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Callactive ./. Niggemeier III

Es gibt Neuigkeiten von zwei Prozessen, die die Firma Callactive gegen mich angestrengt hat. In beiden Fällen geht es um die Frage, in welchen Fällen ein Betreiber eines Blogs für Kommentare haftet, die von anderen auf seiner Seite abgegeben wurden. In beiden Fällen hatte ich möglicherweise rechtswidrige Kommentare innerhalb weniger Stunden unaufgefordert gelöscht. Die Firma Callactive hatte mich dennoch jeweils hinterher abgemahnt: Ich hätte von vornherein verhindern müssen, dass die Kommentare überhaupt abgegeben wurden.

Das Hamburger Verfahren

In dem ersten Verfahren, über das viel berichtet wurde, hatte das Hamburger Landgericht gegen mich entschieden. Ich habe daraufhin Berufung eingelegt. (Mehr über die Hintergründe hier; Auszüge aus der Urteilsbegründung hier.)

Die Verhandlung vor der nächsten Instanz, dem Hamburger Oberlandesgericht, sollte in dieser Woche stattfinden. Doch dazu kommt es nicht. Die Firma Callactive hat ihren (in der ersten Instanz erfolgreichen) Antrag gegen mich zurückgenommen. Sie hatte mir das angeboten unter der Voraussetzung, dass beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst tragen und die Gerichtskosten geteilt werden. Was das Unternehmen zu dieser Kehrtwende veranlasst hat, weiß ich nicht.

Ich habe diesen Vorschlag von Callactive angenommen. Dieser Ausgang des Verfahrens ist zwar insofern etwas unbefriedigend, weil die grundsätzliche Frage der Kommentarhaftung, die in Deutschland von verschiedenen Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet wird, nicht von einer höheren Instanz geklärt wurde. (Und die grundsätzliche Haltung des Hamburger Landgerichtes hat sich natürlich nicht dadurch verändert, dass der konkrete Fall juristisch nicht mehr existiert.) Dieser Ausgang stellt auch keinen juristischen Sieg meinerseits dar. Andererseits war der Ausgang der Berufungsverhandlung ungewiss. Und dadurch, dass Callactive quasi die Abmahnung zurückgezogen hat, ist die Sache, die mich im schlimmsten Fall noch viel Zeit und Geld hätte kosten können, aus der Welt. Die gegen mich erlassene einstweilige Verfügung gilt nicht mehr.

Das Münchner Verfahren

Zuvor hatte Callactive einen Prozess gegen mich vor dem Amtsgericht München verloren. Der Richter urteilte Anfang Juni, dass das Unternehmen keinen Unterlassungsanspruch gegen mich wegen des Kommentars eines Unbekannten in meinem Blog hatte, weil ich meinen „Prüfungspflichten“ nachgekommen sei.

Am Montag, 3. Dezember 2007, hatte ein „Andreas“ um 17:44 Uhr unter diesem Eintrag einen Kommentar abgegeben, in dem er der Firma Callactive und ihrem damaligen Geschäftsführer Stephan Mayerbacher in mehrfacher Hinsicht Betrug vorwarf. Ich war an diesem Nachmittag und Abend nicht im Büro, kontrollierte aber gegen 19 Uhr die neu eingegangenen Kommentare auf meinem Handy. Ich habe dann den Kommentar löschen lassen – das war exakt um 19:06 Uhr. Dennoch ließen mich Herr Mayerbacher und die Firma Callactive am folgenden Tag abmahnen. Ich habe daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben – allerdings „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Konkret bedeutete das, dass ich mich weigerte, die mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zu bezahlen.

Callactive klagte daraufhin vor dem Amtsgericht auf die Zahlung der 949,14 Euro (plus Zinsen). Juristisch ist das Verfahren dadurch ein ganz anderes als das in Hamburg: Es geht um Schadensersatz, nicht um eine einstweilige Verfügung. Verhandelt wurde deshalb auch nicht vor einer Pressekammer, sondern einem Amtsrichter. In der Sache geht es aber um die gleiche Frage: Hafte ich für den Kommentar? Hätte ich durch eine Vorabprüfung verhindern müssen, dass er überhaupt auf der Seite erscheint?

Das Münchner Amtsgericht antwortete anders als das Hamburger Landgericht mit einem klaren Nein. Ich sei zwar dazu verpflichtet, die Kommentare zu prüfen — insbesondere, weil mein Artikel „bewusst provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert“ sei und es in ähnlichen Fällen bereits zu unzulässigen Kommentaren gekommen sei. Im ausdrücklichen Widerspruch zum Hamburger Urteil erklärt das Münchner Amtsgericht aber, diese Pflicht gehe nicht soweit, dass ich alle Kommentare vorab hätte filtern müssen. Wäre eine solche Vorabprüfung in Blogs und Foren notwendig, „würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch ‚abgewürgt'“. In der Regel genüge es, „die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare zu beschränken“, um einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Kommentaren eines Blogs und dem Persönlichkeitsrecht dort erwähnter Personen zu erreichen.

Callactive und Mayerbacher können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Nachtrag, 1. August. Callactive und Mayerbacher haben keine Berufung gegen das Münchner Urteil eingelegt, es ist damit rechtskräftig.

Auszüge aus der bemerkenswerten, ausführlichen Urteilsbegründung habe ich hier veröffentlicht.

Callactive gibt angeblich auf

Das Medienmagazin DWDL hat von Callactive-Geschäftsführer Stephan Mayerbacher eine Art Erklärung für das Verwirrspiel der letzten Tage und Wochen erhalten: Er ziehe sich aus dem Call-TV-Geschäft zurück. Callactive sei nicht wettbewerbsfähig mit den großen Produzenten solcher Sendungen wie der ProSiebenSat.1-Tochter 9live oder dem österreichischen Anbieter Mass Response.

Mayerbacher sagte laut DWDL:

Die Callactive gibt es noch, mich gibt es noch, alles fast beim Alten, bis auf dass wir operativ nicht mehr produzieren!

Mayerbacher bestätigte, dass Callactive, wie gestern berichtet, Vertragspartner von MTV bleibt und die Produktion von „Money Express“ nur an die Firma Mass Response delegiert. MTV zeigt die Sendung, die durch viele Unregelmäßigkeiten auffällt, auf seinen Sendern Viva, Comedy Central und Nick.

DWDL ergänzt:

Dennoch sollen die derzeit laufenden juristischen Auseinandersetzungen mit den Callactive-Kritikern und Frontkämpfern Marc Döhler und Stefan Niggemeier bis zur jeweiligen Entscheidung fortgesetzt werden, so Mayerbacher.

Nach Angaben der Produktionsfirma Endemol, die bis vor kurzem die Mehrheit an dem Unternehmen hielt, hatte sich die Ertragslage von Callactive zuletzt „deutlich verschlechtert“.

Nachtrag, 20.55 Uhr. Stephan Mayerbacher hat heute Abend in einer E-Mail an Kollegen erklärt, die Firma Callactive sei vollständig von einer Beteiligungsgesellschaft übernommen worden. Der neue Geschäftsführer heiße Norbert Thüning. Mayerbacher bedankte sich „für die gute und/oder bewegte Zusammenarbeit in den letzten Jahren“ und kündigte an, sich künftig „Aufgaben“ außerhalb der Medienbranche zu widmen.

