Falschparker auf Hermans Autobahn (2)

Eva Herman hat einen klaren juristischen Sieg gegen die Nachrichtenagentur dpa erzielt. Es geht um eine Meldung über die berüchtigte Sendung von Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007. dpa hatte exklusiv noch vor der Ausstrahlung berichtet:

Zuvor hatte Kerner fast 50 Minuten lang die 48-Jährige immer wieder gefragt, ob sie ihre Äußerungen zu den familiären Werten im Nationalsozialismus heute so wiederholen würde. Doch Herman wich mehrfach aus und ergänzte: Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.

Das hat Eva Herman nicht gesagt, weder wörtlich noch sinngemäß. Es ging in ihrem Autobahn-Vergleich nicht um die Familienwerte der Nazis, sondern darum, ob man auf die heutige Bundesrepublik bezogen von einer „gleichgeschalteten Presse“ sprechen darf, wie sie es tat.

Nach dem Urteil des Landgerichtes Köln (Aktenzeichen 28 O 10/08) war die Art, wie dpa sie zitierte, unzulässig. Zwar bestehe „gegen vergröbernde Darstellungen, die im Kern wahr sind, in aller Regel kein Abwehranspruch“. „Vergröberungen, Einseitigkeiten und Übertreibungen“ müssten „in gewissem Umfang von dem Betroffenen hingenommen werden“, denn Sachverhalte ließen sich „auf dem beschränkten Raum, der für einen Pressebericht meist nur zur Verfügung steht, nicht derart vollständig darstellen lassen, dass unterschiedliche Eindrücke der Leserschaft ausgeschlossen werden“. Nachrichtenagenturen seien wegen der Kürze von Meldungen in besonderem Maße auf „griffige und eingängige Formulierungen angewiesen“.

All diese Zugeständnisse gälten aber nicht für Zitate, auch nicht in indirekter Rede:

Das ergibt sich daraus, dass Zitate des Betroffenen in ungleich größerer Weise geeignet sind, dessen Persönlichkeitsrecht zu verletzen, als dies bei der allgemeinen Berichterstattung der Fall ist. Denn der Betroffene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. (…) demjenigen, der eine Äußerung wiedergibt, werden keine wesentlichen oder gar unzumutbaren Erschwerungen oder Risiken auferlegt, wenn er verpflichtet wird, konkret und zutreffend zu zitieren (…).

Dass der Zusammenhang, den dpa herstellte, nicht stimmte, hätte die Agentur trotz des Aktualitätsdrucks leicht erkennen können und müssen, so das Gericht.

Eva Herman und dpa hatten sich, wie berichtet, im Grundsatz bereits vor Wochen geeinigt: Die Nachrichtenagentur verpflichtete sich, nicht wieder zu verbreiten, dass Herman gesagt habe: „Wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.“ Ursprünglich hatte Herman allerdings gefordert, die Meldung komplett zu untersagen. Deshalb sah der Vergleich vor, dass beide Seiten sich die Kosten für das Verfahren teilen.

Die Zustimmung zum Kostenvergleich widerrief Herman aber nachträglich, deshalb urteilte darüber das Gericht. Die Entscheidung ist eindeutig: 91 Prozent der Kosten soll dpa tragen, 9 Prozent Eva Herman.

Die Agentur will sich damit aber nicht abfinden. Ihr Anwalt argumentiert, dass der Kostenvergleich Teil eines Gesamtpakets war, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen — eigentlich sei dpa nicht der Auffassung, dass Eva Herman einen Anspruch auf Unterlassung hatte. Es sei unzulässig, einerseits das Verbot der Äußerung aufrecht zu erhalten, andererseits aber die Kostenfrage drastisch zu verändern.

Der dpa-Vertreter verweist auch darauf, dass Herman erst mit großer Verzögerung aufgefallen sei, dass ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde: Sie will erst zwei Monate später von der Existenz dieser Meldung erfahren haben. Warum dann noch die Eilbedürftigkeit herrschte, die eine einstweilige Verfügung erforderlich machte, sei nicht einsichtig — insbesondere, da dpa vom Tag nach der Kerner-Sendung an differenzierter berichtete und Herman nicht mehr falsch zitiert hatte.

dpa hat deshalb Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.

38 Replies to “Falschparker auf Hermans Autobahn (2)”

  1. Danke für den Bericht, der ja über den Herman-Fall hinaus interessant ist hinsichtlich der Frage, wie weit Vergröberungen und Vereinfachungen hingenommen werden müssen.

