Das Hornauer Schießen

Sehr geehrter Herr Niggemeier, wir vertreten Herrn Thomas Hornauer. In Ihrem Medienblock "Stefan Niggemeier" führen Sie unter der Überschrift "Thomas Hornauer" unter anderem folgendes aus: "Herr Thomas Hornauer ist am ehesten wohl mit den traurigen wirren Monologisierern, die entweder in der Mitte der Fußgängerzone zur Welt predigen oder am Rand der Fußgängerzone zu ihrem Bier. [...] Lesen ist nicht seine Stärke, aber Reden, Gucken, Charisma ausstrahlen auch nicht. Richtig gut ist er nur im peinliche Momente entstehen lassen und Geld verdienen."

So fängt das Schreiben an, das ich im vergangenen Oktober bekommen habe. Und lustig ist — neben allem anderen — schon mal, dass es sich bei dem kursiven Text zwischen den Anführungszeichen nicht, wie man annehmen sollte, um ein wörtliches Zitat handelt.

Herr Thomas Hornauer hatte über einen eigenen, „bewusstseinserweiternden“ Fernsehsender unter anderem dazu aufgerufen, ihm per kostenpflichtigem Anruf Geld als „Energieausgleich“ zukommen zu lassen. Seine Anwälte wiesen mich nun darauf hin, dass ich ihren Mandanten als „Scharlatan“ bezeichnet hätte. Dies stelle eine unzulässige Schmähkritik dar. Unzulässig sei auch, dass ich schrieb:

„Herr Thomas Hornauer fällt durch Verbindungen zu sektenähnlichen Gruppen auf.“

(Satz auch eher aus dem Gedächtnis zitiert.)

Dies sei jedenfalls unwahr. Ich sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und insgesamt 1.196,43 Euro Rechtsanwaltsgebühren zahlen.

(Immerhin sollte ich diesmal nicht für das Wort „Fisselhaare“ blechen.)

Mein Anwalt antwortete:

Erstens scheine Herrn Hornauer die Sache „nicht sonderlich dringlich“ zu sein. Der Text (der ursprünglich aus der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ stammt) sei über dreieinhalb Jahre alt, und Hornauer habe aus meinem Blog sogar schon vor Jahren im Fernsehen vorgelesen.

Zweitens enthalte der Text keine Schmähkritik — der „erforderliche Sachbezug“ sei das teils justiziable Geschäftsgebaren Hornauers und die Art, wie er sich öffentlich präsentiere.

Drittens enthalte der Text keine unwahren Tatsachenbehauptungen.

Ich hatte gedacht, die Sache wäre damit erledigt. Aber Hornauer verklagte mich. Ich bekam eine Vorladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart.

Es ging nun nicht mehr um die Fußgängerzone, das Bier, das Lesen und das Charisma. Es ging nur noch um die sektenähnlichen Gruppen („Der Kläger hat keinerlei Verbindungen zu sektenähnlichen Gruppen“) und den „Scharlatan“ („Es ist nicht erkennbar, inwiefern mit der Bezeichnung ‚Scharlatan‘ eine Auseinandersetzung in der Sache geführt werden soll“).

Die Erwiderung wurde dann etwas länger. Auf insgesamt 15 Seiten (ohne Anlagen) erklärte mein Anwalt, warum die Klage fehlerhaft beantragt, ein möglicher Anspruch verwirkt und die Formulierung als Meinungsäußerung zulässig sei.

Ich glaube aber, er hatte besonderen Spaß daran, die Absätze zu formulieren, in denen es um den „hinreichenden sachlichen Bezug“ meiner Formulierung geht, Hornauer habe Verbindungen zu sektenähnlichen Gruppen:

Bei der „Wankmiller-Sekte“, die sich auch selbst als „Stamm der Likatier“ bezeichnet, handelt es sich um eine kommunenähnliche Lebensgemeinschaft, die 1974 von dem ehemaligen Hausmeister Wolfgang Wankmiller gegründet worden ist.

