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DFB zwingt Jens Weinreich in die Knie

Jens Weinreich und der Deutsche Fußball-Bund haben ihren Rechtsstreit beigelegt.

Der Sportjournalist Weinreich erklärt, dass er DFB-Präsident Theo Zwanziger nicht in die Nähe eines Volksverhetzers rücken wollte, als er ihn einen „unglaublichen Demagogen“ nannte. Der DFB erklärt, dass er Weinreich nicht in seiner Arbeit behindern wollte, als er Lügen über ihn verbreitete (das mit den Lügen erklärt der DFB natürlich nicht).

Der DFB wird sein bislang erfolgloses Unterlassungsverfahren gegen Weinreich nicht weiter verfolgen. Und Weinreich wird nicht darauf beharren, dass der DFB die Gegendarstellung veröffentlichen muss, die er gerichtlich bereits durchgesetzt hatte.

Ich verstehe sehr gut, dass Jens sich auf diesen Vergleich eingelassen hat. Aber er bedeutet aus meiner Sicht, dass der DFB, der sowohl juristisch als auch publizistisch in dieser Auseinandersetzung bislang der klare Verlierer war, nun als Sieger vom Platz geht. Dass der Verband nicht einmal dazu gebracht werden konnte, eine Gegendarstellung gegen seine verleumderische Pressemitteilung über Weinreich abzudrucken, spricht Bände.

Die Zermürbungstaktik des DFB und seines Anwaltes (dessen Kanzlei in anderen Fällen auch mich vertritt) ist voll aufgegangen. In den vier Verfahren, die das ehemalige Call-TV-Unternehmen Callactive und ihr Geschäftsführer Stephan Mayerbacher gegen mich angestrengt haben (der mir neuerdings unaufgefordert Mails mit möglicherweise brisanten Dokumenten über angebliche Mauscheleien zwischen 9Live und der Bayerischen Landesmedienanstalt schickt), habe ich erlebt, wieviel Kraft, Zeit und Geld eine solche Auseinandersetzung kostet. Während ein Mann wie Theo Zwanziger einen ganzen Stab von Juristen und PR-Leuten kommandieren kann, um mit allen Mitteln seine Ehre und seinen Stolz zu verteidigen, ist für einen Freien Journalisten wie Jens Weinreich jede Verhandlung nicht nur mit Kosten, sondern auch mit Einnahmeverlusten und einer erheblichen psychischen Belastung verbunden.

Jens Weinreichs Bitte um Spenden hat eine verdiente und, wie ich finde, sensationelle Resonanz gefunden: Rund 860 verschiedene Menschen gaben insgesamt knapp 22.000 Euro. Das ist nicht nur, aber auch ein Beweis dafür, wieviel Solidarität im regelmäßig verfluchten Internet zu finden ist und ich bin ein bisschen stolz darauf, einen kleinen Beitrag dazu geleistet zu haben.

Aber letztlich ist es mit all dem Geld nicht getan. Es geht darum, immer wieder die Kraft aufzubringen, die Zumutungen und Drohungen der Gegenseite auszuhalten. Und es geht darum, für sich die Entscheidung zu treffen, ob man wirklich einen erheblichen Teil des eigenen Lebens mit einer so unproduktiven Auseinandersetzung verschwenden will, die man letztlich nicht gewinnen kann, egal wie sie formal ausgeht: Weil jeder Sieg so teuer mit eigener Energie erkauft ist, während die Gegenseite gelassen den Einsatz immer weiter erhöhen kann.

Wie gesagt: Ich verstehe die Entscheidung von Jens sehr gut, und vermutlich ist es sogar die richtige Entscheidung. Aber machen wir uns nichts vor: Der DFB hat durch den Vergleich klar gewonnen. Jedem Kritiker, der es wagen könnte, von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen und den DFB-Präsidenten in einer Form zu kritisieren, die ihm nicht passt, wird es eine Warnung sein.

Nachtrag. Auch lesenswert: Alexander Svenssons Interpretation des Vergleichs, die sich eigentlich nicht so sehr von meiner unterscheidet, aber einen deutlich positiveren Tenor hat.

Zwanziger — Weinreich 0:3

Das ist vorläufig alles, was aktuell von der mit Halb- und Unwahrheiten gespickten Pressemitteilung übrig geblieben ist, die der Deutsche Fußballbund (DFB) vor zwei Wochen an zig Politiker, Funktionäre und andere Prominente mit der Bitte um Verbreitung geschickt hat:

Jens Weinreich hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Verband verbietet zu behaupten:

  • er habe seinen Präsidenten Theo Zwanziger „ohne Anlass“ einen „unglaublichen Demagogen“ genannt,
  • er habe zur Vermeidung einer Klage eine entschuldigende Erklärung abgegeben,
  • er habe durch die Formulierung „die Grenzen der Meinungsfreiheit eindeutig überschritten“, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass das Kammer- und das Landgericht Berlin in den Äußerungen zulässige Meinungsäußerungen sah.

Mehr natürlich in Jens Weinreichs Blog.

Nachtrag, 17:40 Uhr. Der DFB zeigt sich als schlechter Verlierer, macht erneut eine Kehrtwende und kündigt an, nun Klage gegen Jens Weinreich zu erheben. Nach Ansicht des DFB hätte der Journalist offenbar die über ihn vom DFB verbreiteten Unwahrheiten als Versuch einer „gütlichen Beilegung des Verfahrens“ akzeptieren sollen.

Nachtrag, 19:40 Uhr. Der DFB hat seine alte Pressemitteilung umgeschrieben, um der Einstweiligen Verfügung gerecht zu werden. Vorher und nachher kann man hier vergleichen [via Lobservateur in den Kommentaren].

Neues vom DFB in Sachen Weinreich

(Alles zur Vorgeschichte der Auseinandersetzung zwischen DFB-Präsident Theo Zwanziger und dem freien Journalisten Jens Weinreich hier im Blog und bei Weinreich selbst; eine gute Zusammenfassung bietet der „Direkte Freistoß“.)

Am Montag dieser Woche habe ich Harald Stenger, dem Pressesprecher des Deutschen Fußball-Bundes, eine E-Mail mit Fragen zu der erstaunlichen Presseerklärung seines Verbandes geschickt, in der er Weinreich angriff. Heute hat mir DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch geantwortet. Ich veröffentliche seine Antworten, wie vom DFB gewünscht, ungekürzt. (Alle Links von mir.)