    Ist immer wieder interessant, wie an Einzelfällen allgemeines Recht ausgestaltet wird.

  2. Sehr gut finde ich, dass das Urteil des LG Köln so differenziert denn nicht vorhandenen Sachzusammenhang zweier Aussagen rügt und das dpa zur eigenen Fehlleistung steht, diese umgehend korrigiert hatte und den Vergleich ermöglichte.

    Besonders schade finde ich, dass Eva Herrmann dieses Urteil mit stolz geschwellter Brust vor sich her trägt und dies für einen Anscheinsbeweis der Richtigkeit ihrer Behauptungen verkauft.

    Merkwürdig finde ich, dass Eva Herrmann erst nach zwei Monaten von der ach so schwer wiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung erfahren haben will und dennoch eine Eilbedürftigkeit erkannt wurde, nachdem dpa den Fehler umgehend – innerhalb eines Tages erscheint mir als umgehend – und selbständig korrigiert hatte.

    Schlimm finde ich, sich erst zu vergleichen und dann nicht mehr dazu stehen zu wollen.

  3. Noch schlimmer finde ich, dass Frau H. anscheinend bis heute nicht verstanden hat, was eigentlich genau das Problem mit ihren Absonderungen war… Was die dpa-Geschichte allerdings nicht besser macht, was Frau H. aber wiederum nicht in einem besseren Licht erscheinen lässt usw. und so fort. Das tolle an solchen Sachen ist, dass man sich ewig im Kreis drehen kann und hinterher keiner mehr weiß, was eigentlich los war.

  4. @2 „mit stolz geschwellter Brust vor sich her trägt“
    oh, besteht eine Bekanntschaft zwischen ihnen?
    & zu „der ach so schwer wiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung“ – vielleicht konnte sie es so nicht stehen lassen?

    mich würden eher Verkaufsstatistiken im wogenden Prozess interessieren

  5. @ karina marlena sareyka #5:

    Vielleicht hätte ich „mit stolz geschwellter Brust“ in Anführungszeichen setzen sollen, damit auch Sie mich verstehen.

    Frau H. hat sich – ohne mir ersichtlichen Grund – um Kopf und Kragen geredet, die waghalsigsten Nazivergleiche aufgestellt und sich auch frauenpolitisch mindestens sehr diskussionswürdig geäußert. Sie – als langjährige Person des öffentlichen Interesses – weiß sollte wissen, dass man umkommt, wenn man sich in Gefahr begibt.

    Anschließend dann ein tatsächlich falsches, umgehend korrigiertes Zitat nach Monaten als schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung „hochzusterrilisieren“ halte ich für unverschämt. Das der Rechtsstaat am Ende obsiegt und das Urteil für sie ausgegangen ist freut micht trotz der Nebenwirkungen.

  6. @6 – ich könnte jetzt noch anmerken, dass ich
    „damit auch Sie mich verstehen“ als Spitze empfinde, aber…
    vielleicht wollte sie sich in Gefahr begeben? so zum Wintersemester-Weihnachtsgeschäft & umgekommen ist sie ja nicht.

  7. @ karina marlena sareyka #7:

    Ich hatte den Eindruck, dass Sie mich nicht verstehen wollten.

    Medial war Frau H. ziemlich tot. Das Weihnachtsgeschäft wäre meiner Meinung nach sicher besser gelaufen, wenn sie häufiger in den Medien ihre „interessanten“ Ansichten geäußert hätte, ohne „Autobahn“ et al.

    Das Urteil haucht ihr medial wieder ein ganz bisschen Leben ein.

    @ SD #8:

    Wieso ärgere ich mich schon wieder, überhaupt etwas kommentiert zu haben.

  8. Wers immer noch nicht verstanden hat: (SvenR, z.B.)
    Frau Herman hat nie einen Nazivergleich intendiert. Insbesondere nicht „Familienwerte“ betreffend. Aber sie musste sich gegen solche ihr untergeschobene Formulierungen wehren. Eine ganz wesentliche Quelle dafür war DPA. Die Korrektur haben die aus DPA berichtenden Medien dann nämlich diskret ignoriert. Was den Vergleich betrifft, ist DPA taktisch vorgegangen, man wollte einen Vergleich und keinen verlorenen Prozess. Die Teilung der Kosten ist wohl sehr gerecht geregelt. Was man in solche Dinge reininterpretieren kann, können sie in Teil 1 dieser Überschrift nachlesen.
    Und taktische Provokation um Bücher zu verkaufen ist ein äußerst unsinniger Vorwurf. Der Marktwert von Frau H. ist nachhaltig beschädigt, und das Buch davor hat sie recht gut verkaufen können durch die antiemanzipatorischen Inhalte. Genau da kann man auch die Ursache sehen, warum die Nazikeule geschwungen wurde – von genau den Leuten, denen sie Vorwürfe gemacht hatte – die Frau musste weg.

