Bleibt noch die Einschätzung von Burda-Rechtsvorstand Robert Schweizer nachzutragen. In seiner Hausillustrierten „Focus“ wird seine Meinung zum neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage wie folgt zusammengefasst:
„Die Zeit des kostenlosen Abgebens ist vorbei“, betont der Jurist. Mit dem Gesetz, das einen Rechtsanspruch von Verlagen gegen Suchmaschinen und Aggregatoren schaffe, nehme Deutschland eine „echte Vorreiterrolle“ ein. „Vorher war die Leistung der Autoren und Verlage für die Katz“, hebt Schweizer hervor.
Prof. Dr. Robert Schweizer ist für alle Zeitschriftenverlage der federführend Verantwortliche zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts.
Ich schreibe das sicherheitshalber nochmal hin: Prof. Dr. Robert Schweizer ist für alle Zeitschriftenverlage der federführend Verantwortliche zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts. Er meint also, dass die Leistung der Autoren und Verlage „für die Katz“ war, solange die Verlage nicht glaubten, ein Recht zu haben, die ungenehmigte Anzeige von kurzen Vorschauen in Suchergebnissen zu verhindern.
Mir fällt dazu keine Kommentierung mehr ein, die dem Ausmaß der Beklopptheit angemessen wäre.
Den Inhalt des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes gibt Daniel Goffart, der Leiter der Hauptstadtredaktion des „Focus“, im selben Artikel wie folgt wieder:
Nach einem zähen Ringen zwischen dem Internet-Giganten Google und den Pressehäusern stimmte die Koalition schließlich einem Kompromiss zu. Danach dürfen Internet-Suchmaschinen und andere Dienste wie etwa Aggregatoren künftig nur noch „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ von Presseerzeugnissen unentgeltlich anzeigen, wie es im neuen Gesetz heißt. Für die vollständige Nutzung eines Artikels hingegen sollen Google & Co. in Zukunft bezahlen.
An welcher Stelle Google Artikel vollständig anzeigt und inwiefern eine solche Nutzung erst „in Zukunft“ kostenpflichtig wird und es nicht längst ist, lässt Goffart offen. Er liegt damit aber natürlich ganz auf der Desinformationslinie seines Chefredakteurs Jörg Quoos.
Goffart weiter:
Die ursprüngliche Forderung der Medienkonzerne nach einer noch umfassenderen Leistungspflicht war vor allem am Protest der jüngeren Koalitionsabgeordneten gescheitert. Die mussten heftigen Gegenwind aus der Internet-Wirtschaft und den sozialen Netzwerken ertragen.
Zugegeben: Ich weiß nicht, ob das nun auch Ausdruck der „Focus“-Propaganda ist, um den gut begründeten Protest der Netzpolitiker der Koalitionsparteien kleinzureden. Oder doch nur die Unfähigkeit der leitenden „Focus“-Redakteure, zwei Sätze aneinanderzureihen, ohne einen falschen inhaltlichen Bezug herzustellen. Gut, dass auch diese Fehlleistungen in Zukunft noch stärker durch ein eigenes Gesetz geschützt werden.
Google & Co. Da läuft der Hase hin.
„Die mussten heftigen Gegenwind aus der Internet-Wirtschaft und den sozialen Netzwerken ertragen.“
Schönster Satz. Wenn die blöde Internet-Lobby und die sozialen Netzwerke doch nur nicht wären oder die jungen Hüpfer Eier in der Hose hätten, da hätten die das auch richtig durch peitschen können.
Erste Zeile letzter Absatz fehlt glaube ich ein Verb nach „Ich“.
Am Anfang vom letzten Absatz fehlt ein „weiß“.
@Thomas Elsner, David: Danke, ist nachgetragen!
Das ganze Gezeter ist doch für die Katz. Wenn das Gesetz wider erwarten tatsächlich in Kraft treten sollte, ist erst wieder spannend wann und wie Google reagiert.
Bis dahin ist jede weitere Demaskierung der Dummheit der Verfechter des LSR nur redundant.
…ist jetzt eigentlich das Zitat in diesem Artikel auch durch das LSR „geschützt“?
@7: Niggemeier ist kein Internet-Gigant.
@Stefan: Das Zitatrecht soll vom Leistungsschutzrecht nicht eingeschränkt werden. Und ich bin keine Suchmaschine.
