Der Zaubertrick mit dem scheinbar geänderten Leistungsschutzrecht

„Misdirection“ nennen Zauberer die Kunst, die Aufmerksamkeit des Beobachters wegzulenken von dem, was er nicht sehen soll. Wer sie beherrscht, kann selbst das Offensichtliche unsichtbar machen.

Es war ein großer Trick, den die Regierungskoalition in der vergangenen Woche im Dienste der Verleger vorgeführt hat. Sie ließ es so aussehen, als hätte sie ihren umstrittenen Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht in letzter Minute an zentraler Stelle entschärft. Als seien Snippets — die kurzen Anrisse, die Suchmaschinen und Aggregatoren von Artikeln anzeigen — davon gar nicht mehr betroffen, weil plötzlich „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ erlaubt wurden.

Die Magie bestand darin, dass ihre Leute nicht einmal die Unwahrheit sagen mussten, weil das Publikum ihnen ohnehin nicht glauben würde. Dass Koalitionspolitiker wie Günter Krings (CDU) beteuerten, die Änderungen am Gesetzestext seien nur marginaler Natur und an dessen inhaltlichem Kern habe sich gar nichts geändert, wurde als bloße Schutzbehauptung gesehen: um das Gesicht zu wahren. Und um zu verhindern, dass der Entwurf wegen der Änderungen noch eine weitere, verzögernde Schleife durch die Ausschüsse drehen muss.

Wie bei einem guten Zauberer starrte das Publikum auf falsche Hand und verpasste so den eigentlichen Trick.

Tatsächlich entsprach das, was Krings und Co. sagten, unwahrscheinlicherweise der Wahrheit. Die Änderung, die wie eine Kehrtwende wirkte, sollte den Kern des Gesetzes intakt lassen. Es soll den Verlagen, wie zuvor, die Möglichkeit geben, gegen Google und jeden kleinen Aggregator vorzugehen, der nichts weiter tut, als eineinhalb Sätze eines Suchergebnisses als Vorschau anzuzeigen.

Ich glaube: Das Ablenkungsmanöver war nicht die Beteuerung, das Gesetz habe sich nicht verändert. Das Ablenkungsmanöver war der Eindruck, man habe das Gesetz fundamental geändert.

Es erscheint mir im Nachhinein verblüffend, wie schnell und einmütig sich in der vergangenen Woche die Interpretation verbreitete, der Gesetzgeber wolle mit der neuen Formulierung Snippets nicht mehr lizenzpflichtig machen. Es gab zwar Wortmeldungen von Politikern, die diesen Eindruck schürten, und auch die Begründung des neuen Gesetzestextes konnte man in dieser Richtung lesen: Plötzlich waren kleinste Textteile, die zuvor ausdrücklich mitbetroffen sein sollten, ausdrücklich ausgenommen, und der Verweis auf die Rechtmäßigkeit der Google-Bildersuche konnte ebenfalls als Absicht gedeutet werden, Vorschauen wie sie die Snippets darstellen, genehmigungsfrei zuzulassen.

Aber der Gesetzestext selbst spricht eine andere Sprache. Nicht von kleinen, sondern von „kleinsten“ Textausschnitten ist da die Rede, die erlaubt seien — ein Superlativ, der sich so interpretieren lässt, dass nur das Allernötigste überhaupt angezeigt werden darf.

In der Debatte im Bundestag war es natürlich keineswegs so, wie Verlagsanführer Christoph Keese behauptet, dass die Äußerungen der Koalitionsvertreter unmissverständlich klarmachten, dass handelsübliche Snippets unter das neue Gesetz fallen und genehmigungspflichtig werden sollen. Aber tatsächlich fällt auf, dass die Beispiele, die sie nannten, darauf abzielen, dass mit „kleinsten“ Textteilen nur einzelne Wörter gemeint sind, anhand derer der Suchende erkennt, ob die gefundenen Artikel überhaupt grob dem Wunsch-Thema entsprechen.

Insofern ist die Interpretation der Zeitungsverleger, dass die gegenwärtige Art der Suchergebnisse bei Google nach dem neuen Gesetz nicht mehr frei zulässig wären, nicht abwegig. Ich kann nicht beurteilen, ob sie am Ende eines langen Rechtsweges in einem höchstrichterlichen Urteil Bestand hätte. Aber ich bin mir sicher, dass sie in dieser Form von den VolksVerlagsvertretern im Bundestag beabsichtigt ist.

Und wenn die Gerichte am Ende diese Interpretation nicht teilen und kurze Snippets für zulässig erklären, wird es ein Anlass sein für die Verleger, vom Gesetzgeber Änderungen an diesem Gesetz zu fordern, damit dieses Ziel doch erreicht wird.

Der Gedanke, dass mit der Verabschiedung dieses Gesetzes der Endpunkt einer unseligen Diskussion erreicht wäre, ist abwegig. Es geht gerade erst los.

Und ich würde mich sehr wundern, wenn in diesen Tagen Landesregierungen wie die in Hamburg, von denen eine Mehrheit im Bundesrat gegen das Gesetz mit immerhin verzögernder Wirkung abhängt, nicht von Verlegerlobbyisten deutlich darauf aufmerksam gemacht werden würden, welch unangenehme publizistische Wirkungen so ein Handeln gegen die Verlegerinteressen haben könnte.

dpa macht Bock zum unabhängigen Gartenexperten

Am Freitagnachmittag gab die Nachrichtenagentur dpa Entwarnung:

Wachsende Unsicherheit für Autoren, Verlage und Betreiber von Suchmaschinen? Diese Folgen des neuen Leistungsschutzrechts schließt der Urheberrechts-Anwalt Ole Jani aus. Er begrüßt mehr rechtliche Klarheit durch die Novelle.

Der Experte, mit dem dpa „zur juristischen Einschätzung“ des gerade vom Bundestag beschlossenen Gesetzes gesprochen hatte, hatte darüber ausschließlich Positives zu sagen:

Das Gesetz schaffe rechtlich Klarheit, sagte Jani im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Auch die im Gesetz nicht näher definierten „einzelnen Wörter oder kleinste Textausschnitte“, die auch künftig von der Lizenzpflicht ausgenommen sein sollen, seien hinreichend bestimmbar. (…)

„Dass das eine oder andere auch noch ausgelegt werden muss, und notfalls am Ende des Tages auch noch mal durch ein Gericht, das ist nicht etwa ein Sündenfall oder ein Skandal, sondern das liegt in der Natur der Sache“, sagte Jani. (…)

Jani sagte, der Gesetzgeber sei gut beraten gewesen, die Länge der sogenannten „Snippets“ nicht auf eine bestimmte Zeichenzahl zu beschränken, wie in einem Entwurf angedacht. (…)

Jani lobte das Gesetz als Schritt zur Gestaltung der Rechtslage im Internet. Deutschland habe sich aus der Rolle des „retrospektiven Gesetzgebers“ befreit.

Es mag angesichts der von vielen Seiten geäußerten Kritik überraschend wirken, wie uneingeschränkt das Lob von Ole Jani für das Gesetz ausfällt. Es ist aber gar nicht überraschend, wenn man weiß, wer Ole Jani ist.

Ole Jani ist — in den Worten des Anwaltes und SPD-Politikers Jan Mönikes — einer der „Väter des Leistungsschutzrechtes“.

Robin Meyer-Lucht schrieb vor zwei Jahren, Jani gelte als „einer der wichtigsten Berater“ der Bundesjustizministerin zum Thema Urheberrecht. Er sei „parlamentarischer Berater für Urheberrechtsfragen“ der FDP-Bundestagsfraktion.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde er auf der Internetseite der FDP- Fraktion als „Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe Rechtspolitik im Arbeitskreis IV (Innen und Recht)“ mitsamt einer E-Mail-Adresse @fdp-bundestag.de aufgeführt. Auf den Seiten der Kanzlei CMS Hasche Sigle, für die er arbeitet, gibt er vage an, er sei „seit 2001 parlamentarischer Berater für Urheberrechtspolitik im Deutschen Bundestag“.