Wankmiller fungiert bis heute als ihr Oberhaupt und hält sich für eine Reinkarnation von Jesus, Einstein und Ludwig II.
Diese Gruppierung wird von Kritikern und Medien als „Sekte“ bezeichnet, denn die Mitglieder hängen einer eigenen esoterischen Weltanschauung an, haben sich eine eigene Zeitrechnung gegeben und eine eigene Währung. (…)

Zu dieser Sekte hat der Kläger auch nachweisliche Verbindungen, die er selbst eingeräumt hat.

Zudem habe das Verwaltungsgericht Stuttgart 2007 in seinem Urteil über die Zwangseinstellung von Hornauers Fernsehsender festgestellt:

Es sollten „Heilungsgottesdienste“ gesendet werden, wohingegen Polizeireporte aus dem Programm entfernt werden sollten, weil diese zu viel „negative Energie“ verbreiteten.

Der Sender sollte zum „Lichtsender“ werden, zum „Sprachrohr Gottes“. „Es sollten jeden Tag 1.500 Leute ins Studio kommen, um dort geheilt zu werden; er [Hornauer] habe die besten Heiler an der Hand.“ Zudem habe der Sender „auch drei Tage lang (von Donnerstag bis Samstag) Heilungsgottesdienste vom ‚G.-Forum‘ in Stuttgart mit einem Wunderheiler aus W. aufgezeichnet…“

Mein Anwalt folgerte:

Angesichts all dieser feststehenden Fakten hat die Meinungsäußerung, er [Hornauer] unterhalte Kontakte zu sektenähnlichen Gruppen, jedenfalls einen ausreichenden Tatsachenbezug und stellt damit keine Schmähkritik dar.

Und was den „Scharlatan“ angeht, schrieb mein Anwalt nach längerer Hinführung:

Wer aber gegen Geld Wahrsagerei anbietet und sich überdies als „Herrscher“ und „Retter“ bezeichnen lässt, muss es auch hinnehmen, wenn man ihn einen Scharlatan nennt.“

Ich weiß nicht, was dieses Schreiben bei der Gegenseite ausgelöst hat. Man möchte einem Menschen wie Hornauer ja auch nicht grundlos etwas wie Einsicht unterstellen. Aber kurz vor dem Gerichtstermin hat er die Klage zurückgezogen.

[Mit Dank an Thorsten Feldmann und Ansgar Koreng von JBB Rechtsanwälte.]

Vom Umgang mit Enten

Gestern mittag veröffentlichte das „Handelsblatt“ eine Exklusivmeldung. Hans-Peter Siebenhaar, der langjährige Medienredakteur der Wirtschaftszeitung, berichtete:

Susanne Müller: Neue Chefin für den ZDF-Spartensender Neo

(…) Zum ersten Mal in der Geschichte des ZDF steht eine Frau an der Spitze eines Senders. Susanne Müller übernimmt die Geschäftsführung von ZDF Neo, dem Zweitkanal der Mainzer Sendeanstalt. Das bestätigten ZDF-Manager dem Handelsblatt auf der Film- und Fernsehmesse Mip-TV in Cannes. Damit schließt der neue ZDF-Intendant Thomas Bellut eine Lücke in der Führungsspitze. Er hatte vor kurzem den bisherigen ZDF Neo-Chef Norbert Himmler zum ZDF-Programmdirektor berufen.

Der Meldungskern wurde mit dem üblichen Phrasenstyropor ausgepolstert (ausgewiesene Programmexpertin … ZDF-Eigengewächs … exzellent verdrahtet … bestens vertraut).

