Schlagwort: Leistungsschutzrecht

Der Kindergarten als rechtsfreier Raum

Dass die Gema böse ist, weiß jedes Kind. Und wenn nicht, erfährt es in diesen Tagen davon, wenn ihm seine Zeitung lesenden Eltern die Geschichte erzählen, wie diese fiesen Bürokraten aus München jetzt auch noch dem gemeinsamen Singen von Kinderliedern den Garaus machen wollen. Die Kindergärten sollen dafür zahlen, dass sie Notenblätter kopieren.

Das Land ist erschüttert. Aber nicht überrascht. Die Gema halt.

Die Geschichte ist nicht neu. Das sonst sehenswerte BR-Magazin „Quer“ hatte schon Mitte Oktober unter dem Titel „Gema kassiert bei Kindergärten“ auf die Tränendrüsen gedrückt. Passend zu den Martinsumzügen im November drehte das Thema erneut eine kleine Runde durch die Medien. „Gema will bei Kitas abkassieren“, titelte der „Berliner Kurier“ und sprach vom „Behörden-Irrsinn“. Und nun, in der kuscheligen, nachrichtenarmen Weihnachtszeit, ist die Stimmung genau richtig, um den Volkszorn noch einmal richtig anzuheizen. Die großen Boulevardmedien wie „Bild“ und „Spiegel Online“ sind in das Thema eingestiegen. „Bürokratie-Irrsinn in deutschen Kitas“, schreit „Bild“: „Die Verwertungsgesellschaft GEMA fordert eine Kinderlieder-Gebühr!“

Das ist natürlich Unsinn. Zunächst einmal steckt hinter den Forderungen nicht die Gema, sondern die VG Musikedition. Sie vertritt Komponisten, Texter und Verlage und nimmt deren Rechte in Bezug auf die Vervielfältigung ihrer Werke vor allem in Form von Noten wahr. Die VG Musikedition hat nur das Inkasso an die ungleich größere Gema abgegeben. Von einer „Gema-Gebühr“ zu schreiben, wie es auch halbseriöse Meediendienste tun, ist falsch.

Die Gema hat im Auftrag der VG Musikedition mehrere zehntausend Kindergärten angeschrieben und auf die Gesetzeslage hingewiesen: Das Kopieren von Noten ist in Deutschland streng verboten. Es gibt dafür nur wenige Ausnahmen, und es gibt — anders als beim Vervielfältigen von Tonträgern — auch kein Recht auf eine Privatkopie.

Viele Kindergärten haben die Post der Gema als Mahnung empfunden. Von der Gema war sie dagegen als Angebot gemeint, eine rechtlich zweifellos unzulässige Praxis zu legalisieren: Für 56 Euro jährlich können die Kindergärten eine Lizenz erwerben, die es ihnen erlaubt, bis zu 500 Kopien anzufertigen. Die Gema meint, das sei ein Fortschritt, weil bislang nur der Kauf einer entsprechenden Zahl von Notenbüchern eine legale Lösung gewesen sei.

Das Thema betrifft nur vorschulische Einrichtungen und zum Beispiel keine allgemeinbildenden Schulen, weil die über die Bundesländer einen Pauschalvertrag mit der VG Musikedition abgeschlossen haben, durch den das Kopieren von Noten — in einem engen Rahmen — vergütet wird. Verhandlungen über einen ähnlichen Vertrag auch für die Kindergärten sollen geführt werden, sind aber wegen der Vielzahl unterschiedlicher Träger schwierig.

Man kann das Vorgehen der Gema oder der VG Musikedition unsensibel oder ungeschickt finden. Aber schuld an den Forderungen sind nicht sie, sondern ein 25 Jahre altes Gesetz. Vielleicht könnte das jemand den Politikern sagen, die sich gerade drängeln, noch einen Platz zum Fahneschwenken auf dem Kinderlieder-Rettungszug zu ergattern.