Mir schon
Früher(TM) hätte man gesagt: „Auf diesen Irrsinn müsste man mal eine Zeitung ansetzen.“
[…] http://www.stefan-niggemeier.de/blog/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-6/ […]
Herrn (jetzt) Prof. Schweizer hatte ich Mitte der 90er in Rechtssoziologie an der LMU München.
Als angehende Juristen lernten wir ausschließlich wie man Umfragen manipuliert. Bzw. wie es Herr Schweizer ausdrückte, wie man manipulierte Umfragen erkennt… hum.
Durch diese Lehrtätigkeit erwarb sich Herr Schweizer seinen Prof.
Dies nur zur Erklärung warum auch Jura-„Professoren“ ein solches Ausmaß der „Beklopptheit“ (S.N.) erreichen können.
„Google muss zahlen“ ist ja auch eine schöne Einschätzung. Google muss vermutlich gar nichts, wenn sie die Ausschmückung der Links auf „einzelne Wörter“ beschränkt. Oder klagen die Verlage demnächst auf Anzeige der Textvorschauen, weil sie sich sonst gegenüber anderen Verlagen, die ihre Snippets weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellen, im Wettbewerb benachteiligt sehen? Zuzutrauen ist es ihnen.
ohne jetzt die „juristen“ eines schlages wie prof.dr.dr.prof.dr.dr. schweizer auf dumme ideen bringen zu wollen, aber vielleicht meinen die die ganze zeit mit „googles unberechtigte wiedergabe vollständiger artikel“ google-cache? wär ja praktisch so von wegen geänderter, „in-form-gebrachte“ bzw vollständig kommentarlos gelöschte artikel nicht mehr auffindbar zu machen.
nur so ein gedanke.
@14 DasKleineTeilchen:
Wenn die Google-Cache meinen, könnten Sie das auch jetzt schon ohne LSR problemlos ausschalten.
Manche nennen es Lügen (1-6)
Das schöne an der Sache: Anhand dieser Leistungsschutzrechtkampagne kann man auch ohne besondere Vorkenntnisse exemplarisch verfolgen, wie in unserer Medienwelt eine gewünschte „Wirklichkeit“ erschaffen wird. Ganz nach dem Motto: Manchmal muss man sich halt eine neue (eigene) Wahrheit „basteln“! Oft genug funktioniert das ja auch. Eine konsequente, regelmäßige Wiederholung des einmal Behaupteten, möglichst mittels „unabhängiger Experten“, erstickt dann meist irgendwann jeden Zweifel. Mal sehn, inwieweit diese Art der medialen Benebelung auch in diesem Fall über die Bühne geht.
Noch gibt es ja an einigen Orten Widerstand.
Die Zeit des kostenlosen Traffics von Google jedoch nicht. Dreistigkeit siegt.
@ meykosoft (#16): Wegen „eigene Wahrheit basteln“, das hat ja in der Literatur durchaus Vorbilder…
Ja genau, Pipi hat uns von Kindheit an, auf eine besonders charmante Art und Weise, in ihre kleine „selbstgestrickte“ Welt eingeladen.
Und ein irgendwie ähnliches Prinzip wie beim Focus (und Anderen):Jeder der mit ihr verkehrt, kriegt ihr „Einemaleins gelehrt“…
@17 „Die Zeit des kostenlosen Traffics von Google jedoch nicht.“
Quod erat demonstrandum :) Man kann diesen ganzen Lizenzunsinn ja theoretisch auch mal umkehren. Feuer bekämpft man manchmal ja auch mit Feuer…
Ist eigentlich inzwischen Googles Interpretation des LSR bekannt?
Es ist schon klar, warum diese Änderung in letzter Sekunde kam. Die Verlage hatten Angst, dass Verlinkungen im Fliesstext, die normalerweise nur ein Wort umfassen zu Klagen führen könnten, wenn dieses eine verlinkte Wort im Zielartikel auch vorkommt. Das wäre dann ja ein Zitat von einem Wort gewesen. Das wurde dann mit „kürzeste“ noch so verändert, dass man auch zwei Worte verlinken kann. Die hatten nie angedacht hier Google das Verlinken wieder zu erlauben.