Dabei soll sein Einfluss gerade im konkreten Fall sehr handfest gewesen sein: „Ole Jani hat das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in den Koalitionsvertrag geschrieben“, sagt ein Beobachter. Außer zur FDP und zur Bundesjustizministerin habe Jani enge Verbindungen zur Axel Springer AG.

Die dpa-Leser und -Kunden ahnen davon nichts. Jani wird als scheinbar unabhängiger Experte den „Kritikern“ des Gesetzes gegenüber gestellt, seine Verbindung zur FDP mit keinem Wort erwähnt.

Ich habe dpa-Chefredakteur Wolfgang Büchner gefragt, ob die Agentur das nicht hätte erwähnen müssen und ob die Verbindung Jani nicht als unabhängigen Experten disqualifiziere. Seine Antwort:

In der dpa-Berichterstattung sind zahlreiche Gegner und Befürworter des LSR ausgiebig zu Wort gekommen.

Aha. Schön. Nur war das gar nicht die Frage.

Nachtrag, 12:15 Uhr. Herr Jani teilt mir mit,

dass ich nicht Berater der FDP-Bundestagsfraktion bin und auch keinen Beratungsauftrag der FDP oder des Bundesjustizministeriums habe. Dass ich mehrere Jahre lang als wissenschaftlicher Mitarbeiter / Referent mich für die FDP-Bundestagsfraktion mit dem Urheberrecht befasst habe, wird Ihnen bekannt sein. Diese Beratungstätigkeit habe ich aber schon vor längerem beendet.

Verlage: Google-Snippets nach neuem Leistungsschutzrecht ohne Lizenz unzulässig

Nach Ansicht des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sind die Suchergebnisse, wie sie Google und Google News derzeit anzeigen, nach dem neuen Leistungsschutzrecht ohne Genehmigung nicht mehr zulässig. Der Verband widerspricht damit dem in der öffentlichen Diskussion entstandenen Eindruck, die Suchmaschine sei von dem Gesetz in der Form, wie es jetzt beschlossen wurde, gar nicht mehr betroffen.

Die Koalition hatte den Gesetzestext in letzter Minute an vermeintlich entscheidender Stelle geändert. Während es vorher ausdrücklich hieß, dass auch kleinste Textbestandteile nicht ohne Genehmigung angezeigt werden dürften, sollen laut der heute im Bundestag verabschiedeten Variante „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ zulässig sein. Eine genaue Textlänge wurde nicht angegeben. In der Öffentlichkeit war aber der Eindruck entstanden, dass damit genau die Vorschau-Schnipsel („Snippets“) gemeint waren, wie sie Google und andere Suchmaschinen und Aggregatoren anzeigen, die damit genehmigungsfrei blieben. Aus der „Lex Google“ sei eine „Lex Garnichts“ geworden, hieß es wörtlich in der FAZ und sinngemäß an vielen Stellen.

Auf meine Nachfrage widerspricht der BDZV dieser Interpretation:

Der Wille des Gesetzgebers, wie er auch heute in der Bundestagsdebatte ausgedrückt wurde, ist unverkennbar darauf gerichtet, kleinste Textausschnitte wie zum Beispiel Überschriften und einzelne Wörter, nicht vom Leistungsschutzrecht erfassen zu lassen; die längenmäßig darüber hinaus gehenden Auszüge jedoch schon. Die Äußerungen der Koalitionsvertreter in der Bundestagsdebatte dazu waren heute unmissverständlich. Die Google-Suchergebnisse gehen über die nicht erfassten Längen hinaus.

Meine Frage, ob der BDZV die Art und Länge, in der Google und Google News gegenwärtig Snippets mit Inhalten von Verlagsseiten anzeigen, nach dem neuen Gesetz für zulässig hält, beantwortete der Verlegerverband explizit mit: „Nein.“

Für die Verleger ist das Leistungsschutzrecht im Gegensatz zur Ansicht vieler Kommentatoren und Experten insofern also keineswegs kastriert oder entkernt. Es ist weiterhin eine Grundlage, auf der sich zum Beispiel von Google Lizenzgebühren für die Anzeige von Ergebnissen wie in der gegenwärtigen Form verlangen ließen.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (5)

Was sind das für Leute, die ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ablehnen?

Als Reinhard Müller, verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“, das geplante Gesetz im Dezember in der FAZ kommentierte, fand er eine einfache Formel: Es sind Leute, die sich ihr Geld „nicht selbst verdienen“ müssen oder vom Staat bezahlt werden. Professoren zum Beispiel.

Gestern schrieb Müller wieder in der FAZ zum Thema, und diesmal hat er eine andere Erklärung, warum es so viele öffentliche Kritiker an dem Gesetz gibt: Sie werden von Google bezahlt.

Es ist für all die vielen geheimen und die wenigen bekennenden Google-Lohnschreiber offenbar nur schwer zu verstehen, dass nicht nur der Suchmaschinenmonopolist Interessen hat und sie vertritt, sondern auch diejenigen, die sich vom amerikanischen Weltkonzern in ihren Rechten beschnitten sehen.

Ich habe Müller gefragt, ob er mir sagen kann, wen er konkret mit den „vielen geheimen“ und „wenigen bekennenden Google-Lohnschreibern“ meint. Seine Antwort lautet:

Es gibt diejenigen, die offen für das Unternehmen sprechen. Und es gibt Einrichtungen und (damit) Personen, die vom dem Konzern getragen werden, ohne dass das ohne weiteres erkennbar ist.

Wir haben offenbar unterschiedliche Vorstellungen von der Bedeutung des Wortes „konkret“.

Andererseits ist das natürlich eine bequeme Art, sich mit Kritik (nicht) auseinanderzusetzen: indem man die Kritiker durch substanzloses Geraune pauschal diskreditiert.

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„Handelsblatt“-Medienredakteur Hans-Peter Siebenhaar ist unglücklich über die Änderungen, die die Koalition in letzter Sekunde am Gesetzesentwurf vorgenommen hat. Kurze Textausschnitte sollen nun nicht mehr lizenzpflichtig werden — vermutlich sind die Anrisse wie sie Suchmaschinen zeigen, damit auch in Zukunft frei.

Immerhin, etwas Positives sieht Siebenhaar auch in dem Rumpfgesetz:

Zum ersten Mal wird Verlagen ein grundsätzliches Leistungsrecht zugestanden. Das hat Vorbildcharakter für ganz Europa. Denn damit wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

Ja, das steht da. Durch das Leistungsschutzrecht, glaubt der Medienredakteur des „Handelsblattes“ oder behauptet es wenigstens, wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

Das ist atemberaubend falsch. An der „Kostenfreiheit“ der Inhalte, die die Verlage ins Netz stellen, ändert sich durch das Gesetz nichts. Wenn sie sie kostenlos anbieten, darf man sie kostenlos nutzen. Wenn nicht nicht.

Komplette Zeitungen und Texte oder größere Teile daraus durften auch bislang schon nicht kopiert werden — dank des Urheberrechtes.

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Ich weiß nicht, warum Hans-Peter Siebenhaar das nicht weiß. Womöglich hat er zuviele deutsche Verlagsmedien gelesen.

Das Editorial von Jörg Quoos zum Beispiel, den neuen Chefredakteur des „Focus“. Der schrieb vor zwei Wochen:

Der Suchmaschinen-Riese Google hat allein im vergangenen Jahr acht Milliarden Dollar Gewinn eingefahren. Ein Teil dieser stolzen Summe wurde mit Inhalten erwirtschaftet, die Google nicht gehören. Es sind Texte, die Verlage von ihren Redaktionen und Autoren teuer erstellen lassen und die Google zum eigenen Vorteil kostenlos an seine Nutzer verteilt.