Sibylle Laurischk (FDP), die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, lässt sich von „Bild“ mit dem Satz zitieren: „Singen in Kitas gehört zur Grundbildung!“ — als wollte die Gema den Kindern das Singen verbieten. Das Familienministerium soll laut „Bild“ gefordert haben, die Probleme mit der Gema so schnell wie möglich zu klären. Die Probleme mit der Gema? Und der saarländische SPD-Vorsitzende Heiko Maas brachte seine Existenz in Erinnerung mit der Formulierung, es handele sich um „Abzocke im Kindergarten“. Gerade das gemeinsame Singen im Kindergarten sei ein Ausdruck unbeschwerter Kindheit, sagte er ohne offenkundigen Zusammenhang. Jahrzentelang habe dies problemlos funktioniert.

Noch einmal: Vielleicht könnte jemand diesen Politikern sagen, dass das deutsche Urheberrecht das Kopieren von Noten verbietet, auch in Schulen und Vorschulen. Und vielleicht könnten es Journalisten sein, die diese Aufgabe übernehmen?

Natürlich nicht. Denn sie sind damit beschäftigt, der ahnungs- und atemlosen Erschütterung der Kita-Mitarbeiter Ausdruck zu verleihen. Offenbar bedeuten 56 Euro Mehrkosten jährlich für die meisten von ihnen den sicheren Ruin. Überhaupt ist es erstaunlich, wie viele Kinder im Vorschulalter anscheinend schon lesen können. „Wir müssen mit den Kindern jetzt (…) mehr proben als früher“, zitieren die „Elmshorner Nachrichten“ die Leiterin der Tagesstätte Krückaupark. „Diese Zeit fehlt für andere Dinge.“ Auch an der Hi-Ha-Hermann-Kita heißt es, neben Erziehern und Eltern müssten auch die Kinder wegen des Kopierverbotes mehr auswendig lernen als früher. Stefan Raab kann keine Noten lesen, aber die versammelten Drei- bis Sechsjährigen Elmshorns haben die Lieder bislang vom Blatt gesungen?

Das „Hamburger Abendblatt“ schließlich lässt die Vorsitzende des Vereins Dago Kinderlobby mit der originellen Einschätzung zu Wort kommen: „Alles, was Kinder nicht verstehen, ist auch sozial nicht verträglich.“ Offenbar ist keine Meinung zu bekloppt.

Die Position der meisten deutschen Medien lässt sich schon aus Überschriften wie „Süßer die Kassen nie klingeln“ und dem regelmäßig benutzten Wort „abkassieren“ leicht erraten.

Bei Stern.de hat man gar nicht verstanden, worum es geht, und schreibt: „Als hätten deutsche Kindergärten nicht schon genug Sorgen. Die Gema fordert Gebühren fürs öffentliche Singen.“ (Es geht, um es noch einmal zu sagen, ums Kopieren von Notenblättern.)

Das „Hamburger Abendblatt“ sieht in einer Glosse gleich das Ende des Gesangs gekommen:

Die Gema schaltet die Kinder stumm. Stille Nacht – endlich einmal wirklich. Gema sei Dank.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ macht sich mit beißender Ironie über das Vorgehen der Gema lustig (der eigentlich entscheidende Name „VG Musikedition“ fällt auch hier nicht):

Kinder können ja gar nicht früh genug lernen, dass es im Leben nun einmal nichts umsonst gibt, nicht einmal Kinderlieder. (…) Natürlich müsste regelmäßig überprüft werden, ob all diese Listen korrekt geführt werden. Außerdem ist unbedingt sicherzustellen, dass die in den Kindergärten erstellten Kopien von Liedtexten ihrerseits kopiergeschützt sind, sonst singen sich die kleinen Verbrecher am Ende noch zu Hause vom raubkopierten Blatt was ins Fäustchen, weil sie glauben, das käme sie billiger.

Dieser Spott ist eine erstaunliche Position für eine Zeitung, die — wie die meisten anderen — bislang mit großem Ernst und großer Einseitigkeit dem radikalen Schutz ihres eigenen sogenannten geistigen Eigentums das Wort geredet hat.

Notenverlage sollen es also — anders als Zeitungsverlage — hinnehmen müssen, dass ihre teuer hergestellten Werke uneingeschränkt und ohne jede Entlohnung vervielfältigt werden?