Zwei Stunden später gab das ZDF eine Pressemitteilung heraus:

Dr. Simone Emmelius leitet ZDFneo (…)

Mainz (ots) – Dr. Simone Emmelius (53) leitet künftig den Digitalkanal ZDFneo und folgt damit Dr. Norbert Himmler, der am 1. April 2012 sein Amt als Programmdirektor des ZDF angetreten hat. Emmelius leitet seit 2009 die Redaktion ZDFneo und war in dieser Funktion bereits maßgeblich an Aufbau, Ausrichtung und Programmgestaltung von ZDFneo beteiligt.

Blöd gelaufen.

Der „Handelsblatt“-Chefredakteur Gabor Steingart will dringend, dass seine Redakteure exklusive Nachrichten produzieren. Er hat vor eineinhalb Jahren eine Art Prämiensystem eingeführt, das dem Mitarbeiter, dessen Meldungen im Jahr am häufigsten von Nachrichtenagenturen zitiert werden, 3000 Euro Bonus verspricht.

Die Möglichkeit, dass Fehler produziert werden, ist dabei offenbar nicht vorgesehen.

Nachdem sich die Susanne-Müller-Personalie als Ente entpuppt hat, wurde der Original-Artikel ohne Erklärung gelöscht. Die korrekte Meldung, sicherheitshalber übernommen von der Nachrichtenagentur dpa, enthält keinen Hinweis auf die widersprüchliche frühere Meldung. Das „Handelsblatt“ setzt offenbar auf Leser, die die falsche Meldung übersehen oder schon wieder vergessen haben oder denen egal ist, ob sie stimmt oder nicht.

Die stolze falsche Exklusivmeldung steht jetzt noch vergessen im Online-Auftritt des Schwesterblattes „Wirtschaftswoche“ herum, das Meldungen des „Handelsblattes“ vermutlich als Teil einer Qualitätsoffensive aufträgt.

Nach einer aktuellen Meinungsumfrage haben nur 58 Prozent der Deutschen Vertrauen in das „Handelsblatt“. Mein Vertrauen in solche Umfragen ist gering, aber diesen Wert könnte ich womöglich erklären.

Die ARD gehört nicht Frau Piel

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört der Gesellschaft.

Ich kann mir keinen amtierenden Intendanten von ARD und ZDF vorstellen, der diesen Satz so sagen, geschweige denn danach handeln würde. Formuliert hat ihn immerhin ein ehemaliger Intendant, der frühere NDR-Chef Jobst Plog. In einem Leserbrief an die „Funkkorrespondenz“ zu einem Artikel von Jakob Augstein schreibt er über die Kamikaze-Strategie der ARD-Vorsitzenden Monika Piel und seines Nachfolgers Lutz Marmor:

Kaum nachvollziehbar ist die Strategie der Rundfunkanstalten in der Auseinandersetzung mit den Verlagen. Das fängt damit an, dass sie Vergleichsverhandlungen ausgerechnet dann begonnen haben, als das Gericht zu erkennen gab, dass die Klage der Verleger abweisungsreif war. Problematischer: Die Rundfunkanstalten sind möglicherweise dabei, eine mühsam erkämpfte und vom Bundesverfassungsgericht gerade bestätigte Rechtsposition aufzugeben. (…)

Man ist auf Vermutungen angewiesen, weil die Gespräche mit den Verlegern seit langen Monaten vertraulich geführt werden. Das ist für die Verleger ein normales Verfahren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört indessen der Gesellschaft. Sollte er auf Rechtspositionen verzichten wollen, bedarf es einer öffentlichen und transparenten Diskussion mit dieser Gesellschaft, ehe vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Ich fürchte, dass Monika Piel, die fast vom ersten Tag ihrer leider immer noch andauernden Amtszeit als ARD-Vorsitzende gegen die Interessen der Gebührenzahler argumentiert hat, diesen Gedanken nicht nur nicht teilt, sondern für komplett irrwitzig hält.

Plog schreibt außerdem:

Erstaunlich, in welchem Umfang sich Journalisten der Printmedien mit der Verlagspolitik ihrer Geschäftsführungen und den dahinter stehenden vermeintlichen Interessen der Gesellschafter identifizieren und wie wenig Mut zur Pluralität vorhanden ist.