Verwirrspiel um Callactive

Die berüchtigte Gewinnspiel-Firma Callactive macht sich gerade ein bisschen unsichtbar. Die Firmenhomepage führt neuerdings ins Leere, der Geschäftsführer Stephan Mayerbacher verschickt Mails, die man als Verabschiedung verstehen kann, und auch als Produzent der Sendung „Money Express“, die auf den MTV-Sendern Viva, Comedy Central und dem Kindersender Nick läuft, tritt Callactive seit gestern nicht mehr in Erscheinung.

Produziert wird die Sendung laut Homepage nun von der Firma Mass Response, einer Tochter von Telekom Austria. Mass Response ist ein alter Bekannter: Die Firma war bisher schon der technische Dienstleister von Callactive und hat im März von Callactive bereits die Produktion von Gewinnspielsendungen im Schweizer Fernsehen übernommen. Eine Anfrage von mir bei „Mass Response“ blieb bislang unbeantwortet.

Eine Sprecherin von MTV erklärte auf Anfrage, sie könne nichts über die Hintergründe der Veränderungen sagen. Der Vertrag zwischen MTV und Callactive erlaube es Callactive ausdrücklich, die Produktion der Sendung an ein anderes Unternehmen zu delegieren — von dieser Möglichkeit mache die Firma jetzt offenbar Gebrauch. Für den Sender seien unverändert Callactive und Geschäftsführer Stephan Mayerbacher die Ansprechpartner.

Offenbar seit dem Wochenende lässt Callactive auch die Domain call-in-tv.de, die die Firma vor kurzem unter merkwürdigen Umständen in ihren Besitz gebracht hat, nicht mehr auf die Seite von „Money Express“ umleiten, sondern auf die Beschwerdeseite der zuständigen nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt. Aber auch die entsprechenden österreichischen und schweizer Domains call-in-tv.at und call-in-tv.ch, die ebenfalls Callactive gehören, verweisen nun auf die deutsche Behörde.

Eine Entscheidung, die teuren Gewinnspiele in Zukunft, anders als bisher, fair und nach den Regeln der Landesmedienanstalten zu veranstalten, ist mit dem Produzentenwechsel offenkundig nicht verbunden. Gestern, in der ersten Nacht unter der neuen Regie, wurde zum Beispiel ein Spiel beendet, ohne überhaupt noch einem Kandidaten die Möglichkeit zu einem Lösungsversuch gegeben zu haben. Zuvor war 90 Minuten lang (laut Protokoll auf call-in-tv.net) kein Kandidat in die Sendung durchgestellt worden. (Videozusammenschnitt hier.)

(Verabschiedet hatte sich Callactive in der Nacht zuvor unter anderem mit einem Spiel, in dem „Tiere mit S“ gesucht waren. Erstaunlicherweise wurden weder Sprenkelbeutelmaus, noch Stumpfkrokodil, Stummelschwanzhörnchen, Scheckente, Schmalfußbeutelmaus, Schmiedekiebitz, Schneckenmilan oder Schwimmwühle erraten.)

Was tatsächlich hinter der merkwürdigen Manövern der letzten Tage und Wochen steht, weiß ich nicht. Als sicher kann aber gelten, dass das Geschäft mit der Dummheit und Spielsucht der Zuschauer nicht mehr so gut läuft wie früher. Das Produktionsfirma Endemol, die bis vor einem halben Jahr 51 Prozent an Callactive hielt (der Rest gehörte über eine Holding Mayerbacher selbst), formulierte in ihrem Jahresabschluss 2007:

Die Ertragslage der Callactive GmbH, München, hat sich im laufenden Geschäftsjahr deutlich verschlechtert. Auch die geplanten Cash Flows mussten nach unten korrigiert werden. Diese Tatsachen und die Ergebnisse der Unternehmensbewertung der Firma PricewaterhouseCoopers basierend auf der Mehrjahresplanung der Callactive GmbH führen unseres Erachtens zu einer voraussichtlich dauernden Wertminderung dieser Beteiligung, so dass eine Teilwertabschreibung i. H. v. T€ 3.772 vorgenommen wurde.

Das war kein gutes Geschäft: Endemol hatte die Beteiligung an Callactive im Oktober 2006 für 5 Millionen Euro gekauft, verkaufte sie aber im Dezember 2007 für nur rund 1,5 Millionen Euro an die Endemol Holding. Von der Endemol Holding kaufte Mayerbacher sie schließlich im April zurück und war wieder alleiniger Besitzer der Firma Callactive — was immer die heute tun mag.

Nachtrag, 11. Juni: Mehr dazu hier.

[Disclosure: Callactive führt gegen mich mehrere Rechtsstreite.]

Callactive ./. Niggemeier II, Urteilsbegründung

Im Rechtsstreit zwischen dem Call-TV-Produzenten Callactive und mir wegen eines unzulässigen Kommentars, der nachts hier unter diesem Eintrag abgegeben wurde und den ich am nächsten Morgen gelöscht habe, liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Das Landgericht Hamburg hatte, wie berichtet, die einstweilige Verfügung gegen mich bestätigt, weil ich die Kommentare im konkreten Fall vorab hätte prüfen müssen.

Die entscheidenden Passagen aus der Urteilsbegründung (zum besseren Verständnis: „Antragsgegner“ bin im Folgenden ich):

(…) Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind, umso mehr Aufwand muss der Betreiber auf sich nehmen, um die auf seiner Seite eingestellten Kommentare einer persönlichkeitsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (…) Es besteht somit ein „gleitender Sorgfaltsmaßstab“ mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten: Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers demnach an dem einen Ende des Spektrums bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht anwachsen. Die Kammer verkennt nicht, dass die sich daraus ggf. ergebenden Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten mit erheblichen Belastungen verbunden sein können. Das Erfordernis des soeben beschriebenen gleitenden Sorgfaltsmaßstabes folgt nach Auffassung der Kammer jedoch zwingend aus dem Umstand, dass in der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen Meinungs- und Medienfreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits keines dieser Rechtsgüter einen generellen Vorrang beanspruchen kann.

Nach diesen Grundsätzen hat der Antragsgegner die ihm obliegenden Prüfpflichten im vorliegenden Fall verletzt. Das gilt auch dann, wenn man den Vortrag des Antragsgegners als wahr unterstellt, wonach er den angegriffenen Beitrag ca. 7 ½ Stunden nach dessen Einstellung unaufgefordert löschte. Hierdurch hätte der Antragsgegner zwar durchaus zu erkennen gegeben, dass ihm zumindest an der Vermeidung schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Kommentare auf seiner Seite gelegen war. Die Kammer verkennt auch nicht, dass er damit mehr getan hätte, als viele andere Seitenbetreiber nach den derzeitigen Gepflogenheiten im Internet für nötig halten. Die Kammer ist aber gleichwohl der Auffassung, dass aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falles so gravierender Anlass zu der Befürchtung bestand, dass es durch Kommentare zum Artikel „Call-TV-Mimeusen“ zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen würde, dass selbst die vom Antragsgegner vorgetragene Überprüfung nicht ausreichte.

