihres Lebens war.

Natürlich sei es für viele schmerzhaft, dass sie nicht mehr vorgelassen würden, sagt ein guter Bekannter der Kohls, aber irgendwann komme ein Punkt, wo eine Ehefrau ihren Platz behaupten müsse, wenn sie nicht untergehen wolle. Aus einem vertrauten Umgang erwachsen Ansprüche. Wenn Seeber den Altkanzler zu einer Ausfahrt abholte, musste Maike Richter wie selbstverständlich auf dem Rücksitz Platz nehmen. Am Ende habe sie sogar mit den dienstbaren Geistern darum ringen müssen, wer dem Kanzler den Nachtmantel herauslegen dürfe, berichtet der Bekannte.

G.

Bis heute sorgt sie rund um die Uhr für ihren Mann, unterstützt von Ordensschwestern, die diskret bei der Krankenpflege helfen. Kohl selber hat später gesagt, er verdanke seiner zweiten Frau das Leben. Aber nun führt auch kein Weg mehr an ihr vorbei. Wenn sie im Haus ist, und das ist meist der Fall, geht sie ans Telefon. Briefe und Anfragen wandern zunächst über Maike Richters Schreibtisch, im Berliner Büro sitzt jetzt eine Bekannte aus gemeinsamen Bonner Tagen.

H.

Der Altkanzler hat nach wie vor regelmäßig Besuch, so ist es nicht. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer war neulich für eine Stunde da, auch Jürgen Rüttgers und Stefan Mappus haben sich in den vergangenen Monaten beim Altkanzler eingestellt. Meist gibt es Kaffee und Kuchen, wenn es später wird auch deftige Hausmannskost, wie Kohl sie immer geliebt hat, dazu ein Glas Wein für den Hausherrn.

 
Und hier die richtige Lösung:

 
Nun wäre es falsch, den Eindruck zu erwecken, der „Spiegel“ würde sich in seiner aktuellen Titelgeschichte „Die Familie Kohl — Ein deutsches Drama“ (aus der sämtliche Zitate oben stammen) auf einer Länge von fast 34.000 Zeichen nur damit befassen, wer dem Altkanzler den Nachtmantel rauslegt und was für Leute ihn „diskret“ pflegen. Der Artikel erzählt auch nach, was schon in der ARD-Dokumentation „Liebe an der Macht“ vor eineinhalb Jahren zu sehen war, die der WDR vorvergangenen Dienstag noch einmal wiederholt hat, bringt noch einmal einen teils wortgleichen Remix von Jan Fleischauers Besprechung der neuen Hannelore-Kohl-Biographie im „Spiegel“ vor vier Wochen, rekapituliert, was überall sonst in den vergangenen Monaten über das zerrüttete Verhältnis des Altkanzlers zu seinen Söhnen zu lesen war, und versucht sich als Aphoristiker: „Die Politik ist ein gefräßiges Tier, es verschlingt die Zeit eines Menschen, der sein Glück in ihr sucht.“

Vieles davon könnte man natürlich als trivial bezeichnen, muss es aber nicht tun, weil der „Spiegel“ das selbst übernimmt, wenn er schreibt:

Die Privatfehde mit den eigenen Kindern setzt [Helmut Kohls] Lebenswerk jetzt einer Trivialisierung aus, gegen die er nicht mehr anreden oder anschreiben kann.

Ob der Wortteil „Privat-“ vor „-fehde“ an dieser Stelle ironisch oder gar selbstironisch gemeint ist, kann ich nicht sagen. Schon im Vorspann aber schreibt der „Spiegel“:

Das Bild des Staatsmanns Helmut Kohl droht vom privaten Drama überlagert zu werden.