Ja.

Warum ARD und ZDF für ACTA kämpfen

ARD und ZDF gehören bekanntlich zu den Unterzeichnern eines Aufrufs an die Bundesregierung, das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA „ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen“.

Ich habe — ursprünglich für eine „Spiegel“-Geschichte, in der das dann aber keinen Platz fand — bei den Sendern nachgefragt, welche Konsequenzenes für sie hätte, wenn ACTA nicht unverzüglich und unverändert unterzeichnet würde.

Eva-Maria Michel, Vorsitzende der Juristischen Kommission der ARD und WDR-Justiziarin:

Schon die Überschrift der angesprochenen Pressemitteilung der „Deutschen Content Allianz“ (DCA) macht deutlich, dass ACTA lediglich der Anlass ist, um die Bundesregierung zu einer „konsistenten Positionierung zum Urheberrecht“ aufzufordern. Dementsprechend erschöpft sich der Aufruf nicht auf die von Ihnen durch wörtliches Zitat isolierte Passage, sondern das eigentliche Petitum an die Bundesregierung fängt danach erst an („[…] und mit größerem Nachdruck als bisher eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts [.] in Angriff zu nehmen. Hierzu zählt auch eine Verbesserung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für legale Angebote“).

Dementsprechend wird auch im Weiteren darauf hingewiesen, dass die von ACTA vorgesehenen Maßnahmen bereits dem deutschen Schutzniveau entsprechen, was auch die Bundesjustizministerin – jedenfalls bislang – so sah. Aus einer Unterzeichnung des Abkommens durch die Bundesrepublik ergäben sich dementsprechend auch keine unmittelbaren Konsequenzen für die Beteiligten der DCA.

Eine unterbleibende Unterzeichnung würde allerdings deutlich machen, dass der politische Wille, eine eigentlich zentral wichtige Urheberrechtsreform endlich anzupacken, entgegen früherer, anders lautender Aussagen (siehe z.B. Koalitionsvertrag) nicht (mehr?) da ist. Der Bundesregierung insofern „auf den Zahn zu fühlen“, das ist das eigentliche und unseres Erachtens berechtigte Anliegen dieser politisch gemeinten Intervention der DCA.

Alexander Stock, Unternehmenssprecher ZDF:

Das ZDF als Nutzer und Inhaber von Rechten braucht klare Regeln und Rechtssicherheit. Es bedarf einer Anpassung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen an die Nutzungen in der digitalen Welt im Rahmen der anstehenden Novellierungen des Urheberrechts auf europäischer Ebene, vor allem aber auch in der dringend notwendigen Fortschreibung des deutschen Urhebergesetzes (3. Korb). Diese müssen den berechtigten Schutz des geistigen Eigentums einerseits und dessen Sozialgebundenheit andererseits berücksichtigen.

Der rechtliche Rahmen muss eine technologieneutrale Ausgestaltung der Weitersendung unserer Angebote auf Drittplattformen, unabhängig von drahtgebundenen oder drahtlosen Technologien ermöglichen. Dazu brauchen wir effektive Mechanismen für die Rechteklärung in der digitalen Welt. So sollen für die Nutzer leicht zugängliche, legale Angebote gefördert werden, was gleichzeitig die beste Prävention gegen Piraterie ist.

Die Interessen von Nutzern und Rechteinhabern müssen dazu in einen fairen Ausgleich gebracht werden. Dementsprechend kommt es für das ZDF – das sowohl Rechteinhaber als auch Rechtenutzer ist – in der digitalen Welt auf folgendes an:

1. Faire Bedingungen, angemessene Vergütung und Anerkennung für die Arbeit von Künstlern und Urhebern, was auch einen hinreichenden Schutz des geistigen Eigentums voraussetzt.

