Schlagwort: Callactive

Darauf einen Barosso!

Als die Landesmedienanstalten im vergangenen Juni eine neue Fassung ihrer Richtlinien für Gewinnspiele im Fernsehen verabschiedeten, sollte das den Anschein erwecken, dass sie den Call-TV-Veranstaltern nun schärfer auf die Finger gucken. Von der Öffentlichkeit unbemerkt blieb, dass die neuen Regeln hinter früheren Entwürfen zurück blieben. Anscheinend haben die Sender bei ihren Verhandlungen mit den Landesmedienanstalten noch Korrekturen bei den (ohnehin nicht mit irgendwelchen Sanktionen verbundenen) Richtlinien durchgesetzt.

So hatten die gerne irreführend „Medienwächter“ genannten Behördenvertreter zunächt formuliert:

Spiele, bei denen Wörter gesucht werden, sind jedenfalls dann nicht erlaubt, wenn das gesuchte Wort oder dessen Schreibweise völlig ungebräuchlich ist. Zur Bewertung ziehen die Landesmedienanstalten z.B. gängige – d.h. nicht nur in Fachkreisen gebräuchliche – Nachschlagewerke oder allgemein erhältliche Publikationen heran.

Beschlossen wurde aber stattdessen diese Variante:

Im Rahmen von Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die enthalten sind – als Print oder CD-ROM Ausgabe – in:
– allgemein zugänglichen, mehrbändigen Nachschlagewerken (z. B. Duden, Brockhaus)
und/oder
– allgemein zugänglicher, einschlägiger Fachliteratur.

Das ist nicht nur sprachlich eine Rückschritt, sondern vor allem inhaltlich — wie die (abgelehnte) Programmbeschwerde eines Zuschauers zeigt:

In der Sendung „Money Express“, die täglich auf mehreren MTV-Sendern läuft, wurden in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 2008 sieben Automarken mit „A“ gesucht. Nachdem Honda und Seat gefunden waren, taten sich die Zuschauer erstaunlich schwer. Moderator Stefan Pollak musste nach rund drei Stunden Spieldauer die restlichen fünf gesuchten Marken schließlich selbst verraten. Es handelte sich um Barré, Barosso, Germain, Darmont und Georges Irat.

Der Zuschauer beschwerte sich, dass es unmöglich gewesen sei, auf einige dieser Lösungen zu kommen, und erhielt von der zuständigen nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt LfM folgende Antwort:

(…) Informationen über diese Automarken, insbesondere hinsichtlich der Automarke BAROSSO, waren jedoch nur schwer zu recherchieren.

In ihrer diesbezüglichen Stellungnahme teilt die MTV Networks Germany GmbH mit, dass die beanstandeten Automarken GERMAIN, BAROSSO und BARRÈ in folgendem Nachschlagewerk zu finden sind:

(EDA) Enzyklopädie des Automobils. Marken, Modelle, Technik. Hrsg: Instituto Geografico de Agostini S.p.A, Novara. Übers.: Anne Faust, Doris Gottwaldm u.a., Augsburg 1989, 480 S.

In diesem Nachschlagewerk finden sich die einzelnen Automarken wie folgt:

BAROSSO: S. 55 (Novara, Italien, 1923-1924)
BARRÈ: S. 55 (Niort-Deux Sevéres, Frankreich, 1900-1930)
GERMAIN: S. 192 (Monceau-sur-Sambre, Belgien, 1897-1914)

Die MTV Networks Germany GmbH konnte somit für alle Automarken, insbesondere auch für die Automarke BAROSSO, den Nachweis erbringen, dass diese tatsächlich — wenn auch teilweise nur für einen sehr kurzen Zeitraum — produziert wurden. Den Anforderungen der Nr. 3.3.3 (Gestaltung der Spielaufgaben) der GewinnSpielReg wurde entsprochen.

Es gebe somit keinen Anlass für die LfM, gegen MTV vorzugehen — „wenngleich nachvollziehbar bleibt, dass die Antwort ausschließlich einem Kreis speziell Interessierter bekannt sein dürfte“.

Ich weiß nicht, ob das Buch „Enzyklopädie des Automobils“ eine Art Standardwerk ist (für Automobil-Kenner, meine ich, für Worträtselbestücker ist es das sicher). Im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek ist es verzeichnet, aber nicht einmal die Berliner Staatsbibliothek führt es. Zu bestellen ist es offenbar nur noch über Antiquariate.

Letztlich ist das aber auch egal. Denn die Formulierung in den Gewinnspielregeln, dass die „einschlägige Fachliteratur“ „allgemein zugänglich“ sein muss, kann alles und nichts bedeuten und wurde konsequenterweise als Kriterium von der LfM in der Antwort auf die Zuschauerbeschwerde offenbar nicht einmal gewürdigt.

Die öffentlichkeitswirksam eingefügte neue Regel erweckt also den Eindruck größerer Transparenz, ist für den tatsächlichen Ablauf, die Gestaltung und die Fairness des Spiels aber folgenlos. Ich würde unterstellen, dass das kein Versehen ist.

[Disclosure: „Money Express“ wird für MTV von der Firma Callactive produziert, die in mehreren Fällen juristisch gegen mich vorgeht.]

Sandra Ahrabian und das falsche Zebra

Kennt jemand noch das alte „Sesamstraßen“-Spiel „Was passiert dann?“ Das spielen wir jetzt.

Also. Die Ausgangssituation ist folgende: In der Sendung „Money Express“, die nachts auf den MTV-Sendern Viva, Nick und Comedy Central läuft, wird am 1. April das ZEBRA gesucht, dessen Buchstaben durcheinander geraten sind. Diensthabende Animateurin, die mit den üblichen Lügen und falschen Versprechungen versucht, Gutgläubige zum teuren Anrufen zu bringen, ist Sandra Ahrabian. Im Forum von call-in-tv.de kann sich Protokollant Marc Doehler folgenden Kommentar nicht verkneifen:

Was passiert dann?

 

 

 

 

 

Richtig: Marc Doehler bekommt Post. Von dem Anwalt von Frau Ahrabian. Den kennt er schon, denn der war oder ist auch der Anwalt von Daniela Aschenbach, Anneke Dürkopp und Miriam Wimmer. Und von der Produktionsfirma Callactive. Und von ihrem Geschäftsführer Stephan Mayerbacher.