Anzuführen ist insoweit zunächst der Inhalt des vom Antragsgegner verfassten Artikels „Call-TV-Mimeusen“. Damit begab sich der Antragsgegner selbst zumindest in den Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen. Zwar sind sowohl die kritische Auseinandersetzung mit „Call-TV-Sendungen“ als auch die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit der Bezeichnung von Moderatorinnen derartiger Sendungen als „Animösen“ Gegenstand eines gewichtigen öffentlichen Interesses. Eine Auseinandersetzung mit diesen Themen wäre aber durchaus auch unter Anonymisierung der betroffenen Moderatorinnen möglich gewesen. Stattdessen zog es der Antragsgegner vor, die persönlichen Schmähungen, die Gegenstand seiner Betrachtungen waren, dadurch aktiv weiterzuverbreiten, dass er unter voller Namensnennung der betroffenen Moderatorinnen darauf hinwies, dass diese als „Animösen“ bzw. „Rätselanimösen“ bezeichnet worden seien, und zwar ohne sich hiervon auch nur im Ansatz zu distanzieren. Im Gegenteil: Durch die Überschrift seines Artikels gab er zu verstehen, dass er es für „mimosenhaft“ halte, sich gegen die in Rede stehenden Bezeichnungen zur Wehr zu setzen. Ferner enthielt bereits der erste Absatz seines Artikels zumindest die Verdachtsäußerun, dass sich eine der genannten Moderatorinnen durch ihre Moderationstätigkeit des Betrugs im juristischen Sinne strafbar mache, was allerdings möglicherweise nicht beweisbar sei. Es bedarf vorliegend keiner abschließenden Prüfung, ob der Antragsteller [sic! Gemeint ist Anstragsgegner] damit schon selbst Persönlichkeitsrechtsverletzungen begangen hat. Entscheidend ist vorliegend allein, dass er durch seinen zumindest außerordentlich scharfen und polemisierenden Beitrag für die sich daran anschließende Diskussion einen Ton angeschlagen hat, der ersichtlich geeignet war, bei einzelnen Diskussionsteilnehmern persönlichkeitsrechtliche Grenzüberschreitungen zu provozieren, zumal die Diskussion ein ohnehin in erheblichem Maße emotional aufgeladenes Thema betraf.

Dies gilt umso mehr, als es den Nutzern der Seite des Antragsgegners offen stand, Kommentare auch unter Verwendung von Pseudonymen einzustellen, wovon dann auch zahlreiche Nutzer gebrauch machten (…). Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt besonders dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schützenswürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte. Es steht nach Einschätzung der Kammer aber ebenso außer Frage, dass die Möglichkeit der Verwendung von Pseudonymen die Gefahr maßgeblich erhöht, dass es in einer Diskussion zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommt. Wer sich bei seinen Äußerungen hinter einem Pseudonym verstecken kann, wird sich weit eher dazu verleiten lassen, Persönlichkeitsrecht Dritter zu verletzen, als jemand, der befürchten muss, für seine Äußerungen persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss daher eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebotes walten lassen.

Vor diesem Hintergrund konnte es nicht überraschen, dass die vom Antragsgegner angestoßene Diskussion dann auch tatsächlich von Beginn an eine Reihe von ebenfalls sehr scharfen, z.T. auch persönlichkeitsrechtlich zumindest bedenklichen Einträgen aufwies, wie z.B. die folgenden:

2. Persönlich bezeichne ich die Herren und Damen in diesen Sendungen als „Nervendes Pack die offensichtlich nichts anständiges gelernt haben“.

6. So weit scheint es mit [… (folgt der Nachname einer der betroffenen Moderatorinnen)] nicht her zu sein, wenn Sie diese geniale Bezeichnung Anim*** nicht aushält.

15. Das deutsche Justizsystem gemahnend, rate ich Marc schon mal ordentlich Geld beiseite zu sparen, […].
Einziger Ausweg: Beleidige sie richtig, dann hast Du wenigstens etwas für Dein Geld. (z.B.: Animatrice, Wortspielgespielin,Quotenkonkubine, Bildschirmtelefonadaptöse, Vernunftsedativum…) – obwohl ich Animeuse in der alten Schreibweise viel chiquer finde.

19. […]
Darüberhinaus würde ich eh Animörser bevorzugen… im Sinne von Animateurin mit mörserähnlich wirkender Dummlabergeschosswirkung. […]

25. Wenn es nicht so ernst wäre, wäre es ganz wunderbar.
Animöse klingt doch ganz nett, geht auch Animoese oder Animeurin?
Den Abgemahnten viel Glück und so.

32. Mir gefällt die Wortschöpfung.
Schließlich ist es ja kene normalie ANIMation was die Damen da treiben, sondern regelrechtes getÖSE. ;-)
So denn, vel Glück.

33. anni Möse, deutsche Meisterin im elongieren!

39. Interessant auch, dass die [… (folgt ein Wortspiel auf Grundlage des Namens einer der betroffenen Moderatorinnen)] in Ihrer Vita mit keinem Wort von der tollen Anstellung bei Callactive berichtet. […]
animösitäre Beschäftigungen scheinen sich in der CV nicht so gut zu machen

45. verlinkt doch alle mal [… (folgt der Name einer der betroffenen Moderatorinnen)] auf diese seite, ein bisschen spass muss sein.

Spätestens diesen in äußerungsrechtlicher Hinsicht zumindest grenzwertigen Verlauf der Diskussion musste der Antragsgegner zum Anlass nehmen, zu einer fortdauernden Überprüfung der eingehenden Kommentare überzugehen – sei es z.B. durch die Einschaltung eines geeigneten Moderators oder durch eine „schubweise“ Freigabe von Beiträgen nach erfolgter Vorabkontrolle –, denn in der Gesamtschau der obigen Erwägungen war konkret vorhersehbar, dass es jederzeit zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen konnte.

Dem kann der Antragsgegner nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass ihm derartige Prüfungspflichten aufgrund des großen Umfangs seines Weblogs (500 eigene Einträge mit 13.000 hierauf bezogenen Kommentaren allein im vergangenen Jahr) unzumutbar gewesen seien. Wer ein öffentliches Diskussionsforum eröffnet, kann sich seiner Pflicht zur angemessenen Überwachung dieses Forums nicht dadurch entziehen, dass er es auf ein für ihn nicht mehr angemessen kontrollierbares Maß anwachsen lässt. (…)

(Geschäftsnummer: 324 O 794/07.)

Ich werde, wie angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen.

MTV verteidigt Vorgehen von Callactive

Ich habe für die heutige Ausgabe der „FAZ“ einen Artikel geschrieben über die Anrufsender im Allgemeinen und das Vorgehen von Callactive gegen call-in-tv.de im Besonderen, und in diesem Zusammenhang auch bei MTV nachgefragt. Die Sendung „Money Express“, die auf Viva, Comedy Central und dem Kindersender Nick läuft, die alle zur MTV-Gruppe gehören, enthalten auch im Vergleich zur Konkurrenz besonders viele Ungereimtheiten; ihr Produzent Callactive, eine Tochter von Endemol, geht besonders aggressiv gegen Kritiker vor.

