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Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7)

Die Verwertungsgesellschaft VG Media hat heute Mittag Bundestagsabgeordnete eingeladen, um sie über das neue Leistungsschutzrecht und die Auseinandersetzung mit Google zu informieren. Wobei es das Wort „informieren“ vielleicht nicht ganz trifft. Die Desinformation beginnt schon auf der Einladung. Dort heißt es:

Kurz vor Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts der Presseverleger am 1. August 2013 hat Google alle Verlage dazu aufgefordert, auf die Durchsetzung ihres neuen Rechts zu verzichten und schriftlich zu erklären, keine Vergütungsansprüche geltend zu machen. Andernfalls werde Google die digitalen Angebote der Presseverleger „auslisten“ und bei ihrer Suche nicht mehr anzeigen. Google ist marktbeherrschend auf dem Markt für das Angebot und die Nachfrage von digitalen Suchdienstleistungen in Deutschland. Die VG Media hält die Androhung der Auslistung deshalb für marktmissbräuchlich.

Das stimmt nicht. Google hat den Verlegern nicht damit gedroht, ihre Angebote nicht mehr in seinen Suchergebnissen anzuzeigen. Google hat damals nur angekündigt, ohne eine entsprechende Einwilligung der Verleger deren Inhalte nicht mehr bei „Google News“ anzuzeigen.

Das ist ein gravierender Unterschied. „Google News“ ist für das Auffinden von Inhalten von ungleich kleinerer Bedeutung. Und es ist mehr als fraglich, ob Google auf dem Markt der Nachrichtenaggregatoren mit „Google News“ überhaupt marktbeherrschend ist.

Schon in den wenigen Sätzen der Einladung stellt die VG Media den aktuellen Konflikt falsch dar. Es spricht nichts dafür, dass sie die Bundestagsabgeordneten beim Lunch dann korrekt informieren wird.

Ich nehme nicht an, dass die Verwechslung von Google-Suche und „Google News“ ein Versehen ist. Die Darstellung, dass der Suchmaschinenkonzern im vergangenen Jahr die Verlage quasi dazu erpresst habe, ihr Einverständnis zur Anzeige von Ausschnitten ihrer Angebote zu geben, indem er drohte, dass sie sonst nicht mehr in der Google-Suche, ist zwar falsch, aber als Propaganda sehr überzeugend.

Die Falschdarstellung zieht sich durch die gesamte Kommunikation der deutschen Presseverlage, die gerade dafür kämpfen, dass Google und andere Suchmaschinenanbieter und Aggregatoren ihnen für die Anzeige von kurzen Textausschnitten Geld zahlt. Sie findet sich zum Beispiel auch in den Worten von Madsack-Geschäftsführer Thomas Düffert, mit denen der erklärte, warum sein Verlag und elf weitere kartellrechtlich gegen Google vorgehen:

„Madsack hat im vergangenen Jahr von Google eine schriftliche Aufforderung erhalten, auf die Durchsetzung unseres soeben durch den deutschen Gesetzgeber gewährten Presseleistungsschutzrechtes ganz zu verzichten und zu erklären, keine Vergütungsansprüche gegen Google geltend zu machen. Andernfalls würde Google, als deutschland- und weltweit größter Betreiber von Suchmaschinen, unsere digitalen verlegerischen Angebote auslisten. Für uns ist diese Drohung eindeutig ein Marktmissbrauch, denn bei einem Fast-Monopolisten wie Google ausgelistet zu werden und damit nicht mehr sichtbar zu sein, hat weitreichende Folgen.“

Nein. Die schriftliche Aufforderung, die Madsack (und alle anderen) im vergangenen Sommer von Google bekommen hat, bezog sich ausschließlich auf „Google News“. Man konnte das auch schlecht missverstehen. Der Absender war das „Google News Team“. Im Text war zehnmal von „Google News“ die Rede. Die entscheidende Stelle lautete:

Wir sind nach eingehender Prüfung davon überzeugt, dass unser Dienst GoogleNews mit dem Leistungsschutzrecht im Einklang steht. Dennoch möchten wir vor dem Hintergrund der Diskussion sichergehen, dass Sie weiterhin mit der Aufnahme der Inhalte Ihrer Website in Google News einverstanden sind. Wir führen deshalb am 21. Juni für unsere Verlagspartner eine neue Bestätigungserklärung ein. Diese gibt Verlagen und Webpublishern in Deutschland eine zusätzliche Möglichkeit, zu entscheiden, ob ihre Inhalte in Google News angezeigt werden sollen oder nicht. (…)

Wenn Sie bis zum 1. August keine Bestätigungserklärung bei uns hinterlegen, werden Ihre Inhalte ab diesem Datum nicht mehr in Google News angezeigt.

(Hervorhebung von mir.)

Auch zwei spätere Erinnerungsmails ließen keinen Zweifel daran, dass es bei dieser Einwilligungserklärung ausschließlich um „Google News“ ging.

Natürlich stellt auch Christoph Keese, Außenminister bei Axel Springer und der oberste Lobbyist für das Presse-Leistungsschutzrecht in Deutschland, das in einem aktuellen Beitrag zum Thema falsch dar.

Google ist — anders als die in der VG Media organisierten Verlage — der Meinung, dass seine normale Suche nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen ist. Deshalb bezog es seine Bestätigungserklärung im vergangenen Sommer ausschließlich auf „Google News“, das längere Ausschnitte aus den Verlagsinhalten anzeigt und es, anders als die normale Google-Suche, ermöglicht, durch die Aggregation von Überschriften und Artikelanläufen einen eigenen kleinen Überblick über das Nachrichtengeschehen zu bekommen. „Die politische Debatte zum Leistungsschutzrecht drehte sich immer um Dienste mit klarem Bezug zu Nachrichten wie eben Google News“, sagt ein Unternehmenssprecher.

Ob diese Interpretation stimmt, darüber kann man streiten und darüber werden Gerichte entscheiden. Tatsache aber ist, dass sich die von Google geforderte Erklärung im Sommer 2013 und die damit verbundene „Androhung einer Auslistung“ ausschließlich auf „Google News“ bezog. Die Darstellung der Verlage ist falsch.

Die VG Media hat auf Fragen von mir dazu bisher nicht geantwortet.

