Es ist ja nicht nur 9Live.
Da gibt es auch noch Stephan Mayerbacher und seine Firma CallActive, die täglich im Auftrag von MTV dubiose Anrufsendungen produziert. Zu den Spezialitäten seiner Sendungen, die von Frauen moderiert werden, die man nicht „Animösen“ nennen darf, gehört es, über einen längeren Zeitraum mit sehr hohen Gewinnsummen zu locken, die später wieder reduziert werden. Während der Phasen mit hohen Gewinnsummen wird oft niemand durchgestellt. Oder, wenn doch, ist auffallend oft niemand dran, jemand legt sofort wieder auf, der Anrufer ist nicht zu verstehen oder er gibt (selbst bei leichten Rätseln) eine grotesk falsche Antwort.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese merkwürdigen Anrufe zufällig zu diesen für CallActive günstigen Zeiten so ballen, ist gering. Wer die Sendungen häufig sieht, kommt fast zwangsläufig auf den Gedanken, diese Anrufe würden vom Veranstalter gefälscht.
Als im Forum call-in-tv.de, das sich intensiv mit den entsprechenden Shows beschäftigt, diese merkwürdigen Anrufe aus naheliegenden Gründen „Fake-Anrufe“ genannt wurden, ging Stephan Mayerbacher aus ebenso naheliegenden Gründen dagegen vor. Marc Doehler, Betreiber des Forums, musste eine Unterlassungserklärung abgeben. Nun ja: Der Beweis, dass es sich wirklich um „Fake-Anrufe“ handelt, ist schwer und wäre wohl nötig.
Um zu verhindern, dass andere Forennutzer weiter das verbotene Wort benutzten, baute Doehler in das Forum eine Sperre ein: Begriffe wie „Fake-Anrufer“ werden von der Software automatisch in „verwirrte Anrufer“ umgewandelt.
Dennoch wurde Doehler gestern wieder von CallActive abgemahnt. Meyerbachers Anwalt schreibt:
„Inzwischen hat sich (…) auf der Website der Begriff ‚verwirrte Anrufer‘ als Synonym für ‚Fake-Anrufer‘ durchgesetzt. Jeder User weiß, dass mit ‚verwirrte Anrufer‘ tatsächlich ‚gefakte‘ Anrufe gemeint sind, und die User benutzen inzwischen den Begriff ‚verwirrte Anrufer‘ auch entsprechend.
Bei den von unserer Mandantin produzierten Programmen gibt es keine gefälschten bzw. gefakten Anrufe. Durch die bewusste Verwendung des Wortes ‚verwirrte Anrufer‘ für ‚Fake-Anrufe‘ behaupten Sie aber gerade dies.“
Doehler wird aufgefordert, es künftig zu unterlassen,
„unter Bezug auf Quizsendungen in den Fernsehprogrammen VIVA plus [gemeint ist vermutlich Viva], NICK oder Comedy Central, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen,
dort gäbe es ‚verwirrte Anrufer‘, insbesondere wenn dieser Begriff ‚verwirrte Anrufer‘ als Synonym für ‚Fake-Anrufe‘ verwendet wird.“
Als Gegenstandswert haben die Anwälte 50.000 Euro festgelegt; allein für die Abmahnung verlangen sie daher von Doehler 1379,80 Euro.
Nachtrag: Marc Doehler wird die geforderte Unterlassungserklärung nach Angaben seines Anwaltes nicht abgeben.
Ist das rechtlich haltbar? Sind Metaphern, inhaltliche Synonyme (?) wirklich derart angreifbar?
Oha, das ist ganz schön hart. Bei sowas frage ich mich immer, ob sich das vor Gericht wirklich durchsetzen würde.
Kann man Marc Doehler nur viel Glück wünschen, dass er sich gegen solchen Machenschaften zur Wehr setzen kann.
Schalten sie auch morgen wieder ein, wenn es heißt:
„“Inzwischen hat sich (…) auf der Website der Begriff ‘Anrufer’ als Synonym für ‘Fake-Anrufer’ durchgesetzt…. „
Das ist echt übel, aber auch ein Offenbarungseid. Wer so reagiert, der fühlt sich an einem sehr wunden Punkt nicht nur angegriffen, sondern auch getroffen. Würde man über den Dingen stehen, dann wäre die Reaktion ganz sicher anders ausgefallen.
[gelöscht]
Wenn irgendein Gericht dem verwirrten Anwalt zu dieser Sichtweise Recht gibt, schwindet mein Glaube an den Rechtsstaat endültig.
Durchhalten, Herr Doehler! Und bitte weitermachen!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Abmahnung vor Gericht standhalten würde.
Vielleicht weigert man sich, die Abmahnungskosten zu übernehmen, geht in der Sache aber auf den Abmahner zu, indem ihn selbst wählen lässt, welches Wort der Filter denn einsetzen soll.
Herrlich.
Ich persönlich glaube, dass bei CallActive nicht nur die Anrufer verwirrt sind.
