Informationsfreiheit, die sie meinen: Der Klaeden-Bruder und das Leistungsschutzrecht

Andererseits

… ist der enge Kontakt zu Wirtschaftsminister Philipp Rösler für den Springer-Verlag fast ein Umweg, wenn es um Verbindungen in die Regierung geht.

Praktischerweise ist der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Eckart von Klaeden, nämlich der Bruder des politischen Lobbyisten der Axel Springer AG, Dietrich von Klaeden. Selten war die Funktionbezeichnung „Leiter Regierungsbeziehungen“ so treffend wie bei Dietrich von Klaeden.

Dietrich von Klaeden war in den vergangenen Jahren wesentlich damit beschäftigt, ein Gesetz herbeizulobbyieren, das die deutschen Verlage unter Führung Springers von der Politik forderten: das Leistungsschutzrecht. Das Bundeskanzleramt soll zuletzt besonders beflissen gewesen sein, diese Forderung, die es auch in den Koalitionsvertrag geschafft hat, zu erfüllen. Und im Bundeskanzleramt saß Eckart von Klaeden.

Sascha Lobo formulierte deshalb im vergangenen Sommer als eine entscheidende Frage:

War Eckart von Klaeden bei der Erstellung des Leistungsschutzgesetzes beteiligt? Wenn ja, wie? Und vor allem — warum? Und welche Qualität hatte (und hat) der Informationsaustausch zwischen den beiden Brüdern?

Andre Meister von Netzpolitik.org nahm sie auf und stellte einen entsprechenden Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Bundesregierung lehnte das ab — unter anderem mit der putzigen Begründung, dass womöglich „durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde“.

Man könnte das sehr frei übersetzen mit: Wenn wir zu früh potentielle zweifelhafte Umstände öffentlich machten, unter denen ein Gesetz zustande kommt, riskierten wir womöglich, dass es gar nicht zustande käme.

Zwischendurch stellte die Bundestagsfraktion der Linken in der Sache eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. In der Antwort hieß es, Eckart von Klaeden sei „in Angelegenheiten des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage mit keinen Aufgaben betraut“. Was bei genauer Betrachtung die eigentlich gestellte Frage, ob er damit „befasst“ war, ebenso offen lässt wie die Frage, ob er in den Kabinettssitzungen seinen Einfluss geltend gemacht hat.

Nun ist das Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen und vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Es wird am 1. August in Kraft treten. Der Hinweis auf das noch laufende Gesetzgebungsverfahren kann also einer Veröffentlichung etwa der Kabinettsprotokolle nicht mehr entgegen stehen. Müsste die Regierung nicht wenigstens jetzt die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz von damals beantworten?

Der grüne Bundestagsabgeordnete und Netzpolitiker Konstantin von Notz hat diese Frage der Bundesregierung gestellt. Konkret: Hält sie an ihrem abschlägigen Bescheid der Anfrage von damals fest?

Die Antwort ist so verblüffend wie zwingend: aber natürlich. Denn zum damaligen Zeitpunkt seien die Ablehnung und ihre Begründung ja zutreffend gewesen. Wenn jemand wissen wolle, ob die Bundesregierung nun die gewünschte Auskunft geben werde, da zumindest einer der damaligen Gründe weggefallen ist, müsse er dafür einen neuen Auskunftsantrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.

(Übersetzungsversuch von mir; Originalantwort hier.)

Immerhin: Solche weiteren Anträge sind inzwischen gestellt worden. Sie werden laut Bundeskanzleramt noch geprüft.

18 Replies to “Informationsfreiheit, die sie meinen: Der Klaeden-Bruder und das Leistungsschutzrecht”

  1. „Wenn wir zu früh potentielle zweifelhafte Umstände öffentlich machten, unter denen ein Gesetz zustande kommt, riskierten wir womöglich, das es gar nicht zustande kommt.“

    Kleine Korrektur: „dass“. „Es“ bezieht sich ja anscheinend auf „ein Gesetz“. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht auch „kommt“ aufgrund der indirekten Rede in den Konjunktiv I. bzw. in den Konjunktiv II „käme“ gesetzt werden sollte, da der komplette Satz eine Wiedergabe des Gesagten darstellt.

    Dieser Kommentar kann gern gelöscht werden.

  2. Naja verblüffend ist diese Antwort aber nicht. Die Bundesregierung wendet hier nur pflichtgemäß das geltende Verwaltungsrecht an. Dieses kann man zwar unnötig kompliziert finden, aber man kann wohl kaum verblüfft sein, dass die Regierung es einhält.

