Lügen fürs Leistungsschutzrecht (5)

Was sind das für Leute, die ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ablehnen?

Als Reinhard Müller, verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“, das geplante Gesetz im Dezember in der FAZ kommentierte, fand er eine einfache Formel: Es sind Leute, die sich ihr Geld „nicht selbst verdienen“ müssen oder vom Staat bezahlt werden. Professoren zum Beispiel.

Gestern schrieb Müller wieder in der FAZ zum Thema, und diesmal hat er eine andere Erklärung, warum es so viele öffentliche Kritiker an dem Gesetz gibt: Sie werden von Google bezahlt.

Es ist für all die vielen geheimen und die wenigen bekennenden Google-Lohnschreiber offenbar nur schwer zu verstehen, dass nicht nur der Suchmaschinenmonopolist Interessen hat und sie vertritt, sondern auch diejenigen, die sich vom amerikanischen Weltkonzern in ihren Rechten beschnitten sehen.

Ich habe Müller gefragt, ob er mir sagen kann, wen er konkret mit den „vielen geheimen“ und „wenigen bekennenden Google-Lohnschreibern“ meint. Seine Antwort lautet:

Es gibt diejenigen, die offen für das Unternehmen sprechen. Und es gibt Einrichtungen und (damit) Personen, die vom dem Konzern getragen werden, ohne dass das ohne weiteres erkennbar ist.

Wir haben offenbar unterschiedliche Vorstellungen von der Bedeutung des Wortes „konkret“.

Andererseits ist das natürlich eine bequeme Art, sich mit Kritik (nicht) auseinanderzusetzen: indem man die Kritiker durch substanzloses Geraune pauschal diskreditiert.

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„Handelsblatt“-Medienredakteur Hans-Peter Siebenhaar ist unglücklich über die Änderungen, die die Koalition in letzter Sekunde am Gesetzesentwurf vorgenommen hat. Kurze Textausschnitte sollen nun nicht mehr lizenzpflichtig werden — vermutlich sind die Anrisse wie sie Suchmaschinen zeigen, damit auch in Zukunft frei.

Immerhin, etwas Positives sieht Siebenhaar auch in dem Rumpfgesetz:

Zum ersten Mal wird Verlagen ein grundsätzliches Leistungsrecht zugestanden. Das hat Vorbildcharakter für ganz Europa. Denn damit wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

Ja, das steht da. Durch das Leistungsschutzrecht, glaubt der Medienredakteur des „Handelsblattes“ oder behauptet es wenigstens, wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

Das ist atemberaubend falsch. An der „Kostenfreiheit“ der Inhalte, die die Verlage ins Netz stellen, ändert sich durch das Gesetz nichts. Wenn sie sie kostenlos anbieten, darf man sie kostenlos nutzen. Wenn nicht nicht.

Komplette Zeitungen und Texte oder größere Teile daraus durften auch bislang schon nicht kopiert werden — dank des Urheberrechtes.

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Ich weiß nicht, warum Hans-Peter Siebenhaar das nicht weiß. Womöglich hat er zuviele deutsche Verlagsmedien gelesen.

Das Editorial von Jörg Quoos zum Beispiel, den neuen Chefredakteur des „Focus“. Der schrieb vor zwei Wochen:

Der Suchmaschinen-Riese Google hat allein im vergangenen Jahr acht Milliarden Dollar Gewinn eingefahren. Ein Teil dieser stolzen Summe wurde mit Inhalten erwirtschaftet, die Google nicht gehören. Es sind Texte, die Verlage von ihren Redaktionen und Autoren teuer erstellen lassen und die Google zum eigenen Vorteil kostenlos an seine Nutzer verteilt.

Google verteilt fremde Texte kostenlos an seine Nutzer? Ich hoffe, dass Quoos das nicht selbst glaubt, sondern wenigstens nur bewusst falsch darstellt.

Das sind also die Leistungen, die durch ein Leistungsschutzrecht geschützt werden sollen. Und die Methoden, mit denen es herbeigeschrieben werden soll.

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Ich habe mich selten so unwohl gefühlt, Mitglied dieser Branche zu sein.

Das habe ich vor drei Monaten schon mal geschrieben, und auch wenn seitdem immerhin sporadisch Gegenpositionen zur Verlagslinie zum Beispiel auf den Seiten der FAZ auftauchen durften, hat sich an diesem Gefühl nichts geändert.

Die deutschen Zeitungen haben ihre eigenen Leser verraten, als würden sie die nicht mehr brauchen, wenn sie nur Google besiegen könnten.

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Immerhin, und das ist ein Trost, sind sie damit nicht ganz durchgekommen. Der Deutsche Bundestag wird morgen zwar vermutlich ein Leistungschutzrecht für Presseverlage verabschieden. Das wird aber weit entfernt sein von dem, was die Anführer Mathias Döpfner und Christoph Keese sich und den Verlagen versprochen hatten.

Die ursprüngliche Idee war nämlich tatsächlich etwa das, was Siebenhaar heute beschreibt: Ein System, das es den Verlage erlaubt, ihre Inhalte kostenlos anzubieten und trotzdem von den Lesern dafür bezahlt zu werden. Jeder, der dienstlich ihre (frei zugänglichen) Internet-Medien nutzt, der „Welt Online“ im Büro liest oder als Rechtsanwalt oder freier Journalist auf „Spiegel Online“ recherchiert, sollte dafür zahlen müssen.

„Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright“, proklamierte Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, im Frühjahr 2009. Ein „Milliardengeschäft“ erwartete sein Cheflobbyist Christoph Keese im Juni 2010.

Es blieb — trotz massiver Lobbyarbeit und der redaktionellen Unterstützung in den eigenen Blättern — ein Traum. Nach und nach wurde der Umfang dessen, was das von der Koalition im Prinzip beschlossene Leistungsschutzrecht umfassen sollte, immer kleiner.

Zuletzt umfasste es nur noch Suchmaschinen und Aggregatoren, die selbst kleinste Ausschnitte aus den gefundenen Inhalten nicht ohne Lizenz anzeigen dürfen sollten, nun sind plötzlich die kleinsten Ausschnitte ausdrücklich erlaubt, so dass es sein kann, dass das Gesetz den ursprünglichen großen Adressaten gar nicht betrifft: Google.

Was bleibt, ist nun im Wesentlichen ein Recht, mit dem die Verlage leichter gegen das vorgehen können, was sie „Raubkopien“ nennen würden — vorausgesetzt, die entsprechenden Anbieter sind überhaupt von der deutschen Justiz erreichbar. Dagegen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht verbunden wäre mit einer offenbar gewollten Rechtsunsicherheit.

Gewinnen werden die Verlage am Ende dieses Kampfes ungefähr nichts. Und sie ahnen noch nicht einmal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, verloren haben.

78 Replies to “Lügen fürs Leistungsschutzrecht (5)”

  1. „Ich weiß nicht, warum Hans-Peter Siebenhaar das nicht weiß.“
    Er muss Fernsehballette…balletts…balletti zählen…

  2. OMFG. Sag‘ mir, dass das alles nur Fiebertraumwahnvorstellungen sind. Nein? Wenn man das Gesetz nicht braucht, dann darf man kein Gesetz verabschieden.

  3. Dass Herr Müller keine konkreten Namen nennen kann, ist doch nicht weiter verwunderlich – diese sogenannten Google-Lohnschreiber sind doch offensichtlich geheim. Und warum sollte ausgerechnet er dieses geheimnisvolle Netzwerk aufgedeckt haben?! Oh Mann…

  4. Ich habe noch nie gehört, dass Google Geld dafür bezahlt, z. B. Bloggern, dass seine Meinung vertreten wird. Gibt es das?

    Beim Handelsblatt standen schon vor Jahren abstruse Dinge, so dass ich es gedruckt, wie auch im Internet, fast gar nicht mehr nutze. Ich werde auch aufpassen, dass Google mir das Handelsblatt nicht kostenlos aufzwingt ;-).

    Qualitätsjournalismus ist schon ein seltsames Geschäft. Und Qualitätsjournalisten ein seltsames Volk. (Unzulässige Pauschalisierung – aber ein Eindruck, der erzeugt wird.)

  5. In Reinhard Müllers Unterstellungen über angebliche „viele geheime Lohnschreiber“ist etwas sehr Erschreckendes verborgen.

    Im Moment lese ich „Ego“ von Frank Schirrmacher, also dem Mitherausgeber der FAZ, wo Müller arbeitet. Zu Beginn schreibt er: „Dieses Buch basiert auf einer einzigen These. […] mit dem Titel ‚ökonomischer Imperialismus‘ […] In unserer Lebenswelt erleben wir diesen Imperialismus als Ökonomisierung von allem und jedem.

    Ich halte diese Analyse für zutreffend, und ihre Essenz zeigt sie in den Äußerungen von FAZ-Journalist Müller.

    Müller teilt diejenigen, die gegen das Leistungsschutzrecht anschreiben, auf: in bekennende und in geheime Lohnschreiber. Aber Lohnschreiber sind sie alle.

    Aus seiner Sicht kann man also nur dann öffentlich gegen diesen Gesetzesunfug argumentieren, wenn man ökonomisch motiviert ist, und dahinter muss selbstredend Google stehen. Auf die Idee, dass man aus anderen Gründen gegen das Leistungsschutzrecht sein kann, kommt er gar nicht erst. Mehr noch: er hält jedes Argument für vorgeschoben, denn für ihn es KANN ja nur um Geld gehen. Andere Motivationen erkennt er nicht an. Das lässt zum einen auf ihn selbst und seine Motivation schließen.

    Zum anderen erklärt es, weshalb viele Leistungsschutzrechtsverfechter sich kaum oder gar nicht mit den Argumenten der Gegenseite beschäftigen: sie halten sie für vorgeschoben, dahinter stehe ausschließlich finanzielles Interesse, also irgendwie Google. Geht ja gar nicht anders.

    Genau das beschreibt Schirrmacher in „Ego“ (in dem Teil, den ich bisher gelesen habe): die Durchökonomisierung der Lebenswelt bedeutet nicht nur, dass man sein Handeln ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien ausrichtet.

    Es heisst vor allem auch, dass man anderen unterstellt, es ebenso zu tun und keine andere Deutung zuzulassen. Das ist bei Müller der Fall, bei ärgerlich vielen anderen Journalisten auch, und das wiederum bedeutet die grundsätzliche Diskreditierung von bürgerlichem Engagement.