Es lohnt sich, einen Blick in die Kampfschriften der VG Musikedition zu werfen. Unter der Überschrift „Täter im Frack“ schreibt der Rechtsanwalt Thomas Tietze für die Verwertungsgesellschaft:

Man muss sich (…) vor Augen halten, dass das unerlaubte Kopieren nichts anderes ist als Diebstahl. Immerhin hat der Urheber eine Arbeitsleistung erbracht und damit so genanntes geistiges Eigentum geschaffen. Dieses geistige Eigentum kann genauso wie das materielle Eigentum – ein Auto beispielsweise – gestohlen, der Urheber und die sonstigen Rechtsinhaber (Verlage) so um ihren gesetzlich zugesicherten Lohn gebracht werden. Und dieser Lohn ist die notwendige Grundlage für weitere Arbeit, also die Kompositionen und deren Publikation. Der gesamte Kreislauf des Musiklebens wird gestört (…). Mit dem illegalen Kopieren wird dem gesamten Musikleben nachhaltig geschadet.

Die VG Musikedition fügt dem Text ein großes Stopp-Schild hinzu und erklärt:

Noten-Piraterie ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

Die Argumentation mit dem „geistigem Eigentum“, um das Urheber und Verlage gebracht werden, so dass sie nicht mehr in Lage sind, neue Inhalte herzustellen — das ist die Argumentation der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in ihrem Kampf für ein eigenes Leistungsschutzrecht. Es gibt allerdings einen gravierenden Unterschied: das Kopierverbot für Noten besteht bereits; Gema und VG Musikedition nutzen es nur aus. Die Verlage wollen ein neues Gesetz, das bisher zulässige, kostenlose Nutzungsformen ihrer Inhalte drastisch einschränkt.

Das ist der zweite Grund, weshalb Journalisten nicht auf die Heuchelei der Politiker aufmerksam machen können: Sie sind selbst zu sehr mit Heucheln beschäftigt.

Wenn es um die eigenen Produkte geht, ist der schärfste Schutz gerade gut genug. Wenn es um die Werke anderer geht, handelt es sich bei solchem Schutz plötzlich um „Behörden-Irrsinn“, „Bürokratie-Wahnsinn“ und eine Bedrohung deutschen Kulturgutes. Journalismus kann nur dann entstehen, wenn die Werke nicht kostenlos verbreitet werden, eine Gesangskultur aber nur dann, wenn die Werke kostenlos verbreitet werden?

Nach den Maßstäben der Verleger fordern die Journalisten, die sich über Gema und VG Musikedition empören, nichts weniger als die Etablierung einer Gratiskultur und die Vorschulen als rechtsfreien Raum.

(Die „Rhein-Zeitung“ immerhin hat eine konsequente, in sich stimmige Haltung und kommentiert: „Das Urheberrecht gilt natürlich auch im Kindergarten“.)

Natürlich ist es nicht abwegig, dass Komponisten, Texter und Verlage für ihre Arbeit eine Vergütung erwarten. Das geltende Recht ist allerdings extrem: Schon wer zum Beispiel in einer Musikschule eine Seite aus einem Notenbuch kopiert, um sie nicht während des Spieles umblättern zu müssen, braucht dafür rechtlich gesehen eine kostenpflichtige Lizenz von der VG Musikedition.

Eigentlich ist die Gesetzeslage bei Musiknoten ein gutes abschreckendes Beispiel, wohin ein Recht, das sich radikal einseitig nur an den Interessen der Urheber orientiert und keinen Ausgleich mit denen der Allgemeinheit sucht, führen kann. Und sowas wollen wir für die Inhalte der Zeitungs- und Zeitungsverlage auch?

Verlegerkampf für eine PC-Presse-Gebühr

Ich wüsste gerne, ob irgendwo in dem Springer-Lobbyisten Christoph Keese noch Reste von dem früheren Journalisten Christoph Keese stecken. Und ob der gelegentlich leise wimmert.

Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.

Man muss dazu wissen, dass die deutschen Verlage seit Jahren versuchen, die Presselandschaft zu einem urheberrechtsfreien Raum für Journalisten zu machen. Die Autoren sollen möglichst sämtliche Rechte an ihren Texten an die Verlage abtreten, und zwar gerne kostenlos, rückwirkend und für alle Zeit. Die Verlage überschreiten dabei mit einer Regelmäßigkeit und Konsequenz das Gesetz, dass man fast von krimineller Energie sprechen möchte, wären die ehrwürdigen und demokratietragenden Verlage nicht über jeden solchen Verdacht erhaben.