In der Post: eine Abmahnung. Darin heißt es:

Der Begriff „Hohlbraze“ ist ein Schimpfwort und bezeichnet eine dumme Person, die wirklich gar nichts versteht und keinerlei Kenntnisse hat.

Die Äußerung sei deshalb beleidigend. Frau Ahrabian stünden „Ansprüche auf Unterlassung und immaterielle Geldentschädigung“ zu. Der Anwalt fordert eine Unterlassungserklärung — und behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vor.

Und was passiert jetzt? Wir werden sehen. Ich glaube ja, Frau Ahrabian muss sich wirklich nicht nachsagen lassen, sie verstehe gar nichts und habe keinerlei Kenntnisse. Sie versteht zum Beispiel ganz viel davon, die Zuschauer stundenlang über Spielregeln und -dauer zu täuschen, und weiß zum Beispiel ganz genau, wie man auf Kosten anderer sein Geld verdient.

[Disclosure: Ich befinde mich mit der Firma Callactive in einem Rechtsstreit.]

Callactive ./. Niggemeier II, Urteilsbegründung

Im Rechtsstreit zwischen dem Call-TV-Produzenten Callactive und mir wegen eines unzulässigen Kommentars, der nachts hier unter diesem Eintrag abgegeben wurde und den ich am nächsten Morgen gelöscht habe, liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Das Landgericht Hamburg hatte, wie berichtet, die einstweilige Verfügung gegen mich bestätigt, weil ich die Kommentare im konkreten Fall vorab hätte prüfen müssen.

Die entscheidenden Passagen aus der Urteilsbegründung (zum besseren Verständnis: „Antragsgegner“ bin im Folgenden ich):

(…) Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind, umso mehr Aufwand muss der Betreiber auf sich nehmen, um die auf seiner Seite eingestellten Kommentare einer persönlichkeitsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (…) Es besteht somit ein „gleitender Sorgfaltsmaßstab“ mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten: Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers demnach an dem einen Ende des Spektrums bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht anwachsen. Die Kammer verkennt nicht, dass die sich daraus ggf. ergebenden Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten mit erheblichen Belastungen verbunden sein können. Das Erfordernis des soeben beschriebenen gleitenden Sorgfaltsmaßstabes folgt nach Auffassung der Kammer jedoch zwingend aus dem Umstand, dass in der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen Meinungs- und Medienfreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits keines dieser Rechtsgüter einen generellen Vorrang beanspruchen kann.

Nach diesen Grundsätzen hat der Antragsgegner die ihm obliegenden Prüfpflichten im vorliegenden Fall verletzt. Das gilt auch dann, wenn man den Vortrag des Antragsgegners als wahr unterstellt, wonach er den angegriffenen Beitrag ca. 7 ½ Stunden nach dessen Einstellung unaufgefordert löschte. Hierdurch hätte der Antragsgegner zwar durchaus zu erkennen gegeben, dass ihm zumindest an der Vermeidung schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Kommentare auf seiner Seite gelegen war. Die Kammer verkennt auch nicht, dass er damit mehr getan hätte, als viele andere Seitenbetreiber nach den derzeitigen Gepflogenheiten im Internet für nötig halten. Die Kammer ist aber gleichwohl der Auffassung, dass aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falles so gravierender Anlass zu der Befürchtung bestand, dass es durch Kommentare zum Artikel „Call-TV-Mimeusen“ zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen würde, dass selbst die vom Antragsgegner vorgetragene Überprüfung nicht ausreichte.

Anzuführen ist insoweit zunächst der Inhalt des vom Antragsgegner verfassten Artikels „Call-TV-Mimeusen“. Damit begab sich der Antragsgegner selbst zumindest in den Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen. Zwar sind sowohl die kritische Auseinandersetzung mit „Call-TV-Sendungen“ als auch die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit der Bezeichnung von Moderatorinnen derartiger Sendungen als „Animösen“ Gegenstand eines gewichtigen öffentlichen Interesses. Eine Auseinandersetzung mit diesen Themen wäre aber durchaus auch unter Anonymisierung der betroffenen Moderatorinnen möglich gewesen. Stattdessen zog es der Antragsgegner vor, die persönlichen Schmähungen, die Gegenstand seiner Betrachtungen waren, dadurch aktiv weiterzuverbreiten, dass er unter voller Namensnennung der betroffenen Moderatorinnen darauf hinwies, dass diese als „Animösen“ bzw. „Rätselanimösen“ bezeichnet worden seien, und zwar ohne sich hiervon auch nur im Ansatz zu distanzieren. Im Gegenteil: Durch die Überschrift seines Artikels gab er zu verstehen, dass er es für „mimosenhaft“ halte, sich gegen die in Rede stehenden Bezeichnungen zur Wehr zu setzen. Ferner enthielt bereits der erste Absatz seines Artikels zumindest die Verdachtsäußerun, dass sich eine der genannten Moderatorinnen durch ihre Moderationstätigkeit des Betrugs im juristischen Sinne strafbar mache, was allerdings möglicherweise nicht beweisbar sei. Es bedarf vorliegend keiner abschließenden Prüfung, ob der Antragsteller [sic! Gemeint ist Anstragsgegner] damit schon selbst Persönlichkeitsrechtsverletzungen begangen hat. Entscheidend ist vorliegend allein, dass er durch seinen zumindest außerordentlich scharfen und polemisierenden Beitrag für die sich daran anschließende Diskussion einen Ton angeschlagen hat, der ersichtlich geeignet war, bei einzelnen Diskussionsteilnehmern persönlichkeitsrechtliche Grenzüberschreitungen zu provozieren, zumal die Diskussion ein ohnehin in erheblichem Maße emotional aufgeladenes Thema betraf.

Dies gilt umso mehr, als es den Nutzern der Seite des Antragsgegners offen stand, Kommentare auch unter Verwendung von Pseudonymen einzustellen, wovon dann auch zahlreiche Nutzer gebrauch machten (…). Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt besonders dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schützenswürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte. Es steht nach Einschätzung der Kammer aber ebenso außer Frage, dass die Möglichkeit der Verwendung von Pseudonymen die Gefahr maßgeblich erhöht, dass es in einer Diskussion zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommt. Wer sich bei seinen Äußerungen hinter einem Pseudonym verstecken kann, wird sich weit eher dazu verleiten lassen, Persönlichkeitsrecht Dritter zu verletzen, als jemand, der befürchten muss, für seine Äußerungen persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss daher eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebotes walten lassen.

