Vor zwei Jahren hat das Kammergericht Berlin ein erfrischend klares und verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Es stellte fest: Ein Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. In dem Prozess ging es damals um Bild.de. Das Internetangebot einer Zeitung…