Schlagwort: Call-TV

Callactive GmbH ./. Niggemeier II

Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, am 3. September 2007 gegen mich erwirkt hat. Darin wird mir verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter am 12. August 2007 in einem Kommentar unter diesem Eintrag in meinem Blog gemacht hat. Dass dieser Kommentar unzulässig war, ist unstrittig. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.

Die Argumentation der Gegenseite

Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte „schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!]“ die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich „ehrverletzend“ äußern. Bereits durch die „Brisanz des Ursprungsartikels“ hätte ich „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert“ und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare‘ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern“. Zudem sei offenkundig, dass es mir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit Callactive gehe, sondern um „plakative Vorwürfe und Verleumdungen“. Das zeigten schon die Titel meiner Blog-Einträge (zum Beispiel dieser, dieser, dieser, dieser und dieser).

Unter diesen Voraussetzungen sei ich verpflichtet, Kommentare vorab zu kontrollieren. Nur so könne ich sicherstellen, dass durch mein Blog keine Rechte Dritter verletzt würden.

Unsere Argumentation

Im Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung betont mein Anwalt, dass mein Beitrag „Call-TV-Mimeusen“ sich kritisch, aber sachlich mit Callactive auseinandersetze: „Der Beitrag selbst ist weder rechtsverletzend, noch ruft er – direkt oder indirekt – zu Rechtsverletzungen auf.“ Ich erfülle alle Prüfungspflichten „über Gebühr“, indem ich die Kommentare mehrmals täglich prüfe, bei längerer Abwesenheit die Kommentarfunktion teilweise abschalte und Kommentare von Nutzern, die bereits auffällig geworden sind, filtere.

Mein Anwalt verweist u.a. auf das Landgericht Düsseldorf, das in einem ähnlichen Fall urteilte, dass es keinen Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebe, wenn der Anbieter eines Forums die umstrittenen Äußerungen unverzüglich entfernt hat. Auch der Forderung des Bundesgerichtshofes, dass Dienstanbieter gegebenenfalls Vorsorge dafür treffen zu müssen, dass sich einmal aufgetretene Rechtsverletzungen möglichst nicht wiederholen, komme ich nach.

Die Meinung des Gerichts

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor, deshalb sind die folgenden Ausführungen ausschließlich meine Interpretation des Verlaufs der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag.

Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen“ rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.

Die Richter gestanden mir zu, vieles richtig gemacht und schnell reagiert zu haben. Das spiegle sich auch in dem niedrigen Streitwert von 6000 Euro wieder. Sie schlugen zudem einen Vergleich vor, wonach ich die geforderte Unterlassungserklärung abgebe, aber nicht die Kosten der Gegenseite tragen muss.

Mein Kommentar

Ich habe den Vergleich abgelehnt, weil es für mich tatsächlich, wie das Gericht mit Bedauern feststellte, ums Prinzip geht. Einen zwingenden Verzicht auf eine offene Kommentarmöglichkeit bei brisanten Einträgen kann ich aus mehreren Gründen nicht akzeptieren:

Ich finde den Gedanken schwer erträglich, dass mein Beitrag die Ursache dafür sei, dass Menschen sich provoziert fühlen, sich in unzulässiger Weise über Callactive zu äußern, und nicht das Geschäftsgebaren von Callactive selbst. Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.

Das Gericht sagt, ich müsse nur bei solch brisanten Einträgen die Kommentare vorab kontrollieren, nicht bei harmlosen Themen. Diese Unterscheidung halte ich nicht nur für falsch, weil sie eine öffentliche Debatte gerade über wichtige Dinge erschwert, sondern auch für außerordentlich weltfremd: Erstens wird eine Abgrenzung, welches Thema so brisant ist, dass eine freie Kommentarfunktion sich verbietet, und welches nicht, in der Praxis kaum möglich sein. Und zweitens kann jemand, der zum Beispiel den Callactive-Geschäftsführer in meinem Blog beleidigen will, aber durch die Vorabkontrolle unter einem Eintrag zum Thema Callactive daran gehindert wird, einfach unter einem vermeintlich harmlosen Eintrag kommentieren.

Ein Unternehmen, mit dem sich ein Blog oder ein Forum kritisch auseinandersetzt, könnte nach dieser Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts die Schließung der Kommentare auch einfach selbst herbeiführen: Es müsste nur selbst anonym oder unter falschem Namen einen unzulässigen Kommentar abgeben und könnte dann gegen den Betreiber der Seite juristisch vorgehen.