Vor diesem Hintergrund konnte es nicht überraschen, dass die vom Antragsgegner angestoßene Diskussion dann auch tatsächlich von Beginn an eine Reihe von ebenfalls sehr scharfen, z.T. auch persönlichkeitsrechtlich zumindest bedenklichen Einträgen aufwies, wie z.B. die folgenden:

2. Persönlich bezeichne ich die Herren und Damen in diesen Sendungen als „Nervendes Pack die offensichtlich nichts anständiges gelernt haben“.

6. So weit scheint es mit [… (folgt der Nachname einer der betroffenen Moderatorinnen)] nicht her zu sein, wenn Sie diese geniale Bezeichnung Anim*** nicht aushält.

15. Das deutsche Justizsystem gemahnend, rate ich Marc schon mal ordentlich Geld beiseite zu sparen, […].
Einziger Ausweg: Beleidige sie richtig, dann hast Du wenigstens etwas für Dein Geld. (z.B.: Animatrice, Wortspielgespielin,Quotenkonkubine, Bildschirmtelefonadaptöse, Vernunftsedativum…) – obwohl ich Animeuse in der alten Schreibweise viel chiquer finde.

19. […]
Darüberhinaus würde ich eh Animörser bevorzugen… im Sinne von Animateurin mit mörserähnlich wirkender Dummlabergeschosswirkung. […]

25. Wenn es nicht so ernst wäre, wäre es ganz wunderbar.
Animöse klingt doch ganz nett, geht auch Animoese oder Animeurin?
Den Abgemahnten viel Glück und so.

32. Mir gefällt die Wortschöpfung.
Schließlich ist es ja kene normalie ANIMation was die Damen da treiben, sondern regelrechtes getÖSE. ;-)
So denn, vel Glück.

33. anni Möse, deutsche Meisterin im elongieren!

39. Interessant auch, dass die [… (folgt ein Wortspiel auf Grundlage des Namens einer der betroffenen Moderatorinnen)] in Ihrer Vita mit keinem Wort von der tollen Anstellung bei Callactive berichtet. […]
animösitäre Beschäftigungen scheinen sich in der CV nicht so gut zu machen

45. verlinkt doch alle mal [… (folgt der Name einer der betroffenen Moderatorinnen)] auf diese seite, ein bisschen spass muss sein.

Spätestens diesen in äußerungsrechtlicher Hinsicht zumindest grenzwertigen Verlauf der Diskussion musste der Antragsgegner zum Anlass nehmen, zu einer fortdauernden Überprüfung der eingehenden Kommentare überzugehen – sei es z.B. durch die Einschaltung eines geeigneten Moderators oder durch eine „schubweise“ Freigabe von Beiträgen nach erfolgter Vorabkontrolle –, denn in der Gesamtschau der obigen Erwägungen war konkret vorhersehbar, dass es jederzeit zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen konnte.

Dem kann der Antragsgegner nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass ihm derartige Prüfungspflichten aufgrund des großen Umfangs seines Weblogs (500 eigene Einträge mit 13.000 hierauf bezogenen Kommentaren allein im vergangenen Jahr) unzumutbar gewesen seien. Wer ein öffentliches Diskussionsforum eröffnet, kann sich seiner Pflicht zur angemessenen Überwachung dieses Forums nicht dadurch entziehen, dass er es auf ein für ihn nicht mehr angemessen kontrollierbares Maß anwachsen lässt. (…)

(Geschäftsnummer: 324 O 794/07.)

Ich werde, wie angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen.

MTV verteidigt Vorgehen von Callactive

Ich habe für die heutige Ausgabe der „FAZ“ einen Artikel geschrieben über die Anrufsender im Allgemeinen und das Vorgehen von Callactive gegen call-in-tv.de im Besonderen, und in diesem Zusammenhang auch bei MTV nachgefragt. Die Sendung „Money Express“, die auf Viva, Comedy Central und dem Kindersender Nick läuft, die alle zur MTV-Gruppe gehören, enthalten auch im Vergleich zur Konkurrenz besonders viele Ungereimtheiten; ihr Produzent Callactive, eine Tochter von Endemol, geht besonders aggressiv gegen Kritiker vor.

Warum lässt MTV eine Anrufsendung produzieren, die sich nicht an die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten [pdf] hält? In „Money Express“ wird zum Beispiel fast täglich lange vor Ende der Sendung ein „Final Countdown“ ausgerufen und dadurch unzulässiger Zeitdruck aufgebaut. Es gibt viele weitere Verstöße.

MTV: ‚Money Express‘ verstößt nicht gegen die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten. Countdowns sind als Spannungselement nicht pauschal unzulässig. Sie werden in ‚Money Express‘ nur im Rahmen der Regeln eingesetzt. Es gab seit eineinhalb Jahren keine Beanstandungen der von uns ausgestrahlten Formate durch die zuständigen Landesmedienanstalten.1

Ist MTV an der Einhaltung der Gewinnspielregeln interessiert?

Selbstverständlich. Wir haben gemeinsam mit Callactive die Neufassung und Verschärfung dieser Regeln befürwortet.

Überprüft MTV die Einhaltung der Regeln?

Natürlich überprüfen wir, dass alle unsere Programme entsprechend geltenden Regeln produziert werden. Wir stehen in engem Kontakt mit Callactive und überzeugen uns regelmäßig von den Produktionsbedingungen. Callactive legt diese uns und den Landesmedienanstalten gegenüber transparent dar. Callactive lässt die Rechtmäßigkeit aller Produktionsschritte durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsunternehmen prüfen. Wir erhalten jederzeit Einblick in die Abläufe der Produktion und werden kontinuierlich über den Status Quo informiert. Außerdem ist mehrmals im Monat ein Notar im Studio, der die Abläufe beobachtet und protokolliert. Die genauen Zeitpunkte dieser Notarbesuche sind den an der Produktion beteiligten Personen nicht bekannt.

