Indikativ Futur I

Die Botschaft, die die Casting-Shows im Fernsehen vermitteln, lautet: Du kannst alles erreichen, wenn Du nur fest genug dran glaubst. Selbst auf Anwälte scheint das schon auszustrahlen, wie der erfrischende Optimismus zeigt, den dieser Brief ausstrahlt, den ich gestern in meinem Briefkasten fand:

Sehr geehrter Herr Niggemeier,

(…) werden wir Anfang nächster Woche gegen Sie Privatklage erheben.

Sie werden dann wegen Beleidigung und übler Nachrede verurteilt werden und damit vorbestraft sein. Die Geldstrafe wird Sie empfindlich treffen im Hinblick auf die wirtschaftliche Stellung unseres Mandanten und seinen Umsätzen.

(Nein, es gibt keine Punkte für das Erraten seines Mandanten. Callactive ist es nicht.)

123 Replies to “Indikativ Futur I”

  1. Welcher Anwalt schreibt denn sowas? Ist ja lachhaft… Das klingt wie Drohungen von ebay-Verkäufern. :)

    Ich hoffe sie zittern schon vor Angst, Herr Niggemeier.

  2. Also so schöne Vorankündigungen lustiger Klagen hätte ich auch gerne mal…. bei mir stand da zuletzt keine so nette Warnung drin, welch enormes Risiko (im konkreten Fall 3,45 Mio. Euro Schadenersatz) ich eingehe, wenn ich nicht kusche ;-)

  3. Ach ja: die o.g. Klage wurde noch am Tag der mündlichen Verhandlung abgewiesen. Also Kopf hoch, Stefan, wird schon schiefgehen!

  4. Das Schreiben ist tatsächlich von einem Anwalt? Liest sich eher wie die verbalen Vergleiche wichtiger männlicher Körperteile die es mit Ferienbeginn im Netz wieder zuhauf gibt

  5. Ich glaube, der Stefan betreibt das alles inzwischen als reine ABM-Geschichte. ABM = Anwaltsbeschäftigungsmaßnahme.

  6. bei solchen „anwälten“ ist es anscheinend nicht sonderlich weit her mit den umsätzen.

    ich tippe mal auf den bankhofer, den schlingel.

  7. „Wie Drohungen von e-Bay-Verkäufern“ trifft es gut.

    Kann nicht glauben, dass das von einem niedergelassenen Anwalt ist. Nicht mal ein Vier-minus-Jurist, der für jeden Auftrag dankbar ist, schreibt so einen rührend inkompetenten Django-Schmarrn.

  8. wat?! nich mal ne andeutung, wer der „gegner“ ist?!

    wenn nicht, tippe ich auf den melissa-man ;)

  9. Gehe ins Gefängnis, begib dich direkt dort hin, gehe nicht über Los und ziehe keine 4000 Mark ein

    was ein Anwalt ;)

  10. Kann doch eigentlich nur von einem dieser Wahrsager-Fernsehsender sein. Hast du dich mit denen auch angelegt?
    Vielleicht auch Uri Geller? Auf jeden Fall irgendwer, mit übersinnlichen Fähigkeiten.

  11. Vielleicht ist es auch Jemand, den Stefan erst in der Zukunft verleugnen und beleidigen wird :)

  12. Da scheint jemand horn- ääh, hellsichtig zu sein…Wirklich von einem Anwalt? Im Hinblick auf seinen Umsätzen… Ein Anwalt würde doch den korrekten Kasus beherrschen tun. Also für mich steht der Urhorn..ääh, -heber fest. Da dieser auch wenig im Fernsehen auftrat in letzter Zeit und Zeit hatte sich mit seinen -Jüngern- Anwälten zu beraten. Aua!

  13. Ich tippe auch auf ein 3-Buchstaben-Kürzel, aber eher auf eine für schnelles Beleidigtsein und frappante Gegensätze zwischen den Fähigkeiten zum Austeilen und Einstecken bekannte Kombination aus H, M sowie B.

  14. Nein, ich will keine Punkte. Aber wissen würde ich es schon gern, so der Autor des obigen Beitrages dereinst möglicherweise gewillt sein würde…

    Vom Grad des Wunschdenkens leite ich einen Herrn Hornauer ab. Aber ist oder war der Anwalt?