2. Die Zugangsinteressen der Nutzer und damit das Gemeinwohl müssen geschützt werden. Die Offenheit des Internet ist eine wichtige Vorbedingung für Meinungsvielfalt, Pluralismus, kommunikative Chancengleichheit und damit für die Meinungsbildung. Das ZDF spricht sich deshalb für eine möglichst weitgehende Sicherung der Netzneutralität aus.

3. ACTA lässt zwar bewährte Schranken des Urheberrechts wie bspw. die Privatkopie oder das Zitatrecht unberührt, die Umsetzung sollte aber wie oben dargestellt von der Modernisierung des Urheberrechts zur Förderung legaler Angebote begleitet werden.

4. Für das ZDF sind Fernsehen und redaktionelle Telemedienangebote gerade in der digitalen Welt keine gewöhnlichen Wirtschaftsgüter. Es handelt sich vielmehr um Kulturgüter, die für Meinungsvielfalt und Kommunikation in unserer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind.

Michael Verhoevens Sohn ist arm dran

„Schuhe gibt’s auch nicht gratis“, steht über dem Artikel des Regisseurs Michael Verhoeven über ACTA im aktuellen „Focus“, und genau genommen könnte man natürlich an dieser Stelle aufhören zu lesen. Es ist die „Ihr seid alle Diebe“-Nummer, und selbst wenn sie nicht falsch wäre, wäre sie alt.

Tatsächlich lohnt es sich aber, den Text trotzdem zu lesen, weil er die Diskussion noch viel weiter zurückwirft, als die Überschrift befürchten lässt.

In der Welt dieses „Focus“-Artikels, in der Welt des Michael Verhoeven gibt es keinen legalen Handel mit digitalen Inhalten im Netz.

Verhoevens Text beginnt so:

Ein Kunde geht in ein Musikgeschäft und entdeckt dort eine tolle CD. Am Ausgang wird er festgehalten. Er hat nämlich etwas vergessen: Er hat nicht bezahlt.

Das Netz ist wie ein Supermarkt. Hier entdeckt der Kunde ebenfalls tolle Musik und lädt sie herunter. Und auch er hat etwas vergessen. Er hat nicht bezahlt — doch niemand hält ihn auf.

Die Möglichkeit, dass der Kunde die tolle Musik im Netz entdeckt, heruntergeladen und bezahlt hat — sie kommt nicht vor.

Verhoeven:

Mein Sohn Simon ist Komponist. Über die Verwertungsgesellschaft GEMA ist er beteiligt, wenn seine Musik (z. B. in dem Film „Männerherzen“) im Kino, im Radio oder Fernsehen aufgeführt wird.

Was aber über das Netz verbreitet wird, wird nicht abgerechnet. Da geht er leer aus, und seine Musiker und alle am Herstellungsprozess Beteiligten sind ebenfalls betrogen.

Das ist strunzfalsch. Was über das Netz verbreitet wird, wird auch abgerechnet. Im Dezember erst hat die GEMA sich mit dem Internetverband Bitkom über Vergütungs-Regeln geeinigt. Und auch im endlosen Streit zwischen GEMA und YouTube geht es um die Frage, wie hoch die Vergütung sein soll — nicht um die Vergütung an sich.

Verhoeven wendet sich dann an die Diebe direkt und versucht es damit, sie als Kindergartenkinder zu behandeln:

Sie verstehen doch, lieber User, dass ein Drehbuchautor, ein Regisseur, ein Produzent, ein Sänger für die Verbreitung seiner Arbeit ein Honorar bekommen muss. Wenn Sie in einen Laden gehen, wissen Sie, dass Sie die Ware bezahlen müssen. Wieso erwarten Sie nicht das Gleiche, wenn Sie im Netz eine Ware beziehen?

Viele erwarten es. Viele tun es.

Eines der Probleme ist, dass sich für viele „Waren“, die Menschen gerne im Internet „beziehen“ würden, gar keine Bezahlmöglichkeiten angeboten werden. Dass quasi die Kassen fehlen.