    (Der Fairness halber möchte ich hier anfügen, dass ich mich furchtbar aufgeregt habe und Till Kreutzer übelnehme, dass er mehr oder weniger stillschweigend Google-Geld für IGEL genommen hat und bis heute nicht offenbaren möchte, wie viel es ist. Aber dass es „Google-Lohnschreiber“ gibt, heisst eben nicht, dass alle welche wären.)

  6. Ist das eigentlich eine belastbare Erkenntnis, dass es Zeitungen schadet, dass sie etwas verlieren wenn sie lügen und verzerren und irreführen?
    Ich meine, ich finde es ja auch nicht schön, aber den Eindruck gewinne ich bisher nicht, und das Leistungsschutzrecht ist ja nicht unbedingt das erste Beispiel der gelegentlichen Unaufrichtigkeit unserer Medien.

  7. Ich wollte gerade das selbe (gleiche?) wie Muriel fragen. Natürlich hoffe ich, dass die Pro-LSR Kampagne dazu führt, dass die Leser kritischer hinterfragen, was ihnen von den Verlagen so vorgesetzt wird. Daher: wird es den Zeitungen wirklich schaden?

  8. Mich beschleicht schon wieder der Eindruck, den angeblich so schützenswerten Qualitätsjournalismus gibt es bei den Verlagen nur in homöopatischen Dosen. Da ist es schon schade, dass das LSR-Gesetz (von mir inzwischen zu Lügenschutzrecht umgetauft, weil Lügenschutzgeld nicht zur Abkürzung passt) wohl nicht dazu führt, dass Google alle Verlagsseiten komplett aus dem Index wirft. Aber immerhin bleibt noch die Hoffnung, dass die Verlage an ihrer Gier ersticken mögen. Und mit ihnen die Lohnschreiber, die sich für die Kampagne der Verleger vor den Karren spannen lassen haben.

  9. Das mit den „Lohnschreibern“ sollte doch jetzt aber nicht wirklich überraschend kommen, ist es doch schon seit Jahren in den Internetforen ein beliebtes Mittel, einen anderen Diskussionsteilnehmer zu diskreditieren, wenn dieser es wagt, eine andere Meinung zu haben.

  10. Vielleicht meint mit den Lohnschreibern auch einfach nur alle Blogger, die Google Ads auf Ihren Seiten laufen haben.

  11. @Patrick

    Müller spricht ja von Personen, die nicht ohne weiteres als Lohnschreiber erkennbar sind.
    Ich bin kein Google AdSense-Fachmann, aber ist es nicht gerade der Sinn von Anzeigen, dass sie gesehen werden sollen?

  12. Irre ich mich, oder nennt da der eine Esel den anderen ein Langohr?

    Reinhard Müller ist angestellt bei der FAZ. Deren Anteilseigner, Fazit-Stiftung und 6,3% andere, haben ein finanzielles Interesse an einem möglichst scharfen LSR – zumindest oberflächlich denkend, denn Nitroglycerin ist nur solange Gefäßerweiternd, bis es als Sprengstoff eingesetzt wird. Das heißt, Herr Müller schreibt das, was die FAZ-Eigner wollen, und dafür bezieht er Lohn…

    Es geht hier übrigens nicht um Qualitätsjournalismus. Es geht um QUÄLjournalismus. Magathismen.

  13. Dagegen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht verbunden wäre mit einer offenbar gewollten Rechtsunsicherheit.

    Anders als gewollt kann es nicht sein, siehe bspw. Günter Krings Aussage:

    „Es kommt auf die Länge der Anrisse an“, sagte Krings. Das müssten Verlage und Suchmaschinenanbieter untereinander aushandeln.

    Warum sollten die Juristen auch ihren Job beherrschen? Normenklarheit und so?

  14. Schön ist übrigens auch die Aussage aus dem Focus, dass Inhalte von Autoren teuer erstellt würden. Das gilt sicher für einige. Das Gros aber muss sich von Zeile zu Zeile hangeln und bekommt dafür obwohl Profi und hauptberuflich den Gegenwert eines Teebeutels pro Zeile. Mit Total-Buy-Out nehmen sie dann auch noch alle Rechte ab und wollen auch von Suchmaschinen kassieren – ohne die Urheber nochmal zu beteiligen. Aber von Fairness reden…

  15. […] Vielleicht glaubt mancher immer noch, die Kritik vieler Blogger am Leistungsschutzrecht sei die Meinung von Google indoktrinierter Digital-Irrer. So wie Reinhard Müller, Lohnschreiber der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, der allen mit einer anderen Meinung als der eigenen vorwirft, sie könnten von Google bezahlt werden.  […]

  16. Na, gewonnen haben wir doch alle. Die Erkenntnis, dass die freie Presse, die „vierte Macht im Staat“, die sog. Qualitätsjournalie in Zeiten des Kapitalismus nicht das tote Holz wert ist, auf dem gedruckt wird.

  17. Ich wünsche mir übrigens schon lange bei Google News eine Option, die es mir gestattet zu entscheiden und auszuwählen, welche redaktionellen Angebote ich angeboten bekomme und welche NICHT. Es böte mir die Chance, meine Rolle als Marktteilnehmer deutlich zu machen und auf diese Weise mit abzustimmen.