Erst in dieser Woche untersagte das Hamburger Landgericht einstweilig eine entsprechende Vereinbarung, die der Verlag der „Zeit“ seinen Mitarbeitern diktieren wollte. Zuvor hatten sich schon der Bauer-Verlag, die Axel Springer AG und der Verlag des „Nordkurier“ mit Versuchen, die Journalisten in ähnlicher Form zu enteignen, vor Gericht blutige Nasen geholt.

Aber Christoph Keese sagt, eigentlich wollten die Verlage gar nicht die ganzen Rechte der Journalisten. Im Gegenteil: Eigentlich seien sie gegen Total-Buy-Out-Verträge. Wenn sie gesetzlich ein eigenes Recht hätten, eben das Leistungsschutzrecht, könnten sie sofort damit aufhören, den Journalisten ihre Urheberrechte wegzunehmen.

Das ist angesichts der Rechtsverletzungen, die die Verlage bei ihren Versuchen, sich auf Kosten der Journalisten zu bereichern, offenkundig begangen haben (die Urteile sind noch nicht rechtskräftig), natürlich eine besonders perfide Aussage. Und andererseits ist sie nicht ganz falsch. Durch ein Leistungsschutzrecht würde die rechtliche Position der Verlage nämlich nicht nur gegenüber vermeintlichen Bösewichten wie Google oder der mythischen Masse von Content-Dieben gestärkt, sondern auch gegenüber den Autoren. Die könnten einen Artikel dann nicht mehr einfach so zweitverwerten, weil das mit dem Leistungsschutzrecht des ersten Abnehmers kollidieren würde.

Keese, Außenminister bei Springer und die treibende Kraft auch hinter der traurigen „Hamburger Erklärung“ aus dem vergangenen Jahr, ist von außerordentlicher Geschmeidigkeit, wenn er auf dem Podium für die Sache der Verlage wirbt. Er redet mich als Mitdiskutant ebenso wie irgendwelche Fragesteller aus dem Publikum mit „mein Lieber“ an und hat extra das Urheberrechtsgesetz als dickes, 411-seitiges Buch mitgebracht — mutmaßlich um seinen Argumenten Gewicht zu geben.

Nur konkret mag er nicht werden, zum Beispiel, was die konkrete Frage der Snippets angeht, der Textausschnitte, die Suchmaschinen wie Google in ihren Trefferlisten anzeigen. Das Zitatrecht, beteuert Keese, solle vom gewünschten neuen Leistungsschutzrecht unberührt bleiben; man werde also auch in Zukunft kurze Textstellen aus den Verlagsveröffentlichungen ohne Genehmigung und kostenlos übernehmen dürfen, um sie zu bewerten, einzuordnen, in einen Kontext zu stellen: Der „Perlentaucher“ etwa könne weitermachen wie bisher.

Und was ist mit Google? Keese sieht einen Unterschied zwischen den Texten, die in der Web-Suche von Google angezeigt werden und einen quasi zufälligen Ausschnitt rund um das gesuchte Wort anzeigen, und den Textanfängen, die in der News-Suche von Google auftauchen. Das erste hält er für unproblematischer als das zweite, weil in den so zitierten Vorspännen nach Angaben von Keese oft viel redaktionelle Arbeit stecke, von der Google profitiere. Ob das bedeutet, dass Google bei einem Presse-Leistungsschutzrecht für die Ausschnitte und Verlinkungen in der News-Suche (mit der sie den Zeitungsseiten im Netz viele Leser verschaffen) eine Genehmigung brauchen und zahlen müssen, konnte ich Keeses Ausführungen nicht entnehmen.

Man kann es nicht oft genug sagen: Die Probleme, unter denen Zeitungen und Zeitschriften gerade leiden, haben nichts mit dem Fehlen eines Leistungsschutzrechtes der Verlage zu tun. Auch Google ist nicht Schuld daran. Die Verlage leiden im Print unter rückläufigen Leserzahlen und vor allem einbrechenden Werbeeinnahmen. Und sie leiden online darunter, dass die Werbeerlöse so viel niedriger sind. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es plötzlich sehr viel mehr Werbeflächen und -möglichkeiten gibt, und dass es für die Industrie oft viel attraktiver ist, zielgerichtet auf den Ergebnisseiten bestimmter (Google-)Suchen zu werben, als neben irgendeinem noch so gut geschriebenen oder viel geklickten Artikel, der von Leuten gelesen wird, deren Interessen man nicht kennt.

