Lügen fürs Leistungsschutzrecht (1)

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder hat Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel-Springer-AG, keine Ahnung, wie Google funktioniert. Oder er schreckt im Kampf seines Verlages und seiner Interessenverbände gegen den Suchmaschinenkonzern nicht davor zurück, die Unwahrheit zu sagen.

Es geht bei dem Leistungsschutzrecht, das die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage für sich fordern, nicht zuletzt um Snippets. Das sind die kurzen Zitate, die Google von gefundenen Seiten anzeigt. Mithilfe eines Leistungsschutzrechtes sollen Suchmaschinen dazu gezwungen werden, für solche Snippets Lizenzen von den Verlagen zu erwerben — im Zweifel gegen Geld.

Keese behauptet: Ein Medium, das nicht will, dass Google Snippets aus seinem Angebot anzeigt, muss ganz darauf verzichten, von Google gelistet zu werden. Und das könne sich niemand leisten.

Er schreibt:

Sehr gern würden die Verlage auf eine Möglichkeit zurückgreifen, von Suchmaschinen und Aggregatoren nur indexiert und vielleicht mit einer Überschrift zitiert zu werden. Doch genau diese Differenzierungsmöglichkeit bietet Google wie die allermeisten anderen Aggregatoren nicht an. Ganz bewusst unterscheiden sie nicht zwischen dem Recht auf Indexierung und dem Recht der Nutzung von Inhalten. Sie interpretieren die Erlaubnis zum Indexieren als Erlaubnis zum Kopieren.

Tun sie nicht.

Google bietet Verlagen exakt die Möglichkeit, die die sich angeblich wünschen: nur indexiert und vielleicht mit einer Überschrift zitiert zu werden, aber ohne eine Vorschau auf den Inhalt (Keese nennt letzteres „Kopieren“). Die Verlage können Google mit einfachsten Programmbefehlen dazu bringen, keine Snippets anzuzeigen. Es ist auch möglich, diese Snippets zum Beispiel nur in „Google News“ auszuschalten und nicht bei der allgemeinen Suche. Es ist sogar möglich, das für jeden Artikel, den die Verlage veröffentlichen, einzeln zu bestimmen.

Das geht über Anweisungen, die die Verlage in den „Meta“-Angaben ihrer Internetseiten hinterlegen. Mit der Angabe „noindex“ zum Beispiel weisen sie die Suchmaschinen an, Seiten nicht in ihren Suchergebnissen auftauchen zu lassen.

Es gibt aber auch die Anweisung „nosnippet“. Sie bedeutet, dass eine Seite zwar indexiert (und also auch bei entsprechenden Suchbegriffen gefunden) wird, dass dem Nutzer aber kein Snippet anzeigt werden soll.

Mit dem folgenden Code lässt sich die Anzeige von Snippets in „Google News“ unterdrücken:

<meta name="googlebot-news" content="nosnippet">

Nichts davon ist übrigens neu oder eine Geheimwissenschaft. Die entsprechenden Befehle sind seit Jahren öffentlich und bekannt, und die Verlage machen von ihnen nachweislich Gebrauch.

Dass das funktioniert und sich Google an diese Vorgaben hält, habe ich bei BILDblog ausprobiert. BILDblog ist bei Google News gelistet. Gestern habe ich die oben genannte Meta-Anweisung eingebaut. Bei der Google-News-Suche wird für den BILDblog-Eintrag jetzt nur noch die Überschrift und der Link eingeblendet, nicht mehr der Snippet:

Natürlich ist es in der Praxis für ein Online-Medium fast nie sinnvoll, die Anzeige von Snippets zu verhindern. Denn ein kurzer Anriss oder ein Blick auf die Stelle, an der sich der gesuchte Begriff befindet, wird viel eher dazu führen, dass jemand auch auf den Link klickt als die bloße Überschrift.

Die Verlage argumentieren aber genau umgekehrt. Sie sagen, Internetnutzer seien oft schon zufrieden mit den Informationen, die sie in den Snippets finden, und gar nicht mehr klicken, um zur Quelle dieser Informationen zu kommen. Wenn es so wäre, könnten die Verlage die Snippets, wie gesagt, einfach ausschalten.

Dass sie das nicht tun, liegt nicht daran, dass Google ihnen diese Möglichkeit nicht bietet, wie ihr Klassensprecher Keese behauptet.

Die Verlage finden den Umgang von Google mit ihren Inhalten gleichzeitig unzulässig und unverzichtbar. Sie wollen für die Leistung, die Google ihnen bringt, Geld von Google. Und um das Paradoxe dieser Situation zu verschleiern, flüchten sie sich in die Lüge.

Keese schreibt:

Wir [gemeint sind vermutlich die von Springer angeführten Verleger, für die Keese spricht, auch wenn er behauptet, nur privat und in seiner Freizeit zu bloggen] finden, dass man den Verlagen nicht zumuten kann, sich vom Indexieren ausnehmen zu lassen und damit in der Internetsuche weitgehend unsichtbar zu werden (Marktanteil Google in Deutschland >90%), wenn es doch nur darum geht, die Übernahme von Texten in Anerkennung der Leistungen von Autoren und Verlagen lizenzpflichtig zu machen.

Die Wahrheit ist: Es wird ihnen nicht zugemutet. Sie müssen sich nicht vom Indexieren ausnehmen lassen, wenn sie die Übernahme von Texten (er meint: das Anzeigen von Snippets) verhindern wollen.

Damit entfällt ein zentrales Argument der Verlage, warum sie angeblich überhaupt ein Leistungsschutzrecht brauchen. Entsprechend begründet auch die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihre Ablehnung: weil Google inzwischen „jeden rausnimmt, der nicht zitiert werden will“.

Wenn Keese ihr widerspricht und in Bezug auf Google und andere Suchmaschinen schreibt:

Ganz bewusst unterscheiden sie nicht zwischen dem Recht auf Indexierung und dem Recht der Nutzung von Inhalten.

Dann sagt er die Unwahrheit.

Nachtrag. Hier steht die Reaktion von Christoph Keese. Sie wird wunderbar erklärt von einem Kommentator in Keeses Blog:

Meine Aussage „Es gibt keine Meeressäuger“ ist nicht falsch. Es ist daher nicht richtig mir vorzuwerfen, dass ich entweder lüge oder keine Ahnung von Meeresbiologie habe. Wohl war meine Aussage möglicherweise nicht ausführlich genug, denn was ich meinte war „Es gibt keine Meeressäuger außer Pottwale, Seekühe, [es folgen mehrere Folianten mit allen möglichen Erläuterungen zur Meeresbiologie, nur nichts speziell dazu, wie denn die früher aus der nicht-ausführlichen Version gezogenen Schlüsse nun genau aufrecht erhalten werden sollen]“

162 Replies to “Lügen fürs Leistungsschutzrecht (1)”

  1. Wobei sich mir auch noch da die Frage stellt: Da Google nunmal ein Privatkonzern ist, gibt es ein „Recht auf Indexierung“?

  2. Tja, und wer sagt dem Herrn Keese das jetzt mal so, dass er es versteht und einsieht, dass er es entweder bislang nicht verstanden hat oder wissentlich gelogen hat?

  3. Leider kümmern sich Lobbyisten zu selten um die Wahrheit. Es gilt das eigene Wohl zu fördern und den Reichtum zu mehren. Dabei geht man über Leichen und das Gemeinwohl ist egal.

    Wer ausgerechnet von einem Mitarbeiter des Springer Konzerns die Wahrheit hören möchte, der glaubt auch an den Weihnachtsmann und gut recherchierte Artikel in der Springerpresse.

    Das Kernproblem ist nicht Keese, sondern die Bundesregierung, die für eine freundliche Behandlung in der Presse bereit ist jeden faulen Kompromiss zu gehen.

    Ich hab das im Interview beim Medienmagazin des rbb gerade erläutert. http://www.wwwagner.tv/?p=15690

    Nach ACTA gehört jetzt endlich auch das unsinnige Leistungsschutzrecht beerdigt und der Weg für ein neues Urheber- und Urhebervertragsrecht frei gemacht. Die langen Schutzfristen müssen weg. Auch wird es ohne Fair Use nicht mehr weitergehen können.

  4. Das Vorhandensein dieser Optionen bei Google wird Keese nur sicherlich nicht gelten lassen. Schließlich gibt es bestimmt den einen oder anderen Dienst, der solche „Wünsche“ in den Meta-Angaben nicht interpretiert bzw. sich darüber hinwegsetzt. Und deshalb müssen die Verlage per Gesetz finanziell entschädigt werden.

  5. Kleine Korrektur:
    Der Nebensatz „und gar nicht mehr klicken und zur Quelle dieser Informationen kommen“ muss wohl eher „und würden gar nicht mehr klicken, um zur Quelle dieser Informationen kommen“ heißen.

  6. Großartig, sogar mit Anwendungsbeispiel. Bin gespannt ob der Herr auf eine so klare Vorführung überhaupt reagiert… :)

    Danke für deine Arbeit!

  7. @Lars: Völlig egal, ob Google das Recht auf Indizierung hat: Wie im Artikel beschrieben, gibt es auch in diesem Fall die Möglichkeit, das zu unterdrücken. (In diesem Fall sogar ohne Modifikation des Inhalts mit Hilfe der robots.txt-Datei, siehe http://www.robotstxt.org/robotstxt.html)

  8. Zu schnell geschossen. Beim dritten Lesen funktioniert der Satz durchaus auch so, wie er dasteht. Sorry!

  9. @Lars: wie @Dentaku schon erwähnt hat, wird es über die Argumentation der marktbeherrschende Stellung vermutlich möglich sein, eine Indexierung zu erzwingen.
    Ein Recht, unter die ersten 20 Treffer zu gelangen lässt sich aber sicher nicht konstruieren.

  10. an dieser stelle ein kleiner hinweis auf folge 24 des alternativlos-podcasts, diesmal in form eines interviews mit herrn dr. döpfner, seines zeichens vorstandsvorsitzender der axel springer ag. das thema leistungsschutzrecht wird da auch behandelt, und wie es scheint gibt es da dann wohl im haus auch verschiedene ansichten. könnte sich auch für herrn keese vielleicht lohnen, sich das mal anzuhören…

  11. Ich behaupte jetzt mal, diese „technischen Spitzfindigkeiten“ sind dem Herrn Keesse in seiner Argumentation erstmal egal. Hier geht es nur darum, die Reihen festgeschlossen zu halten und einigen, technisch nicht ganz so sattelfesten Verlagskollegen, das Märchen vom diktatorischen Alles-für-Umsonst-Google-Konzern zu erzählen.

  12. In meiner Welt würde eine Anhörung zum LSR folgendermassen ablaufen:

    Ich würde zuvor alle Stellenanzeigen für SEO-/SEM-Experten des Axel-Springer-Konzerns ausdrucken und diese fünf Aktenordner gleich zu Beginn der Anhörung wortlos auf den Tisch knallen.

    Wenn sie es dann noch nicht kapiert haben – und die Chancen stehen schlecht – dann würde ich die derzeitigen SEO-Leute des Konzerns vorladen, die dann berichten sollen, was genau sie dort so machen.

    Case closed. Next!

  13. Sehe ich das richtig, dass Springers zwar gefunden werden wollen, aber nicht vorangezeigt (gesnippt)? Wie paradox ist das denn? Sie erhöben dann Anspruch auf eine Leistung, die Ihnen von Google quasi geschenkt, ohne Google im Gegenzug dafür etwas geben zu wollen? Ist das so eine Art Kameradenschwein-Mentalität? ;-)
    Bitte Korrektur, falls ich das nicht richtig verstanden habe.
    Dass man diese Funktionalitäten über die Tags ausschalten kann, habe ich verstanden …

    Beste Grüße
    Martin

  14. richtig schizophren wirds, wenn man Mr. Keeses blog folgt und alle 2 Wochen lesen muss, wie scheisse und riesig und boese Google doch ist.
    Das muss man sich mal auf’m Kortex zergehen lassen: auf der einen Seite verlangen die Verlagskartelle kostenlos indexiert zu werden, was ja eine Abhaengigkeit von Google impliziert, aber andererseits ist Google boese und muss zerschlagen und enteignet werden.

