Wissenswertes über Kalle Schwensen

Nachtrag, 20. Januar 2009. Aufgrund einer Abmahnung von Karl-Heinz Schwensen habe ich alle Nennungen seines langjährigen Spitznamens nachträglich entfernt bzw. geschwärzt.

Am 6. März 1997 veröffentlichte der „Stern“ ein langes Interview mit der damaligen Hamburger Kiez-Größe Karl-Heinz Schwensen. Noch vor seinem bürgerlichen Namen und deutlich fetter nannte das Magazin im Vorspann den Namen, unter dem Schwensen damals bekannt war: „        -Kalle“.

"Ich habe noch nie die CONTENANCE verloren". *****-KALLE Karl-Heinz Schwensen: "Pate von St. Pauli" oder "Roberto Blanco der Unterwelt"? Der Hamburger Rotlicht-King über Sex und Stil, Geschäft und Gewalt

Die Interviewer sprachen Schwensen auch auf diesen eigentlich rassistischen und diskriminierenden Spitznamen an:

STERN: Ihre Kiez-Kollegen hören auf so schöne Namen wie Himbeer-Toni und Corvette-Ralf. Wer hat Sie bloß         -Kalle getauft?

SCHWENSEN: Das ist meines Wissens eine Wortschöpfung der Staatsanwaltschaft Hamburg.

STERN: Schlagen Sie zu, wenn Sie jemand         -Kalle nennt?

SCHWENSEN: Ach was. Ich gehe zur Maniküre. Ich will doch meine Finger nicht ruinieren. Ich habe so zarte Hände, daß ich schon beim Koffertragen auf dem Flughafen Blasen an den Händen bekomme. (…)

STERN: Sind Sie als Kind wegen Ihrer Hautfarbe gehänselt worden?

SCHWENSEN: Aber klar doch. Kinder sind halt ehrlich. Wenn man sich stritt, sagte man „Du Sau“ oder „Du Idiot“. Bei mir hieß es dann eben: „Du Neger!“ Das ist doch bei Kindern ganz normal. Ich mag zum Beispiel ebenso Witze über Neger wie über Ostfriesen, aber deswegen fühle ich mich in keinster Weise als Rassist.

STERN: Eine Kostprobe?

SCHWENSEN: Was ist der Unterschied zwischen einem Winterreifen und einem Neger? Der Winterreifen singt keine Gospels, wenn er in Ketten gelegt wird. Wenn man über bestimmte Menschen oder Rassen keine Witze machen darf, grenzt man sie bereits aus und diskriminiert sie damit indirekt.

Zum Zeitpunkt dieses Interview wurde Schwensen auf dem Kiez schon lange „        -Kalle“ genannt, und Medien wie der „Spiegel“ verbreiteten diesen Namen. Als der „Spiegel“ 1986 beispielsweise über Schwensens mutmaßliche Verwicklung in eine spektakuläre Bluttat berichtete, bezeichnete er ihn als „den farbigen Disco-Besitzer Karl Heinz Schwensen, genannt ‚        -Kalle'“.

Kaum ein Medium verzichtete in den beiden folgenden Jahrzehnten auf diesen farbigen Zusatz, wenn es über Schwensen berichtete, und es berichteten viele über Schwensen: „Süddeutsche Zeitung“, „Zeit“, „Bild“, „Die Woche“, „Welt“, „Playboy“, „Max“, „Kicker“, „FAZ“, „Tagesspiegel“, „Stuttgarter Zeitung“ — selbst die Nachrichtenagentur dpa verwendete „        -Kalle“ erstaunlich distanzlos als Synonym für Karl Heinz Schwensen — und als Erklärung, um wen es sich handelt.

Am 1. April 2001 erschien in der „Welt am Sonntag“ sogar ein Gastbeitrag von Kalle Schwensen. Er machte den Lesern darin unter der Überschrift „Wie werde ich verrucht?“ drei entsprechende Vorschläge. Unter dem Artikel stand: „Karl Heinz Schwensen, 45, ist als ‚        -Kalle‘ eine bekannte Kiez-Größe.“

Wichtig ist: Schwensen benutzt in keiner Quelle, die ich gefunden habe, selbst das Wort         kalle. Es gibt aber Indizien, dass ihm die Bezeichnung früher noch nicht unangenehm war. 1998 trat Schwensen in dem Musikvideo „Dein Herz schlägt schneller“ der HipHop-Gruppe Fünf Sterne Deluxe auf. Er sagt gleich am Anfang den Satz: „Hier kommt die Band, die bald so bekannt ist wie ich auf dem Kiez.“ Die erste Zeile des Stücks selbst, die unmittelbar darauf folgt, lautet: „Hier kommt die Band, die bald so bekannt ist wie         -Kalle auf dem Kiez.“

[Nachtrag, 20. Januar 2009: Aus rechtlichen Gründen darf ich nicht mehr auf das Video verlinken.]