Ein Richter hat mir in der Verhandlung Vorschläge gemacht, wie trotzdem in den Kommentaren eines Blogs eine Konversation über ein heikles Thema entstehen könnte: Ich könnte mich doch zum Beispiel einen Nachmittag zwei, drei Stunden hinsetzen und mich ganz darauf konzentrieren, die Kommentare zu moderieren. Sie würden dann alle vorab von mir geprüft und trotzdem in schneller Folge erscheinen, so dass die Menschen aufeinander Bezug nehmen können.

Der Richter betonte, ich hätte auch deshalb verschärfte Prüfungspflichten, weil ich Kommentare unter Pseudonym zuließe. Mal abgesehen davon, dass im Kommentarfeld dieses Blogs die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekennzeichnet ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Praxis, wenn ich es wollte, sicherstellen, dass nur Leute unter ihrem richtigen Namen bei mir kommentieren?

Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss. Es kam mir am Freitag im Gerichtssaal vor, als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben — wir sind doch bislang auch ganz gut ohne ausgekommen. Ich konnte nicht aufhören, mir vorzustellen, wie die Richter vor 50 Jahren entschieden hätten, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt.

Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betreiben, das sich in irgendeiner Form mit heiklen Themen oder dubiosen Geschäftspraktiken befasst, wäre viel zu groß.

Ich werde Berufung gegen dieses Urteil einlegen.

[Falls Sie sich wundern, warum die Kommentare unter diesem Eintrag geschlossen sind, lesen Sie ihn bitte noch einmal.]

Weiterführende Links:

In eigener Sache (2b)

Jemand, der sich als Vertreter der Firma Callactive ausgibt, hat in den vergangenen Stunden in einer Reihe von Blogs, die über meine Abmahnung durch Callactive berichtet haben, eine Stellungnahme abgegeben. Er zitiert dort einen Satz aus dem von mir gelöschten Leserkommentar in meinem Blog, um den es geht, und fügt hinzu:

Leider erwähnt dies Herr Niggemeier nicht bzw. läßt es bewußt weg.

Auf Nachfrage des Bloggers Valentin Tomaschek soll Geschäftsführer Stephan Mayerbacher bestätigt haben, dass es sich tatsächlich um eine Stellungnahme der Firma Callactive handelt. Das bedeutet: Die Firma wirft mir vor, den Satz nicht wiederholt zu haben, dessen Wiederholung sie mit dem Mittel einer Abmahnung und der Forderung einer Unterlassungserklärung vorgeblich gerade verhindern wollte.

Der Anwalt von Callactive nennt den von mir gelöschten Kommentar unter anderem „ruf- und kreditschädigend“. Offenbar dank Callactive findet er nun weite Verbreitung.

Nachtrag, 23.15 Uhr. Im Blog von Timo Heuer erklärt jemand, der sich ebenfalls „Callactive“ nennt, die vermeintliche Logik des juristischen Vorgehens gegen mich. Wenn ich sie richtig verstehe, hat mich die Firma laut dieser Erklärung abgemahnt, obwohl ich den Kommentar am Sonntagmorgen gelöscht habe, weil ich ihn ja auch erst am Montagmorgen hätte löschen können.

In eigener Sache

Die Firma Callactive, die im Auftrag von MTV dubiose Anrufsendungen produziert, die immer wieder gegen die Regeln der Landesmedienanstalten verstoßen, hat gegen mich einen juristischen Erfolg erzielt. Es geht nicht um Äußerungen von mir, sondern um zwei Leser-Kommentare, die ironischerweise unter dem Blogeintrag mit dem Titel „Callactive will Kritiker mundtot machen“ standen.

Es handelte sich zum einen um eine satirische Überspitzung, wohin die gerichtlichen Argumente von Callactive führen könnten, wenn man immer unterstellt, ein harmloser Begriff sei in Wahrheit ein Synonym für einen anderen, nicht harmlosen Begriff. Und zum anderen um eine drastische Aussage über betrügerische Veranstalter von Call-TV-Sendungen, die meiner Meinung nach nicht auf Callactive bezogen war, sondern eben ausdrücklich auf (ungenannte) Betrüger. Ich hielt beide Kommentare für zulässig und nicht beleidigend.