Google verteilt fremde Texte kostenlos an seine Nutzer? Ich hoffe, dass Quoos das nicht selbst glaubt, sondern wenigstens nur bewusst falsch darstellt.

Das sind also die Leistungen, die durch ein Leistungsschutzrecht geschützt werden sollen. Und die Methoden, mit denen es herbeigeschrieben werden soll.

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Ich habe mich selten so unwohl gefühlt, Mitglied dieser Branche zu sein.

Das habe ich vor drei Monaten schon mal geschrieben, und auch wenn seitdem immerhin sporadisch Gegenpositionen zur Verlagslinie zum Beispiel auf den Seiten der FAZ auftauchen durften, hat sich an diesem Gefühl nichts geändert.

Die deutschen Zeitungen haben ihre eigenen Leser verraten, als würden sie die nicht mehr brauchen, wenn sie nur Google besiegen könnten.

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Immerhin, und das ist ein Trost, sind sie damit nicht ganz durchgekommen. Der Deutsche Bundestag wird morgen zwar vermutlich ein Leistungschutzrecht für Presseverlage verabschieden. Das wird aber weit entfernt sein von dem, was die Anführer Mathias Döpfner und Christoph Keese sich und den Verlagen versprochen hatten.

Die ursprüngliche Idee war nämlich tatsächlich etwa das, was Siebenhaar heute beschreibt: Ein System, das es den Verlage erlaubt, ihre Inhalte kostenlos anzubieten und trotzdem von den Lesern dafür bezahlt zu werden. Jeder, der dienstlich ihre (frei zugänglichen) Internet-Medien nutzt, der „Welt Online“ im Büro liest oder als Rechtsanwalt oder freier Journalist auf „Spiegel Online“ recherchiert, sollte dafür zahlen müssen.

„Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright“, proklamierte Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, im Frühjahr 2009. Ein „Milliardengeschäft“ erwartete sein Cheflobbyist Christoph Keese im Juni 2010.

Es blieb — trotz massiver Lobbyarbeit und der redaktionellen Unterstützung in den eigenen Blättern — ein Traum. Nach und nach wurde der Umfang dessen, was das von der Koalition im Prinzip beschlossene Leistungsschutzrecht umfassen sollte, immer kleiner.

Zuletzt umfasste es nur noch Suchmaschinen und Aggregatoren, die selbst kleinste Ausschnitte aus den gefundenen Inhalten nicht ohne Lizenz anzeigen dürfen sollten, nun sind plötzlich die kleinsten Ausschnitte ausdrücklich erlaubt, so dass es sein kann, dass das Gesetz den ursprünglichen großen Adressaten gar nicht betrifft: Google.

Was bleibt, ist nun im Wesentlichen ein Recht, mit dem die Verlage leichter gegen das vorgehen können, was sie „Raubkopien“ nennen würden — vorausgesetzt, die entsprechenden Anbieter sind überhaupt von der deutschen Justiz erreichbar. Dagegen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht verbunden wäre mit einer offenbar gewollten Rechtsunsicherheit.

Gewinnen werden die Verlage am Ende dieses Kampfes ungefähr nichts. Und sie ahnen noch nicht einmal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, verloren haben.

Lichtgestalten, die uns mit Prothesen wärmen: Der „Stern“ malt sich den Fall Pistorius aus

Mein vorläufiger Lieblingssatz des Jahres stand vergangene Woche im „Stern“ und lautet so:

Eine überraschende Wendung scheint bislang nicht in Sicht.

Der Satz hat nicht nur dieses irre innere Flirren — denn wenn es überhaupt etwas gibt, das man mit Sicherheit von überraschenden Wendungen sagen kann, dann doch, dass sie sich nicht vorher ankündigen.

Der Satz schillert noch schöner, wenn man seinen Kontext kennt. Er steht nämlich am Ende eines Artikels über den südamerafrikanischen Sportstar Oscar Pistorius, der seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen hat. Am Donnerstag, als der „Stern“ erschien, gab es die überraschende Wendung, dass der Hauptermittler vom Fall abgezogen wurde, weil gegen ihn wegen versuchten Mordes ermittelt wurde. Schon am Tag zuvor, als der „Stern“ in Druck war, musste die Polizei überraschend einräumen, dass sie keine Beweise habe, die die Pistorius‘ Aussage widerlegen, er habe Steenkamp versehentlich erschossen. Und am Freitag kam Pistorius überraschend gegen Kaution frei.

Das lässt den „Stern“ nicht nur alt aussehen. Es lässt ihn schlecht aussehen.

Denn die ganze große Geschichte beruht auf der Annahme, dass Pistorius seine Freundin absichtlich umgebracht hat. Natürlich weiß auch der „Stern“, dass er das gar nicht weiß und benutzt deshalb immer wieder Wörter wie „mutmaßlich“. Aber das hindert ihn nicht, all die Schlussfolgerungen zu ziehen und Interpretationen zu wagen, die man ziehen und wagen würde, wenn man wüsste, dass Pistorius der Typ Mann ist, der aus Eifersucht seine Freundin umbringt.

Und die man nur ziehen und wagen kann, wenn man als journalistisches Medium der Meinung ist, dass man spätestens fünf Tage nach einer Tat alles weiß, was man wissen muss, um zu einem abschließenden Urteil zu kommen, denn was soll danach noch Überraschendes herauskommen?

Das Elend beginnt schon im Editorial, in dem „Stern“-Chefredakteur Thomas Osterkorn die Frage stellt:

Wie kann ein gefeiertes Idol sich zu einer solchen Tat hinreißen lassen?

Gegenfrage: Was für eine Tat genau?

Ein paar Stunden klammerten sich seine südafrikanischen Landsleute an die Hoffnung, es könne ein tragisches Versehen gewesen sein.

Doch mittlerweile deutet nur noch wenig auf einen Unfall hin.

„Mittlerweile“ hier im Sinne von „zwischenzeitlich am vergangenen Dienstag“.

stern-Reporter Marc Goergen, ehemals stern-Korrespondent in Südafrika, machte sich mit dem Fotografen Per-Anders Pettersson sofort auf den Weg nach Pretoria, um Antworten zu finden. Sie sprachen mit Freunden von Täter und Opfer, mit den Ermittlern und recherchierten im Umfeld von Pistorius‘ Haus.

Die Art von großer Recherche also, die sich kaum noch jemand leisten kann. Qualitätsjournalismus.

Auf dem Cover ist die Geschichte mit der Zeile „Oscar Pistorius unter Mordverdacht: Exklusive Fotos“ angekündigt. Das fand man offenbar nicht obszön.

Goergen fängt sein Stück an wie ein Krimi:

Ein Mann, so muss man es sich nach durchgesickerten Polizei-Informationen vorstellen, trägt seine schwer verletzte Freundin die Treppe herunter. Er hält sie in beiden Armen. Sie trägt nur ein Nachthemd. Sie röchelt.

Ihre Arme und ihr Kopf baumeln leblos am Körper. Blut rinnt aus Wunden am Kopf, an der Hand, an der Hüfte. Es tropft auf den schwarzen Marmor der Treppe.

Wir lesen noch einmal, was uns Osterkorn schon erzählt hat:

Ein paar Stunden lang hält sich zunächst noch die Erklärung, Pistorius habe die Frau für einen Einbrecher gehalten, doch mit jeder weiteren Zeugenaussage, jeder weiteren Spur erscheint diese Version unwahrscheinlicher. Reeva Steenkamp, so die Ermittler, wurde mit vier Kugeln aus einer halbautomatischen Taurus, Kaliber neun Millimeter, getötet. Der Waffe von Oscar Pistorius.

