Barbra Wulff?

Mal klingt es herablassend mitleidig, mal hämisch triumphierend, aber für viele im Netz scheint festzustehen, dass Bettina Wulff den Streisand-Effekt nicht kennt.

Ähnlich, wie das Wort „Shitstorm“ inzwischen reflexartig benutzt wird, wenn sich mehr als drei Menschen öffentlich über etwas aufregen, erschallt zuverlässig der Ruf „Streisand!“, wenn jemand sich gegen unliebsame Berichterstattung wehrt und ihr gerade dadurch erst Aufmerksamkeit verschafft.

Benannt ist er nach der amerikanischen Sängerin, die mit einer Klage verhindern wollte, dass eine Luftaufnahme von ihrem Haus im Netz zu sehen war. Das Foto und seine Verbindung zu Streisand wurde erst dadurch einer größeren Öffentlichkeit bekannt. Statt sechsmal wurde das Bild in der Folge hunderttausendfach heruntergeladen.

Bettina Wulff, die Frau des früheren Bundespräsidenten, soll nun also den gleichen Fehler gemacht haben. Es geht um das Gerücht, sie habe früher als Model im Rotlichtmilieu gearbeitet. Dadurch, dass sie gegen Medien und Internetseiten vorgeht, die dieses Gerücht verbreitet hatten, hätten viele Menschen überhaupt erst von diesem Gerücht erfahren. Ihr Versuch, eine Information aus der Welt zu schaffen, habe dazu geführt, diese Information erst recht zu verbreiten.

Nun ist dieser Streisand-Effekt oft eine gute Sache; eine gewaltige und effektive gemeinsame Trotzreaktion gegen Einschüchterungs- und Vertuschungsversuche. Seine Wirkung wird aber gelegentlich im Netz unreflektiert in einer Weise gefeiert, die ignoriert, dass auf diese Weise auch berechtigte Anliegen konterkariert werden können. Selten ist die Grenze zwischen kollektiver Notwehr und Selbstjustiz eindeutig.

Warum sollte Bettina Wulff, insbesondere wenn die kolportierten Geschichten über ihre Vergangenheit schlicht unwahr sind, entsprechende Behauptungen und Andeutungen hinnehmen müssen? Wollen wir, dass die Angst vor dem Streisand-Effekt dazu führt, dass sich Opfer von Lügen nicht gegen sie wehren?

Doch es geht in der Sache Wulff ohnehin nicht um den Streisand-Effekt. Was sich jetzt schlagartig verbreitet, ist nicht das Gerücht, dass Frau Wulff einmal im Rotlicht-Milieu gearbeitet haben soll. Was sich jetzt schlagartig verbreitet, ist die Geschichte, wie Gegner von Christian Wulff dieses falsche Gerücht in die Welt gesetzt haben sollen.

Ein seit Jahren anhaltendes Raunen („Hast du die Geschichte über Bettina Wulff gehört?“) wird ersetzt durch eine offene Spekulation über die Hintergründe dieses Raunens. Es geht nicht mehr hinter vorgehaltener Hand darum, was Bettina Wulff angeblich gemacht hat, sondern es geht in aller Öffentlichkeit darum, was andere mit diesem Gerücht gemacht haben.

Ganz anders als bei Barbra Streisand und ähnlichen Fällen hat Bettina Wulff durch ihre Klage die Kontrolle über die Geschichte nicht verloren, sondern wiedergewonnen.

Notwendig dafür war auch ein Gang an die Öffentlichkeit, in diesem Fall indirekt über die „Süddeutsche Zeitung“, die die Hintergründe des Gerüchtes — sicher in Abstimmung mit Frau Wulff — jetzt öffentlich machte.

Ob dabei jedes einzelne juristische Gefecht, das Frau Wulff anstrengt, sinnvoll und hilfreich ist, ist natürlich eine andere Frage. Der Politikberater Michael Spreng klatscht ihr Beifall dafür, dass sie auch gegen Günther Jauch und Google vorgegangen ist. Jauch hatte das Gerücht indirekt in seiner ARD-Talkshow zitiert; Google nennt Spreng einen „willigen Helfer“, der

völlig neutral natürlich — jedem Verleumder die Plattform verbreitert und die Verleumdung ins Unendliche potenziert. Es ist nicht nur Bettina Wulff, sondern allen Opfern von Verleumdungen und üblen Nachreden zu wünschen, dass ihre Klage gegen Google Erfolg hat und alle Einträge gelöscht werden müssen.

Es geht aber nicht um „Einträge“, die Google löschen soll. Es geht darum, dass Google durch seine Vervollständigungsfunktion unbefangenen Nutzern schon während der Eingabe des Namens von Bettina Wulff vermeintlich passende Suchbegriffe wie „Escort“ oder „Prostituierte“ vorschlägt.

Diese Begriffe reflektieren keine Tatsachen oder vorhandenen „Einträge“, sondern das, wonach die Menschen suchen*.

Ein solcher automatischer Algorithmus hat das immanente Problem, Gerüchte zu reproduzieren, weiterzutragen und scheinbar zu bestätigen. Oft wird hinter den häufigen Suchanfragen auch nicht einmal ein konkretes Gerücht stecken, sondern nur Neugier und Wunschdenken — so erkläre ich mir jedenfalls, bei wie vielen Fußballspielern als passender Suchbegriff „schwul“ vorgeschlagen wird.

Google kann aus diesen Vorschlägen nicht konsequent die herausfiltern, die einen verleumderischen Zusammenhang herzustellen scheinen. Dazu müsste der Konzern selbst überprüfen, welche Wortkombinationen erwiesen wahre Sachverhalte beschreiben. Es dürfte auch schwer gelingen, eine vollständige Liste von Wörtern anzulegen, die wegen ihrer potentiell justiziablen Natur nie vorschlagen werden. Was müsste die umfassen? „Betrug“, „Prostituierte“, „Bordell“, „krank“, „homosexuell“, „Scheinehe“, „Unterhalt“, „Baby“, „schwanger“ …?