Man muss sich das Wort „drohen“ hier in dem Sinne vorstellen, dass ein Jugendlicher auf einer morschen Brücke wild auf- und abspringt und dabei ruft: „Die droht einzustürzen!“

Das zumindest unterschwellig noch vorhandene Unwohlsein des „Spiegels“, wenn er wieder einmal zur „Bunten“ wird, kann man auch hier wieder aus den Wichtigkeitsbeteuerungsübertreibungen ablesen:

So einem Familiendrama hat die Republik noch nicht beigewohnt. Es ist ein zu Herzen gehender Stoff, der in diesen Wochen öffentlich aufgeführt wird, geeignet für einen großen Film, nur dass sich dieses Drama nicht auf der Leinwand entfaltet, sondern in einer der prominentesten Familien des Landes. Es geht um unerfüllte Liebe, das Versagen als Vater, die ganz normale Schludrigkeit und Schuftigkeit in einer Ehe, die am Ende in die Katastrophe münden. Diese Tragödie spielt im wirklichen Leben, wo normalerweise die Vorhänge fest verschlossen sind, und trotzdem können alle zusehen, als säßen sie im Kino.

Die fest verschlossenen Vorhänge müsste mir mal jemand zeigen, aber gut. Der „Spiegel“-Artikel endet so:

So lange Helmut Kohl noch am Leben ist, geht es nur um verletzte Gefühle, nach seinem Tod wird der Kampf um das Vermächtnis beginnen.

Der materielle Nachlass ist eher bescheiden. (…) Wirklich bedeutend ist das intellektuelle Erbe, die Notizen, Tagebücher, Briefe und Protokolle, die im Keller seines Hauses in Oggersheim liegen. Wer über dieses Material verfügt, der hat auch die Deutungsmacht über die Jahre im Amt und damit das Vermächtnis des Mannes, der wie nur wenige Nachkriegsdeutschland geprägt hat. Wenn es so weit ist, berührt der Streit nicht mehr nur die Geschichte der Familie Kohl, sondern auch endgültig die der Republik.

Wirklich? Wer die Notizen erbt, aus denen der Altkanzler selbst eine bislang schon zweieinhalbtausend Seiten umfassende Autobiographie gemacht hat, bekommt damit die „Deutungsmacht“ über Kohls Zeit als Bundeskanzler und kann die Gechichte [sic] der Bundesrepublik (um)schreiben? Das scheint mir eine steile These. Oder, natürlich, schon die prophylaktische Legitimation der nächsten „Spiegel“-Titelgeschichte über Nachtmäntel und Hausmannskost.

Armer Thomas Knüwer

Vor sechs Jahren wurde Alexander von Schönburg für einen Moment zum Gespött der Medienbranche. Schönburg war damals Chefredakteur einer edel gemeinten neuen Gruner+Jahr-Zeitschrift namens „Park Avenue“. Auf der Suche nach Themen und Ideen bat er in der Online-Community „A Small World“ um Hinweise und bot im Gegenzug fünfzig Drei-Monats-Freiabos.

Als das herauskam, kommentierte Thomas Knüwer im „Handelsblatt“-Blog „Indiskretion Ehrensache“ (ursprünglich hier):

Armer Alexander von Schönburg

In unserer Journalistenschule war es eine der obersten Regeln: „Der ärmste Mensch unter der Sonne ist ein Journalist ohne Thema.“ Somit ist „Park Avenue“-Chefredakteur Alexander von Schönburg ein journalistischer Bettler. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Damals, in der Journalistenschule, lief jeder Morgen gleich ab. Erst Zeitung lesen, dann „Themen finden & verkaufen“. Sprich: Jeder musste ein Thema an den Chefredakteur (also den Schul-Chef) bringen. Leicht war das nicht. Wer mit einem Thema scheiterte hörte: „Nächste Runde Hockenheim“ und war nochmal dran. Es konnte lange dauern…

Denn ein Journalist, der nicht weiß, worüber er schreiben soll ist in der Tat — sagen wir es offen — eine arme Sau. Da lassen verzweifelte Ressortleiter schon mal zehn Jahr alte Ausgaben aus dem Archiv holen, um sich Anregungen aus der Vergangenheit zu holen. Oder Chefredakteure betteln auf Internet-Plattformen (…)

… wie eben der arme Alexander von Schönburg. Knüwer gab zu bedenken:

Gerade mal eine Ausgabe ist bisher von „Park Avenue“ erschienen. Sonderlich einfallsreich war die ja nun nicht. Aber vermutlich hält sich von Schönburg einfach an den Bestseller, den er schrieb: „Die Kunst des stilvollen Verarmens. Wie man ohne Geld reich wird.“

Oder ohne Themen zum Chefredakteur.