Ist MTV bekannt, dass der Produzent, die Firma Callactive, dabei ist, den Betreiber eines Forums, das sich kritisch mit Call-TV-Sendungen beschäftigt, in den Ruin zu treiben und auch gegen anderen Kritiker (wie mich) massiv juristisch vorgeht?

Es ist nicht an uns, Callactives Wahl der Vorgehensweise zu bewerten, mit denen sie meinen, ihren Ruf am besten schützen zu müssen. Grundsätzlich steht es jedem Unternehmen zu, wahrheitswidrige und geschäftsschädigende Äußerungen gerichtlich überprüfen und untersagen zu lassen2.

Führt Callactive diese Rechtsstreits mit Zustimmung oder im Auftrag von MTV?

Nein, wir haben mit den rechtlichen Schritten der Firma Callactive nichts zu tun. Weder haben wir Callactive beauftragt noch wurden wir um unsere Zustimmung gefragt. Diese ist allerdings für das Vorgehen von Callactive auch nicht erforderlich.

Gegen die Durchführung der Sendung gibt es unbewiesene, aber massive Betrugsvorwürfe wegen immer wiederkehrender Unregelmäßigkeiten im Ablauf. Wie bewertet MTV diese Vorwürfe?

Wir halten diese Vorwürfe für unbegründet und weisen sie aufs Schärfste zurück. Die Sendung ‚Money Express‘ wird in rechtlich nicht zu beanstandender Weise produziert. Grundlage des Produktionsvertrags mit Callactive ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sowie der Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten. Wir überzeugen uns regelmäßig von der Einhaltung dieser Bedingungen, wobei Callactive die Produktionsbedingungen für uns und die Landesmedienanstalten transparent macht und sowohl durch notarielle Protokollierung als auch durch Prüfung der Produktionsschritte durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Rechtmäßigkeit der Produktionen darlegt.

Überprüft MTV die Abwicklung der Sendung „Money Express“ und kann dafür bürgen, dass es z.B. keine Fake-Anrufe gibt?

Wie oben bereits dargelegt, wird die Sendung regelmäßig überprüft. Außerdem stellt Callactive uns und den Landesmedienanstalten jederzeit Anruferdaten zur Verfügung3.

Anmerkungen von mir:

1) Die Einhaltung der Regeln wird von den Medienanstalten de facto nicht überprüft. Laut Gewinnspielregeln ist „der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck unzulässig“. „Money Express“ erweckt immer wieder durch einen „Final Countdown“ den Eindruck, die Sendung ende schon um 2 Uhr und nicht erst eine Stunde später. Laut Gewinnspielregeln muss sofort ein neuer Zuschauer durchgestellt werden, wenn im Hot-Button-Spiel ein Anrufer wortlos auflegt. In „Money Express“ geschieht dies nicht. Laut Gewinnspielregeln sind Spiele mit „angefressenen Buchstaben“ nicht erlaubt. Im „Money Express“ wurden sie noch im vergangenen Sommer gespielt. Laut Gewinnspielregeln müssen die Spiele transparent aufgelöst und der Lösungsweg erklärt werden. „Money Express“ tat dies z.B. bei den berüchtigten Fässerspielen nicht.

2) Die Callactive GmbH geht inzwischen nicht nur gegen angeblich wahrheitswidrige Äußerungen vor, sondern schon gegen die Verbreitung des Verdachts, es könne bei den von ihr produzierten Sendungen nicht mit rechten Dingen zugehen.

3) Nach Auskunft der zuständigen Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) sind die Daten, die sie erhält, aus Datenschutzgründen so anonymisiert, dass keine Rückschlüsse auf die Anschlussinhaber möglich sind. Sie stammten vom Telefondienstleister des Produzenten und stellten nur dar, ob alle Anrufer über diesen Dienstleister und nicht an dieser Schnittstelle vorbei durchgestellt wurden.

Nachtrag, 14.30 Uhr: Der Artikel ist jetzt auch frei online bei FAZ.net.

Callactive mahnt das Wort „angeblich“ ab

In dem Gesellschaftsspiel „Tabu“ geht es darum, Begriffe zu umschreiben, ohne eines von mehreren besonders naheliegenden Wörtern zu benutzen. Wem doch eines herausrutscht, der hat verloren.

Die Callactive-Variante dieses Spiels unterscheidet sich von der bekannten Partyversion dadurch, dass es um viel Geld geht. Und dass der zu umschreibende Gegenstand immer der gleiche ist: die Tatsache, dass es in den von der Firma produzierten Anrufsendungen („Money Express“ auf Viva, Comedy Central, Nick) zu einer merkwürdigen Häufung von grotesken Falschanrufen kommt, und zwar immer dann, wenn es relativ viel zu gewinnen gäbe.

Die sicherste Variante dieses Spiels besteht darin, es gar nicht erst zu spielen. Dann hat Callactive zwar automatisch gewonnen, aber man selbst zumindest nichts verloren.

Ebenfalls ohne Risiko ist es, zur Umschreibung der verdächtigen Abfolge von Falschanrufern ausschließlich Wörter wie „Zufall“, „Glück“ oder „Pech“ zu benutzen. Auf diese Weise kann man zwar nicht verlieren, aber auch nicht gewinnen, da kaum jemand, der die Sendungen kennt, darauf käme, dass man ein Phänomen, das sich so genau vorhersagen lässt, mit diesen Wörtern treffend beschreiben könnte.

Das Forum call-in-tv.de spielt seit ein paar Monaten die riskanteste Form von „Callactive-Tabu“, und verliert eine Runde nach der nächsten. Anfangs sprechen die Nutzer von „Fake-Anrufern“. Callactive geht erfolgreich dagegen vor. Dann sprechen die Nutzer von „verwirrten Anrufern“. Callactive geht erfolgreich dagegen vor. Nun sprechen die Nutzer von „angeblichen Falschantwortern“. Und Callactive geht dagegen vor

Die Firma, eine Endemol-Tochter, die in Deutschland für Sender von MTV Networks arbeitet, ließ den Betreiber Marc Doehler wegen des Gebrauchs des Wortes „angeblich“ abmahnen. Beispielhaft erwähnen die Anwälte u.a. die Stellen in einem Sendungsprotokoll auf call-in-tv.de, in denen es um ein Spiel geht, bei dem Wörter in ein Gitter eingetragen werden, sich die Buchstaben in den einzelnen Spalten sich aber nicht wiederholen dürfen:

[Anruferin] Regine wusste angeblich nicht, das sich die Buchstaben in den Spalten nicht wiederholen dürfen!