Google müsste realistischerweise die Vervollständigungsfunktion komplett abschalten, wenn sie in keinem Fall etwas vorschlagen darf, was eine unzulässige Tatsachenbehauptung suggeriert. Gibt es einen Anspruch darauf, zu erfahren, wonach alle anderen gesucht haben? Ich glaube nicht. Aber gibt es einen Anspruch darauf, zu verhindern, dass andere erfahren, wonach alle anderen gesucht haben? Ich bin mir nicht sicher.

Der Prozess wird interessant, aber vermutlich ist die Auto-Complete-Funktion von Google spätestens in ein paar Tagen für Frau Wulff eh unproblematisch. Sie wird vermutlich immer noch Begriffe wie „Escort“ zu ihrem Namen vorschlagen, aber die Suchergebnisse werden zu Artikeln führen, in denen nicht mehr das damit verbundene Gerücht kolportiert wird, sondern die Geschichte erzählt wird, wie sie durch dieses Gerücht unmöglich gemacht werden sollte.

*) Nachtrag/Korrektur: Genau genommen ist es laut Google eine Kombination aus eingegebenen Suchbegriffen anderer Nutzer und von Google erfassten Seiten.

Gewerbliche Kopisten

Was macht man als führendes deutsches Online-Medium, wenn die Konkurrenz eine interessante Exklusivmeldung hat? Man könnte den nachrichtlichen Kern nehmen, drumherum ein paar eigene Sätze formulieren und womöglich gar zur Ursprungsquelle verlinken.

Aber das ist mühsam und zeitaufwendig, besonders lästig kurz vorm Wochenende. Ungleich einfacher ist es, den Original-Text, strg+c, strg+v, ins eigene Content-Management-System zu übernehmen und vor dem Veröffentlichen bloß ein paar winzige Stellen zu ändern und die Quelle zu erwähnen.

Und so machen sueddeutsche.de (Original) und „Spiegel Online“ (Kopie) heute mit dem über weite Strecken Wort für Wort identischen Text auf:

sueddeutsche.de:
Bettina Wulff wehrt sich gegen Verleumdungen
Spiegel Online:
Bettina Wulff klagt gegen Günther Jauch und Google
Bettina Wulff, die Frau des früheren Bundespräsidenten, geht massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen über ihr angebliches Vorleben vor. Am Freitag hat die 38-Jährige Klagen beim Hamburger Landgericht gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und gegen den Google-Konzern eingereicht. Hamburg – Bettina Wulff geht laut einem Pressebericht massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen über ihr angebliches Vorleben vor. Am Freitag hat die 38-jährige Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff Klagen beim Hamburger Landgericht gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und gegen den Suchmaschinenkonzern Google eingereicht. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) in ihrer Samstagsausgabe.
In den vergangenen Monaten hatten bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien, darunter der Stern, die Mediengruppe Österreich und die Berliner Zeitung Unterlassungserklärungen abgegeben. Mehrere Medienhäuser haben Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zahlen müssen. In den vergangenen Monaten hatten demnach bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien, darunter die Mediengruppe Österreich, Unterlassungserklärungen abgegeben. Mehrere Medienhäuser haben Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zahlen müssen.
Auf dem Zenit der Affäre um Haus-Darlehen und gesponserte Reisen ihres Mannes hatten die Blätter über Bettina Wulffs früheres Leben spekuliert – ohne jeden Beleg. Sowohl die „Berliner Zeitung“ als auch der „Stern“ hatten nach SPIEGEL-Informationen Unterlassungserklärungen in der Sache abgeben müssen. „Wir haben eingesehen, dass nicht haltbar ist, was wir geschrieben haben“, hatte „Stern“-Chefredakteur Thomas Osterkorn erklärt. „Das hätte nicht passieren dürfen.“
Der Rechtsanwalt von Bettina Wulff, Gernot Lehr, bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Freitagabend, „dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Verlage, Journalisten und Internet-Aktivisten Unterlassungserklärungen unverzüglich nach Aufforderung abgegeben haben, ohne auch nur zu versuchen, die falschen Darstellungen zu rechtfertigen“. Außerdem sei in einigen Fällen Schmerzensgeld durchgesetzt worden.
Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung haben CDU-Kreise in Hannover seit 2006 das Gerücht gestreut, Bettina Wulff habe früher angeblich im Rotlichtmilieu gearbeitet. Die Denunziation sollte offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals noch CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen war. Er hatte in der Partei einige einflussreiche Feinde und auch außerhalb der Partei etliche Gegner. Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ haben CDU-Kreise in Hannover seit 2006 das Gerücht gestreut, Bettina Wulff habe früher angeblich im Rotlichtmilieu gearbeitet. Die Denunziation sollte offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals noch CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen war. Er hatte in der Partei demnach einige einflussreiche Feinde und auch außerhalb der Partei etliche Gegner.
„Bettina Wulff war mir egal“, sagt eine Bloggerin, die in regionalen FDP-Gremien sitzt, und das Gerücht zehn Tage vor der Präsidentenwahl im Juni 2010 mit auf den Weg gebracht hat. Im Internet breitete es sich dann epidemieartig aus und wurde nicht nur von einigen Medien ernst genommen. Bereits am Rande der Bundesversammlung Ende Juni 2010 in Berlin hatten CDU-Politiker Journalisten auf die Internet-Veröffentlichungen aufmerksam gemacht. „Bettina Wulff war mir egal“, sagt laut „SZ“ eine Bloggerin, die in regionalen FDP-Gremien sitzt, und das Gerücht zehn Tage vor der Präsidentenwahl im Juni 2010 mit auf den Weg gebracht hat. Im Internet breitete sich die Geschichte aus – und wurde nicht nur von einigen Medien ernst genommen. Bereits am Rande der Bundesversammlung Ende Juni 2010 in Berlin hatten CDU-Politiker Journalisten auf die Internet-Veröffentlichungen aufmerksam gemacht.
Die Kolportage über das angebliche Vorleben von Bettina Wulff lastete dann von Dezember 2011 an auch auf der Affäre ihres Mannes. Einflussreiche Kreise in Berlin schlossen nicht aus, dass an den Gerüchten etwas dran sein könne. Bettina Wulff hat sich als Präsidentengattin gegen die anonymen Gerüchte nicht öffentlich gewehrt. Offenkundig befürchtete sie, den Verleumdungen durch eine eigne Stellungnahme zu viel Gewicht zu geben. Die Kolportage über das angebliche Vorleben von Bettina Wulff lastete dann von Dezember 2011 an auch auf der Affäre ihres Mannes. Einflussreiche Kreise in Berlin schlossen nicht aus, dass an den Gerüchten etwas dran sein könne. Bettina Wulff hat sich als Präsidentengattin gegen die anonymen Gerüchte nicht öffentlich gewehrt. Offenkundig befürchtete sie, den Verleumdungen durch eine eigne Stellungnahme zu viel Gewicht zu geben.
Seit Wulffs Abschied aus dem Präsidentenamt im Februar geht die frühere erste Frau der Republik juristisch vehement gegen den Rufmord vor. So hat sie zur Vorlage bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame falsch seien. Seit Wulffs Abschied aus dem Präsidentenamt im Februar geht die frühere erste Frau der Republik juristisch vehement gegen den Rufmord vor. So hat sie zur Vorlage bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als Eskortdame falsch seien.
Eine eidesstattliche Erklärung einer ehemaligen First Lady ist so einzigartig, wie auch die Denunziationen beispiellos waren. Durch diese „Verleumdungen“ sei aus Sicht von Bettina Wulff ihre „Reputation zerstört worden“. Die wolle sie „jetzt zurückgewinnen“, beschreibt ein Insider ihre zahlreichen juristischen Aktivitäten. Eine eidesstattliche Erklärung einer ehemaligen First Lady ist einzigartig. Durch diese „Verleumdungen“ sei aus Sicht von Bettina Wulff ihre „Reputation zerstört worden“, heißt es in der „SZ“. Die wolle sie ,“jetzt zurückgewinnen“, beschreibt ein Insider in der Zeitung ihre zahlreichen juristischen Aktivitäten.
Juristisch besonders spektakulär sind die Klagen gegen Jauch und Google. Im Mai hatte Wulffs Anwalt den Moderator Jauch erstmals aufgefordert, wegen des Zitierens eines Zeitungsbeitrags über das angebliche Gemunkel in Berlin eine sogenannte Unterlassungs­verpflichtungserklärung abzugeben. Jauchs Anwalt lehnte damals ab. Juristisch besonders spektakulär sind die Klagen gegen Jauch und Google. Im Mai hatte Wulffs Anwalt den Moderator Jauch erstmals aufgefordert, wegen des Zitierens eines Zeitungsbeitrags über das angebliche Gemunkel in Berlin eine sogenannte Unterlassungs­verpflichtungserklärung abzugeben. Jauchs Anwalt lehnte damals ab.
Durch die Klage gegen Google soll nun verhindert werden, dass bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff“ in der Suchzeile durch die sogenannte Autocomplete-Funktion Begriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ oder „Escort“ auftauchen. Durch die Klage gegen Google soll nun verhindert werden, dass bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff“ in der Suchzeile durch die sogenannte Autocomplete-Funktion Begriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ oder „Escort“ auftauchen.
Publizistisch will Bettina Wulff ebenfalls in die Offensive gehen. Noch im September soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. Wulff sehe sich „gezwungen“, durch die Buchveröffentlichung der „Zerstörung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken“, wird aus ihrem Umfeld berichtet. Publizistisch will Bettina Wulff ebenfalls in die Offensive gehen. Noch im September soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. Mit dem Werk will sie die Deutungshoheit über ihr Leben zurückgewinnen. Noch im September soll das Buch nach derzeitigem Stand im Münchner Riva Verlag veröffentlicht werden. Erwartet wurde zuletzt eine Startauflage im sechsstelligen Bereich.

 
Selbst den Tippfehler in „eigne Stellungnahme“ hat „Spiegel Online“ originalgetreu von sueddeutsche.de übernommen.

[via Malte]

Im Kampf für die Verlage und gegen die Wahrheit

Roland Pimpl, der Hamburg-Korrespondent der Medien- und Marketing-Fachzeitung „Horizont“, hat in der vorigen Ausgabe ein flammendes Plädoyer geschrieben gegen die „Missachtung dessen, was Verlage eigentlich so machen“.

Er staunt, dass Autoren wie „Don Alphonso“, Thomas Knüwer und ich uns angeblich „stets mit Furor an der Verlagswirtschaft abarbeiten“, aber „dann, wenn’s ums Geldverdienen geht, nun doch gerne mal an eines dieser ewiggestrigen Häuser binden“. Er lobt, was die Verlage alles tun und wie sie die Aufmerksamkeit für unsere Texte und unsere Einnahmen erhöhen. Und damit hat er auch nicht grundsätzlich Unrecht, außer dass er so tut, als täten die Verlage das uneigennützig und nicht, weil es ihr Geschäft ist.

Pimpl folgert daraus, dass es richtig und gerecht und notwendig ist, dass die Verlage ein eigenes Leistungsschutzrecht bekommen. Und dass sie auch in Zukunft einen Teil des Geldes bekommen, das zum Beispiel die Hersteller von Kopierern und Betreiber von Copy-Shops dafür zahlen müssen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihren Geräten vervielfältigt werden.

Diese pauschalen Vergütungen sammelt die Verwertungsgesellschaft VG Wort ein und schüttet sie an die Urheber aus — gibt aber einen erheblichen Teil (bei der sogenannten „Reprographieabgabe“ 30 Prozent) vorher an die Verlage weiter. Diese Praxis hat das Landgericht München in einem (noch nichts rechtskräftigen) Urteil vor einigen Monaten in Frage gestellt.

