Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, am 3. September 2007 gegen mich erwirkt hat. Darin wird mir verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter am 12. August 2007 in einem Kommentar unter diesem Eintrag in meinem Blog gemacht hat. Dass dieser Kommentar unzulässig war, ist unstrittig. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.
Die Argumentation der Gegenseite
Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte „schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!]“ die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich „ehrverletzend“ äußern. Bereits durch die „Brisanz des Ursprungsartikels“ hätte ich „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert“ und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare‘ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern“. Zudem sei offenkundig, dass es mir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit Callactive gehe, sondern um „plakative Vorwürfe und Verleumdungen“. Das zeigten schon die Titel meiner Blog-Einträge (zum Beispiel dieser, dieser, dieser, dieser und dieser).
Unter diesen Voraussetzungen sei ich verpflichtet, Kommentare vorab zu kontrollieren. Nur so könne ich sicherstellen, dass durch mein Blog keine Rechte Dritter verletzt würden.
Unsere Argumentation
Im Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung betont mein Anwalt, dass mein Beitrag „Call-TV-Mimeusen“ sich kritisch, aber sachlich mit Callactive auseinandersetze: „Der Beitrag selbst ist weder rechtsverletzend, noch ruft er – direkt oder indirekt – zu Rechtsverletzungen auf.“ Ich erfülle alle Prüfungspflichten „über Gebühr“, indem ich die Kommentare mehrmals täglich prüfe, bei längerer Abwesenheit die Kommentarfunktion teilweise abschalte und Kommentare von Nutzern, die bereits auffällig geworden sind, filtere.
Mein Anwalt verweist u.a. auf das Landgericht Düsseldorf, das in einem ähnlichen Fall urteilte, dass es keinen Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebe, wenn der Anbieter eines Forums die umstrittenen Äußerungen unverzüglich entfernt hat. Auch der Forderung des Bundesgerichtshofes, dass Dienstanbieter gegebenenfalls Vorsorge dafür treffen zu müssen, dass sich einmal aufgetretene Rechtsverletzungen möglichst nicht wiederholen, komme ich nach.
Die Meinung des Gerichts
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor, deshalb sind die folgenden Ausführungen ausschließlich meine Interpretation des Verlaufs der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag.
Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen“ rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.
Die Richter gestanden mir zu, vieles richtig gemacht und schnell reagiert zu haben. Das spiegle sich auch in dem niedrigen Streitwert von 6000 Euro wieder. Sie schlugen zudem einen Vergleich vor, wonach ich die geforderte Unterlassungserklärung abgebe, aber nicht die Kosten der Gegenseite tragen muss.
Mein Kommentar
Ich habe den Vergleich abgelehnt, weil es für mich tatsächlich, wie das Gericht mit Bedauern feststellte, ums Prinzip geht. Einen zwingenden Verzicht auf eine offene Kommentarmöglichkeit bei brisanten Einträgen kann ich aus mehreren Gründen nicht akzeptieren:
Ich finde den Gedanken schwer erträglich, dass mein Beitrag die Ursache dafür sei, dass Menschen sich provoziert fühlen, sich in unzulässiger Weise über Callactive zu äußern, und nicht das Geschäftsgebaren von Callactive selbst. Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.
Das Gericht sagt, ich müsse nur bei solch brisanten Einträgen die Kommentare vorab kontrollieren, nicht bei harmlosen Themen. Diese Unterscheidung halte ich nicht nur für falsch, weil sie eine öffentliche Debatte gerade über wichtige Dinge erschwert, sondern auch für außerordentlich weltfremd: Erstens wird eine Abgrenzung, welches Thema so brisant ist, dass eine freie Kommentarfunktion sich verbietet, und welches nicht, in der Praxis kaum möglich sein. Und zweitens kann jemand, der zum Beispiel den Callactive-Geschäftsführer in meinem Blog beleidigen will, aber durch die Vorabkontrolle unter einem Eintrag zum Thema Callactive daran gehindert wird, einfach unter einem vermeintlich harmlosen Eintrag kommentieren.
Ein Unternehmen, mit dem sich ein Blog oder ein Forum kritisch auseinandersetzt, könnte nach dieser Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts die Schließung der Kommentare auch einfach selbst herbeiführen: Es müsste nur selbst anonym oder unter falschem Namen einen unzulässigen Kommentar abgeben und könnte dann gegen den Betreiber der Seite juristisch vorgehen.