Mit dem aktuellen Vorgehen gegen Google und andere Anbieter sowie der zweifelhaften Lobbyarbeit beim deutschen Bundestag versuchen mehrere Verlage, Geld von Suchmaschinenanbietern und Aggregatoren zu bekommen. Die Strategie im Fall von Google ist betörend paradox: Google soll gleichzeitig verboten und dazu gezwungen werden, Verlagsinhalte in seinen Suchergebnissen anzuzeigen. Das Leistungsschutzrecht, wie Keese und seine Gefolgsleute es interpretieren, untersagt die ungenehmigte Anzeige von kurzen Textausschnitten und Suchergebnissen. Weil Google aber so marktbeherrschend ist, dass jemand, der hier nicht gelistet ist, im Netz fast unsichtbar wird, dürfe es andererseits die Inhalte, die es mangels einer Genehmigung nicht anzeigen darf, nicht einfach nicht anzeigen, weil das einen Missbrauch seiner Macht darstelle. Der Ausweg aus diesem logischen Dilemma (und, so hoffen die Verleger anscheinend, aus ihren existenziellen Nöten): Google darf die Ausschnitte anzeigen, muss aber dafür zahlen.

Noch einmal zum Mitdenken und Staunen: Auf Druck der Verlage hat der Bundestag im vergangenen Jahr ein Leistungsschutzrecht beschlossen, das (unter anderem) Google eine bestimmte Verwendung der Verlagsinhalte ohne Genehmigung untersagt. Wenn Google dann entsprechend sagt: Gebt uns eine Genehmigung oder wird verwenden eure Verlagsinhalte nicht mehr so, ist das für die Verlage nicht die normale Konsequenz aus dem Gesetz, sondern ein erpresserischer Akt. Applaus!

(In der VG Media sind nicht alle großen deutschen Presseverlage organisiert. An der Leistungsschutzrechts-Allianz beteiligen sich zum Beispiel nicht „Spiegel Online“, FAZ.net, stern.de, sueddeutsche.de und Focus Online.)

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (6)

Bleibt noch die Einschätzung von Burda-Rechtsvorstand Robert Schweizer nachzutragen. In seiner Hausillustrierten „Focus“ wird seine Meinung zum neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage wie folgt zusammengefasst:

„Die Zeit des kostenlosen Abgebens ist vorbei“, betont der Jurist. Mit dem Gesetz, das einen Rechtsanspruch von Verlagen gegen Suchmaschinen und Aggregatoren schaffe, nehme Deutschland eine „echte Vorreiterrolle“ ein. „Vorher war die Leistung der Autoren und Verlage für die Katz“, hebt Schweizer hervor.

Prof. Dr. Robert Schweizer ist für alle Zeitschriftenverlage der federführend Verantwortliche zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts.

Ich schreibe das sicherheitshalber nochmal hin: Prof. Dr. Robert Schweizer ist für alle Zeitschriftenverlage der federführend Verantwortliche zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts. Er meint also, dass die Leistung der Autoren und Verlage „für die Katz“ war, solange die Verlage nicht glaubten, ein Recht zu haben, die ungenehmigte Anzeige von kurzen Vorschauen in Suchergebnissen zu verhindern.

Mir fällt dazu keine Kommentierung mehr ein, die dem Ausmaß der Beklopptheit angemessen wäre.

Den Inhalt des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes gibt Daniel Goffart, der Leiter der Hauptstadtredaktion des „Focus“, im selben Artikel wie folgt wieder:

Nach einem zähen Ringen zwischen dem Internet-Giganten Google und den Pressehäusern stimmte die Koalition schließlich einem Kompromiss zu. Danach dürfen Internet-Suchmaschinen und andere Dienste wie etwa Aggregatoren künftig nur noch „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ von Presseerzeugnissen unentgeltlich anzeigen, wie es im neuen Gesetz heißt. Für die vollständige Nutzung eines Artikels hingegen sollen Google & Co. in Zukunft bezahlen.

An welcher Stelle Google Artikel vollständig anzeigt und inwiefern eine solche Nutzung erst „in Zukunft“ kostenpflichtig wird und es nicht längst ist, lässt Goffart offen. Er liegt damit aber natürlich ganz auf der Desinformationslinie seines Chefredakteurs Jörg Quoos.

Goffart weiter:

Die ursprüngliche Forderung der Medienkonzerne nach einer noch umfassenderen Leistungspflicht war vor allem am Protest der jüngeren Koalitionsabgeordneten gescheitert. Die mussten heftigen Gegenwind aus der Internet-Wirtschaft und den sozialen Netzwerken ertragen.

Zugegeben: Ich weiß nicht, ob das nun auch Ausdruck der „Focus“-Propaganda ist, um den gut begründeten Protest der Netzpolitiker der Koalitionsparteien kleinzureden. Oder doch nur die Unfähigkeit der leitenden „Focus“-Redakteure, zwei Sätze aneinanderzureihen, ohne einen falschen inhaltlichen Bezug herzustellen. Gut, dass auch diese Fehlleistungen in Zukunft noch stärker durch ein eigenes Gesetz geschützt werden.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (5)

Was sind das für Leute, die ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ablehnen?

Als Reinhard Müller, verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“, das geplante Gesetz im Dezember in der FAZ kommentierte, fand er eine einfache Formel: Es sind Leute, die sich ihr Geld „nicht selbst verdienen“ müssen oder vom Staat bezahlt werden. Professoren zum Beispiel.

Gestern schrieb Müller wieder in der FAZ zum Thema, und diesmal hat er eine andere Erklärung, warum es so viele öffentliche Kritiker an dem Gesetz gibt: Sie werden von Google bezahlt.

Es ist für all die vielen geheimen und die wenigen bekennenden Google-Lohnschreiber offenbar nur schwer zu verstehen, dass nicht nur der Suchmaschinenmonopolist Interessen hat und sie vertritt, sondern auch diejenigen, die sich vom amerikanischen Weltkonzern in ihren Rechten beschnitten sehen.

Ich habe Müller gefragt, ob er mir sagen kann, wen er konkret mit den „vielen geheimen“ und „wenigen bekennenden Google-Lohnschreibern“ meint. Seine Antwort lautet:

Es gibt diejenigen, die offen für das Unternehmen sprechen. Und es gibt Einrichtungen und (damit) Personen, die vom dem Konzern getragen werden, ohne dass das ohne weiteres erkennbar ist.