Warum lässt MTV eine Anrufsendung produzieren, die sich nicht an die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten [pdf] hält? In „Money Express“ wird zum Beispiel fast täglich lange vor Ende der Sendung ein „Final Countdown“ ausgerufen und dadurch unzulässiger Zeitdruck aufgebaut. Es gibt viele weitere Verstöße.

MTV: ‚Money Express‘ verstößt nicht gegen die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten. Countdowns sind als Spannungselement nicht pauschal unzulässig. Sie werden in ‚Money Express‘ nur im Rahmen der Regeln eingesetzt. Es gab seit eineinhalb Jahren keine Beanstandungen der von uns ausgestrahlten Formate durch die zuständigen Landesmedienanstalten.1

Ist MTV an der Einhaltung der Gewinnspielregeln interessiert?

Selbstverständlich. Wir haben gemeinsam mit Callactive die Neufassung und Verschärfung dieser Regeln befürwortet.

Überprüft MTV die Einhaltung der Regeln?

Natürlich überprüfen wir, dass alle unsere Programme entsprechend geltenden Regeln produziert werden. Wir stehen in engem Kontakt mit Callactive und überzeugen uns regelmäßig von den Produktionsbedingungen. Callactive legt diese uns und den Landesmedienanstalten gegenüber transparent dar. Callactive lässt die Rechtmäßigkeit aller Produktionsschritte durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsunternehmen prüfen. Wir erhalten jederzeit Einblick in die Abläufe der Produktion und werden kontinuierlich über den Status Quo informiert. Außerdem ist mehrmals im Monat ein Notar im Studio, der die Abläufe beobachtet und protokolliert. Die genauen Zeitpunkte dieser Notarbesuche sind den an der Produktion beteiligten Personen nicht bekannt.

Ist MTV bekannt, dass der Produzent, die Firma Callactive, dabei ist, den Betreiber eines Forums, das sich kritisch mit Call-TV-Sendungen beschäftigt, in den Ruin zu treiben und auch gegen anderen Kritiker (wie mich) massiv juristisch vorgeht?

Es ist nicht an uns, Callactives Wahl der Vorgehensweise zu bewerten, mit denen sie meinen, ihren Ruf am besten schützen zu müssen. Grundsätzlich steht es jedem Unternehmen zu, wahrheitswidrige und geschäftsschädigende Äußerungen gerichtlich überprüfen und untersagen zu lassen2.

Führt Callactive diese Rechtsstreits mit Zustimmung oder im Auftrag von MTV?

Nein, wir haben mit den rechtlichen Schritten der Firma Callactive nichts zu tun. Weder haben wir Callactive beauftragt noch wurden wir um unsere Zustimmung gefragt. Diese ist allerdings für das Vorgehen von Callactive auch nicht erforderlich.

Gegen die Durchführung der Sendung gibt es unbewiesene, aber massive Betrugsvorwürfe wegen immer wiederkehrender Unregelmäßigkeiten im Ablauf. Wie bewertet MTV diese Vorwürfe?

Wir halten diese Vorwürfe für unbegründet und weisen sie aufs Schärfste zurück. Die Sendung ‚Money Express‘ wird in rechtlich nicht zu beanstandender Weise produziert. Grundlage des Produktionsvertrags mit Callactive ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sowie der Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten. Wir überzeugen uns regelmäßig von der Einhaltung dieser Bedingungen, wobei Callactive die Produktionsbedingungen für uns und die Landesmedienanstalten transparent macht und sowohl durch notarielle Protokollierung als auch durch Prüfung der Produktionsschritte durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Rechtmäßigkeit der Produktionen darlegt.

Überprüft MTV die Abwicklung der Sendung „Money Express“ und kann dafür bürgen, dass es z.B. keine Fake-Anrufe gibt?

Wie oben bereits dargelegt, wird die Sendung regelmäßig überprüft. Außerdem stellt Callactive uns und den Landesmedienanstalten jederzeit Anruferdaten zur Verfügung3.

Anmerkungen von mir:

1) Die Einhaltung der Regeln wird von den Medienanstalten de facto nicht überprüft. Laut Gewinnspielregeln ist „der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck unzulässig“. „Money Express“ erweckt immer wieder durch einen „Final Countdown“ den Eindruck, die Sendung ende schon um 2 Uhr und nicht erst eine Stunde später. Laut Gewinnspielregeln muss sofort ein neuer Zuschauer durchgestellt werden, wenn im Hot-Button-Spiel ein Anrufer wortlos auflegt. In „Money Express“ geschieht dies nicht. Laut Gewinnspielregeln sind Spiele mit „angefressenen Buchstaben“ nicht erlaubt. Im „Money Express“ wurden sie noch im vergangenen Sommer gespielt. Laut Gewinnspielregeln müssen die Spiele transparent aufgelöst und der Lösungsweg erklärt werden. „Money Express“ tat dies z.B. bei den berüchtigten Fässerspielen nicht.

2) Die Callactive GmbH geht inzwischen nicht nur gegen angeblich wahrheitswidrige Äußerungen vor, sondern schon gegen die Verbreitung des Verdachts, es könne bei den von ihr produzierten Sendungen nicht mit rechten Dingen zugehen.

3) Nach Auskunft der zuständigen Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) sind die Daten, die sie erhält, aus Datenschutzgründen so anonymisiert, dass keine Rückschlüsse auf die Anschlussinhaber möglich sind. Sie stammten vom Telefondienstleister des Produzenten und stellten nur dar, ob alle Anrufer über diesen Dienstleister und nicht an dieser Schnittstelle vorbei durchgestellt wurden.

Nachtrag, 14.30 Uhr: Der Artikel ist jetzt auch frei online bei FAZ.net.

Callactive mahnt das Wort „angeblich“ ab

In dem Gesellschaftsspiel „Tabu“ geht es darum, Begriffe zu umschreiben, ohne eines von mehreren besonders naheliegenden Wörtern zu benutzen. Wem doch eines herausrutscht, der hat verloren.

Die Callactive-Variante dieses Spiels unterscheidet sich von der bekannten Partyversion dadurch, dass es um viel Geld geht. Und dass der zu umschreibende Gegenstand immer der gleiche ist: die Tatsache, dass es in den von der Firma produzierten Anrufsendungen („Money Express“ auf Viva, Comedy Central, Nick) zu einer merkwürdigen Häufung von grotesken Falschanrufen kommt, und zwar immer dann, wenn es relativ viel zu gewinnen gäbe.

Die sicherste Variante dieses Spiels besteht darin, es gar nicht erst zu spielen. Dann hat Callactive zwar automatisch gewonnen, aber man selbst zumindest nichts verloren.

Ebenfalls ohne Risiko ist es, zur Umschreibung der verdächtigen Abfolge von Falschanrufern ausschließlich Wörter wie „Zufall“, „Glück“ oder „Pech“ zu benutzen. Auf diese Weise kann man zwar nicht verlieren, aber auch nicht gewinnen, da kaum jemand, der die Sendungen kennt, darauf käme, dass man ein Phänomen, das sich so genau vorhersagen lässt, mit diesen Wörtern treffend beschreiben könnte.