Roland Pimpl schreibt nun in seinem Plädoyer für die Verlage, dass es aufgrund ihrer Leistungen, von denen auch der Autor profitiert, „nur recht und billig ist, dass ebenso die Verlage an VG-Wort-Ausschüttungen beteiligt werden“

Denn, nur noch mal zur Erinnerung: Kein Autor, kein Journalist, kein Schreiber muss einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen. Man kann auch auf eigene Faust nach Zweitnutzungen seiner Texte fahnden und Tantiemen eintreiben — dann würde der Verlag erstmal außen vor bleiben. Und, nochmals, man muss auch nicht für einen Verlag schreiben, sondern kann auch seine eigene Website betreiben — und dann alle Inhalte großherzig und netzweltig zum Kopieren freigeben. Viel Spaß mit diesem Geschäftsmodell, liebe Kollegen!

Der Schluss ist natürlich reine Polemik. Aber die Sätze davor zeugen von erschreckender Ahnungslosigkeit.

Man kann als Urheber eben nicht auf eigene Faust die Vergütungen für das Kopieren seiner Texte etwa in Copy-Shops eintreiben. Das ist auch nicht, wie Pimpl auf meine Nachfrage behauptet hat, bloß eine Frage der Praktikabilität, sondern des Gesetzes.

Im Urheberrechtsgesetz heißt es in Paragraph 54h:

Die Ansprüche nach den §§ 54 bis 54c, 54e Abs. 2, §§ 54f und 54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Zu den genannten Ansprüchen gehören die Vergütungen für Hersteller und Betreiber von „Speichermedien“ wie Kopierern.

Um es mit der VG Wort selbst zu sagen:

Der Vergütungsanspruch der Urheber für Vervielfältigungen ihrer Werke zum privaten und eigenen Gebrauch ist im UrhG (§§ 54 – 54 h) geregelt.

Der Vergütungsanspruch kann allerdings nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Hier beginnt die Zuständigkeit der VG WORT. Sie legt die Vergütungshöhe fest, stellt Tarife auf und schließt Gesamtverträge mit den Verbänden der Vergütungspflichtigen ab.

Ich kann die mir als Urheber (und nicht dem Verlag) zustehenden Vergütungen also nur bekommen, wenn ich einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließe. Dann muss ich aber in Kauf nehmen, dass die VG Wort einen Teil des mir als Urheber (und nicht dem Verlag) zustehenden Geldes an die Verlage weiterreicht.

Dem Hamburg-Korrespondenten der Medien- und Marketing-Fachzeitung „Horizont“ scheint das nicht bekannt zu sein. Auch auf meinen Einspruch hin wiederholte er in verschiedenen, aber gleichermaßen falschen Variationen:

Sie als Autor müssen keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen, sondern Sie können Ihre laut Gesetz Ihnen als Urheber zustehenden Vergütungen auch alleine eintreiben. Das heißt: Bei allen Copyshops kontrollieren, wer Ihre Texte kopiert und Ihre Ansprüche geltend machen. (…) Mir ist schon klar, dass das kaum praktikabel ist, weil die Transaktionskosten für jeden einzelnen Autor höher sind als die zu erwartende Vergütung. Für eine saubere Diskussion ist es aber wichtig festzuhalten: Es ist (de jure) möglich – aber eben ineffizient. (…)

Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob es „gerecht“ ist, dass die Verlage einen Teil der Einnahmen abbekommen, wenn Autoren freiwillig (!) die VG Wort mit der Wahrnehmung ihrer Rechte betrauen. (…)

Unabhängig davon, wie man zum Leistungsschutzrecht und zur Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort steht, ist Pimpls Argumentation sachlich falsch.

Nun hätte ich mich daran vermutlich nicht so abgearbeitet, wenn der Axel-Springer-Oberlobbyist Christoph Keese, der in seiner Freizeit für seinen Arbeitgeber bloggt, diesen Artikel nicht stolz zweitveröffentlicht hätte. Weil Pimpls „pointierter Text“ nach seiner Meinung „illustriert, was Verlage tun und welchen Beitrag in der Wertschöpfungskette sie erbringen“.

Keese hatte schon im März dieses Jahres zunächst falsch behauptet: „Geräte- und Kopierabgaben fließen nur den Autoren zu, nicht den Verlagen.“

Und nun veröffentlicht er diesen Text mit diesem zentralen sachlichen Fehler. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel-Springer-AG, keine Ahnung, wie die VG Wort funktioniert. Oder er schreckt nicht davor zurück, die Unwahrheit zu verbreiten, wenn sie der Sache seines Verlages und der Verlage insgesamt dient.

Beim Leistungsschutzrecht hört die Meinungsvielfalt auf

Neulich schrieb ein Leser einen Brief an die „Wetterauer Zeitung“. Er hatte sich an einem Artikel über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage gestoßen, den er als teilweise sachlich falsch und einseitig empfand. Er argumente unter Verweis auf viele Quellen, warum ein solches Gesetz absurd sei und womöglich sogar die Meinungsfreiheit gefährde.

Die „Wetterauer Zeitung“ hat diesen Leserbrief nicht veröffentlicht, was für sich genommen nicht bemerkenswert ist. Bemerkenswert ist die Begründung, die das Blatt dem Leser nach seinen Angaben mitteilte:

in Absprache mit unserer Chefredaktion haben wir beschlossen, Ihren Leserbrief nicht zu veröffentlichen. Denn bei Ihrem Angriff gegen die Verlage sind etliche wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt. So ist beispielsweise die Veröffentlichung von Texten und Fotos für die Verlage mit enormen Kosten verbunden: Recherche, feste und freie Mitarbeiter (die nicht alle so schlecht bezahlt werden), allgemeine Verlagskosten, Druck, Vertrieb, Bereitstellung im Netz usw. Die Suchmaschinen (zum Beispiel) greifen die Texte ab, veröffentlichen sie kostenlos auf ihren Seiten, erzielen damit aber Gewinne, weil sie auf den entsprechenden Seiten Anzeigen platzieren. Deshalb halten wir es für legitim, dass die Verlage von diesem Kuchen etwas abbekommen wollen. Dass niemand Musik, die ihm nicht gehört, im Internet verbreiten darf, hat sich längst durchgesetzt. Deshalb ist aus unserer Sicht das Leistungsschutzgesetz notwendig.