Wir haben offenbar unterschiedliche Vorstellungen von der Bedeutung des Wortes „konkret“.

Andererseits ist das natürlich eine bequeme Art, sich mit Kritik (nicht) auseinanderzusetzen: indem man die Kritiker durch substanzloses Geraune pauschal diskreditiert.

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„Handelsblatt“-Medienredakteur Hans-Peter Siebenhaar ist unglücklich über die Änderungen, die die Koalition in letzter Sekunde am Gesetzesentwurf vorgenommen hat. Kurze Textausschnitte sollen nun nicht mehr lizenzpflichtig werden — vermutlich sind die Anrisse wie sie Suchmaschinen zeigen, damit auch in Zukunft frei.

Immerhin, etwas Positives sieht Siebenhaar auch in dem Rumpfgesetz:

Zum ersten Mal wird Verlagen ein grundsätzliches Leistungsrecht zugestanden. Das hat Vorbildcharakter für ganz Europa. Denn damit wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

Ja, das steht da. Durch das Leistungsschutzrecht, glaubt der Medienredakteur des „Handelsblattes“ oder behauptet es wenigstens, wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

Das ist atemberaubend falsch. An der „Kostenfreiheit“ der Inhalte, die die Verlage ins Netz stellen, ändert sich durch das Gesetz nichts. Wenn sie sie kostenlos anbieten, darf man sie kostenlos nutzen. Wenn nicht nicht.

Komplette Zeitungen und Texte oder größere Teile daraus durften auch bislang schon nicht kopiert werden — dank des Urheberrechtes.

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Ich weiß nicht, warum Hans-Peter Siebenhaar das nicht weiß. Womöglich hat er zuviele deutsche Verlagsmedien gelesen.

Das Editorial von Jörg Quoos zum Beispiel, den neuen Chefredakteur des „Focus“. Der schrieb vor zwei Wochen:

Der Suchmaschinen-Riese Google hat allein im vergangenen Jahr acht Milliarden Dollar Gewinn eingefahren. Ein Teil dieser stolzen Summe wurde mit Inhalten erwirtschaftet, die Google nicht gehören. Es sind Texte, die Verlage von ihren Redaktionen und Autoren teuer erstellen lassen und die Google zum eigenen Vorteil kostenlos an seine Nutzer verteilt.

Google verteilt fremde Texte kostenlos an seine Nutzer? Ich hoffe, dass Quoos das nicht selbst glaubt, sondern wenigstens nur bewusst falsch darstellt.

Das sind also die Leistungen, die durch ein Leistungsschutzrecht geschützt werden sollen. Und die Methoden, mit denen es herbeigeschrieben werden soll.

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Ich habe mich selten so unwohl gefühlt, Mitglied dieser Branche zu sein.

Das habe ich vor drei Monaten schon mal geschrieben, und auch wenn seitdem immerhin sporadisch Gegenpositionen zur Verlagslinie zum Beispiel auf den Seiten der FAZ auftauchen durften, hat sich an diesem Gefühl nichts geändert.

Die deutschen Zeitungen haben ihre eigenen Leser verraten, als würden sie die nicht mehr brauchen, wenn sie nur Google besiegen könnten.

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Immerhin, und das ist ein Trost, sind sie damit nicht ganz durchgekommen. Der Deutsche Bundestag wird morgen zwar vermutlich ein Leistungschutzrecht für Presseverlage verabschieden. Das wird aber weit entfernt sein von dem, was die Anführer Mathias Döpfner und Christoph Keese sich und den Verlagen versprochen hatten.

Die ursprüngliche Idee war nämlich tatsächlich etwa das, was Siebenhaar heute beschreibt: Ein System, das es den Verlage erlaubt, ihre Inhalte kostenlos anzubieten und trotzdem von den Lesern dafür bezahlt zu werden. Jeder, der dienstlich ihre (frei zugänglichen) Internet-Medien nutzt, der „Welt Online“ im Büro liest oder als Rechtsanwalt oder freier Journalist auf „Spiegel Online“ recherchiert, sollte dafür zahlen müssen.

„Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright“, proklamierte Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, im Frühjahr 2009. Ein „Milliardengeschäft“ erwartete sein Cheflobbyist Christoph Keese im Juni 2010.

Es blieb — trotz massiver Lobbyarbeit und der redaktionellen Unterstützung in den eigenen Blättern — ein Traum. Nach und nach wurde der Umfang dessen, was das von der Koalition im Prinzip beschlossene Leistungsschutzrecht umfassen sollte, immer kleiner.

Zuletzt umfasste es nur noch Suchmaschinen und Aggregatoren, die selbst kleinste Ausschnitte aus den gefundenen Inhalten nicht ohne Lizenz anzeigen dürfen sollten, nun sind plötzlich die kleinsten Ausschnitte ausdrücklich erlaubt, so dass es sein kann, dass das Gesetz den ursprünglichen großen Adressaten gar nicht betrifft: Google.

Was bleibt, ist nun im Wesentlichen ein Recht, mit dem die Verlage leichter gegen das vorgehen können, was sie „Raubkopien“ nennen würden — vorausgesetzt, die entsprechenden Anbieter sind überhaupt von der deutschen Justiz erreichbar. Dagegen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht verbunden wäre mit einer offenbar gewollten Rechtsunsicherheit.

Gewinnen werden die Verlage am Ende dieses Kampfes ungefähr nichts. Und sie ahnen noch nicht einmal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, verloren haben.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (4)

Anfang des Monats formulierte Christoph Keese, der Cheflobbyist der Axel-Springer-AG, in einem schriftlichen Interview einen bemerkenswerten Satz. „Die Spitzenverbände der Gesamtwirtschaft“, schrieb er, nähmen zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage „eine neutrale bis aufgeschlossene Haltung an“.

Die Nachfrage eines Lesers in seinem Blog, ob er da konkrete Namen nennen könnte, ignorierte Keese. Er wird wissen, warum.

Im September 2010 veröffentlichten 25 Wirtschaftsverbände, darunter die Spitzenverbände des Handwerks (ZDH), des Handels (HDE) und der Industrie (BDI) eine vernichtende Stellungnahme zu Keeses Gesetzesplänen: „Ein ‚Leistungsschutzrecht‘ für Online-Presseverlage ist (…) in keiner Weise geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.“ Es werde von ihnen „vollständig abgelehnt“.