Ein Richter hat mir in der Verhandlung Vorschläge gemacht, wie trotzdem in den Kommentaren eines Blogs eine Konversation über ein heikles Thema entstehen könnte: Ich könnte mich doch zum Beispiel einen Nachmittag zwei, drei Stunden hinsetzen und mich ganz darauf konzentrieren, die Kommentare zu moderieren. Sie würden dann alle vorab von mir geprüft und trotzdem in schneller Folge erscheinen, so dass die Menschen aufeinander Bezug nehmen können.
Der Richter betonte, ich hätte auch deshalb verschärfte Prüfungspflichten, weil ich Kommentare unter Pseudonym zuließe. Mal abgesehen davon, dass im Kommentarfeld dieses Blogs die Eingabe von Namen und E-Mail-Adresse als Pflicht gekennzeichnet ist, wüsste ich nicht, wie ich das ändern könnte. Wie könnte ich in der Praxis, wenn ich es wollte, sicherstellen, dass nur Leute unter ihrem richtigen Namen bei mir kommentieren?
Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss. Es kam mir am Freitag im Gerichtssaal vor, als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben — wir sind doch bislang auch ganz gut ohne ausgekommen. Ich konnte nicht aufhören, mir vorzustellen, wie die Richter vor 50 Jahren entschieden hätten, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt.
Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betreiben, das sich in irgendeiner Form mit heiklen Themen oder dubiosen Geschäftspraktiken befasst, wäre viel zu groß.
Ich werde Berufung gegen dieses Urteil einlegen.
[Falls Sie sich wundern, warum die Kommentare unter diesem Eintrag geschlossen sind, lesen Sie ihn bitte noch einmal.]
Weiterführende Links:
- Kurt Sagatz kommentiert die Entscheidung auf tagesspiegel.de.
- Malte macht sich im Spreeblick „in aller dem Urteil angemessenen Willkür“ ein paar lose Gedanken.
- Frank Patalong gibt bei Spiegel Online einen ausführlichen und außerordentlich lesenswerten Überblick über die widersprüchlichen Urteile über zur Forenhaftung in Deutschland.
- Klaus Raab berichtet in der „taz“ und zitiert den Urheberrechtsexperten Winfried Bullinger mit den Worten: „Die Vorabprüfungspflicht für Kommentare würde das Medium Blog ad absurdum führen“
- Lukas grübelt bei „Coffee And TV“ über Haltbarkeit und Verbreitung des Internets.
- Meldung auf heise online.
- Der „Tagesspiegel“ fragt nach den Konsequenzen des Urteils.
- gulli.com warnt vor Panik.
- Und im Call-in-TV-Forum kann man (moderiert) über das Urteil diskutieren.
[…] von Meinungen entschieden. Stefan ist bereit, den Weg durch die Instanzen zu gehen. (…) Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich […]
[…] prüft, so die Ansicht der Hamburger Richter, macht sich strafbar. Aktueller Anlass ist die Klage der Callactive GmbH gegen Stefan Niggemeier. Stefan Niggemeier wird gegen das Urteil in Berufung gehen, dafür verdient […]
[…] http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-gmbh-niggemeier-ii/ […]
[…] Landgericht Hamburg schlägt wieder zu. Ein Gericht, das konsistent so absurde Urteile fällt, hätte m.E. in einem privaten […]
[…] im Internet auf Kriegsfuß steht ist dank des Heise-Urteils hinlänglich bekannt. Eine neue Posse schreibt das Gericht jetzt in einer einstweiligen Verfügung gegen den Journalis…. Dieser muss in besonders sensiblen Artikel Kommentare nicht etwa erst unverzüglich nach […]
[…] In einem Urteil entschied das Landgericht Hamburg, dass der Journalist Stefan Niggemeier auf seinem Weblog alle Kommentare bei “brisanten” Themen vorab kontrollieren müsse, damit keine verleumderischen oder sonst beleidigenden Beiträge öffentlich werden. Damit bestätigten die Richter eine entsprechende einstweilige Verfügung der Firma Callactive, ein umstrittener Betreiber von Quiz-Sendungen im Fernsehn. […]
[…] für Blogs in Deutschland Dezember 6, 2007 at 2:44 vormittags | In Blogs | Stefan Niggemeier berichtet von einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen […]
[…] Alles weitere bei Stefan Niggemeier. […]
Callactive GmbH gegen Stefan Niggemeier geht in Berufung…
In der Angelegenheit Callactive GmbH ./. Niggemeier II wurde eine einstweilige Verfügung gegen Stefan Niggemeier durch das Landgericht Hamburg bestätigt.
