Maßnahmenkatalog
Die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG empfehlen folgende Maßnahmen und erklären ihre sofortige Bereitschaft, sich zur Einhaltung nachfolgend näher bezeichneter Richtlinien zu verpflichten:
I. Maßnahmen zur Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Kontrolle
1. Vorlage von Telefonverbindungsdaten
Hintergrund: Die nachhaltige Sicherung der Glaubwürdigkeit des Geschäftsmodells Call-TV erfordert es, dass alle Anbieter von Call-In Sendungen den Nachweis erbringen, dass in die Sendung gestellte Anrufer „echt“ sind.
Umsetzung: Jeder Veranstalter von Call-In Sendungen hat monatlich der aufsichtführenden Landesmedienanstalt technische Protokolle über die tatsächliche telekommunikationstechnische Herstellung von Verbindungen in die Sendung vorzulegen und diese Daten 3 Monate vorzuhalten.*
2. Vorlage von Gewinn-Daten
Hintergrund: Zur Verifizierung und Vermeidung von Unregelmäßigkeiten bei der Gewinn-Abwicklung ist es erforderlich, dass die tatsächliche Auszahlung der im Rahmen der jeweiligen Sendung ausgelobten Gewinne dokumentiert wird.
Umsetzung: Jeder Veranstalter von Call-In Sendungen hat monatlich gegenüber der aufsichtführenden Landesmedienanstalt einen schriftlichen Nachweis über tatsächliche Gewinner (Stammdaten) sowie über ausgezahlte Gewinnsummen (Bankverbindungsdaten) zu erbringen.*
* Die Übermittlung der Daten erfolgt in dem Maße anonymisiert wie es die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich machen.
II. Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit
Umsetzung: Jeder Veranstalter hat sicherzustellen, dass über ein technisches System, das von den Landemedienanstalten überprüft werden kann, der Auswahlmechanismus derart konzipiert wird, dass jederzeit die Chance besteht, ausgewählt zu werden.
III. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewinn-Transparenz
Umsetzung: Eine einmal ausgelobte feste Gewinnsumme
— darf im Laufe eines Rätsels nicht herabgesetzt, allenfalls in ihrem Wert erhöht werden
und
— muss innerhalb einer Call-Strecke ausgespielt werden.
IV. Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation
Umsetzung: Im Rahmen jeder Sendung haben durch Bildschirmeinblendungen und/oder Laufband in regelmäßigen Abständen von 5 Minuten verstärkte Hinweise auf das Konzept von Call-In Sendungen zu erfolgen. Die Mindestdauer beträgt 30 Sekunden. Zwingend notwendig ist der Hinweis auf die zufallsbedingte Auswahl
Formulierungsvorschläge:
— verstärkte Hinweise auf MMR
„Achten Sie auf Ihr Telefonierverhalten!“
„Die Auflösung des Rätsels erfolgt am Ende der Sendung.“
„Fragen zum Spielmodus werden beantwortet unter www.9live.de“
„Sie entscheiden, ob Sie mitmachen, nicht der Moderator! Alles Wissenswerte unter www.9live.de“
„Wir möchten Sie unterhalten! Der Moderator ersetzt nicht die Mitmachregeln. Näheres unter www.9live.de.“
— Erläuterung des Spielkonzepts
„Ob ein Anruf ausgewählt wird, hängt vom Zufall ab!“
„Ob gerade Ihr Anruf ausgewählt wird, hängt vom Zufall ab!“
„Ob ein Rätsel schwer oder leicht ist, entscheiden Sie!“
„Der Moderator ist ein Teil des Spiels! Allein Sie entscheiden, ob und wann Sie anrufen!“
„Wann Sie auch anrufen, nur der Zufall wählt Sie aus!“
„Wir möchten Sie unterhalten! Der Moderator ersetzt nicht die Mitmachregeln. Näheres unter www.9live.de.“
„Das Sendungsende kann variieren und ist nicht vom Moderator abhängig!“
Hot Button
„Sie wissen die richtige Antwort? Dann muss nur noch der Hot-Button zuschlagen!“
„Vielleicht werden gerade Sie vom Hot-Button ausgewählt!“
„Niemand weiß, ob gerade Sie vom Hot-Button ausgewählt werden.“
AB
V. Maßnahmen zur Verbesserung der Spielgestaltung
Hintergrund: Zum Schutze des Verbrauchers und der Gewährleistung der Fairness gegenüber dem Zuschauer ist es erforderlich, dass im Rahmen von „Wortfindungsspielen“ ein einheitlicher Referenzmaßstab angesetzt wird.