    Naja, genug gemault. Danke auf jeden Fall fuer deine Arbeit; Flattr Knopf ist gedrueckt.

  15. Völlig scheint sich Springer noch nicht von der Verlags-GEZ für Büro-Computer verabschiedet zu haben: So sagt Döpfner:

    „Und der eigentlich Grund des Leistungsschutzrecht ist doch nicht der Blogger, der vielleicht zwei Anzeigen in seinem Kontext hat, und deswegen hat er immer noch das Recht, den bibliographischen Hinweis vorzunehmen, so wie wir es gerade besprochen haben, sondern das Ziel ist, daß ein großer Konzern wie Siemens oder die Deutsche Bank, die systematisch etwas, das sich Journalisten im Schweiße ihres Angesichts als Recherche und investigativer Arbeit leisten können, weil es einen Verlag gibt, der dafür bezahlt, daß diese großen Konzerne einfach verwenden und es einfach kostenlos verbreiten. “

    http://alternativlos.org/24/transkript.html

    Das klingt nach einer Zahlungsverpflichtung für Abruf im Internet — für elektronische PRessespiegel müssen Siemens und Co nämlich sowieso schon zahlen. Leider haben die Interviewer Döpfner wirklich alles durchgehen lassen und nirgends wirklich nachgehakt.

  16. „Und? Was machst du so beruflich?“

    „Ich bin SEO-Experte bei Axel-Springer.“

    „Verstehe. Das klingt schizophren…“

  17. Wobei das natürlich eine ganz schöne Anspruchsmentalität ist. Google soll die Suchergebnisse anzeigen, aber doch bitte in der von „uns“ (Keeses Wir) gewünschten Form und in keiner anderen.
    Und warum soll Google nicht auch Ergebnisse ganz rausschmeissen können? Ist doch ein privates Unternehmen. Sonst verlangen die Keeses doch auch immer „(unternehmerische) Freiheit“ und „Eigenverantwortung“. „Bürokratische Bevormundung“ ist bäh, jedenfalls wenn zum Wohle der Allgemeinheit. Wenn zum Wohle von ein paar Chefetagen und Aktionären, dann ist es plötzlich etwas gaaaanz anderes….

  18. @Sigmund: Nein, Google soll die Suchergebnisse nicht in der von Keese gewünschten Form anzeigen (das ist nur ein Scheinargument, um Handlungsbedarf zu suggerieren). Mit der Form dürften die Verleger sogar zufrieden sein. Aber Google soll ZAHLEN.

  19. Einem Springer-Mann zu unterstellen, er würde nicht lügen oder nicht vor etwas zurückstecken, ist sicher ironisch gemeint. Max Goldt weiß es besser.

  20. Was würde denn passieren, wenn Google für alle Zeitungsverlage die Option „nosnippet“ als Vorgabewert (default) setzen würde?

    Dann könnten die Zeitungsverlage mit der Option „snippet“ die Anzeige der ersten Zeilen des Textes wieder freischalten.

    Übrigens gibt es doch auch noch den Meta-Tag „description“. Warum hinterlegen die Verlage nicht einfach eine selbst verfasste Beschreibung? Das sollte man jedem Redaktionssystem beibringen können.

  21. Bitte Herrn Keese in einem zweiten Artikel auch noch erklären, wie man bei Facebook die Anzeige der Link-Vorschau beeinflussen kann.

  22. @13 Wirklich? So abstrakt klingt das mit der marktbeherrschenden Stellung ja einleuchtend, aber wie soll das praktisch aussehen? Jedes Nachrichtenmedium mit bestimmter Auflage oder bestimmten Zugriffszahlen müsste indexiert werden, nachdem jemand definiert hat, was ein „Nachrichtenmedium“ ist und wie wichtig, wie groß, wie seriös, wie verfassungskonform usw. es sein muss? Google wäre dann verpflichtet, eine staatlich festgelegte Palette von Medien zu indexieren und den Betreibern staatlich festgelegtes Geld zu zahlen? Liefe das nicht wirklich auf Verstaatlichung und auch wieder Wettbewerbsverzerrung, nun aber durch den Staat, hinaus, der ja auch ein Monopolist ist? Zahlungen an die Gema o.ä. sind ja was ganz anderes, denn Youtube kann ja frei entscheiden, ob es zahlt oder die entsprechenden Videos einfach rauswirft, und Rauswerfen wäre hier dann ja nicht erlaubt.

    Ich kann mir das nicht vorstellen. Google würde dazu gezwungen, zu staatlich diktierten Bedingungen mit den Verlagen einen Vertrag einzugehen. Ich fände es schon ohne die Möglichkeiten der Meta-Tags ziemlich abenteuerlich, zu sagen, Google darf uns nicht indexieren, wie Google es will, aber Google darf uns auch nicht nicht indexieren, und weil wir hier offenbar nicht wissen, was wir wollen, wollen wir jetzt mal der Einfachheit halber Geld.

    (Sagt es eigentlich etwas über unsere Kultur aus, dass es Leuten angeblich reicht, Snippets zu lesen, oder über die Snippets, oder weder noch?)

    Die Sache macht es übrigens nicht leichter, die Monopolmacht Googles zu problematisieren, was durchaus angebracht wäre, denn mit solchen Gegnern kann Google ja nur als der Gute dastehen. Google bringt uns einen praktischen Nachrichtenüberblick, den wir nutzen können, aber nicht müssen, und lässt auch den Inhalteanbietern alle denkbaren Optionen. Was kann man mehr verlangen? (Geld, ich weiß.)

  23. @ stefan (#28): Wozu das? Da müssten sie ja nochmal extra was schreiben und haben auch nicht mehr davon, als wenn Google die Snippets anzeigt. Der Inhalt der Snippets stellt ja schon eine Leistung der Verlage dar, für die sie Geld wollen. Wozu sollten sie sich – bei gleicher finanzieller Ausbeute – zusätzlich Arbeit machen?

  24. Ich würde mir wünschen, dass Google einfach mal sämtliche Seiten der bettelarmen Leistungsschutzrecht-Befürworter aus dem Index schmeißt. Einfach so.
    Das ist ein amerikanisches Unternehmen, bis da per Gerichtsentscheid irgendetwas passiert, sind die Verlage längst um etliche Millionen Umsatz ärmer.

    Ich glaube ja, bei Google sitzt man mit einem lachenden Gesicht neben dem großen „NoIndex“ Hebel und wartet ab..

  25. @stefan, 28: Dann würde ein Streit um die Überschriften entbrennen und Google müsste sie in einem nächsten Schritt durch Linktexte wie „Ein Welt.de-Artikel vom 28.6. über Angela Merkel“ ersetzen. Der Dienst wäre dann für alle Beteiligten nutzlos, und das wäre doch toll!

    Was soll das Description-Tag bringen? Der Text darin wäre doch auch wieder heiliges geistiges Eigentum.

  26. Ich habe Herrn Keese in seinem Blog schon einmal genau darauf angesprochen, dass er eigentlich kein LSR brauche, weil der Axel Springer Verlag durch ein einfach „nosnippet“ erreichen könnte, was er möchte: http://www.presseschauder.de/keine-abmahnwellen-faire-prese-wie-das-leistungsschutzrecht-genutzt-werden-sollte/#comment-3299

    Seine Antwort dazu lautete:

    „Die Befehle Noindex oder Nosnippet erreichen das angestrebte Ziel nicht. Sie würden ja jede Form von Indexierung oder Snippets ausschalten. Das ist aber gar nicht angestrebt, sondern es geht nur darum, gewerbliche Vervielfältigung im Netz zu erfassen. Diese Differenzierungsmöglichkeit (privat / wissenschaftlch / gewerblich) bietet robots.txt sind [sic!] und ist damit ungeeignet, modernes Rechtemanagement abzubilden.“

    Eine Antwort die im besten Fall noch Inkompetenz offenbart, im schlechtesten – wie sie schreiben – eine „Lüge fürs Leistungsschutzrecht“ ist. Nicht nur, dass ihm der der Unterschied zwischen robots.txt und robots-Meta-Tag nicht bewusst ist, er scheint auch keine Ahnung zu haben, was mit ihnen möglich ist. Die Unterscheidung zwischen dem Google-Bot und anderen Crawlern ist technisch zumindest keinerlei Problem.

  27. Das ist ja wirklich dreist, was Hr. Keese da behauptet. Hoffentlich zieht Google die richtigen Konsequenzen, wenn das LSR Gesetz werden sollte. Ist deren New-Dienst nicht eh defizitär? Was läge näher als ihn einzustellen, anstatt durch weitere Ausgaben die Verluste steigen zu lassen. Und wie wäre es, in den Suchergebnissen alle Links zu (ggf. vergütungspflichtigen) Verlagsangeboten durch „vereinfachte“ Überschriften zu ersetzen, die garantiert nichts mit der Originialüberschrift zu tun haben (und somit keine Vergütungspflicht auslösen)? Und zwar egal, ob die Verlage das per Metatag einstellen oder nicht. Also z.B. statt „Journalismus auf Autopilot“ (wie in dem obigen Screenshot ;-)) ein simples „Treffer auf Bildblog.de“. Dann ist das Suchergebnis noch drin und es dürfte kaum einen weiteren Anspruch von wegen „marktbeherrschender Stellung“ mehr geben. Solche nichtssagenden Suchergebnisse sollten dann aber bitte am Ende der Suchergebnisseiten platziert werden.
    Ach, die Klickrate könnte darunter leiden? Tja, nu….

  28. Im Zweifelsfall bin ich immer dafür, dass eher talentfreie Synapsen die Vorherrschaft übernommen haben, wenn der Kontext Axel Springer, das Leistungsschutzrecht oder sonstige Jammereien über Benachteilungen bei Google im Pagerank zu beklagen sind. Lügen oder wissentliche Falschaussagen wundern daher nicht.

  29. @Nikolas: Hm … muss man sich ganz tief einlesen, um das zu verstehen, oder das sind Nebelkerzen?

    In dem Punkt 4, den Du nicht zitiert hast, geht er darauf ein, dass die Robots-Anweisungen ja urheberrechtswidriges Kopieren ganzer Texte nicht verhindern, und auch in dem oben verlinkten Kommentar geht es um Vervielfältigungen ganzer Texte. Mal abgesehen von der falschen Behauptung, es gebe beim gegenwärtigen Stand der Dinge nur Indexieren (=Kopieren) und nicht Indexieren und nichts dazwischen – greift bei ganzen Texten nicht sowieso klar und unproblematisch das geltende Urheberrecht? Ich bin verwirrt.

    (@Stefan Sorry, dass Du mich immer freischalten musst, ich weiß auch nicht, was ich dem Filter getan habe. Und danke.)

  30. zu mio: Wenn man erwischt und in der Eitelkeit gekränkt worden ist, ja einem sogar bis ins eigentlich eigene Fachgebiet heingestört, versucht man(n) erst einmal das Bild umzudrehen, Ablenkungsmanöver und Trotzigkeit. Ordnung hat immer zwei Seiten, das Innen und das Außen, damit auch das so genannte Expertentum (Kant) und das Nomadentum (Deleuze).