Herr Niersbach schreibt von einer grundlosen Diffamierung „in – mehr oder weniger anonymen – Internetblogs“. Können Sie mir ein Blog nennen, das Niersbach damit meint?

Koch: Natürlich soll damit nicht gesagt werden, dass Jens Weinreich anonym bloggen würde. Vielmehr ist damit abstrakt gemeint, dass in Internetblogs zahllose User und vielfach unter Pseudonymen sich an Debatten beteiligen, deren Verfasser nicht mehr direkt, sondern nur noch durch Teilnahme an der Blogdiskussion ansprechbar sind.

Sie schreiben, Weinreich habe „über seinen Anwalt am 11. November 2008 dem DFB eine Erklärung zukommen lassen“. Handelt es sich bei dieser Erklärung um das von Jens Weinreich in seinem Blog veröffentlichte Schreiben vom 14. November 2008?

Koch: Nein, es handelt sich nicht um eine Erklärung vom 14. November, sondern um eine Erklärung vom 12. November. Wir haben dies auch in unserem Schreiben zur gemeinsamen Presseerklärung von VDS und DFB [gemeint ist DJV] richtig gestellt (siehe auch nächste Antwort).

Sie schreiben, Weinreich habe am 6. November in einem Blogeintrag klargestellt, dass er den Begriff „Demagoge“ nicht im Sinne von „Volksverhetzer“ gemeint habe. Warum hat Herr Dr. Schertz dann noch vier Tage später, am 10. November, von Weinreich genau diese Klarstellung gefordert?

Koch: Der DFB war bemüht, die Auseinandersetzung in einer beide Seiten zufriedenstellenden Weise zu beenden. Das sollte aus Sicht des DFB aber nicht durch ergänzende oder klarstellende Blogeinträge, sondern durch ein persönliches Schreiben von Herrn Weinreich erfolgen. In der Sache selbst, die zwischenzeitlich leider fast vollständig in den Hintergrund gestellt wird, geht es nämlich weiterhin darum, dass Dr. Zwanziger mit der Bezeichnung „unglaublicher Demagoge“ persönlich verunglimpft worden ist. Als Dr. Theo Zwanziger von mir kurz vor Einreichen der auf Unterlassung und Widerruf abzielenden Klageschrift davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass Herr Weinreich erstmals am 12. November (also nicht am 11. November, wie irrtümlich in unserer Pressemitteilung angegeben) uns gegenüber schriftlich erklärt hatte, eine andere Deutung des Begriffs „unglaublicher Demagoge“ für sich in Anspruch zu nehmen und somit durch ein Schreiben seines Anwalts zum Ausdruck brachte, dass er Dr. Theo Zwanziger nicht in die Nähe nationalsozialistischer Propaganda rücken will, war aus Sicht des DFB der Kern des Streits erledigt und unser Anwalt wurde beauftragt, alles Weitere auf dieser Ebene abzuwickeln. Zuvor hatte Herr Weinreich diese Erklärung lediglich in seinem Internet-Blog abgegeben, was für uns allerdings nicht ausreichend war..

Sie schreiben, Weinreich habe diese Klarstellung am 6. November „nach dem Verfassen der Klageschrift“ veröffentlicht. Sie stellen Weinreichs Klarstellung als eine Reaktion auf die Androhung einer Klage dar. Wie kann Weinreich schon am 6. November auf eine Drohung vom 10. November reagieren?

Koch: Die juristische Auseinandersetzung zwischen Dr. Zwanziger und Herrn Weinreich lief bekanntlich bereits seit vielen Wochen und war nicht abgeschlossen. Nachdem das Amtsgericht und das Kammergericht Berlin Herrn Dr. Zwanziger einstweiligen Rechtsschutz verweigert hatten, war – wie bei solchen Verfahren üblich – durch Herrn Dr. Zwanziger und den DFB zu entscheiden, ob ein Hauptsacheverfahren durchgeführt werden soll oder nicht. Dies war Herrn Weinreich bestens bekannt und wir haben am Morgen des 6. November entschieden, vor Einreichen der Klage über die Anwälte nochmals Herrn Weinreich eine letzte Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Herr Weinreich hat in seinen Blog am 6. November um 11.53 Uhr, also nach unserer Entscheidung am Morgen, die Klage einzureichen, eine Erklärung gestellt, die wir als Basis für eine außergerichtliche Einigung gesehen haben. Dies wurde dann in einem Schreiben seines Anwalts vom 12. November erstmals uns gegenüber schriftlich zum Ausdruck gebracht.

Sie schreiben, Weinreich habe sich der Rufschädigung schuldig gemacht und zitieren Herrn Dr. Koch mit den Worten, Weinreich habe Herrn Zwanziger indirekt als Volksverhetzer bezeichnet. Ist Ihnen bekannt, dass zwei Berliner Gerichte Weinreichs Äußerung für zulässig erklärt haben und der Deutung von Herrn Dr. Koch widersprochen haben?

Koch: Die beiden Berliner Gerichte haben einstweiligen Rechtsschutz verweigert und keine Entscheidung in der Sache selbst, d.h. in der Hauptsache getroffen. Dies wäre erst im Rahmen einer mündlichen Verhandlung juristisch zu klären gewesen.

Sie zitieren Herrn Dr. Koch mit den Worten, Weinreich habe „nun erstmals in angemessener Form gegenüber Theo Zwanziger versichert, diese Deutung [des Wortes ‚Demagoge‘ als ‚Volksverhetzer‘] sei nicht von ihm beabsichtigt gewesen“. Warum waren die früheren öffentlichen Erklärungen von Weinreich, zum Beispiel am 22. Oktober in seinem Blog nicht ausreichend? Damals schrieb Weinreich über diese Deutung: „Ich weiß nicht, wie man darauf kommt, so etwas zu behaupten. Dass ich dem kolossal widerspreche, wiederhole ich gern noch einmal.“

Koch: Blogeinträge mögen für die Internetcommunity ausreichende Erklärungen sei. Für den DFB stellen sie keine zufriedenstellende Reaktion auf missverständliche, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens attackierende und verunglimpfende Äußerungen dar. Deshalb waren die Blog-Einträge von Herrn Weinreich am 22. Oktober und 6. November für uns nicht ausreichend.