Lustigerweise hat Verhoeven denselben Gedanken erblickt. Aber er hat leider die falsche Auffahrt genommen und landet dort als Geisterfahrer:

Sie haben ja die Freiheit, das Lied oder den Film herunterzuladen.

Niemand verbietet es Ihnen. Aber bitte nicht, ohne an der Kasse das Geld hinzulegen.
Entsprechende Kassen gibt es, denken Sie an die Schuhe, die Sie im Internet gekauft haben. Aber im Fall von Musik oder Spielfilmen sind die Kassen nicht besetzt. Noch nicht.

Es ist merkwürdig, das im März 2012 noch irgendwohin zu schreiben, aber gut: Doch, es gibt auch im Fall von Musik oder Spielfilmen schon Kassen, die besetzt sind, und in manchen stecken schon gewaltige Einnahmen.

Es kommt aber schlimmer. Verhoeven hält ACTA tatsächlich für ein Kassenaufstellabkommen, nicht für ein Kaufhausdetektivabkommen.

Aber im Fall von Musik oder Spielfilmen sind die Kassen nicht besetzt. Noch nicht. Jetzt, wo das geschehen soll, wird geschrien: „Das ist Zensur!“ Wie bitte? Ist es Zensur, dass Sie die Schuhe bezahlen müssen, die Sie im Internet gekauft haben?

Was fehlt noch? Richtig: Netzsperren. Und Kinderpornographie.

Ich bin gegen Zensur. Aber im Netz bin ich zum Beispiel dafür, dass der Konsument von Kinderpornografie nicht etwa bestraft wird, sondern dass er sich den Dreck gar nicht erst ansehen kann, weil eine „Zensur“ ihn schon herausgefiltert hat. Wenn jemand zu bestrafen wäre, dann der, der diese Dinge ins Netz stellt. Und mitschuldig ist auch der Anbieter, der Provider, der Öffner des Portals, der laut Leutheusser-Schnarrenberger nicht Hilfssheriff spielen soll.

Ich habe nicht die Kraft, all das, was daran falsch und schlimm ist, aufzudröseln. Ich würde mich allerdings Verhoevens nächstem Satz anschließen:

Hier sind viele Fehleinschätzungen im Umlauf.

Ich fürchte, dass dieser Artikel nicht nur etwas über die Ahnungslosigkeit von Michael Verhoeven aussagt, der glaubt, dass man im Internet Filme nur stehlen kann, bis endlich die ACTA-Kassen aufgestellt sind. Ich fürchte, dass das Stück und die Tatsache, dass der „Focus“ das so gedruckt hat, auch etwas darüber aussagt, in welchem Maß die ACTA-Lobby bereit ist, mit Unredlichkeit und Boshaftigkeit für ihre Interessen zu kämpfen. Sie scheint aus ihren Fehlern nur exakt eine Lektion gelernt zu haben: Dass sie die Urheber vorschicken muss.

Medienlexikon: Presserabatt

Der Spiegel

Presserabatt, der: unproblematische Sonderbehandlung von Journalisten, die sich von Sonderbehandlungen nicht beeinflussen lassen.

Es ist leicht, das Journalistenleben zu romantisieren. Dabei ist es oft ein Fluch. Allein diese ganzen Privilegien!

Internetseiten wie Pressekonditionen.de bieten einen eindrucksvollen Einblick, welchen Zumutungen man sich aussetzen muss, nur weil man mit seiner Familie für 25 Prozent weniger in den Urlaub fliegen will. Es sind erschütternde Zeugnisse von verschwendeten Leben in Warteschleifen, emotionale Schicksalsberichte über nicht erfüllte Sonderwünsche bei der Platzwahl im Flugzeug.