Ich verstehe wirklich, wirklich, wirklich nicht, was das LSR soll … die Verlage möchten gerne von Google Geld dafür haben, dafür dass ihre Inhalte in der Google-Suche angezeigt werden.
Das kann ich sogar verstehen.
Jetzt gibt es ein Gesetz, dass sagt, dass eine Suchmaschine nur noch sehr kleine Teile einer verlegerischen Webseite ohne zu Zustimmung, also ohne einen Vertrag mit dem Verleger und ohne Zahlungen anzeigen darf. Also müssen die beiden Verhandeln. Wird man sich nicht einige, darf Google die Inahlte des Verlages nicht anzeigen (oder nur sehr sehr wenig davon). Wird man sich einig, bezahlt Google für die Inhalte.
Warum ging das nicht auch schon vorher? Was hat einen Verlag bisher davon abgehalten, zu Google zu gehen und Geld für die Anzeige seiner Inhalte zu fordern? Denn die Option, Google zu verbieten, die Verlagsinhalte anzuzeigen hatte der Verleger ja vorher auch schon.
Oder anders gesagt: Warum sollte Google jetzt bezahlen, nur weil es ein Gesetz gibt? Ob der Verleger Google auf Grund seines bisherigen Verwertungsrechtes (oder Urheberrechtes) verbietet, die Inhalte anzuzeigen, oder auf Grund des Leistungsschutzrechtes scheint mir doch völlig gleich. Am Ende läuft es doch so oder so auf eine Vertragverhandlung hinaus.
Ich verstehe das wirklich nicht. Kann mir das wer erklären?
mich macht das Ganze einfach nur noch traurig – und wütend. Daß Medien und Politik ihre eigene Parallelwelten basteln, und oft genug nur noch gefärbte „Wahrheiten“ unters Volk mischen, ist ja spätestens seit FOXNews oder Fukushima bekannt.
Es ist jetzt schon schwierig genug, in dem ganzen Wust vertrauenswürdige & wahrhaftige Quellen bzw. ein vollständiges Bild der Realität zu finden. Jetzt ziehen die realitätsverfälschenden Verlage also auch noch wie marodierende Horden durchs Internet und klagen alles raus was so klingt als hätten sie es schon mal geschrieben…?
Wenn Sie dadurch ja nur all Ihre eigenen Manipulationen aus dem Netz entfernen, soll es mir recht sein. Aber ich fürchte weitaus schlimmere Kollateralschäden, und die Verlage scheren sich einen Dreck darum und wähnen sich auch noch auf dem einzig richtigen, dem „rechten“ Weg. Sehen Gott und das Gute auf ihrer Seite, und wo daran Zweifel aufkommen wird eben das RDF so verbogen (und verkündet) damit ihre Weltsicht wieder stimmt…
Bin ich der Einzige, den das an den „Schwarzen Kanal“ des untergegangenen Unrechtsstaats erinnert ?
[…] Lügen fürs Leistungsschutzrecht (6) « Stefan Niggemeier “Ich schreibe das sicherheitshalber nochmal hin: Prof. Dr. Robert Schweizer ist für alle Zeitschriftenverlage der federführend Verantwortliche zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts. Er meint also, dass die Leistung der Autoren und Verlage »für die Katz« war, solange die Verlage nicht glaubten, ein Recht zu haben, die ungenehmigte Anzeige von kurzen Vorschauen in Suchergebnissen zu verhindern. Mir fällt dazu keine Kommentierung mehr ein, die dem Ausmaß der Beklopptheit angemessen wäre.” […]
@ben_ : wenn ich das richitg verstanden habe, dann wäre das Urheberrecht (und das Einklagen dessen) Sache der jeweiligen Autoren, nicht ihrer Verlage? aber IANAL – korrigiere, wer es besser weiß….
@ben_: Klar, ich kann das erklären: Das Ziel ist gar nicht, mit Google zu verhandeln. Da würde Google zu jedem Verlag ja einfach »nein« sagen. Das erreichte Ziel war, ein Gesetz zu schaffen, bei dem Google gar nicht anders kann, als gegen das LSR zu verstossen. Selbst, wenn Google alle Verlage aus dem Index schmeisst. Sobald Google beispielsweise diesen Artikel indiziert, und man dann auf Google nach „Vorher war die Leistung der Autoren und Verlage für die Katz“ sucht, so erhält man als Ergebnis einen Anriss von dieser Seite, der aber exakt den Burda-Artikel zitiert. Und schon kann Burda eine Abmahnung schicken.