Der BDI musste sich dafür von prominenten Verlagsvertretern als dumm beschimpfen lassen. Der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner sagte, es könne sich da „nur um Missverständnisse handeln, die wir schnellstmöglich klären“.

Von wegen. Im Sommer vergangenen Jahres wiederholte der BDI seine Kritik und forderte die Bundesjustizministerin auf, auf das Gesetz zu verzichten. Die Zeitungen des Verlages, für den Keese arbeitet, haben ihren Lesern das sicherheitshalber verschwiegen.

Auch aktuell äußert sich der BDI extrem distanziert zu dem Vorhaben und verweist auf ein Gutachten, das er beim Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie in Auftrag gegeben hat. Die Wissenschaftler Ralf Dewenter und Justus Haucap kommen darin zu einem vernichtenden Urteil. Das Leistungsschutzrecht sei „ökonomisch weder erforderlich, um die Produktion von hochqualitativen Inhalten anzureizen, noch ist es geeignet, den Qualitätsjournalismus zu befördern“:

Es behindert den Strukturwandel in der Presselandschaft und konterkariert die Einführung marktkonformer Bezahlmodelle, von denen dann positive Effekte für die Vielfalt und die Qualität der Angebote zu erwarten sind. Alles in allem ist das geplante Leistungsschutzrecht nicht nur überflüssig, sondern schädlich für Innovation, Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus.

Man sollte annehmen, dass das eine berichtenswerte Wortmeldung ist: Haucap ist prominentes Mitglied der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik berät; bis Mitte 2012 war er sogar ihr Vorsitzender. Doch nicht nur bei Springer, auch in der sonstigen Verlegerpresse fand das Gutachten keinerlei Erwähnung.

Bis heute. Heute hat es Justus Haucap mit seiner ablehnenden Position zum Leistungsschutzrecht zum ersten Mal ins „Handelsblatt“ geschafft.

Nämlich so:

Justus Haucap Ein Professor auf Abwegen. Der Regierungsberater taucht in einer Google-Anzeige auf.

Er geißelte die Ökostrom-Förderung mit ihren staatlich festgesetzten Preisen. Er brandmarkte das Vorhaben Hamburgs, dreistellige Millionenbeträge in die Reederei Hapag-Lloyd zu pumpen, als Wettbewerbsverzerrung. Er plädierte bei der Bahn für die Trennung der Sparten Infrastruktur und Transport, um Wettbewerbsdefizite abzubauen. Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, gerierte sich stets als Kämpfer für den Marktliberalismus — und vergaloppierte sich dabei selten.

Doch nun sorgt der 43-jährige Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie als Unterstützer für Google für Aufsehen. „Das geplante Leistungsschutzrecht ist nicht nur überflüssig, sondern schädlich für Innovation, Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus“, lässt sich Haucap in einer ganzseitigen Anzeige von Google zitieren. (…)

Haucap sieht in dem Anzeigenauftritt kein Problem. Das Zitat stamme aus einem Gutachten von ihm, Geld sei keines geflossen. „Ich unterstützen [sic] nicht Google bei einer Kampagne.“

Dennoch herrschte gestern in Berlin Verwirrung. Kritiker Haucaps monierten, so verliere die Monopolkommission als beratendes Gremium der Bundesregierung ihre Überparteilichkeit.

Bei wem gestern „in Berlin“ Verwirrung herrschte, lässt das „Handelsblatt“ vielsagend offen. Aber um anonyme „Kritiker Haucaps“ zu finden, die sein Engagement kritisieren, musste die Autorin vermutlich nicht einmal die Redaktion verlassen oder zum Telefonhörer greifen.

Das passiert also, wenn ein von dem Blatt sonst geschätzter Fachmann zu einem Urteil kommt, das der Verlagslinie widerspricht: Man ignoriert ihn erst und diskreditiert ihn dann, er sei auf „Abwege“ geraten und habe sich „vergaloppiert“.

Welch bittere Ironie: Das „Handelsblatt“ wirft Haucap vor, Google erlaubt zu haben, sein Zitat aus dem BDI-Gutachten zu verwenden, dabei waren die Zeitungsanzeigen offenkundig die einzige Chance, dass diese von den Verlagen unerwünschte Position überhaupt in den Zeitungen erscheint.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (3)

Unter dem Namen „Verteidige dein Netz“ hat Google vor einigen Wochen eine große Kampagne gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage begonnen. Vor einigen Tagen veröffentlichte der Verband der Zeitschriftenverleger unter dem Titel „Verteidige deine Presse“ eine Antwort. Punkt für Punkt werden darin die Behauptungen von Google „dekonstruiert“.

Zum Beispiel die Aussage: „Das geplante Leistungsschutzrecht wird auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition in Berlin kritisch gesehen.“ Das ist zwar zweifellos wahr. Aber der VDZ erwidert:

Letztendlich übersteigt die Zahl der Befürworter die Zahl der Kritiker. Sowieso wäre ohne Kritik eine politische Debatte nicht möglich. Dank der Pro- und Contra- Meinungen im politischen Feld wurde letztendlich ein Konsens erzielt, der sich im befürwortenden Votum des Bundestags für das Leistungsschutzrecht ausspricht. Wer, wenn nicht die Abgeordneten, ist repräsentativer dafür?

Moment: Es gibt ein „befürwortendes Votum des Bundestages“ für das geplante Leistungsschutzrecht?

Der VDZ scheint davon überzeugt, denn er wiederholt das später noch einmal in anderer, aber ähnlich pathetischer Form, nämlich um der Google-Aussage zu widersprechen, dass das Leistungsschutzrecht „von weiten Teilen der deutschen Gesellschaft abgelehnt“ werde:

Wenn Google die angeführten Beispiele für repräsentativer hält, als der vom deutschen Volk gewählte Bundestag, der sich für das Leistungsschutzrecht in einem Votum ausgesprochen hat, dann weist der Suchmonopolist hier eine gehörige Verzerrung bezüglich seines Gesellschaftsbild aus.

Die Verleger suggerieren, dass Google undemokratisch handelt, weil der Konzern einen Beschluss des deutschen Parlaments ignoriere, nur: Welchen Parlamentsbeschluss? Wann hat der vom deutschen Volk gewählte Bundestag sich in einem Votum für das Leistungsschutzrecht ausgesprochen?