Es ist ein Drama, das einen genauso erschüttert wie ratlos zurücklässt: Wie kann ein bewundertes Idol sich zu einer solchen Tat hinreißen lassen?

Es folgt eine weitere Frage, die womöglich mein zweitliebster Satz des Jahres ist:

Hat uns die Lichtgestalt mit den Karbonprothesen nicht nur gewärmt, sondern auch geblendet?

Beim dritten Lesen habe ich zwar gemerkt, dass die Karbonprothesen gar nicht das Dativ-Objekt instrumentale Adverbial des Satzes sein sollen und uns insofern auch weder gewärmt noch geblendet haben, aber der schönen Schiefe des Bildes nahm das nur wenig.

Der „Stern“-Reporter erklärt dann, dass viele Sportstars das Gefühl hätten, sich alles erlauben zu können, und zählt die „ziemlich lange Liste gefallener Sportstars“ auf: Mike Tyson (Vergewaltigung) O. J. Simpson (Verdacht des Mordes an seiner Frau), Tiger Woods („billiger Ringelpiez mit gleich Dutzenden Bardamen und Groupies“), Magic Johnson (HIV-positiv mit über 1000 Frauen geschlafen), Kobe Bryant (Vorwurf der Vergewaltigung).

Und Oscar Pistorius?

Auch Oscar Pistorius muss es kennen, dieses Gefühl, dass einem die Welt zu Füßen liegt.

(sic!)

Nun ist der „Stern“ aber natürlich nicht auf eine psychologische Ferndiagnose angewiesen, sondern selbst nach Südafrika geflogen, um zu recherchieren. Das hier sind die Ergebnisse:

Wen immer man nach Treffen mit Oscar Pistorius befragt, jeder betont dessen Höflichkeit. Er halte Frauen die Tür auf. Er wisse zuzuhören. Er setze sich nicht zu Tisch, bevor sein Gast Platz genommen habe. (…)

Auch Freundinnen von Reeva Steenkamp können sich nicht erinnern, dass die Erschossene jemals Andeutungen über Gewalt gemacht habe.

Der „Stern“-Reporter hat vor Ort sogar eine Freundin von Steenkamp aufgetan, die sie richtig lange kannte und sich zitieren ließ: Mirriam Ngomani. Das kleine Foto von ihr, wie sie mit irgendwem anders vor dem Fernseher sitzt und eine Sendung mit ihrer erschossenen Freundin sieht, muss auch eines der „exklusiven Fotos“ sein, die der „Stern“ auf dem Titel ankündigte, zusammen mit zwei nichtssagenden briefmarkengroßen Aufnahmen von Pistorius‘ Geschwistern vor dem Polizeirevier.

Jedenfalls:

Mirriam Ngomani kannte Steenkamp seit mehr als zehn Jahren. Sie arbeiteten für dieselbe Model-Agentur und wurden Freundinnen. Am Wochenende vor den tödlichen Schüssen waren sie noch gemeinsam auf einer Party. „Reeva hat niemals Probleme mit Oscar erwähnt. Überhaupt hat sie nicht viel über ihn gesprochen“, sagt die Freundin.

Schön, dass man das einmal dokumentiert sieht.

„Aber das war wohl, weil er so bekannt war und sie keine Gerüchte über ihn streuen wollte.“ Ngomani traf die beiden ein paarmal gemeinsam, aber auch sie hat keine düsteren Vorzeichen bemerkt. „Oscar war nett und höflich. Das war’s.“

Oder eben nicht.

Oder eben nicht. Da sind diese Mosaiksteinchen. Jedes für sich unscheinbar, doch im Licht des mutmaßlichen Mordes betrachtet …

Dies wäre vermutlich der winzige Moment gewesen, in dem der „Stern“ die Realität, die wild winkend und gestikulierend vor seinem Redaktionsgebäude stand, hätte wahrnehmen können: Wir wissen nicht, ob Pistorius wirklich einen Mord begangen hat. Wir wissen viele unscheinbare Details, denen wir eigentlich keine große Bedeutung beimessen würden. Wir schreiben ihnen nur eine Bedeutung zu, weil wir wissen, dass der Mann ein Mörder ist, was an sich schon zweifelhaft genug wäre, in diesem Fall aber noch dadurch verschärft wird, dass wir genau das nicht wissen.

Aber der „Stern“ merkte nichts und hielt nicht inne.

… doch im Licht des mutmaßlichen Mordes betrachtet, ergeben sie das Bild eines anderen Oscar Pistorius: eines Adrenalin- Junkies, der das Leben bis zum Letzten ausreizt. Pistorius besitzt mehrere Sportwagen, mit denen er gern mit 250 Stundenkilometern über die Highways bretterte. 2009 raste er mit einem Speedboat in einen Pier hinein und knallte mit dem Kopf aufs Steuer. (…)

Manchmal wirkte es, als ob ein wildes Kind im 26-Jährigen steckte.

Die Frauen an seiner Seite wechselten häufig; er sei der ultimative Playboy, gab eine Ex der Klatschpresse zu Protokoll. Eines seiner Tattoos, den Bibelvers „Ich laufe nicht wie einer, der ziellos läuft“, ließ er sich nachts um zwei spontan in einer puerto-ricanischen Kaschemme in New York in die Schulter stechen. Dann wieder schaffte er sich zwei weiße Tiger an, bis die ihm zu groß wurden und er sie abgeben musste.

Klar, dass so einer ein Mörder wird, wenn er zum Mörder wird. Auch wenn er total höflich den Frauen die Tür aufhält.

Erstaunlicherweise bleiben auch für den „Stern“-Reporter ein paar Fragen offen:

Was also ist in Pistorius gefahren?

War es Eifersucht? Waren es Drogen, Alkohol, Steroide, die bei ihm offenbar gefunden wurden?

Ah, höm. Kleine „überraschende Wendung“: Es wurden keine Steroide bei Pistorius gefunden. Das Mittel, das ursprünglich für ein Testosteronpräparat gehalten wurde, entpuppte sich inzwischen als Potenzmittel auf der Basis von Tierherzen und -hoden sowie Heilpflanzen und Vitaminen.

Weiter im „Stern“:

Was war da los im Haus in der Bushwillowstraat? Informationen aus Ermittlerkreisen legen nahe:

(…) Gegen 1.30 Uhr in der Nacht hörten Nachbarn Lärm und beschwerten sich beim Sicherheitsdienst der Anlage. Um 3.20 Uhr dann die Schüsse. Offenbar, so eine Version aus Polizeikreisen, schoss Pistorius im Schlafzimmer das erste Mal auf Reeva Steenkamp.

Wäre das nicht eine gute Gelegenheit, in den Konjunktiv zu wechseln? Nein:

Die Kugel traf sie in die Hüfte. Sie schleppte sich ins angrenzende Bad und verriegelte die Tür. Pistorius feuerte dreimal durchs Holz und traf Steenkamp in Kopf, Arm und Hand. Dann rief er seinen Vater an. Der erreichte gemeinsam mit Pistorius‘ Schwester gegen halb vier das Haus — als sein Sohn gerade die sterbende Reeva Steenkamp die Treppe heruntertrug. Einer anderen Version zufolge fielen alle Schüsse durch die Badezimmertür.

Der „Stern“-Artikel endet so:

Das Bett war auf beiden Seiten benutzt. Sowohl Pistorius wie auch Steenkamp hatten offenbar vor der Tat darin geschlafen. Es ist der Moment, in dem der Krimi beginnt — und das Märchen des Oscar Pistorius wohl endet. Eine überraschende Wendung scheint bislang nicht in Sicht. Man kann sich diesen Moment in all seiner Grausamkeit ausmalen. Die Schreie und Schüsse, das splitternde Holz der Tür, das Blut, die Szenen im Schlafzimmer, im Badezimmer, auf der Treppe.