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Sigmund Freud

  31. @Sebastian: In Punkt 4 schreibt er: „Dabei geht es nicht um Snippets, sondern um Teil- oder Komplettübernahmen.“ -> Damit wären wir dann aber nicht mehr im Leistungsschutzrecht, sondern im Urheberrecht.

    Wenn es ansonsten tatsächlich sein Problem sein sollte, dass robots.txt und meta-robots-Tag von den entsprechenden Crawlern nicht beachtet werden, gibt es durchaus andere Möglichkeiten, sich technisch gegen Crawler zu wehren. Und falls es unbedingt ein Gesetz sein muss, hätten sie ja auch eines einbringen können, dass Crawler verpflichtet, die entsprechenden Angaben zu beachten. Aber das scheint ja nicht wirklich ihr Problem sein.

  32. Mit den Google-Snippets verhält es sich ähnlich wie mit Probierhäppchen einer Verkostungsaktion im Supermarkt.

    Üblicherweise dürfte niemand durch ein solches Probierhäppchen satt werden und nur deshalb auf den Kauf des betreffendes Produktes verzichten.

    Im Idealfall („das Probierhäppchen schmeckt“) lernt so ein Kunde ein neues Produkt kennen und kauft es in Zukunft regelmäßig.

    Im schlechtesten Fall („das Probierhäppchen schmeckt überhaupt nicht“) wird der Kunde vom Produkt Abstand nehmen und auf einen eigenen Testkauf verzichten (den er ohne Probieraktion vielleicht irgendwann mal vorgenommen hätte). Das ist dann aber nicht die Schuld der Probieraktion, sondern die des Herstellers (Produkt zu schlecht).

    Oder auch anders gesagt: Was für ein geringes Vertrauen in die Qualität der eigenen Produkte und was für ein seltsames Verständnis des Internets muß man haben, um in den kleinen Snippets eine Gefahr für das eigene Unternehmen zu sehen?

    Ein Text, bei dem in so einem kurzen Snippet-Ausschnitt bereits alles wichtige enthalten ist, wird wohl nicht sonderlich relevant sein. Man kann dann Google durchaus einen Vorwurf machen – aber höchstens den, ein solch irrelevantes Ergebnis überhaupt als eines der vorderen Suchergebnisse zu liefern.

  33. Ach der Keese. Ich frag‘ mich bei so Tüpen immer, was die so denken, wenn die morgens im Bad vorm Spiegel stehen…

  34. Wow. Endlich hat jemand mal den ganzen Käse auseinander genommen, mit einleuchtenden Web-Infos. :-)

  35. Beherbergt Herr Käse multiple Persönlichkeiten ?
    Oder warum schreibt er „wir“, wenn er „ich“ meint ?
    Verwirrend.

  36. Schon seltsam das. Ist noch gar nicht so lange her, da waren alle froh über jeden Schnipsel, der bei Google von ihnen erscheint. Tausende SEO-Experten mit Millionen unterschiedlichen Meinungen über URLs, Metatags, PageRanks u. dgl. zogen dreitagebärtig in knittrigen Shirts durch die Redaktionen und saßen wochenlang ohne Schlaf neben ihrem Informatikstudium an ihren Rechnern, um genau dafür zu sorgen, dass von den Leckereien der großen Verlage mundgerechte Appetizer gestreut werden. Muss den Leistungsrechtfans wirklich schlecht gehen, wenn sie die nun für sich behalten wollen. Oder schämen sie sich für ihre Inhalte? Und wo sind die SEO-()-Experten hin?

  37. In nächsten Teil dieser Serie bitte keinesfalls die im Quelltext von z.B. bild.de oder morgenpost.de eingebundenen Open Graph Tags http://ogp.me/ vergessen. Schliesslich sorgen erst og:image und Co. für eine gezielt gesteuerte Bild- und Text-Einbindung bei Facebook, Google+ oder anderen Plattformen, inklusive Snippets und Thumbnail. Für die einfache Indexierung sind diese Angaben jedenfalls nicht gedacht bzw. notwendig.

  38. Ich habe doch noch einen Vorschlag: Es wird eine Meta-Information <lsr>… Beschreibung … </lsr> eingeführt. Darin kann jeder Verlag festlegen, welche Informationen Google und andere Suchmaschinen kostenlos aufnehmen sollen. Wer gefunden werden will, wird dann einen kostenlosen kleinen »Teaser« anbieten. Wer diese Meta-Information weglässt, will eben nicht gefunden werden. Ich wette aber, dass Herr Keese gefunden werden will ;-)

  39. Zeit, daß Google die Verlage aus dem Index rausnimmt. Dann wars das auch mit dem LSG …

  40. Ich sehe Raum für eine neue Behörde!
    Ein „Amt für die Regulierung von Suchmaschinenergebnissen“ – kurz ARSE, deren Gremien paritätisch besetzt sind mit allen „gesellschaftlich relevanten Gruppen“, also Kirchen und Gewerkschaften, sowie den „Betroffenen“, also Verlagen.
    Die werden dann die Algorithmen „an die Bedürfnisse der Menschen anpassen“ und in ethisch-moralischer Verantwortung (hier gehen mir die Anführungszeichen aus) beweisen, daß der Mensch der Maschine überlegen ist.

    Ich hab keine Angst davor. Das großartige Internet, wie ich es kenne, wird etwas Besseres erfinden, noch bevor ARSE Google völlig runtergerockt hat. Vielleicht was ganz simples mit nur einem kleinen Suchschlitz?

  41. Falls (!) ich den Text richtig verstanden habe
    („Mithilfe eines Leistungsschutzrechtes sollen Suchmaschinen dazu gezwungen werden, für solche Snippets Lizenzen von den Verlagen zu erwerben — im Zweifel gegen Geld.“)
    geht es doch garnicht darum nicht mehr mit Snippets und Gedöns gelistet zu werden,
    sondern für die Listung Geld zu bekommen.
    Oder was ?

  42. @Dirk: Ja. Die Verlage sind in der Praxis nicht gegen die Snippets. Die Verlage wollen, dass Google für die Snippets zahlen muss.

    Sie sagen: Google bedient sich verbotenerweise einfach an unseren Inhalten, ohne dafür zu bezahlen. Das Paradoxe ist nur: Sie könnten diesen angeblichen Missbrauch ganz leicht verhindern. Aber sie tun es nicht, weil von diesem angeblichen Missbrauch profitieren.

    Sie wollen, dass Google sie für eine Dienstleistung, die Google ihnen bringt, bezahlt. Das ist logisch völlig bekloppt, faktisch aus Verlegersicht aber gerecht und zwingend. Denn die Verlage profitieren im Augenblick von dieser Dienstleistung weniger als Google selbst. (Vereinfachte Darstellung.)

  43. Danke für die Erläuterungen. Sowas fehlte in allen Google-News-Berichten nämlich bisher. Auch „no-snippet“ u.ä. Anweisungen (ich glaube yahoo hatte stye=-Anweisungen womit man nur den Content markieren kann) sind nicht weit verbreitet. Weiterentwicklungen von robots-txt scheint ausser mir keiner zu wollen.

    Techniker wissen sowas vielleicht, der kleine Redaktions-PHPler aber oft wohl nicht. Davon abgesehen fehlen öffentliche zentrale verbindliche Crawler-Bots-Listen und von Bezeichnern wie „google-news-bot“ u.ä. um damit das robots korrekt aufsetzen zu können ohne 500 Blogs aller Suchmaschine-Programmierer abonnieren zu müssen um in Nebensätzen von Änderungen zu erfahren. Da bekleckern sich die Suchmaschinen (web.de t-online bing yahoo google google-news google-bildersuche yahoo-firmen-meldungen google-blog-suche google-+ … auch nicht mit Ruhm und technischer Weitsicht.

    Was war eigentlich mit Belgien ? Das das LSR dort schon aktiviert wurde und google von der Verwertungs-Gesellschaft erklärt haben wollte, das sie für Einträge in der Google-Web-Suche kein Geld bezahlen müssen, haben wohl zu viele vergessen.

    Als User gehen mir Suchergebnisse hinter Paywalls auf den Keks. Ich verlange, das wie beim Satelliten-Receiver ein fettes „$$$“ hinter diesen Ergebnissen steht und ich sie ausblenden kann.

    Leider besucht keiner jeden Bundestagsabgeordneten und macht ihm das in der Sprechstunde am Ipad klar, bei Google-News z.b. mal „Ausgeblendete Ergebnisse“ anzuklicken oder die wiederkehrenden Formulierungen unterschiedlicher Redaktionen in der nachrichten.de-App sollten jedem Abgeordneten klar machen, das LSR nicht sinnvoll ist und wie Redaktionsalltag insbesondere bei „News“ aussieht während „redaktionell hochwertige Reportagen“ als Grund herhalten müssen. Wer hatte mal vorgezählt das 90(?)% der News bei einer großen Site nur Agentur-Meldungen waren ?

    Die Leute wollen Zeit sparen. Snippets und alle Informationen im Suchergebnis werden gescannt um zu sehen ob es interessant ist, angeklickt zu werden. Mehrere Snippets bei Google-News geben zumindest ein Gesamtbild und man spart sich, einzelne Berichte anzuklicken. Allerdings dürfte es sich um 0815-Agenturmeldungen, Zwischenstände („Nachspielzeit beim Fußballspiel…“ „Gewerkschaftsverhandlungen werden heute Nacht fortgesetzt“…) oder ähnliches handeln, was den Gehalt der (auch kostenlos lesaberen!) Titelseite im Zeitschriftengeschäft hat und (ich erinnere mich an ein n-tv-Maischberger-Interview mit jemandem von Bild) auch als Appetizer dient um die Leute zum Kauf zu bewegen weil es das „Schaufenster“ ist und meist alles ist was ein potentieller Käufer vor dem Kauf sieht.

    Und das Artikel im CMS früher nur Nummern hatten und erst vermutlich durch Google-Punktebewertung diese „sprechenden“ URLs für News aufkamen, haben viele wohl auch vergessen. Die URLs im Quellenverzeichnis älterer Diplomarbeiten (im Vergleich mit neuen Diplomarbeiten und gleichen Sites aber halt neueren Artikeln als Quellen) beweisen das vielleicht sehr schnell.
    Die Verlage biedern sich also an, bei google gelistet zu sein anstatt das „böse“ crawling durch die vielen Crawler-Bots durch robots.txt abzustellen. Im Supermarkt kann man nicht jedes Produkt fotografieren und mit Preisschild im verbraucherschutz-Site preislich sortiert anzeigen auch wenn ich das gerne programmieren würde um seltenere Produkte besser finden zu können.
    Ein Argumentations-Wiki würde diese Techniken oder auch andere hier in den Kommentaren benannten SEO-Umprogrammierungen sammeln und dokumentieren.

    Google könnte auch pauschal einfach alle deutschen Sites auslisten die kein robots.txt anbieten. Wenn man als Vollkaufmann eines anbietet, muss man auch mit den Konsequenzen leben bzw. es richtig machen. Das macht man mit der Aufsichts-Rats-Auflistung im Brief-Fuß ja auch ohne sich zu beklagen… . Jeder Kontenrahmen und Grundsätze des ordnungsgemäßen Vollkaufmannes oder auch Elster-Umsatz-Erklärung und die 13 rot-grün-Regeln für Vorsteuer-Absetzbarkeit in jeder Freiberufler-Rechnung ist komplizierter als robots.txt . Die Beispiele sind allerdings meist zu einfach und die echten Bedürfnisse von Kleingewerblern oder Listungen der gängigen Crawler finden sich bruchstückhaft bestenfalls mal in Forenbeiträgen oder im Logfile wenn es zu spät ist.

    Umgekehrt muss man als Suchmaschine dann nicht von einem Tag auf den anderen unangekündigt die Crawler-Namen oder IDs oder Verhalten an sich ändern.