  18. Ich finde Siebenhaars kognitive Dissonanz herrlich komisch. Auf der einen Seite baut er fast jeden Tag neuen Buchstabensalat gegen die „Zwangsgebühr“, aus der der öffentlich-rechtliche Rundfunk bezahlt wird. Und dann fordert er eine Zwangsgebühr dafür, dass es Zeitschriften überhaupt im Internet gibt.
    Die Lösung ist somit ganz simpel: Es werden alle deutschen Printmedien, die auch im Internet rummachen wollen, in ein öffentlich-rechtliches System überführt. Dafür zahlt jeder von uns im Monat € 3-5 und wir dürfen alles ohne jede Einschränkung und Paywall lesen und anschauen.
    Herr Siebenhaar darf dann in seinem persönlichen Blog gegen die verschwenderischen ÖRs zetern und mordion.

  19. Leistungsschutzrecht, schon der Name löst bei mir mittlerweile Brechreiz aus. Was bilden sich die großen Verlage ein? Die Journalisten werden nur zu oft mit kleinen Honoraren abgespeist, dabei sind sie es, die die Leistung erbringen! Schon das Gesetz mit der Scheinselbständigkeit wurde doch zugunsten der Verlage verändert verabschiedet.

    Vom Journalismus haben sich allzu viele Verlage längst verabschiedet. Statt dessen dürfen wir die Schlagzeilenschlacht zu immer wieder den gleichen Themen beobachten. Im Print haben die Verlage gegen online verloren. Warum noch gleich? Ach ja, weil Internet just-in-time-Veröffentlichungen zulässt und weil Print es häufig nicht schafft, gute und sauber recherchierte Hintergründe oder gar eigene Geschichten zu bringen. Dann werden online schnell die neusten Geschichten veröffentlicht, die wir als gedrucktes Wort eben erst am kommenden Tag (oder bei der einen oder anderen Zeitung noch ein paar Tage später) zu lesen bekommen.

    Da es die Bezahl-Modelle noch nicht wirklich bringen – wer war schon bereit dazu, 1 € für einen einzigen Artikel zu zahlen? – und oft auch falsch konzipiert sind, soll nun Google zahlen. So jedenfalls wünschen es viele Verleger. Wie lächerlich! Sorgen doch gerade Google, Rivva, Newstral und weitere Portale dafür, dass sich Leser erst auf ihre Seiten verirren.

    Was sowohl die Verlage als auch die Sendeanstalten lernen sollten: beim Medium Internet handelt es sich tatsächlich um ein neues Medium. Sowohl Risiko als auch Gewinn-Möglichkeiten sind in einem neuen Medium neu zu verteilen!

  20. egal was passiert. irgendwann werden sich die presseverleger öffentlich finanzieren lassen. ähnlich der haushaltspauschale. die bundesbürger müssen eben gesetzlich zu ihrem glück gezwungen werden.

  21. Vielleicht können mir die anwesenden Journalisten oder Frank bzw. Frau Rosch weiterhelfen: Warum lassen sich Journalisten mit Zeilenhonoraren im Gegenwert eines Teebeutels abspeisen? Warum treten sie vertraglich alle Nutzungsrechte ab? Ist im Markt das Angebot an Journalisten so hoch und die Nachfrage nach Schreiberlingen so gering, dass die Preisdrückerei funktioniert? Gibt es keine Solidarität oder Verbände, die für Mindesthonorare eintreten? Wie viele Journalisten hören auf, weil sie von ihrer Arbeit nicht leben können? Wie viele können verdammt gut für ihre Arbeit leben? Wenn ich Spiegel-Journalisten und Konsorten so schwadronieren höre (Strauß-Kahn-Artikel damals) muss es auch nicht wenige geben, die dem Ober den Trüffelhobel aus der Hand nehmen, um selbst noch mal ordentlich nachzulegen …

  22. @ Starkstromliesel

    Tja,warum? Der markt ist nicht klein, sondern gigantisch groß. Da hat man als Hauptberuflicher vor allem im regionalen Bereich – und die schreien ja auch nach dem LSR – eine riesige Konkurrenz aus Rentnern, Studenten und Lehrern, die sich einfach publiziert sehen wollen und denen das Honorar nicht so wichtig ist. Sicher, es gibt eine Vereinbarung über angemessene Honorare im Tageszeitungsbereich, aber das Gelbe vom Ei ist es nicht. Deshalb sind Spezialisten besser dran, auch die bei namhaften Medien erhalten schon durchaus gutes Geld. Andere aber eben brauchen den Bauchladen, viele Kunden und Mehrfachverwertungen, die das LSR komplett unmöglich machen könnte. Daher steigen auch viele Freie aus. Informationen hat unter anderem der DJV auf http://www.djv.de und http://www.faire-zeitungshonrare.de (wobei ich weiß, dass Stefan kein Fan des Ladens ist). Fakt bei LSR ist aber doch, dass die Verlage versuchen, sich ohne Aufwand in ein Marktsegment zu drängen und zu kassieren, das sie selbst lange verpennt haben.

  23. @Stefan Niggemeier: Wie siehst du das denn mit der Vermutung, dass das verbleibende Rumpf-LSR gegen Blogger gerichtet werden könnte?