Aber das ist nur meine subjektive Meinung. [TM]
(Ich liebe Pleonasmen)
Betrug ist Betrug, und man sollte ihn als freie Meinungsäußerung auch weiterhin so nennen dürfen.
nein, man muss ihn beweisen können
Was ist mit „mutmaßlicher Anrufer“?
Es ist weder bewiesen, daß der Anruf echt ist, noch daß es ein Fake ist. „Mutmaßlicher Anrufer“ sollte deshalb doch wohl erlaubt sein … ;)
Bei diesen CallActive Gewinnspielen rufen auch um 2:00 Uhr Nachts 10 jährige mehrfach an. Obwohl am nächsten Tag Schule ist.
Und zum B-Wort. Das kann man juristisch eigentlich ganz leicht umgehen. Indem man es durch BETRUGSVERDACHT ersetzt. Denn erst, wenn Gerichte jemanden rechtskräftig als Betrüger schuldig sprechen, ist er einer! Vorher ist er nur Verdächtiger!
„Mutmaßlicher Anrufer“ finde ich großartig.
Ich finde es sehr gut, dass Marc Doehler das ausficht.
Meiner leider unmaßgeblichen Meinung nach kann man gegen „Fake-Anrufe“ nichts einwenden, wenn immer wieder darauf hingewiesen wird, dass das Anrufe sind, die auf einen nicht echt wirken. Spätestens jetzt, wo „verwirrte Anrufer“ auch noch untersagt werden soll, kann man nicht zurückstecken. Was käme als nächstes, wollten die dann auch „Anrufer“ in Anführungszeichen oder Anrufer kursiv noch verbieten?
Warum Marc Doehler auch für Einträge gerade stehen soll, die er nicht vorgenommen hat, ist mir nicht klar.
Vielleicht hätte er die erst schon nicht abgeben sollen.
Ich bin ja überrascht, dass die Firma überhaupt abmahnt. Denn das könnte dem Business eine gewisse Dynamik verschaffen, die schwer zu kontrollieren ist.
Heute ist es „verwirrter Anrufer“ – und was ist es morgen? Man würde immer wieder neue „Kreationen“ finden, die im Laufe der Zeit im Forum als *Insider* bekannt sein dürften, das man damit die FAKE-Anrufer meint . . . .
S.M. ist einfach nur lächerlich . . . Mir fehlen die Worte . . .
Manueller Trackback
http://abmahnung.blogger.de/stories/801174/
Was der Herr Mayerbacher da abzieht ist ja wohl an dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.Ein Forenbetreiber der sich für ein faires und transparentes Call-In im deutschen Tv einsetzt, wird mit einer Abmahnung nach der anderen überhäuft.
Hier schreit Herr Mayerbacher lauthals nach deutschem Recht,aber selber zockt seine Firma Nacht für Nacht tausende von Anrufern ab.
[gelöscht]
Das ist zwar ärgerlich, aber letztendlich einfach nur lächerlich. Das reiht sich in die Reihe der Rundumschläge direkt hinter seine „denklogischen Rückschlüsse“ und krampfhaften Enttarnungsversuche zu Klarnamen der User des CITV-Forums ein.
Wenn der Herr Mayerbacher wüsste, für was sein Name und der seiner Firma für mich als Synonym stehen…
Ich denke, Herr Wolter wird sich ins Fäustchen lachen, sollte er mitbekommen, wie unprofessionell und verunsichert seine Mitkonkurrenten vom Call-in-Markt sich in der Öffentlichkeit bewegen…
[…] CallActive will Kritiker mundtot machen « Stefan Niggemeier (tags: callactive stephan mayerbacher) […]
Ich verweise auf den Titel des letzten Buches von Wickert.
Wollte das vor kurzem zu einer Gerichtsverhandlung mitnehmen, in der ich mich selbst vertrat gegen einen äußerst trickreichen Anwalt, unterließ es aber dann doch, weil ich nicht wußte wie der Richter reagieren würde. Ich verlor auch ohne dieses Buch nicht.
[…] Klingt schonmal besser als die Geschichte von 9Live. Allerdings: Auch an Callactive gibt es immer wieder Kritik. […]
[…] drei Sender der MTV-Gruppe in Deutschland mehrstündige Anruf-Sendungen produziert, versucht auch weiterhin, eine kritische Auseinandersetzung mit ihren Geschäftsmethoden zu erschweren. Am […]
[…] Stephan Mayerbacher und seiner vermeintlich Strategie findet sich bei Stefan Niggemeier hier und […]
[…] produziert, ist vorläufig mit dem Versuch gescheitert, einem kritischen Internetforum zu untersagen, die erstaunlich vielen verwirrten Anrufer „verwirrte Anrufer” zu nennen. Das […]
Sehr witzig, wenn die Software aus „Fake-Anrufern“ ***** machen würde, dann käme die nächste Abmahnung mit dem Inhalt, dass sich „*****“ als Synonym für Fake-Anrufer entwickelt hat…
[…] München, Az. 18 W 1970/07) . Die Vorgeschichte des juristischen Maulkorbs hat Stefan Niggemeier schön zusammengefasst, über den aktuellen Stand berichtet der betroffene Mork vom Ork direkt bei […]
[…] von mir, sondern um zwei Leser-Kommentare, die ironischerweise unter dem Blogeintrag mit dem Titel „Callactive will Kritiker mundtot machen” […]
Also ich habe alle hier gemachten Kommentare nochmals durchgelesen und versucht festzustellen, welche beiden Kommentare denn juristisch beanstandet wurden, auf die Du http://www.stefan-niggemeier.de/blog/in-eigener-sache verweist.