Die „Wetterauer Zeitung“ möchte keinen Leserbrief veröffentlichen, der sich gegen ein Leistungsschutzrecht ausspricht, das sie befürwortet und von dem sie zu profitieren glaubt. Warum überrascht mich das nicht?

Lügen wie nicht gedruckt

In seinem „Tagebuch“ (das ist so etwas wie ein Blog auf Papier) im aktuellen „Focus“ schreibt Helmut Markwort:

Das über dubiose Internet-Quellen verbreitete Gerücht, an geheim gehaltenen Orten in Großbritannien werde schon die neue D-Mark gedruckt, ist blühender Unsinn. Verblüffenderweise gibt es eine Menge Menschen, die solchen Quatsch glauben und weitererzählen mit der Begründung, es habe ja im Internet gestanden.

Sie sagen das mit der gleichen Wichtigkeit wie den Satz: Es hat ja in der Zeitung gestanden. Fakten in Zeitungen werden im Allgemeinen verantwortungsbewusst und seriös geprüft. Im Internet hingegen gibt es nicht nur bekannte und zuverlässige Anbieter. Jeder Narr, Desinformant oder Denunziant kann dort jeden Blödsinn oder auch jede Gemeinheit in die Welt setzen.

Der letzte Satz ist zweifellos richtig. In Zeitungen kann nicht jeder jeden Blödsinn oder auch jede Gemeinheit in die Welt setzen, sondern nur die Narren, Desinformanten oder Denunzianten, die es in die Redaktion geschafft haben.

Aus Daffke habe ich mir mal die Mühe gemacht, nachzusehen, wer den „blühenden Unsinn“ verbreitet, dass in Großbritannien schon wieder die D-Mark gedruckt werde. (mehr …)

„Auch der Tod hat ein Recht auf Leben“

Die Kollegen fanden’s fast alle schrecklich. Hans Hoff meint, der Film sei „dem Tod geweiht. In jeder Hinsicht“. David Denk schreibt, er sei „irgendwie egal, irgendwie deutsch“. Daniela Zinser findet, das Drehbuch sei „brutal auf Romantikkitsch getrimmt“.


Fotos: Sat.1

„Und weg bist du“ ist eine Tragikomödie über die letzten Wochen im Leben von Schuhverkäuferin Jela Becker. Ihr Körper ist voller Metastasen. „Mit ein bisschen Pech übernimmt der Krebs mein Gehirn“, sagt sie, „mit ein bisschen Glück bin ich vorher tot.“ Der Tod erwartet sie schon an der Fahrstuhltür im Krankenhaus, aber sie schafft es, ihm zu imponieren – und zu entwischen. Bis zum achten Geburtstag ihrer Tochter in vier Wochen will sie unbedingt durchhalten.

Sie versucht, noch ein bisschen zu leben und sucht nach dem richtigen Weg, ihre Familie auf das Leben nach ihrem Tod vorzubereiten. Der Tod versucht derweil, an ihrer Stelle ihre alte, verbitterte Nachbarin (Ruth Maria Kubitschek) ins Jenseits zu befördern, die wirklich nicht am Leben zu hängen scheint.

Aus der Konstellation mit Christoph Maria Herbst als langhaarigem Tod, der sich in die Frau verliebt, die er sterben lassen soll, hätte eine schreckliche Klamotte werden können. Und der Film lässt die naheliegenden Pointen und Kalauer nicht aus. Mit Straßenschuhen in ihre gute Stube? „Nur über meine Leiche“, sagt die alte Frau zum Tod. Und der rechtfertigt seine Romanze mit den Worten: „Auch der Tod hat ein Recht auf Leben.“

Aber „Und weg bist du“ montiert die erwartbaren Versatzstücke solcher Filme zu einer dann doch immer wieder unberechenbaren, originellen, leichten Geschichte über das Sterben Leben.

Mir hat der Film sehr gefallen, er hat mich zum Lachen gebracht und bewegt, er hatte genau das richtige Maß Kitsch für mich und eine wunderbare Annette Frier in der Hauptrolle. Und weil man ja nicht so oft die Gelegenheit hat, für einen Sat.1-FilmFilm zu schwärmen, möchte ich diesen Sat.1-Filmfilm empfehlen.

Er ist übrigens so etwas wie der Abschiedsfilm von Sat.1-Geschäftsführer Joachim Kosack. Bei der Premiere am Kurfürstendamm sagte er vor dem versammelten Publikum aus Künstlern, Journalisten und Gästen: „Ich freue mich, dass mein Onkologe da ist“, und das war kein Witz. Sein Abschied ist dann aber zum Glück doch nur von Sat.1.

Ein aserbaidschanischer Held

Am 18. Februar 2004 kauft sich der aserbaidschanische Soldat Ramil Safarov eine Axt. Er ist mit Militärangehörigen aus anderen Ländern in Budapest, um an einem Nato-Fortbildungsprogramm teilzunehmen. In der übernächsten Nacht nimmt er die Axt, geht ins Zimmer eines schlafenden Teilnehmers aus dem verfeindeten Nachbarland Armenien und erschlägt ihn im Schlaf. Die Obduktion wird ergeben, dass er ihn sechzehn Mal im Gesicht trifft und den Kopf fast vom Rumpf trennt.

Danach macht sich Safarov auf den Weg, einen weiteren armenischen Soldaten im Gebäude zu töten. Bevor er in dessen Zimmer eindringen kann, wird er von der Polizei verhaftet.

Ein ungarisches Gericht verurteilte Safarov 2006 zu lebenslänglicher Haft. Frühestens 2036 sollte er begnadigt werden können. Der Richter begründete das Urteil mit der Brutalität der Tat und dem Fehlen jeder Reue.