  9. Nicht ärgern, lieber antworten, denn meine Frage hat einen direkten Bezug zu der in Frage gestellten schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung.

  10. Es ist nicht zu fassen. Hier urteilen Menschen, die kein Buch von Eva Herman gelesen haben und stützen ihre Urteilskraft auf von anderen Vorgekautes.

    Selber lesen und dann eigene Meinung und eigenes Urteil bilden.

    Wenn ich irgendwo verbreiten lasse, dass XYZ ein Nazi oder braun ist, dies von der dpa unrecheriert (nicht bestätigt) aufgegriffen und in die Redaktionen multipliziert wird, dann geschieht Rufmord. Falschaussagen werden durch Quantität nicht wahrer. Dies erweckt zwar einen solchen Eindruck, aber Eindrücke standen schon oft weit weg von Tatsachen.

    Ein eigenes Urteil aufgrund von Hörensagen ist nur eines: unqualifiziertes Nachplappern.

  11. Interessant, dass dieser Ordner sehr gut dokumentiert, wie fest falsche Nachrichten den Menschen in Erinnerung bleiben, selbst anlässlich der Meldung, dass sie falsch sind, werden sie im Kern nicht infrage gestellt.

  12. Was passiert nur mit den Menschen in Deutschland (siehe erste Antworten) ,sind sie wirklich schon so der Gehirnwäsche der Massenmedien verfallen ?
    Ohne das Buch gelesen zu haben oder die Sendung gesehen zu haben, werden manipulerte Denkweisen wieder gegeben. Deutschland hat ein GG ,indem die Rede und Pressefreiheit gewährleistet wird ,ohne Zensur. Fangt wieder an selbst zu recherieren und zu Denken, nicht alles ungefragt von den Medien zu übernehmen. Ich behaupte, ein Großteil der Bundesbürger, ist nicht mal mehr in der Lage, halbwahrheiten und Lügen von der Wahrheit zu unterscheiden. Das einstige Volk der Dichter und Denker verkommt zu Ja Sagern und Mitläufern. Immer schön mit den Wölfen heulen, so passiertr nichts oder die Fahne in den Wind drehen.

  13. am ende steht eigentlich Eva wieder dumm da und die dpa hat doch eigentlich nichts grob fahrlässig böses getan, zumal Hermans Einwand unlogisch spät kam und so jegliche relevanz verloren hatte.

  14. @13: ich HABE ein Buch der Dame gelesen (fiel mir irgendwo mal gebraucht in die Hände) und muss sagen, die kann schlichtweg nicht schreiben.

    @Diskussion: Ich denke eigentlich nicht, dass irgendjemand ernsthaft glaubt oder geglaubt hat, dass Eva Hermann tatsächlich „braun“ ist. Meiner Ansicht nach waren ihre Äußerungen schlichtweg diffus und dass sie sich mit der strittigen, im weitesten Sinne auf die Nazi-Zeit bezugnehmende Äußerung (JA, ich habe sie – mehrfach – wörtlich gehört und gelesen, aber die ist ja nicht wirklich merk- und zitierfähig) in Probleme bringt, hätte jemand mit ihrer Medienerfahrung meines Erachtens erkennen müssen. Und wie heißt so schon das Sprichtwort: Dummheit gehört eben bestraft.

    Dass JBK genau der Falsche ist, um sich über sowas künstlich zu empören (und den „Skandal“ vmtl. gut für seine Einschaltquote gebrauchen konnte) ist ein ganz anderes Thema.

  15. @16: Das ist vermutlich auch der Grund, warum DPA dafür bezahlt?

    @17: Wie hätten Sie denn den Gedanken „Die 68er haben die Familienwerte abgeschafft, weil sie in der Nazizeit hochgehalten wurden“ denn ausgedrückt, ohne auf die Nazizeit Bezug zu nehmen? Und rechtfertigt das das mediale Einschlagen, das darauf folgte („selber schuld“?)

  16. Abgesehen davon, dass ich mich Sebastians Wunsch anschließe…

    Selbstverständlich hat dpa meiner Meinung nach etwas Grob Fahrlässiges getan. Der dpa-Mensch hat die Sendung selbst gesehen und zu einem Zeitpunkt, da es niemand überprüfen konnte, Frau Herman ein Zitat untergeschoben, das sie nicht gesagt hat. Das. Geht. Gar. Nicht.