    Zum Beispiel hat ja allein das letzt Zitat, das du bringst, eine Länge von geschätzt 350-400 Zeichen, geht also über die 160 Zeichen hinaus, die für den unbestimmten Kleinstmengen-Begriff mal angedacht waren. Läufst du jetzt Gefahr, in irgendwelche rechtlichen Fallen zu tappen?

    Ein anderer Fall (auch wenn der nicht ganz hierhin gehört, vielleicht weiß jemand Rat): Für einen Verein gebe ich manchmal Pressemitteilungen heraus, die im örtlichen Käseblatt auch schon mal unverändert abgedruckt werden. Bekommt der Verlag jetzt ein Leistungsschutzrecht auf MEINEN Text? Und was passiert, wenn ich den parallel auf die Vereins-Webseite stelle?

  24. @Sascha P.: Das Zitierrecht gilt natürlich auch für vom LSR geschützte Textfürze. SN beschäftigt sich aller Regel mit dem Zitat, nutzt es also in einem Zusammenhang, der das Zitieren von urheberechtlich geschützten Zitaten (also sogar mit Schöpfungshöhe) erlaubt. Das kann man auch weiterhin, obwohl man sich natürlich parasitär an den hart erarbeiteten Leistungen der Verleger bereichert (ohne sie zu bezahlen).

    Zur zweiten Frage: Ja, das ist doch gerade ein Haupt(un)sinn des LSR, dass die Verlage nicht mehr irgendwelche Rechte vom Urheber übertragen bekommen müssen, sondern ein eigenes Recht haben. Der andere Hauptunsinn ist mMn nicht schützenswerte Textfürze irgendwie zu monoploisieren (immerhin sollen ja jetzt zumindest „kürzeste Textstellen vom LSR ausgenommen werden). Aber keine Angst, zum Nachteil des Urhebers darf das LSR nicht eingesetzt werden (das ist zumindest mein letzter Stand,ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das geändert wird).

  25. Ich würde ja lachen, wenn Google die Verlage in seinem Index sperren würde mit der Begründung der unklaren Rechtslage (Stichwort: Snippetlänge).

  26. @Stefan Niggemeier: Die ‚Zeit‘ hat vor drei Ausgaben einen Artikel über Raubkopien von ‚CloudAtlas‘ geschrieben. In diesem Artikel wurde explizit Google als Nutznießer von Film-Raubkopien genannt.
    Nebenbei hat die ‚Zeit‘ Dr. Jeanette Hofmann, die am ‚Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft‘ zum Wandel des Urheberrechts forscht, ziemlich verunglimpft.
    Laut ‚Zeit‘ bezahlt Google für die nächsten drei Jahre sämtliche Gehälter des Instituts. Und daraus folgert die Zeitung mit kindlichem Ernst:“Man kann sagen, ein Teil des Geldes, das Google mit den Raubkopien erwirtschaftet, fließt in wissenschaftliche Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass Raubkopien keine schlechte Sache sind“.
    Wahrscheinlich hat Müller diesen Artikel gelesen.Und da er selbst bei der FAZ arbeitet, glaubt er natürlich, was in der Zeitung steht…

  27. @alter Jakob (#29): Dann mal einen Schritt weitergedacht – ich schreibe die Pressemitteilung, gebe diese an die Zeitung und veröffentliche gleichzeitig selbst im Web.

    Wenn wenigstens ich geschützt bin, ist das ja schon mal was wert. ;) Was ist aber mit einem Dritten, der MEINEN Text nimmt und verwendet – in einer Form, mit der ich einverstanden bin. Gleichzeitig ist das ja auch der gleiche Text, auf den der Verlag ein Schutzrecht hat. Kann der Verlag jetzt den Dritten belangen, obwohl ich als Urheber ihm die Verwendung jederzeit erlauben würde? Wenn ja: echt verrückt!

  28. Mein Vorschlag: Google zahlt 50% seiner Werbeeinnahmen aus Google – News an die Verlage. Umgekehrt Zahlen die Verlag 1% der Werbeeinnahmen,die durch Von Google Kommende Besucher generiert werden, an Google.

  29. Also, das mit der Länge des Anrisses kann Google (im Gegensatz zum einfachen Blogger) ganz einfach und Anwälte zu bemühen aushandeln: Es definiert einfach einen entsprechenden Header-Eintrag (über den auch so Dinge wie „Snippets sind erlaubt“ und so bisher von den Verlagen freigeschaltet werden können, und weist dann darauf hin, dass jede site, die diesen Eintrag nicht setzt, zum 1.5. (oder so) aus dem (News-) Index fliegt. Und schon hat Google vollautomatisch einen entsprechenden Vertrag mit dem jew. Verleger geschlossen.

    Die kleineren Blogger müssen sich halt darauf verlassen, dass die Gerichte ganz einfach wie bisher auch die Bestimmungen für’s Zitatrecht heranziehen.

    Mehr denn je gehe ich aber davon aus, dass das Lex Google gar nicht Google gelten sollte, sondern von Anfang an ein Medienkritikverhinderungsgesetz sein sollte, so ne Art Majestätsbeleidigung gegen die vierte Gewalt.