Wirklich begreifen kann man ihn beim besten Willen nicht.

Jaha, „ausmalen“ kann man sich echt viel. Man bräuchte dafür sogar vermutlich keinen „Stern“-Reporter, der eigens samt Fotograf nach Südafrika fliegt, um es für einen zu tun.

PS: Die Konkurrenz von der „Bunten“ fand schon ein Fragezeichen hinter ihrer Schlagzeile zuviel der Seriosität. Da weiß man wenigstens, was man hat. Und vor allem: was nicht.

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (4)

Anfang des Monats formulierte Christoph Keese, der Cheflobbyist der Axel-Springer-AG, in einem schriftlichen Interview einen bemerkenswerten Satz. „Die Spitzenverbände der Gesamtwirtschaft“, schrieb er, nähmen zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage „eine neutrale bis aufgeschlossene Haltung an“.

Die Nachfrage eines Lesers in seinem Blog, ob er da konkrete Namen nennen könnte, ignorierte Keese. Er wird wissen, warum.

Im September 2010 veröffentlichten 25 Wirtschaftsverbände, darunter die Spitzenverbände des Handwerks (ZDH), des Handels (HDE) und der Industrie (BDI) eine vernichtende Stellungnahme zu Keeses Gesetzesplänen: „Ein ‚Leistungsschutzrecht‘ für Online-Presseverlage ist (…) in keiner Weise geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.“ Es werde von ihnen „vollständig abgelehnt“.

Der BDI musste sich dafür von prominenten Verlagsvertretern als dumm beschimpfen lassen. Der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner sagte, es könne sich da „nur um Missverständnisse handeln, die wir schnellstmöglich klären“.

Von wegen. Im Sommer vergangenen Jahres wiederholte der BDI seine Kritik und forderte die Bundesjustizministerin auf, auf das Gesetz zu verzichten. Die Zeitungen des Verlages, für den Keese arbeitet, haben ihren Lesern das sicherheitshalber verschwiegen.

Auch aktuell äußert sich der BDI extrem distanziert zu dem Vorhaben und verweist auf ein Gutachten, das er beim Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie in Auftrag gegeben hat. Die Wissenschaftler Ralf Dewenter und Justus Haucap kommen darin zu einem vernichtenden Urteil. Das Leistungsschutzrecht sei „ökonomisch weder erforderlich, um die Produktion von hochqualitativen Inhalten anzureizen, noch ist es geeignet, den Qualitätsjournalismus zu befördern“:

Es behindert den Strukturwandel in der Presselandschaft und konterkariert die Einführung marktkonformer Bezahlmodelle, von denen dann positive Effekte für die Vielfalt und die Qualität der Angebote zu erwarten sind. Alles in allem ist das geplante Leistungsschutzrecht nicht nur überflüssig, sondern schädlich für Innovation, Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus.

Man sollte annehmen, dass das eine berichtenswerte Wortmeldung ist: Haucap ist prominentes Mitglied der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik berät; bis Mitte 2012 war er sogar ihr Vorsitzender. Doch nicht nur bei Springer, auch in der sonstigen Verlegerpresse fand das Gutachten keinerlei Erwähnung.

Bis heute. Heute hat es Justus Haucap mit seiner ablehnenden Position zum Leistungsschutzrecht zum ersten Mal ins „Handelsblatt“ geschafft.

Nämlich so:

Justus Haucap Ein Professor auf Abwegen. Der Regierungsberater taucht in einer Google-Anzeige auf.

Er geißelte die Ökostrom-Förderung mit ihren staatlich festgesetzten Preisen. Er brandmarkte das Vorhaben Hamburgs, dreistellige Millionenbeträge in die Reederei Hapag-Lloyd zu pumpen, als Wettbewerbsverzerrung. Er plädierte bei der Bahn für die Trennung der Sparten Infrastruktur und Transport, um Wettbewerbsdefizite abzubauen. Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, gerierte sich stets als Kämpfer für den Marktliberalismus — und vergaloppierte sich dabei selten.

Doch nun sorgt der 43-jährige Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie als Unterstützer für Google für Aufsehen. „Das geplante Leistungsschutzrecht ist nicht nur überflüssig, sondern schädlich für Innovation, Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus“, lässt sich Haucap in einer ganzseitigen Anzeige von Google zitieren. (…)

Haucap sieht in dem Anzeigenauftritt kein Problem. Das Zitat stamme aus einem Gutachten von ihm, Geld sei keines geflossen. „Ich unterstützen [sic] nicht Google bei einer Kampagne.“

Dennoch herrschte gestern in Berlin Verwirrung. Kritiker Haucaps monierten, so verliere die Monopolkommission als beratendes Gremium der Bundesregierung ihre Überparteilichkeit.

Bei wem gestern „in Berlin“ Verwirrung herrschte, lässt das „Handelsblatt“ vielsagend offen. Aber um anonyme „Kritiker Haucaps“ zu finden, die sein Engagement kritisieren, musste die Autorin vermutlich nicht einmal die Redaktion verlassen oder zum Telefonhörer greifen.

Das passiert also, wenn ein von dem Blatt sonst geschätzter Fachmann zu einem Urteil kommt, das der Verlagslinie widerspricht: Man ignoriert ihn erst und diskreditiert ihn dann, er sei auf „Abwege“ geraten und habe sich „vergaloppiert“.

Welch bittere Ironie: Das „Handelsblatt“ wirft Haucap vor, Google erlaubt zu haben, sein Zitat aus dem BDI-Gutachten zu verwenden, dabei waren die Zeitungsanzeigen offenkundig die einzige Chance, dass diese von den Verlagen unerwünschte Position überhaupt in den Zeitungen erscheint.

Programmhinweis (44)

Das ist ein schöner Moment, wenn die NDR-Reporter mit Hans-Peter Siebenhaar vom „Handelsblatt“ über seine Kritik an den teuren öffentlich-rechtlichen „Fernsehballetten“ reden.

Siebenhaar: Ich meinte natürlich das MDR-Fernsehballett, was ja den großen Skandal hatte beim MDR. Das ist ja mittlerweile privatisiert.

Sprecher: Und zwar seit einem Jahr. Und ein anderes ARD-Ballett gibt es nicht. Doch im Handelsblatt tanzen sie immer noch, die „Fernsehballette“.

Siebenhaar: Über das Fernsehballett hab ich nicht geschrieben. Schon lang nicht mehr.

Nun. „Handelsblatt“-Titelgeschichte, 25. Januar 2013, Autor: Hans-Peter Siebenhaar:

Es ist, andererseits, ungleich beunruhigender, Günther Jauchs Chuzpe noch einmal vorgeführt zu bekommen. In seiner ARD-Talkshow war er von Peer Steinbrück gefragt worden, ob er seinen Vertrag mit der ARD öffentlich machen wolle, und Jauch hatte doppelt gesagt:

Jauch: Das Problem ist, der ist öffentlich. Das Problem ist, der ist öffentlich.

Ist er natürlich nicht. Ein Interview mit dem NDR, für den er seine Talkshow produziert, lehnte Jauch ab. Er berief sich, richtig: auf eine Verschwiegenheitsklausel mit der ARD.

Man kann der Dokumentation, die das NDR-Fernsehen heute Abend über das Getöse um den neuen Rundfunkbeitrag zeigt, also nicht vorwerfen, die wunden Punkte ausgespart zu haben. In der Dreiviertelstunde finden die Beschwerden der Kommunen, die sich über erhebliche Mehrkosten beklagen, ebenso Platz wie Kritik an fehlender Transparenz und den gewaltigen Ausgaben der Sender für Sportrechte. Es geht aber auch um die irreführende und einseitige Berichterstattung von „Bild“ und „Handelsblatt“ — und die berüchtigten Friedhofsbagger.