Das Forum call-in-tv.de spielt seit ein paar Monaten die riskanteste Form von „Callactive-Tabu“, und verliert eine Runde nach der nächsten. Anfangs sprechen die Nutzer von „Fake-Anrufern“. Callactive geht erfolgreich dagegen vor. Dann sprechen die Nutzer von „verwirrten Anrufern“. Callactive geht erfolgreich dagegen vor. Nun sprechen die Nutzer von „angeblichen Falschantwortern“. Und Callactive geht dagegen vor

Die Firma, eine Endemol-Tochter, die in Deutschland für Sender von MTV Networks arbeitet, ließ den Betreiber Marc Doehler wegen des Gebrauchs des Wortes „angeblich“ abmahnen. Beispielhaft erwähnen die Anwälte u.a. die Stellen in einem Sendungsprotokoll auf call-in-tv.de, in denen es um ein Spiel geht, bei dem Wörter in ein Gitter eingetragen werden, sich die Buchstaben in den einzelnen Spalten sich aber nicht wiederholen dürfen:

[Anruferin] Regine wusste angeblich nicht, das sich die Buchstaben in den Spalten nicht wiederholen dürfen!

Später behauptete die Regie in einer der in „Money Express“ häufiger zu beobachtenden Laienspieldarbietungen mit der Moderatorin, selbst keine richtige Antwort mehr zu wissen, und der Protokollant notierte:

Regie hat angeblich kein Wort mehr will aber dennoch ne Runde spielen.

Die Anwälte von Callactive schreiben, call-in-tv.de verbreite mit solchen Folrmulierungen den Verdacht, die Firma „manipuliere“ die Sendung, „setze gezielt Fake-Anrufe ein“ und „täusche Zuschauer über die Mitmachvoraussetzungen“. Sie fordern von Doehler eine strafbewehrte Verpflichtungserklärung, diesen Verdacht nicht mehr zu verbreiten, insbesondere nicht durch den Einsatz des Wortes „angeblich“ bei der Beschreibung von Vorgängen in der Sendung.

Das ist erstaunlich. Denn „Money Express“ täuscht die Zuschauer ununterbrochen über die Mitmachvoraussetzungen. Die Moderatorin tut so, als sei das Spiel schwer, dabei ist es leicht. Die Moderatorin tut so, als sei das Spiel gleich zuende, dabei dauert es noch ewig. Die Moderatorin tut so, als rufe niemand an, dabei rufen Hunderte an und werden nur nicht durchgestellt. „Money Express“ nimmt sich das Recht heraus, die Zuschauer (angeblich im Dienst der Unterhaltung!) in die Irre zu führen, und demonstriert dies durch ein kleines Laufband, auf dem unter anderem steht:

Ein Spiel dauert maximal bis Sendungsende! Das Sendungsende hängt nicht vom Moderator ab und kann variieren! Sie entscheiden, ob die gestellten Aufgaben leicht oder schwierig sind. Der Moderator ersetzt nicht die Mitmachregeln! Countdowns gehören zum Spannungsbogen der Show. Sie müssen nicht unbedingt das Auslösen des Hot Buttons bedeuten! Der Zeitpunkt der Durchstellung ist ungewiss und kann zu einem beliebigen, auch deutlich später liegenden Zeitpunkt erfolgen.

Noch einmal langsam und zum Mitdenken: Die Moderatorin darf den falschen Eindruck erwecken, man müsse nur möglichst schnell die richtige Leitung treffen, um ins Studio durchgestellt zu werden – der Zuschauer darf ihre Behauptungen nicht ernst nehmen, weil es nur ein Spiel ist. Nimmt er sie aber tatsächlich nicht ernst und distanziert sich durch das Wort „angeblich“ konsequent von sämtlichen schwer zu glaubenden behaupteten Vorgängen bei „Money Express“, ist das nach Ansicht von Callactive auch unzulässig.

Die schlechte Nachricht ist: Es ist nicht völlig auszuschließen, dass Callactive damit vor Gericht durchkommt. Nach dem Stolpe-Urteil reicht es, wenn von mehreren möglichen Interpretationen einer Formulierung eine unzulässig ist, und womöglich lässt sich ein Hamburger Gericht finden, das der Meinung ist, unbedarfte Leser könnten unter „angeblich“ nicht das verstehen, was der Duden sagt („wie behauptet wird“, „vermeintlich“, „nicht verbürgt“), sondern soviel wie: „stimmt gar nicht“.

Es scheint übrigens verschiedene Gewinn-Varianten für Callactive im „Tabu“-Spiel zu geben. Eine besteht im Bankrott des Gegners. Eine andere darin, die deutsche Sprache erfolgreich von sämtlichen Wörtern gereinigt zu haben, die das, was der Sender im Auftrag von MTV Nacht für Nacht produziert, angemessen beschreiben.

[Kommentare aufgrund des juristischen Vorgehens von Callactive gegen mich geschlossen.]

Callactive GmbH ./. Niggemeier II

Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, am 3. September 2007 gegen mich erwirkt hat. Darin wird mir verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter am 12. August 2007 in einem Kommentar unter diesem Eintrag in meinem Blog gemacht hat. Dass dieser Kommentar unzulässig war, ist unstrittig. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.

Die Argumentation der Gegenseite

Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte „schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!]“ die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich „ehrverletzend“ äußern. Bereits durch die „Brisanz des Ursprungsartikels“ hätte ich „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert“ und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare‘ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern“. Zudem sei offenkundig, dass es mir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit Callactive gehe, sondern um „plakative Vorwürfe und Verleumdungen“. Das zeigten schon die Titel meiner Blog-Einträge (zum Beispiel dieser, dieser, dieser, dieser und dieser).

Unter diesen Voraussetzungen sei ich verpflichtet, Kommentare vorab zu kontrollieren. Nur so könne ich sicherstellen, dass durch mein Blog keine Rechte Dritter verletzt würden.

Unsere Argumentation

Im Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung betont mein Anwalt, dass mein Beitrag „Call-TV-Mimeusen“ sich kritisch, aber sachlich mit Callactive auseinandersetze: „Der Beitrag selbst ist weder rechtsverletzend, noch ruft er – direkt oder indirekt – zu Rechtsverletzungen auf.“ Ich erfülle alle Prüfungspflichten „über Gebühr“, indem ich die Kommentare mehrmals täglich prüfe, bei längerer Abwesenheit die Kommentarfunktion teilweise abschalte und Kommentare von Nutzern, die bereits auffällig geworden sind, filtere.

Mein Anwalt verweist u.a. auf das Landgericht Düsseldorf, das in einem ähnlichen Fall urteilte, dass es keinen Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebe, wenn der Anbieter eines Forums die umstrittenen Äußerungen unverzüglich entfernt hat. Auch der Forderung des Bundesgerichtshofes, dass Dienstanbieter gegebenenfalls Vorsorge dafür treffen zu müssen, dass sich einmal aufgetretene Rechtsverletzungen möglichst nicht wiederholen, komme ich nach.