Wie komme ich jetzt drauf? Ach ja. Thomas Knüwer ist zur Zeit Redaktionsleiter der neuen deutschen Ausgabe von „Wired“, die im Herbst zunächst einmalig als „GQ“-Beilage erscheinen soll. Im Redaktionsblog schreibt er:

Wir wünschen uns explizit Anregungen, Wünsche und Kritik. (…)

Wir sind auf der Suche nach Menschen, bevorzugt aus und in Deutschland, die wired sind. Die mit Leidenschaft neue Ideen vorantreiben, sich einem Thema verschrieben haben, die etwas verändern wollen. Und: Über die noch nicht alle großen Blätter und Blogs berichtet haben.

Wir freuen uns auf Vorschläge in den Kommentaren. Alle, deren Ideen und Anregungen wir umsetzen, werden im Impressum der Ausgabe selbstverständlich erwähnt.

Nächste Runde Hockenheim.

Die Tagesschau-App und die Pfeife der Verlage

„Die Axel Springer AG oder Mathias Döpfner verbreiten keine ‚Untergangsstimmung‘, und schon gar nicht aus ’strategischen Gründen‘.“

Christoph Keese, Außenminister der Axel Springer AG.

„Wir kämpfen um unsere Existenzgrundlage.“

Mathias Döpfner, 25. Juni 2011, „Süddeutsche Zeitung“

„Wenn sich bezahlte Applikationen auf mobilen Geräten nicht durchsetzen, wird dies Tausende Arbeitsplätze in der Verlagsbranche kosten.“

Mathias Döpfner, 28. Dezember 2009, „Focus“.

Obwohl interplanetare Kommunikation schwierig ist, muss man sich, fürchte ich, mit dem auseinandersetzen, was Christoph Keese sagt. Als Außenminister der Axel Springer AG ist er der amtierende Lautsprecher einer leider großen Allianz von Verlagen im Kampf gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser Kampf wird einerseits juristisch geführt, mit einer Klage gegen die Aufbereitung der Inhalte von tagesschau.de für Smartphones. Und andererseits publizistisch.

Steffen Grimberg hat in der „taz“ dazu vor einigen Tagen festgestellt:

Ein Kollateralschaden der Debatte liegt jetzt schon auf der Hand: der Medienjournalismus. Die klageführenden Blätter beherbergen das Gros der relevanten Medienseiten in diesem Land. Und so wird die Tagesschau-App ganz nebenbei zum Elchtest für die innere Pressefreiheit.

Keese erwidert:

Warum sagt [Grimberg] nicht, was er damit sagen will? Unterstellt er seinen Kollegen, dass sie nach der Pfeife ihrer Verlage tanzen und willfährig über deren geschäftliche Interessen berichten? Dann müsste er Belege für die Beschuldigung anführen, was er aber nicht tut. Eine Sammlung von Belegen würde zeigen, dass die Zeitungen durchaus unterschiedlich auf die Klage ihrer Verlage reagiert haben. Von nachrichtlicher Berichterstattung über abwägende Kommentare bis hin zur leidenschaftlichen Verteidigung. Einen der härtesten Angriffe auf die Öffentlich-Rechtlichen hat Konrad Lischka bei Spiegel Online geschrieben — der Spiegel Verlag gehört jedoch gar nicht zu den Klägern.

Es ist ein typisches Beispiel für die argumentative Unredlichkeit von Christoph Keese. Die Tatsache, dass ein Medium, das nicht an der Klage beteiligt ist, besonders scharf gegen ARD und ZDF schießt, sagt exakt nichts darüber aus, ob und wie die Klage der Verlage die redaktionelle Berichterstattung der dort arbeitenden Journalisten beeinflusst.