Man kann hier leicht den Eindruck bekommen, dass die Hälfte der Pressestelle von Air Berlin nur damit beschäftigt ist, vergünstigte Tickets für Journalisten auszustellen. Und die andere Hälfte damit, Reklamationen zu beantworten und geduldig zu erkären, dass es zwar die tolle kostenlose Pressekarte mit besonderen Vorzügen nicht mehr gibt, aber das Angebot, die „Card Silver“ mit ähnlichen Vorteilen zu kaufen, auch noch ein besonderes Entgegenkommen darstellt. „Sehr kundenunfreundlich“, nennt ein Andreas im Forum das.

Schon als Air Berlin vor zwei Jahren beschloss, den Rabatt von 50 Prozent auf 25 zu halbieren, erkaltete die Beziehung vieler Profirabattnehmer zu der Fluggesellschaft. Manche scheinen seitdem die Sonderangebote nur noch widerwillig in Anspruch zu nehmen. Man mag sich nicht ausmalen, wie viele freundliche Erwähnungen von Air Berlin in Artikel-Nebensätzen seitdem weggefallen sind.

Die Sorge muss sich die Deutsche Bahn zum Glück mangels freundlicher Erwähnungen nicht machen. Insofern dürfte ihr die Entscheidung leicht gefallen sein, demnächst keine Journalisten-Bahncard zum reduzierten Preis mehr anzubieten. Sicherheitshalber nutzte sie dafür den Windschatten der Debatte um Christian Wulff, in der manche Journalisten beim Echauffieren über Vergünstigungen, die der ehemalige Bundespräsident angeblich in Anspruch nahm, so dicke Backen machten, dass man mit dem ganzen Wind von Berlin nach Hannover fliegen könnte.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wies die Forderung der Anti-Korruptionskämpfer „Transparency International“ nach einem generellen Verzicht auf Presserabatte zurück. Sein Sprecher sagte, das sei „Sache eines jeden Journalisten, ob er Presserabatte annimmt oder nicht. Da bedürfen wir keiner Belehrung durch andere Organisationen.“ Auch was Transparenz und Selbstkritik angeht, pochen Journalisten auf Rabatt.

Programmhinweis (41)

Mehrere Freunde von mir hassen mich seit Wochen dafür: Ich bin heute in der „Hörbar Rust“. Das ist insofern eine Unverschämtheit, weil sie im Grunde ihr ganzes Leben schon auf eine solche Einladung hinarbeiten und im Kopf immer wieder neu die besten, treffendsten, coolsten, verwegendsten acht bis zehn Musiktitel sortieren, mit denen sie sich und ihr Leben in so einer Sendung präsentieren würden. Und stattdessen sitzt dann da ein Banause wie ich.

Ich habe mich bei der Auswahl meiner Wunschtitel nach längerem Überlegen entschieden, relativ offensiv zu den Abgründen meines (früheren) Musikgeschmacks zu stehen. (Purple Schulz mit „Kleine Seen“ ist dann am Ende aus Zeitgründen rausgefallen; ich bin mir aber gerade nicht ganz sicher, ob diese Information eher beruhigend oder furchteinflößend wirkt.)

Nachher können Sie mich also zwei Stunden lang reden hören über die Tücken der Lage des Franziskushospitals, die Eingemeindung von Harderberg nach Georgsmarienhütte, das Blutwunder von Rulle, die vermutlich gefälschte Gründungsurkunde des Gymnasium Carolinum, die musikalische Vorgeschichte von Sia, die Piefigkeit des RBB-Fernsehens und die Zeichentrickserie „Es war einmal der Mensch“. (Nicht dass ich mich mit alldem auskennte, was man in der Sendung ganz gut merkt.)

(Nachtrag: Weil die Schweine einfach schon nach gefühlt zwanzig Sekunden aus der Nummer rausgegangen sind, hier die grandiose Blassportgruppe-Version von „Solang man Träume noch leben kann„.)

Flausch am Sonntag (43)

Für Stefan Vogel, ohne den ich nicht nur Bambam nie kennengelernt hätte.