Auf meine entsprechende Frage antwortet mir der Sprecher des VDZ:

Der Bundestag hat sich in der ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und dann in die Ausschüsse überwiesen. Bei der Debatte in der ersten Lesung überwogen positive Bewertungen.

Mit anderen Worten: Es gibt kein Votum. Der Deutsche Bundestag hat über das geplante Leistungsschutzrecht noch nicht abgestimmt. Er hat es nur, wie vorgesehen in unserem Gesetzgebungsverfahren, in die Ausschüsse überwiesen. Dabei hat keine Abstimmung stattgefunden, schon gar nicht in der Sache.

Und selbst wenn die überwiegende Zahl von Bewertungen in der Aussprache zur ersten Lesung schon gleichbedeutend wäre mit einem „Votum“ (was sie nicht ist), hätte der VDZ unrecht. Für das Leistungsschutzrecht sprachen sich drei Redner aus (Max Stadler, Ansgar Heveling, Thomas Silberhorn), dagegen bzw. für Alternativen fünf (Martin Dörmann, Petra Sitte, Tabea Rößner, Lars Klingbeil, Jimmy Schulz).

Und wir merken uns: Die deutschen Zeitschriftenverleger erfinden im Kampf für ihr eigenes Gesetz ein parlamentarisches Votum, das es nicht gibt, um die angeblichen Unwahrheiten und die Demokratiefeindlichkeit von Google anzuprangern.

Nachtrag, 17:50 Uhr. Der VDZ hat seine falsche Darstellung auf Twitter mit der Formulierung „Wenn der Wunsch Vater des Gedankens ist“ erklärt und die betreffenden Stellen jetzt so verändert:

Dank der zahlreichen Pro- und Contra- Meinungen im politischen Feld wird auf einen Konsens hingearbeitet, der sich hoffentlich im befürwortenden Votum des Bundestags für das Leistungsschutzrecht ausspricht. (…)

Wenn Google die angeführten Beispiele für repräsentativer hält, als der vom deutschen Volk gewählte Bundestag, der in der Entscheidung letztendlich das letzte Wort haben wird, dann weist der Suchmonopolist hier eine gehörige Verzerrung bezüglich seines Gesellschaftsbild aus.

(Hervorhebungen von mir.)

Das ergibt zwar weder sprachlich, noch als Erwiderung auf Google Sinn, ist aber wenigstens nicht mehr komplett falsch.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (2)

Genau genommen, hätte ich anstelle der „(2)“ im Titel auch „(1)“ schreiben können, denn die Lügen, die Christoph Keese, Außenminister der Axel Springer AG, gerade wieder verbreitet, sind keine neuen Lügen, sondern wieder die alten.

Im Deutschlandfunk diskutierte er heute mit dem Google-Sprecher Kay Oberbeck:

Oberbeck: Sie selber können selbst bestimmen, ob Sie entweder durch Google indiziert werden wollen, ob Sie gefunden werden wollen oder nicht. Sie können selber festlegen, welche Teile von Seiten, welche Teile Ihres Angebotes überhaupt auffindbar gemacht werden sollen oder gar nicht. Also insofern haben hier die Verlage schon jetzt sämtliche Hebel in der Hand, um selber festzulegen, was hier im Internet von ihren Angeboten sichtbar ist oder was auch nicht. (…)

Keese: (…) Was Herr Oberbeck auch gerade sagt, dass man angeblich frei die Möglichkeit hätte einzustellen, was man veröffentlicht sehen möchte: Genau das Gegenteil ist der Fall, und da liegt sozusagen der Kern des Problems. Google bietet einen einfachen Lichtschalter an, und diesen Lichtschalter kann man auf „An“ oder „Aus“ setzen. Wenn man ihn auf „An“ setzt, ist man im Internet sichtbar, erteilt damit nach Interpretation von Google aber die Einwilligung, dass alles kopiert werden darf, was man macht. Umgekehrt kann man sagen, ich möchte den auf Null setzen, ausschalten, diesen Lichtschalter; dann bin ich mit nichts, was ich mache, im Internet sichtbar. Ich bin gar nicht mehr auffindbar, ich bin für niemanden mehr auffindbar, selbst für Google nicht. Es wäre schön, wenn es solche differenzierten Möglichkeiten gäbe, wie Herr Oberbeck sie gerade schildert, aber die gibt es im Augenblick nicht.

Oberbeck hat Recht, Keese hat Unrecht.

Der Schalter, den Google (und die anderen Suchmaschinen) anbieten, kennt nicht nur die Positionen „An“ und „Aus“. Er kennt auch die Position „Nimm meine Inhalte in Deinen Suchindex auf, mach sie auffindbar, aber zeige keinen Textausschnitt daraus an“. Durch diese Vorgabe („no snippet“) können Verlage, wenn sie das wollen, Google veranlassen, keine kurzen Anrisse der Artikel zu zeigen, ohne dass sie unsichtbar werden.

Und diese Vorgaben lassen sich für jeden Artikel einzeln einstellen.

(Ganz abgesehen davon, dass die Position „An“ natürlich nicht bedeutet, dass Google ganze Artikel kopieren und veröffentlichen darf. Es geht immer nur um kurze Ausschnitte.)

Keese weiß das natürlich. Er verbreitet diese Lüge schon länger und macht, wenn er damit konfrontiert wird, verrückte Ausflüchte. Den Punkt, den Keese selbst den „Kern des Problems“ nennt, stellt er immer wieder falsch dar.

Christoph Keese, meine Damen und Herren, Wortführer der deutschen Verlage im Kampf für ein Leistungsschutzrecht, der Wahrheit verpflichtet.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (1)

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel-Springer-AG, keine Ahnung, wie Google funktioniert. Oder er schreckt im Kampf seines Verlages und seiner Interessenverbände gegen den Suchmaschinenkonzern nicht davor zurück, die Unwahrheit zu sagen.

Es geht bei dem Leistungsschutzrecht, das die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage für sich fordern, nicht zuletzt um Snippets. Das sind die kurzen Zitate, die Google von gefundenen Seiten anzeigt. Mithilfe eines Leistungsschutzrechtes sollen Suchmaschinen dazu gezwungen werden, für solche Snippets Lizenzen von den Verlagen zu erwerben — im Zweifel gegen Geld.