Die Meinung des Gerichts

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor, deshalb sind die folgenden Ausführungen ausschließlich meine Interpretation des Verlaufs der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag.

Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen“ rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.

Die Richter gestanden mir zu, vieles richtig gemacht und schnell reagiert zu haben. Das spiegle sich auch in dem niedrigen Streitwert von 6000 Euro wieder. Sie schlugen zudem einen Vergleich vor, wonach ich die geforderte Unterlassungserklärung abgebe, aber nicht die Kosten der Gegenseite tragen muss.

Mein Kommentar

Ich habe den Vergleich abgelehnt, weil es für mich tatsächlich, wie das Gericht mit Bedauern feststellte, ums Prinzip geht. Einen zwingenden Verzicht auf eine offene Kommentarmöglichkeit bei brisanten Einträgen kann ich aus mehreren Gründen nicht akzeptieren:

Ich finde den Gedanken schwer erträglich, dass mein Beitrag die Ursache dafür sei, dass Menschen sich provoziert fühlen, sich in unzulässiger Weise über Callactive zu äußern, und nicht das Geschäftsgebaren von Callactive selbst. Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.

Das Gericht sagt, ich müsse nur bei solch brisanten Einträgen die Kommentare vorab kontrollieren, nicht bei harmlosen Themen. Diese Unterscheidung halte ich nicht nur für falsch, weil sie eine öffentliche Debatte gerade über wichtige Dinge erschwert, sondern auch für außerordentlich weltfremd: Erstens wird eine Abgrenzung, welches Thema so brisant ist, dass eine freie Kommentarfunktion sich verbietet, und welches nicht, in der Praxis kaum möglich sein. Und zweitens kann jemand, der zum Beispiel den Callactive-Geschäftsführer in meinem Blog beleidigen will, aber durch die Vorabkontrolle unter einem Eintrag zum Thema Callactive daran gehindert wird, einfach unter einem vermeintlich harmlosen Eintrag kommentieren.

Ein Unternehmen, mit dem sich ein Blog oder ein Forum kritisch auseinandersetzt, könnte nach dieser Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts die Schließung der Kommentare auch einfach selbst herbeiführen: Es müsste nur selbst anonym oder unter falschem Namen einen unzulässigen Kommentar abgeben und könnte dann gegen den Betreiber der Seite juristisch vorgehen.

Ein Richter hat mir in der Verhandlung Vorschläge gemacht, wie trotzdem in den Kommentaren eines Blogs eine Konversation über ein heikles Thema entstehen könnte: Ich könnte mich doch zum Beispiel einen Nachmittag zwei, drei Stunden hinsetzen und mich ganz darauf konzentrieren, die Kommentare zu moderieren. Sie würden dann alle vorab von mir geprüft und trotzdem in schneller Folge erscheinen, so dass die Menschen aufeinander Bezug nehmen können.

Der Richter betonte, ich hätte auch deshalb verschärfte Prüfungspflichten, weil ich Kommentare unter Pseudonym zuließe. Mal abgesehen davon, dass im Kommentarfeld dieses Blogs die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekennzeichnet ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Praxis, wenn ich es wollte, sicherstellen, dass nur Leute unter ihrem richtigen Namen bei mir kommentieren?

Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss. Es kam mir am Freitag im Gerichtssaal vor, als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben — wir sind doch bislang auch ganz gut ohne ausgekommen. Ich konnte nicht aufhören, mir vorzustellen, wie die Richter vor 50 Jahren entschieden hätten, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt.

Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betreiben, das sich in irgendeiner Form mit heiklen Themen oder dubiosen Geschäftspraktiken befasst, wäre viel zu groß.

Ich werde Berufung gegen dieses Urteil einlegen.

[Falls Sie sich wundern, warum die Kommentare unter diesem Eintrag geschlossen sind, lesen Sie ihn bitte noch einmal.]

Weiterführende Links:

Callactive unterliegt vor Gericht

Der Firma Callactive, die für MTV dubiose Anrufsendungen veranstaltet, ist es vorerst nicht gelungen, den Betreiber eines kritischen Forums in den Ruin zu treiben.

Callactive fordert von Marc Doehler rund 35.000 Euro Strafe, weil in seinem Forum call-in-tv.de mehrmals (teils nur für wenige Minuten) die Behauptung zu lesen war, Callactive betrüge die Zuschauer durch den Einsatz von Fake-Anrufern. Doehler hatte Anfang des Jahres in einem Radiointerview gesagt, dass man beim Betrachten der Callactive-Sendungen zu diesem Schluss kommen könne, und nach einer Abmahnung durch Callactive eine Unterlassungserklärung abgegeben. Callactive sah in mehreren Äußerungen im Forum Verstöße gegen diese Unterlassungserklärung und forderte für jeden Strafen von bis zu 5000 Euro. (Der Verdacht, dass es bei Callactive nicht mit Rechten Dingen zugeht, mag falsch sein, ist aber naheliegend.)

Das Landgericht Berlin wies die Klage von Callactive ab, weil sich die Unterlassungserklärung nur auf Radiointerviews, nicht das Forum bezogen habe.

Frank Metzing, der Anwalt von Marc Doehler, schildert die Verhandlung so:

Der Vorsitzende der Pressekammer (27. Kammer), VRiLG Mauck, führte gar nicht erst groß in den Sachverhalt ein, sondern unternahm gleich einen Güteversuch mit einem Vergleichsvorschlag, der Marc fast die Tränen in die Augen getrieben hätte. Sinngemäß: „Herr Döhler, Sie sehen doch, mit dem Forum haben Sie nur Ärger, und es ist ja auch nicht so bedeutend, daß Sie damit die Welt retten. Wie wäre es denn, wenn Sie das Forum schließen und die Sache so aus der Welt schaffen? Es hat Sie doch bisher schon ziemlich viel Geld gekostet. Suchen Sie sich doch ein anderes Hobby.“ Dabei grinste er etwas verschmitzt, so daß der Eindruck aufkommen mußte, daß er den Vorschlag selbst nicht so ganz ernst nahm.

Ich wollte dazu gleich etwas sagen, aber Marc wollte sich lieber selbst zu Wort melden. Marc führte seine Motivation aus, das Forum zu machen, um aufzuklären, und stellte klar, daß es dabei zwangsläufig auch zu Problemen mit Sendern kommen müßte. Das Forum schließen: auf keinen Fall, keine Vergleichsbasis. (…)

[Der Richter] äußerte – zu unser aller Überraschung – die Auffassung, daß die Unterlassungserklärung ja der Auslegung zugänglich sei und man sie durchaus so auslegen könnte, daß sich Marc damit nur dahingehend verpflichtet hätte, dies in Radiointerviews nicht mehr entsprechend zu äußern, das Forum aber hiervon gar nicht betroffen sei, weil Ausgangspunkt ja nun einmal das Radiointerview gewesen sei.