Am vergangenen Freitag wurde Safarov von Ungarn nach Aserbaidschan ausgeliefert. Nach Angaben der ungarischen Regierung hatte ihr das aserbaidschanische Regime zugesichert, dass Safarov den Rest seiner Strafe würde verbüßen müssen.

Unmittelbar nach seiner Ankunft in Baku begnadigte Präsident Ilham Aliyev den Mörder. Er wurde von jubelnden Menschen empfangen und als Volksheld gefeiert. Das Regime in Baku hatte Safarovs Taten nie verurteilt und Medien und Organisationen im eigenen Land ermuntert, ihn als prominente Persönlichkeit zu behandeln.

Safarov besuchte nach seiner Rückkehr ins Land die Märtyrer-Allee und legte Blumen am Grab von Heydar Aliyev nieder. Der aserbaidschanische Verteidigungsminister stellte ihm kostenlos eine Wohnung zur Verfügung, zahlte ihm den in den vergangenen acht Jahren entgangenen Lohn nach und beförderte ihn in den Rang eines Majors.

· · ·

Es kommt mir im Nachhinein so naiv vor, dass wir im Mai beim Eurovision Song Contest annahmen, dass in einer Disco, die Teil des offiziellen Programms war, Musik aus Armenien gespielt werden könnte. Mir erscheint aber auch der Gedanke absurd, dass eine armenische Delegation in diesem politischen Klima in diesem Land an dem Grand-Prix hätte teilnehmen können.

Es stimmt: Das aserbaidschanische Regime hatte dem Veranstalter, der European Broadcasting Union (EBU) versprochen, dass sie für die Sicherheit der Delegationen bürge. Aber vermutlich wusste es damals schon, dass man dieser Organisation folgenlos alles versprechen konnte.

Ende Mai ist ein norwegischer Reporter, der sich am Rande des ESC über die politische Situation im Lande lustig gemacht hatte, bei der Ausreise am Flughafen eine Stunde lang festgehalten, bedroht und misshandelt worden. Auch das widersprach den Garantien, die Aserbaidschan der EBU gegeben hatte. Die angeblich laufende „Untersuchung“ des Vorfalls durch die EBU ist bis heute, über ein Vierteljahr danach, zu keinem Ergebnis gekommen.

Roche & Böhmermann und die Backsteintalktapete

[SPOILER-Warnung für alle, die die Sendung „Roche & Böhmermann“ vom vergangenen Wochenende noch nicht gesehen haben, das aber noch tun und sich überraschen lassen wollen.]

Ich geb’s zu: Ich war schon auf der Palme. Hab im Kopf knüwerhaft vernichtende Sätze formuliert über die Deppen von ZDF.kultur, die ihre kleine feine Talkshow „Roche & Böhmermann“ grundlos verhunzen.

Schon der Trailer für die neue Staffel ließ das Schlimmste befürchten. Und dann trat tatsächlich vor der Sendung nicht William Cohn als Retro-Ansager-Parodie auf, sondern eine übereuphorisierte Frau, die zwar auch erkennbar ironisch gemeint war, was aber die Sache ja noch nicht gut macht.

Ich hab’s dem Sender jedenfalls zugetraut, den fantastischen edlen Vorspann, der allein schon Grund genug wäre, jede Sendung einzuschalten (jedenfalls kurz), durch so eine dreiviertelironische moderne Variante zu ersetzen. Und dass über dem Namen der Sendung nun peinlicherweise „zdf.kultur’s“ stand, machte die Sache, seien wir ehrlich, nur wahrscheinlicher.

In das leere schwarze Studio hatte jemand eine Standard-Backsteintalktapete gestellt, und geraucht und getrunken werden sollte auch nicht mehr.

Ich hab’s geglaubt, dass das das „neue Studiobühnenbild und verbesserte Konzept“ der Sendung ist. Aber dann, nach langen Minuten, nörgelten Charlotte Roche und Jan Böhmermann, dass die alte Umgebung doch irgendwie besser zu ihnen gepasst hätte, und auf Kommando kamen Bauarbeiter herein und nahmen den ganzen braunen Tand mit und stellten den Whiskey wieder auf den Tisch (hier ab 7:20).

Reingefallen.

Nun kann man diesen ausgedehnten Scherz natürlich albern, sinnlos und egal finden. Mir hat er gefallen, schon weil er so aufwendig und liebevoll umgesetzt war. Und welche andere Sendung im deutschen Fernsehen hätte Mut und Muße, ihre Zuschauer so in die Irre zu führen, und sei es nur für knapp acht Minuten?

(Außerdem komm ich dann auch kurz in der Show vor, wenn endlich alles wieder alt und gut ist.)

Wenn’s brennt, einfach löschen

Thomas Knüwer war ihnen wieder mal auf die Schliche gekommen, den Dummen und Lügnern und dummen Lügnern in den Zeitungsverlagen. Er hatte den Beweis gefunden, dass sich das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger — entgegen aller Beteuerungen — auch gegen Blogs richtet.

Er zitierte aus der „Süddeutschen Zeitung“:

„Blogger, Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer sollen auch künftig nichts zahlen müssen, wenn sie auf ihren Homepages und in Blogs journalistische texte benutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen.“

Und aus tagesschau.de:

„In ersten Entwürfen aus dem Justizministerium war auch davon die Rede, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen müssen. Dies ist in dem neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen, nachdem es daran massive Kritik gegeben hatte.“

Und dann knüwerte er:

Entweder haben die betreuenden Schreiber nicht recherchiert und einfach wie dumme Lämmer geglaubt, das alles gut werde – oder sie haben gelogen.

Sein Beweis war die Aussage der Bundesregierung bei der Bundespressekonferenz am Mittwoch, dass als Presseverleger im Sinne des Gesetzentwurfes auch professionelle Blogger gelten. Er folgerte daraus:

Wir können davon ausgehen, dass die Platzierung von Adsense-Anzeigen und die damit verbundene Generierung von Nebeneinkünften reicht, um vom Leistungsschutzrecht getroffen zu werden. Dies entlarvt auch Christoph Keese, den Chef-Agitator von Axel Springer, als Lügner.