Später behauptete die Regie in einer der in „Money Express“ häufiger zu beobachtenden Laienspieldarbietungen mit der Moderatorin, selbst keine richtige Antwort mehr zu wissen, und der Protokollant notierte:

Regie hat angeblich kein Wort mehr will aber dennoch ne Runde spielen.

Die Anwälte von Callactive schreiben, call-in-tv.de verbreite mit solchen Folrmulierungen den Verdacht, die Firma „manipuliere“ die Sendung, „setze gezielt Fake-Anrufe ein“ und „täusche Zuschauer über die Mitmachvoraussetzungen“. Sie fordern von Doehler eine strafbewehrte Verpflichtungserklärung, diesen Verdacht nicht mehr zu verbreiten, insbesondere nicht durch den Einsatz des Wortes „angeblich“ bei der Beschreibung von Vorgängen in der Sendung.

Das ist erstaunlich. Denn „Money Express“ täuscht die Zuschauer ununterbrochen über die Mitmachvoraussetzungen. Die Moderatorin tut so, als sei das Spiel schwer, dabei ist es leicht. Die Moderatorin tut so, als sei das Spiel gleich zuende, dabei dauert es noch ewig. Die Moderatorin tut so, als rufe niemand an, dabei rufen Hunderte an und werden nur nicht durchgestellt. „Money Express“ nimmt sich das Recht heraus, die Zuschauer (angeblich im Dienst der Unterhaltung!) in die Irre zu führen, und demonstriert dies durch ein kleines Laufband, auf dem unter anderem steht:

Ein Spiel dauert maximal bis Sendungsende! Das Sendungsende hängt nicht vom Moderator ab und kann variieren! Sie entscheiden, ob die gestellten Aufgaben leicht oder schwierig sind. Der Moderator ersetzt nicht die Mitmachregeln! Countdowns gehören zum Spannungsbogen der Show. Sie müssen nicht unbedingt das Auslösen des Hot Buttons bedeuten! Der Zeitpunkt der Durchstellung ist ungewiss und kann zu einem beliebigen, auch deutlich später liegenden Zeitpunkt erfolgen.

Noch einmal langsam und zum Mitdenken: Die Moderatorin darf den falschen Eindruck erwecken, man müsse nur möglichst schnell die richtige Leitung treffen, um ins Studio durchgestellt zu werden – der Zuschauer darf ihre Behauptungen nicht ernst nehmen, weil es nur ein Spiel ist. Nimmt er sie aber tatsächlich nicht ernst und distanziert sich durch das Wort „angeblich“ konsequent von sämtlichen schwer zu glaubenden behaupteten Vorgängen bei „Money Express“, ist das nach Ansicht von Callactive auch unzulässig.

Die schlechte Nachricht ist: Es ist nicht völlig auszuschließen, dass Callactive damit vor Gericht durchkommt. Nach dem Stolpe-Urteil reicht es, wenn von mehreren möglichen Interpretationen einer Formulierung eine unzulässig ist, und womöglich lässt sich ein Hamburger Gericht finden, das der Meinung ist, unbedarfte Leser könnten unter „angeblich“ nicht das verstehen, was der Duden sagt („wie behauptet wird“, „vermeintlich“, „nicht verbürgt“), sondern soviel wie: „stimmt gar nicht“.

Es scheint übrigens verschiedene Gewinn-Varianten für Callactive im „Tabu“-Spiel zu geben. Eine besteht im Bankrott des Gegners. Eine andere darin, die deutsche Sprache erfolgreich von sämtlichen Wörtern gereinigt zu haben, die das, was der Sender im Auftrag von MTV Nacht für Nacht produziert, angemessen beschreiben.

[Kommentare aufgrund des juristischen Vorgehens von Callactive gegen mich geschlossen.]

Spendenaufruf

Ich habe in den vergangenen Tagen einige Mails bekommen von Menschen, die mir nicht nur Solidarität, sondern sogar finanzielle Unterstützung in der juristischen Verteidigung gegen die Firma Callactive und ihren Geschäftsführer Stephan Mayerbacher zugesagt haben. Das ist außerordentlich nett, aber (zumindest vorläufig) nicht notwendig.

Ich möchte Sie aber bitten, trotzdem zu spenden. Nicht für mich, sondern für Marc Doehler und das von ihm betriebene Forum call-in-tv.de. Er braucht das Geld, und er hat jede Unterstützung verdient.

Es ist leicht, die Leute für Verrückte zu halten, die sich dort im Forum Tag für Tag (und Nacht für Nacht) über die Anrufsendungen austauschen, die in anderen europäischen Ländern längst Vergangenheit sind, bei uns aber immer noch täglich auf 9live, Tele 5, Das Vierte, Viva, Comedy Central, Nick und im DSF laufen. Akribisch führen sie Protokoll über all die Merkwürdigkeiten und Ungeheuerlichkeiten, die sich da Tag für Tag ereignen. Anscheinend braucht es in diesem Land Verrückte, die das tun, denn die theoretisch dafür zuständigen Aufsichtsbehörden, die wir mit unseren Rundfunkgebühren bezahlen, sind entweder nicht willens oder nicht in der Lage, ihrer Aufgabe nachzukommen.

Es ist schwer, sich länger diese Sendungen anzuschauen, die mit unterschiedlich verwerflichen Methoden arbeiten und den Zuschauer fortwährend in die Irre führen über Spielabläufe, Schwierigkeitsgrade und Gewinnchancen, und nicht in Rage zu geraten. Sich nicht fiese Synonyme auszudenken für die Menschen da auf dem Bildschirm, die sich womöglich für Moderatoren halten, aber dafür bezahlt werden, durch stundenlanges Lügen die Zuschauer zum Anrufen zu animieren. Nicht die Anrufer mit grotesk falschen Antworten, die in einigen dieser Sendungen immer wieder an erstaunlich passenden Stellen durchgestellt werden, als das zu beschreiben, was sie so deutlich zu sein scheinen, aber bis zu einem eventuellen entsprechenden Beweis nicht sind: Fälschungen. Sich nicht von den immer gleichen Abläufen, die durch Zufall kaum und durch Betrug sehr gut zu erklären wären, dazu verleiten zu lassen, den unbewiesenen Verdacht als Tatsache zu formulieren.