Es ist ein solider Beitrag in eigener Sache geworden, der die Diskussion mit vielen Talking Heads abbildet, ohne ihr wirklich neue Erkenntnisse hinzuzufügen. Mir hätte er es leichter gemacht, mich auf ihn einzulassen, wenn er auf die aufdringlich süffisante Art verzichtet hätte, in der die Off-Texte vorgetragen werden (Sprecherin: Regina Lemnitz).

Neben FAZ-Medienredakteur Michael Hanfeld, Beitragsservice-Behördenleiter Stefan Wolf, den Intendanten Thomas Bellut (ZDF) und Lutz Marmor (NDR) komme auch ich drin vor — anfangs mit etwas rätselhaft verkürzten Zitaten wie diesem:

Wenn die BILD-Zeitung Tag für Tag mit Halbwahrheiten und Übertreibungen Stimmung gegen ARD und ZDF macht, kann man leicht sich zurücklehnen und sagen, kennen wir ja schon. Machen die immer. Die sind gegen uns. Den Reflex kann ich verstehen. Ich glaube aber, dass der falsch ist.

Ging eigentlich weiter:

Ich glaube, dass wirklich diese neue Art, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, viel höhere Anforderungen an die Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft stellt, sich zu legitimieren, zu sagen: Wir machen ein Programm, für das jeder in der Gesellschaft zahlen muss.

Andererseits komme ich in dem Film so ausführlich zu Wort, dass ich mich da nicht beklagen will.

  • Über Gebühr: Streit um den neuen Rundfunkbeitrag,
    heute, 22 Uhr, NDR-Fernsehen
    und jetzt schon mit einem größeren Dossier auf ndr.de.

Flausch am Sonntag (52)

Das spricht vermutlich nicht für mich, aber ich kann da immer wieder Tränen drüber lachen:

[via Kottke, dem es genauso geht: „You have probably seen this before, but if you’re anything like me, you’ll want to watch it at least once a day for the rest of your life.“]

Perlen für die Pannenshows: Monty Arnold und das Wunder von „Upps!“


Wir sehen eine sehr alte, sehr bucklige Frau, die mühsam eine Bowling-Kugel auf die Bahn hievt, die unwahrscheinlicherweise alle Pins abräumt, und der Sprecher sagt aus dem Off: „Oma Crackle ist die einzige, die Miss Marple in mehreren sportlichen Disziplinen bedient hat. 1907 im Fechten, 1910 im Handfeuerwaffenschießen der Damen und 1911 im Salatcatchen.“


Wir sehen ein Mädchen, das wild in einer Hüpfburg herumgeschleudert wird, und der Sprecher sagt aus dem Off: „Das ‚Fabelhafte Flatterinchen‘ erzählt die Geschichte einer kleinen Obstmotte, die sich in ein Fachgeschäft für Fliegengitter verirrt hat. Dieses geniale Werk gehört auf jeden Gabentisch.“


Wir sehen eine Kutsche mit einer Hochzeitsgesellschaft, die umkippt, als das Pferd durchgeht, und der Sprecher sagt aus dem Off: „Nach dem Vorbild von Krystle und Blake Carrington aus dem ‚Denver Clan‘, die dreimal geheiratet haben, ohne je geschieden worden zu sein, erlebt der Tennisprofi Craig Jackson einen nicht enden wollenden Honeymoon mit seiner Dauerfreundin Loreen.“

Monty Arnold hat aus der Text-Bild-Schere eine Kunstform gemacht. Seit siebeneinhalb Jahren schreibt und spricht er die Kommentare zu den Pannenclipshows auf RTL und Super-RTL. Heute Nacht beginnt auf RTL eine Staffel mit zehn neuen Folgen. Zeit für eine Würdigung.

Beginnen wir vor vierzig Jahren, in einer Zeit, als es in Deutschland nur drei Programme gab und das ZDF freitags am Vorabend in ganz eigener Weise das Wochenende einläutete: mit Schwarz-Weiß- und Stummfilm-Klassikern von Pat & Patachon und Laurel & Hardy, die neu arrangiert auf ein fernsehfreundliches 25-Minuten-Format gebracht wurden.

Ab 1973 liefen hier unter dem Namen „Väter der Klamotte“ amerikanische Slapstickfilmschnipsel aus den 1930er Jahren, die mit großer Lust an der Albernheit in ironischem, leicht parfürmierten Ton von dem Kabarettisten Hanns Dieter Hüsch kommentiert wurden. Der Witz bestand nicht selten in der Diskrepanz zwischen dem Originalmaterial und dem, was Hüsch und die ZDF-Leute daraus machten.

Die Filme fingen typischerweise mit Sätzen an wie:

Unser heutiger Bericht nimmt seinen Anfang in den Geschäftsräumen eines gut gehenden Unternehmens der Immobilienbranche. Hier bekleidet Charly Chase derzeit den verantwortungsvollen Posten eines dritten Hauptbuchhalters.

Oder auch:

Nach diesem für alle recht rühmlichen Ausgang sind wir nun bei Multi-Millionär Franz-Erich Kleingeld, dessen einzige Tochter, die liebreizende Heidemarie, bereits fest dem begüterten Baron Pomadius von Blankenese versprochen ist.

Hüsch und seine Off-Texte waren stilprägend für die Art, wie Monty Arnold seine „Upps“-Kommentare anlegt: „Ich bin natürlich ein großer Hanns-Dieter-Hüsch-Jünger“, sagt er. „Der Mann ist von den vielen Vorbildern, die ich habe, das größte und wichtigste. Ich verehre ihn hündisch. Ich formuliere die Frage zwar nicht aus, aber eigentlich steht sie für mich immer über der Arbeit an ‚Upps‘: ‚Was hätte Hüsch jetzt gesagt?'“

Schon Mitte der neunziger Jahre hatte Monty Arnold, der damals als Synchronsprecher arbeitete und als Komiker auftrat, kurzzeitig eine Pannenshow mit ähnlichem Konzept betextet: „Smile“ auf RTL 2. 2005 kam vermutlich deshalb die Produktionsfirma Straßenfeger auf ihn, als es darum ging, für Super-RTL aus dem riesigen Fundus, den Mitgesellschafter Disney von Amateuraufnahmen hinfallender Kinder, verunglückender Heinis und sich vergaloppierender Tiere hat, eine Clipshow zu machen. Die Quoten der ersten Sendungen von „Upps! Die Pannenshow“ auf Super-RTL war so sensationell, dass die große Schwester RTL das sofort haben wollte. Dank der direkten Verbindung zu Disney konnte es sich das kleine Super-RTL aber erlauben, die Show nicht abzugeben, sondern zu sagen: „Ihr könnt ja auch eine machen.“

Und so gab es ab Ende 2005 zwei Aufträge für Monty Arnold — und zwei Pannenshows: eine, die die Quoten in der Primetime von Super-RTL explodieren ließ, und eine, die auf RTL zwischen zwei Teilen von „Deutschland sucht den Superstar“ lief und dort die absurd große Zahl von bis zu sechs Millionen Zuschauer erreichte.

Natürlich weiß niemand, welchen Anteil Monty Arnolds sprachverliebte Texte an diesem Erfolg haben und ob nicht die meisten Menschen genauso glücklich gewesen wären, einfach schnell zu Musik geschnittene Bilder von aufditschenden Heiopeis, unterlegt mit lustigen Onk-, Huiiii-, Öttel- und Dengel-Geräuschen zu sehen. Andererseits half der Erfolg, dass Arnold relativ unbehelligt von Bedenkenträgern und Witznichtverstehern mit seiner speziellen Art des Humors weiter machen konnte.