    Und: dpa hat sich nie ausdrücklich korrigiert oder die Meldung offiziell zurückgezogen. U.a. deshalb steht das falsche Zitat noch heute überall im Netz.

  17. Viel schlimmer ist, dass es noch in vielen, vielen Köpfen steckt und das könnte man nur dann ändern, wenn die Korrektur ebenso starke Verbreitung finden würde wie die ursprüngliche Skandalmeldung.
    Wenn aber nichtmal die dpa die Korrektur verbreitet, was ja im großen und ganzen wenig überraschend ist, ist sie für die große, weite Nachrichtenwelt ebensowenig existent.

    Der Fehler liegt hier meiner Meinung nach eher im System und hat mit Eva Herman nur insofern überhaupt etwas zu tun als dass der ganze Fall ein recht deutliches Beispiel liefert.

  18. [EDIT: Es wäre zuviel der Ehre, all den Un- und Wahnsinn, die Paranoia, die schlichten sachlichen Fehler, die in dem folgenden Kommentar stecken, aufzudröseln. Ich habe mich trotzdem dagegen entschieden, ihn zu löschen, werde das aber mit zukünftigen ähnlichen Werbehinweisen tun.]

    Ist ja fast ein Lieblingsthema im Niggemeier-Blog geworden. Nicht zu vergessen den „differnenzierten“ Ursprungsbeitrag, der noch auf die DPA-basierenden Artikel verlinkt (Süddeutsche) und mit 607 Kommentaren bis zur Sperrung der Funktion wohl einer der meistdiskutierten hier war http://www.stefan-niggemeier.de/blog/page/33/

    Wer die Sendung gesehen hat (sonst bei YouTube nachholen, die ZDF-Mediathek hat nachträglich relevante Teile rausgeschnitten) kommt nicht umhin eine billige und stümperhaft inszenierte und geplante Denunzierung annehmen zu müssen. Kerner hat sich mal wieder (wie damals schon beim Hoyzer-Interview) als Richter aufspielen wollen und ist voll hinten runtergefallen. Gut so. Und die DPA hat sich maßgeblich beteiligt, denn ein solches Zitatkonstrukt passiert nicht zufällig und das Gericht hat nun zum Glück der größten Nachrichtenagentur in Deutschland einen schönen Dämpfer verpasst. Darauf lässt sich aufbauen.

    Wir hoffen es dient als Grundlage für weitere und auch durch die Medien verbreitete Richtigstellungen und hohe Schadenersatzzahlungen. Die hat Frau Herman für diesen Rufmord wirklich verdient. So geht man mit Menschen nicht um. Frau Herman sollte fertig gemacht werden und auch Bertelsmann hat sich via RTL hieran beteiligt (RTL hat den Film der Pressekonferenz vorsätzlich erst ab dem missglückten Satzteil ausgestrahlt, den entlastenden Rest unkenntlich gemacht und nie freigegeben). Der Barbara Möller Artikel vom Hamburger Abendblatt (Springer) hat das ganze eingeleitet, dem NDR hat dies genügt eine fristlose Kündigung auszusprechen, obwohl besagter Artikel auf genauso falsche Annahmen und Zitatentstellungen zurückgreift wie die DPA. Leider hat sich Frau Herman mit Alice Schwarzer und den Hardcore-Feministinnen (nichts gegen Frauenrechtlerinnen, diese sind von Feministinnen zu unterscheiden) mächtige Feinde geschaffen, die in vielen Chefredaktionen sitzen und die journalistische Vorarbeit gemacht haben (auch Thea Dorn gehört wohl dazu). Deshalb wird auch so gut wie gar nicht über juristische Erfolge von Frau Herman berichtet.

    Man darf sich ruhig fragen, ob hier nicht Kalkül dahinter steckt. Debatten zur verfehlten Familienpolitik von der Leyens, neue und offene Wertediskussionen (und bitte keine über die NAZIs) sind weder von der Politik noch der Wirtschaft gewünscht. Und die Bertelsmann-Stiftung nimmt auf beide Einfluss. Also gebrauchte man in medial konzertierter Aktion die nur in Deutschland übliche “Massenvernichtungswaffe braune Keule”, nur diesmal wollte es nicht so recht klappen damit.

    Glaubt nichts ungeprüft was aus den sogenannten “Leitmedien” kommt. Sei es Springer, Bertelsmann (hält auch Mehrheitsbeteiligung an Gruner+Jahr) oder Spiegel.