  30. @32 Sascha P.:Ich kann nicht schreiben wie es ist, sondern nur wie ich es sehe: Wenn der Urheber nicht frei darueber bestimmen koennte, wie sein Werk verwendet wird (voellig egal ob verguetet oder nicht), dann wuerden seine Rechte aus Paragraph 12 UrhG beschnitten. Und damit haette er meiner Ansicht nach einen Nachteil.
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html

    Insofern aendert sich durch das LSR fuer den Urheber selbst mMn gar nichts.

  31. Jede Wette – keiner der nach Protektion winselnden Verlage wäre in der Lage auch nur eine Ausgabe ohne Nutzung von Suchmaschinen und dem Internet zustande zu bringen.
    Ohne STRG-C|V aus den Agenturmeldungen und mit Analogbildern aus der Fotoabteilung. Schöne alte Welt.
    Jeder „googelnde“ Noname-Journalist ist letzlich ein Parasit in der Nahrungskette. Die eingeblendete Werbung wird clever geblockt oder bestenfalls ignoriert. Als potentieller Kunde sieht sich der Qualitätsjournalist natürlich auch nicht. Er ist ja schließlich bei der Arbeit und nicht zum Spass im Internet unterwegs. Elende Heuchelei.

    Mutige vor, einen Monat „Qualitätsjournalismus“ ohne Internet.
    Das wäre sogar eine interessante Story.

  32. […] Aus den allseits bekannten Gründen müsste an dieser Stelle jetzt eigentlich ein Artikel zum Leistungsschutzrecht stehen. Ich muss aber ehrlich zugeben, dass ich in diesem Fall mittlerweile schlicht sprachlos bin. Mir fällt dazu nicht mehr viel ein was “druckreif” genannt werden kann. Ist aber egal, denn Stefan Niggemeier hat das sowieso perfekt hinbekommen “Lügen für das Leistungsschutzrecht (5)”: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-5/ […]

  33. @19. Jürgen Kalwa
    Es ist durchaus möglich Google News zu personalisieren, aber nur wenn man dort mit einem Google-Konto angemeldet ist: Die Häufigkeit des Erscheinens von BILD als Quelle kann z. B. auf „Nie“ gestellt werden, weitere Quellen können über das Feld unter „Quellen anpassen“ gesucht und ausgewählt werden.

  34. @HarHarnetz: Da würde mich jetzt interessieren, was an diesem Artikel „Verunglimpfung“ und „kindlicher Ernst“ ist. Stimmt es etwa nicht?

  35. Ich weiß, es ist nicht das Thema, aber bei: „Ein System, das es den Verlage erlaubt, ihre Inhalte kostenlos anzubieten und trotzdem von den Lesern dafür bezahlt zu werden“ – musste ich unweigerlich an die ÖR-Sender denken. (Da ich den Text kopiert habe: Da fehlt offenbar ein „n“ hinter „Verlage“.)

  36. Kommt es eigentlich nur mir so vor, oder kippt jetzt in der allerletzten Minute tatsächlich auch noch die Berichterstattung? Während die ganze Zeit in sämtlichen Medien wenig zu hören und zu lesen war (hätte ja noch gut ausgehen können für die Verlage), habe ich allein heute vier kritische Stücke zum LSR gelesen.

    Liebe Medien: too little, too late!

  37. @Woodsten, 37: Ich würde mal salomonisch sagen: Es kommt drauf an. Als Lokaljournalist in einer Stadt mit 20 000 Einwohnern schaue ich zwar auch ab und zu im Internet nach, wenn ich einen Fakt mal auf die Schnelle besser verstehen und einordnen will. Aber es kommt ebenso mal über mehrere Wochen vor, dass ich darauf verzichte, weil die jeweiligen Geschichten derart lokal gestrickt sind, dass ich ohnehin nichts Weiterführendes dazu im Netz finden würde.
    Insofern traue ich mir auch weiterhin zu, eine Woche lang auf Quellen aus dem Internet bei meiner Berichterstattung zu verzichten.

  38. @Woodsten, 37: Darf ich als Journalistin nicht eher den Mobilfunk kritisieren, als bis ich mein Handy entsorgt habe? Darf ich kein böses Wort über die Autoindustrie verlieren, solange ich eines ihrer Produkte fahre? Muss ich fürs Ehegattensplitting sein, solange ich davon profitiere?

  39. @Blunt #64: Kritisieren sicherlich. Aber fordern, dass der Autohersteller oder Telekommunikationskonzern mir Geld gibt, weil ich ihre Produkte nutze, wohl eher nicht, oder?

  40. @SvenR: Nein, natürlich nicht. Genauso wenig, wie irgendein Verlag von Google Geld dafür fordert, dass die eigenen Mitarbeiter seine Dienste nutzen. Zwischen dem Nutzerverhalten eines Journalisten und dem LSR besteht schlicht kein Zusammenhang: zwei völlig verschiedene Dinge, die man auch bei der Argumentation gegen das LSR nicht vermischen sollte.

  41. Muhaha – „geheime Google-Lohnschreiber“, was für ein Kraut raucht der denn?
    Das LSR taucht in die VT-Szene ab – und da ist es wohl auch am besten aufgehoben.

  42. Die Verlage müssen meines Wissens nach bei Google News sich mittels opt-in anmelden. Damit nutzen sie den Dienst, den Google bereitstellt. Dafür wollen sie Geld von Google. Genau darum geht’s.