Im Juni 2005 meldete die Nachrichtenagentur AP dann:

Die frühere Hamburger Kiezgröße Karl Heinz Schwensen wehrt sich juristisch gegen die Benutzung seines seit Jahrzehnten bekannten Spitznamens „        kalle“. Der Begriff sei „eine rassistische Bezeichnung, die geeignet ist, Herrn Schwensen herabzuwürdigen und zu beleidigen“, teilte sein Anwalt Sven Krüger am Freitag in Hamburg mit. Eine von ihm beantragte Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung des Spitznamens sei vom Landgericht Hamburg erlassen worden, sagte der Anwalt.

Im Dezember 2005 — Schwensen war inzwischen „Manager“ der kurzzeitig wiederbelebten Gruppe „Tic Tac Toe“ — berichtete die „Hamburger Morgenpost“ in ihrer Serie „Paulis Paten“ ausführlich über Schwensen, zählte seine erheblichen Vorstrafen auf und zeigte wenig Sympathie für seinen Versuch, den berüchtigten Namen wieder loszuwerden:

(…) Karl-Heinz Schwensen, am 30. August 1953 in tiefer bayerischer Provinz als Kind eines farbigen US-Soldaten und einer Deutschen geboren, erinnert sich plötzlich daran, dass er schon seit Kindesbeinen unter Diskriminierung leidet: „Ich bin nicht mehr gewillt diesen Rassismus hinzunehmen.“ Und das Hamburger Landgericht gibt dem armen Mann Recht, verbot der MOPO den gemeinen Namen zu drucken. (…)

Auch andere Zeitungen hörten von Schwensens Anwalt, so im Mai 2006 die „taz“. Er verlangte, dass die Zeitung „in etwaiger zukünftiger Berichterstattung“ die „Verwendung des diskriminierenden […] Pseudonyms“ unterlasse. Obwohl die „taz“ danach keinen weiteren Artikel mit der beanstandeten Bezeichnung gebracht hatte, bekam sie wenig später eine Abmahnung. Sie richtete sich gegen lange vorher veröffentlichte „taz“-Artikel, die über das Online-Archiv zugänglich waren. Mitte Juni 2006 erwirkte Schwensen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die „taz“, die ihr untersagte, alte „taz“-Artikel, in denen Schwensen als „        kalle“ bezeichnet wird, online zugänglich zu machen.

Die „taz“ legte Widerspruch ein — und unterlag, auch im Hauptsacheverfahren. Am 25. Mai 2007 gab die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes der Klage Schwensens statt. Die „taz“ hat nach den Worten von Justiziar Peter Scheibe Berufung gegen das Urteil eingelegt. Für die nächste Instanz, das Hamburger Oberlandesgericht, gibt es zwar wenig Hoffnung auf ein anderes Urteil: Das Hamburger Gericht ist bekannt dafür, im Zweifel in viel stärkerem Maße als andere Gerichte gegen die Meinungsfreiheit zu entscheiden. Es bliebe dann aber noch die Möglichkeit zur Revision beim Bundesgerichtshof.

Und was macht Kalle Schwensen in der Zwischenzeit? Er lässt abmahnen. Eine Reihe von Blogs (neunzehn72.de, ap-project, Pleitegeiger, MC Winkel), in denen Herr Schwensen mit seinem alten Rufnamen bezeichnet wurde, haben in den vergangenen Tagen die Aufforderung von Schwensens Anwalt bekommen, innerhalb von zehn Tagen eine Unterlassungserklärung abzugeben. Allein für die Abmahnung sollen sie jeweils knapp 900 Euro zahlen.

[Anmerkung: Ich habe den Nachtrag, der hier ursprünglich stand, entfernt, weil es den geschäftlichen Zusammenhang zwischen SonyBMG und Herrn Schwensen, den ich unterstellt hatte, vermutlich nicht gibt.]

Nachtrag, 19.30 Uhr. In den Kommentaren bei MC Winkel äußert sich offenbar Herrn Schwensen selbst zu der Sache. Mehr zur Abmahnwelle steht auch im Abmahnblog und im RA-Blog. Thomas Klotz analysiert dort:

Dass sich bei der heutigen political correctness (abgesehen von irgendwelchen Nazis ohne Impressum) überhaupt jemand traut, den „Betroffenen“ als N****-Kalle zu bezeichnen, ist allein dessen eigenem Verhalten geschuldet und der daraus resultierenden Tatsache, dass die Autoren, egal ob Medien, Blogger oder sonstige Schreiber, dessen Einverständnis voraussetzen. Dass derjenige nicht einverstanden ist, müsste die breite Öffentlichkeit erst mal erfahren.

87 Replies to “Wissenswertes über Kalle Schwensen”

  1. Hm. Dass Herr Schwensen seine Meinung geändert hat und den – unbestreitbar – rassistischen und diskrimierenden Namenszusatz nicht mehr tolerieren mag, ist sein gutes Recht.
    Das allerdings auch für ältere Berichte aus einer Zeit, als er sich noch nicht dagegen gewehrt hat, zu verlangen, nährt, ebenso wie seine Vorgehensweise (serienmäßige Abmahnungen zum Wucherpreis statt simplen Aufforderungen zur Unterlassung), eher den Verdacht, dass es ihm weniger um seine Ehre als ums simple Abkassieren geht. Schade.