Sein Glück ganz am Anfang war, dass diese Clip-Show, wie er sagt, „ein sehr kleines, unwichtiges Thema in dieser ganzen Senderstruktur“ war. Das ermöglichte es ihm, seinen Humor durchzusetzen — vor allem, weil er klare Vorstellungen hatte, wie das werden sollte, die Auftraggeber aber nicht. „Von Kleinigkeiten abgesehen haben die mich machen lassen und ich musste denen nicht meine Witze erklären — was ja auch gar nicht gegangen wäre: Wenn man es könnte, wäre es nicht mehr komisch. Das blieb bis heute so, dass ich keine Scheren im Kopf habe, sondern fröhlich vor mich hinarbeite.“

Monty Arnold geht durch die Welt und macht sich Notizen. Schreibt sich lustige Namen auf, die ihm irgendwo begegnen, Buchanfänge, die ihm einfallen, Plots für irgendwelche Geschichten. „Ganz stolz bin ich auf meine Katzennamen“, sagt er. „Ich hab bestimmt 60 Katzennamen erfunden, die dann bei ‚Upps‘ manchmal auftauchen, Pusseliese und Schnurrinate und Milbertine …“

Seine selbstgemachten Notizbücher hat er „Notary Sojac“ genannt, und so nennt er auch heute die entsprechenden Archive auf seinem Computer. „Notary Socac“ ist ein eigentlich sinnloser Begriff, der immer wieder in den „Gasoline Alley“-Comicstrips auftauchte. Aber gelesen hat er hauptsächlich andere: „Die Marvel-Comics waren abgesehen von Hüsch meine wichtigste kulturelle Prägung“, sagt Monty Arnold, „auch was die Liebe zur Sprache angeht.“

Manchmal sitzt er bei der Arbeit vor einem „Upps“-Clip, den er betexten soll, und sagt sich: „Es gab mal beim ‚Hulk‘ eine Situation, wie war denn noch die Formulierung“, geht an den Schrank mit der großen Marvel-Comic-Sammlung, die er seinem großen Bruder mal abgeluchst und dann vervollständigt hat, und findet binnen 80 Sekunden (er sagt wirklich „binnen“) das richtige Heft.

Etwa eine Woche braucht er für eine Stunde Clip-Rohmaterial. Er macht es sich gemütlich in seiner Wohnung in Hamburg, lässt alte symphonische Filmmusik laufen und schaut, dass er noch parallel irgendetwas zu tun hat, Zeitungsausschnitte einpflegen, sowas, womit er sich immer ein paar Minuten beschäftigen kann, um zwischendurch Abstand zu bekommen. Meistens wird dann eine Assoziation aus dem Hinterkopf nach vorne gereicht. Oder es tritt eine blöde Katze auf, dann guckt er in seinen Katzenordner.

Er reichert sein Beschreibungen und Nichtbeschreibungen mit Namen wie „Herkulette Pfennigfort“ an, gibt den Clips eine absurde Konkretheit oder eine übertriebene Überhöhung. Zu einem Kind, das mit einem quer gehaltenen Besen gegen den Türrahmen brettert, formuliert er: „Einmal mehr scheitert ein frühbegabtes Kind an der Enge seiner Verhältnisse. Frau Familienministerin, Sie dürfen nicht länger schweigen!“ Und wenn verwackelte Bilder von einem Mann zu sehen sind, dessen Versuch, eine Wand hochzuklettern, unglücklicherweise nicht im Wasserbecken endet, sondern auf dem Rand daneben, sagt er: „Merzig-Wadern hat jetzt ein eigenes Wellness-Sanatorium. Die zuvor in diesen Räumen untergebrachte Stuntmen-Erziehungsanstalt musste wegen zahlreicher Krankmeldungen geschlossen werden.“

Zum Homevideo von einem Mann, dessen Ruderboot bei der Rückkehr ans Ufer auf traurigste Art absäuft, lautet der Text: „Was den Schulkindern stets verschwiegen wird, ist, dass Odysseus nicht von Anfang an nicht der verwegene Mittelmeersegler war, als den ihn die Geschichtsbücher heute hinstellen.“

Und natürlich könnte schon jedes Kind, das die „Was passiert dann“-Bilder aus der „Sesamstraße“-kennt, vorhersagen, was sich hier gleich ereignen wird:

Umso schöner, wenn es währenddessen aus dem Off heißt: „Vergeblich versucht Rangi in dem Erpel, den er auf dem Erlangener Comic-Salon bei einer Tombola gewonnen hat, den Geist von Donald Duck zu erblicken.“

Wenn sie gelingen, geben Monty Arnolds Kommentare der kleinen schmutzigen Filmparade, die sich an unsere niederen Humorinstinkte richtet, einen doppelten Boden, weil ihre Albernheit auf ganz anderer Ebene stattfindet.

„Ich bin gar nicht so sehr der Schadenfreudetyp“, sagt Monty Arnold. Er mag lieber den Witz, der im Moment entsteht, wenn man plötzlich etwas begreift. In diesem Sinne versteht er auch seine Texte, die oft als Bildunterschriften oder Erklärtexte daherkommen, wenn er den Jargon einer Reportage oder einer Abhandlung imitiert.

„Das hat Hüsch ja auch gemacht, wenn er die ‚Väter der Klamotte‘-Sendungen so anfangen ließ: ‚Unser heutiger Bericht schildert in anschaulicher Weise die schlimmen Folgen des Alkoholkonsums.‘ Es sind fast immer Parodien auf Sachtexte.“

Handwerklich sei sein Vorgehen und das von Hüsch das gleiche: ohne den O-Ton zu nutzen oder zur Verfügung zu haben, aus dem Material machen zu können. (Hüsch dachte sich Namen wie Therese Jubelhose aus für die Amerikanerinnen, die zum Beispiel mit Stan Laurel auftraten.) „Mit dem riesigen Unterschied, den ich nicht laut genug betonen kann, dass die Dinge, die Hüsch zu vertonen hatte, Kostbarkeiten waren. Er hatte es mit den edlen Rittern aus dem Dinosaurierreich der Kino-Slapstick-Kunst zu tun.“

Welche Qualitäten ein Clip haben muss, um sich für einen schönen „Upps“-Moment zu eignen, kann er nicht so genau sagen. „Oft ist es natürlich identisches Hingefalle und Ausgerutsche. Es kommt vor, dass Sachen unheimlich langweilig sind, aber vor dem Hintergrund, dass man sie betexten darf, Potenzial mitbringen.“

Monty Arnold sagt, er habe von Anfang an, schon als Kind, beim Fernsehen immer das Bewusstsein gehabt, dass da im Hintergrund gearbeitet wird. „Ich habe das Fernsehen nie mit dieser Unbefangenheit betrachtet, die man Kindern immer unterstellt. Ich finde das aber auch gut so — umso mehr hatte ich davon.“

Sein Bruder zeigte ihm einmal in einem Poplexikon ein Foto von Hüsch, „mit seinen schrecklichen langen Haaren, diesen weißen Koteletten und der Kassenbrille. Er sah entsetzlich aus, ich habe ihn sofort geliebt.“

Er hat ihn später auch getroffen, saß zu Füßen seines „Großen Meisters“ und hat drei Auftritte mit ihm bei dessen Kabarettreihe mit Gästen im Saarländischen Rundfunk gehabt.

Von der Bühne hat er sich vor Jahren verabschiedet. Heute arbeitet er als Sprecher, synchronisiert Computerspiele oder spricht Radiowerbung. Er unterrichtet Geschichte an Musicalschulen und arbeitet als Auftragsschreiber, für Events, Aufführungen, andere Komiker, auch mal einen Songtext.