  43. @SvenR: Es ging nicht um die opt-in-Frage (über die sich ihrerseits trefflich streiten ließe), sondern um „STRG-C|V aus den Agenturmeldungen und mit Analogbildern aus der Fotoabteilung“ (siehe oben). Und dazu lässt sich eben nur feststellen: Jeder journalistische Artikel basiert auf zahlreichen Informationen bzw. Dienstleistungen aller möglichen Institutionen. Keine dieser Institutionen – ob das Busunternehmen, das mich zur PK fährt oder die Behörde, die mir eine Pressemitteilung schickt – hat irgendeinen Anspruch auf das journalistische Endprodukt.

  44. @48 – 52
    Wie wir alle wissen,melden sich die Verlage nicht nur an, sie bezahlen zudem eigene „Suchmaschinenoptimierer“ dafür, bei Google möglichst auf der ersten Seite und an auch prominenter Stelle zu erscheinen. Sie drängen sich also mit ihren Texten förmlich auf. Und diese sog. „Snippets“verstellen einem im Netz des öfteren den Weg auf der Suche nach „relevanten“ Texten oder Inhalten. Und diese „Drängel-Snippets“wollten sie Google nun sozusagen zusätzlich verkaufen. Das mag der Eine oder Andere gut und richtig finden, mich nervt es einfach.

  45. Mich erinnert die ganze Sache und ihr politisierende Ausprägung inzwischen an eine typische Supermarktszene: Kind (4) will an der Kasse eine 1-Kilo-Packung von irgendwelchem Schokoladenkram und die neuen Sammelbildchen von irgendwas, schreit, heult, wälzt sich auf dem Boden. Mutter ist standhaft, aber damit Ruhe ist gibts nachher beim Metzger eine von der Fleischereifachverkäuferin geschenkte Scheibe Wurst mit Smiley drauf.

  46. # 44 Stefan Weierstraß:

    Das ist auch mein Eindruck.
    Aber auf der Zielgeraden können die Bosse ruhig großzügig sein und den Eindruck unabhängiger Redaktionen simulieren. Wer sich als LeserIn auf Print verläßt, hat nicht mehr genug Zeit, jetzt noch eine analoge Kampagne dagegen aufzubauen.
    Ist im übrigen nichts neues. Als vor Jahren mal neue Überwachungsmethoden beschlossen werden sollten, jammerte eine Journalistenvereinigung erst einen Tag vor der Abstimmung, weil damit auch ihre eigenen Rechte betroffen seien. Seitdem sind mir auch diese Vereine suspekt.

  47. @Blunt #52: Doch, auch darum geht es.

    In erster Linie geht es darum, dass die Verlage nicht nur ohne Bezahlschranke Volltexte einstellen und für die Indizierung freigeben, sich bei Google News anmelden und SEO bis zum Abwinken betreiben und meiner Erinnerung nach bis zu 80% des Verkehrs durch Google zugespült bekommen, ohne einen Cent dafür an Google zu zahlen – und dafür dann von Google entlohnt werden wollen, schlicht aus dem Grund, dass Google im Internet mehr Geld verdient, als sie selbst.

    In zweiter Linie wollen die Verlage, dass ausschließlich ihre, die „verlegerische Leistung“ entgeltet wird , nicht aber die Leistungen aller anderen. Da werden nicht nur seit Jahren freie und feste Journalisten ausgebeutet und um ihrer Rechte mittels Marktmacht beraubt, nein, es werden munter Fotos aus sozialen Netzwerken gestohlen, Blogartikel als eigene Verlagsschöpfung ausgegeben, Wikipediaartikel und Pressemitteilungen 1:1 abgeschrieben usw. usf. – lauter Dinge, die auch nach bestehendem Recht schon immer verboten sind.

    Das empört mich.

    Das Leistungsschutzgeld ist schon wegen 1. nicht zu begründen, durch 2. verhöhnt es auch noch die anderen.

  48. @SvenR: Zu Punkt zwei gebe ich Ihnen hundertprozentig recht, zu Punkt eins etwa fünfzigprozentig (ich glaube, dass der Fall wegen der monopolartigen Stellung von Google komplizierter liegt – will aber diese Diskussion nicht noch mal anfangen). Trotzdem reden wir aneinander vorbei, weil ich das alles gar nicht meinte, sondern den Tread Nr. 37, der nahelegte, dass sich jeder eines Urteils über Googles Urheberrechtsverständnis enthalten soll, der selbst Google nutzt. Macht aber nichts.

  49. Das LSR wurde heute erwartungsgemäß wider jede Vernunft beschlossen!

    Jacob Mierscheid war leider verhindert und konnte an der Abstimmung nicht teilnehmen. Dennoch wurde sein heutiger achtzigster Geburtstag durch Bundestagspräsident Lammert launig gewürdigt, Herzlichen Glückwunsch auch von mir!

  50. Ich bin sehr froh, dass wir das LSR eventuell bekommen.

    Auch ich halte es für vollkommenen Blödsinn und ein Eigentor der Verlage, aber ich begrüße es als gesellschaftliches Experiment. Wie hätten wir sonst je die Chance zu erfahren wer letztlich Recht hat? Vielleicht verschwinden die Verlagsangebote bei Google?
    Ich wäre nicht wirklich böse, es brächte den Bloggern sicher Zulauf.