Aber ich will Keese gern den Gefallen tun und hiermit meinen und Grimbergs Kollegen unterstellen, dass sie nach der Pfeife ihrer Verlage tanzen und willfährig über deren geschäftliche Interessen berichten. Belege? Bitteschön:

„Die Welt“

22. Juni. Die Überschrift der vermeintlich nachrichtlichen Meldung auf Seite 1 nimmt das Ergebnis der Klage schon vorweg:

Verleger klagen gegen die ARD
„Tagesschau“-App verzerrt Wettbewerb

Am selben Tag erscheint ein langer Artikel von Ekkehard Kern: „Die aggressive Expansionspolitik von ARD und ZDF im Internet torpediert den deutschen Medienmarkt“. Er schreibt:

Sinnvolle Investitionen ins Fernseh-Programm zum Beispiel — das wäre für alle Zuschauer ein Gewinn. Stattdessen fließen bei den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunksendern seit geraumer Zeit Millionen an Gebührengeldern in Online- und Mobil-Portale. Doch davon profitiert lediglich eine geringe Anzahl von Smartphone- und Tablet-Benutzern.

Die „Tagesschau“-App, von der lediglich eine so geringe Anzahl von Menschen profitiert, ist zu diesem Zeitpunkt 1,7 Millionen Mal installiert worden. Zum Vergleich: Das ist knapp sieben Mal soviel wie die tägliche Verkaufsauflage von gedruckter „Welt“ und „Welt kompakt“.

Der juristische Vorstoß kann als ein erster Schritt gesehen werden, um auf die von ARD und ZDF geschaffenen Zustände in der Verlagsbranche öffentlich aufmerksam zu machen.

Die von ARD und ZDF geschaffenen Zustände in der Verlagsbranche. Das steht da wirklich. Und er schreibt es gleich noch einmal:

In Anbetracht des vielfältigen Online- und Mobilangebots der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenlandschaft ist der aggressive Expansionskurs der Öffentlich-Rechtlichen in diesem Bereich ebenso unverständlich wie überflüssig. Die wirtschaftlichen Folgen für die deutsche Medienbranche waren schon im vergangenen Jahr vielerorts zu spüren. Die von ARD und ZDF künstlich und ohne ersichtlichen Grund herbeigeführte Konkurrenzsituation mit der Privatwirtschaft sorgt für einen verzerrten Wettbewerb. Dadurch oft nötig gewordene finanzielle Einsparungen auf Seiten der Verlage sorgen mittelfristig dafür, dass die deutsche Medienlandschaft insgesamt ärmer wird.

Weil ARD und ZDF einfach ins Internet gegangen sind, mussten die Verlage bereits sparen und können deshalb nicht mehr so gut sein wie früher oder wie sie sein könnten?

Die Tatsache, dass sich ARD und ZDF neben — so lautet die Definition von Rundfunk — Fernsehen und Radio seit geraumer Zeit auf unnachgiebige Weise als Konkurrent der Print-Branche gebärden, sorgt schon seit Jahren bei vielen Branchenexperten für Unbehagen.

Man beachte, dass Kerns Definition von Rundfunk das elektronische Medium Internet ausschließt, seine implizite Definition von Print aber das elektronische Medium Internet einschließt. Ganz abgesehen davon, dass er — falsch — suggeriert, ARD und ZDF würden schon durch ihre Existenz im Internet ihren rechtlichen und gesellschaftlichen Auftrag überschreiten.