Doch dies hat ja eine weitere Dimension: Jedes Unternehmen mit eigener Homepage muss nun fürchten eine Flut von Abmahnungen zu erhalten. Denn es reicht ja, simpelste Textbausteine im Netz zu veröffentlichen und sich zum Verlag zu erklären, um Geld einzutreiben. Egal ob Siemens, BMW, Thyssen Krupp oder Beiersdorff, egal ob Würth oder der Schreiner um die Ecke: Sie alle müssen mit erheblichen juristischen Kosten und Gebühren rechnen. Das Leistungsschutzrecht ist somit eine Gefahr für jedes einzelne Unternehmen in Deutschland.

Klitzekleines Missverständnis.

Wenn professionelle Blogger im Sinne des Gesetzes als „Presseverleger“ gelten, bedeutet nicht, dass sie — wie Suchmaschinen — für die Nutzung kleinster Textschnipsel zahlen müssen. Sondern dass sie — wie die Internet-Ausgaben der Zeitungen — Geld für die Nutzung kleinster Textschnipsel geltend machen können.

An diesem Missverständnis ist die Bundesregierung nicht unschuldig. Der ehemalige „Handelsblatt“-Redakteur Knüwer aber hörte einfach, was er hören wollte, ließ seinen Wutschaum ungefiltert ins Blog tropfen und und warf den anderen, ohne recherchiert zu haben, vor, nicht recherchiert zu haben.

Und wie ging er damit um, nachdem er auf diesen Fehler aufmerksam gemacht wurde? Er ließ den Eintrag in seinem Blog einfach verschwinden und löschte auch seinen entsprechenden Tweet, ohne jede Erklärung, als hätte es seinen Vorwurf der fehlenden Recherche, Dummheit, Gutgläubigkeit oder Lügerei nie gegeben.

Thomas Knüwer betreibt eine Agentur zur „Beratung für das digitale Zeitalter“.

Einer gegen die VG Wort: Martin Vogel und die zweifelhaften Ansprüche der Verlage

Medium Magazin

Es ist ein ungleicher Kampf. Auf der einen Seite die deutschen Verlage, die großen Journalistenverbände und -gewerkschaften, die Verwertungsgesellschaften sowie womöglich sogar zigtausend Journalisten, die in diesem Sommer keinen Scheck von der VG Wort bekamen. Und auf der anderen Seite Martin Vogel, 65 Jahre alt, Urheberrechtsexperte und Patentrichter in München.

Die einen warnen davor, das bestehende System der Verwertungsgesellschaften zu gefährden, verweisen auf Tradition und Gewohnheit und darauf, dass doch alle irgendwie ganz gut damit fahren, so wie es ist. Und der andere sagt: So wie es ist, widerspricht es aber dem Gesetz.

Es geht um das Geld, das die VG Wort von Kopiergeräteherstellern und Copy-Shops einsammelt, um die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werken zu vergüten: die Reprographieabgabe. Diese Einnahmen schüttet sie nämlich nicht nur an die Urheber aus, sondern beteiligt daran mit 30 bis 50 Prozent auch die Verlage. Die Verlage haben die VG Wort mit begründet; die Gemeinsamkeit sollte sie auch stark machen.

Doch sie haben nach Ansicht von Vogel gar keinen Anspruch, der eine Beteiligung rechtfertigen würde. Das Geld, zig Millionen Euro jährlich, stünde allein den Urhebern zu.

Die Materie ist kompliziert, und es macht die Sache nicht leichter, dass viele Beteiligte schon seit vielen Jahren an dem Streit beteiligt sind. Die juristischen Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen verschiedener Interessen werden überlagert von persönlichen Verletzungen. Vogel ist in der Rolle eines einsamen Querulanten — oder wird, je nach Standpunkt, in sie gedrängt. Aber er gehört zu den renommiertesten deutschen Urheberrechtlern, und seine Positionen und Interpretationen sind keineswegs die exotischen Minderheitenmeinungen, als die seine Gegner sie darstellen.

Es ist ein bisschen anstrengend, mit ihm zu reden. Fast jede Frage, die auf die Gegenwart zielt, beantwortet er mit einem Exkurs in die Vergangenheit. Für ihn ist es so etwas wie seine Lebensaufgabe geworden. „Ich habe einen Großteil meiner Freizeit in diese Arbeit gesteckt, um für die rechtliche Besserstellung der Urheber zu kämpfen.“

Er hat für die damalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin am sogenannten „Stärkungsgesetz“ mitgewirkt, mit dem die rot-grüne Koalition 2002 die Position der Kreativen gegenüber den Verwertern verbessern wollte. In einem neuen Paragraph 63a wurde darin festgehalten, dass Urheber auf ihre Ansprüche aus der Reprographie-Vergütung nicht verzichten und sie nur an eine Verwertungsgesellschaft abtreten können. Damit konnten Verlage sich diese Rechte nicht mehr von den Autoren übertragen lassen und bei der VG Wort geltend machen. Als Folge wurde in einem Kompromiss — ebenfalls erst nach Druck von Martin Vogel — beschlossen, den Verlegeranteil an den Ausschüttungen zögernd und schrittweise zu reduzieren.

Doch die Verlagsvertreter erreichten es, dass der Paragraph 63a revidiert wurde. In einer Neufassung, die 2008 in Kraft trat, wurde ausdrücklich erlaubt, dass Urheber ihre Verwertungsrechte an Verleger abtreten können, wenn diese wiederum sie in die VG Wort einbringen. Dadurch sollte die langjährige Praxis der VG Wort, die Verlage nach vorgegebenen Pauschalanteilen an den Erlösen zu beteiligen, wieder legitimiert werden.