Weiter meinte Richter Mauck, daß die überwiegende Anzahl der gerügten Beiträge in den Augen des Gerichts tatsächlich Verstöße gegen die Unterwerfungserklärung darstellen würden, wenn man zu dem Schluß komme, daß diese sich auch auf das Forum beziehe, allerdings nicht alle gerügten Beiträge. Das Gericht war der Meinung, entsprechende Vermutungen könne man durchaus äußern, wenn sich einem der Verdacht aufdränge (hier warne ich allerdings ausdrücklich Neugierige vor schnellen Schlüssen und Schüssen – das LG Hamburg sieht das anders als das LG Berlin!).

Schließlich war das Gericht der Auffassung, daß die Vertragsstrafen, insbesondere die 5.000-€-Vertragsstrafen, weit überhöht seien, da Marc auch 100 € angesichts seiner finanziellen Verhältnisse entscheidend treffen würden. (…)

Das Gericht war letztlich der Auffassung, daß Wortsperren oder eine Kontrolle durch Mods nach Veröffentlichung nicht ausreichten, sondern ausschließlich eine Vorabkontrolle. Für den Zeitraum, in dem diese aufgrund technischer Probleme nicht einsetzbar gewesen sei, hätte Marc das Forum eben dichtmachen müssen.

Das war für das Urteil aber ohne Bedeutung, da es in diesem Verfahren nur um die Strafe wegen den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung ging. Da die nach Ansicht des Gerichts das Forum aber nicht betraf, war die Klage abzulehnen.

Der Anwalt von Callactive kündigte gegenüber dem Medienmagazin DWDL an, in Berufung zu gehen.

Weitere Einträge zum Thema Callactive.

[Kommentare wegen laufenden Verfahrens von Callactive gegen mich geschlossen.]

Callactive siegt über Meinungsfreiheit

Man muss sich das ungefähr so vorstellen: Da ist jemand, der sein Geld mit, sagen wir, einem Würfelspiel verdient. Abend für Abend kann man beobachten, wie er erst, bei niedrigen Einsätzen, die zu erwartende bunte Mischung aus niedrigen und hohen Zahlen würfelt, mal gewinnt und mal verliert; aber immer dann, wenn es darauf ankommt, würfelt er eine Sechs nach der anderen. Abend für Abend geht das so. Der Ablauf ist so berechenbar, dass Menschen, die ihm schon länger beim Würfeln zugucken, mit hoher Trefferquote vorhersagen können, welche Zahl er als nächstes würfeln wird. Dann muss man sich vorstellen, es gebe eine Würfelspielaufsicht. Die ist im Wesentlichen damit beschäftigt, die Organisation der Würfelspielaufsicht zu organisieren, Seminare über die bestmögliche Würfelspielaufsichtsorganisationsorganisation zu veranstalten und mit anderen Würfelspielaufsehern über die Kompetenzen zu streiten. Ihre Waffe gegen Spieler mit falschen Würfeln ist ein strenger Blick; in ganz extremen Fällen kann sie sogar mit dem Zeigefinger drohen, notfalls mehrmals. Und schließlich muss man sich vorstellen, dass es Leute gibt, die sich Abend für Abend neben den Würfelspieler stellen und immer, wenn er gerade die zehnte Sechs hintereinander gewürfelt hat, laut „Betrug!“ rufen. Das lässt ihnen der Würfelspieler aber gerichtlich untersagen, denn sie konnten leider nicht den Würfel vorlegen, um das beweisen zu können. Danach rufen sie nur noch „Das kann doch gar nicht sein!“ Aber der Würfelspieler lässt ihnen auch das verbieten. Und irgendwann ist Ruhe. Und der Würfelspieler trifft sich nur alle paar Jahre noch mit den Würfelspielaufsehern und beide vereinbaren, dass der Würfelspieler in Zukunft keine Siebenen mehr mit seinem einzelnen Würfel würfelt, also jedenfalls nicht mehr so oft.

Und damit zu einem ganz anderen Thema.

Die Firma Callactive, die im Auftrag von MTV Anrufsendungen produziert, in denen immer wieder erstaunliche Unregelmäßigkeiten zu beobachten sind, die gegen einen fairen Ablauf sprechen, hat heute vor dem Oberlandesgericht München einen vernichtenden Sieg gegen das Forum call-in-tv.de und, wie ich sagen würde: die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz errungen. Es darf die vielen (vielen, vielen!) Menschen, die täglich bei Callactive in die Sendung durchgestellt werden und erhebliche Geldsummen gewinnen könnten, aber völlig abwegige Antworten geben oder gleich wieder auflegen, de facto nicht mehr als „verwirrte Anrufer“ bezeichnen, da dieser Begriff als Synonym für „Fake-Anrufer“ also die Unterstellung eines Betrugs durch Callactive ausgelegt werden könnte. (Mehr über die Hintergründe des Verfahrens hier.)

Marc Doehler, Betreiber des Forums, finanziell und kräftemäßig erschöpft, kapituliert nun – zumindest vorläufig. Kein Wunder: Die erste Instanz hatte ein Urteil, wie es jetzt ergangen ist, noch als De-Facto-Untersagung eines kritischen Forums überhaupt gewertet.

Zu Recht. Man muss sich das ausmalen: Wenn bei „Money Express“ jemand durchgestellt würde und die ausgelobten 100 Geldpakete plus Plasmafernseher nicht gewänne, weil er auf die Frage „Wieviel ist 2 mal 2“ mit „Rosenkohl“ antwortete, dürften die Protokollanten von call-in-tv.de diesen Anrufer bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro nicht als „verwirrt“ bezeichnen, weil man daraus den Vorwurf lesen könne, der Anrufer sei nicht zufällig verwirrt, sondern jemand, der im Auftrag von Callactive verwirrt tue, um den Eindruck zu erwecken, es würden regelmäßig tatsächlich Anrufer in die Sendung durchgestellt, ohne aber etwas zu gewinnen. Tatsache ist, dass es bei Callactive außerordentlich viele Anrufer gibt, die Antworten geben, die nicht nachvollziehbar sind. Die erste Instanz, das Landgericht München, wusste das sogar und fand ein schönes Synonym für „verwirrte Anrufer“: „Blindgänger“.

Ich habe Norbert Schneider, den Chef der unter anderem für Viva zuständigen Landesmedienanstalt, vor einigen Wochen folgende Frage gestellt: „Was wäre, rein hypothetisch, wenn Callactive in seinen Sendungen auf Viva Tag für Tag systematisch gegen die Gewinnspielregeln der Landesmedienanstalten verstoßen würde: Hätten Sie dann eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen und andere Maßnahmen zu ergreifen, als nur immer wieder eine folgenlose ‚Beanstandung‘ gegen Viva auszusprechen?“ Seine Antwort lautete: „Nein. Wir haben keine Rechtsgrundlage, auf der wir tätig werden und zum Beispiel mit einem Lizenzentzug drohen könnten.“

Die Firma Callactive, die mit einer ganzen Welle von Klagen, Abmahnungen und Drohungen gegen Kritiker ihrer Sendungen vorgeht, verwahrt sich gegen den Vorwurf, Anrufe zu fälschen und nennt ihn geschäftsschädigend. Callactive-Geschäftsfüher Stephan Mayerbacher sagte gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de vor sechs Wochen, sein Unternehmen könne jederzeit das Gegenteil anhand einer Offenlegung der Telefon-Verbindungsdaten der jeweiligen Sendungen belegen.