Die Firma Callactive und Stephan Mayerbacher haben mich wegen dieser Kommentare abmahnen lassen. Das Hamburger Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung, die mir die in den Kommentaren gemachten Äußerungen untersagte. Diese Verfügung hat Bestand, nachdem wir in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag einen Einspruch dagegen zurückgezogen haben.

Das Ergebnis ist für mich natürlich frustrierend. Es scheint mir, wie einige andere Entscheidungen, darauf hinauszulaufen, dass die deutschen Gerichte eine offene Debatte über zweifelhafte Geschäftspraktiken für gefährlicher halten als die Geschäftspraktiken selbst.

Ich bitte Sie darum, dies zu berücksichtigen, bevor Sie von der Möglichkeit, in diesem Blog (und in anderen) Kommentare zu hinterlassen, Gebrauch machen. Und ich bitte um Verständnis, dass ich in stärkerem Maße als bisher Kommentare, die möglicherweise rechtlich problematisch sind, kürzen oder löschen werde. Weil ich im Zweifelsfall für Ihre Kommentare hafte.

[Kommentare in diesem Fall geschlossen.]

Betrug mit meinem Namen

Wichtiger Hinweis in eigener Sache:

Ein Betrüger verschickt mit meinem Namen als Absender und unter Hinweis auf mein Blog gerade E-Mails, in denen zu Spenden für das Forum call-in-tv.de aufgerufen wird. Diese Mails sind nicht von mir.

Nachtrag, 15.40 Uhr. Die Mails sind offenbar massenhaft verschickt worden. Ich werde Strafanzeige gegen unbekannt erstatten.

Kurz verlinkt (9)

Manche Sachen sind ja doch eindrucksvoller, wenn man sie mit eigenen Augen sieht, als wenn man nur Beschreibungen, Zusammenfassungen und Protokolle liest. Wer verstehen will, warum so viele Leute auf den Gedanken kommen, die Call-TV-Show „Money Express“, die die Firma Callactive im Auftrag von MTV produziert, animiere die Menschen Nacht für Nacht möglicherweise mit betrügerischen Mitteln zum teuren Anrufen, sollte sich deshalb unbedingt die aktuelle Ausgabe des Magazins „Fernsehkritik-TV“ ansehen.

Darin auch: Die zehn unglaublichsten Gewinnspiel-Lösungen im deutschen Fernsehen. Sehr lustig. Und traurig. Und lustig.

Call-TV-Mimeusen gewinnen vor Gericht

Miriam Wimmer scheint eine interessante Frau zu sein.

Sie hat kein Problem damit, Fernsehsendungen wie „Money Express“ zu moderieren, die die Mitspieler systematisch über Gewinnchancen und Spielregeln täuschen, gegen die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten verstoßen und in denen sich Unregelmäßigkeiten häufen, die viele Beobachter auf den naheliegenden, aber unbewiesenen Gedanken bringen, die Zuschauer würden mit betrügerischen Methoden zum teuren Anrufen verleitet. (Mehr über die „Money Express“-Produktionsfirma Callactive und ihre Methoden hier.)

Sie hat aber ein Problem damit, wenn Männer Messer ablecken oder ihre Tätigkeit bei „Money Express“ als „Animöse“ bezeichnet wird.

Im ersten Fall droht sie mit Liebesentzug, im zweiten mit dem Anwalt.

Das Hamburger Landgericht hat ihr am Freitag Recht gegeben (was die Animöse angeht, nicht das Messerablecken). Es bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Forums call-in-tv.de, die auch Wimmers Kolleginnen Daniela Aschenbach und Anneke Dürkopp erwirkt hatten. (Mehr zur Vorgeschichte hier.)

Das Gericht berief sich auf die „Stolpe-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichtes: Wenn eine Äußerung über jemanden mehrdeutig ist, genügt es, wenn nur eine mögliche Interpretation dieser Äußerung seine Persönlichkeitsrechte verletzt, um eine Wiederholung dieser Äußerung verbieten zu lassen. Der Rechtsanwalt Jony Eisenberg nannte das Urteil damals in der „taz“, die er regelmäßig vertritt, einen „wahrhaft schwarzen Tag für die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit“.