Google hat nicht den Hauch einer Chance.
Was mich interessiert: Wenn nach einem Fussballspiel eine Zeitung schreibt: HSV gewinnt verdient gegen Dortmund 4:1, und genau diesen Satz würde eine gewinnoperierene Website auch nutzen – wäre das dann schon abmahnbar?
@Gigi: Ah. Ok. Danke! Das leuchtet shcon etwas mehr ein. Aber … Google verstößt ja nur dann gegen das LSR, wenn sie etwas indizieren und als Suchgergebnis auslierfern. Und Google ist ja ein zweckrational agierender Konzern. Warum also sollten die nach der ersten Mahnung nicht einfach schauen, wieviel abmahnbare Inhalte, die ihn ihrem Suchindex haben und die einfach alle rauswerfen? Das ist ja quasie genau das gleiche, wie eine Verhandlung, nur halt weniger freundlich. Vermutlich reden sogar die gleichen Anwälte miteindern, hehe.
Oder gibt es ein Gesetz, das einen Suchmaschinenanbieter dazu zwingt, Inhalte zu indizieren? Kann ich mir ja kaum vorstellen, die wählen ja sonst auch nach eigenem Ermessen aus, was in den Index kommt und was nicht …
Was ich nicht verstehe:
Warum sperrt Google die entsprechenden Ausrisse und Verlinkungen nicht einfach? Spätestens nach einer Woche werden die Verlage Google doch auf Knien anflehen, sie wieder zu listen – weil sie auf einmal 99% weniger Besucher haben.
Oder etwa nicht?
[…] und Blogger: Was sagen die Verlage dazu? Klare Kante? von Robert Basic Lügen fürs Leistungsschutzrecht (6) von Stefan Niggemeier Onlinedienste und Startups reagieren auf “irrsinniges Gesetz” auf […]
@peter (30)
Bei gesperrten Ausrissen und Verlinkungen gäbe es für Google News keine Existenzberechtigung mehr. Und das wäre schlecht für Google bzw. deren Nutzer, da Google News eine sehr sinnvolle Einrichtung ist.
Die Verlage hoffen eben, dass Google *für Ausschnitte* zahlen wird, was ich für utopisch halte. Und wenn es kein Google News mehr gibt und auch keine anderen Aggregatoren diese Lücke füllen können, dann bleibt den Lesern aus Verlagssicht nichts anderes übrig, als wieder auf die entsprechenden Seiten der Zeitungen und Magazine zu surfen.
So wie man es früher schon immer gemacht hat und was dem althergebrachten Zeitungslesen entspricht. Denn die wenigsten haben mehrere verschiedenen Zeitungen pro Tag gelesen.
@peter, ben_:
Die Verlagsseiten wie bild.de auszulisten ist einfach, aber löst für Google überhaupt nicht das Problem. Denn unzählige andere Seiten zitieren irgendwo aus Verlagsseiten wie bild.de.
Beispielsweise zitiert in diesem Blogeintrag Stefan Niggemeier aus dem Focus. Wenn Google nun Stefans Seite indiziert, wird also auch das Zitat vom Focus indiziert. Und damit kann Google abgemahnt werden.
Wenn Google das vermeiden will, müssten sie schon ALLE Blogger aus dem Index schmeissen. Aber selbst das würde nicht reichen:
Auch Unternehmensseiten zitieren häufig aus der Presse. Auf der BMW-Seite könnte zum Beispiel stehen: „Bild sagt zum neuen BMW: <>“. Wenn Google also die BMW-Seite indiziert, wird es auch einen Ausschnitt aus der Bild-Zeitung indizieren. Dies ist unmöglich zu vermeiden.
Soll Google also das ganze Internet aus dem Index schmeissen??
Dieses Gesetz ist ganz bewusst so formuliert, dass Google ein Problem bekommt, selbst wenn die Verlage ausgelistet würden. Google hat dies auch sehr klar in der Anhörung gesagt. Nur hat das leider bisher noch niemand sonst bemerkt.