Ich bezweifle das. Ich habe Mayerbacher am 14. Juni eine Mail geschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich gerne die Telefondaten der umstrittenen „Money Express“-Sendungen einsehen würde. Ich fragte ihn:

In welcher Form könnten Sie mir diese Daten zur Verfügung stellen?

Falls Sie die Daten nicht mir direkt zukommen lassen wollen, wem gegenüber würden Sie sie offenlegen? In welcher Form könnte „jederzeit“ der Beleg erbracht werden, dass Ihr Unternehmen nicht mit gefälschten Anrufen arbeitet?

In seiner Antwort verwies er allgemein auf die damals noch nicht abgeschlossenen Vorschläge für neue Gewinnspielregeln und schrieb, „künftig“ könnten die Landesmedienanstalten auf gezielte Beschwerden von Zuschauern hin die Echtheit der eingegangenen Anrufe überprüfen.

Ich fragte nach:

Wenn ich Ihre Mail richtig verstehe, lehnen Sie eine Offenlegung der Telefon-Verbindungsdaten zum jetzigen Zeitpunkt ab. Sie sprechen mir gegenüber ausschließlich von „künftigen“ Möglichkeiten. In Ihrer Klage gegen call-in-tv.de geht es aber nicht um künftige Fälle, sondern um vergangene Fälle.

Verstehe ich Sie richig? Sie sagen, Ihr Unternehmen könne jederzeit beweisen, dass es keine Anrufe fälsche, lehnt es aber im Moment ab, dies zu tun?

Anders gefragt: Gibt es irgendein Verfahren, in dem Sie sich vorstellen können, diesen Beweis, den Sie nach eigenen Aussagen „jederzeit“ führen können, in Bezug auf die Sendungen der vergangenen Wochen zu führen?

In seiner Antwort erklärte er, ich hätte seine vorige Mail falsch interpretiert. Sein Unternehmen speichere heute schon Telefonverbindungsdaten in ausreichender Länge, um zum Beispiel die Landesmedienanstalten in die Lage zu versetzen, auch „rückwirkende Investigationen“ in Bezug auf die Echtheit der Anrufer zu ermöglichen. Darüber hinaus bot er mir an, auch mir gegenüber einen Nachweis zu führen, dass die Anrufer in von mir ausgewählten Sendungen echt gewesen seien. Details, insbesondere in Hinblick auf den Datenschutz, müsse er noch mit seinem Juristen besprechen.

Am 27. Juni schrieb ich Mayerbacher, dass ich sein Angebot gerne annehmen würde, und erkundigte mich, ob er schon wisse, in welcher Form er den Nachweis führen könne. Mayerbacher antwortete nicht.

Am 30. Juni fragte ich Mayerbacher, ob er meine Anfrage erhalten habe. Mayerbacher antwortete nicht.

Am 3. Juli fragte ich noch einmal nach, ob er schon eine Idee habe, in welcher Form und wem gegenüber er, wie angegeben, die Telefon-Verbindungsdaten offenlegen könnte. Mayerbacher antwortete nicht.

Am 10. Juli erkundigte ich mich, ob sein Angebot vom 15. Juni, mir gegenüber den Nachweis über die Echtheit der „Money Express“-Anrufe zu führen, noch gelte. Mayerbacher antwortete nicht.

Natürlich beweist das nichts. Die Tatsache, dass Callactive die Echtheit der Anrufe nicht beweisen will, bedeutet nicht, dass dass sie es nicht könnte. Warum sollte sie es auch tun, wenn das Geschäft gut läuft, man diese unfassbare Glückssträhne hat, was die durchgestellten Anrufer mit falschen Antworten angeht, eine Medienaufsicht nicht existiert und man Kritiker und Mahner mithilfe von Gerichten zum Schweigen bringen kann?

Alle Einträge zum Thema Callactive.

Blindgänger bei Callactive

Die Firma Callactive, die für MTV täglich eine Sendung mit dubiosen Anrufspielen produziert, ist vorläufig mit dem Versuch gescheitert, einem kritischen Internetforum zu untersagen, die erstaunlich vielen verwirrten Anrufer „verwirrte Anrufer“ zu nennen. Das Landgericht München wies am vergangenen Montag einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück.

Die Sendungen „Money Express“, die nachts auf Viva, Comedy Central und Nick laufen, zeichnen sich dadurch aus, dass auffallend häufig Anrufer durchgestellt werden, die bei hohen Gewinnsummen sehr abwegige Antworten geben, nichts sagen oder gleich wieder auflegen. Der Verdacht, dass es sich dabei um „Fake-“ oder „Schein-Anrufer“ handelt, liegt nahe, ist aber unbewiesen. Marc Doehler, der Betreiber des Forums call-in-tv.de, hat deshalb eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet, solche Behauptungen nicht mehr aufzustellen. Er richtete im Forum eine Sperre ein, die die Begriffe „Fake-Anrufer“ oder „Schein-Anrufer“ automatisch durch „verwirrte Anrufer“ ersetzt.

Callactive beklagt nun, dass auf call-in-tv.de der Begriff „verwirrte Anrufer“ als Synonym für „Fake-Anrufer“ verwendet werde und somit der verbotene Vorwurf weiter erhoben werde: Die „unwahre Behauptung“, es gäbe in Callactive-Sendungen Fake-Anrufe, werde weiterhin aufgestellt, „jedoch auf eine viel hintersinnigere, ‚codierte‘ Art und Weise“.

Die Anwälte argumentierten:

Dass [Callactive] jederzeit damit rechnen muss, dass die „wahre Bedeutung“ dieses Begriffs weitere Kreise zieht, zeigt sich schon an der Reaktion auf ihr Abmahnschreiben, das in einschlägigen Foren hämisch diskutiert wird. Die Behauptung, in ihren Sendungen würden Fake-Anrufe platziert, ist aber für [Callactive] existenzbedrohend.

Das Gericht widersprach:

Unter der Formulierung „verwirrte Anrufer“ sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbingen. Dies kommt gerichtsbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor. (…) Es handelt sich lediglich um eine objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen. (…)

Dass ein „eingeschworener Kreis von Forumsbesuchern“ die Formulierung „verwirrter Anrufer“ in dem Sinne „Schein-“ bzw. „Fake“-Anrufer verstehe, mache keinen Unterschied, so das Gericht. Die würden die Änderung auch durchschauen, wenn call-in-tv.de den Begriff „FAke-Anrufer“ beispielsweise durch „Ehrenmänner“ ersetzen würde.

[call-in-tv.de] muss es möglich sein, ein kritisches weblog aufrechtzuerhalten. Dies wäre ihm jedoch verwehrt, wenn man ihm jede Formulierung untersagen würde, aus der Nutzer, die seine Seite schon vorher kannten, möglicherweise den Schluss ziehen könnten, er wolle damit sagen, bei den Sendungen der Klägerin gebe es unter Umständen „Fake“-Anrufer.

Nachtrag, 1. August. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht München den Beschluss kassiert.

Alle Einträge zum Thema Callactive.