Keese behauptet: Ein Medium, das nicht will, dass Google Snippets aus seinem Angebot anzeigt, muss ganz darauf verzichten, von Google gelistet zu werden. Und das könne sich niemand leisten.

Er schreibt:

Sehr gern würden die Verlage auf eine Möglichkeit zurückgreifen, von Suchmaschinen und Aggregatoren nur indexiert und vielleicht mit einer Überschrift zitiert zu werden. Doch genau diese Differenzierungsmöglichkeit bietet Google wie die allermeisten anderen Aggregatoren nicht an. Ganz bewusst unterscheiden sie nicht zwischen dem Recht auf Indexierung und dem Recht der Nutzung von Inhalten. Sie interpretieren die Erlaubnis zum Indexieren als Erlaubnis zum Kopieren.

Tun sie nicht.

Google bietet Verlagen exakt die Möglichkeit, die die sich angeblich wünschen: nur indexiert und vielleicht mit einer Überschrift zitiert zu werden, aber ohne eine Vorschau auf den Inhalt (Keese nennt letzteres „Kopieren“). Die Verlage können Google mit einfachsten Programmbefehlen dazu bringen, keine Snippets anzuzeigen. Es ist auch möglich, diese Snippets zum Beispiel nur in „Google News“ auszuschalten und nicht bei der allgemeinen Suche. Es ist sogar möglich, das für jeden Artikel, den die Verlage veröffentlichen, einzeln zu bestimmen.

Das geht über Anweisungen, die die Verlage in den „Meta“-Angaben ihrer Internetseiten hinterlegen. Mit der Angabe „noindex“ zum Beispiel weisen sie die Suchmaschinen an, Seiten nicht in ihren Suchergebnissen auftauchen zu lassen.

Es gibt aber auch die Anweisung „nosnippet“. Sie bedeutet, dass eine Seite zwar indexiert (und also auch bei entsprechenden Suchbegriffen gefunden) wird, dass dem Nutzer aber kein Snippet anzeigt werden soll.

Mit dem folgenden Code lässt sich die Anzeige von Snippets in „Google News“ unterdrücken:

<meta name="googlebot-news" content="nosnippet">

Nichts davon ist übrigens neu oder eine Geheimwissenschaft. Die entsprechenden Befehle sind seit Jahren öffentlich und bekannt, und die Verlage machen von ihnen nachweislich Gebrauch.

Dass das funktioniert und sich Google an diese Vorgaben hält, habe ich bei BILDblog ausprobiert. BILDblog ist bei Google News gelistet. Gestern habe ich die oben genannte Meta-Anweisung eingebaut. Bei der Google-News-Suche wird für den BILDblog-Eintrag jetzt nur noch die Überschrift und der Link eingeblendet, nicht mehr der Snippet:

Natürlich ist es in der Praxis für ein Online-Medium fast nie sinnvoll, die Anzeige von Snippets zu verhindern. Denn ein kurzer Anriss oder ein Blick auf die Stelle, an der sich der gesuchte Begriff befindet, wird viel eher dazu führen, dass jemand auch auf den Link klickt als die bloße Überschrift.

Die Verlage argumentieren aber genau umgekehrt. Sie sagen, Internetnutzer seien oft schon zufrieden mit den Informationen, die sie in den Snippets finden, und gar nicht mehr klicken, um zur Quelle dieser Informationen zu kommen. Wenn es so wäre, könnten die Verlage die Snippets, wie gesagt, einfach ausschalten.

Dass sie das nicht tun, liegt nicht daran, dass Google ihnen diese Möglichkeit nicht bietet, wie ihr Klassensprecher Keese behauptet.

Die Verlage finden den Umgang von Google mit ihren Inhalten gleichzeitig unzulässig und unverzichtbar. Sie wollen für die Leistung, die Google ihnen bringt, Geld von Google. Und um das Paradoxe dieser Situation zu verschleiern, flüchten sie sich in die Lüge.

Keese schreibt:

Wir [gemeint sind vermutlich die von Springer angeführten Verleger, für die Keese spricht, auch wenn er behauptet, nur privat und in seiner Freizeit zu bloggen] finden, dass man den Verlagen nicht zumuten kann, sich vom Indexieren ausnehmen zu lassen und damit in der Internetsuche weitgehend unsichtbar zu werden (Marktanteil Google in Deutschland >90%), wenn es doch nur darum geht, die Übernahme von Texten in Anerkennung der Leistungen von Autoren und Verlagen lizenzpflichtig zu machen.

Die Wahrheit ist: Es wird ihnen nicht zugemutet. Sie müssen sich nicht vom Indexieren ausnehmen lassen, wenn sie die Übernahme von Texten (er meint: das Anzeigen von Snippets) verhindern wollen.

Damit entfällt ein zentrales Argument der Verlage, warum sie angeblich überhaupt ein Leistungsschutzrecht brauchen. Entsprechend begründet auch die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihre Ablehnung: weil Google inzwischen „jeden rausnimmt, der nicht zitiert werden will“.

Wenn Keese ihr widerspricht und in Bezug auf Google und andere Suchmaschinen schreibt:

Ganz bewusst unterscheiden sie nicht zwischen dem Recht auf Indexierung und dem Recht der Nutzung von Inhalten.

Dann sagt er die Unwahrheit.

Nachtrag. Hier steht die Reaktion von Christoph Keese. Sie wird wunderbar erklärt von einem Kommentator in Keeses Blog:

Meine Aussage „Es gibt keine Meeressäuger“ ist nicht falsch. Es ist daher nicht richtig mir vorzuwerfen, dass ich entweder lüge oder keine Ahnung von Meeresbiologie habe. Wohl war meine Aussage möglicherweise nicht ausführlich genug, denn was ich meinte war „Es gibt keine Meeressäuger außer Pottwale, Seekühe, [es folgen mehrere Folianten mit allen möglichen Erläuterungen zur Meeresbiologie, nur nichts speziell dazu, wie denn die früher aus der nicht-ausführlichen Version gezogenen Schlüsse nun genau aufrecht erhalten werden sollen]“

Schweigen fürs Leistungsschutzrecht

Nachtrag, 14:40 Uhr. Okay, keine Glanzleistung, dieser Eintrag. Zwei wichtige Korrekturen unten.

