Die Firma Callactive, die für MTV die tägliche Call-TV-Sendung „Money Express“ produziert, überraschte am Dienstag mit einer Pressemitteilung, in der sie erklärte, ihr Hot Button sei sauber. Es handele sich — anders als bei 9Live — um einen rein technischen Zufallsmechanismus, unbeeinflusst von irgendwelchen Mitarbeitern. Der Redakteur gebe nur die Höchstdauer einer Spielrunde vor, und der technische Mechanismus wähle dann einen beliebigen Zeitpunkt aus, zu dem er einen Anrufer auswählt und ins Studio durchstellt.
Schöne Sache. Nur für jeden, der die Callactive-Sendungen kennt, sehr unwahrscheinlich.
Anscheinend gestaltet die Firma Callactive ihre Pressemitteilungen ähnlich wie ihre Fernsehsendungen: Sie versucht, die Leute in die Irre zu führen. Wenn man genau liest, heißt es im Text nämlich:
Die Callactive GmbH, größter Senderunabhängiger Produzent von Partizipations TV im deutschsprachigen Raum und ein
Unternehmen der Endemol Gruppe, hält sich bei der Auswahl der Anrufer im sogenannten Hot-Button Modus strikt an die Anwendungs- und Auslegungsregeln für Gewinnspiele im Fernsehen der Landesmedienanstalten (GewinnSpielReg).(Hervorhebung von mir.)
Selbst wenn das so wäre: Bei „Money Express“ wird kaum im so genannten „Hot-Button Modus“ gespielt. Die weit überwiegende Zeit gilt der „Leitungs-Modus“, eine noch undurchsichtigere Variante, bei der es darum geht, bestimmte, angeblich „offene“ Leitungen, zum richtigen Zeitpunkt zu treffen. Nichts spricht dafür, dass auch dieser Zeitpunkt in Callactive-Sendungen zufällig bestimmt ist.
Die Pressemitteilung von Callactive erinnert mich an einen Zauberer, der seinem Publikum Spielkarten zeigt, damit sie sich überzeugen können, dass sie nicht gezinkt sind, und sie dann vor dem Kartentrick unauffällig gegen andere austauscht.
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Ich habe für einen FAZ-Artikel gestern per E-Mail bei Stephan Mayerbacher, dem Geschäftsführer von Callactive, nachgefragt:
- Gilt das reine Zufallsprinzip, das Sie in Ihrer Pressemitteilung gestern beschrieben haben, ausschließlich für den „Hot-Button-Modus“ oder auch für den Leitungsmodus?
- Seit wann gilt das beschriebene reine Zufallsprinzip in dieser Form?
- Wie ist es zu erklären, dass der „Hot Button“ regelmäßig, auch vergangene Nacht wieder, erst ganz zum Schluss der Sendezeit zuschlägt?
- Ein Spiel, in dem Tiere mit 5 Buchstaben gesucht waren, endete vergangene Nach nach langer Zeit (im Leitungsmodus), ohne dass überhaupt noch jemand durchgestellt wurde. Verstehe ich Ihre Pressemitteilung richtig, dass das im „Hot-Button-Modus“ nicht möglich wäre, weil der Zufallsmechanismus innerhalb der vorgegebenen Zeit auf jeden Fall jemanden auswählt?
- Mehrmals wurden in Spiele gestern Sätze eingeblendet wie „Spiel endet um 2.30 Uhr“ oder „Finaler Countdown“, ohne dass dies den Tatsache entsprach. Inwiefern hält sich CallActive damit an die Vorschrift aus den Gewinnspielregeln, „keinen unzulässigen Zeitdruck aufzubauen“?
Seine Antwort lautet ungekürzt:
Ihre Fragen sind angekommen, vielen Dank dafür. Grundsätzlich ist alles, was es zur Funktionsweise des Hot Button Systems, dass uns von der Fa. mass response Service GmbH bereitgestellt wird, in der Pressemitteilung bereits gesagt worden.
Meine Nachfrage:
Das heißt, ich kann davon ausgehen, dass das beschriebene System ausschließlich für Hot-Button-Runden gilt?
