Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel-Springer-AG, keine Ahnung, wie Google funktioniert. Oder er schreckt im Kampf seines Verlages und seiner Interessenverbände gegen den Suchmaschinenkonzern nicht davor zurück, die Unwahrheit zu sagen.
Es geht bei dem Leistungsschutzrecht, das die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage für sich fordern, nicht zuletzt um Snippets. Das sind die kurzen Zitate, die Google von gefundenen Seiten anzeigt. Mithilfe eines Leistungsschutzrechtes sollen Suchmaschinen dazu gezwungen werden, für solche Snippets Lizenzen von den Verlagen zu erwerben — im Zweifel gegen Geld.
Keese behauptet: Ein Medium, das nicht will, dass Google Snippets aus seinem Angebot anzeigt, muss ganz darauf verzichten, von Google gelistet zu werden. Und das könne sich niemand leisten.
Er schreibt:
Sehr gern würden die Verlage auf eine Möglichkeit zurückgreifen, von Suchmaschinen und Aggregatoren nur indexiert und vielleicht mit einer Überschrift zitiert zu werden. Doch genau diese Differenzierungsmöglichkeit bietet Google wie die allermeisten anderen Aggregatoren nicht an. Ganz bewusst unterscheiden sie nicht zwischen dem Recht auf Indexierung und dem Recht der Nutzung von Inhalten. Sie interpretieren die Erlaubnis zum Indexieren als Erlaubnis zum Kopieren.
Tun sie nicht.
Google bietet Verlagen exakt die Möglichkeit, die die sich angeblich wünschen: nur indexiert und vielleicht mit einer Überschrift zitiert zu werden, aber ohne eine Vorschau auf den Inhalt (Keese nennt letzteres „Kopieren“). Die Verlage können Google mit einfachsten Programmbefehlen dazu bringen, keine Snippets anzuzeigen. Es ist auch möglich, diese Snippets zum Beispiel nur in „Google News“ auszuschalten und nicht bei der allgemeinen Suche. Es ist sogar möglich, das für jeden Artikel, den die Verlage veröffentlichen, einzeln zu bestimmen.
Das geht über Anweisungen, die die Verlage in den „Meta“-Angaben ihrer Internetseiten hinterlegen. Mit der Angabe „noindex“ zum Beispiel weisen sie die Suchmaschinen an, Seiten nicht in ihren Suchergebnissen auftauchen zu lassen.
Es gibt aber auch die Anweisung „nosnippet“. Sie bedeutet, dass eine Seite zwar indexiert (und also auch bei entsprechenden Suchbegriffen gefunden) wird, dass dem Nutzer aber kein Snippet anzeigt werden soll.
Mit dem folgenden Code lässt sich die Anzeige von Snippets in „Google News“ unterdrücken:
<meta name="googlebot-news" content="nosnippet">
Nichts davon ist übrigens neu oder eine Geheimwissenschaft. Die entsprechenden Befehle sind seit Jahren öffentlich und bekannt, und die Verlage machen von ihnen nachweislich Gebrauch.
Dass das funktioniert und sich Google an diese Vorgaben hält, habe ich bei BILDblog ausprobiert. BILDblog ist bei Google News gelistet. Gestern habe ich die oben genannte Meta-Anweisung eingebaut. Bei der Google-News-Suche wird für den BILDblog-Eintrag jetzt nur noch die Überschrift und der Link eingeblendet, nicht mehr der Snippet:
Natürlich ist es in der Praxis für ein Online-Medium fast nie sinnvoll, die Anzeige von Snippets zu verhindern. Denn ein kurzer Anriss oder ein Blick auf die Stelle, an der sich der gesuchte Begriff befindet, wird viel eher dazu führen, dass jemand auch auf den Link klickt als die bloße Überschrift.
Die Verlage argumentieren aber genau umgekehrt. Sie sagen, Internetnutzer seien oft schon zufrieden mit den Informationen, die sie in den Snippets finden, und gar nicht mehr klicken, um zur Quelle dieser Informationen zu kommen. Wenn es so wäre, könnten die Verlage die Snippets, wie gesagt, einfach ausschalten.
Dass sie das nicht tun, liegt nicht daran, dass Google ihnen diese Möglichkeit nicht bietet, wie ihr Klassensprecher Keese behauptet.
Die Verlage finden den Umgang von Google mit ihren Inhalten gleichzeitig unzulässig und unverzichtbar. Sie wollen für die Leistung, die Google ihnen bringt, Geld von Google. Und um das Paradoxe dieser Situation zu verschleiern, flüchten sie sich in die Lüge.
Keese schreibt:
Wir [gemeint sind vermutlich die von Springer angeführten Verleger, für die Keese spricht, auch wenn er behauptet, nur privat und in seiner Freizeit zu bloggen] finden, dass man den Verlagen nicht zumuten kann, sich vom Indexieren ausnehmen zu lassen und damit in der Internetsuche weitgehend unsichtbar zu werden (Marktanteil Google in Deutschland >90%), wenn es doch nur darum geht, die Übernahme von Texten in Anerkennung der Leistungen von Autoren und Verlagen lizenzpflichtig zu machen.
Die Wahrheit ist: Es wird ihnen nicht zugemutet. Sie müssen sich nicht vom Indexieren ausnehmen lassen, wenn sie die Übernahme von Texten (er meint: das Anzeigen von Snippets) verhindern wollen.
Damit entfällt ein zentrales Argument der Verlage, warum sie angeblich überhaupt ein Leistungsschutzrecht brauchen. Entsprechend begründet auch die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihre Ablehnung: weil Google inzwischen „jeden rausnimmt, der nicht zitiert werden will“.
Wenn Keese ihr widerspricht und in Bezug auf Google und andere Suchmaschinen schreibt:
Ganz bewusst unterscheiden sie nicht zwischen dem Recht auf Indexierung und dem Recht der Nutzung von Inhalten.
Dann sagt er die Unwahrheit.
Nachtrag. Hier steht die Reaktion von Christoph Keese. Sie wird wunderbar erklärt von einem Kommentator in Keeses Blog:
Meine Aussage „Es gibt keine Meeressäuger“ ist nicht falsch. Es ist daher nicht richtig mir vorzuwerfen, dass ich entweder lüge oder keine Ahnung von Meeresbiologie habe. Wohl war meine Aussage möglicherweise nicht ausführlich genug, denn was ich meinte war „Es gibt keine Meeressäuger außer Pottwale, Seekühe, [es folgen mehrere Folianten mit allen möglichen Erläuterungen zur Meeresbiologie, nur nichts speziell dazu, wie denn die früher aus der nicht-ausführlichen Version gezogenen Schlüsse nun genau aufrecht erhalten werden sollen]“