Im Juni haben zwölf Verlage und die von ihnen gestützte Verwertungsgesellschaft VG Media Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Google eingelegt. Sie werfen dem Suchmaschinen-Unternehmen vor, im Zusammenhang mit dem neuen Presse-Leistungsschutzrecht seine Vormachtstellung am Markt zu missbrauchen.

Das Bundeskartellamt hat diese Beschwerde, wie die „Frankfurter Allgemeine“ berichtete und die Agenturen dpa, epd und Reuters meldeten, zurückgewiesen.

Über die Beschwerde berichtete die „Welt“, deren Verlag Axel Springer zu den Beschwerdeführern zählt, im Juni:

Über die abschlägige Antwort des Kartellamtes berichtete die „Welt“: nicht.

Über die Beschwerde berichtete das „Hamburger Abendblatt“, dessen Verlag Funke zu den Beschwerdeführern zählt, im Juni:

Über die abschlägige Antwort des Kartellamtes berichtete das „Hamburger Abendblatt“: nicht.

Über die Beschwerde berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“, dessen Verlag DuMont Schauberg zu den Beschwerdeführern zählt, im Juni:

Über die abschlägige Antwort des Kartellamtes berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“: nicht*.

Über die Beschwerde berichtete die „Hannoversche Allgemeine“, deren Verlag Madsack zu den Beschwerdeführern zählt, im Juni:

Über die abschlägige Antwort des Kartellamtes berichtete die „Hannoversche Allgemeine“: nicht*.

„Wir Verlage“, sagt Thomas Düffert, Chef der Madsack-Mediengruppe, „sind ein Garant der Meinungsbildung und damit für die Demokratie in Deutschland.“ Solche Sätze dienen offenkundig nur dazu, Forderungen an andere zu bekräftigen. Sie sind keine Verpflichtung für die eigene tägliche Arbeit.

*) Korrektur, 14:15 Uhr. Die „Hannoversche Allgemeine“ hat zwar nicht online, aber am Samstag in ihrer Print-Ausgabe berichtet. Und auch der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat zwar online keine Meldung gebracht, aber in der Zeitung.

 
Aus dem Archiv:

Die Scheinargumente für ein Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht beweist, dass die Regierung den Springer-Verlag mehr fürchtet als das Netz. Das sollte man ändern.

(Sascha Lobo)

Es sind im Kern nicht mehr als zwei Argumente, mit denen die Verlage ihr Leistungsschutzrecht herbeireden: ein rationales Scheinargument und ein emotionales Hilfsargument.

Das rationale Scheinargument lautet: „Es kann nicht sein, dass profitorientierte Anbieter gratis auf Inhalte zugreifen.“ In dieser knappen Form hat es zum Beispiel Kulturstaatsminister Bernd Neumann mit minimalen Variationen immer wieder formuliert.

Es sei unzulässig, geht das Argument, auf den Leistungen anderer ein eigenes Geschäftsmodell aufzubauen. Und wenn es nicht unzulässig ist wie die Praxis der Suchmaschinen, kurze Ausschnitte von Fundstellen anzuzeigen, dann müsse es sich um eine Gesetzeslücke handeln, die zu schließen sei.

Was wirkt wie ein juristisches Argument, ist in Wahrheit bloß ein moralisches: Es sei ungerecht, sich bei der Arbeit eines anderen zu bedienen, um selbst daraus Profit zu schlagen. Und das umso mehr, wenn dieser Profit sogar höher ausfällt als der desjenigen, der die ursprüngliche Leistung erbracht hat.

Denn das ist das eigentliche Problem. Keine Verfassungsgrundsätze, keine Rechtsprinzipien, nicht der Schutz des sogenannten „geistigen Eigentums“, sondern die schlichte Tatsache, dass zur Zeit im Internet das Betreiben einer Suchmaschine lukrativer ist als das Erstellen journalistischer Inhalte. (mehr …)

Zeitungsverleger instrumentalisieren „Charlie Hebdo“-Anschlag für Kampf gegen Pegida

Diese Karikatur wird morgen als Teil einer Aktion des Zeitungsverlegerverbandes in vielen Zeitungen erscheinen:


Karikatur: Klaus Stuttmann; Quelle: BDZV

Ich halte sie für infam.

Der Vorwurf, der darin steckt, ist perfide und falsch. Er ist perfide, weil er Menschen, die friedlich demonstrieren, mit einem Verbrechen in Verbindung bringt, das sie nicht befürworten, nicht gutheißen und das nicht in ihrem Namen begangen worden ist. Und er ist falsch, weil die Zeitschrift „Charlie Hebdo“ aus Sicht der Pegida-Leute genau das Gegenteil dessen ist, was sie als „Lügenpresse“ beschimpfen.

Vielleicht sollte ich vorwegschicken: Ich habe keinerlei Sympathien für Pegida und die Ressentiments ihrer Anhänger. Ich halte, bei aller Kritik, die ich an Medien habe, die pauschale Verurteilung für falsch und den Begriff „Lügenpresse“ für inakzeptabel. (Und den Vorwurf von dieser Seite schon deshalb für grotesk, weil Blätter wie die „Bild“ den Pegida-Leuten in den vergangenen Jahren zuverlässig Treibstoff für ihre Paranoia geliefert haben.)

Aber.

Es ist idiotisch, so zu tun, als müssten sich die Pegida-Leute, die sich gerade über die Morde an den Karikaturisten von „Charlie Hebdo“ empören, dafür schrecklich verbiegen, weil sie doch eigentlich auch gegen die freie Presse seien, wie die islamistischen Attentäter. Denn aus Pegida-Sicht haben die „Charlie Hebdo“-Mitarbeiter dadurch, dass sie sich trauten, den Islam zu kritisieren — im grausamsten Sinne des Wortes: ohne Rücksicht auf Verluste — , genau das getan, was sie in den deutschen Medien vermissen und was einen erheblichen Teil des „Lügenpresse“-Vorwurfs ausmacht.

In dieser Sicht ist „Charlie Hebdo“ das Gegenteil von „Lügenpresse“; seine Mitarbeiter zahlten für ihren Mut, anders als die „Lügenpresse“ die Wahrheit zu sagen, mit dem Leben. Was nicht nur die Wut auf die Täter (und die Religion, auf die sie sich berufen) steigert, sondern auch auf die „Lügenpresse“.