Soweit die Antworten des DFB.

Mir ist bewusst, dass kaum ein Außenstehender mehr dieses Gewirr von Terminen und Erklärungen durchschauen und auch nur annähernd rekonstruieren kann, was Wahrheit und was Lüge ist. Und dass sich die Diskussion längst wegentwickelt hat von diesen Detailfragen, die mir noch am Montag relevant schienen.

Aber als ein Indiz dafür, wie heillos sich der DFB bei seinem Versuch, Weinreich zu diffamieren, in seinen eigenen Halb- und Unwahrheiten verstrickt hat, kann man die Widersprüche festhalten, was Blogs angeht: Wenn jemand in einem Blog etwas äußert, das Herr Zwanziger als ehrenrühig ansieht, handelt es sich also um eine öffentliche Stellungnahme, gegen die man mit aller Härte vorgehen muss. Wenn jemand in einem Blog mögliche Missverständnisse ausräumt, handelt es sich aber um nicht ernst zu nehmendes Zeug, das jenseits einer „Internetcommunity“ niemand zur Kenntnis nimmt?

(Der DFB hat mich zwar darum gebeten, seine Antworten komplett zu veröffentlichen. Ich habe aber davon abgesehen, hier auch die Änderungen eines teils deutlich abweichenden Entwurfes zu dokumentieren, die in dem Word-Dokument mit den Antworten noch sichtbar waren. Ich hoffe, der DFB ist mir nicht böse.)

Nachtrag, 19:15 Uhr. Auf sueddeutsche.de kann man Theo Zwanziger über viele Zeilen bei der Selbstdemontage zusehen.

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Über Abmahnungen

Ich warte auf den Tag, an dem mich jemand verklagt, weil ich ihn klagefreudig genannt habe.

· · ·

Der bekannte Berliner Medienanwalt Christian Schertz möchte nicht mit dem verstorbenen Münchner Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth verglichen werden. Er meint, dass der Vergleich mit dem als Betrüger verurteilten und für seine umstrittenen Abmahnungen berüchtigten Gravenreuth abwegig ist — das finde ich auch. Und er meint, dass dieser Vergleich deshalb unzulässig ist — das finde ich nicht.

Woher kommt der Gedanke, dass man Dinge, die einem nicht gefallen, mit der Hilfe von Anwälten und Gerichten aus der Welt schaffen lassen kann? Wenn das nicht mit Meinungsfreiheit gemeint ist: dass Leute frei finden und sagen können, an wen ich sie erinnere, egal wie ungerecht mir das erscheinen oder wie unvorteilhaft das für mich sein mag — was denn dann?

Schertz, der sich gerne als Kämpfer für das Gute stilisiert und als Rechtsberater unter anderem die Freiheit der ARD verteidigt hat, einen plumpen Anti-Scientology-Film auszustrahlen, hat in eigener Sache eine besondere Vorstellung von den Grenzen der Meinungsfreiheit. Er hat seinen Dauerfeind, den Gerichtsreporter Rolf Schälike, wegen verschiedener Kommentare hier im Blog abmahnen lassen. Es geht dabei nicht nur um (möglicherweise falsche) Tatsachenbehauptungen. Schälike hatte u.a. kommentiert:

Beide Anwälte [Schertz und Gravenreuth]- der eine post mortal, der andere heute noch – haben einen nachvollziehbaren Grund von der Rechtsprechung enttäuscht zu sein.

Schertz‘ Anwalt forderte deshalb eine Unterlassungserklärung von Schälike:

In diesem Beitrag setzen Sie unseren Mandanten und sein rechtliches Vorgehen mit den Methoden und dem Vorgehen des verstorbenen Rechtsanwalts von Gravenreuth dar [sic]. Dies muss mein Mandant nicht hinnehmen.

Schälike hat mich aufgrund des rechtlichen Vorgehens von Schertz gegen ihn gebeten, alle seine Kommentare unter den entsprechenden Einträgen zu löschen. Doch das ist nicht nur eine Privatfehde. Schertz meint es auch von anderen nicht hinnehmen zu können oder zu müssen, mit Gravenreuth verglichen zu werden.

· · ·

Ich hatte in den vergangenen Wochen mehrfach wieder Kontakt zu dem Anwalt von Stephan Mayerbacher, einem Geschäftsmann aus der Call-TV-Branche, der bereits mehrfach juristisch gegen mich vorgegangen ist. Diesmal bekam ich keine Abmahnungen, sondern wurde „im Guten“ auf Kommentare in diesem Blog hingewiesen, die Herr Mayerbacher für unzulässig hält.

Unter anderem wurde ich aufgefordert, den von einem Kommentator geäußerten Verdacht zu löschen, „Herr Mayerbacher durchsuche Internetforen und -blogs nach abmahnfähigen Beiträgen“, denn das sei unwahr.

Man kann das für eine Form von Ironie halten, wenn jemand seinen Anwalt damit beauftragt, den Betreiber eines Blogs darauf hinzuweisen, dass die Behauptung, er durchsuche Blogs nach abmahnfähigen Beiträgen, abmahnfähig ist. Es ist nur nicht so witzig, so lange man davon ausgehen muss, dass das Hamburger Landgericht darüber nicht lachen kann, sondern im Zweifel einen Beweis dafür will, dass Herr Mayerbacher tatsächlich Blogs und Foren durchsucht und sie nicht vielleicht durchsuchen lässt oder, ganz ohne Suche, zufällig immer wieder auf diese abmahnfähigen Beiträge stößt. Weil ich tatsächlich nicht weiß, was Herr Mayerbacher so in seiner Freizeit macht (aktuell weiß ich nicht einmal, was er beruflich macht), habe ich den entsprechenden Kommentar gelöscht.

Der Anwalt hatte mich auch gebeten, einen Kommentar zu löschen, in dem jemand schreibt, dass Mayerbacher seinen Sitz im Verwaltungsrat des Schweizer Fernsehsenders Star TV „abgegeben hat bzw. abgeben durfte“. Die Formulierung suggeriere, Mayerbacher habe seine Verwaltungsratstätigkeit unfreiwillig aufgegeben, was unwahr sei. Das tut sie meiner Meinung nach nicht, weshalb ich den Kommentar nicht gelöscht habe. Wenn selbst eine solche Formulierung nicht erlaubt wäre, eine bloße Umschreibung des „keine Ahnung, warum der gegangen ist, ob’s freiwillig war?“ schon unzulässig wäre, könnten wir’s wirklich gleich lassen mit der Meinungsfreiheit.