Umsetzung: Im Rahmen von Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die am Tage der Rätselerstellung mindestens 100 Mal in der Internet-Suchmaschine „Google“ dokumentiert sind. Der Veranstalter der Call-In Sendung ist verpflichtet, die dokumentierten Referenzen mindestens 3 Monate zu archivieren und bei Anfrage der aufsichtführenden Landesmedienanstalt vorzulegen.
2. Auflösung von graphischen Spielen
Hintergrund: Um einen einheitlichen Standard bezüglich der Voraussetzungen der Darstellung der Lösungslogik eines Rätsels zu schaffen, muss die bisherige Richtlinie bezüglich der Auflösung von graphischen Rätseln konkretisiert werden.
Umsetzung: Die Erläuterung der Fehler in einem graphischen Rätsel muss unmittelbar nach Beendigung des Rätsels sowohl durch eine Einblendung der Fehler für eine begrenzte Zeitspanne von mindestens 5 Sekunden, als auch durch ausreichende moderative Hinweise erfolgen.
Unterföhring, den 20.03.07
Mein Kommentar dazu steht hier.
[…] Dokumentation: Maßnahmenkatalog der „‘Call-TV’-Initiative” der ProSiebe… […]
„Sie entscheiden, ob ein Rätsel schwer oder leicht ist!“ – Nee, ist klar. Da hör ich doch glatt wieder die Kommentare, wenn bei Wortfindungsspielen wieder 2 Stunden lang keiner auf die Lösung kommt: „Wieso rufen Sie denn an, wenn es ihnen zu schwierig ist? Der letzte Begriff wurde vor 90 Minuten gelöst“.
„Alles wissenswerte unter http://www.9live.de“ – Aha! Und was macht derjenige, der keinen Zugriff auf das Internet hat?
„Ausgelobte Summen dürfen nicht reduziert werden“ – Klarer Schuss gegen die Konkurrenz – aber auch von call-in-tv.de schon seit längerem gefordert.
Wo bleibt der aktive Jugendschutz ? Oder die Umsetzung eines „U18“-Logos, wie es bei VIVA oder NICK seit einem 3/4-Jahr praktiziert wird ?
Ok, das Papier ist ein guter Anfang in die, wie ich finde richtige Richtung. Aber längst nicht der Weisheit letzter Schluss !
[…] 9live-Mutterkonzern ProSiebenSat.1 schlägt gerade einen Maßnahmenkatalog für Call-TV-Sendungen vor. Zu den vorgesehenen regelmäßigen Einblendungen »zur […]
„Die nachhaltige Sicherung der Glaubwürdigkeit des Geschäftsmodells Call-TV erfordert es, dass alle Anbieter von Call-In Sendungen den Nachweis erbringen, dass in die Sendung gestellte Anrufer „echt” sind.“
Diese Forderung kommt nicht von ungefähr. Es gibt da durchaus Gerüchte.
Gerüchte? Hihi.
[…] und zum „Schutze” des Verbrauchers hat die ProSiebenSat.1 Media AG bekanntlich vorgeschlagen, dass in den Call-in-Shows zukünftig nur noch nach Begriffen gesucht werden […]
[…] Spielearten (schwierig, medium, einfach) fest. Genau vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der ProSiebenSat.1 Media AG, die Telefonverbindungsdaten sowie die Gewinnerdaten aller Call TV Anbieter an geeigneter Stelle […]
[…] Produzenten dieser Formate nicht gefallen. Was tut man dann als Produzent? Eine Möglichkeit wäre, im Vorfeld des Zusammentreffens mit einem Positionspapier eigene Vorschläge zu machen, denn damit verhindert man – im Idealfall – eine offene Diskussion, da sich die Diskussion dann um […]
bin auch mitglied bei 9live da meine tochter vor 2jahren ihren papa verloren hat brauche ich jeden cent habe dann oft versucht bei euch mit zu machen auch bei spielen die nach2std. nicht gelöst wurden kam man nicht durch ich hatte gedacht ihr seid ehrlich und keine abzocker aberich habe mich wohl geirrt denn bei euch kommen nur die im süden und weiter weg wohnen drann nie hört man das aus viersen mönchengladbach usw.das ist doch sehr komisch oder?schade sylvia boddart
leider versuche ich bei euch mehrmals per Telefon durch zu kommem , um mal mit zu spielen.
Und jedesmal war es immer besetz gewessen oder die Spielzeit war um,das klingt für mich als sucht ihr nur die Leute ausdie ihr haben wollt!
und meine telefonrechnung steigt da durch in die höhe,es ist alles bei euch komisch??!!
ihr habt ja keine kleinen Kinder wo ihr das Geld rumdrehen müsst.
[…] man doch in dem Vorschlag der ProSiebenSat.1 Media AG noch gefordert: “Im Rahmen von Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die […]