Freie Journalisten müssen bei fast allen Zeitungen inzwischen Klauseln unterschreiben, mit denen sie die Nutzungsrechte an ihrer Arbeit weitgehend abtreten. Aber so sehr es sich die Verlage vermutlich wünschen würden: alle Rechte können sie ihren Mitarbeitern nicht nehmen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann nach deutschem Gesetz nicht verkauft oder übertragen werden — es verbleibt beim Urheber. Der…