Süddeutsche Zeitung
Nun ist er die Titelstory. Wenn sich ein Prominenter gegen den Satz wehrt, er sei schwul.
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Wie geschäftsschädigend ist es für einen Nachrichtensprecher, wenn er in der Öffentlichkeit als homosexuell gilt? Wie viele Schlagerfestivals wird er weniger moderieren dürfen? Auf wieviele Einladungen zu Firmenfesten und PR-Terminen wird er verzichten müssen? Konkrete Antworten konnte auch der Hamburger Nachrichtensprecher nicht geben, der in einem Buch über 500 berühmte Lesben, Schwule und Bisexuelle erwähnt wurde. Aber er verklagte den Berliner Quer-Verlag auf Schadensersatz. Diesen Anspruch wird er vorm Hamburger Landgericht wohl nicht durchsetzen können – mehr als ein Jahr nach der Veröffentlichung hätte man davon „etwas gemerkt haben“ müssen, der Betroffene aber sei anscheinend „gut im Geschäft“, so der Richter.
Für den Verlag bedeutet der Prozeß dennoch eine Bedrohung seiner Existenz. Der TV-Sprecher fordert nämlich 50 000 Mark Schmerzensgeld für die Verletzung seiner Intimsphäre. Der Anwalt des Verlags, Helmuth Jipp, rechnet damit, daß das Gericht ihm etwa die Hälfte zusprechen wird. Das könne ihr kleiner Verlag unmöglich aufbringen, sagte Geschäftsführerin Ilona Bubeck. Es bedeute den Konkurs. Deshalb kam auch ein Vergleich über 5000 Mark Schmerzensgeld nicht zustande — mitsamt den Gerichtskosten wären 14 000 Mark zusammengekommen. Der Berliner Förster-Verlag, der die Behauptung übernommen hatte, einigte sich mit dem Sprecher, ihm 15 000 Mark zu zahlen. Außerdem werden die — zumeist schwulen — Leser der Förster-Zeitschrift Adam in einer kommenden Ausgabe mit dem Hinweis überrascht, der Sprecher sei nicht wie dargestellt schwul, sondern, im Gegenteil: nicht schwul. Ob das stimmt oder nicht, spielte im Prozeß gegen den Quer-Verlag allerdings keine Rolle. Um eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts handele es sich in jedem Fall, sagte der Vorsitzende Richter. Daß die Behauptung „offenbar falsch“ sei, mache es nur schlimmer. Die Beklagten konnten nur Indizien vortragen, die vom Kläger als „Geschwätz von Kollegen“ abgetan wurden.
Daß die Nennung des Mannes eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts darstellt, räumte Verlagsanwalt Jipp ein. In der Geldforderung sieht er aber ein Beispiel für die zunehmende Kommerzialisierung dieses Rechts. In einer Zeit, in der sich schwule und lesbische Paare in Hamburg registrieren lassen können und die künftige Regierung Anti-Diskriminierungs-Gesetze plane, könne von einem entstandenen seelischen Schaden nicht die Rede sein. Homosexualität sei kein Makel mehr. Gesellschaftliche Vorurteile, unter denen der Sprecher leiden könnte, würden durch solche Urteile gerade noch verstärkt, sagte Jipp.
Ein meßbarer Imageschaden könnte dem TV-Sprecher allerdings durch die Klage selbst entstanden sein. Bis Freitag hatten nur 3000 Käufer des Buches und ein paar tausend Adam-Leser von der Behauptung gewußt. Am Wochenende stand dies überall, die Hamburger Morgenpost brachte sein Photo auf den Titel.