  2. Die 5 Sterne dürfen ihn ja 1998 ungestraft mit seinem Spitznamen bezeichnen – und zur Belohnung auch noch mit seiner Karre durch die City cruisen. Und jetzt soll selbst der Wikipedia-Eintrag zu Herrn Schwensen den Namen nicht mehr erwähnen? Sachen gibt’s. Aber Anwälte wollen ja auch Geld verdienen. Und mit den Hamburger Gerichten haben sie sich ja offenbar eine passende Anlaufstelle gesucht.

    Und nebenbei, mehr als halb off-topic: schön zu sehen, wie goil deutscher Hip-Hop damals war („Hip Hop braucht kein Mensch, aber Mensch braucht Hip Hop“). Und das Wort „Abmahn-Welle“ war unbekannt. Selige Zeiten.

  3. Na ja, der Herr will eben mit Gewalt seriös werden. Der Kiez wird sich krank lachen und die Hamburger Richter geben dazu täglich ihre eigene Peepshow. Hamburg eben, das Hoch im Norden.

  4. @Probek: „Und jetzt soll selbst der Wikipedia-Eintrag zu Herrn Schwensen den Namen nicht mehr erwähnen?“ Woraus schließt Du das? Der Spitzname wird dort doch weiterhin genannt – in einer angemessen distanzierten Weise, wie ich finde.

  5. Bei der ganzen Abmahnerei flösst mir vor allem das Hamburger Landgericht regelmäßig Angst ein. So ziemlich jede ihrer diesbezüglichen Entscheidungen sind mit meinem demokratischen Rechtsverständnis vollkommen unvereinbar. Da frag ich mich manchmal wirklich, in was für einem Land ich eigentlich lebe.

    Was ist da los? Was für Menschen sitzen da eigentlich auf dem Richterstuhl? Und was kann man als Bürger mithilfe der demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen dagegen tun, außer jede Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht enden zu lassen?

  6. Nicht minder verwirrend ist doch, dass Herr Schwensen auf seiner myspace-Seite unter eben diesem Spitznamen firmiert. Das ist dann wohl so, wie wenn ich über mich sage: „Mann, bin ich bescheuert“, aber andere der Beleidigung bezichtigen kann, wenn sie das von mir behaupten.

  7. war das nicht auch das gericht, an dem schill als richter praktiziert hat? und warum fällt mir das in dem zusammenhang nur ein? muss ein akuter fall von off-toperitis sein…

  8. Bezüglich SonyBMG: diese besitzen nur die Rechte an den alten Tic Tac Toe Hits und haben das Best Of Album lediglich im Zuge des Comebacks schnell wiederveröfentlicht. Wahrscheinlich haben Tic Tac Toe und ihr Manager dazu gar keinen direkten Kontakt zu SonyBMG gehabt, bzw wurden nicht gefragt und somit der PR Text auch nicht autorisiert. Das Comeback Album erschien bei Warner Music. Das nur zur Info, ändert jedoch trotzdem nichts am eigenartigen Handeln des Herrn Schwensen. Aber vielleicht braucht er einfach Geld, denn mit dem Comeback der drei Gesangselfen hat er vor allem eins: extrem viel Geld verloren.

  9. danke, dass das thema hier mal sachlich aufgearbeitet wurde. bisher waren – wie man auch auf meinem blog sehen kann – diesbezüglich ja nur spekulationen und viel emotion in der bloggosphäre im umlauf.

    dem herrn schwensen würde ich wünschen, dass er mit seiner abmahnwelle auf die fresse fliegt, und es noch einmal zivilisiert angeht. denn grundsätzlich ist der spitzname nicht sehr schön.

  10. @Probek: „Und jetzt soll selbst der Wikipedia-Eintrag zu Herrn Schwensen den Namen nicht mehr erwähnen?” (Hervorhebung von mir). Aber egal. Nix für ungut.

  11. Sagen wir es so: Wenn er mich dafür teuer abgemahnt hätte, würde ich bis in die letzte Instanz gehen. Mir käme das wie eine Serienabmahnung vor. Abgemahnte aller Länder, vereinigt Euch!

  12. Ein sehr guter Artikel, der einmal auch die vielen Einzelgeschichten, die allenorten zusammengewürfelt werden, in einen zeitlichen und nachvollziehbaren Zusammenhang bringt. Danke!

    Rechtsstaatliche Grundsätze gelten für jeden und gegen jeden, im vorliegenden Fall also auch für Kietz-Größen und gegen gute arme Blogger. Letztere lassen sich ziemlich blauäugig auf das Öffentlichmachen Ihrer Meinung ein ohne über rechtliche Rahmenbedingungen nachzudenken. Wenn man sich allein das Thema Urheberrechtsverletzungen bei Bild-Verwendungen ansieht, da kommt vermutlich auf den einen oder anderen noch eine Menge Ärger zu. Die Blogosphäre ist kein rechtsfreier Raum.