Das Landgericht Hamburg ist anscheinend der Meinung, dass man bei “brisanten Theme…
[…] Stefan Niggemeier ist nicht der einzige, der das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch das manchmal weltfremde, nach Absicht duftende, Gebaren der mächtigen Instanzen in Deutschland, in Blogs, in Foren und der restlichen digitale Welt bedroht sieht. […]
[…] – bei dem man die Geschichte ausführlich lesen kann – plant Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Auch, weil er in der unter Umständen […]
[…] geht es zum entsprechenden Fall: http://www.stefan-niggemeier.de Stichworte:Forum recht spamschutz Web 2.0 Weblogs Verwandte Artikel:Give Peace A […]
[…] Fremdschämen Galore Ich liebe meine Heimatstadt Hamburg. Aber immer wenn ich mal wieder mit den mehr als merkwürdigen Urteilen der hiesigen Gerichte gegen Blogs oder Foren konfrontiert werde, senkt sich mein Kopf unwillkürlich nach unten und meine Tränendrüsen äußern das dringende Verlangen ein wenig Flüssigkeit über die Augen loszuwerden; so auch im jüngsten Urteil gegen Stefan Niggemeier. […]
[…] Wo sind wir den hier? […]
[…] Stefan Niggemeier: “Callactive GmbH ./. Niggemeier II” […]
[…] (Stichwort: “Soldaten sind Mörder“). Niggemeier selbst gibt in seinem Blog eine ausführliche Information zur aktuellen Verhandlung und dem Urteil. Und er kündigt an, aus grundsätzlichen Erwägungen […]
[…] Niggemeier vs. Callactive GmbH […]
[…] 6, 2007 · No Comments kotzen wenn ich sowas hore! wo geht hin freiheitlich-demokratische-grundordnung?! wie Stefan Niggemeier urteil beschreibt […]
[…] “brisanten Themen” muss vorsorglich moderiert werden. Sagt das Landgericht […]
[…] Der Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier wird vom Landgericht Hamburg für einen Kommentar zur Verantwortung gezogen, der von Sonntagnacht, 3:37 Uhr, bis Sonntagmorgen, 11:06 Uhr, online zu lesen war. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts hätte der Kommentar vorab kontrolliert werden müssen. Mehr dazu in seinem Weblog. […]
[…] das habe ich gedacht, als ich vom Urteil in der Sache Callactive GmbH vs. Stefan Niggemeier gelesen […]
[…] und eines (hier nicht genannten) Medienunternehmens. Sowohl im Artikel bei Golem, als auch bei Stefan Niggemeier kann der Fall nachgelesen […]
[…] seinem eigenen Blog kommentiert er die Sache […]
[…] ich mir anschaue, was unsere Gerichte in Sachen Internet für Urteile fällen, dürfte es eigentlich keinen Paragraphen-Dschungel mehr […]
[…] Callactive GmbH ./. Niggemeier II « Stefan Niggemeier … eine wichtige gerichtliche Auseinandersetzung um die Frage, wieweit Blogger zur Kontrolle der Kommentare verpflichtet sind … es geht um’s Prinzip … (tags: kommentare blogs abmahnung recht) […]
[…] vertreten wurde, scheibchenweise, wie es um kritischen Journalismus in Deutschland bestellt ist. So schrieb Stefan Niggemeier vorgestern: Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als […]
[…] verloren, sondern auch noch seinen Job). Wir sollten vor unserer eigenen Tür kehren, denn was das Hamburger Landgericht entschieden hat, ist für mich schwer vor meinen amerikanischen Kollegen zu rechtfertigen. Es ist eigentlich […]
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[…] ist was faul im Staate Deutschland. Ich hab schon bald Kopfweh vom vielen Kopfschütteln. Dem Kollegen Niggemeier wünsche ich alles Gute, drücke ihm die Daumen für seine Berufung und ziehe meinen virtuellen […]
[…] vor Gericht und kündigt Berufung an. Spiegel Online nimmt sich dem Thema an… nachzulesen hier und […]
[…] Niggemeier hat sich zum Glück nicht auf einen Vergleich eingelassen, sondern will Berufung gegen das Urteil einlegen. Denn betroffen von diesem Blödsinn sind alle Blogger, die Kommentare auf ihren Blogs […]
[…] an denen man sich oft orientieren konnte, manchmal leider musste. Wenn jetzt also die Internetwelt aufschreit, dann frage ich mich, wo die Damen und Herren denn in den vergangenen Jahren waren – ach, ich […]
[Anmerkung von mir: „F!XMBR“ berichtet falsch.]