    AGB:

    §1) Dieser Kommentar existiert nicht.
    §2) Wenn er doch existiert, so existiert er trotzdem nicht in Hamburg.
    §3) Sollten die §§ 1 und/oder 2 nicht gültig sein, so gilt mit dem Lesen dieses nicht existierenden Kommentars als vereinbart, daß die Pressekammer des Landgerichts Hamburg nicht zuständig ist.
    §4) Wenn die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dennoch zuständig sein sollte, so gilt §1 in jedem Falle.

  15. In Hamburg werden doch gerade diese Zweitwohnsitzanlagen für Medienjournalisten gebaut, in der Hafencity. Muss doch voll werden!

  16. @ Mathias S. #20 und Hobelbruder #21:

    Der Fachausdruck heißt doch „verleubnen“!

    @ Stefan:

    Was für einen Sinn sollte es haben, Dir im vorhinein anzukündigen, dass man demnächst „Privatklage“ (allein das Wort schon) erheben werde? Ich habe ja beruflich viel mit Anwälte zu tun, aber einen der sich so zum Vollhorst macht, habe ich schon lange nicht mehr gesehen.

  17. Der Text in dem Schreiben geht doch bestimmt noch weiter:

    „Dann werden Sie in der Hölle schmoren und Ihr Dingeldong wird Ihnen abfallen. Keiner wird Sie noch lieb haben und Ihr Mama schickt Sie ohne Essens ins Bett!“

  18. Hmm der Bankhofer hat doch keine Umsätze mehr der wurde doch gefeuert? ;D Ausser er braut sich aus er Klostermelisse sein eigenes gesöff und verkauft es dann an nette Damen älteren Jahrgangs ^^ Naja viel Spass Stefan da wohl noch mehr Briefe von diesem Anwalt kommen sollte dir das den ein oder anderen morgen belustigten tun! :D

  19. Möchte mich bei solchen Erfolgsaussichten dann ja doch schon mal als Nebenkläger ins Gespräch zu bringen werden gehabt sein wollen:-)

  20. Thomas Hackenberg? DER Thomas Hackenberg?! Vom Quiz Taxi? Dann hätt ich ne Frage für 50 Euro. Ein Bauer fährt 10 Zentner Äpfel in die 32 km entfernt gelegene Kleinstadt. Aufgabe: Wie alt ist die Bäuerin?

  21. Bankhofers Anwalt traue ich – ohne genau zu wissen, warum – eine bessere Beherrschung der Grammatik zu. („… wird Sie empfindlich treffen im Hinblick auf … seinen Umsätzen“.)

  22. „Die Geldstrafe wird Sie empfindlich treffen im Hinblick auf die wirtschaftliche Stellung unseres Mandanten und seinen Umsätzen.“

    Das macht ja nicht einmal Sinn… wie soll denn eine Geldstrafe den Beklagten im Hinblick auf den Kläger empfindlich (oder auch anderweitig) treffen?

    Und überhaupt, müsste es nicht „seine Umsätze“ heißen? Grammatisch korrekt wäre vielleicht auch noch „seiner Umsätze“, obwohl das wenig Sinn machen würde, aber „seinen Umsätzen“ ist doch kompletter Keks…

  23. Meine Herrn, könnt Ihr alle gut Deutsch. Der Ihnalt ist allerdings viel komischer als die grammatikalische Schwäche.

  24. @ Uhrwerk Zitrone: Nein, „im Hinblick … seiner Umsätze“ ist genauso agrammatisch. Gemeint war vielleicht: „… *gemessen an* der wirtschaftlichen Stellung unseres Mandanten und seinen Umsätzen (und im Hinblick auf den sich daraus ableitenden Streitwert).“

    Mich interessiert gar nicht so sehr, wer dahinter steckt (Bonde: „Jetzt sag!“), sondern ob Stefans augenscheinliche Entspanntheit in dieser Sache darauf basiert, dass er sich hier für wenig angreifbar hält, oder auf der Grammatik- und Semantikschwäche der Gegenpartei.

  25. @ Sepp: So unterschiedlich sind die Geschmäcker. Für mich wurde der Inhalt erst durch die Form komisch – komisch im Sinn von lustig, nicht merkwürdig. Ich wage die Vermutung, dass es Stefan ähnlich ging und er ansonsten der Leserschaft diese Lappalie (?) vorenthalten hätte.