Das Forum bietet dadurch immer wieder Angriffspunkte für ein juristisches Vorgehen. Die Firma Callactive, eine Endemol-Tochter, deren Sendungen (derzeit: „Money Express“ auf den MTV-Sendern Viva, Comedy Central und Nick) immer wieder ganz besonders auffällig sind, nutzt ungefähr jeden sich bietenden Vorwand, um rechtlich gegen call-in-tv.de vorzugehen. Und dabei geht es nicht nur um vermeintliche oder tatsächliche Schmähungen, sondern zum Beispiel auch um die Veröffentlichung von Screenshots und Ausschnitten der Sendung.

In der Tat: Die Verrückten von call-in-tv.de bedrohen das Geschäftsmodell von Callactive und MTV Networks. Allerdings meiner Meinung nach nicht durch eventuelle Beleidigungen, sondern dadurch, dass sie die systematischen Verstöße gegen die gerade mit großem Tamtam neu aufgelegten Regeln der Landesmedienanstalten dokumentieren. Dadurch, dass sie zum Beispiel die berüchtigten Fässerrätsel dokumentieren, bei denen sich der Veranstalter, wenn er wollte, zu demselben Spiel täglich eine neue richtige Lösung ausdenken könnte, je nachdem, welche Antworten tatsächlich gegeben wurden. Dadurch, dass sie dokumentieren, wie die Häufung von Anrufern mit falschen Antworten oder ganz ohne Antwort, bestimmten, unerklärlichen Mustern folgt. Dadurch, dass sie sogar zu einem Stimmenvergleich einladen, bei dem man staunen kann, dass einige der angeblich echten Anrufer mit falschen Antworten bei „Money Express“ zwar unterschiedliche Namen, aber ganz ähnliche Stimmen haben.

Callactive, Endemol und MTV Networks haben allen Grund, diese Öffentlichkeit zu fürchten, und meiner Meinung nach ist das — und nicht der Ärger etwa über eine nach wenigen Minuten unaufgefordert gelöschte Äußerung eines Forumsteilnehmers — der Grund für Callactive, massiv juristisch gegen call-in-tv.de vorzugehen. In einem Fall, der gerade in zweiter Instanz verhandelt wird, fordert Callactive immer noch rund 35.000 Euro Strafe von call-in-tv.de. Für mich steht deshalb außer Frage, dass es darum geht, die Kritiker mundtot zu machen, und im Fall von call-in-tv.de hat die Firma Callactive das fast erreicht: Marc Doehler ist am Ende seiner Kräfte, auch finanziell.

Ich fürchte, dass die Firma MTV Networks gut damit leben könnte, wenn der Betreiber eines Forums, das sich kritisch mit einer ihrer Sendungen auseinandersetzt, in den Ruin getrieben wurde. Ich fürchte, dass die Landesmedienanstalten nicht einmal Kenntnis davon nähmen, die schon mit der Verwaltung ihrer Verwaltung fast völlig ausgelastet sind. Und ich fürchte, dass bestimmte deutsche Gerichte auch sagen würden, dass Doehler ja selbst schuld sei: Er müsste ja das Forum nur zumachen und hätte seine Ruhe. Das hat eine bestechende Logik, denn wenn das, was in den „Money Express“-Sendungen und bei der Konkurrenz passiert, wirklich rechtlich bedenklich wäre, hätte es ja längst ein Gericht verboten, da müssen sich besorgte Laien nicht unnötig verausgaben.

Es hilft also alles nichts: Marc Doehler und call-in-tv.de brauchen Geld. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Spenden. Es geht ums Prinzip. Und es geht darum, dass Firmen mit einem Geschäftsethos wie Callactive nicht mit allem durchkommen.

CALL-IN-TV.DE
Kontoinhaber: MARC DOEHLER
Konto: 4779072008
Bank: Noris Bank Berlin
Bankleitzahl: 76026000
IBAN: DE35760260004779072008
SWIFT-BIC: NORS DE 71
PayPal: marc.doehler@call-in-tv.de

Weitere Blog-Einträge zum Thema Callactive

Callactive GmbH ./. Niggemeier II

Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, am 3. September 2007 gegen mich erwirkt hat. Darin wird mir verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter am 12. August 2007 in einem Kommentar unter diesem Eintrag in meinem Blog gemacht hat. Dass dieser Kommentar unzulässig war, ist unstrittig. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.

Die Argumentation der Gegenseite

Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte „schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!]“ die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich „ehrverletzend“ äußern. Bereits durch die „Brisanz des Ursprungsartikels“ hätte ich „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert“ und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare‘ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern“. Zudem sei offenkundig, dass es mir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit Callactive gehe, sondern um „plakative Vorwürfe und Verleumdungen“. Das zeigten schon die Titel meiner Blog-Einträge (zum Beispiel dieser, dieser, dieser, dieser und dieser).

Unter diesen Voraussetzungen sei ich verpflichtet, Kommentare vorab zu kontrollieren. Nur so könne ich sicherstellen, dass durch mein Blog keine Rechte Dritter verletzt würden.

Unsere Argumentation

Im Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung betont mein Anwalt, dass mein Beitrag „Call-TV-Mimeusen“ sich kritisch, aber sachlich mit Callactive auseinandersetze: „Der Beitrag selbst ist weder rechtsverletzend, noch ruft er – direkt oder indirekt – zu Rechtsverletzungen auf.“ Ich erfülle alle Prüfungspflichten „über Gebühr“, indem ich die Kommentare mehrmals täglich prüfe, bei längerer Abwesenheit die Kommentarfunktion teilweise abschalte und Kommentare von Nutzern, die bereits auffällig geworden sind, filtere.