@ Gigi (#33): Wenn Google nun Stefans Seite indiziert, wird also auch das Zitat vom Focus indiziert.
Aber doch nur dann, wenn zufällig der Focus-Link in dem Snippet ist, das Google von der betreffenden Seite bereitstellt. Ansonsten kann doch das Verlinken von Seiten, die vom LSR geschützte Inhalte verlinken (nicht selbst enthalten) kaum unter das LSR fallen? Dann dürfte man praktisch nirgendwo mehr einen Link setzen, weil man nie wissen kann, ob irgendwo in der (mutmaßlich vorhandenen) endlosen Kette von verlinkten Seiten eine vom LSR geschützte Verlagsseite ist. Oder so ähnlich.
@Gigi
Ich sehe da das Problem, dass Google und alle anderen möglicherweise zu einer unmöglichen Leistung zu verurteilen wären.
Man würde vielleicht erwägen, dass sich der Erstzitierende das (rechtswidrig) zu eigen gemacht hat, es für den Zweitzitierenden also nur eine zufällige Übereinstimmung ist, während das LSR sich gegen das unmittelbare Zitat wendet, das einer eigenen journalistischen Leistung bei der Verwertung als Nachricht in einer entsprechenden Sammlung enspricht. Wobei eben keine eigene Leistung erbracht, sondern eine fremde Leistung „gestohlen“wird.
In Wirklichkeit ist diese Argumentation ebenso verquast, wie das LSR.
@gnaddrig:
Man muss dazu in Google nur nach der entsprechenden Passage oder einem Teil davon suchen. Schon wird das Snippet bei Google die Passage zitieren. Und schon ist Google dran.
@Christian Schulz:
Ich glaube nicht, dass man so argumentieren könnte, denn das Zitat ist von Stefan ja klar als solches gekennzeichnet und erfüllt auch sonst klar die Zitatregeln des Urheberrechts. Dadurch macht es sich Stefan ja nicht zu eigen. Erst bei der Suchmaschine Google würde dann das LSR greifen.
Und bzgl. „unmögliche Leistung“ – Springer wird dann argumentieren, dass niemand dazu gezwungen wird, eine Suchmaschine zu betreiben. Und wenn man es tut, dann muss man halt zahlen. Ich sehe da erstmal kein Problem vom Rechtsgrundsatz her.
@ Gigi (#36): Kann so sein, kann anders sein, das kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen. Es dürfte bis auf weiteres ziemlich spannend bleiben. Was Christian Schulz in #35 schreibt, leuchtet mir ein, aber das ist natürlich irrelevant. Im Zusammenhang mit dem LSR scheint alles, was auch nur entfernt mit Menschenverstand zu tun hat, von vornherein fehl am Platz zu sein. Kann also gut sein, dass Sie richtig liegen…
@gigi
oGOTT! auf sone verquaste logik muss man erstmal kommen. ich befürchte du liegst mit deiner einschätzung vollkommen richtig *grusel*
@gigi: Das leuchtet mir nicht wirklich ein. Da muss dann in der Tat das Zitat aus dem Presse-Bericht auf BMW schon im Snippet auftauchen. Ganze Artikel stellt Google ja nicht dar. Und davon abgesehen, glaube ich, dass Google genug Spracherkennungssoftware hat, diese Zitate tatsächlich auch ausfindig machen zu können und ggf. rauszuwerfen (also nur das Bild-Zitat im BMW-Artikel). Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass sich ein Gericht darauf einläßt. Schlüssig ist das immer noch nicht.
Gelogen wird ja bis ins Detail. Gegenwind gab es nicht nur aus der „Internet-Wirtschaft“, womit der Autor wahrscheinlich ein paar nerdige, vernachlässigbare Start-ups meint, sondern aus der kompletten ITK-Branche, die immerhin den drittgrößten Industriesektor in Deutschland darstellt. Das hat deren Branchenverband, der BITKOM, jedenfalls mehrfach und eindeutig klargestellt: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_75207.aspx – war dem Focus-Autor aber auch egal, Fakten, Fakten, Fakten sind halt anstrengend …
@gigi: Also selbst WENN das der eigentliche Plan fürs LSR ware nützt das doch nix: google „weiß“ doch was auf {verlagsseite ihrer wahl} steht, also wird alles was dort ebenfalls Treffer verursacht, auch sonst nirgends als Snippet verwendet.