  26. @Matthias
    wie kann man auch ein solches Schreiben ernstnehmen, das den Ausgang eines (möglichen) Verfahrens schon vorwegnimmt.

  27. Ich bin verwirrt. Es ist nicht das Ziel, dem Gegner die Wahl zu überlassen, durch eine Unterlassung in der Streitsache einem Gerichtsverfahren zu entgehen, wenn man von Konsequenzen spricht? Und das gerade wenn eine Formulierung einen, wie ich finde, einschüchternden Charakter hat.

    Kurz gesagt: Wo zum Henker ist das „oder sonst…“?

    Und wie sieht dann die Klageschrift aus?

    „Sie werden den Angeklagten wegen Beleidigung und übler Nachrede verurteilen und im Hinblick auf die wirtschaftliche Stellung unseres Mandanten und seinen Umsätzen eine entsprechend hohe Geldstrafe verhängen, die den Angeklagten empfindlich treffen wird.“

    Vielleicht etwa so?

  28. @ B.Schuss: „… dann lohnte“ – wenn wir hier schon in der Grammatiksprechstunde sind.

  29. Kann man nicht eigentlich mal festlegen, dass auf die Floskel „Sehr geehrter Herr…“ auch verzichtet werden kann, wenn man schon ab der ersten Zeile nur noch darauf aus ist, dem Angeschriebenen vor die Füße zu pinkeln? Wäre ein „Niggemeier!“ als Anrede nicht konsequenter, oder „Aufgepasst, Sackgesicht!“?

  30. Man ist, was man glaubt. Das ist doch gar kein Anwalt, sondern nur einer, der glaubt einer zu sein (oder sich als einer ausgeben zu müssen). Es würde mich noch wundern, wie (amateurhaft?) dieser Brief aussieht… Ob in Kürze noch ein Brief eintrifft mit der Aufforderung, die ganze Sache doch aussergerichtlich zu regeln, indem der Betrag x an y überwiesen wird?

  31. ja genau, das sind halt idioten die es immer wieder versuchen, wenn eine masche nicht mehr zieht, probieren sie es mit der nächsten… bei sowas sollte man sich nicht verrückt machen lassen

  32. Also wenn das schon sicher ist, dass der Stefan verurteilt wird, dann sollten wir alle schon mal mit einer Spendenaktion für ihn anfangen, gell?

    Ich werde mich am Montag gleich um ein Konto kümmern und ihr werdet alle dahin überweisen.
    Damit es Stefan nicht empfindlich trifft ;-)

  33. @50
    Habe dezent in die Tastatur geprustet und gedacht: Würde im Einzelfall wohl sicherlich „Sinn machen“

    @59
    Vielen Dank für den Link zu den ausführlichen Sinnesfreuden. Um es mit Arte zu sagen: „So hab ich das noch nie gesehn…“ :)

    Schönes Wochenende

  34. #59
    Mit Herrn Sick hat das nix zu tun. Einen Sinn „macht man“ nun mal nicht. Auch wenn jeder Zweite das ahnungslos so sagt.

  35. Das ist aber schade, wenn der Herr Niggemeier dann ganz sicher vorbestraft sein tun wird, weil der Anwalt (ganz bestimmt aber!) „Privatklage“ erhoben haben wird…
    Lächerlich, einfach lächerlich!
    Bin gespannt, wie dann der Folgebrief aussieht.
    „Wir wollten Anfang letzter Woche Privatklage eingereicht haben, aber die wirtschaftliche Stellung unseres Mandanten hat ihre zukünftige Vorbestrafung…“, oder wie?
    Bin weiterhin gespannt.

  36. Unter einer Privatklage versteht man einen Prozess, der ohne Mitwirken der Staatsanwaltschaft angestrebt wird. Das ist bei der behaupteten „üblen Nachrede“ wohl möglich. Nur als Hinweis für alle, die über das Wort lachen und nicht googeln wollen.