Er hätte nichts dagegen gehabt, wenn sich aus „Upps“ noch eine andere Autorenarbeit ergeben hätte, Drehbücher oder seriöse Kommentare. Aber dafür ist das als öffentliche Bewerbung womöglich nicht geeignet. Hat „Upps“ seinen Ruf gemehrt? „Hat es nicht.“

Arnold sagt: „Obwohl ich die Sendung liebe und ich es immer noch schön finde, mich in dieser Weise produzieren zu können: Es ist natürlich nichts, womit man vor irgendjemandem prahlen kann. Es ist halt eine Clip-Show, das rangiert in der Publikumswahrnehmung ganz unten.“

Für ihn ist es auch deshalb ein Vergnügen, in diese „in mancher Hinsicht etwas undankbare Ecke hineinzuarbeiten“, weil er dem RTL-Publikum manches „unter die Weste jubeln“ kann: „Ich sage halt in ihrem Wohnzimmer ‚Jacques Offenbach‘ und keiner hindert mich dran, das finde ich toll.“

Und manchmal reicht es völlig, bloß Schnipsel um Schnipsel vom beim Tanzen stürzenden Menschen aneinanderzureihen, und ihnen die Sätze voranzustellen: „Der berühmte Choreograph Echnaton Pusswalder wäre heute 125 Jahre alt geworden. Überall, landauf, landab, wird sein Andenken in Ehren gehalten.“

  • Upps! Die Superpannenshow, zehn neue Folgen mit Monty Arnold (und ohne Andrea Göpel und Oliver Beerhenke) ab heute Nacht 0.40 Uhr, RTL

Christopher Lauer zieht mit seiner Nabelschau um

Wenn ich all meine Tweets in einer einzigen Zeile hintereinander ausdrucken würde, wäre der Text so lang wie der Metropolitan Live Tower in New York hoch. Mit der schlechten Energie, die meine Timeline an einem Tag produziert, ließe sich der Strombedarf einer mittleren Kleinstadt in Südhessen decken. Wenn ich immer statt zu twittern gespült hätte, wäre ich heute Ehrenbürger von Villabajo.

Das wäre also ungefähr meine Bilanz.

Die von Christopher Lauer, dem Fraktionschef der Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus, steht heute in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und funktioniert ähnlich.

Er habe in den vergangenen dreieinhalb Jahren „166 Acht-Stunden-Arbeitstage“ auf Twitter verbracht, rechnet er vor, und den Gegenwert von 800 mittellangen Gastbeiträgen in der Zeitung verfasst. Das soll wohl schockierend klingen, wobei er leider die entscheidenden Fragen offen lässt, was er in dieser Zeit hätte Sinnvolleres tun können anstatt auf Twitter rumzuhängen oder wer diese 800 mittellangen Gastbeiträge von ihm hätte lesen wollen.

Jedenfalls gehe das so nicht weiter, schreibt Lauer, und er werde dieses Kommunikationsmitel nicht mehr nutzen: „Twitter ist für mich gestorben.“

Es ist nicht ganz klar, warum für exakt diese Information nun nicht ein Tweet gereicht hätte, sondern offenbar ein mittellanger Gastbeitrag in der FAZ nötig war, insbesondere da Lauer bei der Gelegenheit ganz nützliche Fragen postuliert, die der Reduzierung des weltweiten Laberaufkommens dienen könnten:

Ist es zu viel verlangt, dass sich alle, egal, in welcher Kommunikationsform, vorher folgende drei Fragen stellen: Muss es gesagt werden? Muss es jetzt gesagt werden? Muss es jetzt von mir gesagt werden? Und: Welcher Mehrwert entsteht denn durch diese permanente Nabelschau auf Twitter konkret und für wen?

Entweder fielen Christopher Lauers Antworten auf diese drei Fragen, die man sich an vier Fingern einer Hand abzählen kann, sehr überraschend aus. (Ich hätte sie jedenfalls an seiner Stelle vor dem Verfassen des Artikels beantwortet mit: nein, nein, nein und: „Ach, aber in der FAZ?“) Womöglich beantwortet er aber auch nur schon die einleitende Frage, ob es zuviel verlangt ist, sich diese Fragen zu stellen, persönlich mit einem entschiedenen: Ja.

Er beklagt, dass Twitter seine Kommunikation zerfasere, und dass vieles von dem, was er da so veröffentlicht, an den Empfängern bloß vorbeirauscht. Er beschreibt das, als wäre es ein Nachteil, dabei macht gerade sein FAZ-Stück deutlich, wie sehr es einen Vorteil darstellt: Von den Tweets, die den Gegenwert dieses mittellangen Gastbeitrages in der FAZ ausmachen, hätten die Menschen nur einen Bruchteil mitbekommen, die meisten hätten das meiste verpasst und das wäre gut gewesen für die Menschen und für ihr Bild von Christopher Lauer.

Er hat ja recht, dass es ein Problem ist, wie sich die Medien auf jeden zusammenhangslos hingeworfenen Tweet stürzen, um daraus eine Schlagzeile oder eine neue, aufregende Geschichte zu machen. Aber nach dem mittellangen Gastbeitrag in der FAZ zu urteilen, scheint das größere Problem im konkreten Fall doch eher nicht das Kommunikationsmittel zu sein, sondern der Mensch, der es benutzt.

Lauer jammert, dass er sich durch die Nutzung von Twitter in „ein Menschen- und Gesellschaftsbild pressen lässt“, in dem es ein Wert ist, „unbedarft jeden Gedanken, der vermeintlich in 140 Zeichen passt, in die Welt zu blasen“. Als sei die Unbedarftheit eine Pflicht und als verliere sie ihren Schrecken, wenn sie sich nicht in 140 Zeichen auf Twitter, sondern in zwei Spalten in der FAZ ausdrückt.

Oder in Fernsehtalkshows wie „Markus Lanz“, die für ihn offenbar nicht „gestorben“ sind — weil er dort ja ein Millionenpublikum erreicht.

Selbst wenn ihm alle deutschsprachigen Twitter-Nutzer folgen würden, rechnet Lauer sich und uns vor, wären das viel viel weniger, als Barack Obama oder Justin Bieber folgen. Ich fürchte, er meint er das ernsthaft als Indiz für die Sinnlosigkeit des Twitterns an sich. Ach, hätte er doch bloß getwittert: „34 Mio Follower für Justin Bieber, aber nur 800.000 deutsche Twitter-Nutzer! #krass“, es wäre ein kleines, angemessenes Ffft im großen Grundrauschen geblieben.

Es ist eine tragische Kapitulation, die Lauer da in die Zeitung getwittert hat, als jemand, der es nicht geschafft hat, einen sinnvollen Umgang mit einer neuen Kommunikationsform zu finden. Er hat das Gefühl, nicht Twitter zu benutzen, sondern von Twitter benutzt zu werden. Das geht sicher vielen so, dass sie sich von den neuen Möglichkeiten der Kommunikation überfordert und fremdbestimmt fühlen, aber wie traurig ist es, aus dem eigenen Scheitern eine solche öffentliche Demonstration von Selbstmitleid und Projektion zu machen? Lauer nimmt seine eigene Unfähigkeit zum Beleg für die Untauglichkeit des Mediums.

Twitter ist sicher nicht mein liebstes Kommunikationsmittel. Ich tue mich schwer mit der Kürze und mit vielen Mechanismen, die dieses Medium provoziert. Aber ich habe — wie zigtausende andere — entdeckt, wie ich es für mich sinnvoll nutzen kann, so dass es eine Bereicherung ist und keine Belästigung.

Über die negativen Folgen, die diese Art der Kommunikation für den öffentlichen Diskurs hat, können wir gerne diskutieren — aber vielleicht nicht mit einem Piraten, der noch nicht einmal den Umgang mit der immerhin fast 15 Jahre älteren Kommunikationsform der Textnachricht gemeistert hat.

Weiß eigentlich jemand, ob für Lauer auch die SMS gestorben ist?