· · ·

Mayerbachers Anwalt sieht in ein paar kryptischen Beiträgen tief in den Kommentarspalten dieses Blogs ein „Kesseltreiben“ gegen seinen Mandanten, das der sich nicht gefallen lassen müsse. Und er fügte den bemerkenswerten Satz hinzu: „Ich sehe auch nicht, worin der Wert für Ihren Blog liegen soll.“

Diese Leute — nicht nur dieser Anwalt oder sein Mandant, sondern viele andere — haben das elementare Prinzip der Meinungsfreiheit nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, dass sie ein Wert an sich ist. Dass sie auch Beiträge schützt, die nach irgendwelchen subjektiven oder objektiven Maßstäben wertlos sind. Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes lautet nicht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, solange es sich um ein wichtiges Thema handelt und ein Interesse der Öffentlichkeit an dieser Meinung besteht.“

Man kann diesen Leuten das Missverständnis nicht einmal verübeln, denn die Hamburger und Berliner Gerichte, vor die sie in einer langen Karawane ziehen, um ihre vermeintlichen oder tatsächlichen Ansprüche durchzusetzen, sind dem gleichen Missverständnis erlegen. Seit einigen Wochen haben sie das sogar schwarz auf weiß, formuliert vom Bundesverfassungsgericht. Es erklärte den Berliner Richtern, dass das Persönlichkeitsrecht eines Menschen

seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (…).

Das Bundesverfassungsgericht fürchtete,

dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem — hier als gering erachteten — öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte schließlich,

dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.

Adressat dieser Grundrechts-Nachhilfe waren formal die Berliner Gerichte, de facto aber auch Christian Schertz, der ursprünglich geklagt und zunächst gewonnen hatte. Auf der langen Liste von Dingen, die er glaubt, trotz Meinungsfreiheit nicht hinnehmen zu müssen, steht nämlich auch das wahrheitsgemäße Zitieren aus einer E-Mail, die er als Antwort auf eine bissige Presseanfrage geschrieben hatte und in der er — wie es seine Art ist — gleich wieder mit juristischen Konsequenzen drohte.

· · ·

Nun ist es eine schöne Sache, dass die obersten deutschen Gerichte der systematischen Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit durch die Hamburger und Berliner Pressekammern zunehmend widersprechen. Aber der Weg zu diesen obersten Gerichten ist weit und teuer.

Ende vergangenen Jahres hat Stephan Mayerbacher beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, die mir praktisch untersagt, eine Verbindung herzustellen zwischen ihm und Vorwürfen, die gegen bestimmte Firmen erhoben werden, für die er in verschiedenen Formen gearbeitet hat. Es bestand aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes zwar eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass ich diese Auseinandersetzung in letzter Instanz gewinnen könnte. Aber in der ersten und zweiten Instanz in Hamburg waren meine Aussichten gleich null, so dass ich auf den langen, teuren Rechtsstreit (mit natürlich ungewissem Ausgang) verzichtet, den Blogeintrag gelöscht, die einstweilige Verfügung akzeptiert und die Anwalts- und Gerichtskosten von deutlich über 2000 Euro gezahlt habe.

Am ärgerlichsten daran ist, dass das jeden Kommentar zu dem Thema in meinem Blog oder jede künftige Berichterstattung von mir über Mayerbachers Geschäfte äußerst heikel macht. Nicht ohne Grund hängt sein Anwalt an die Mails, die er mir „im Guten“ schickt, immer mal wieder das PDF mit der einstweiligen Verfügung.

· · ·

Nun gibt es sicherlich schwerwiegendere Fälle als die hier genannten, in denen irgendwelche mächtigen oder jedenfalls finanzkräftigen Gruppen oder Unternehmen versuchen, Berichterstattung über sich zu verhindern. Aber gerade die Alltäglichkeit, die Abmahnungen und einstweilige Verfügungen geworden sind, finde ich beunruhigend.

Für erstaunlich viele Menschen, Gruppen und Unternehmen scheint es ganz normaler Bestandteil des Repertoires einer Auseinandersetzung zu sein, anderen ihre Äußerungen zu verbieten. Das ist nicht nur ein juristisches Problem, sondern auch ein gesellschaftliches und kulturelles.

Ein Beispiel.

Vor kurzem beklagte sich Alexander Görlach in seinem konservativen Online-Magazin „The European“, dass der neue Chefredakteur Michael Naumann das konservative Print-Magazin „Cicero“ nach links rücken wolle. Görlach war früher selbst bei „Cicero“ und schien sehr, sehr aufgeregt über das, was da bei seinem alten Blatt passierte, das offenbar — unbemerkt von der Öffentlichkeit — bislang eines der erfolgreichsten und wichtigsten Medien der Republik war. Die „Cicero“-Mitarbeiter flüchteten massenhaft vor Naumann und seinen linken Meinungsdiktaten, hyperventilierte Görlach: „Cicero ist erledigt.“ Außerdem habe Naumann einen Dienstwagen erwartet, aber keinen bekommen, was sicher irgendwas beweisen sollte.

Naumann antwortete, dass das „alles Quatsch“ sei, sponn, dass das ein „schlechtes Licht auf den Online-Journalismus“ werfe, und widersprach auch der Sache mit dem Dienstwagen. Aber er beließ es nicht dabei. Er schickte über seinen Anwalt auch eine teure Abmahnung. Der „Berliner Zeitung“ erklärte er: „Geht man gegen solche Artikel nicht juristisch vor, bleiben sie ewig an einem hängen.“

Was für ein Irrsinn. Der Artikel auf „The European“ ist zwar jetzt gelöscht. Aber die Zitate aus ihm in den Fachmedien wirken nun viel überzeugender als in ihrem ursprünglichen, von merkwürdiger persönlicher Gekränktheit durchweichten Gesamttext. Glaubt Naumann wirklich, dass die Menschen nun seiner Version der Dinge glauben, weil Görlach eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat? Hat Görlach das getan, weil er eingesehen hat, dass Fakten falsch waren, oder doch nur, weil er eine noch kostspieligere Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden wollte?