    Im Übrigen finde ich diese Form der Urteilsprophezeiung eigentlich sehr sympathisch. Da steckt mehr Leidenschaft als Kalkül hinter und ist sprachlich angenhemer als die unverständlichen Anwaltsschreiben, die man sonst so auf den Tisch bekommt. Zudem klingt es irgendwie Österreichisch. Kann das sein? Denn im österreichischen StGB kann „üble Nachrede“ mit bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden. Allerdings denkt der Anwalt wohl, dass hier die Tagessätze seines Mandanten angewendet werden. Lieb.

  37. @ 67:
    Ich denke der Anwalt sprich von irgedeiner Art Ausgleich für den Verdienstausfall–> also Tagessätze des Klägers.

  38. >Die Geldstrafe wird Sie empfindlich treffen im Hinblick auf die wirtschaftliche Stellung unseres Mandanten und seinen Umsätzen.>

    Wie geil.

    Aber ohne Smileys in meinem Smileybuch rate ich nicht!

  39. @Augusten: Dir ist schon klar, dass der Link da zum „Sinn machen“ auf eine Webseite der Uni Bremen führt, und der Autor… naja…

    Anatol Stefanowitsch Professor of English Linguistics. University of Bremen Faculty of Linguistics and Literature Bibliothekstrasse

    Ich find’s ja putzig, wenn jemand Englische Linguistik lehrt und sich dann anschickt, das Einfleuchen von englischer Sprache in der Deutschen zu verteidigen. Ich kann seine Argumente auch irgendwo nachvollziehen, möchte mich dann aber eher Kommentar Nummer zwei anschließen, der da lautet (gekürzt):

    „Das Wort »machen« kommt schon häufig genug vor in unserer Sprache. Liebe machen, die Wäsche machen, Essen machen, sauber machen, Abwasch machen, Frau Heinrich machen – »Ich mach mal Frau Heinrich«, sagt die Friseurin zu ihrer Kollegin, wenn sie ihr mitteilen möchte, daß sie nun der Kundin Heinrich die Haare zu machen sich anschickt – Betten machen, Feuer machen, Internet machen – nein, Internet machen wir noch nicht. Wir gucken Internet. Weil es Sinn ergibt. Für viele zumindest.“

    Ich habe neulich hier eine etwas längere Abhandlung über „Sinn machen“ geschrieben. Nochmal kurz zusammengefasst: es ist nicht so sehr das Einfleuchen der englischen AUSDRÜCKE in die deutsche Sprache. Es ist vielmehr das Problem, dass es im Englischen „Makes sense“ heißt, und der deutsche Ausdruck die wörtlichste Übersetzung davon ist.

    Jedes Mal, wenn jemand „Sinn machen“ sagt, dann erinnert mich das an die Tatsache, dass so wenig Deutsche tatsächlich Englisch genug verstehen, dass ihnen dieses „Sinn machen“ nicht die Zehennägel aufrollt. Es geht überhaupt nicht darum, dass es wirklich ein verständlicher Ausdruck ist.

    Ich mag nur dieser Erinnerung daran nicht, so to say, dass germany nicht so wirklich heavy on the wire ist, was Übersetzungen angeht. Mich nervt es schon genug an, dass die Leute, die „Die Simpsons“ übersetzten, bisweilen absolute Dilletanten sind. Es zeugt einfach von Sprachfaulheit. Ich habe „Sinn machen“ jetzt akezeptiert und versuche es einfach auszublenden. Aber „wie“ und „als“ da kann der liebe Herr Englischprof so viel reden wie er will, da wird er mich nicht von überzeugen, dass es sinn macht, wenn man größer ist wie jemand anderes, um dann im Englischen selbiges als „I am bigger as you“ zu schreiben. Weil’s im Englischen ja verschieden zu dem wo im Deutschen es heißt.

  40. Thema „Sinn machen“: Ganz unwissenschaftlich habe ich da vor einer Weile mal mit meinem Vater drüber gesprochen, der unnötige Anglizismen hasst, dachte ich bekomme Zustimmung mit meiner Ablehnung gegenüber „Sinn machen“, aber nichts war’s: Er sagte mir, dass das schon sehr lange so verwendet würde, ihm sei es jedenfalls nie als Neuzugang in den Sprachgebrauch aufgefallen. Hier könnte man sich nun natürlich darüber streiten, ob es Sinn ergibt(…) die Wertigkeit eines Ausdrucks von seiner Verweildauer in der Sprache abhängig zu machen – wahrscheinlich tut es das, unabhängig davon wieviel Sinn es macht dieselbe Redewendung nochmal mit einem anderen Verb zu haben. Letztlich entwickelt sich Sprache immer, ich plädiere für einen entspannten Umgang mit neu auftretenden Wörtern und Phrasen, versuche daher selbst immer zu überlegen ob das tatsächlich vermag etwas Neues in die Sprache zu bringen – in dem Sinne also ausdrücklich NICHT für einen RELAXTEN Umgang mit dem Thema.