  13. Hmm, wir Hamburger Jungs neigen ja dazu, Kiezgrößen aus den 80ern immer noch heimlich zu verehren. Das scheint den Medien übrigens auch so zu gehen, worauf die Spiegel TV Reportage über Stefan Hentschel wohl ein wenig hindeutet, genau so, wie die langjährige Beschäftigung von stern und MoPo mit diesem Milieu.

    Dennoch, Kalle Schwensen ist das voll zuzubilligen, mit nun Mitte 50 nicht mehr so genannt zu werden. Die Geschichte beim MC und anderen uzeigt doch wieder einmal, dass eben nicht Kalles Recht dazu das Problem darstellt, sondern die Institution der Abmahnung. Ein Kommentar hätte bestimmt selbiges bewirkt. Ich kann mir niemanden vorstellen, der Kalles Wunsch hier ungehört geblieben wäre.

  14. @Jörg Friedrich: Stimme dir grundsätzlich zu, aber hätte es in diesem Fall eine freundliche E-Mail nicht auch getan? Wenn sich der Blogger geweigert hätte den Spitznamen zu entfernen, hätte der Abmahnweg immer noch beschritten werden können. Fakt ist nämlich, dass es keineswegs allgemein bekannt war, dass der Spitzname neuerdings unerwünscht ist. Die rassistische Konnotation allein ist meiner Ansicht nach nicht Grund genug von vornherein auf den Spitznamen zu verzichten, wenn jemand zuvor 20 Jahre in sämtlichen Medien (inkl. „Qualitätszeitungen“) so genannt wurde und sich allem Anschein nach nie daran störte.

  15. nilz: Nein, Schill war ein kleiner Amtsrichter, den sie zuletzt nicht mal mehr ans Strafrecht ließen. Siehe Wikipedia.

  16. man muss es ja auch mal so sehen: Wenn Stefan Hentschel zu seiner Zeit von der Internetabmahnung als eventuelles Gesundstoßinstrument für Ex-Kiezgrößen gewusst hätte, dann würde er vielleicht noch leben…

  17. @Matt (26) So eine „Abmahnung“ ist ja nichts anderes als diese „freundliche eMail“, nur dass zum Schreiben halt ein freundlicher Anwalt beauftragt wurde. Das Rechtssystem in Deutschland sieht vor, dass die Kosten, die dabei entstehen, der zu tragen hat, der das Recht des anderen verletzt, nicht umgekehrt.

    Schwensen verdient kein Geld mit diesen Schreiben, nur sein Anwalt. Über Honorar-Höhen für Anwälte kann man sicher streiten, andererseits muss ein Anwalt auch bei geringeren Streitwerten den gleiche Aufwand treiben. Der Anwalt bekommt also für einen solchen Vorgang knapp 1000 €, davon gehen 19% ans Finanzamt, bleiben 800 € für Recherche, Brief aufsetzen (eine gewisse Individualität ist da auch drin, er muss ja die verwendung des Namens im Einzelfall aufzeigen), sowie Wiedervorlage, eventuellem zweiten Anschreiben, Nachkontrolle. Dafür gibts manchmal halt 1000 € manchmal auch nur 100.

  18. Ich bin zu meiner Kiezzeit (nein, bevor’s in den falschen Hals gerät: ich hab‘ da in einem kleinen Gitarrenladen gearbeitet) Karl-Heinz Schwensen ein oder zweimal persönlich begegnet. Mir wäre es nicht im Traum eingefallen ihn bei seinem Spitznamen zu nennen. Ich seh auch keine Veranlassung, so etwas in einem Blog zu tun. Abgesehen vom rassistischen Beigeschmack des Spitznamens, halte ich das auch für eine plumpe Vertraulichkeit.

    Was die Abmahnung an sich angeht: unnötig und unerfreulich, wie alle Abmahnungen. Abmahnung ist Anwalts Sparstrumpf Liebling. Wo bleibt die langersehnte Deckelung.

  19. Ich würde jetzt bei allem Verständnis, das hier für Herrn Schwensen geäußert wird, der nach allem, was man weiß, jahrzehntelang gut mit und von seinem diskriminierenden Spitznamen gelebt hat, einen Aspekt nicht vergessen. Schwensen genügt es (im Falle der „taz“) nicht, sicherzustellen, dass die Zeitung ihn nie wieder so nennt. Er versucht auch (mit erstaunlichem Erfolg), die Zeitung zu zwingen, Artikel aus ihrem Online-Archiv zu entfernen (also quasi nachträglich zu verbieten), die zu einer Zeit entstanden sind, als noch nichts dafür sprach, dass er selbst seinen Spitznamen überhaupt diskriminierend findet.

    Ich finde das grotesk.