Ekkehard Kern ist übrigens der lustige Mensch, unter dessen Namen bei „Welt Online“ immer noch unkorrigiert die nicht nur falsche, sondern völlig abwegige Behauptung steht, der ZDF-Kulturkanal wolle einen eigenen Jugendkanal. Schon Ende April hatte er in diesem Zusammenhang herrlich unbeschwert getextet:

Schelte für ihre oft wenig durchschaubare Expansionspolitik haben ARD und ZDF reichlich kassiert. Man denke nur an die herrlich überflüssige „Tagesschau“-App für das iPad und überhaupt die digitale Ausbreitung im Internet — einem Terrain, das die Öffentlich-Rechtlichen unangetastet lassen müssten, denn „Rundfunk“ beinhaltet eben schon per definitionem nur Radio und Fernsehen.

„Süddeutsche Zeitung“

22. Juni. In einem scheinbar nachrichtlichen kurzen Artikel, in dem Medienredakteurin Katharina Riehl über die Klage der Verlage gegen die „Tagesschau“-App berichtet, bezeichnet sie ARD und ZDF als „quasi staatlichen Rundfunk“.

25. Juni. Medienredakteur Christopher Keil betätigt sich als Stichwortgeber für Mathias Döpfner und attestiert ihm unter anderem: „Bisher sind Sie immer wieder zu Kompromissen bereit gewesen.“ Er erklärt das nicht.

„Hamburger Abendblatt“

22. Juni. Kai-Hinrich Renner kommentiert:

Der Streit zwischen Zeitungsverlagen und der ARD über die „Tagesschau“-App ist das Symptom eines grundsätzlichen Problems: In der digitalen Welt können bisher — bis auf ganz wenige Ausnahmen — nur gebührenfinanzierte Sender aufwendigen, rechercheintensiven Journalismus finanzieren.

Wirklich? Wenn es so wäre, spräche das nicht dafür, die Position der gebührenfinanzierten Sender im Internet zu stärken? Um aufwendigen, rechercheintensiven Online-Journalismus zu ermöglichen? Andererseits: Kann mir jemand ein Beispiel dafür zeigen, wo ARD und ZDF in der digitalen Welt aufwendigen, rechercheintensiven Journalismus finanzieren?

Nun zeichnet sich ab, dass die Nutzer bereit sind, zumindest für Inhalte auf mobilen Medien zu zahlen. Die Befürchtung der Verlage ist berechtigt, dass es mit dieser Bereitschaft schnell vorbei sein könnte, sollten sich Gratis-Apps wie die der „Tagesschau“ durchsetzen. Wer aber auf die „Tagesschau“-App — die ja nicht wirklich kostenlos, sondern gebührenfinanziert ist — nicht verzichten will, muss sagen, wie sich die Wettbewerber der Öffentlich-Rechtlichen künftig finanzieren sollen. Denn die unabhängige Presse wird in diesem Land vom Grundgesetz garantiert. Sie hat einen hohen Stellenwert: Es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern.

„Frankfurter Allgemeine Zeitung“

22. Juni. Michael Hanfeld kommentiert auf Seite 1 unter der Überschrift „Für eine unabhängige Presse“:

Mit der Klage und der Beschwerde bei der Europäischen Wettbewerbskommission ergreifen die Verlage die letzte Möglichkeit, ihre Position zu behaupten. Sie kämpfen für das Überleben der unabhängigen Presse.

26. Juni. Im Leitartikel der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (für die ich regelmäßig arbeite)  schreibt Alard von Kittlitz:

Es geht bei der Klage ganz sicher nicht darum, dass die Presse die Konkurrenz von Funk und Fernsehen furchtet. Die Presse hat sich nie darüber beklagt, dass der Staat per Gebühren Anstalten finanziert, die Leute vom Lesen zum Hören, Sehen bringen. Jetzt aber treiben die Öffentlich-Rechtlichen selbst Printjournalismus, und zwar im großen Stil.