  41. Außerdem plädiere ich dafür, dass ich nicht so unnötig komplizierte und sprachlich unklare Sätze wie den letzten produziere.

  42. Und ich plädiere darauf (dafür? darfur?) diese Diskussion darüber zu beenden, die macht nämlich keinen Sinn hier! So!
    Stefan: Heißt der „Anwalt“ zufällig Engelbert mit Vornamen? Oder Martina?

  43. Wegen des Einstiegs mit den ausstrahlenden Castingshows dachte ich an Dieter Bohlen, der ja von Stefan als „arme Wurst“ bezeichnet worden ist und jetzt vielleicht eine Richtigstellung dahingehend verlangt, dass er, wenn schon, im Hinblick auf seinen Umsätzen, eine dezidiert reiche Wurst ist. Aber ich glaube, der hat bessere Anwälte. Und eine dickere Haut.

  44. Argh, es fehlt mir eine Edit-Funktion.
    Zu 50: Da muss ich an eine Passage meines Lieblingsautoren denken:
    „Es gibt nur zwei Möglichkeiten, einen Brief zu beginnen, entweder „lieber Herr X“ oder „Sehr geehrter Herr X“ (…)
    Auch wenn man beabsichtigt, eine Schmähung zu äußern, schreibe man „Sehr geehrter Herr X“ und fauche nicht ein nacktes „Herr X!“ heraus. Und bekomme ich einen Brief, der mit „Hallo“ beginnt,“ (..) ;)
    Na, erkennt es jemand? ;D

  45. Muss denn das Schlechte der Maßstab sein?
    Ich meine: nein.

    „Sinn machen“ kommt von schnell gemachten (Zeit ist Geld) und deshalb billigen Hollywood-Film-Synchronisationen; billig in beiden Bedeutungen. Diese Wendung ist beileibe nicht der einzige falsch übersetzte Film-Satz.
    Mehr dazu in diversen Büchern des – sicher unverdächtigen – reifen Dieter E. Zimmer.
    Bibamus!

  46. Bevor zum Beispiel irgend welche ahnungslosen Deppen, sorry, ich meine: unterbezahlte Übersetzer in Synchronstudios in aller Eile und ohne Nachzudenken das „the early bird catches the worm“ wortwörtlich zum „frühen Vogel…“ machten, und nun Hinz und Kunz das nachplappern, kannte man das Entsprechende in Deutschland nur als „Morgenstund‘ hat Gold im Mund“ und ähnliches.

    Ich bin im Zwiespalt: Wüsste ich nicht, dass diese Synchron-Deppen das „erfunden“ haben, würde ich den frühen Vogel vielleicht als Bereicherung begrüßen. Aber so? Irgendwas sträubt sich da in mir. Ich übernehm‘ ja auch nicht die Sprache von bestimmten Jugendlichen.

    Und: Weiß jemand, wieso seit einiger Zeit (!) alle Radiomoderatoren, Politiker, etc. ständig das Adjektiv „spannend“ im Mund führen? Egal zu welchem Thema: jeder Pups ist plötzlich „spannend“ – es geht aber nie um Krimis.

    Aber das führt jetzt doch zu weit weg vom Schrumpf-Deutsch des „Anwalt“-Briefes an den geplagten St. Niggemeier.