Ich kann nix Anstössiges entdecken. Sind die betreffenden Kommentare gelöscht worden oder hat sich Deutschland in eine Diktatur verwandelt?
@Sascha Hofmann: Sehr lustig, natürlich sind die Kommentare gelöscht worden; darum drehte sich doch das ganze Verfahren, dass die hier nicht mehr stehen dürfen.
Sascha: Natürlich hat er sie entfernt…
Wo ist das Problem?
Schmähkritik ist unzulässig und das Netz ist kein rechtfreier Raum!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
[…] von mir, sondern um zwei Leser-Kommentare, die ironischerweise unter dem Blogeintrag mit dem Titel „Callactive will Kritiker mundtot machen” […]
Herr Frhr., kennen Sie die gelöschten Kommentare? Oder woher wissen Sie, dass es sich um Schmähkritik handelte?
Für Tanja G. ist es wohl schon Schmähkritik Urteile im Sinne von Abmahn-Anwälten oder Wirtschaft anzuzweifeln.
Gruß
Alex
Wozu die Aufregung. Es gibt eine Erfindung, die heißt Fernbedienung. Mit der kann man umschalten, wenn Buchstaben verkauft werden. Und nicht nur das: Man kann Sender, die einem nicht passen, nicht einspeichern. Wirklich. Tele 5 gibt es auf meiner Satellitenbox ebenso wenig wie 9Live oder Viva, da man dort ständig Angst haben muss, diesen Leuten über den Weg zu laufen. Ich hätte nie gedacht, dass ich eines Tages gerne GEZ zahlen würde. War immer ein ausgesprochener Feind der Methoden der Einzieher (bin dies immer noch). Aber TV-Gebühren haben einen wirklichen Vorteil: Man bleibt von diesem TV-Schrott verschont. Darf man eigentlich noch von TV-Schrott reden, erfüllt das schon den Tatbestand der Beleidigung? Oder ist dies noch freie Meinungsäußerung. Man weiß es ja nicht, nachdem der gute Marc Doehler am 1. August richterlich abgemahnt wurde.
Die VWL würde das hier mit Angebot und Nachfrage analysieren. Solange es Nachfrager nach dieser Art Fernsehn gibt, wird es auch angeboten. Wobei ein Verbot das alles verlagern würde in evtl. Casinos, Lotterie etc. Ich denke das wirksamste um das Format zu verdrängen ist Aufklärung und ich finde das betreibt dieser Blog hier sehr gut.
[…] man mit gesundem Menschenverstand annehmen würde. Jedenfalls hat CallActive zwei Kommentare zu diesem Beitrag bei Stefan Niggemeier abgemahnt und per einstweiliger Verfügung zensieren lassen, nachdem sie […]
@ 43
Ahh – ich sehe, Sie haben die Urteilsbegründung gegen Call-In-TV.de hier reingestellt.
Upps, wo ist denn der Beitrag von Maik, auf den sich mein vorheriges Post bezog? Eben war’s noch da!
entschuldigung, der war mir zu doof
Soviel zum Thema Meinungsfreiheit. Es ist eine Frechheit, was sich dieses Unternehmen erlaubt. Sollen sie die Telefonlisten doch rausrücken und ihre Unschuld beweisen. Allein, dass sie es nicht machen, ist für mich ein weiterer eindeutiger Beweis für den Betrug. Wer unschuldig ist, hat nichts zu verbergen. Jeder rational denkende Mensch wird mir da zustimmen, lediglich die Richter scheinen da anderer Meinung zu sein.
[…] produziert. In diesem Zusammenhang wurde er wegen zweier Kommentare zu seinem Beitrag “Callactive will Kritiker mundtot machen” […]
[…] Meiner Meinung nach besteht klarer politischer Handlungsbedarf, wenn suspekte Firmen wie callactive die notwendige kritische Arbeit von Meinungsportalen wie call-in-tv so einfach behindern […]
[…] beschrieben werden, diktieren können. Das Instrument Abmahnung ist nicht erst seit den “verwirrten Anrufern” bei CallActive und dem Fall Niggemeier zu einer Bedrohung unserer Verfassung geworden. Ein Glück, dass diese […]
[…] einer von Euch geschätzten Lesern der “verwirrten Anruferin” […]