    Google muss auch nichts listen was dann Geld kosten würde weil das noch nie so war. Wer seinen Sperrmüll an die Straße stellt, kann ja auch kein Geld dafür nehmen. Allerdings fehlen z.B. auch Regeln, wie lang Zitate sein dürfen oder ob z.b. Reader-Modes von Browsern zulässig sind, weil sie ja die Werbung entfernen. Und im Rahmen mit dem Gebrauch-Software-Urteil vom EuGH von gestern wird wieder klar, das die vorausschauenden Juristen die uns vorausschauend vor der Euro-Krise, der Immobilien-Blase, den Solar-Pleiten und dem Neuen-Markt-Blase gerettet haben schon 1999 unter AOL, 786kbit/sek und rot-grün den digitalen Besitz und Weiterverkaufsregeln (z.b. Umschreibung des Besitzers auf Zentral-Servern für maximal 10% vom Kaufpreis aber mindestens 1Cent pro Aktion bzw. pro Album/MP3/SerienStaffel/Serien-Episode/Film/Office/WindowsXP/M$-Works/M$-Workssuite… ) hätten definieren und festlegen müssen. EU-Binnenmarkt aber ich kann kein Netflix-UK-Abo für 7 (?) Pfund pro Monat buchen… .

    Ich würde ja eine Liste kleiner Verlage sammeln, die klare und einfache (z.b. robots.txt oder „licence.xml“ oder sowas) Regeln wollen um ohne Notar auf Google seine Texte listen zu können. Wie man an der nachrichten.de-App sieht, müsste die Lizensierung auch dpa, dapd,… und die anderen Agenturen machen, weil viele Sites die News ja nur durchleiten. Lokalzeitungen dürfen ruhig Agenturmeldungen auf der Site haben und per RSS, in der Lokal-Radio-App und sonstwie anbieten. Aber ich als Leser will die originale Agentur-Meldung lesen und erwarte die Ausfilterung oder Systematische Kennzeichnung und computermäßige Markierung für Browser-Plugins und der Copies in Google-News und Google-Websuche.
    Diese ganzen Kopien gehen mir auf den Keks. Was ist ehrlicher gekennzeichnet ? Buttermilch aus Buttermilch-Konzentrat oder News-Meldungen(=Agentur-Meldungen) oder umgeschriebene Nachrichten-Texte anderer Redaktionen welche namentlich nicht genannt werden ?

    Man sollte neue News-Systeme aufsetzen auch weil man keine Druckereien mehr braucht und den Rentner am Ipad und die Hausfrau am SmarTV bequem erreichen kann. Die App der deutschen Börse ist informativer als viele Wirtschafts-Sender und viele Wirtschafts-Presse die oft auch nur Analysten und wer sonst noch dort reden will wiedergeben um das Volk so erfolgreich wie bisher vor Armut und Miswirtschaft zu schützen….
    Nahrhaftes Vollkorn statt gehaltloser inhaltsfreier Zero-Kost die ihre gesetzmäßig vorgeschriebenen Versprechen nicht erfüllt.

  44. Die Story hat zwei Facetten:

    1. Natürlich ist das peinlicher Lobbyismus, den Herr Kaese da vorführt. Wahrscheinlich hat er einfach keine Ahnung von den technischen Möglichkeiten. Die Bild-Seos sind da wesentlich pfiffiger, denn sie lassen kaum Tricks aus, um in der Newsbox vorne mitzuspielen.

    2. Das Problem zwischen den Zeilen ist allerdings nicht unerheblich: in der Tat nutzt Google immer mehr Möglichkeiten, um redaktionelle Inhalte in den Suchergebnissen anzuzeigen – unabhängig von der lächerlichen Snippet-Diskussion. So zumindest meine Wahrnehmung.

    Der neue Google „Knowledge Graph“ ist exemplarisch: Google klaubt sich Infos zusammen, die rechts bei bestimmten Keywords angezeigt werden. Das hat nichts mehr mit einer Suchmaschine zu tun, die nur Ergebnisseiten auflistet. Da werden Fakten vermittelt (auch wenn sie bislang noch nicht selten falsch sind ;-).

    Vor einiger Zeit machte eine Meldung die Runde, dass Bilder, die man in der Google-Bildersuche anklickt, auf bestimmten Mobil-Geräten nicht mehr vor der (abgedunkelten) Quellseite zu sehen sind, sondern nur noch in einer Google-Bildergalerie. Das geht in die gleiche Richtung. Die (oft urheberrechtlich geschützen) Bilder sind als Thumbnails nicht mehr Bestandteil einer „Such-Vermittlung“, sondern sie werden für eine eigene Anwendung benutzt. Die Quellseite ist für den Benutzer irrelevant.

    Ein drittes Beispiel ist die Produktsuche. Nachdem Google nun die meisten Shop-Betreiber dahin gedrängt hat, die Daten als Microformat-Feeds bereit zu stellen, kann man damit eben eine Art eigene Anwendung basteln, der im Grunde wie ein Shop wirkt. Natürlich muss man zum Bestellen noch auf eine Hersteller-Seite wechseln, aber im Prinzip ist das auch schon so eine Art „Google-Anwendung“.
    Oder „Google-Flights“ …

    Es ist in der Tat bedenklich, wie Google die Marktmacht der Suchmaschine nutzt, um die User zu binden. Überspitzt scheint es fast so, als hätte sich das Google-Credo geändert: es geht nicht mehr darum, alles Wissen der Welt auffindbar zu machen, sondern darum, alles Wissen dieser Welt selber anbieten zu können. So weit ist es natürlich noch lange nicht, aber die Tür zu diesem Weg scheint aufgetan.

  45. @Stefan Niggemeier:
    „Denn die Verlage profitieren im Augenblick von dieser Dienstleistung weniger als Google selbst. “

    Präziser gesagt: kein einzelner Verlag profitiert davon so sehr wie google.
    So wie kein einzelner ebay-Benutzer so sehr an ebay verdient wie ebay selbst.
    Ob die Gesamtheit der ebay-Benutzer mehr von ebay profitiert als ebay selbst ist eine viel kompliziertere Frage.

  46. Alle Welt redet dieser Tage über Mißbrauch und Klau von Daten und geistigem Eigentum,Datenschutz,Facebook,Google und deren Datensammelwut etc. Jeder versucht daraus Profit zu generieren.
    Wie du schreibst,natürlich klicke ich auf Snippets, weil diese in mir Interesse wecken.Und dadurch komme ich dann auf die ursprüngliche Seite,was im Interesse der Ersteller sein sollte.
    Da werden mir dann viele Sachen angeboten und offeriert,auf mache klicke ich sogar…oder aber ich zahle der Hamburger Abendpost dann echt 50cent für den Artikel,der online leider nur gegen Bares zu lesen ist,den ich aber unbedingt lesen möchte.

    Das eigentlich wirklich skandalöse spielt sich allerdings abseits der öffentlichen Wahrnehmung ab.Kein Wunder, wurde dieses Thema überhaupt nicht,respektive nur leise am Rande in den Medien thematisiert.

    http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html

    Was wiegt nun also höher?Oder ist wichtiger?Persönlichkeitsrechte oder Leistungsschutzrechte?Die Frage kann jeder für sich beantworten.Ich denke,dass die Diskussion um Snippets und wie man sich daran nun möglichst vielfältig bereichert und ob das so alles richtig ist,und wer da MAL WIEDER nicht zumindest bis um die Ecke gedacht hat…hinter dieser -link oben- elementaren Entscheidung weit zurück stehen sollte.

    So müßte mir mein Einwohnermeldeamt (!!!!), das ab 2014 auf Anfragen jedweder Art sämtliche meiner Daten an sonstwen weitergeben darf,auch -analog zur Suche bei Google- für jede Weitergabe meiner persönlichen Daten im Sinne einer Veröffentlichung Betrag X bezahlen.

  47. Kommentator Mißfeldt würde ich durchaus beipflichten: Abseits von Lobbyismus-Gedöns, Anti-Springer-Attitüde und Free-4-All-Habits sollte man in Betracht ziehen, dass der Google-VP Search Amit Singhal keinen Hehl daraus macht, dass Google versucht so früh wie möglich (auf der eigenen Seite) sämtliche Suchanfragen der User mit gecrawlten (=“entliehenen“) Daten zu beantworten.

    Google möchte nicht die Vermittlungs- sondern die Antwort-Maschine sein und wird sich – unter dem Vorwand zwischenzeitlich auch Besucher zu vermitteln – dazu aller im verfügbaren Daten im Netz bedienen.

    Gute Beispiele dafür sind die „Preview-Function“, welche quasi die Zielseite innerhalb von Google öffnet, der „Knowledge-Graph“ oder die Bilder-Suche. Aber auch die gezielte Auswahl des Search-Snippets die in aller Regel schon der Beantwortung der meisten Fragen dient.

    Google aggregiert und konsolidiert Content in einer Form, die oft den Besuch der originären Publikation überflüssig macht. Wer „Online“ ist hängt zwangsläufig am Google-Tropf und wird dazu genötigt seine Inhalte zur freien Verwendung an die Suchmaschine auszuhändigen. Und mehr denn je würdigt Google die Content-Produzenten nicht mehr mit einer prominenten Platzierung sondern belegt mehr als die Hälfte der üblichen Suchergebnisse mit Anzeigen und eigenen Angeboten.

    Diejenigen, die diese Friktionen heute leugnen, weil es um große Verlagshäuser geht, werden sie morgen anprangern weil es um eine marktbeherrschende Suchmaschine geht…

  48. Hey – da haben die Verlage aber eine gute Idee :) Da benötigen wir sicherlich noch eine GEMA für Verlage. ( Bitte nicht mit VG Wort und VG Bild-Kunst verweseln). Ich freue mich schon auf die Google News Sperrungen

    Google News begründet dann Sperrungen damit, dass der Text “möglicherweise Wörter enthält, für die die erforderlichen Verlagsrechte in meinem Land nicht eingeräumt wurden.”

    Das Google eine Leistung erbringt habe ich persönlich so auch noch nicht gesehen – Bis jetzt sehe ich hier nur eine Firma – die keinen eigenen Content hat – aber wunderbare Werbeeinnahmen hat. Gleichzeitig bin ich von den Suchergebnissen, wie Google mich anzeigt abhängig. (wenn Google mich nicht anzeigt – mache ich keinen Umsatz – so einfach ist dies nach x Jahren Internet geworden. Yahoo, AltaVista… werden ja nicht mehr genutzt.

    Wie kann man einen Monopolisten wie Google jetzt als Dienstleister sehen?

    Google entscheidet über den Erfolg einer WebSite mit nicht offengelegten Regeln. Wenn man nicht aufgenommen wird und nicht angezeigt wird – gibt es ein Unternehmen, eine Meinung halt nicht.

    Müssen wir nicht dafür sorgen, dass die Information, die Meinung und die Verbreitung für alle gleich ist? Und dass nicht ein Unternehmen nach wilden eigenen Regeln entscheidet, was der Anwender als Information, News erhält? Freiheit und Meinungsfreiheit kann meiner Meinung nach nur ohne Google funktionieren.

    Und erst wenn es keine alternativen mehr gibt, wird ein kostenloser Dienst von Googel langsam kostenpflichtig. Google Map zum Beispiel für WebSite Betreiber. Zukünftig auch die Produktaufnahme in die Shopping-Liste von Google.

  49. @Ralf:
    „Da benötigen wir sicherlich noch eine GEMA für Verlage.“

    Jo, gimme more gema. ;)
    Nebenbei wurde vor 4 Tagen die GEMA-Abgabe für USB-Sticks u.dgl. drastisch erhöht.
    Haben Sie’s bemerkt, haben Sie es mitbekommen?