  47. Es macht langsam keinen Sinn mehr an dieser Stelle weiter zu diskutieren. Mal ehrlich, wer beweint nicht dass „downloaden“ Einzug in den Duden gehalten hat? Ich bin gegen ausunfernde Anglizismen und störe mich trotzdem nicht an „Sinn machen“. Mein Zehennägel rollen sich bei ganz anderen Sachen hoch, mein Chef in der Uni pflegt ein sehr schlimmes Managerdeutsch – aber das führt einfach zu weit an der Stelle.
    Mich würde aus blanker Neugier interessieren wer sich nun hinter dem Anwaltsschreiben versteckt. Insofern es etwas ernstes ist muss ich wohl warten bis es an anderer Stelle nachzulesen ist? Wehe den Ungeduldigen…

  48. Hast Du mal irgendwann was gegen diese Gina-Lisa gesagt? Die lässt doch grad abmahnen. Das würde auch das deutsch erklären. „Ich werde nie Supermodel gewesen sein getan.“

  49. @82 – Jeeves: St. Niggemeier, Blogpapst.

    Das ist doch ausbaufähig. Das schöne Dorf Rulle ist ja schon Wallfahrtsort. Aber wohl wg. eines Marienbrunnens. Hoffentlich ist das keine Blasphemie, was ich hier schreibe.

  50. @JeriC: Und, was tut er denn nun, wenn er einen Brief bekommt, der mit „Hallo“ beginnt?

    Ist heute eigentlich Weltgeheimniskrämertag?

  51. @87: Gute Frage, auf die ich zwei (nicht ganz ernste) Antworten habe:

    a) nein – ist ja schließlich Chef eines souveränen Staates und kann innerhalb desselben das Gesetz ja so anpassen, dass man’s nicht fard. Wobei ich nicht weiß, ob es im Vatikan überhaupt auch *weltliche* Gerichte gibt.

    b) ja – aber ich schätze mal, das mit der Untersuchungshaft und so könnte schwierig werden ;-)

  52. @90 Zwar ist Fluchtgefahr vorhanden, aber die Strafe wäre gering, wegen positiver Sozialprognose. Bei Geldstrafe wäre die Tagessatzhöhe mangels Einkommen (Papst verdient nix) niedrig; dann müßte er Hartz 4 beantragen.

  53. @89: Denken, dass sich jemand eine viertelstunde den Kopf darüber zerbrach, wie er anzufangen habe und doch nur ein Hallo rauskam.

  54. Zur Schludrigkeit der Übersetzer in der Fernsehbranche ein Beispiel aus Friends, bei dem Ross in einer Folge einen mit Marihuana verfeinerten Keks isst und sagt „…and then i got the munchies“, was im Deutschen bei „…und dann war ich richtig hungrig!“ endete. Die deutsche Version ist deutlich fader und farbloser, eine direkte Übernahme des Wortes schliesst sich durch diee fehlende Bekanntheit aus, aber es gibt doch im Kiffer-Jargon das schöne „Fress-Flash“. Wobei der Übersetzer vielleicht gedacht hat der breiten Zuschauermasse ist sogar dieser Ausdruck nicht geläufig genug, und seine Entscheidung letzten Endes dann gar nicht auf Schludrigkeit, sondern durchdachtes Abwägen zurückzuführen ist?
    Immer schwierig, sowas zu beurteilen, wenn man keinen Einblick in den Übersetzungsprozeß hatte.

    Was mich ansonsten mehr stört als tatsächliche oder vermeintliche Anglizismen sind Ausdrücke, die in letzter Zeit gehäuft und fast inflationär in Sätze eingebaut werden, wo sie zum Teil gar nichts zu suchen haben oder nur wegen ihrer modischen Freshness platziert werden, obwohl es schönere Alternativen gibt, „dezidiert“ z.B. oder auch „zeitnah“. Vor allem das letztere kann ich nicht mehr hören/lesen, da rollt sich einiges hoch bei mir…

  55. Das Anwaltsschreiben kommt mir ausgesprochen psychologisch vor. Ich würde dem Mann ein Bild in Din A5 malen, schön bunt gekleckst, ihm das schicken, verbunden mit dem Hinweis, dass er ein zweites Bild bekommen kann, wenn er auf seine „Privatklage“ verzichtet. Außerdem würde seine Formulierung

    „(…) Sie werden dann wegen Beleidigung und übler Nachrede verurteilt werden und damit vorbestraft sein. Die Geldstrafe wird Sie empfindlich treffen (…)

    zuständigen Fachkreisen dann nicht zur Kenntnis gegeben. Mit Fristsetzung.

    So in der Art.