Es kostet also allenfalls mehr Strom als vorher, davon haben aber die Verlage trotzdem nix.
[…] teil 5 und teil 6 von stefan niggemeiers lesenswerter reihe “lügen fürs leistungsschutzrecht” sind […]
Das so gerne „Lex Google“ genannte Leistungsschutzrecht betrifft übrigens nicht nur den Internetkonzern sondern auch Pressestellen von Unternehmen und Organisationen. Besonders den Pressestellen kleiner und mittlerer Unternehmen wird so die Bereitstellung aufbereiteter Pressespiegel für die Mitarbeiter erheblich erschwert und verteuert. (Stellungnahme des Pressesprecherverbandes dazu: http://www.bdp-net.de/sites/default/files/130128_BdP_Stellungnahme_LSR_Anh%C3%B6rung.pdf)
[…] Diesen Link müssen wir unbedingt noch nachreichen. Eine neue Ausgabe der beliebten Reihe “Lügen fürs Leistungsschutzrecht”. Der Focus titelte zum Thema LSR “Google muss zahlen”. Zu Wort kommt auch ein Prof. Dr. Robert Schweizer der mit den Worten zitiert wird: “Die Zeit des kostenlosen Abgebens ist vorbei”. Mit dem Gesetz, das einen Rechtsanspruch von Verlagen gegen Suchmaschinen und Aggregatoren schaffe, nehme Deutschland eine “echte Vorreiterrolle” ein. “Vorher war die Leistung der Autoren und Verlage für die Katz”. Prof. Dr. Robert Schweizer ist zufällig für alle Zeitschriftenverlage der federführend Verantwortliche zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts. […]
Ach ja, sollen die Verlage doch genau das bekommen, was sie verdienen. Ich vermute mal, wenn das LSR in Kraft tritt, wird es nicht allzu lange dauern, bis es wieder verschwinden wird. So hoffe ich jedenfalls.
Ich finde dieses Reden gegen das Leistungsschutzrecht extrem überzogen. Es scheint mehr so eine Art Kulturkampf zu sein, wobei die LSR-Forderer den „alten Geist“ verkörpern. Dass das LSR, ganz gleich was man sonst von der Verwertungslobby hält, sinnvoll sein kann und keinem bei uns schaden wird, das entgeht den Kritikern. Sehr viel Bauchgefühl. Sehr viel neudeutsch „Ranten“. Wenig Argumente.
Leute leben oft in ihrer Medienblase und glauben die Welt zu verstehen. In Wahrheit sieht vieles anders aus in der Gesellschaft. Die meisten Bürger in unserem Lande z.B. finden Video-Überwachung ganz prima. So prima, dass die CDU damit sogar Wahlkampf macht. Sozialpolitiker denken, dass sich journalistische Leistung lohnen muss und Google sich besser beteiligen sollte. Auch das Netzpolitik-Kapitel im Wahlprogramm der SPD trägt ja nun überhaupt nicht die Handschrift der Szene, und dann die Stärkung der Künstlersozialkassen als Riesenthema.
Man kann sich kaum vorstellen, welchen Hass man auf sich zieht, wenn man interessiert und offen für das Leistungsrecht eintritt und da ohne Argumente angegangen wird, oder aufgefordert wird, sich für Argumente anderer Befürworter zu rechtfertigen. Für mich eine wichtige Lektion wie sich das anfühlt, wenn du mal auf der anderen Seite stehst, und die Netzhetzmeute gegen dich losgelassen wird.
Hubert Burda braucht dringend Geld aus dem LSR. Denn Hubert Burda muss das notleidende Land Panama mit seinem mühsam verdienten Geld unterstützen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/reiche-deutsche-angeblich-in-firmen-panamas-involviert-a-889970.html
Wer hat uns verraten?
http://www.sueddeutsche.de/digital/leistungsschutzrecht-im-bundesrat-blockade-ohne-mehrheit-1.1630070
Als hätte man anderes erwartet…
[…] Zugriff des niederträchtigen Parasiten zu entziehen, reagieren sie wahlweise gar nicht oder mit unverschämten Lügen, und fordern stattdessen eine gesetzliche Regelung, die ihnen eine zwangsweise Vergütung für die […]