Das ist nicht meine Sicht. Ich mache mir diese Argumentation auch nicht zu eigen. Aber sie hat eine innere Logik.

Äußerlich krankt die Logik natürlich daran, dass man „Charlie Hebdo“ dafür als ein islamkritisches Blatt wahrnehmen muss und nicht als ein Blatt, das sich an allen Religionen abarbeitete, an den Fanatikern, an den Mächtigen, an den Idioten — und nicht zuletzt an den Islamophoben und den Ausländerfeinden wie Marine Le Pen. „Charlie Hebdo“ ist ein Blatt, das den Pegida-Leuten nicht gefallen dürfte. Aber dadurch, dass es offenkundig einem islamistischen Attentat zum Opfer fiel, ist es leicht, sein Wesen fälschlicherweise auf die Verspottung des Islam zu reduzieren.

Es ist schon richtig: Man muss „Charlie Hebdo“ vor der nachträglichen Vereinnahmung durch Islamophobiker bewahren. Und man muss verhindern, dass die Morde der Terroristen in Paris von den Pegida-Leuten für ihre Agitation gegen Ausländer und Moslems instrumentalisiert werden.

Aber die Parallele, die die Karikatur zwischen den Worten der Pegida-Anhänger und den Taten des islamistischen Terroristen zieht, ist falsch. Und ihre Wirkung ist verheerend. Wiederum aus Sicht dieser Leute formuliert: Die deutsche „Lügenpresse“ ist nicht nur zu feige, die Wahrheit zu sagen. Sie erklärt sich nach den Attentaten sogar für solidarisch, wenn nicht identisch mit denen, die dafür nicht zu feige waren. Und erklärt stattdessen ihre Kritiker zu Komplizen der Täter.

Die Presse bestätigt aus Pegida-Sicht so, auf kaum zu übertreffende Weise, den Vorwurf von der „Lügenpresse“.

Und es kommt noch besser. Einer der Vorwürfe, die gegen die Medien erhoben werden, ist der der „Gleichschaltung“ — oder weniger problematisch formuliert: dass es in ihnen an Meinungsvielfalt mangele. Und die Zeitungen bringen nun, als Antwort darauf, gemeinsam in großer Zahl dieselbe infame Karikatur, für alle bereitgestellt vom Zeitungsverlegerverband BDZV? Und das ist klug?

Die Gemeinschaftsaktion besteht nicht nur aus der Zeichnung. Dazu gehört ein Text von Helmut Heinen, dem BDZV-Präsidenten. Er kommt daher wie einer von vielen Appellen, die man in diesen Tagen hören kann, die Meinungs- und Pressefreiheit zu verteidigen. Aber er nutzt die Tragödie von Paris in, wie ich finde, schamloser Weise, Eigen-PR für Zeitungen zu machen. Vermutlich ist es nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass er die Morde nicht dafür nutzt, noch einmal an die Bedeutung des Leistungsschutzrechtes zu erinnern oder die Unverschämtheit zu betonen, dass der Mindestlohn auch für so etwas immanent Kostbares und Edles gelten soll wie das Austragen von Zeitungen.

Es ist ein Dokument der Selbstgerechtigkeit. Heinen klopft sich und den seinen auf die Schulter:

In herausragender Solidarität berichten freie Medien weltweit seit Tagen über dieses unmenschliche Verbrechen (…)

Herausragende Solidarität, was soll das sein? Inwiefern ist das eine journalistische Qualität? Und: Solidarität mit wem oder was? Vielleicht am Ende: mit sich selbst?

Die Medien und gerade auch die Zeitungen tragen durch Kommentare und Hintergrundberichte zur Reflexion über unsere zivilen Standards bei.

Gerade auch die Zeitungen!

Sie sind, mit allen Fehlern und Schwächen, mit ihren Stärken und Vorzügen, eine Errungenschaft unserer Demokratie, die wir stets aufs Neue verteidigen müssen. Das zeigt nicht nur der Anschlag auf „Charlie Hebdo“. Das zeigen auch Nazi-Schmierereien an den Wänden deutscher Verlagshäuser oder das dumpfe Verunglimpfen der „Lügenpresse“ durch die Pegida-Anhänger.

Ja, auch ich sehe in dem Anschlag auf „Charlie Hebdo“ einen Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit insgesamt. Aber ich hätte davor zurückgeschreckt, von dem blutigen Gemetzel in Paris unmittelbar einen Bogen zu schlagen zu „Schmierereien“ und „Verunglimpfungen“, so lästig sie auch sein mögen. Ich glaube auch, dass es richtig ist, den Rufen von der „Lügenpresse“ etwas entgegenzusetzen, aber sie sind, so unerträglich sie sein mögen und so eindeutig ihr politischer Hintergrund ist, nicht dasselbe wie ein Mordanschlag. Einen anderen Eindruck zu erwecken, ist töricht und kontraproduktiv.

Es klingt, als würde Heinen das in diesen Tagen inflationär benutzte Bekenntnis „Je Suis Charlie“ nicht als Zeichen der Solidarität zu verstehen, sondern als wehleidiges: Ja, uns wird auch Unrecht getan, durch diese bösen Rufe auf Demonstrationen und das alles.

Die Zeitungsverleger instrumentalisieren das Attentat von Paris für ihren Kampf gegen Pegida. Ich möchte mich davon distanzieren.

[Offenlegung: Ich schreibe regelmäßig für die FAZ.]

Nachtrag, 23:45 Uhr. Der „Zollern-Alb-Kurier“ hat seinen Artikel mit der Karikatur gelöscht.

Korrektur, 10. Januar. Die „Welt“ hat sich nicht an der Aktion beteiligt, sondern Heinens Kommentar nur in einem kurzen Auszug dokumentiert.

Übrigens hat der BDZV noch eine Alternativ-Karikatur angeboten. Einige Blätter, wie die „Rhein-Zeitung“, haben diese statt der oben gezeigten abgedruckt.

Nachtrag, 11. Januar. Sehr lesenswert zum Thema:

Nachtrag, 12. Januar. Der Deutsche Journalisten-Verband DJV distanziert sich von der BDZV-Kampagne.