    Wir waren übrigens am 9. Februar bei Kerner, dem NRD und der DPA und haben genau gegen diese Vorgänge, klein aber fein, protestiert. Herr Kerner erhielt von uns den verdienten Preis “Die eiserne Bratpfanne”. :-) Ein Video davon findet sich auf unserer Homepage unter http://www.medien-quo-vadis.de

  19. „Man darf sich ruhig fragen, ob hier nicht Kalkül dahinter steckt.“
    —————————-

    Klar darf man das, wenn man den Hohn und Spott ertragen kann.

  20. Frustriert es mich , das Ergebnis der Pressemanipulation bezüglich der Sendung E.H. bei JBK, welches sich immer wieder nocht zeigt? Nein, denn ich bin froh über jeden, der Sehen und Hören und somit auch verstehen lernt.
    Wie oft in den letzten Monaten habe ich diskutiert und Infos weitergeben und immer wieder festgestellt, dass wenn sich Menschen wirklich mit offenen Augen und Ohren dem Thema widmen – oftmals eine Überraschung für diese eintritt. Sie stellen fest, dass es tatsächlich zu Manipulationen ihrer Meinung kam und der Sachverhalt so nicht gegeben war, wie er verkauft wird. Und ich wünschte, dass es immer mehr Sehende und Hörende und damit Verstehende gibt, denn es gibt noch genügend Themen in denen wir als „Normalos“ für „dumm“ verkauft werden sollen.

  21. @ Nobilitatis #11:

    Ich habe nie geschrieben, dass Eva H. „einen Nazivergleich intendiert“ hat. Ich weiß auch nicht, was ihre Intention war. Das weiß sie wahrscheinlich selbst nicht so genau. Aber sie hat sich sehr, sehr unglücklich ausgedrückt.

    @ SD #12:

    In der Kerner-Sendung, im Pressekonferenzausschnitt, in den Internet und in Tageszeitungen. Haben Sie das nicht mitbekommen?

    @ Stefan #20:

    Wieso schreibst Du oben

    „…insbesondere, da dpa vom Tag nach der Kerner-Sendung an differenzierter berichtete und Herman nicht mehr falsch zitiert hatte….“

    und unten

    „Und: dpa hat sich nie ausdrücklich korrigiert oder die Meldung offiziell zurückgezogen.“

    Was denn nun?

    @ Moni42 #26:

    Ich habe die Sendung „live“ bei Erstausstrahlung gesehen, hinterher noch mehrere Male im Internet, sowohl beim ZDF als auch Youtube, ich habe gelesen, was Eva H. geäußert hat – und auch nicht bestreitet.

    Ich komme zu einem anderen Ergebnis als Sie. Ich unterstelle Ihnen deshalb aber nicht, dass Sie „dumm“ sind oder nicht „Sehen und Hören“ können und dass Sie somit nicht „verstehen gelernt haben“.

    Ansonsten gilt das in #2 gesagte.

  22. @SvenR: Na, genau wie ich schreibe. dpa hat Eva Herman am ersten Tag falsch zitiert, vom zweiten Tag an richtig. Aber dpa hat nie darauf hingewiesen, dass das Zitat in den Meldungen vom ersten Tag nicht stimmte, hat keine explizite Korrektur geschickt und die Meldungen auch nicht zurückgerufen.

  23. @ SvenR/ #27
    Entschuldigung, dann hab ich das:
    „Frau H. hat … die waghalsigsten Nazivergleiche aufgestellt“
    irgendwie falsch verstanden.
    Das war ja auch die Linie bei den Unterstellungen, sie habe das sagen wollen.

  24. Oh, das ist ja lustig… Ich zitiere mich mal selbst:

    „Das tolle an solchen Sachen ist, dass man sich ewig im Kreis drehen kann und hinterher keiner mehr weiß, was eigentlich los war.“

    quod erat demonstrandum ;) (siehe oben)

  25. @10
    Weil dein Mitteilungsdrang größer ist, als deine Vernunft? Da hast du was mit der lieben Eva gemein.

  26. @ Hans #36:

    Och, ich habe noch viel mehr mit Eva H. „gemein“: Wir sind beide Menschen, Eltern, Deutsche – das ließe sich beliebig fortsetzen.

    Und Sie scheinbar auch.

    Nur, was soll ich aus Ihrer Aussage für eine Schlussfolgerung ziehen?

    Da schaue ich lieber, wo ich anders bin, als andere.

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