  3. Wobei es interessant wäre, einmal selbst mit Eckart von Klaeden über das LSR zu sprechen. Wie ich meine, gehört eben gerade nicht zu den Befürwortern. Wäre für einen investigativen Journalisten sicher einmal eine interessante Aufgabe…

  4. Das erinnert mich an die Informationsfreiheitsgesetzanfrage zum berühmten Abendessen Ackermanns im Kanzleramt. Erst wird ewig verschleppt und gemauert, dann versucht man es mit abenteuerlichen Tricks das man die Dokumente zwar erhält, aber nicht veröffentlichen darf:
    http://blog.fragdenstaat.de/post/27919702939/dokumente-zum-ackermann-abendessen-veroeffentlichen

    Für mich ist das nur damit zu erklären, dass man Dinge nicht öffentlich machen will, obwohl man gesetzlich dazu verpflichtet wäre.

  5. „Die Antwort ist so verblüffend wie zwingend: aber natürlich. Denn zum damaligen Zeitpunkt seien die Ablehnung und ihre Begründung ja zutreffend gewesen. Wenn jemand wissen wolle, ob die Bundesregierung nun die gewünschte Auskunft geben werde, da zumindest einer der damaligen Gründe weggefallen ist, müsse er dafür einen neuen Auskunftsantrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.“

    Wer sich die Mühe macht, die Originalantwort kurz durchzulesen, wird – zumal als Jurist – feststellen, dass die Antwort korrekt ist. Die Antwort ist daher keineswegs „verblüffend“, sehr wohl aber „zwingend“.

  6. ..»Wenn wir zu früh potentielle zweifelhafte Umstände öffentlich machten, unter denen ein Gesetz zustande kommt, riskierten wir womöglich, das es gar nicht zustande kommt.«..

    JedeR „nimmt“ auf seine Art:
    Der Räuber hält den Colt parat,
    Der Banker ein Zertifikat,
    Das Kanzleramt den Ekkehard.

    Gibts Räuber, die ihre Überfälle vorher ankündigten?

  7. Zum Thema „formaljuristisch richtig“ muss ich gleich an Herrn De Maizière denken, der ignorierte auch Informationen weil sie nicht über den offiziellen Dienstweg kamen. Oder die CSU Abgeordneten die ihre Ehefrauen bei sich arbeiten ließen, weil das juristisch zu dem Zeitpunkt legal war. Oder Herr Wulff mit seinen Affären die gerichtlich ja auch nicht anfechtbar waren.

    Auf der Strecke bleibt der gesunde Menschenverstand, was Informationsfreiheitsgesetz Anfragen angeht scheint man sich an einem Asterix Film zu orientieren:
    http://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk

  8. Also gemäß Ihrer eigenen oftmals sehr strengen Maßstäbe müssten die Vokabeln „verblüffend“, „immerhin“ sowie die Betonung von „neuen“ als unangemessene Unterstellung bewusster Auskunftsverweigerung gelten. Ich bin selbst gespannt auf das Material, aber man sollte nicht bereits vorher etwas zu Verdachtsmomenten aufblasen, wo nur ganz gewöhnliche Verwaltungsarbeit drinsteckt.

  9. Ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber dieses Gemauschel, das da zutage tritt, lässt mich schon sehr ernsthaft an der Ernsthaftigkeit einiger Regierungsinstanzen zweifeln. In den USA würden solche Anfragen wohl mit Hinweis auf die „nationale Sicherheit“ abgeschmettert. Hier versucht man eben, den interessierten Bürger auf andere Weise für dumm zu verkaufen.

  10. Ich rätsele noch an dem Informationswert des Textes. geht es um die Aufarbeitung der Historie oder um das jetzige Verhalten?

    Das jetzige Verhalten ist zumindest korrekt und logisch. Der Antrag wurde abgelehnt und ihm wurde nicht widersprochen. Damit ist und bleibt er für alle Zeit gültig. Wenn man geglaubt hat, dass dies nicht so ist, hätte man Einspruch erheben und im Zweifelsfall dagegen klagen können.

    Ansonsten können nun neue Anträge gestellt werden, die aufgrund der geänderten Situation neu entschieden werden.

  11. Ach, seien Sie doch bitte ehrlich: „Genau das“haben Sie nicht geschrieben, sondern versucht, der Regierung eine „verblüffende“ Finte anzudichten.

  12. @13: Naja, jetzt vielleicht auch mal gut sein lassen. Denn „Die Antwort ist so verblüffend…“impliziert ziemlich klar eher eine Feststellung als ein „Ich finde es verblüffend…“

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