Weil sich das Hamburger Landgericht auf dieses Urteil berief und offenbar der Meinung war, es sei nicht völlig auszuschließen, dass das Wort „Animöse“ auch als Beleidigung zu verstehen sei, beschäftigte es sich gar nicht erst mit der Frage, was die tatsächliche Intention des Gebrauchs gewesen sei. Und auch nicht mit einem Gutachten, das der renommierte Soziolinguist Norbert Dittmar für den Anwalt von call-in-tv.de-Betreiber Marc Doehler erstellt hat. Dabei ist das eine wunderbare Lektüre:

Das Wort [Animeuse] ist eine spontane Entlehnung aus dem Französischen ins Deutsche. Dabei wird der Verbstamm {anim-} des französischen Verbs animer („beleben“) mit dem das Femininum markierenden Suffix {-euse} zur Substantivderivation {Animeuse} („Beleberin“) amalgamiert. (…)

Animeuse wird analog zu (beispielsweise) Friseuse gebildet. Es handelt sich um eine spontane (sprechsprachliche) Entlehnung (Derivation), in der durch graphische Assimilation ans Deutsche daneben die Variante [Animöse] entstanden ist (so wie bureau > Büro und meuble > Möbel wurde). Die sprechsprachliche Ambiguität („Homonymie“) kann in der Schriftsprache durch eine ‚frankophone‘ oder eine ‚germanophone‘ Schreibweise ({-euse} vs.{-öse}) aufgelöst werden.

Dass das Suffix {-euse} in [Anim-euse] einerseits Entlehnungssufix in „eingedeutschter“ Schreibweise existiert ({-öse}) und andererseits als Grundmorphem ({möse} : wertnegativ belegter Begriff für ‚Vagina‘), ist dem Zufall geschuldet. Eine intentionale — pejorative — Entlehnungshandlung lässt sich nicht nur nicht nachweisen, sondern ist auf der Grundlage der Entlehnungsforschung unwahrscheinlich. Viele solche ambivalenten Entlehnungen sind kreativer Arbitrarität geschuldet.

Wie sich für Worte wie „geil“ mühelos nachweisen lässt, macht gerade diese „zufällig entstandene“ Ambivalenz die Beliebtheit der Wahl solcher Ausdrücke aus. Somit macht die Ambivalenz das grosse „Scherzpotenzial“ solcher Worte aus und steigert besonders in jugendlichen Kreisen die Beliebtheit des Wortes. (…)

Ein beleidigender negativer Wert ist der reinen Wortform denotativ nicht nachzuweisen. (…) Insbesondere bei Diskussionsforen im Internet beobachten wir ein breitgefächertes, zwischen Spass und Provokation schillerndes Bedeutungsspektrum, das in der Regel als „ungeschminkte freie Meinungsäusserung“ zu verstehen ist und gerade wegen der Situationsentbindung den illokutiven Charakter von Beleidigungen nicht aufweist. (…)

Hach. Möchte man da nicht sofort anfangen zu philosophieren, ob die Existenz von 9Live und ihren Nachahmern letztlich nicht auch kreativer Arbitrarität geschuldet sind?

Für das Hamburger Landgericht indes war das Gutachten bedeutungslos. Frank Metzing, der Anwalt von call-in-tv.de, will seinem Mandanten empfehlen, in Berufung zu gehen.

Es gibt Sachen, die gibt es gar nicht (2)

Ich hatte sie schon eine Weile, die Excel-Dateien mit den höchst detaillierten Programmbeobachtungen, die die Firma Callactive von ihrem Konkurrenten 9Live angefertigt hat. (Callactive produziert im Auftrag von MTV zweifelhafte Call-TV-Sendungen.) Ich fand diese Akribie bemerkenswert, aber natürlich an sich nicht verwerflich. Geschrieben habe ich über diese Auswertungen erst, als ich las, dass die Anwälte von Callactive ihre Existenz angeblich bestreiten.

Inzwischen hat Frank Metzing, der Anwalt des Forums call-in-tv.de, einen Einblick in die Listen gegeben, die ihm vorliegen und die direkt von Callactive-Geschäftsführer Stephan Mayerbacher stammen sollen. Es handele sich um eine Tagesauswertung des 1. April 2007 und eine vollständige Auswertung Auswertung des Monats Mai 2006 — inklusive einer Zusammenfassung der gravierendsten Regelverstöße von 9Live und dem Hinweis auf entsprechendes „Beweis“-Material.