[…] des Falls Niggemeier habe ich mich entschieden die Kommentarfunktion in meinem Blog etwas einzuschränken. Es darf […]
[…] Stefan meldet, dass das Landgericht Hamburg im Fall Callactive (Gewinnspiel-Schrott im TV) vs. Stefan Niggemeiert entschieden hat: Stefan ist im Unrecht, Callaactive im Recht. Zudem betont das Gericht, dass er bei kritischen Blog-Artikeln die Kommentare in den Moderationsmodus umstellen möge, um eingehende Kommentare vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Da Stefan in Berufung gehen möchte (OLG), ist das Urteil damit nicht rechtskräftig. Siehe auch Heise mit einer Kurzfassung des Falls. […]
[…] echte Bankrotterklärung. Auf das aktuelle Niggemeier-Urteil wird nicht verwiesen. Es gehe darum, die “Qualität der Debatte” zu erhalten. […]
[…] bleibt jedoch noch Hoffnung, dass dieses Urteil so nicht Bestand haben wird, da der Verurteilte Journalist und Blogger Stefan Niggemeier den Fall in die nächste Instanz tragen wird. Immerhin ist das recht auf freie […]
[…] bei “brisanten” (sic) Themen Kommentare vor der Veröffentlichung kontrollieren. Niggemeier kommentierte das Urteil unter anderem so: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, […]
[…] vs. Blogger: Stefan Niggemeier kämpft für die Meinungsfreiheit. “Die Pressekammer des Landgerichtes Hamburg hat […]
[…] dem guten Geschäft von Geschäftemachern im Weg stehen könnten, ebenso wie derzeit bei Stefan Niggemeier, wobei im ungünstigsten Fall die Folge sein könnte, dass Foren und Blogkommentare […]
[…] Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt; eine schriftliche Entscheidungsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. In der […]
[…] manchen Dingen, die uns die Rechtswelt präsentiert, frage ich mich schlicht: In welcher Welt leben diese Richter tatsächlich? Wo ist ihre […]
[…] Das ist mir gerade eben zum ersten Mal aufgefallen. Ist das schon länger so oder sind das bereits die ersten Auswirkungen der “Causa Niggemeier“? […]
[…] Niggemeier hatte gegen die von Callactive erwirkte Einstweilige Verfügung Einspruch eingelegt. Im fraglichen Kommentar hatte sich jemand kritisch zu den von Callactive produzierten Sendungen geäußert. Offenbar zu kritisch, denn der Kommentar wurde, wie gesagt, als rechtswidrig beurteilt. Niggemeier hatte den Kommentar, nachdem er ihn gelesen hatte, zwar sofort gelöscht, doch erschien dem Landgericht Hamburg diese Maßnahme nicht ausreichend. Es verlangt eine «erhöhte Prüfungspflicht». […]
[…] ua ein aktuelles Thema. Das LG Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Journalisten Stefan Niggemeier bestätigt. Stefan Niggemeier betreibt einen Blog, in dem zu einem Artikel ein rechtlich […]
[…] damit Genüge tut, einen rechtswidrigen Kommentar bei Kenntnisnahme zu entfernen. Ich stimme mit Stefan Niggemeier (dem Beschuldigten) darin überein, dass diese Entscheidung als ausserordentlich weltfremd […]
[…] Grund eines aktuellen Urteils werden hier in Zukunft alle Kommentare erst nach Überprüfung […]
[…] Ansatz? Ich versuche das jetzt nicht im Zusammenhang mit dem Urteil des Hamburger LG in der Sache zwischen Callactive und Stefan Niggemeier zu […]
[…] Landgericht Hamburg entschieden und damit eine einstweilige Verfügung gegen den Blog-Betreiber Stefan Niggemeier […]
[…] zitiere aus dem aktuellen Beitrag mal eben: […]
[…] Niggemeiers Blog dazu yigg_url=’http://blog.laxu.de/2007/12/07/jeder-blogger-ein-zensor/‘; […]
[…] Betreiber des Blogs sieht (wie man in seinem Blog lesen kann) es ein das der Kommentar nicht richtig war. Wenn man allerdings die Reaktionszeit des Betriebers […]
[…] entschieden. Grundlage für diese Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen dem Journalisten Stefan Niggemeier und der Firma […]
[…] Dezember 9, 2007 Wichtig: – Stefan Niggemeier […]
[…] ich jetzt jeden Kommentar moderieren? Hoffentlich hat Stefan Erfolg und erspart den Bloggern und den Kommentatoren diesen Umstand! … Info: Blogger […]
[…] zog ihre Schlüsse aus dem Niggemeier-Urteil des Hamburger Landgerichts und bietet “ab sofort” nur noch Leserbeteiligung von 8 bis 19 Uhr. Ausserhalb dieser […]