    Nein, wir sollten dankbar sein, wenn die Geschichte zu Ende erzählt wird und nicht irgendwo mittendrin abgebrochen wird.

  51. @Blunt #57: Ah, jetzt ja! Entschuligung, ob des Missverstehens.

    Zu 1. noch ergänzend: Wenn z.B. Springer nur 10% des Geldes, was sie für SEO verwenden, für GNO (Google News Optimisation) aufwendeten, dann könnte sie alles erreichen, was angeblich laut Keese nicht geht. Und für weitere 20% könnten sie gemeinsam mit ihren Wettbewerbern eine deutsche/deutschsprachige News-Site bauen lassen, die redaktionell betreut/kuratiert GN das Wasser abgraben könnte. Mit und ohne Bezahlschranke(n). Natürlich ist es leichter, nur die Hand aufzuhalten. Hat nicht so ganz geklappt.

  52. Eine Frage habe ich: Wie sieht das eigentlich jetzt rechtlich für Blogs aus? Z.B. dem Bild-Blog, der ja recht ausführlich zitiert. Oder für diesen Blog hier?

  53. @62
    Gute Frage. Da gilt doch das Zitatrecht, weil ein eigenes Werk geschaffen wird. Wobei das natürlich eine Schnittmenge mit dem LSR liefert. Da würde ich mit Thomae (?) sagen: „Das müssen die Gerichte klären“.
    Wie sieht das denn mit Bild aus? Deren Artikel bestehen doch eh miest nur aus „kleinsten Teilen“. Wie soll man denn „Hier grinst der Mörder der kleinen Sophie“ oder „Jungbäuerin Anja ist stolz auf ihre prallen Euter“ noch kürzer fassen?

  54. nachdem ich diesen Text
    http://www.swr3.de/info/nachrichten/Neues-von-den-Schildbuergern-in-Berlin/-/id=47428/did=1998316/1u9y8t7/index.html
    vorhin im Radio gehört habe, musste ich erstmal diese Mail an SWR3 schreiben. Das Feature war echt Lügen für’s Leistungsschutzrecht mal von einer unerwarteten Seite:
    Anfang email:
    Hallo,
    der Beitrag, der heute irgendwann mal zwischen 17°° und 18 bei Euch zum Thema LSR lief, war ja der Witz. Direkt aus der PR-Abteilung von Springer.
    Erzählen, dass Google mit Inhalten der armen Zeitungen Geld verdient, ohne zu erwähnen, dass die jederzeit per robots.txt eine Verwertung durch google ausschliessen können.
    Erzählen, dass Google eine millionenschwere Kampagne fährt – ohne zu erwähnen, dass nahezu kein Gegenargument zum LSR von Springer und Co. überhaupt in ihren Zeitungen erwähnt wird.
    Das ist einfach ein Frechheit, für die ich echt keine Gebühren zahle. Qualitätsjournalismus ist etwas anderes!
    MfG + RSVP
    [Name]

  55. @PS: Oh wie grauenhaft. Wenn ich gewusst hätte, dass das auch auf SWR3 läuft im Rahmen einer solch missglückten Kritischer-Journalismus-Simulation, hätte ich dem Kollegen vom Deutschlandfunk sicher keine O-Töne gegeben.

  56. @Stefan Niggemeier:
    Bin mal gespannt, ob ich als ordentlicher Gebührenzahler auch meine verdiente Antwort bekomme.
    Werde diese dann ausreichend anonymisiert hier posten…

  57. @Stefan Niggemeier,
    an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die Reihe „Lügen…“! Es ist entsetzend schwierig, woanders redliche Auseinandersetzungen zum Thema zu finden. Und die Menge an Lügen, die hier aufgezeigt sind, hat wirklich eine desillusionierende Größe. Deshalb mein Dank für die Reihe. Keine Ahnung, wo sonst man das so gut zusammengefasst hätte finden können.

  58. Wie wäre es, sich einfach mal nicht aufzuregen? Am Ende sterben die Dinosaurier und die Niggemeiers und Lobos erreichen die nächste Evolutionsstufe. Es ist trotz absurder Gesetzentwürfe unvermeidbar.

    Wäre ich Google, ich würde alle Verleger in Sippenhaft nehmen und gar nicht mehr indexieren. Dann würde ich sagen: „Da habt Ihr!“.

    Und wenn (falls) man ein neues amüsantes Gesetz verabschieden kann, welches mich (Google) zwingt, die Verlagsangebote zu indexieren, dann würde ich meine Dienste in Deutschland gar nicht mehr anbieten.

    „Dieses Angebot ist in Deinem Land nicht verfügbar, weil Eure Gesetze von realitätsfremden Lobbyisten diktiert werden. Das tut uns nicht leid: Ihr seid ja alt genug.“

    Natürlich verlöre ich Millioneneinnahmen. Ich habe ja aber Milliarden auf der hohen Kante und würde es einfach mal querfinanzieren. Gucken was passiert. Zum Glück bin ich nicht Google.

  59. @PS:

    Lassen Sie mich raten, die Antwort auf Ihre Mail lautete, man habe die Kritik an den Chef vom Dienst weitergeleitet?
    Das war zumindest die Antwort, die ich bekommen habe.

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