  56. @91: wohnung, flugzeug und papamobil dürften zumindest als „geldwerter vorteil“ gewertet werden – wär halt die frage ob er diese in seiner freizeit nutzt, bzw. ob er welche hat. kann natürlich sein, dass die zeit die er schläft als „verhandlungsgespräche mit dem auftraggeber“ (=gott) gewertet werden… hmm, irgendwie ganz schön OT!

  57. Der Satzbau ist ja köstlich, hat den eine betrunkene Rechtsanwaltsgehilfin nach einer durchzechten Nacht fabriziert?
    Mann muss sagen, dass Du dich schon mit vielen skurrilen Situationen auseinandersetzen musst Stefan.

    @57 encore: Dankeschön für diesen Satz, ich habe zuerst über den „Drohbrief“ und dann über deinen Kommentar herzlich lachen müssen. Ich hatte dieses Spiel schon fast vergessen.

    Cheers Kuang

  58. Das (Kommentar 29), mein lieber Herr SvenR, ist allerdings nur einer kleinen, auf das Berliner Amtsgericht Hohenschönhausen eingeschworenen Gemeinde bekannt. Genaugenommen ist es sogar nur die Formulierung eines einzelnen, gleichwohl mehrfach in Erscheinung getretenen Klägers, den kennenzulernen ich einst das Vergnügen hatte.

  59. Ich find’s lustig, daß Herr Niggemeier das lustig findet. Und daß er denkt, daß schon alles gut wird. Und daß die Fanboys das auch lustig finden und denken, daß schon alles gut wird. Da kann man sich ganz lässig mit Popcorn in den Sessel fallen lassen und hier zuschauen. ;)

  60. Meine Güte. Ich schaue hier so gut wie nie rein. Aber jetzt habe ich es getan und lese gleich was über Klagen, Anwälte und Vorstrafen. Da vergeht einem regelrecht die Lust, selbst auch nur noch ein Klick im Netz zu wagen. Bibber.

  61. Hm… gibt´s ´ne Möglichkeit, den Kommentar #35 so umzuformulieren, dass Du der dort zwischen der Zeile versteckten Aufforderung nachkommst?

  62. Ach so, nee, Blödsinn, ich bin ja selbst mit der Vorgabe, „umzuformulieren“ angefangen…
    Also gut…:

    „Jetzt sag, bitte!“

    oder

    „Sehr geehrter Herr Niggemeier,

    (…) werde ich noch diese Woche gegen Sie Privatklage erhoben haben. Sie werden dann wegen Auf-die-Folter-spannen, Neugierigmachen und übler Hinhaltetaktiken verurteilt worden sein. Die Haftstrafe wird Sie empfindlich getroffen haben im Hinblick auf die nicht so schönen Gefängniszellen“

  63. Ich bin immernoch überzeugt, dass es ein Hornauer-Adlatus ist. In einer Sendung las H. eine Email vor, die angeblich von einem – existenten – Rechtsanwalt stammte.

  64. @117 Ich kenn auch diverse Prozesshansel. Bin dann immer froh, dass ich gut mit denen auskomme und hoffe, dass es auch so geblieben sein wird, wenn ich später mal auf mein Leben zurückblicke.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Brief einen ernstgemeinten jusistischen Hintergrund hat. Ist das Werbepost für eine Rechtschutzversicherung? Oder kommt spam neuderdings wieder grundsätlzich in den pyhsischen Briefkasten?!

    @Stefan: Du löst das doch bald auf, oder?

    Frage am Rande: Wer macht eigentlich Blog-Vertretung, wenn du deine 200 Tagessätze à 150 Euro absitzt?

  65. „im Hinblick auf die wirtschaftliche Stellung unseres Mandanten und seineN UmsätzeN“

    Der Anwalt hat offenbar nicht nur Probleme mit dem Fall seines Mandanten, sondern auch mit den Fällen Dativ und Akkusativ…

  66. @117,
    Im Knast gibts doch bestimmt auch Internet – das wird dann der Knast-Blog. Würde mich aber mehr freuen, wenns nicht dazu kommen müsste. Problematisch würde es mit dem Bloggen bei Sozialstunden…

    @Stefan: Wer klagt denn nun so euphorisch? Finde wir haben genug geraten ;)

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