[…] die die Firma Callactive, die für MTV zweifelhafte Anrufsendungen produziert, gegen den Blogger Stefan Niggemeier erwirkt hat. Hierbei ging es im Kern darum, ob Herr Niggemeier seinen Pflichten als […]
[…] Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die […]
[…] Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die […]
[…] Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten und Grimme-Preisträger Stefan Niggemei… bestätigt. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die […]
[…] Nonsens? Nein, peinliche Realität. Manchmal frage ich mich, wo ich hier lebe. Ach ja, bitte, bitte, *flehendguck*, schreibt hier […]
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[…] ich das frage? Na weil unsere landgerichtliche Justiz der Auffassung ist, dass man bei brisanten Beiträgen rechtswidrige Beiträge Dritter sozusagen provoziert […]
[…] was machen wir in Deutschland? Wir vertreiben uns die Zeit damit, Stefan Niggemeier per Gericht dazu zu bringen, seine Kommentare vorab kontrollieren zu müssen. Oder sprechen – […]
[…] sich mal die aktuelle Rechtsprechung, speziell des Landgerichts Hamburg zum Thema reinpfeifen.: Callactive GmbH ./. Niggemeier II Stefan Niggemeier Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg – Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, […]
[…] der Kommentarfunktion … Die Bandagen werden härter! Oder hängt das etwa mit Niggemeiers Anklage kurz zuvor zusammen? Der kommentiert natürlich wiederum die Vorgänge bei der SZ. Und so weiter […]
[…] Wir zitieren wörtlich von Golem.de: Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Journalisten Stefan Niggemeier schlägt hohe Wellen. Das Gericht bestand darauf, dass der Beklagte Kommentare zu seinen Blog-Einträgen nicht automatisch freischaltet, sondern vorher überprüft. Der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, äußerte sich besorgt wegen des Urteils, das seiner Meinung nach die Presse- und Meinungsfreiheit gefährdet. “Das Urteil des Landgerichtes Hamburg zeigt, dass das geltende Medienrecht noch immer ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit produziert”, so der Politiker. Zwar respektiere er das Gericht, im Ergebnis sei die Auferlegung einer “erhöhten Prüfungspflicht” für Blogger jedoch absurd. Der derzeitige Rechtsrahmen gefährde ungerechtfertiger Weise die Meinungs- und Pressefreiheit. Otto forderte die Bundesregierung deshalb auf, das Telemedienrecht zu überarbeiten. Die FDP-Bundestagsfraktion habe dazu bereits vor Monaten einen Antrag (Bundestagsdrucksache 16/5613) in den Bundestag eingebracht, der jedoch von allen anderen Fraktionen des Bundestags abgelehnt wurde. Der Gesetzgeber müsse präzisieren, dass in die Zukunft gerichtete Überwachungspflichten von in den Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes fallenden Plattformen (wie z.B. Meinungsforen und Weblogs) grundsätzlich ausgeschlossen werden. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Journalist damit rechnen müssen, dass sein Blog-Eintrag zu einem Unternehmen, das TV-Anrufsendungen produziert, wegen seiner Brisanz rechtswidrige Kommentare mit sich bringe. Daher sei er bei “solch brisanten Blog-Einträgen” verpflichtet, “die Kommentare vorab zu kontrollieren”. “Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien”, befürchtet Niggemeier, der Berufung gegen dieses Urteil einlegen will. […]
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[…] anoynmer Blogger wie Lanu, oder pseudonymer, wie ich. Es gibt da einen Herrn, der Stefan Niggemeier wieder und wieder vor Gericht gezerrt hat – und auch die Arbeit- und Auftraggeber von jedem, der darüber berichtet hatte oder der auch […]
[…] Leseräußerungen wollte die “SZ” nun beständig prüfen, Anlass war ein Urteil, das gegen Stefan Niggemeier ergangen war. Don Dahlmann schrieb: “Warum soll ich eine Zeitung lesen, die offenbar bei der […]
[…] Einrichtungen“ bezeichnet. Und erst vor wenigen Tagen verlangte es von Stefan Niggemeier, die Kommentare in seinem Blog vorab zu kontrollieren, also eine Art private Vorzensur zu betreiben. Wer sich dabei an Schäubles Vision von einem […]