Die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht ist nur der leicht durchschaubare Versuch, sich subventionieren zu lassen. Deshalb tun sich Leute wie Keese auch so schwer, die juristischen Details und Notwendigkeiten eines solchen Gesetzes zu erörtern. Ihnen ist völlig egal, was in diesem Gesetz steht, solange es nur sein Ziel erreicht: Das Überleben der Verlage zu sichern. Denn die Verlage sind — nach Ansicht der Verlage — die einzigen Garanten dafür, dass die Bevölkerung gut informiert wird. So lange es ihnen gut geht (wohlgemerkt: den Verlagen; das Wohlergehen der Journalisten ist optional), ist das Funktionieren der Demokratie gesichert.

Nun ist es nicht so, dass es der Axel Springer AG schlecht ginge. Der Google-Vertreter auf dem Podium, der Jurist Arnd Haller, zitierte genussvoll aus einer Pressemitteilung des Verlages, in der ihr Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner sagt:

„Axel Springer hat einen neuen Rekord für das Ergebnis eines ersten Quartals erreicht und die Prognose für das Gesamtjahr angehoben – das beweist: Die Transformation in die digitale Welt bietet für ein Inhalte-Unternehmen viel mehr Chancen als Risiken, und die sehr hohen Gewinnmargen der Zeitungen und Zeitschriften zeigen: Der Abgesang auf das Print-Geschäft ist falsch.“

Keese erklärte, dass es nicht der Journalismus sei, mit dem man das Geld im Netz verdiene, sondern Firmen wie idealo.de oder Zanox. Und andere, vor allem regionale Verlage seien nicht so schlau gewesen, sich rechtzeitig an solchen Unternehmen zu beteiligen, um den Journalismus querfinanzieren zu können. Springer kämpft hier also offenbar, wie der Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Till Kreutzer süffisant feststellte, gar nicht für sich selbst, sondern ganz uneigennützig für das Wohlergehen seiner kleineren, erfolgloseren Mitbewerber.

Und wer soll dafür zahlen, dass die Verlage überleben können? Nicht nur Google, sondern vor allem die Allgemeinheit. Die Verleger wünschen sich ein Leistungsschutzrecht, das den gewerblichen Abruf von kostenlos im Intenet verfügbaren Zeitungsartikeln vergütungspflichtig macht. Anscheinend bestellen gerade Firmenkunden in größerer Zahl Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements ab, weil die Inhalte ja kostenlos im Netz verfügbar sind.

Was für eine geniale Idee: Die Zeitungsverleger stellen ihre Produkte freiwillig kostenlos ins Netz, weil sie nicht glauben, dass die Leser bereit sind, dafür Geld zu zahlen, kassieren sie aber über den Umweg eines Leistungsschutzrechtes dann trotzdem dafür ab.

Bei einer früheren Veranstaltung nannte Keese das Beispiel eines Bank-Mitarbeiters, der sich auf frei zugänglichen Online-Seiten von Zeitungen auf einen Kunden vorbereitet. Dafür müsste er in Zukunft eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft zahlen, die die Einnahmen dann an die Verlage (und zu einem noch mit den Gewerkschaften zu verhandelnden Teil an die Urheber) ausschüttet. Aber nicht nur Bank-Mitarbeiter nutzen Inhalte von Online-Medien gewerblich; fast jeder Berufstätige tut es, auch freie Journalisten müssten natürlich zahlen. De facto würde mit dem Leistungsschutzrecht eine Presse- oder Verlags-Subventions-Gebühr auf die zig Millionen Dienst-Computer in Deutschland eingeführt.

Hab ich gerade schon wieder „Subvention“ geschrieben? Nein, „Subvention“ ist das ganz falsche Wort, sagt Springer-Lobbyist Christoph Keese; Subventionen wollen die Verlage nicht, Subventionen sind Geld vom Staat. Aber hier kommt das Geld ja von den Bürgern. Der Staat soll nur die Rechtsgrundlage dafür schaffen.