    Da behaupten manche, wir würden ihre Inhalt benutzen, ohne zu bezahlen, was wohl auch nicht völlig falsch ist, aber ich als Einzelperson nehme es anders wahr, nämlich daß ich für Inhalte bezahle, die ich gar nicht nutze. Nicht ein einziges Bit auf meinen USB-Sticks rechtfertigt GEMA-Gebühren.

  50. Die Wahrheit spielt im Reich von Friede Springers Dementoren traditionell und systemimmanent keine Rolle. Es ist kein Wunder, dass durch die Erkenntnis, dass man mit dem routinemaessigen Gebrauch des Gegenteils derselben Geld verdienen kann, auch das Management an die Traditionen beim hausinternen Poebel anknuepfen moechte.

  51. Gab es nicht in Belgien einen Fall, wo die Verlage genau deshalb geklagt hatten und nach ihrem Sieg aus dem Index geflogen sind?

  52. Die Verlage verdienen Geld mit der Werbung die neben Ihren Artikeln eingeblendet ist. Die meisten sind auch noch auf mehrere Seiten verteilt, damit noch mehr Werbung gezeigt werden kann.
    Google sollte von den Verlagen für jeden Leser der über die Google Suche zu Ihnen gebracht wird Anteile an den Werbeeinnahmen verlangen.
    Taxifahrer bekommen ja auch Provisionen von „Etablissements“ wenn er dort ortsunkundige Kunden hinbringt.
    Jetzt will der Puff Geld vom Taxifahrer weil der Fahrgast ohne das Rotlichtmillieu ja im Hotel geblieben wäre.

  53. „Da benötigen wir sicherlich noch eine GEMA für Verlage.“

    Die gibt es doch quasi. Die Firma PMG (Presse-Monitor GmbH) „übernimmt für die Verlage die Abwicklung der Lizenzgebühren für die digitale Verwendung von Presseartikeln in Pressespiegeln“.

    Gesellschafter sind konsequenterweise: „Axel Springer, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner & Jahr, Hubert Burda Media Holding, Spiegel-Verlag, Rudolf Augstein, Süddeutsche Zeitung, Verlagsgruppe Handelsblatt, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger“

    Und Kooperationen gibt es mit: „VG Wort und VG Bild-Kunst, Medienbeobachter, PR-Agenturen“

    Quelle: http://bit.ly/NateGa

    Bei denen ist quasi jede Behörde und jedes größere Unternehmen Kunde, dass Artikel in einem Newsletter oder ähnlichem verwendet. Die entsprechenden VG Wort/Bild-Kunst-Anteile werden von PMG erhoben und abgeführt.

  54. Guten Tag,

    ich habe die entsprechenden Zeilen auch gelesen und einfach nicht geglaubt, dass ein so hochrangiger Manager so uninformiert sein kann. Mir kommt das alles sehr paradox vor: Entweder, Herr Keese ist wirklich so uninformiert. Das wäre für seine Reputation verheerend, egal, wie weit er es im Leben schon gebracht hat.
    Oder, was ich eher glaube, er lügt bewusst. Dann ist es doch aber reichlich provinziell, anzunehmen, dass so eine Lüge lange Bestand haben wird. Es gibt schließlich das Internet (und so tolle Blogger wie Herrn Niggemeier et. al.). Es will mir einfach nicht in den Kopf, welche Logik hinter dieser Taktik steht…

  55. Das alles wird den Niedergang der Verlage und Printmedien nicht aufhalten. Mann kann nicht gegen die Kunden agieren. Und wenn man nunmal Müll anbietet, den so keiner mehr lesen will wird auch ein Leistungsschutzrecht nichts bringen. Ich brauch es nicht, dass alle paar Tage irgendeine Sau durch ein aufgeregtes Mediendorf getrieben wird, die einzigen die heute noch etwas als Skandal sehen sind die Medien selbst. Die Menschen sind längst abgestumpft.

  56. Ich warte drauf bis Google den großen Hebel umlegt. Google wäre bekloppt, sich nicht drauf vorzubereiten. Und technisch wird es für Google ein Leichtes, die eigene Nutzergruppe in zwei Untergruppen zu unterteilen. Schon jetzt gibt es für diejenigen, die eingeloggt sind, optimierte Suchergebnisse. Ich finde das gut, finde ich doch Suchergebnisse, die meinen Interessen und (vor allem) meinem Berufszweig entgegen kommen, selbst wenn die Suchbegriffe mal nicht ideal gewählt sind.

    Nehmen wir also diese Option und machen folgendes: Sobald die Verlage Geld wollen, erhalten die Google-Nutzer die Option, gegen ein Entgeld die Suchergebnisse der Springers und Co. einzublenden. Wer macht das? Genug Leute? Die Verlage befürchten längst (auch anhand der eigentlich nur durchwachsenen Verkaufszahlen der kostenpflichtigen Apps) , dass eine Bezahlschranke keine Alternative ist. Nicht zuletzt wurde die Lobby-Arbeit nochmals intensiviert, seit dieses Experiment nicht so zog. Google ist fein raus, denn selbst wenn es eine Verpflichtung gäbe, Suchergebnisse zu listen. Wer wird trotz marktbeherrschender Stellung Google ernsthaft verbieten können, die Kosten, die die Verlage erzwingen wollen, hinter einer Bezahlschranke den Nutzern der Suchmaschine weiterzugeben?

    Springers und Co (zumindest die, die noch für das LSR sind) wissen doch gar nicht, was da wie schnell möglich ist. Das kann nur ein Eigentor werden.

    Das zweite Eigentor wird auch kommen, wenn Springer zigfach abgemahnt wird, weil sie sich derzeit selbst permanent auf diese Kostenlos-Mentalität berufen und permanent das, was das LSR schützen werden wird, selbst mit Füßen tritt.
    Oder wenn Springer die Presseagenturen abmahnen muss, weil diese wieder „unerlaubt“ ein „Bild berichtet XYZ“ verbreiten.

    Ich sehe dem Ganzen relativ entspannt entgegen. Nicht, weil ich kein Blogger bin, sondern eher weil es a) Uneinigkeit bei den Verlagen selbst gibt und genug Verlage jetzt schon ankündigen, dass sie dennoch ihre Inhalte explizit lizenzfrei oder gar und beispielsweise CC-Lizenzen zur Verfügung stellen. Weil b) Journalisten Alternativen haben über das Internet und es immer Alternativen geben wird. Weil c) die Verlage genug Baustellen aufmachen werden, wo sie selbst angreifbar werden, weil d) man nicht ohne Konsequenzen die Hand abschlägt, die einen füttert und weil e) die Blogger sich auch sehr schnell darauf einstellen werden.

  57. Vielen Dank für den sorgfältig erstellten Artikel.

    Der Springer-Verlag kommt mir vor wie ein Obstbauer, der vom Imker auch noch Geld dafür verlangt, dass dessen Bienen die Blüten seiner Bäume bestäuben. Diese zapfen daraus zwar Nektar ab, doch ist der Vorteil für den Bauern in Form einer reichen Ernte unvergleichlich viel höher.

  58. Ob man in der Auto-Waschanlage wohl Leihgebühr für sein Auto vom Betreiber verlangen kann?

    Das Auto soll ja nur gewaschen werden, nicht aber da rumstehen.

  59. Ich bin es langsam leid.

    Nach dem (vorläufigen) aus von ACTA steht bereits INDECT 2 vor der Türe während man sich hier noch mit dem lächerlichen Leistungsschutzrecht auseinandersetzen muss.

    Das ist ja wie bei einer Hydra

    Die rücksichtslosen Beharrungskräfte der ewig gestrigen Macht- und Profiterhalter in dieser Postdemokratie wie z.B. Herr Keese erwecken in mir wenig zivilisatorische Gedanken.

    Als Judoka besinne ich mich da langsam auf die Tugend, die Kraft des Gegeners zu nützen – also ACTA, INDECT, SOPA, PIPA und LSR abnicken und umsetzen. Je schlimmer, desto besser – da rückt dann der qualitative Umschwung in greifbare Nähe.

  60. Bei uns in der IT-Branche, und nicht nur da, benutzt man gerne den Begriff Beratungsresistenz.
    Das kann unterschiedliche Gründe haben: Stolz, Dummheit, Unvermögen, mangelnde Motivation, Angst, …
    In jedem Fall ärgerlich, ganz schlimm, wenn man an den Kopf geworfen bekommt, sie haben von nichts gewusst, obwohl man es mindestens drei Mal mit dem Megafon ausgerufen hat…

  61. Eins steht klipp und klar fest und daran ist Herr Keese selbst schuld: Egal, wie die Sache ausgeht, ob es nun konkret ein Leistungsschutzrecht geben wird oder nicht, Herr Keese wird seinen Job verlieren.
    Fällt das Leistungsschutzrecht komplett weg, dann hat er mit schlichtweg versagt und ist weg.
    Sollte ein Leistungsschutzrecht kommen, wird es nie so greifen, dass es den Verlagen nutzt. Entweder sperrt Google aus oder das Recht ist so zahnlos, dass es nie greifen kann. Auch in diesem Fall könnte man feuern.
    Oder wie man so schön sagt, nach der Revolution sind die Revolutionäre überflüssig.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Verlage von Google irgendwelche Forderungen eintreiben können. Das Unternehmen wird Ihnen akribisch vorrechnen, was es mit den verlinkten Inhalten tatsächlich eingenommen hat für ihre Publikationen und dann kommt man wahrscheinlich pro Jahr auf ein paar Euro z.b. für BILD, wenn überhaupt.

  62. @60 u. a. Es ist schon richtig, dass Google selbst auch die Daten aufarbeitet um damit direkt die Kundenbedürfnisse zu befriedigen und im Endefekt davon zu profitieren. Das ist allerdings nun wiederum eine Eigenleistung Googles und nicht sehr verschieden davon, was die Verlage machen. Damit kommen wir zur nächsten interessanten Frage zum LSR. Wenn mir einmal der Auslegung folgen, dass kleinste Teile schützenswert sind, was wird dann, wenn eine Zeitung einen Halbsatz einer Exklusivmeldung einer anderen zitiert?

  63. @61 Ralf
    „Gleichzeitig bin ich von den Suchergebnissen, wie Google mich anzeigt abhängig. (wenn Google mich nicht anzeigt — mache ich keinen Umsatz — so einfach ist dies nach x Jahren Internet geworden. Yahoo, AltaVista… werden ja nicht mehr genutzt.“

    Und wessen Schuld ist das? Die von Google, weil sie mit ihrem Algorithmus die relevanteren Ergebnisse liefern? Oder von Bing, Yahoo und Co., die nichts vergleichbares auf die Beine gestellt bekommen?

    „Google entscheidet über den Erfolg einer WebSite mit nicht offengelegten Regeln. Wenn man nicht aufgenommen wird und nicht angezeigt wird — gibt es ein Unternehmen, eine Meinung halt nicht.“

    Pech gehabt. Wieso sollte irgendwer Anspruch auf Aufnahme bei einem privaten Unternehmen haben? Und warum sollte Google seinen Algo freigeben nur weil irgendwer meint (wieso eigentlich?) er hätte ein höheres Ranking verdient?

    „Müssen wir nicht dafür sorgen, dass die Information, die Meinung und die Verbreitung für alle gleich ist?“

    Nein, müssen wir ganz und gar nicht. Ich will kein „Fair Search“ und jeden Fuzzy gleichberechtigt unter den Treffern 1-10, sondern die für meine Suchbegriffe relevantesten Treffer.

    „Und erst wenn es keine alternativen mehr gibt, wird ein kostenloser Dienst von Googel langsam kostenpflichtig.“

    Und was hindert die Konkurrenz daran, die Marktlücke dann wieder kostenlos auszufüllen?