Martin Vogel kritisiert die Neufassung als Schwächung der Position der Urheber — meint aber, dass diese Neufassung es der VG Wort trotzdem nicht erlaubt, einfach zu ihrer alten Praxis zurückzukehren. Viele Urheber hätten einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen, was die spätere Abtretung ihrer Vergütungsansprüche an einen Verlag ausschließe. Deshalb könne die VG Wort nicht einen Teil der Zahlungen, die den Autoren zustehen, einfach an die Verlage weiterreichen.

Nach mehreren Versuchen, eine außergerichtliche Regelung zu finden, klagte er. Der DJV, bei dem er Mitglied ist, lehnte es ab, ihm Rechtsschutz zu gewähren, aber Vogel fand einen Weg, den Streitwert und damit seine Kosten gering zu halten: Er klagte nur wegen acht Artikeln, die er selbst verfasst hatte, gegen die VG Wort. Im Mai gab ihm Landgericht München I in erster Instanz recht.

Die VG Wort scheint das Urteil völlig unerwartet getroffen zu haben — „obwohl ihr die Klage seit Dezember vorlag“, wie Vogel sagt. Die Entscheidung stellt ihre Praxis — obwohl es sich nicht um einen Musterprozess handelt — fundamental in Frage. Die VG Wort kündigte daraufhin an, bis nach einer genauen Prüfung zunächst gar kein Geld auszuschütten, was den Nebeneffekt hatte, dass Martin Vogel nun für viele Autoren nicht derjenige war, der für ihre Rechte stritt, sondern derjenige, der Schuld war, dass sie erst einmal kein Geld bekamen.

Interessensvertreter wie Gerhard Pfennig, bis Ende 2011 Vorsitzender der VG Bild-Kunst, versuchten, Stimmung gegen Vogel zu machen: „Dass die von vielen nicht beamteten, sondern freiberuflichen Urhebern dringend benötigten Zahlungen der VG Wort und der VG Bild-Kunst jetzt erst einmal auf längere Zeit ausbleiben werden, muss einen Patentrichter, für den die Zahlungen bestenfalls die Weihnachtsgans finanzieren, nicht weiter stören, sofern es nur der Wahrheitsfindung dient“, schrieb Pfennig im Mai in einem Leserbrief an die „Süddeutsche Zeitung“. Er versuchte darin, Vogels Kampf gegen die Verteilungspraxis der VG Wort als einen persönlichen Rachefeldzug darzustellen, weil ihm der „gewünschte Aufstieg in die Verwaltungsgremien versagt blieb“.

Auch Vertreter des Deutschen Journalistenverbandes schürten öffentlich die Wut auf Vogel. Michael Hirschler, Referent für Freie Journalisten, nannte das Urteil eine „Katastrophe für die freien Journalisten“ und spielte deren angenommene chronische Geldknappheit gegen das vermutete Auskommen des Patentrichters Vogel aus. „Wohlbestallter Richter kippt die Autorenzahlungen der VG Wort“, polterte Hirschler in einem DJV-Blogeintrag, nannte Vogel „mutmaßlich wohlversorgt“ und schimpfte, er dürfe „wohl weniger finanzielle Sorgen haben“ als die Urheber, die er um ihr Geld bringe — „und spielt zugleich den Unschuldigen“.

Es ist erstaunlich, in welchem Maß die Gewerkschaften für die Interessen der Verleger zu kämpfen scheinen. DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann aber bestreitet das und sagt, der Verband kämpfe bloß für den Erhalt der VG Wort in der jetzigen Form. „Es geht uns dabei um die Interessen der Autoren. Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, könnte die VG Wort so nicht weiter existieren.“ Bis ein Ersatz etabliert sei, könnte es Jahre dauern „und die ganze Ausschüttung zum Stillstand kommen.“

Zunächst läuft sie wieder. Ende August hat die VG Wort schließlich doch das Geld an Urheber (und Verlage) ausgezahlt — unter Vorbehalt und „unter Hinweis auf mögliche Rückforderungen“, falls die Entscheidung des Gerichtes Bestand hat. Tatsächlich kann es sein, dass in diesem Fall nicht nur die Verlage, sondern auch die Autoren Geld zurückzahlen müssen. Dann nämlich, wenn sie die ihnen eigentlich zustehenden Wahrnehmungsrechte schon an die Verlage abgetreten haben — was aber nach Meinung Vogels auch gegen geltendes Recht verstoßen kann.

Das Urteil, das Martin Vogel erstritten hat, kann also dafür sorgen, dass einige Urheber nicht mehr Geld von der VG Wort bekommen, sondern gar keins. Auch dafür wird er von Gewerkschaftsvertretern verantwortlich gemacht, dabei wäre das eine Folge der Neufassung des Paragraphen 63a, an der sie mitgearbeitet haben. „Ich bin der Sündenbock dafür, dass die diesen Mist gemacht haben und ich das aufgedeckt habe“, sagt Vogel.

Von „zivil- und urheberrechtlichem Formalismus“ spricht ver.di-Justiziar Wolfgang Schimmel. Martin Vogel sagt: „Die VG Wort muss ihre Strukturen dem Gesetz anpassen, nicht umgekehrt.“

Bestätigt sieht Vogel seine Position auch durch das sogenannte „Luksan“-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die Zahlungen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen originär dem Urheber zustehen. Die Praxis der VG Wort, die Verleger daran pauschal zu beteiligen, wäre nach Vogels Ansicht demnach auch nach europäischem Urheberrecht unzulässig.

Gegenwind bekommen die Verwertungsgesellschaften auch aus Brüssel: Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der von ihnen viel größere Transparenz fordert.

Die VG Wort hat gegen das Münchner Urteil Berufung eingelegt. Für „zigtausend Euro“ habe sie dafür Gutachten eingeholt, sagt Vogel — Geld, das wiederum eigentlich den Urhebern zustehe. „Warum sollten die Urheber das mitfinanzieren“, fragt er, „wenn es doch nach der Lukas-Entscheidung und nach nationalem Urheberrecht allein um die vermeintlichen Rechte der Verleger geht.“