Hamburger Bankrott-Erklärung

Die deutschen Verleger haben einen überraschenden Durchbruch im Kampf ums Überleben erzielt. Ihre Forderung, im Internet besser behandelt zu werden, ist offenbar auf europäischer Ebene erfüllt worden. In einem „internationalen Abkommen“ wurde festgelegt, „geistiges Eigentum“ künftig besser zu schützen. Das berichtet bereits seit vorvergangenem Donnerstag das große deutsche Online-Portal Bild.de:

Das ist… öhm, wie sag ich’s? Unsinn.

Es hat eine fast beruhigende Konsequenz, dass die Deppen von Bild.de es nicht einmal bei einer Pressemitteilung ihres eigenen Verlages und einem Thema, das der Axel Springer AG augenblicklich am Herzen liegt wie kein zweites, schaffen, korrekt zu berichten. Sie haben das Unterschreiben einer Forderung mit einem „Abkommen“ verwechselt und die Übergabe dieser Forderung mit ihrer Erfüllung — Gott, das ist aber auch schwer auseinander zu halten.

Helmut Heinen, der Präsident des Zeitungsverlegerverbandes BDZV, und sein Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff werden also wohl noch eine Weile Zeit haben, ihre Leistungen im Synchronsprechen zu perfektionieren. (Heinen: „Wir werden es nicht länger hinnehmen, dass aufwändig produzierte Qualitätsinhalte der Verlage von Dritten kommerziell genutzt werden, ohne dass dafür auch nur ein Cent an die Verlage zurückfließt.“ Wolff: „Wir können nicht länger hinnehmen, dass unsere teuer produzierten Qualitätsinhalte von Dritten be­denkenlos kommerziell genutzt werden, ohne dass dafür auch nur ein Cent an die Verlage gezahlt wird.“)

Es ist davon auszugehen, dass die Verleger mit „Qualitätsinhalten“ auch das meinen, was die Produktion bei Bild.de täglich so ausstößt. Weniger klar ist, wer eigentlich die Leute sind, die ihnen diese Inhalte so „kommerziell“ oder gar „bedenkenlos kommerziell“ wegnehmen.

Die Firma Google, die sich — wohl nicht zu unrecht — angesprochen gefühlt hat, hat schon lapidar darauf hingewiesen, dass kein Autor oder Verleger es hinnehmen muss, dass seine Inhalte mithilfe von Suchmaschinen für die Öffentlichkeit auffindbar gemacht werden. Ein einfacher Befehl verwehrt Google den Zugriff und damit die kommerzielle Vermarktung dieser Suchergebnisse durch Google (reduziert allerdings auch die Zahl der Leser dramatisch).

Die bloße Möglichkeit der Verweigerung ist natürlich angesichts der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens und seiner beunruhigenden Intransparenz keine befriedigende Antwort. Aber sie zeigt, dass die Behauptung eines unzulässigen, ungewollten Zugriffs auf Verlagsinhalte abwegig ist. Die Verlage stören sich nicht am Zugriff, im Gegenteil, sie sind abhängig davon. Sie sind nur nicht mehr zufrieden damit, dass sie von Google nur Leser bekommen. Sie wollen auch Geld.


Foto: Axel Springer

Die „Hamburger Erklärung“ (Foto: internationale Version), auf die sich die eingangs erwähnte Falschmeldung von Bild.de bezieht, ist am 8. Juni 2009 von den sechs Hamburger Verlagen Bauer („Coupé“), Springer („Bild“), Ganske („Für Sie“), Gruner+Jahr („Stern“), „Spiegel“ und „Zeit“ unterschrieben worden. Seitdem gibt es eine Art Wettlauf, möglichst viele weitere Unterzeichner zu versammeln. In der Erklärung heißt es:

Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen.

Ich habe bis heute nicht verstanden, wer sich hinter diesen „zahlreichen Anbietern“ verbirgt. Aber die vielen Unterzeichner können mir das ja bestimmt erklären. Und bei der Gelegenheit gleich mit, wen sie meinen, wenn sie schreiben:

„Wir widersprechen all jenen, die behaupten, dass Informationsfreiheit erst hergestellt sei, wenn alles kostenlos zu haben ist.“

Also mal bei ein paar Unternehmen nachgefragt:

  • Beim „Spiegel“ sind leider gerade alle Leute, die mir meine Fragen offiziell beantworten könnten, im Urlaub.
  • Bei der Nachrichtenagentur dpa betont man, die Erklärung nicht unterzeichnet zu haben, sondern sie nur zu „unterstützen“, weshalb man man auch nicht für jede Formulierung einstehen könne. Auch konkrete Beispiele für die „zahlreichen Anbieter“, die die Arbeit anderer im Internet verwenden, möchte Sprecher Justus Demmer nicht nennen. „Aber dass es das gibt, ist unstrittig.“ Ist es?
  • Die Sprecherin des „Zeit“-Verlages ist erst im Urlaub. Ihre Vertretung empfiehlt, falls die Zeit drängt, sich mit den Fragen „an einen der Hauptinitiatoren der ‚Hamburger Erklärung‘, beispielsweise Axel Springer AG, zu wenden“. Als die Sprecherin selbst wieder zurück ist, bittet sie, sich mit den Fragen „direkt an die Verbände“ zu wenden, die Auskunft geben, „also EPC bzw. WAN-IFRA oder VDZ“.
  • Der Verlag Axel Springer bedankt sich bei mir für das „Interesse an Axel Springer“, möchte aber die Fragen nicht beantworten: Man solle sich mit ihnen „direkt an die Verbände: VDZ/BDZV für Deutschland oder EPC/WAN-IFRA auf internationaler Ebene“ wenden.
  • Die Verlagsgruppe Handelsblatt möchte zwar ebenfalls keine Beispiele für die angeblich „zahlreichen Anbieter“ nennen. Sprecher Georg Wallraf erklärt aber:

    Wie beispielsweise dpa mit einer speziellen Software Attributor durchforsten auch wir — derzeit noch anhand von Suchworten — systematisch das Internet, um die Nutzung unserer Artikel zu verfolgen. Dabei stellen wir einerseits häufig Verstöße gegen das Urheberrecht fest, die heute schon aufgrund der Rechtslage verfolgt werden können. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Vielzahl von Adaptionen unserer Inhalte, die wir nicht mit urheberrechtlichen Mitteln bekämpfen können. Es handelt sich dabei z.B. um solche Seiten, die z.B. durch eine Inhaltsbeschreibung unserer Artikel und unter Ausnutzung unseres Logos unsere Stellung als Verlagshaus nutzen, um die Informationen auf ihren Seiten aufzuwerten und dem Leser entsprechende Orientierung zu vermitteln. Konkrete Beispielsfälle will ich hierzu nicht nennen, weil sie nicht Thema einer größeren öffentlichen Auseinanderseztung sein sollen.

    Auf die Frage, wer denn behaupte, dass „alles kostenlos zu haben“ sein muss, verweist er „auf eine auch im Rahmen des Urheberrechtes geführten Diskussion, die eine noch deutlichere Entsprechung auf europäischer Ebene hat“ und nennt als einziges Beispiel den Heise-Artikel über den Vortrag des Münsteraner Urheberrechts-Experten Thomas Hoeren mit der Überschrift: „Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht“.

    Der Artikel ist siebeneinhalb Jahre alt. Er stammt vom 29. Januar 2002. Ich bezweifle auch, dass man der Position von Professor Hoeren gerecht wird, wenn man ihm die Forderung unterstellt, alles müsse kostenlos sein. Gegenüber der „Welt“ hat er erst vor wenigen Tagen unter bestimmten Voraussetzungen für ein Leistungsschutzrecht für Buch-Verleger plädiert — genau das, was die Presseverlage auch fordern.

  • Der Burda-Verlag tut sich schwer, meine Fragen spontan zu beantworten, bietet aber nach eineinhalb Tagen Bedenkzeit folgende Zitate:

    In der Erklärung heißt es: „Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen.“ Können Sie mir Beispiele für solche Anbieter nennen?

    Zum Beispiel die zahlreichen Angebote, die Online-Inhalte aggregieren — allen voran selbstverständlich Google.

    In der Erklärung heißt es: „Wir widersprechen all jenen, die behaupten, dass Informationsfreiheit erst hergestellt sei, wenn alles kostenlos zu haben ist.“ Können Sie mir sagen, wer solche Forderungen vertritt?