  20. @Jörg (31): Das Rechtssystem sieht auch vor, dass ich meinen Nachbarn anzeigen kann, wenn er falsch geparkt hat. Gut finden muss man sowas aber trotzdem nicht.

  21. @Jörg Friedrich: Für mich ist eine Abmahnung alles andere als eine „freundliche E-Mail“. Meiner Ansicht nach genügt es zunächst, eine Standard-Mail zu verfassen (Zeitaufwand höchstens 5 Minuten), in der um Löschung des Spitznamens gebeten wird inklusive Fristsetzung von – sagen wir – 14 Tagen. Anschließend werden die fraglichen Seiten/Blogs via Google herausgesucht, mittels Impressum die E-Mail des Verantwortlichen ermittelt und schließlich die E-Mail abgeschickt (Aufwand pro Fall ebenfalls nur wenige Minuten). Abkassieren kann der Anwalt später immer noch, da anzunehmen ist, dass einige Leute die E-Mail ignorieren. Und zwar mutmaßlich jene, die sich die diskriminierende Bezeichnung tatsächlich zueigen machen.

  22. Stefan, was ich nicht wirklich verstehe: macht es einen rassistisch belegten Begriff wie „*****“ weniger rassistisch wenn man „nach allem, was man weiß, jahrzehntelang gut mit und von seinem diskriminierenden Spitznamen gelebt hat? Und nach wievielen Jahren tritt dieser Effekt ein? Gilt das auch für andere rassistische Begriffe?

    Was die grotesken Auswirkungen solcher Abmahnungen angeht, stimm ich dir allerdings zu. Aber das liegt an der Abmahnung ansich. Das entwickelt sich mehr und mehr zu einem grotesken Instrument.

  23. @Boogie: Nein, das liegt nicht an der Abmahnung an sich. Das liegt daran, dass Herr Schwensen seinen Spitznamen quasi rückwirkend diskriminierend findet. Konsequent zuende gedacht, könnte Herr Schwensen das Video von Fünf Sterne Deluxe zu verbieten versuchen, in dem er selbst mitgewirkt hat, weil er es heute, anders als offenbar damals, diskriminierend findet.

    Und was den Rassismus angeht: Mir wäre auch im Leben nicht eingefallen, Herrn Schwensen mit seinem (damaligen) Spitznamen anzureden. Aber wenn ihn mir jemand vorgestellt und gesagt hätte: „Das ist übrigens der berühmte *****-Kalle“, und Herr Schwensen hätte daneben gestanden und freundlich genickt, will ich nicht ausschließen, dass ich später anderen erzählt hätte: „Ich habe heute jemanden kennen gelernt, den man hier offenbar unter dem Namen *****-Kalle kennt.“

    Ich glaube, dass Thomas Klotz vom ra-blog Recht hat, wenn er schreibt: „Dass sich bei der heutigen political correctness (…) überhaupt jemand traut, den „Betroffenen” als N****-Kalle zu bezeichnen, ist allein dessen eigenem Verhalten geschuldet und der daraus resultierenden Tatsache, dass die Autoren, egal ob Medien, Blogger oder sonstige Schreiber, dessen Einverständnis voraussetzen.“

  24. Einfach gar nicht mehr über diesen Herrn berichten. Das wäre doch nur konsequent.
    Uns bleibt er somit erspart und er kann sich nicht mehr so schön darüber aufregen.

  25. Wenn ich damals mit dem Namen „kleiner Wixxser“ bekannt geworden wäre, um dann mit stolzen 50 feststellen würde, dass Leute die mich respektieren sollen, immer noch mit dem Namen in Verbindung bringen…. dann würde ich auch so lange klagen, bis sich keiner mehr erinnert. Soviel zu dem Motiv. Vielleicht ist er selbst Schuld wenn er den Namen dazu genutzt hat um in der Öffentlichkeit berühmt zu werden.

    Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Abmahnwelle auf dem Haufen von einem Anwalt gewachsen ist, der seine Kasse aufbessern will.

  26. Erst ist es geil, beachtet zu werden, dann schlägt man Kapital darausl, kluge Stategie. That´

  27. Erschreckend. Die Aktion an sich, und die Kommentare hier.

    Herr Friedrich, ich weiß nicht was man als „IT-Spezialist für Einzigartigkeit“ so verdient, aber für mich wäre (Konjunktiv) der Unterschied zwischen einer Email und einer kostenpflichtigen Abmahnung in dieser Größenordnung nichts geringeres als der finanzielle Ruin.

    Bedeutet das nicht, dass ich es mir eigentlich überhaupt nicht mehr leisten kann, über Firmen, Personen der Zeitgeschichte oder Produkte zu schreiben? Ich gehe nichtmal so weit „Meinung zu bilden“ zu schreiben, die pure Erwähnung reicht ja offensichtlich. Schließlich ist ja potentiell alles abmahnfähig – auch Spitznamen, mit denen der Träger offensichtlich keine Schwierigkeiten hatte, solange dieser zu einer Steigerung des Bekanntheitsgrades oder einer Art Personenkult dienlich war.
    Und was sagt das eigentlich über unsere blühende Demokratie aus? Über uns, die wir ja in den letzten Jahren so moralisch überlegen über den Teich herabschauten, auf die Amerikaner, die die Grundrechte aller ja überhaupt mit den Füßen treten.
    Eine Stimme darf haben und äußern, wer es sich leisten kann, sie vor Gericht zu verteidigen, denn das wird zusehends unvermeidlich: Au Backe.