  64. Oha, spätestens bis morgen Mittag http://tinyurl.com/cwrw5pp wird uns Herr Keese die Welt, wie er sie sieht, erklären. Da muß wohl der ganze springersche Thinktank ran. Wo sind eigentlich die persönlichen Beleidigungen Niggemeiers, habe ich die übersehen? Popcorn für alle.

  65. Ich habe nicht alle 84 Kommentare gelesen, daher sei mir verziehen, falls das eine doppelte Nennung ist:

    > Dass sie das nicht tun, liegt nicht daran, dass Google ihnen diese Möglichkeit nicht bietet, wie ihr Klassensprecher Keese behauptet.

    Es sei darauf hingewiesen, dass des Klassensprechers Chef im übrigen sagt, dass Google News in den Rahmen des „normalen Zitierrechts“ falle und damit nicht vom LSR betroffen sei [1].

    [1] http://blog.fefe.de/?ts=b10f19d7
    Als wir dann zum Leistungsschutzrecht kamen, und Google News (von der Presse gerne als „der Grund für das Leistungsschutzrecht“ positioniert) mit einem nichtkommerziellen Blog verglichen, weil die ja keine Werbung einblenden bei Google News, da haben wir dann die relativ spannende Aussage gekriegt, dass Google News auch unter das normale Zitierrecht fällt und nicht betroffen wäre vom Leistungsschutzrecht, solange sie auch weiterhin keine Werbung einblenden.

  66. @83 zur Frage „Und was hindert die Konkurrenz daran, die Marktlücke dann wieder kostenlos auszufüllen?“

    Z.B. die dann bereits bestehende Verzahnung. Wer soll das denn bezahlen, denn über Jahre auf abertausend Seiten von Hand eingepflegten Dienst von Google durch einen anderen zu ersetzen? Zudem muss der kostenlose Konkurrent ersteinmal das Kapital haben, um über eine Einführungsperiode einen kostenlosen Dienst anzubieten. Schon geht die Furcht um, dass er doch Pleite gehen könnte und man dann nocheinmal aufwändig rückumstellen muss. Um es plastisch zu machen: Warum zahlen all die Leute Geld für Microsoft Word, deren Bedarf genausogut durch Libreoffice gedeckt wäre? Noch plastischer: Marktwirtschaft funktioniert nicht bzw. nur in Spezialfällen.

  67. Ich denke die Frage, warum Herr Keese dies oder jenes macht um ein Gesetzesvorhaben zu verteidigen, dass zwar einen berechtigten Kern hat, aber in der diskutierten Form jeglicher Logik spottet, ist möglicher Weise in seinen Tweeds zu finden. Wohl zu der hier diskutiertenFrage, warum er weiterhin dafür kämpft Geld für etwas zu bekommen, was ihm andere als Service umsonst anbieten, schrieb Herr Keese einst:

    Nein. Aber vor Drohungen wie „Wenn ihr nicht verschenken wollt, fliegt ihr raus“ muss man auch nicht immer gleich einknicken.

    Man gewinnt ein wenig den Eindruck, als habe sich da etwas verselbstständigt. Es geht offenbar nicht mehr um die Sache, sondern um das alte Spiel „wer knickt zu erst ein“.

    Ich kann das eigentlich nur begrüßen und will mich da gar nicht in Herrn Keeses Sorgen einmischen, die ihm entstehen werden, wenn das Gesetz durchkommt …. wenn es nicht auch für viele andere so ärgerlich wäre.

    Als Jurist kann ich nur sagen: Wenn man man sich mal die Lebensdauer solcher durchaus genialen Werke wie dem BGB anschaut, dann muss man ein wenig verzweifeln über den Rückschriftt der Gesetzgebung langfristig zu denken, umfassend zu erwägen und nachhaltig und gut formuliert zu regeln. Auch das wird – wenn es kommt – ein Gesetzesvorhaben werden, dass man ein paar Jahre später wieder ändern muss. Das prophezeie ich schon jetzt. Schöner wärs freilich, wenn es gar nicht so weit käme.

  68. noindex/nosnippet ist eine Opt-out-Lösung: wer von Google News nicht erfasst werden will, muss handeln.
    Solche Lösungen werden vom Gesetzgeber immer wieder als für den Verbraucher zumutbar erachtet – man schaue sich nur die Möglichkeit des Verkaufs von Meldedaten an. Dass so etwas für Verleger, die selber aktiv ihre Metadaten gestalten, nicht zumutbar sein soll, wirkt schon etwas albern.
    Aber mit einer Opt-in-Lösung sollte sich doch das LSR aus Sicht von Google weitgehend aushebeln lassen: freeindex, freesnippet in den Meta-Daten, und schon steht man in Google News. Wenn Springer hier aus freiem Willen die freie Indizierung und Nutzung gestattet, besteht die Lizenz, wenn nicht, dann kommen sie bei Google News nicht mehr vor.
    Da ist auch kein Standardisierungsverfahren nötig: wenn Google das einführt, dann wird das ausreichend genutzt.

  69. @Lothar 85:
    Wenn das Zitatrecht im UrhG gemeint ist, dann ist, mit Verlaub, diese Aussage falsch. Denn das Zitatrecht setzt voraus, dass man sich mit dem Zitat auseinandersetzt. Das gechieht aber bei Google-News nicht, denn da wird das (oder der?) Snippet ja nur angezeigt. Mehr nicht. Der Grund, warum Google News wohl nicht unter den bisher bekannten Vorschlag des LSR fallen würde, ist die fehlende Gewerblichkeit (keine Werbung). Sagt er ja auch am Schluss:

    „…solange sie auch weiterhin keine Werbung einblenden.“

    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

  70. @alter Jakob: Da müsstest Du schon auf einen Kommentar oder ein Urteil zum Zitatrecht linken, der §51 allein gibt zu Snippets nichts Definitives her. Von „Auseinandersetzung“ mit dem Zitat ist darin nirgends die Rede. Satz 1. spricht von „Erläuterung des Inhalts“, aber da geht es um ganze Werke in wissenschaftlichem Kontext – hier also irrelevant.

    Interessant wäre vor allem, ob der Nutzen eines Newsaggregators ein „besonderer Zweck“ ist, der die Wiedergabe „in ihrem Umfang“, der hier ja überschaubar ist, rechtfertigt. Dafür spräche, dass ein Aggregator nur Sinn hat, wenn man einen Eindruck vom Inhalt der gefundenen Artikel bekommt, den die Snippets ermöglichen, dass die Existenz von Suchmaschinen im öffentlichen Interesse liegt und vielleicht auch, dass auszugsweises Zitieren aus der Presse, um einen Überblick zu geben (Presseschau), auch bisher üblich und ok war. 2. Scheidet aus, weil die Newsübersicht automatisch generiert wird und deshalb (anders als die Software, die das macht) kein „Werk“ sein kann, und in 3. geht es um Musik.

    „Falsch“ ist an der Aussage erstmal gar nichts.

  71. @90

    Welches Gesetz greift ist doch nur wichtig, wenn gestritten wird. Hier sagt aber ein Dr. Mathias Döpfner „Google News macht alles korrekt – inkl. Snippets – und wird von uns nicht mit dem LSR belangt“, dann frage ich mich schon, was dann ein Herr Keese sich über angeblich fehlendes Opt-Out beschwert.

  72. Super Artikel. Besser kann man jemanden nicht bloßstellen :)
    Das zeigt mal wieder ganz deutlich, dass es den Verlagen doch eigentlich garnicht nur um eine Möglichkeit des Ausblendens von Snippets geht.
    Die Verlage wissen ganz genau, was Ihnen google News bringt, da wollen sie natürlich nicht drauf verzichten. Aber zusätzlich dafür noch Kohle zu bekommen wäre natürlich noch schöner. So brauch man sich ja keine Gedanken mehr um ein echtes tragfähiges Geschäftsmodell Gedanken zu machen.

    @Stefan: wann baust Du denn mal noch den google+ Button ein, damit man auch dort Werbung für solche Artikel machen kann?

  73. @86 Thorsten V

    „Z.B. die dann bereits bestehende Verzahnung. Wer soll das denn bezahlen, denn über Jahre auf abertausend Seiten von Hand eingepflegten Dienst von Google durch einen anderen zu ersetzen?“

    Weil Google also erfolgreich ist, wo andere versagten bzw. nicht mal ein Geschäftsmodell sahen, muss es bestraft werden, weil der Rest untätig blieb?

    „Um es plastisch zu machen: Warum zahlen all die Leute Geld für Microsoft Word, deren Bedarf genausogut durch Libreoffice gedeckt wäre? Noch plastischer: Marktwirtschaft funktioniert nicht bzw. nur in Spezialfällen.“

    Marktwirtschaft funktioniert NICHT, wenn Leute für Word bezahlen obwohl sie LibreOffice umsonst bekommen? Sorry, der Logik kann ich nicht folgen.

  74. Wer auf dem Kutschbock sitzt, dem gehen schon mal die Gäule durch. Im Dienste seines Arbeitsgebers steht Keese für PR, nicht für journalistische Arbeit. Die Richtung gibt der Eigentümer vor.

    Keese ist aber leider kein Einzelfall. Jasper von Altenbockum zum Beispiel bezeichnet in der FAZ das Scheitern von acta als „Sieg der Meute“: „Parlamente und Regierungen kuschen vor dem Mob. Das ist erbärmlich.“

    http://www.faz.net/aktuell/politik/harte-bretter/harte-bretter-sieg-der-meute-11810096.html

    „His master´s voice“ hatte früher nur musikalisch etwas Hündisches.

  75. „Besser kann man jemanden nicht bloßstellen :)“

    Ich bin mir nicht sicher, ob es darum geht. Oder gehen sollte.

  76. Beim Leistungsschutzrecht geht es nicht primär um Google, denn Springer und Co. wissen dass sie von einem erheblich mächtigeren Konzern wie Google ebensowenig Geld bekommen werden wie die GEMA.

    Primär geht es um ein weiteres Repressions- und Abmahninstrument für Blogger und Forenbetreiber wie „Du und Ich“, da es zusammen mit der Störerhaftung noch schwieriger wird eine interaktive Webseite rechtssicher in Deutschland zu betreiben.

    Sollte dieses Leistungsschutzrecht so verabschiedet werden, werden zum Beispiel die Nachdenkseiten dicht machen müssen, da diese primär mit Zitaten und Artikelausschnitten arbeiten welche dann abmahnbar sind.

  77. @ theo: Sehr schöne Metapher. Was man nämlich auf dem Bild kaum sieht: Die Stimme des Herrchens kommt aus dem Grammophon, das auf dem Sarg eben jenes Herrchens steht. Womit wir wieder beim „Geht sterben“ wären …

  78. @theo: Das scheint mir eher ein ungefilterter Wutausbruch als irgendwie taktisch motiviert zu sein.

    Es zeigen sich aber interessante Parallelen: Auch bei Acta haben anscheinend Befürworter mit Mut zur Paradoxie damit argumentiert, dass das Gesetzesvorhaben doch wirkungslos (!) und deshalb harmlos sei. Das taucht beim LSR ja ganz ähnlich auf, wenn Fälle angeführt werden, die schon vom Urheberrecht gedeckt sind. Das lässt tatsächlich darauf schließen, dass es Motive gibt, die nicht öffentlich verhandelt werden (sollen).

    Und dann, na ja, das Lügen: Der Widerstand gegen „Zensursula“ habe verhindern wollen, dass Kinderpornographie „gelöscht“ werde. Diese Lüge ist nicht nur alt, sondern immer noch so diffamierend wie am ersten Tag. Dagegen ist eine falsche Behauptung über Meta-Tags ziemlich harmlos.

    Und nach der Lektüre muss man Keese einfach zugute halten, dass er immer freundlich bleibt.