    Die Debatte um die kostenlose und freie Nutzung aller Online-Inhalte — auch jener, die derzeit bereits ausreichenden Schutz genießen — zieht ja mittlerweile weite Kreise bis hin zu politischen Initiativen (weitreichende Forderungen in diesem Sinne z.B. http://www.piratenpartei.de/navigation/politik/unsere-ziele.)

    Gut, das mit der Piratenpartei habe ich kommen sehen. Dazu ließe sich jetzt inhaltlich einiges sagen, was die wirklich fordert. Aber man darf vermutlich nicht vergessen, dass die „Hamburger Erklärung“ am Tag nach der Europawahl verabschiedet wurde, bei der die Piraten erdrutschartige 0,9 Prozent der Stimmen erzielten.

  • Gruner+Jahr hat mir eigentlich eine Antwort versprochen (am Montagnachmittag habe ich zum ersten Mal angefragt), das scheint aber noch zu dauern.

    Nachtrag, 23. Juli: Anstelle einer Antwort schreibt mir Gruner+Jahr:

    Zu Frage 1:
    Damit sind alle Anbieter gemeint, die ohne ausdrückliche Zustimmung von Verlagen Inhalte redaktioneller Websites kopieren und auf ihren eigenen Seiten veröffentlichen. Nicht gemeint ist die Verlinkung auf redaktionelle Websites.

    Zu Frage 2:
    Dies spricht vor allem diejenigen an, die einen universellen Zugang, den auch wir befürworten und praktizieren, mit zwingend kostenlosem Zugang verwechseln.

  • Und der Zeitschriftenverlegerverband VDZ hat sich bislang nicht zurückgemeldet, aber ich weiß nicht: Irgendwie habe ich das Gefühl, es lohnt sich nicht, darauf zu warten.

Die Presseverleger haben sich offenkundig zum Ziel gesetzt, mit der „Hamburger Erklärung“ den Erfolg des „Heidelberger Appells“ nachzuahmen — einem Pamphlet, das Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben, und als Diskussionsgrundlage völlig untauglich ist, aber inzwischen von Hans und Franck unterschrieben wurde. Unter der Hand lassen manche keinen Zweifel daran, was für ein grauenhaftes Dokument diese „Hamburger Erklärung“ ist, die offenbar aus dem Bereich des Axel-Springer-Außenministers Christoph Keese stammt (und deren englische Übersetzung, die der EU-Kommission übergeben wurde, bizarrerweise nicht einmal mit dem Original übereinstimmt).

Es ist ein Dokument der Hilflosigkeit, ein ziellos-hysterisches „So tu doch einer was“, bei dem es auf Inhalte nicht ankommt, solange nur möglichst viele mitschreien. Kein Wunder, dass die einzelnen Verlage nicht wissen, was sie genau da unterschrieben haben, oder keine Lust haben, sich dazu öffentlich zu äußern. Es eint sie das Gefühl, dass irgendwer jetzt aber echt mal irgendwas tun muss — und es hilft sogar, die Forderungen nicht zu konkret zu formulieren, sonst fällt noch jemandem auf, wie radikal sie sind.

Burda deutet es wenigstens an: Es geht nicht nur um Google, sondern um Aggregatoren allgemein. In Wahrheit stört die Verleger zum Beispiel schon ein Angebot wie Turi2, das die Nachrichten des Tages (mehr oder weniger gut) zusammenfasst. Mit etwas Pech reicht den Lesern schon der eine Satz, der bei Turi steht, und sie schenken dem Medium, das ihn (womöglich aufwändig) recherchiert hat, nicht einmal mehr einen Klick, der sich in einen (mickrigen) Werbeerlös umwandeln lässt.

Das ist ein Problem, aber um es mit Google zu sagen: „Einige Vorschläge der Nachrichten-Verleger haben die besten Absichten, aber würden die Art, wie das Netz funktioniert, grundlegend verändern — zum Schlechten.“

Ja, da gibt viel zu diskutieren und zu bedenken, und manche Mechanismen des Web, die es erleichtern, Zugang zu Nachrichten und hochwertigen Inhalten zu bekommen, erschweren gleichzeitig die Produktion dieser Nachrichten und hochwertigen Inhalte. Und die Antwort der Verlage auf diese Herausforderung ist es, eine „Hamburger Erklärung“ zu unterschreiben, deren wirre Behauptungen man auf Nachfrage nicht einmal belegen kann oder mag? Wirklich?

 

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