  28. Ich glaube, dass Thomas Klotz vom ra-blog Recht hat, wenn er schreibt: „Dass sich bei der heutigen political correctness (…) überhaupt jemand traut, den „Betroffenen” als N****-Kalle zu bezeichnen, ist allein dessen eigenem Verhalten geschuldet und der daraus resultierenden Tatsache, dass die Autoren, egal ob Medien, Blogger oder sonstige Schreiber, dessen Einverständnis voraussetzen.”

    Das ist nun wirklich Rassismus in seiner schlimmsten Form:

    „Der dumme Nigger hat doch selbst schuld.“

    Besser kann man den eigenen Rassismus nicht offen zur Schau stellen. Im dritten Reich waren die Leute auch selbst schuld nicht wahr ? Man o man ist hier braune Sch**** zu erkennen.

  29. Och Hecki, wie arm.
    Wenn jemand auf den Händen über eine Autobahn tanzt und überfahren wird, ist er selbst schuld. Welcher Teil dieser Aussage ist denn jetzt rassistisch?

  30. @Stefan: Du schreibst: „Er versucht auch (mit erstaunlichem Erfolg), die Zeitung zu zwingen, Artikel aus ihrem Online-Archiv zu entfernen (also quasi nachträglich zu verbieten), die zu einer Zeit entstanden sind, als noch nichts dafür sprach, dass er selbst seinen Spitznamen überhaupt diskriminierend findet.“

    Das Problem (und das ist m.E. keine juristische Spitzfindigkeit) ist doch, was man als Veröfffentlichungsdatum ansieht. Wenn ein Autor einer Zeitung einen Artikel schreibt, den diese erst 1 Jahr später veröffentlicht, wird sie auch prüfen müssen, ob die aktuelle Rechtslage die veröffentlichung vielleicht verbietet. Die gerichte gehen wahrscheinlich davon aus, dass das Datum, an dem die Information vom Informationsprovider abgerufen wird, das Veröffentlichungsdatum ist. Der Benutzer wird außerdem nicht immer unterscheiden, ob es sich bei einem Artikel um einen Archiv-Aufsatz oder einen aktuellen Beitrag handelt.

    Die Frage ist, ob es dem Informationsanbieter zuzumuten ist, die herabsetzende Bezeichnung zu entfernen. Da Persönlichkeitsrechte ein ziemlich hohes Rechtsgut sind, denke ich, ist es bei einer Verletzung zumutbar, Verstöße auch aus Artikeln zu entfernen, die früher geschrieben, aber erst später abgerufen werden.

  31. Ich wär ja für Abmahn-Kalle…

    Und nun warten wir darauf, dass Oliver Pocher alle abmahnt, die ihn in Film-Kritiken als „Vollidiot“ bezeichnet haben… ;)

  32. [quote]Die gerichte gehen wahrscheinlich davon aus, dass das Datum, an dem die Information vom Informationsprovider abgerufen wird, das Veröffentlichungsdatum ist.[/quote]
    Aha. Und wenn ich eine alte Zeitung in der Bibliothek ausleihe, ist auch das Ausleihdatum das Veröffentlichungsdatum? Das zeigt doch nur mal wieder, dass viele Richter keine Ahnung vom Internet haben.
    Warum lassen wir nicht gleich ein Ministerium für Wahrheit einrichten, das dafür sorgt, dass die alten Artikel auch sauber aktualisiert werden?

    [quote]Der Benutzer wird außerdem nicht immer unterscheiden, ob es sich bei einem Artikel um einen Archiv-Aufsatz oder einen aktuellen Beitrag handelt.[/quote]
    Ich denke, 99% der Benutzer sind eher in der Lage, zu unterscheiden, ob ein Artikel direkt zu erreichen war (aktuell) oder in den Archiven gesucht und möglicherweise sogar bezahlt werden musste, als manche Juristen…

  33. @ Mirko: Wenn man das zu Ende denkt, müssten jetzt Hartz4-Empfänger in die Zeitungsarchive geschickt werden, um den Namen zu schwärzen.

  34. Wenn das Wahrheitsministerium bereits mit der Angleichung der Archive beschäftigt ist, brauche ich dringend ein Neusprech-Update. Wie muß man die Angehörigen der negroiden Rasse denn heute nennen, ohne die Gedankenpolizei zu alarmieren?