Seine Antwort:
sie können davon ausgehen, dass das, was in der Pressemitteilung steht, der Wahrheit entspricht.
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Mayerbacher ist nicht zimperlich, was den Umgang mit Kritikern angeht. Im Forum call-in-tv.de veröffentlichte er den Namen eines Mannes, der sich bei der Bayerischen Landesmedienanstalt (BLM) über eine „Money Express“-Sendung beschwert hatte. Am 14. Mai schrieb Mayerbacher im Forum:
Lieber [Benutzername im Forum] alias [Realname], Ihre Identität ist erwiesener Maßen bekannt. Sie heißen im echten Leben [Realname]. Sie selbst rühmen sich im Forum Call-in-TV.de am 14. April damit, über unsere Sendung MoneyExpress am 20.3. eine Beschwerde an alle LMAs übermittelt zu haben. Da es in der Folge nur eine Beschwerde an alle LMAs gab, nämlich von Ihnen Herr [Realname], ist ihre Identität mehr als klar, insofern möchte ich richtig stellen, dass es sich hier mitnichten um eine falsche Verdächtigung Ihrer Person handelt, sondern ausschließlich um denklogische Rückschlüsse.
MFG SM
Mayerbacher veröffentlichte nicht nur den Namen des Beschwerdeführers, sondern nannte auch zwei Pseudonyme, unter denen er seiner Meinung nach im Forum angemeldet sei:
Herr [Klarname] hat mit mir Kontakt aufgenommen und behauptet, er sei nur der User [Benutzername 1] im Forum call-in-tv.de, das glauben wir ihm jedoch nicht, da es sehr stichhaltige Beweise gibt, das er auch der User [Benutzername 2] ist, aber natürlich können wir uns auch irren. Herr [Klarname] hat uns nicht darauf hingewiesen, dass er anonym bleiben möchte.
Mayerbachers Vorgehen wurden von Forenbenutzern als Einschüchterungsversuche gewertet, könnten ihn nun aber in Schwierigkeiten bringen. Der Anwalt Frank Metzing, der u.a. den Betreiber des Call-in-TV-Forums vertritt, hat eine Beschwerde eingereicht und die zuständige Behörde aufgefordert, wegen Verstoß gegen das Bayerische Datenschutzgesetz gegen Mayerbacher zu ermitteln. Er habe die persönlichen Daten zu „sachfremden Zwecken“ verwendet: und den Namen des Beschwerdeführers „in unbelehrbarer Weise … mehrmals — trotz rechtlicher Belehrung — hartnäckig immer wieder gepostet“. Gegen Mayerbacher solle deshalb ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeld verhängt werden.
Aber auch gegen die zuständigen Mitarbeiter der BLM soll nach dem Willen von Anwalt Metzing ermittelt werden. Es sei nicht einzusehen, warum die Behörde die persönlichen Daten des Beschwerdeführers überhaupt an den betroffenen Produzenten weitergeleitet habe. (In der Datenschutzerklärung auf der offiziellen Seite der Landesmedienanstalten für Programmbeschwerden heißt es: „Meine Daten werden nur dann an einen Rundfunkveranstalter weitergeleitet, wenn ich dies bei Abgabe der Beschwerde ausdrücklich wünsche.“) Wenn die Menschen damit rechnen müssten, dass ihre Namen hinterher von denen, über die sie sich beschwert haben, öffentlich gemacht werden, könnte das „etwaige Beschwerdeführer davon abhalten, von ihrem Recht auf Einleitung rechtsstaatlicher Verfahren Gebrauch zu machen“, argumentiert Metzing.
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Auch „MEX“, das Wirtschaftsmagazin des hr-fernsehens, berichtet heute Abend ab 21.10 Uhr über die Call-TV-Shows. In der Sendung widerspricht der hessische Staatsminister Stefan Grüttner den Landesmedienanstalten, die beteuern, sie könnten die Verstöße der Sender nur auf der Basis unverbindlicher Vereinbarungen ahnden. „Es ist nicht nur Aufgabe der Landesmedienanstalten einmal eine Lizenz auszustellen. Sondern auch anschließend die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben zu überprüfen“, sagte Grüttner.