  79. #91 Sebastian:
    Es gibt kein Zitatrecht, dass über §51 UrhG hinaus geht. Und es geht in diesem Paragraphen auch nicht um Werke im Sinne von ganzen Büchern, sondern um Werke im Sinne des UrhG. Um das rauszufinden hätte man einfach mal in Wikipedia nachgucken können. Das ist aber wahrscheinlich schon zu viel verlangt, deshalb hier der Link:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Deutschland
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

    Dass man sich, um sich auf das Zitatrecht zu berufen, mit dem zitierten Werk auseinandersetzen soll, steht zugegebenermaßen nicht wortwörtlich so im gesetz, sondern es ergibt sich aus dem Satzteil „…sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. Der besondere Zweck ist dabei aber nicht ein Vorteil für die Öffentlichkeit (denn sonst dürfte man ja auch Musik umsonst runterladen, das wäre ja auch für alle außer die Musiker gut). Der Zweck ist vielmehr eine Beschäftigung mit dem Zitat selbst, wie eben auch die drei angeführten Beispiele zeigen (die allerdings keine vollständige Liste darstellen, siehe das Wort „insbesondere“).

    Wenn nun jemand behauptet, dass die Snippets von Google-News vom Zitatrecht gedeckt wären (war das tatsächlich auch Keese?), dann ist das nicht nur grundfalsch, sondern auch noch irreführend (was uns zur Artikelüberschrift zurück führt). Denn nicht nur dass das Auflisten der Snippets nicht vom Zitatrecht gedeckt wäre (denn es gibt keinen rechtfertigenden Zweck für die veröffentlichung einer bloßen Liste), sondern die Snippets selbst haben überhaupt keinen Anspruch auf Schutz nach dem UrhG. Denn es fehlt die vom UrhG geforderte Schöpfungshöhe der Snippets.

    Nach dem LSR jedoch sollen auch Teile von Presseerzeugnissen geschützt werden und es wird auf ein BGH-Urteil verwiesen, das schon „kleinste Tonfetzen“ als schützenswert erachtet. Damit wären die Snippets wohl erfasst, Zitattrecht hin oder her. Der einzige Grund warum Google-News das LSR nicht berührt ist die fehlende Gewerblichkeit. Das wird auch in dem letzten Satzteil „…solange sie auch weiterhin keine Werbung einblenden“ angedeutet.

  80. Keese hat (nochmal?) vor 4 Tagen deutlich auch eine Warnung an Google gerichtet: http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-axel-springer-konzern-gibt-entwarnung-fuer-wikipedia-1207-92880.html
    Also bereits vorgebaut für die vielen Ideen, Springer und Co einfach mal aus dem Index rauszuwerfen. Also dann doch die Variante, die Verlagserzeugnisse bereits bei Google hinter einer Bezahlschranke zu verstecken? Wer sollte Google verbieten, etwas, für das Google Geld bezahlen muss, hinter einer Bezahlschranke zu verstecken? Sind hier Juristen unter den Mitlesern, die das auch einmal kurz durchleuchten können? Ich denke Google dieses Modell zu verbieten, wird unmöglich sein.

    Ich würde mir nen Ast lachen und Keeses Gesicht sehen wollen, wenn morgen eine entsprechend lautende Pressemitteilung von Google rausgebracht werden würde.

  81. Sorry, wegen der Meta-Diskussion und danke für die Antwort, Stefan Niggemeier (wusste nicht, dass es beide Worte mit festgelegten Bedeutungen gibt), aber witzigerweise finde ich, dass weder „indizieren“ noch „indexieren“ laut Duden-Definition das beschreibt, um das es hier geht, nämlich „aufnehmen in eine Liste/einen Index“. German is difficult, let’s go shopping!

  82. @ S.N., Nr. 55:
    Frage: wie ist es gemeint wenn Sie schreiben:
    „Mithilfe eines Leistungsschutzrechtes sollen Suchmaschinen dazu gezwungen werden, für solche Snippets Lizenzen von den Verlagen zu erwerben — im Zweifel gegen Geld.“

    Ist das Erwerben so gemeint, dass das Erwerben der Lizenzen auch unentgeltlich sein könnte ?

  83. Das ist schon recht dämlich, weil es auch schon seit längerem bekannt ist. Der Spin ist recht offensichtlich und wurde doch vor Wochen auch schon gebracht: „Jaha, im Moment macht Google das freiwillig, aber wir wollen schon gern das Recht haben, dass die das auch müssen“. Ich verstehe sowieso nicht, wieso der Keese davon abgewichen ist – dass der Punkt jetzt auch nicht so stark ist ist klar, aber wenigstens ist er nicht unwahr.

  84. @Xub (#72):
    „Das kann nur ein Eigentor werden.“

    Er ist bereits ein „Eigentor“,
    der Springer-„Außenministor“.

  85. Ich denke man muss das so sehen das mit dem LSR so was wie die GEMA geplant ist. Und so wie die GEMA pauschal Geld für Datenträger einsammelt und dann an die Topverdiener verteilt. Wird hier halt bei Google und anderen Seiten eine Pauschalgebühr verlangt werden , die dann an die Verlage ausgezahlt wird.
    Vermutlich in der Form x% Umsatzbeteiligung und mindestens 1/10 Cent pro Nutzer. Begründet wird das dadurch da Google ja gar nicht verhindern kann das nicht doch irgendwie Verlagstexte unbezahlt in dem Index landen. Denn „nicht kommerzielle“ Blogs dürfen ja wie Keese deutlich macht, mehr mit den Texten machen. Google darf die ja dann aber eben nicht einfach so aufnehmen, denn Google ist ja gewerblich.

  86. @108:
    Es dürfte immer noch ein Unterschied sein, ob man aktiv daran beteiligt ist, dass die eigenen Inhalte auf dem Index landen oder ob man wirklich nichts dafür kann, dass Google das auf den Index tut. Dieses Paradoxon, dass man Google bereits droht, dass man nicht aus dem Index fliegt, dass man gleichzeitig Google mit einer Zwangsgebühr belegen will, weil man nicht kostenlos in dem Index sein will, wurde schon zigfach angesprochen.
    Bei der Gema beispielsweise kann ich mir durchaus aussuchen, ob ich sie bezahle. Ich kann einen ganzen Sender oder einzelne Sendungen mit freier Musik betreiben und muss die Gema dann nicht zahlen. So wie Springer das vorhat, wollen Sie Google ZWINGEN, zu bezahlen, weil sie sie auch explizit vor Delisting warnen. Das mit der Gema zu vergleichen, hinkt also etwas. Das wäre in etwa so, als würde die GEMA einen reinen Nachrichtensender dazu zwingen, Musik zu spielen obwohl er nicht will, nur um dann geld zu kassieren.

  87. @Alter Jakob: Ja, was ein Werk ist, ist definiert. Das heißt aber nicht, dass das Urheberrecht nicht zwischen Zitaten ganzer Werke („Großzitat„, vgl. hier) und auszugsweisem Zitieren („Kleinzitat„) unterscheidet wie von mir angedeutet.

    Deine Einlassung bezüglich „öffentlichem Interesse“ und Musikdownload ist Rabulistik, um nicht zu sagen Schwachsinn. Öffentliches Interesse heißt nicht: „wäre für einzelne ganz angenehm“, und öffentliches Interesse gilt auch nicht absolut gegenüber Individualrechten, sondern muss gegen sie abgewogen werden (Güterabwägung). Allein aus öffentlichem Interesse begründet sich zum Beispiel §50, der den Urheberrechtsschutz bei Werkwiedergaben im Zusammenhang mit „Tagesereignissen“ einschränkt; dazu: „Ein Tagesereignis ist jedes aktuelle Geschehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist …“ – Link.

    „Geschützt“ bedeutet nicht pauschal „tabu“, sonst gäbe es kein Zitatrecht. „Systematisch lassen sich die Schranken [des Urheberrechts] in Begrenzungen zugunsten einzelner Nutzer, der Kulturwirtschaft sowie der Allgemeinheit einteilen.“ (Wikipedia)

    Warum soll eigentlich die „Beschäftigung mit dem Zitat selbst“ ein „besonderer Zweck“ unabhängig vom öffentlichen Interesse sein? Das ergibt keinen Sinn. Es ist ein besonderer Zweck, weil es für Kultur, Wissenschaft, Kommunikation notwendig ist, und diese Notwendigkeit kann sich nur aus öffentlichem Interesse begründen.

    Schöpfungshöhe kommt ins Spiel, wenn es um die Entscheidung geht, ob ein Produkt überhaupt ein geschütztes Werk ist (wobei es auch da Ausnahmen gibt). Bei Snippets jedenfalls irrelevant, weil klar ist, dass die an sich keine Werke, sondern Auszüge (Zitate) aus Werken sind.

    Sorry, aber Du behauptest einfach wild drauflos, und der überhebliche Ton macht es nicht besser. So hat das keinen Sinn.

  88. Falsch! Wie schon erwähnt für Datenträger oder Geräte mit Speicher müssen die Händler abgaben zahlen. Bei Smartphones sind das satte 12 Euro pro Gerät!

    Darum geht es aber nicht direkt. Das Problem ist wenn ich hier im Blog was aus einer Zeitung zitiere ist das durch das Zitat recht abgedeckt. Wenn Google das aber dann in ihre Suchmaschine aufnimmt müssen Sie dafür Zahlen, denn sie haben damit dann auch Teile des original Artikels kopiert.

    Das „Internet“wird sich bedanken wenn Google von allen Seitenbetreibern verlangt Zitate und kleinste Fetzen aus Artikeln niemals zu benutzen und unter Strafandrohung auch zu verhindern das das auch keine Kommentatoren tun.

  89. OK, folgender Beitrag wird etwas länger, weil ich mich auch mal mit Keeses Antwort auseinandergesetzt hab. Aus meiner Sicht, also vor allem aus technischer Sicht für CMS-/Redaktionssysteme.

    @112: So falsch ist das nicht. Der Vergleich mit der GEMA und der Datenträger-Pauschale wäre IMHO richtig, wenn Computer-/Smartphone-Hersteller u.ä. belangt würden. Es hinkt alles etwas und die ganzen Widersprüche werden permanent umschifft. Das war bei ACTA schon so. Insofern nicht verwunderlich, dass Keese einen CDU/CSU-Beitrag lobt, der an der Acta-Kritik vollkommen vorbei geht (http://t.co/gQnjAlKu).
    Insofern verwundert es nicht, was Keese auf diesen Beitrag geantwortet hat: http://www.presseschauder.de/keine-lugen-fur-das-leistungsschutzrecht/
    Ob Stefan Niggermeier von ACAP wusste, kann er uns einmal beantworten. Als Techniker hatte ich mich schon vor geraumer Zeit mit diesen Vorschlägen auseinandergesetzt. 80% bis 90% der Anforderungen von ACAP sind Unfug. In dem Sinne Unfug, dass sie sich mit anderen Mitteln bereits heute umsetzen lassen. Insofern ist es logisch, wenn Google es ablehnt, denn Sachen, die längst offizieller Bestandteil verschiedener Protokolle sind (HTML/xHTML via W3C oder auch des HTTP-Protokolls) redundant in der robots.txt abzulegen ist in meinen Augen vollkommener Unfug.
    Was das einzige wäre, was fehlt, ist die Garantie, einen Crawler oder News-Aggregator zu erkennen, um dann programmtechnisch die richtig aufbereiteten Inhalte zu generieren. Will man beispielsweise Google die Varianta A) des Snippets unterjubeln und Bing eine andere Variante des Snippets, geht das problemlos und es ist sogar sicherer, das auf Seiten des eigenen Verlags-Webservers zu unterscheiden und nicht einfach alles dem Crawler hinzuwerfen und dann zu hoffen, dass er nichts Verbotenes mit dem Inhalt anfängt. Die weit verbreiteten Crawler lassen sich problemlos erkennen. Die „illegalen“ Crawler oder extrem unbekannten werden sich auch mit neuer Anforderung an die robots.txt letzlich nicht drum kümmern und weiter so verfahren, wie Springer das nicht will.