  35. Für mich stellt sich eigentlich nur die Frage, was Herr Schwensen damit erreichen will. Dass er seinen Spitznamen so mir nichts dir nichts ablegt, in dem er die Medienlandschaft verklagt ist wohl unwarscheinlich. Schließlich besitzt er er den Name ja schon jahrelang, hat sich damals nicht daran gestört. Das beweist der Auftritt im Video. Im Gegenteil, der Name war wohl Vorraussetzung um so bekannt zu werden. Und zimplerlich war der gute Mann ja eigentlich auch nie, insofern kann ich mir kaum vorstellen, dass seine Gefühle verletzt werden, wenn er mal wieder seinen Spitznamen irgendwo in einem Magazin oder einem Blog liest. Der Name wird so oder so in den Köpfen der Leute bleiben, ob ihn jemand direkt so anspricht ist natürlich ’ne andere Frage. Aber eigentlich ist es doch nur Geldmacherei. Wobei ich andererseits trotzdem der Meinung bin, dass jeder das Recht haben sollte, dass ihm entsprechender Respekt entgegengebracht wird und wenn Herr Schwensen eben nicht so genannt werden möchte, ist es trotzdem sein Recht, auch wenn die Beweggründe für Interpretationspotezial liefern.

  36. Hallo Mirko, wenn ich das lese was du da schreibst, habe ich den Eindruck, die Richter verstünden mehr vom Internet als die Benutzer.

    1. Es ist schon ein Unterschied, ob ich eine Seite von einem Inhaltsanbieter am Tag X direkt neu abrufe und dort die gewünschte Information softwareseitig aufbereitet und neu übermittelt wird, oder ob ich eine früher erzeugte und an einen dritten (Bibliothek, im Internet z.B. der Zwischenspeicher einer Suchmaschine) Information bei diesem Dritten abrufe.

    2. Die meisten, auch die älteren, Artikel sind direkt zu erreichen. Wenn du auf einem Zeitungsportal suchst, bekommst du die Artikel von gestern meist gleichberechtigt mit denen von vor einem Jahr angezeigt. Auch die von gestern müssen vielleicht schon bezahlt werden, genau wie die, die vor einem Jahr kostenlos sind, es heute meist immer noch sind.

  37. da will sich doch nur wieder mal einer ins gespräch bringen. muss gerade an „animö***“ und dergleichen denken…

  38. Herr Niggemeier, ich glaube, Sie haben meinen gestrigen Kommentar (und vermutlich auch ihre Antwort darauf) gelöscht. Darin war _nichts_ Anstößiges oder gar Rechtswidriges zu finden.

    Darf ich nach dem Grund fragen und Sie um eine vernünftige Antwort bitten? Werden hier Beiträge gelöscht?

  39. Auf jeden Fall ist es ja wissenswert, dass man den Mann lieber nicht so nennen sollte, wie man sich das vor vielen Jahren angewöhnt hat. Das ist immerhin Wissen, das einem 900 € sparen kann.

  40. An seiner Stelle wuerde ich mich eher dagegen wehren „Kalle“ genannt zu werden. So heissen LKW-Fahrer und Bauarbeiter, aber doch keine Typen mit manikuerten Haenden. (Vielleicht ist auch das sein eigentliches Motiv? Will er einfach N****-Karl-Heins genannt werden? :-/). Abmahnungen an Privatpersonen gehoeren abgeschafft, gerade bei solchen Faellen 900 Euro fuer nen Brief bezahlen zu muessen is doch etwas ueberzogen. Andererseits: jetzt weiss ganz Bloghausen dass Herr Schwensen auch einen buergerlichen Namen hat und kann sich nicht mehr rausreden wenn sie den Namen weiter benutzen.

  41. Was mich interessieren würde : Womit bestreitet Herr Schwensen denn zur Zeit seinen Lebensunterhalt ?
    Karate Tommy macht ja jetzt einen auf „Inkasso-Büro“…
    Ich frag mich sowieso : Wieso dreht niemand ein zünftiges „Biopic“…also einen Film über die Zeit im Kiez der 60er/70er/80er und den Niedergang….

  42. @ 64:
    Weil zu viele dieser Menschen noch leben und den Filmmacher mit Klagen/ Einstweiligen Verfügungen überziehen würden.

  43. wen’s interessiert: wir vom öffentlichen Meinungsportal http://www.sozioland.de sind ebenfalls abgemahnt worden, weil wir in einer umfrage zu bedeutenden Personen der stadt hamburg, herrn schwensen durch den bekanntlichen zusatz in „“““ geführt haben. 2 % haben ihn übrigens nur als bedeutenden hamburger bezeichnet. schwacher trost bei 900 euro.

  44. PS: SORRY für den fehlerhafte Formatierungsversuch und der damit verbundenen falschen Klammerverwendung. Bin wohl Forumgeschädigt. :(

  45. @66 GlowingHeart: Ich liebe Ihre Kommentare. Die verbreiten hier immer so ein dadaistisches Flair.

  46. Darf man jetzt auch nicht mehr Nutella-Bande sagen? – Das changiert ja auch ins Bräunliche…

  47. @K-N (71) Richtig – Kommentare wie der Deinige sind absoluter Schwachfug. Wenn Du das unbedingt immer wieder sagen willst, dann mach das doch bitte unter eigener Domain unter Deinem richtigen Namen. Feigling!