Naumann glaubt womöglich, dass er den Anwalt einschalten musste, um zu beweisen, dass die Behauptungen wirklich falsch sind. Als würden Anwälte nicht gerade dann gerne eingeschaltet, wenn Behauptungen wahr sind.

Vielleicht wollte er aber auch nur das gute Gefühl haben, jemandem gezeigt zu haben, wo der Hammer hängt. Das ist als psychologisches Moment sicher nicht zu unterschätzen, diese Genugtuung, dass jemand einem schwarz auf weiß gibt, etwas nicht mehr behaupten zu wollen — und dafür sogar Geld zahlen muss.

Zu einer gerichtlichen Entscheidung kam es in diesem Fall gar nicht mehr, weil Görlach die geforderte Unterlassungserklärung abgab. Aber auch die hätte vermutlich keine Klarheit in der Sache gebracht. Natürlich lässt sich so eine einstweilige Verfügung gut verkaufen. Und womöglich gibt es sogar noch zwei, drei Ahnungslose, die glauben, einer solchen Entscheidung läge eine Art Beweisaufnahme zugrunde, in der die Richter gründlich prüfen, womöglich noch Zeugen anhören und dann quasi ein fundiertes, offizielles Urteil darüber abgeben, welche Version der Wahrheit die richtige ist. (So ist es nicht.)

Es ist traurig, das einem alternden Publizisten wie Naumann erklären zu müssen, aber es gibt etwas, das viel überzeugender ist als die (Fehl-)Urteile komischer Richter: Argumente.

Mir will nicht in den Kopf, warum ausgerechnet Journalisten und Medien, die selbst beste Möglichkeiten haben, ihre Widersprüche zur Darstellung anderer zu veröffentlichen, falsche Tatsachenbehauptungen gerade zu rücken und ungerechtfertigte Unterstellungen zu entkräften, glauben, sie müssten zu einem Gericht rennen. Selbst ein Henryk M. Broder, der ein gewaltiges Arsenal sprachlicher Waffen und Knallkörper zur Verfügung hat und auf sein Recht pocht, davon ohne Rücksicht auf Verluste Gebrauch zu machen, hat keine Hemmungen, anderen mit Hilfe von Anwälten und Richtern den Mund verbieten zu wollen.

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Angenommen, jemand schreibt, „der Niggemeier ist schlimmer als Hitler“. Bestimmt müsste ich das nicht hinnehmen. Aber warum sollte ich dagegen vorgehen? Spricht angesichts eines solchen Vergleichs nicht alles dafür, darauf zu vertrauen, dass auch andere Leute ihn für abwegig halten — und der Vergleich nicht mir schadet, sondern demjenigen, der ihn macht?

Wenn es völlig abwegig ist, die Anwälte Schertz und Gravenreuth miteinander zu vergleichen, muss Schertz nicht dagegen vorgehen. Dadurch, dass er es doch tut, demonstriert er paradoxerweise nicht nur seine Macht, sondern auch fehlendes Selbstbewusstsein. Er könnte den Vergleich sonst einfach aushalten. Oder glaubt er ernsthaft, dass er, sobald er erfolgreich jeden dieser Vergleiche aus dem Internet geklagt hat, von niemandem mehr für so ähnlich wie Gravenreuth gehalten wird? Dass sich Meinungen genauso verbieten lassen wie Meinungsäußerungen? (Ganz abgesehen natürlich von dem schönen Paradoxon, dass er mit jeder dieser Klagen dem Mann ähnlicher scheint, dem er nicht ähnlich sein will.)

Was genau hat sich jemand wie der DFB-Chef Theo Zwanziger davon erhofft, Jens Weinreich zu verklagen, weil der ihn in einem konkreten Zusammenhang als „Demagogen“ bezeichnet hat? Glaubt er, dass seine Kritiker ihn nicht mehr für einen „Demagogen“ halten würden, wenn er ihnen verbietet, ihn öffentlich so zu nennen?

Natürlich schadet es einer Debatte, wenn sie Grenzen überschreitet, wenn Beleidigungen oder Verleumdungen überhand nehmen. Aber im Moment sehe ich unser Diskussionskultur nicht von den Auswüchsen falsch verstandener Meinungsfreiheit bedroht, sondern von den Exzessen einer ausartenden Abmahnunkultur. Im Zweifel ist mir eine Welt lieber, in der zuviel herumkrakeelt wird, als eine, in der jeder damit rechnen muss, dass ihn jedes falsche Wort (und viele wahre) viel Geld kostet.

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Natürlich gibt es Fälle, in denen es legitim ist oder sogar notwendig sein kann, Veröffentlichungen verbieten zu lassen (und es haben nicht einmal alle dieser Fälle mit der „Bild“-Zeitung zu tun). Aber müsste das in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht das letzte Mittel sein? Eine drastische Maßnahme für besonders drastische Fälle — anstatt ein Routinewerkzeug in jeder Auseinandersetzung? Es ist völlig das Bewusstsein dafür abhanden gekommen, was für ein einschneidender Schritt das ist: jemandem zu verbieten, etwas zu sagen.

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Vielleicht ist das bei Leuten wie Christian Schertz auch eine berufliche Deformation. Der Anwalt käme gar nicht mehr auf den Gedanken, dass er einer falschen oder irreführenden Aussage einfach widersprechen und damit Menschen überzeugen könnte. Er lässt sie löschen. Sie muss verschwinden, als hätte es sie nie gegeben.

Es geht diesen Leuten nicht mehr darum, sich Gehör zu verschaffen. Es geht ihnen darum, die anderen zum Schweigen zu bringen.

Das ist eine nachvollziehbare Vorgehensweise bei dubiosen Geschäftemachern, deren Abzockmodelle von jeder öffentlichen Debatte über ihre Hintergründe und Funktionsweisen bedroht sind. Für alle anderen müsste sie sich verbieten.

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Durch den Gang zum Anwalt und zum Gericht wird aus einer Auseinandersetzung um Wahrheit zu einer, in der regelmäßig nicht derjenige gewinnt, der Recht hat, sondern der sich die Auseinandersetzung leisten kann. Der Mächtige gewinnt.