Mein Anwalt verweist u.a. auf das Landgericht Düsseldorf, das in einem ähnlichen Fall urteilte, dass es keinen Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebe, wenn der Anbieter eines Forums die umstrittenen Äußerungen unverzüglich entfernt hat. Auch der Forderung des Bundesgerichtshofes, dass Dienstanbieter gegebenenfalls Vorsorge dafür treffen zu müssen, dass sich einmal aufgetretene Rechtsverletzungen möglichst nicht wiederholen, komme ich nach.

Die Meinung des Gerichts

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor, deshalb sind die folgenden Ausführungen ausschließlich meine Interpretation des Verlaufs der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag.

Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen“ rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.

Die Richter gestanden mir zu, vieles richtig gemacht und schnell reagiert zu haben. Das spiegle sich auch in dem niedrigen Streitwert von 6000 Euro wieder. Sie schlugen zudem einen Vergleich vor, wonach ich die geforderte Unterlassungserklärung abgebe, aber nicht die Kosten der Gegenseite tragen muss.

Mein Kommentar

Ich habe den Vergleich abgelehnt, weil es für mich tatsächlich, wie das Gericht mit Bedauern feststellte, ums Prinzip geht. Einen zwingenden Verzicht auf eine offene Kommentarmöglichkeit bei brisanten Einträgen kann ich aus mehreren Gründen nicht akzeptieren:

Ich finde den Gedanken schwer erträglich, dass mein Beitrag die Ursache dafür sei, dass Menschen sich provoziert fühlen, sich in unzulässiger Weise über Callactive zu äußern, und nicht das Geschäftsgebaren von Callactive selbst. Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.

Das Gericht sagt, ich müsse nur bei solch brisanten Einträgen die Kommentare vorab kontrollieren, nicht bei harmlosen Themen. Diese Unterscheidung halte ich nicht nur für falsch, weil sie eine öffentliche Debatte gerade über wichtige Dinge erschwert, sondern auch für außerordentlich weltfremd: Erstens wird eine Abgrenzung, welches Thema so brisant ist, dass eine freie Kommentarfunktion sich verbietet, und welches nicht, in der Praxis kaum möglich sein. Und zweitens kann jemand, der zum Beispiel den Callactive-Geschäftsführer in meinem Blog beleidigen will, aber durch die Vorabkontrolle unter einem Eintrag zum Thema Callactive daran gehindert wird, einfach unter einem vermeintlich harmlosen Eintrag kommentieren.

Ein Unternehmen, mit dem sich ein Blog oder ein Forum kritisch auseinandersetzt, könnte nach dieser Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts die Schließung der Kommentare auch einfach selbst herbeiführen: Es müsste nur selbst anonym oder unter falschem Namen einen unzulässigen Kommentar abgeben und könnte dann gegen den Betreiber der Seite juristisch vorgehen.

Ein Richter hat mir in der Verhandlung Vorschläge gemacht, wie trotzdem in den Kommentaren eines Blogs eine Konversation über ein heikles Thema entstehen könnte: Ich könnte mich doch zum Beispiel einen Nachmittag zwei, drei Stunden hinsetzen und mich ganz darauf konzentrieren, die Kommentare zu moderieren. Sie würden dann alle vorab von mir geprüft und trotzdem in schneller Folge erscheinen, so dass die Menschen aufeinander Bezug nehmen können.

Der Richter betonte, ich hätte auch deshalb verschärfte Prüfungspflichten, weil ich Kommentare unter Pseudonym zuließe. Mal abgesehen davon, dass im Kommentarfeld dieses Blogs die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekennzeichnet ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Praxis, wenn ich es wollte, sicherstellen, dass nur Leute unter ihrem richtigen Namen bei mir kommentieren?

Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss. Es kam mir am Freitag im Gerichtssaal vor, als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben — wir sind doch bislang auch ganz gut ohne ausgekommen. Ich konnte nicht aufhören, mir vorzustellen, wie die Richter vor 50 Jahren entschieden hätten, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt.

Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betreiben, das sich in irgendeiner Form mit heiklen Themen oder dubiosen Geschäftspraktiken befasst, wäre viel zu groß.

Ich werde Berufung gegen dieses Urteil einlegen.

[Falls Sie sich wundern, warum die Kommentare unter diesem Eintrag geschlossen sind, lesen Sie ihn bitte noch einmal.]

Weiterführende Links:

Callactive unterliegt vor Gericht

Der Firma Callactive, die für MTV dubiose Anrufsendungen veranstaltet, ist es vorerst nicht gelungen, den Betreiber eines kritischen Forums in den Ruin zu treiben.

Callactive fordert von Marc Doehler rund 35.000 Euro Strafe, weil in seinem Forum call-in-tv.de mehrmals (teils nur für wenige Minuten) die Behauptung zu lesen war, Callactive betrüge die Zuschauer durch den Einsatz von Fake-Anrufern. Doehler hatte Anfang des Jahres in einem Radiointerview gesagt, dass man beim Betrachten der Callactive-Sendungen zu diesem Schluss kommen könne, und nach einer Abmahnung durch Callactive eine Unterlassungserklärung abgegeben. Callactive sah in mehreren Äußerungen im Forum Verstöße gegen diese Unterlassungserklärung und forderte für jeden Strafen von bis zu 5000 Euro. (Der Verdacht, dass es bei Callactive nicht mit Rechten Dingen zugeht, mag falsch sein, ist aber naheliegend.)

Das Landgericht Berlin wies die Klage von Callactive ab, weil sich die Unterlassungserklärung nur auf Radiointerviews, nicht das Forum bezogen habe.

Frank Metzing, der Anwalt von Marc Doehler, schildert die Verhandlung so:

Der Vorsitzende der Pressekammer (27. Kammer), VRiLG Mauck, führte gar nicht erst groß in den Sachverhalt ein, sondern unternahm gleich einen Güteversuch mit einem Vergleichsvorschlag, der Marc fast die Tränen in die Augen getrieben hätte. Sinngemäß: „Herr Döhler, Sie sehen doch, mit dem Forum haben Sie nur Ärger, und es ist ja auch nicht so bedeutend, daß Sie damit die Welt retten. Wie wäre es denn, wenn Sie das Forum schließen und die Sache so aus der Welt schaffen? Es hat Sie doch bisher schon ziemlich viel Geld gekostet. Suchen Sie sich doch ein anderes Hobby.“ Dabei grinste er etwas verschmitzt, so daß der Eindruck aufkommen mußte, daß er den Vorschlag selbst nicht so ganz ernst nahm.