  48. @69
    In ihren Niggemeierischen Norm und Ideal gepressten Denkprozess, hätte ich das an ihrer Stelle jetzt auch geschrieben. Zum Glück bin ich nicht an ihrer Stelle. Aber wenn ein Thema erschöpft, macht man sich eben gelangweilt über irgendeinen herausgegriffenen Schreiber her um doch noch einen sinnfreien Kommentar abgeben zu könne.

  49. @73 Das war nicht halb so böse gemeint, wie es ankam, nichts für ungut :)
    Ich verstehe nur meistens nicht, was Sie mit Ihren Kommentaren sagen wollen. Das ist ja erstmal nichts Schlechtes, ich mag Herausforderungen. Ich wollte mich da nicht über Sie stellen.

  50. @74 Es geht ja hier um die plötzliche Abmahnwut eines Hern Schwensen, um seinen nun nicht mehr so gut findenten Spitnahmen und den damit verbundenen, finanziellen Möglichkeiten, was wohl augenscheinlich höhere Priorität zu haben scheint und das sich Gerichte in dieser Welle einfach einbinden lassen, statts sich einmal zu hinterfragen, wieso diese Welle plötzlich so ansteigt.

    Nebeneffekte zu diesem Thema sind eben auch so komische Suchergebnisse bei Google, die Weltweit weniger Ergebnise anzeigen als nur auf einem Land bezogen, obwohl es ja umgekerhrt sein sollte, was ja dann Google die Deutschlandsuche als weltweite Suche ausgibt, wenn man mal Ergenisse in einem anderen Land sucht.

    Nicht mehr und nicht weniger wollte ich mit meinem Kommentar zum Ausdruck bringen.

    Ich sehe jeden Kommentar gleichberechtigt, unabhängig seines Kommentators. Er soll aber nicht zum Thema gemacht werden wegen seines Kommentars, nur weil man anderer Meinung ist oder einen Kommentar nicht versteht. Wenn ich etwas nicht verstehe dan frage ich eben noch einmal nach was denn gemeint war ohne mich nun auf den unverstandenen Kommentator zu stürzen, was Sie eben mit ihren Kommentar @69 gemacht haben.

    Aber vielleicht muss es ja so sein um sich irgendeine Note zueigen zu machen. Der eine kommentiert zum Thema, der ander Kommentiert über die Kommentarschreiber am Thema vorbei.

  51. Abmahnungen und Kiezgrößen… ein Thema bei dem man kaum falsch liegen kann. Ich hätte mich über eine reflektiertere Sicht gefreut. Sie sind ja doch ein wenig „involved“ – jedenfalls teilsweise.

  52. Monty Python’s “Das Leben des Blogger”…

    Um noch einmal auf die Aktion von endl.de zurück zu kommen, das Blogger-Leben in Monty-Python-Szenen umzuschreiben (siehe hier), die ich mit “Die Blogger der Kokosnuss” hier schon bedacht habe (was dann zu dem netten Untertitel dieses Blog…

  53. Prinzipiell darf man wohl feststellen, dass es – wie ja bereits mehrfach erwähnt – Herrn Schwensens gutes Recht ist, gegen rassistische und beleidigende Bezeichnungen seiner Person vorzugehen.
    Soweit haben wir wohl alle Verständnis für die Sache.

    Stefan hat es schon recht gut erkannt – wer jahrelang aber doch recht gut mit diesem Namen verdient hat und ihn auch selbst medientauglich und marketingstrategisch klug platziert, bei dem darf nach seiner erwirkten Verfügung und damit resultierenden Abmahnwelle ein gewisses geschäftliches Kalkül unterstellt werden.
    (Was dummerweise aber im Rahmen des Legitimen liegt.)
    Insbesondere dann, wenn allgemein bekannt ist, dass Herr Schwensen jemals zu den wirklichen Kiez-Größen gehört hat und – vielmehr noch – in heutigen Kiezkreisen als „traurige Figur“ belächelt wird.
    Und zwar wegen seines schon immer ausgeprägten Hangs, sich den Medien spektakulär zu präsentieren.

    Denn das ist im Rotlicht-Milieu nicht gerade eine herausragende Attitüde. Man hält sich dort generell lieber im Hintergrund.
    Warum wohl nur…?

    Für anfechtbar halte ich die Verfügung, veraltete Berichte mit entsprechender Namensnennung aus den Archiven zu tilgen.
    Man sollte doch wohl annehmen, dass es gerade für Beleidigungen eine Verjährungsfrist gibt.
    Hat sich der Betroffene zu damaliger Zeit nicht gegen diese Beleidigung im Rahmen einer bestimmten Frist gewehrt, darf man bei der Häufung der Bezeichnung wohl zu recht annehmen, dass es den Betroffenen eben nicht sonderlich gestört hat.

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