Mich hätte sehr interessiert, wie Springer oder die „Welt“ ihre Abmahnung gegen BILDblog neulich öffentlich begründet hätten. Der Kampf um die Wahrheit oder das Recht auf eine korrekte Darstellung kann es ja nicht sein, dafür hätte es ein Anruf oder eine E-Mail getan. Natürlich war das eine reine Machtdemonstration.

Und so wunderbar es ist, dass unsere Leser uns in einem solchen Maß unterstützt haben, dass uns auch vor weiteren Machtdemonstrationen erst einmal nicht bange sein muss, und so sehr ich mich freue, dass auch Stefan Aigner von regensburg-digital.de für seinen Kampf gegen das Bistum Regensburg viele Tausend Euro bekommen hat — das kann es doch auf Dauer nicht sein, dass die Blogger und ihre Fans und Leser diesen Wahn auch noch selbst finanzieren.

· · ·

Dieser Text hat keinen Schluss. Das liegt daran, dass er in den nächsten Tagen weiter geht.

Haften für eigene Zitate an fremder Stelle?

Der Sportartikelhersteller Jako hat also den Blogger Frank alias Trainer Baade abgemahnt, weil der sich abfällig über die Marke geäußert hat. Der Blogger löschte den Eintrag und unterschrieb eine Unterlassungserklärung. Doch das Unternehmen fand einen Teil seiner „Schmähkritik“ später an anderer Stelle im Netz wieder: auf der Seite eines Newsaggregators namens „Newstin“, der automatisch mit kurzen Anrissen auf ungezählte Internetseiten verlinkt. Damit hat Baade zwar nichts zu tun, aber Jako forderte wegen des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von über 5000 Euro.

„Spiegel Online“ schreibt über die Aufregung, die darüber entstanden ist:

Ganz besonders ein Satz aus dem Schreiben erregt die Gemüter: Selbst, wenn Baade seinen Artikel „nicht selbst bei ‚Newstin‘ eingestellt hat, so hat er es doch unterlassen, das Internet darauf zu prüfen, dass seine Aussagen nicht anderswo veröffentlicht werden“. Das ist aus Sicht nicht nur eines Bloggers, sondern eines jeden Mediums starker Tobak: Nach dieser Logik würde künftig jeder dafür verantwortlich gemacht, einmal zurückgenommene Aussagen an all den Stellen im Netz zu tilgen, an denen ohne sein Zutun Kopien davon aufgetaucht sind. Oder kürzer: Jeder Abgemahnte müsste künftig auch alle Zitate aus seinem Text aufspüren und zum Verschwinden bringen.

Komisch. Das kommt mir total bekannt vor.

Ich habe hier im Blog mal über einen Mann geschrieben, der sich über längere Zeit im Geschäftsverkehr mit einem Titel geschmückt hatte, der ihm eigentlich nicht zustand. Er erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen mich, ich widersprach, und während der folgenden mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Richter der Meinung waren, ich hätte das nicht veröffentlichen dürfen. Deshalb schlossen wir einen Vergleich, wonach ich die angegriffenen Äußerungen nicht wiederholen darf und andernfalls eine Strafe zahlen muss, jede Seite ihre Kosten aber selbst trägt.

So weit, so unbefriedigend. (Auf die während der öffentlichen Verhandlung anwesenden Pressevertreter wartete bei ihrer Rückkehr in die Redaktionen schon ein Schreiben des Anwaltes der Gegenseite, dass sie selbstverständlich nicht über den Prozess berichten dürfen, weil sie damit wieder die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten verletzen würden.)

Aber damit war die Sache nicht erledigt.

Wenig später beschwerte sich der Anwalt der Gegenseite, dass mein (bei mir längst gelöschter) Text immer noch zu lesen sei: in einem anonym geführten Blog auf wordpress.com, wo ein mir Unbekannter mehr oder weniger wahllos fremde Texte kopiert hatte. Ich sei, schrieb der Anwalt der Gegenseite, aufgrund der einstweiligen Verfügung und des Vergleichs verpflichtet, alles in meiner Macht stehende zu tun, um sicherzustellen, dass die untersagte Rechtsverletzung sich nicht wiederholt oder fortdauert. Sprich: Ich müsse dafür sorgen, dass der Eintrag bei wordpress.com und die Hinweise darauf bei Google gelöscht werde.

Mein Anwalt fand das juristisch zwar nicht ganz überzeugend, konnte aber nicht ausschließen, dass die Gegenseite damit vor Gericht durchkommen würde. Möglich sei auch, dass die Gegenseite jemanden damit beauftragen werde, alle Spuren meines Eintrages auf anderen Seiten zu beseitigen, und von mir dann entsprechenden Schadensersatz zu fordern — vielleicht sogar mit Erfolg.

Ich habe also, um das Risiko erheblicher Kosten zu meiden, an wordpress.com geschrieben und den Eintrag löschen lassen, sowie Google aufgefordert, ihn aus den Suchergebnissen zu entfernen. Die Gegenseite fand später noch weitere Spuren meines Textes zum Beispiel bei der Blogsuchmaschine Technorati, weshalb ich auch dort und an einer Reihe anderen Stellen dafür sorgen durfte, dass sie gelöscht werden.

Wie gesagt: Es ist unklar, ob ich dazu wirklich juristisch verpflichtet gewesen wäre. Aber es war nicht unwahrscheinlich, dass ein Gericht so entschieden hätte.

Kai Pahl, der den Fall von Trainer Baade detailliert aufgeschrieben hat, urteilt über die Rechtsauffassung der Anwälte Jakos: „sollte sie sich durchsetzen, wird Bloggen in Deutschland zu einem nicht mehr kalkulierbaren finanziellen Risiko“.

Ich glaube, das ist es längst. Sie können aber gern auch Jens Weinreich dazu fragen.

Wenn der Abmahner zweimal klingelt

Claudia Pechstein vermutet, dass Jens Weinreich gedopt war, als er über sie schrieb, dass vieles dafür spricht, dass sie gedopt hat, aber das hier wird kein Text über Leute, die Dinge sportlich nehmen. Im Gegenteil.