Einen Tag, bevor ich die Auszüge aus den mir vorliegenden Listen veröffentlichte, habe ich bei Herrn Mayerbacher nachgefragt, ob er die Aussage seiner Anwälte bestätige, dass solche Listen nicht existieren. Ich habe keine Antwort von ihm bekommen.

Stattdessen wurde der Eintrag von jemandem, der sich „Journalist“ nennt, erstaunliche 41-mal kommentiert. Vieles spricht dafür, dass es sich bei dem Absender um Stephan Mayerbacher selbst handelt. Der „Journalist“ bestreitet dies. Und derjenige, der die Kommentare abgegeben hat, war schlau genug, seine IP-Adresse (die automatisch festgehalten wird und anhand man der man erkennen kann, von welchem Rechner ein Kommentar abgegeben wurde) jedesmal zu anonymisieren.

Äh, halt: fast jedesmal. Einer der Kommentare von „Journalist“ hat die gleiche (nicht öffentliche) E-Mail-Adresse, aber eine andere IP: 62.245….

Es handelt sich… richtig: um eine IP-Adresse der Firma Callactive.

Aber vermutlich bereiten die Anwälte von Herrn Mayerbacher in diesen Minuten schon ein Schreiben vor, in dem sie bestreiten, dass die Firma Callactive überhaupt existiert.

Es gibt Sachen, die gibt es gar nicht

Man stellt sich das so einfach vor, das Geschäft mit den Anrufsendungen. Einfach ein Rätsel aus dem Archiv holen, drei Stunden niemanden durchstellen, 700 Countdowns starten, doch noch jemanden durchstellen und ihm einen Bruchteil der Einnahmen plus Plasmafernseher geben.

So einfach ist das nicht. Die Firma Callactive jedenfalls, die für drei MTV-Sender täglich den „Money Express“ produziert, gibt sich da schon ein bisschen mehr Mühe. Sie beschäftigt nicht nur Anwälte, die sich um nervige Kritiker kümmern, sondern offenbar auch Menschen, die sich intensiv mit der Konkurrenz auseinandersetzen. Mutmaßlich, um von ihr zu lernen. Vielleicht auch, um Material gegen sie in der Hand zu haben. Man weiß es nicht.

Es sind eindrucksvolle Excel-Tabellen, die auf diese Weise entstehen. Oben angegeben sind darauf jeweils zwei „Watcher“ — vermutlich die beiden bemitleidenswerten Menschen, die das 9Live-Programm des jeweiligen Tages genau verfolgen mussten, um es minutiös zu dokumentieren. Interessant ist anscheinend ungefähr alles. Es gibt eine Tabelle, in der notiert ist, wann genau 9Live auf die Mitmachregeln oder den Ausschluss Minderjähriger hingewiesen hat:

Es gibt eine Aufstellung der Gewinnsummen, die 9Live pro Tag, pro Woche, pro Monat ausgespielt hat, Sachpreise inklusive:

Notiert wird, wer von wann bis wann moderiert, welche Fragen gestellt werden, wie die Antworten lauten, in welchem Modus gespielt wird, ob es Trostpreise gab. Da stehen die Namen derjenigen, die gewonnen haben, mitsamt ihres Gewinns — und die Namen derjenigen, die nicht gewonnen haben:

Jede Erhöhung der Gewinnsumme ist mit genauer Sendezeit protokolliert, und wenn „ein Pflegeset zusätzlich zum Fixpreis“ ausgelobt wird oder Moderator Max „tanz und turneinlagen einlegt“, wird auch das vermerkt. Anscheinend hat am 15. April um 11.40 Uhr ein „Hr. Foss (Arzthelfer)“ angerufen und von Jürgen 20 Euro Trostpreis bekommen, weil er das Spiel nicht verstanden hat. Am 20. April um 18.09 Uhr notierten die „Watcher“ aufgeregt: „Countdowns onhe Evetn!!!! unerlaubter Zeitdruck Trommelwirbel/Ticken/ Sirene“ (als sei das nicht Alltag bei ihrem eigenen Sender). Und am 24. April um 20.46 Uhr stöhnen sie über „ewige stressalarme“.