Stimmt doch nicht, könnte man einwenden. Gibt es etwa eine gedruckte Tagesschau-Zeitung, ein Tagesthemen-Magazin? Nein. Gegenfrage: Was ist eine App? Apps sind alles Mögliche, aber sie erinnern eher an Papier denn an einen Bildschirm. Die Geräte, auf denen sie laufen, bedient man mit dem Finger. Wie ein Buch, wie eine Zeitung. Man blättert. Man kauft Apps wie Zeitungen an einem digitalen Kiosk. (…)

Die Presse in Deutschland hat schon so zu kämpfen. Staatliche Konkurrenz, aus einem üppigen öffentlichen Topf finanziert, macht ihr das Leben schwer. Dabei erfüllt gerade die Presse den Auftrag, mit dem die Gebührenfinanzierung eines öffentlich-rechtlichen Journalismus in Deutschland begründet wird: dass die Bürger sich vernünftig informieren können.

„Bild“

Die „Bild“-Zeitung hat bislang nur in Form einer kurzen Meldung über die Klage berichtet. Man darf annehmen, dass der Seite-1-Aufmacher von Paul Ronzheimer von Ende 2009 noch Bestand hat, Schlagzeile: „Der Irrsinn mit unseren TV-Gebühren“.

Die nächste große „Bild“-Kampagne ist allerdings in Arbeit. In der ARD bereitet man sich auf das Schlimmste vor und rechnet damit, dass die echten oder vermeintlichen Enthüllungen der „Bild“-Zeitung in den nächsten Tagen oder Wochen maßgeschneidert zum juristischen Vorgehen der Verlage erscheinen werden.

Fazit

Zur Erinnerung noch einmal Keese:

Eine Sammlung von Belegen würde zeigen, dass die Zeitungen durchaus unterschiedlich auf die Klage ihrer Verlage reagiert haben. Von nachrichtlicher Berichterstattung über abwägende Kommentare bis hin zur leidenschaftlichen Verteidigung.

… und bis hin zu beeindruckender Beklopptheit wie in der „Welt“. Ja, das Temperament der Reaktionen und die journalistische Qualität ist unterschiedlich; die Stoßrichtung aber ist identisch.

Ja, ich glaube, dass die Journalisten der klagenden Verlage keine Chance hätten, gegen deren Position zu schreiben. Es bedarf dazu gar keines Pfiffs aus einer Pfeife, weil sie wissen, welcher Tanz von ihnen erwartet wird. Ich glaube  nicht an eine große Abstimmung der Beteiligten untereinander, aber es fällt schon auf, wie oft nun bei jeder Gelegenheit der Begriff „öffentlich-rechtlich“ durch „staatlich“ ersetzt und dass plötzlich Online-Artikel in einer fast orwellschen Umdefinition „Print“-Journalismus“ darstellen sollen.

Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne der Journalisten von ihnen gegen seine eigene Überzeugung anschreiben muss, wenn er gegen die ARD wettert. Keese suggeriert in seiner gut gelaunt perfiden Art ohnehin, dass die Erklärung für den Gleichklang ist, dass man in dieser Sache als Journalist, der nicht bei ARD und ZDF angestellt ist, gar nicht anderer Meinung sein könne.

Die Gretchenfrage ist eine andere. Wenn der Journalismus der Verlage so gut ist, wie sie behaupten, wenn gerade die Presse, wie Kittlitz behauptet, den Auftrag erfüllt, „dass die Bürger sich vernünftig informieren können“ — warum zeigen sie der Öffentlichkeit und der ARD nicht, was das bedeutet? Warum machen sie sich nicht unangreifbar und lassen — gerade weil ihre Verlage bei diesem Thema selbst Partei sind — die Gegenseite ausführlich zu Wort kommen? Warum führt die „Süddeutsche“, wenn sie schon mit ihrem Klagepartner Döpfner so viel Raum gibt, nicht ein Interview, das an kritischen Nachfragen keine Wünsche offen lässt? Warum schafft die „Welt“ es nicht einmal, eine Nachricht zu dem Thema streng nachrichtlich zu formulieren? Warum ist es undenkbar, dass in einem Objekt eines der beteiligten Verlage ein Kommentar erschiene, der der Position der Kläger widerspricht?