Jens Weinreich (die Älteren werden sich noch an seine Auseinandersetzung mit DFB-Präsident Theo Zwanziger erinnern) ist einer von den Kollegen, nach denen auf irgendwelchen Podien über Qualität im Journalismus dauernd gerufen wird. Er ist einer der wenigen investigativen Sportjournalisten, kritisch und unabhängig, er recherchiert statt abzuschreiben, er verbeißt sich in Themen, auch wenn sie gerade keine Konjunktur haben. In seinem Blog zapft er das Wissen seiner Leser an und veröffentlicht Original-Dokumente, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann. Und wenn er etwas nicht weiß, schreibt er das ebenso auf, wie wenn er etwas falsch gemacht hat.

Er ist, mit anderen Worten, eine unfassbare journalistische Nervensäge, und es gibt sicher eine erhebliche Zahl von Leuten, die nur darauf warten, dass sie ihm an den Karren fahren können.

Am vergangenen Donnerstag berichtete er über die Blutdoping-Fernsehshow der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und machte einen Fehler. Er schrieb zum Beispiel in der Online-Ausgabe der „Frankfurter Rundschau“:

Inhaltliche Schwer- und Reizpunkte setzten die beiden von der Verteidigung beauftragten und bezahlten Gutachter: Holger Kiesewetter aus Berlin und Rolf Kruse vom Referenz-Institut für Bio-Analytik in Bonn.

Weinreich selbst hatte in der Pressekonferenz nach der Bezahlung gefragt, aber die Antwort teilweise falsch verstanden. Kiesewetter bekam Geld für sein Gutachten, Kruse nicht.

Nun hätte es vermutlich ausgereicht, Weinreich eine kurze Mail mit der Bitte um Korrektur zu schreiben, und alles spricht dafür, dass er dieser Bitte auch dann sofort nachgekommen wäre. Aber Weinreich erhielt keine Bitte um Korrektur, sondern noch am selben Abend per Fax eine Abmahnung von Simon Bergmann, dem Anwalt von Claudia Pechstein. Er wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

So eine richtige Abmahnung hat gegenüber einer bloßen Aufforderung zur Richtigstellung einen schönen Nebeneffekt: Sie kostet den Abgemahnten Geld, sogar dann, wenn er der Forderung sofort nachkommt. Im konkreten Fall sind es Abmahngebühren in Höhe von 775,64 Euro inklusive Mehrwertsteuer für die Arbeitszeit des Anwalts.

Das kann man natürlich machen. Womöglich ist es im besten Interesse von Claudia Pechstein, wenn ihr Anwalt gleich mit großer Wucht gegen falsche Darstellungen ihrer Verteidigungsstrategie vorgeht, vielleicht war das auch ein Anliegen von Frau Pechstein selbst, die „Weinrich“ für den „naivsten Sportjournalisten“ hält, von dem sie „bislang je etwas lesen durfte“. Und natürlich muss ein Journalist für seine Fehler geradestehen — auch wenn er in diesem Fall einen unverhältnismäßig hohen Preis für ein offenkundiges Missverständnis zahlt.

So weit, so alltäglich.

Am nächsten Tag bekam Jens Weinreich eine weitere Abmahnung. Er sollte sich noch einmal verpflichten, den bereits einmal abgemahnten Satz nicht mehr zu wiederholen. Diesmal trat Simon Bergmann allerdings nicht als Anwalt, sondern als Klient auf. Absender des Schreibens war sein Sozius Christian Schertz.

Das ist ein lustiger Trick. Man behauptet, dass die falsche Aussage über Rolf Kruse und die „Verteidigung“ von Pechstein nicht nur die Rechte von Pechstein verletze, sondern auch die ihres Anwalts. Und verdoppelt so die Zahl der Abmahnungen. Und die Höhe der geforderten Abmahngebühren: auf schlappe 1551,28 Euro.

Hier ist Simon Bergmann nicht mehr für Claudia Pechstein im Einsatz. Hier handeln er und Christian Schertz quasi auf eigene Rechnung. Und womöglich hatten sie davon noch eine offen. Denn Weinreich und Schertz kennen sich persönlich — von der Auseinandersetzung zwischen dem Journalisten und Theo Zwanziger. Schertz vertrat dabei den DFB und seinen Präsidenten und musste eine Reihe peinlicher juristischer Niederlagen hinnehmen.

Die Frage, ob Schertz im Recht ist und Bergmann einen Anspruch gegenüber Jens Weinreich jenseits der (längst erfolgten) Korrektur des Fehlers hat, überlasse ich gerne Juristen. Aber was die Motivation des Vorgehens angeht, spekuliere ich gerne: Es könnte ein persönlicher Akt der Revanche sein. Oder der Versuch, einen kritischen, lästigen Journalisten einzuschüchtern. Es geht nicht um Gerechtigkeit (und um die Wahrheit schon gar nicht); es geht um Schadensmaximierung. Wer es wagt, kritisch über Pechstein und ihre Fernsehshow zu berichten, wer sich traut, kritisch über Simon Bergmann und seine PR- und Verteidigungsstrategie zu berichten, wer hartnäckig nervt, soll gewarnt sein: Schon ein blöder Fehler kann richtig teuer werden.

Christian Schertz hat uns bei BILDblog und mich bei den juristischen Auseinandersetzungen um dieses Blog sehr unterstützt. Aber ich habe mich (auch weil es schon früher Anlass für Zweifel gab) entschieden, mich in Zukunft nicht mehr von der Kanzlei Schertz-Bergmann vertreten zu lassen.

Kurz verlinkt (38)

„Der Ludwig“ mag im rechtlichen Sinn zur Familie gehören, tatsächlich bleibt er ein Fremdkörper. Einer, der nicht dazu gehört, weil er nicht so geworden ist, wie gewollt — nämlich nichtbehindert.

Oliver Tolmein im FAZ-„Bioethik“-Blog über einen erstaunlichen „Spiegel“-Artikel, der dafür plädiert, die Spätabtreibung behinderter Kinder zuzulassen.

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Die FAZ, die seit Monaten eine Kampagne für neue Leistungsschutzrechte gegen „digitale Enteignung“ fährt, lizenzierte Texte von Elke Heidenreich ohne deren Wissen und ohne finanzielle Beteiligung.

Peter Mühlbauer in „Telepolis“ über die Folgen des Vertrages [pdf], den freie Mitarbeiter der FAZ [wie ich] unterschreiben müssen. Der ganze Fall im „Literaturcafé“.

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Ralf Köttker bleibt Sprachrohr des DFB, wechselt aber den Arbeitgeber.