„Verstöße/Besonderheiten“ werden in einer eigenen Spalte erfasst, und schlimme Dinge scheinen noch einmal rot oder kursiv hervorgehoben zu werden:

Als Autorin ist in den Excel-Dateien Nadine Rumpf angegeben, die Leiterin der Callactive-Redaktion, die selbst von 9Live kommt und laut Callactive „als eine der erfahrensten Führungskräfte in der Produktion von interaktiven Formaten in Europa gilt“.

Vielleicht sind solch detaillierte Konkurrenzbeobachtungen üblich in dieser Branche, ich weiß es nicht. Verboten oder irgendwie schlimm sind sie sicher nicht. Aber die Excel-Dateien von Callactive mit den Auswertungen des Programms und / oder der Gewinnsummen sind etwas ganz besonderes. Es sind Zauber-Dateien. Man kann sie zwar ansehen, kopieren, bearbeiten, ausdrucken, weiterschicken. Aber es gibt sie gar nicht. Die Rechtsanwälte von Callactive teilten dem Rechtsanwalt des kritischen Call-TV-Forums call-in-tv.de jedenfalls nach dessen Darstellung auf Nachfrage mit:

„(…) eine Auswertung des Programms und / oder der Gewinnsummen bei 9live hat die Callactive GmbH nicht.“

Blindgänger bei Callactive

Die Firma Callactive, die für MTV täglich eine Sendung mit dubiosen Anrufspielen produziert, ist vorläufig mit dem Versuch gescheitert, einem kritischen Internetforum zu untersagen, die erstaunlich vielen verwirrten Anrufer „verwirrte Anrufer“ zu nennen. Das Landgericht München wies am vergangenen Montag einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück.

Die Sendungen „Money Express“, die nachts auf Viva, Comedy Central und Nick laufen, zeichnen sich dadurch aus, dass auffallend häufig Anrufer durchgestellt werden, die bei hohen Gewinnsummen sehr abwegige Antworten geben, nichts sagen oder gleich wieder auflegen. Der Verdacht, dass es sich dabei um „Fake-“ oder „Schein-Anrufer“ handelt, liegt nahe, ist aber unbewiesen. Marc Doehler, der Betreiber des Forums call-in-tv.de, hat deshalb eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet, solche Behauptungen nicht mehr aufzustellen. Er richtete im Forum eine Sperre ein, die die Begriffe „Fake-Anrufer“ oder „Schein-Anrufer“ automatisch durch „verwirrte Anrufer“ ersetzt.

Callactive beklagt nun, dass auf call-in-tv.de der Begriff „verwirrte Anrufer“ als Synonym für „Fake-Anrufer“ verwendet werde und somit der verbotene Vorwurf weiter erhoben werde: Die „unwahre Behauptung“, es gäbe in Callactive-Sendungen Fake-Anrufe, werde weiterhin aufgestellt, „jedoch auf eine viel hintersinnigere, ‚codierte‘ Art und Weise“.

Die Anwälte argumentierten:

Dass [Callactive] jederzeit damit rechnen muss, dass die „wahre Bedeutung“ dieses Begriffs weitere Kreise zieht, zeigt sich schon an der Reaktion auf ihr Abmahnschreiben, das in einschlägigen Foren hämisch diskutiert wird. Die Behauptung, in ihren Sendungen würden Fake-Anrufe platziert, ist aber für [Callactive] existenzbedrohend.

Das Gericht widersprach:

Unter der Formulierung „verwirrte Anrufer“ sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbingen. Dies kommt gerichtsbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor. (…) Es handelt sich lediglich um eine objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen. (…)

Dass ein „eingeschworener Kreis von Forumsbesuchern“ die Formulierung „verwirrter Anrufer“ in dem Sinne „Schein-“ bzw. „Fake“-Anrufer verstehe, mache keinen Unterschied, so das Gericht. Die würden die Änderung auch durchschauen, wenn call-in-tv.de den Begriff „FAke-Anrufer“ beispielsweise durch „Ehrenmänner“ ersetzen würde.

[call-in-tv.de] muss es möglich sein, ein kritisches weblog aufrechtzuerhalten. Dies wäre ihm jedoch verwehrt, wenn man ihm jede Formulierung untersagen würde, aus der Nutzer, die seine Seite schon vorher kannten, möglicherweise den Schluss ziehen könnten, er wolle damit sagen, bei den Sendungen der Klägerin gebe es unter Umständen „Fake“-Anrufer.

Nachtrag, 1. August. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht München den Beschluss kassiert.

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