Ich wollte dazu gleich etwas sagen, aber Marc wollte sich lieber selbst zu Wort melden. Marc führte seine Motivation aus, das Forum zu machen, um aufzuklären, und stellte klar, daß es dabei zwangsläufig auch zu Problemen mit Sendern kommen müßte. Das Forum schließen: auf keinen Fall, keine Vergleichsbasis. (…)

[Der Richter] äußerte – zu unser aller Überraschung – die Auffassung, daß die Unterlassungserklärung ja der Auslegung zugänglich sei und man sie durchaus so auslegen könnte, daß sich Marc damit nur dahingehend verpflichtet hätte, dies in Radiointerviews nicht mehr entsprechend zu äußern, das Forum aber hiervon gar nicht betroffen sei, weil Ausgangspunkt ja nun einmal das Radiointerview gewesen sei.

Weiter meinte Richter Mauck, daß die überwiegende Anzahl der gerügten Beiträge in den Augen des Gerichts tatsächlich Verstöße gegen die Unterwerfungserklärung darstellen würden, wenn man zu dem Schluß komme, daß diese sich auch auf das Forum beziehe, allerdings nicht alle gerügten Beiträge. Das Gericht war der Meinung, entsprechende Vermutungen könne man durchaus äußern, wenn sich einem der Verdacht aufdränge (hier warne ich allerdings ausdrücklich Neugierige vor schnellen Schlüssen und Schüssen – das LG Hamburg sieht das anders als das LG Berlin!).

Schließlich war das Gericht der Auffassung, daß die Vertragsstrafen, insbesondere die 5.000-€-Vertragsstrafen, weit überhöht seien, da Marc auch 100 € angesichts seiner finanziellen Verhältnisse entscheidend treffen würden. (…)

Das Gericht war letztlich der Auffassung, daß Wortsperren oder eine Kontrolle durch Mods nach Veröffentlichung nicht ausreichten, sondern ausschließlich eine Vorabkontrolle. Für den Zeitraum, in dem diese aufgrund technischer Probleme nicht einsetzbar gewesen sei, hätte Marc das Forum eben dichtmachen müssen.

Das war für das Urteil aber ohne Bedeutung, da es in diesem Verfahren nur um die Strafe wegen den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung ging. Da die nach Ansicht des Gerichts das Forum aber nicht betraf, war die Klage abzulehnen.

Der Anwalt von Callactive kündigte gegenüber dem Medienmagazin DWDL an, in Berufung zu gehen.

Weitere Einträge zum Thema Callactive.

[Kommentare wegen laufenden Verfahrens von Callactive gegen mich geschlossen.]

In eigener Sache (2b)

Jemand, der sich als Vertreter der Firma Callactive ausgibt, hat in den vergangenen Stunden in einer Reihe von Blogs, die über meine Abmahnung durch Callactive berichtet haben, eine Stellungnahme abgegeben. Er zitiert dort einen Satz aus dem von mir gelöschten Leserkommentar in meinem Blog, um den es geht, und fügt hinzu:

Leider erwähnt dies Herr Niggemeier nicht bzw. läßt es bewußt weg.

Auf Nachfrage des Bloggers Valentin Tomaschek soll Geschäftsführer Stephan Mayerbacher bestätigt haben, dass es sich tatsächlich um eine Stellungnahme der Firma Callactive handelt. Das bedeutet: Die Firma wirft mir vor, den Satz nicht wiederholt zu haben, dessen Wiederholung sie mit dem Mittel einer Abmahnung und der Forderung einer Unterlassungserklärung vorgeblich gerade verhindern wollte.

Der Anwalt von Callactive nennt den von mir gelöschten Kommentar unter anderem „ruf- und kreditschädigend“. Offenbar dank Callactive findet er nun weite Verbreitung.

Nachtrag, 23.15 Uhr. Im Blog von Timo Heuer erklärt jemand, der sich ebenfalls „Callactive“ nennt, die vermeintliche Logik des juristischen Vorgehens gegen mich. Wenn ich sie richtig verstehe, hat mich die Firma laut dieser Erklärung abgemahnt, obwohl ich den Kommentar am Sonntagmorgen gelöscht habe, weil ich ihn ja auch erst am Montagmorgen hätte löschen können.

In eigener Sache (2)

Ich habe eine neue Abmahnung von der Firma Callactive bekommen. (Callactive produziert unter dem Titel „Money Express“ Anrufsendungen, die gegen die Regeln der Landesmedienanstalten verstoßen und auf Viva, Nick und Comedy Central laufen.)

Es geht um einen Kommentar, den ein Nutzer am vergangenen Sonntag um 3.37 Uhr früh unter diesem Eintrag abgegeben hat. Ich habe diesen Kommentar unmittelbar, nachdem ich ihn gesehen habe, gelöscht: Das war am Sonntag um 11.06 Uhr.

Das genügt der Firma Callactive nicht. Ihr Anwalt teilt mir mit, dass trotz der Löschung nicht dauerhaft ausgeschlossen sei, dass dieser Kommentar erneut abgegeben werde. Ich sei „als Störer“ verantwortlich, weil ich dieses Blog eingerichtet und in meinem einleitenden Beitrag ausdrücklich zu Kommentaren aufgefordert habe. Es sei deshalb meine Pflicht, die Kommentare vor der Veröffentlichung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

Hätte Callactive mit diesem Vorgehen Erfolg, wäre das meiner Meinung nach das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs, in den Leserkommentaren von Online-Medien und im Internet überhaupt. Selbst Beiträge, die unmittelbar nach ihrem Erscheinen vom Seitenbetreiber gelöscht werden, könnten dann kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen; sämtliche Kommentare müssten vor ihrer Veröffentlichung überprüft werden.

Ich persönlich halte die neuerliche Abmahnung für einen weiteren Versuch der Firma Callactive, Kritiker ihres zweifelhaften Geschäftsgebarens mürbe und mundtot zu machen. Ich werde mich mit allen Mitteln gegen diesen Versuch wehren.