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Aiman Abdallah stellt seine fehlende Kompetenz in den Dienst eines Joghurts mit Fruchtzubereitung und macht im Werbefernsehen einen Versuch, um herauszufinden: „Wie bekommt man soooo viele Früchte überhaupt in einen Becher“. Marcel Bülow hat für „Plazeboalarm“ nachgerechnet und stellt fest: In einem „Froop“ Erdbeer könnte ziemlich genau eine Erdbeere stecken.

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Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein Sündenpfuhl. Das Gerede vom „rechtsfreien Raum“ kann also nur von Menschen kommen, die sich nicht einmal entfernt mit dem Internet und den Urteilen zu Störerhaftung, Urheberrecht, Markenrecht usw. befasst haben. Der Kampfbegriff des „rechtsfreien Raumes“ wird exzessiv genutzt, obgleich er erwiesenermaßen falsch ist.

Bettina Winsemann in „Telepolis“ über die schwachsinnige Lieblings-Floskel von Anwälten, Politikern und Verlagslobbyisten.

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Ein „Photoshop Disaster“ bei Boris Beckers Hochzeit und im „Blick“.

Zwanziger gegen Zwanziger

Wenig Stoff hier im Moment, tut mir leid, und die nächste Zeit wird es nicht besser. Ich fahre morgen ein paar Tage weg und muss dann auch wieder die Kommentarbürgersteige hochklappen.

Aber vorher muss ich noch über die Sache mit Jens Weinreich geschrieben haben. Das ist der sehr geschätzte Kollege, der es wagte, sich in einem Blog-Kommentar kritisch über den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes, Theo Zwanziger, zu äußern — was der mit juristischen Schritten und einer Diffamierungskampagne beantwortete (meine Blog-Beiträge zum Thema). Die Gerichte haben Jens Weinreich zwar in diversen Entscheidungen Recht gegeben. Trotzdem ist die Auseinandersetzung für ihn nicht nur extrem zeitraubend und anstrengend, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Ein fünfstelliger Betrag ist inzwischen zusammengekommen. Für einen freien Journalisten (mit Familie) ist das sehr viel Geld.

Nach langem Zögern hat er sich jetzt entschlossen, um Spenden zu bitten, und ich möchte mich dem gerne anschließen. Das hat nicht nur Jens verdient. Das haben auch Theo Zwanziger und seine Leute verdient.

Ich finde es empörend, wie Zwanziger es ausnutzt, dass er es sich leisten kann, die Auseinandersetzung in die Länge zu ziehen und das finanzielle Risiko immer größer werden zu lassen. Ich finde es eklig, wie Zwanziger noch damit kokettiert, dass er im Falle einer Niederlage Geld für einen guten Zweck spendet (aber natürlich nicht für Weinreich, den er bis dahin in den Ruin getrieben haben könnte). Ich finde es widerlich, dass der DFB sich immer noch weigert, seine Lügen zuzugeben, richtig zu stellen und sich dafür zu entschuldigen. Ich finde es skandalös, dass der DFB-Kommunikationsdirektor Harald Stenger noch im Amt ist, obwohl ihm inzwischen Gerichte bescheinigt haben, dass er Unwahrheiten über Weinreich verbreitet hat, und dass der DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach noch im Amt ist, der Stengers Lügen stolz an eine dreistellige Zahl wichtiger Menschen verschickt hat, mit der Aufforderung, sie zu verbreiten.

Wenn man verfolgt hat, wie ungeschickt, dumm und entlarvend der DFB agierte, und wie groß die Sympathiewelle war, die Jens Weinreich (nicht nur) im Internet trug, kann man leicht zu dem Schluss kommen, dass der David in diesem Spiel nur gewinnen und der Goliath nur verlieren kann. Aber der David kämpft gerade ums Überleben, und Goliath und seine Apparatschiks sitzen, mit ein paar blaue Flecken, bräsig und ohne Existenzangst auf ihren Positionen.

Daran werden wir nichts ändern können. Aber wir können verhindern, dass ihre Gegner sogar beim Rechthaben und Rechtbekommen noch auf der Strecke bleiben. Deshalb: Zwanziger gegen Zwanziger! (Über kleinere und größere Beiträge freut er sich aber bestimmt auch.)

DFB findet Wundermittel gegen Internet

DFB-Präsident Theo Zwanziger will nun doch nicht mehr wie ursprünglich versprochen zurücktreten, falls ihm ein Gericht abschließend bestätigt, dass er sich unter bestimmten Bedingungen „unglaublicher Demagoge“ nennen lassen muss. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“:

In der Präsidiumssitzung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am vergangenen Freitag seien die Voraussetzungen geschaffen worden, [sagte Zwanziger,] um sich im Internet künftig „besser gegen ungerechtfertigte Angriffe wehren zu können. Das ist der Schutz, den ich erwarte und der in erster Linie durch aktive und verbesserte Internet-Kommunikation gewährleistet werden muss und kann. Wenn dies geschieht, dann hat das Amt des DFB-Präsidenten weiter die Faszination, die es immer für mich hatte.“

Im Kampf, den Theo Zwanziger gegen den unbequemen freien Journalisten Jens Weinreich führt, hat der DFB unterdessen eine weitere Niederlage erlitten: Das Landgericht Berlin lehnte seinen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ab, die Weinreich gegen eine mit Halb- und Unwahrheiten gespickte Pressemitteilung des DFB erwirkt hatte.

[via Jens Weinreich]

Nachtrag, 31. Januar. Jens Weinreich hat in seinem Blog die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtes veröffentlicht. Über die Pressemitteilung, mit der der DFB Weinreich diffamierte, heißt es darin, der DFB schildere „den Hergang und die Entwicklung der Unstimmigkeiten bewusst einseitig und verfälschend unter Verschweigen essentieller Umstände“. Die Presseerklärung sei „bewusst unvollständig“. Der Leser müsse die Aussagen in einer Weise verstehen, die „nicht der Wahrheit entspricht“.

Das Gericht urteilt also, dass der DFB in der Presseerklärung, für die DFB-Kommunikationsdirektor Harald Stenger verantwortlich zeigt und die von DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach stolz an Hunderte prominente Empfänger verschickt wurde, bewusst gelogen hat. Das ist aber bestimmt bei einem so ehrenwerten Verein wie dem DFB kein Rücktritts- oder Entlassungsgrund.