Was wäre das für ein Beweis für die Qualität des privat finanzierten Journalismus, wenn man sich darauf verlassen könnte, trotz der Parteilichkeit der Verlage in dieser Sache, umfassend und fair und vielleicht sogar sauber nach Nachricht und Meinung getrennt über den Komplex informiert zu werden! Gerade der Verlag, dessen Außenminister Keese ist, scheitert an diesem Test jedesmal.

Barbara Salesch

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung

Die große Stärke von Richterin Barbara Salesch ist ihre Fähigkeit, nicht zu urteilen. Vor ihr spielen sich die erschütterndsten Szenen ab: Arme werden in die Luft geworfen, Hände gerungen, Stimmen gepresst und überschlagen, Gesichter verzogen, Augen aufgerissen und gerollt. Doch all diese Gewalttaten, begangen im Auftrag eines Fernsehsenders von Menschen, die große Gefühle und dramatische Überraschungen ausdrücken sollen und dafür ungefähr so viel Talent haben wie eine Autobahnbrücke, bleiben ungesühnt. Barbara Salesch schafft es, im Angesichts dieses Grauens mit keiner Wimper zu zucken. Sie prustet nicht laut los, kichert nicht in sich hinein und bricht nicht weinend über dem Richtertisch zusammen. Sie spricht nicht einmal, was das Mindeste wäre, ein lebenslanges Fernsehauftrittsverbot aus. Nur ganz gelegentlich ruft sie die Zeugen und Angeklagten, Verwandten, Geliebten und Prostituierten, in einer Heftigkeit zur Ordnung, dass nicht ganz klar ist, ob das nur der Rolle gilt oder auch ihrem Darsteller.

Mit der Umstellung der täglichen Sat.1-Show „Richterin Barbara Salesch“ von echten kleinen Fällen vor einem Schiedsgericht zu gespielten Verhandlungen über Mord- und Totschlag-im-Swingerclub-Dramen begann vor elf Jahren der Siegeszug der Darstellerlaien im deutschen Fernsehen. Viele spielen sich in ihren Rollen geradezu in einen Rausch (wobei genauso wahrscheinlich ist, dass sie den schon zu den Dreharbeiten mitgebracht haben), schaffen es aber trotz allem Bemühen regelmäßig nicht, auch nur annähernd so geistesgestört zu wirken wie Drehbücher.

Fürs Fernsehen entdeckt wurde Salesch, die richtige Richterin in Hamburg ist, ursprünglich, weil sie so munter, volkstümlich und extrovertiert ist. Inzwischen fällt sie eher dadurch auf, wie gleichmütig und unbeeindruckt sie das Beklopptheitengetöse in ihrem falschen Gerichtssaal hinnimmt. Leise fragt sie zum millionstenmal den Beruf eine Befragten ab und weist ihn darauf hin, dass er vor Gericht die Wahrheit sagen muss. Wenn sie selbst Fragen stellt (was sonst meist die Staatsanwälte und Verteidiger übernehmen, die echte Staatsanwälte und Verteidiger sind, die Laiendarsteller spielen, die Staatsanwälte und Verteidiger spielen), tut sie das mit einer Behutsamkeit und in einem Tonfall, als ob sie mit Drei- oder Hundertdreijährigen spricht.

Ähnlich routiniert beantwortet sie inzwischen Journalistenfragen. Ein zehn Jahre altes Zitat des ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofes muss immer noch als Beleg dafür dienen, dass ihre Justizparodie auch gut sein könnte für die Justiz. Noch länger bezeichnet sie sich als „Deutschlands bestbeobachtete Richterin“ und schließt daraus, dass die Urteile über den Quatsch seriös sein müssten.

Nun hat sie bekanntgegeben, dass sie zum Ende des Jahres aufhören will. Sie will sich mehr der Malerei widmen. Ich hätte angenommen, dass sich das auch während der Show machen ließ, hinter dem Richtertisch, zwischen zwei Nichtvereidigungen von Zeugen. Irgendwas hat sie da immer schon vor sich hingekritzelt. Aktennotizen werden es ja nicht gewesen sein.