    Interessant ist es, zu lesen, dass er Herrn Niggermeier eine Verwässerung des Urheberrechtsgesetzes und der Lizenzbestimmungen vorwirft. Natürlich wäre es schön, eine maschinell lesbare Lizenzsprache zu haben. Ob solche Dinge von Erfolg gekrönt sind, wenn man dabei explizit die ganzen offenen Lizenzen ausklammert und sich als Lobbyist ein propritäres und für andere Dinge (meinetwegen Softwareprodukte oder unter CC stehende Lizenzen) unbrauchbares Format einfallen lässt, kann man diskutieren.

    Spannend ist der absurde Gedankenknoten, den Keese nun vollführt. Er argumentiert, dass no-snippets Befehle in die Lizenzierungssprache fällt, deswegen nichts mit dem Leistungsschutzrecht zu tun hat. Das ist in meinen Augen ein extrem interessanter weil vollkommen absurder Ansatz.
    Wenn es Instrumente gibt (und die gibt es), mit denen fast alle ACAP-Anforderungen Stand heute schon umsetzbar gemacht werden können, ist ACAP in dieser Form erst einmal überflüssig, müsste überarbeitet werden oder stark abgespeckt. Ja, den Nachfolger zu ACAP gibt es auch, aber soweit ich das bisher gesehen habe, ist er auch in weiten Teilen gleichsam Unfug. Er argumentiert dann weiter, dass no-snippets wie alles andere nur ein „An-/Aus“ bedeutet. Das ist aus technischer Sicht schlichtweg Unfug. Stand heute gibt es zig Varianten, die weit über ein pures „An/Aus“ hinausgehen.
    Man muss Keese nicht unbedingt eine Lüge unterstellen, aber man kann ihm unterstellen, dass er von der Technik oder den technischen Möglichkeiten keine Ahnung hat und sich wohl auch nie eine Beratung geben lässt. Genau das hat Stefan Niggermeier getan, ihm unterstellt, er habe keine Ahnung. Man kann nun zig Artikel folgen lassen mit immer weitergehenden Beispielen, die aufzeigen, wie man vieles von dem, was Keese fordert, bereits heute umsetzen kann und wie damit ein Hauptargument für das LSR damit hinfällig wird.

    Die Wahrheit ist einfach und das hat Keese so genial umschifft, wie es auch permanent bei ACTA umschifft wurde: Das LSR hat überhaupt nichts damit zu tun, was ständig als Argument vorgebracht wird. Das LSR soll eine gesetzlich garantierte Einnahmequelle und Zwangsgebühr sein. Nicht mehr, nicht weniger. Man will die gesetzliche Garantie, dass sich Google und Co nicht wehren können gegen Zwangsgebühren der Verlage. Den Vorwurf, wieso man einerseits Google vor De-Listing warnt und die technisch existierenden Möglichkeiten nicht ausschöpfen will, andererseits mittels Leistungsschutzrecht aber Zwangsgebühren erheben will, den räumt Keese bewusst nicht auf.

  90. Ist doch immer wieder schön wenn Leute den Mund aufmachen die gar keine Ahnung von der Materie haben über die sie da gerade sprechen ^^

  91. @#111 Sebastian:
    Grundsätzlich: Wenn jemand behauptet, etwas wäre durch das Zitatrecht gedeckt, dann geht es ausschließlich um das UrhG, in dem dieses Zitatrecht geregelt ist. Denn nur gegenüber dem UrhG greift das Zitatrecht. Dass die Schöpfungshöhe dabei nicht irrelevant sein kann ist eigentlich klar, weil das UrhG in §2 darauf abstellt. Wenn also ein Zitat selbst keine Schöpfungshöhe erreicht, dann kann dieses Zitat nicht durch das UrhG geschützt sein und darf beliebig zitiert werden, ohne dass man sich auf das Zitatrecht berufen muss. Wäre das nicht so, könnte sich jeder Journalist ganz normale Allerweltssätze, die in seinem Artikel (mit Schöpfungshöhe) stehen, von anderen vergüten lassen, die einen solchen Allerweltsatz ebenfalls verwenden. Die Snippets selbst sind idR solche Allweltszitate, die nicht schutzfähig sind. Und da gibt es auch keine „Ausnahmen“. Was keine Schöpfungshöhe hat, ist nicht vom UrhG geschützt. Genau deswegen wollen die Verlage ja ein LSR, denn das gilt auch für Teile ohne Schöpfungshöhe, wie die Snippets. Das steht z.B. explizit in deinem Link:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he#Schutz_unterhalb_der_Sch.C3.B6pfungsh.C3.B6he

    …wenn die Schwelle der Schöpfungshöhe nicht erreicht wird, kann sich ein Schutz aus verwandten Schutzrechten, den Leistungsschutzrechten ergeben

    , aber eben nicht aus dem UrhG.

    Da du mir ferner nicht glaubst, dass das Zitatrecht eine Auseinandersetzung mit dem Zitat fordert, kannst du das ebenfalls in deinen eigenen Links nachlesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts#Zitate.2C_.C2.A7_51_UrhG

    Allerdings muss das Zitat der Unterstützung oder Auseinandersetzung mit den eigenen Aussagen dienen, oder ein Mittel künstlerischer Gestaltung sein (so genannte Belegfunktion). Die Schranke wird beispielsweise überstrapaziert, wenn eine Arbeit allein dadurch erstellt wird, dass verschiedene Zitate aneinandergereiht werden.

    Eine einfache Liste von urheberrechtlich geschützten Zitaten könnte sich nicht auf das Zitatrecht berufen. Und deshalb ist die Behauptung, die Snippets wären vom Zitatrecht geschützt, schlicht falsch und irreführend. Weder ist der Inhalt der Snippets idR vom UrhG geschützt, noch könnte sich Google-News auf das Zitatrecht berufen. Und das behaupte ich nicht einfach „wild drauf los“. Mit Verlaub, die von dir verlinkten Seiten bestätigen das, was ich gesagt habe.

    Eine Frage hätte ich aber noch bezüglich dieses Zitats von Fefes Blog:

    …dass Google News auch unter das normale Zitierrecht fällt und nicht betroffen wäre vom Leistungsschutzrecht, solange sie auch weiterhin keine Werbung einblenden.

    Wenn es denn tatsächlich so wäre, dass die Snippets vom Zitatrecht gedeckt wären und deshalb vom LSR nicht betroffen wäre (denn das Zitatrecht soll ja explizit unberührt bleiben), wieso kommt dann am Schluss des Zitats die Einschränkung, „…solange sie auch weiterhin keine Werbung einblenden“? Was hat denn Werbung mit dem Zitatrecht oder dem UrhG zu tun?

    Zum LSR allgemein hat Stadler eine Kurzanalyse geschrieben, die lesenswert ist:
    http://www.internet-law.de/2012/06/kurzanalyse-des-gesetzesentwurfs-zum-leistungsschutzrecht.html

  92. man stelle sich mal folgende utopie vor: google stellt einen ehrenkodex auf, in dem festgelegt wird, dass zukünftig nur noch medien indexiert oder zitiert werden, die sich an die empfehlungen der presseräte halten. oder anders ausgedrückt: springer-erzeugnisse würden von der google-software ausgefiltert, weil sie moralisch fragwürdig sind (ich weiß, dass das eine utopie und in aller konsequenz nicht wünschenswert ist).
    aber nur mal so angenommen. als konstrukt.
    wer wäre wohl der erste, der nach einer regulierung des suchmaschinenmarktes, einer pflicht auf das anzeigen von snippets unabhängig von der quelle und einer gleichberechtigten darstellung der inhalte rufen würde?
    ein schelm, wer jetzt auf christoph keese käme.

  93. @96: wenn jemand so offensichtlich Lügen erzählt um seine Ziele durchzudrücken, dann kann man ihn meiner Meinung nach nicht oft genug bloßstellen.

  94. @98 Alberto Green: Das mit dem Sargdeckel, auf dem das Grammophon stehen soll, ist ein Gerücht, das zwar immer wieder erzählt wird, das aber als falsch und widerlegt gilt. Nicht nur, weil auf dem Bild eben kein Sarg zu sehen ist, weder in der ursprünglichen Version noch in der Fassung, die dann als Markenlabel diente. Genausogut kann das ein Möbelstück oder ein Klavier sein. Aber warum sollte jemand ein Grammophon auf einen Sarg stellen und dann noch einen Hund dazu setzen? Ich bitte Sie. Wäre das nicht ein wenig pietätlos?

  95. @Stefan, #47

    Manche Namens-Wortspiele sind wahnsinnig naheliegend. Auch deshalb möchte ich darum bitten, auf sie zu verzichten.

    Jemand, der „Palim-Palin“ titelt, muss das aber aushalten. ;)

  96. Während sich Christoph Keese über die verschütteten ACAP-Initiativen echauffiert, die wohl aus gutem Grund gescheitert sind, da sie viel Aufwand überhaupt keinem Nutzen entgegenstellten, gibt es inzwischen Weiterentwicklungen: ODRL ist ein offener Standard, XML-basiert und kann sogar Creative Commons implementieren.

    http://en.wikipedia.org/wiki/ODRL

  97. @94 Moon

    „Weil Google also erfolgreich ist, wo andere versagten bzw. nicht mal ein Geschäftsmodell sahen, muss es bestraft werden, weil der Rest untätig blieb?“

    Nein.

    „Marktwirtschaft funktioniert NICHT, wenn Leute für Word bezahlen obwohl sie LibreOffice umsonst bekommen? Sorry, der Logik kann ich nicht folgen.“

    Marktwirtschaft nimmt einen Konsumenten an, der rational mit der knappen Ressource Geld umgeht. Dem widerspricht, wenn der Konsument keinen Grund angeben kann, warum er kostenlose Alternativen verschmäht.

  98. Was nun gerade auf Word und LibreOffice (bzw. OpenOffice) nicht zutrifft. Gründe wären bspw., dass man die Rechtschreibkorrektur der freien Variante grottig findet, in der Firma auf MS gesetzt wurde und man sich nicht umgewöhnen will, etc. pp. Nur weil kostenlos nicht immer besser ist, liegt noch lange kein Marktversagen vor.

  99. „warum er kostenlose Alternativen verschmäht“

    Vielleicht weil es zwar kostenlos, aber keine Alternative ist.

    Klar: woher wissen eigentlich manche Leute so genau, was andere Leute brauchen.

  100. #100 alter Jakob
    „(denn es gibt keinen rechtfertigenden Zweck für die veröffentlichung einer bloßen Liste)“
    Nicht? Vielleicht sollten die Verlage von einem Kiosk auch Lizenzgebühren dafür verlangen, dass der Kunde schon vor dem Kauf einen Blick auf die ausliegenden Zeitungen und Zeitschriften werfen kann.

  101. #96: „Bloßstellen“ bezieht sich hier wohl eindeutig auf Keeses unterirdische Argumentation und Lobbytätigkeit in einem an die Öffentlichkeit gerichteten Blog. Niemand wühlt in seinem Privatleben herum, was dann tatsächlich höchst unerwünscht wäre.

  102. @#128 Mark:
    Supergescheiter Einwand. Hat bloß leider nichts mit dem Zitatrecht im UrhG (§51) zu tun, über das der von mir zitierte Satz handelt.

  103. @ Sheldon Lee Cooper (#122): Ich glaube nicht, dass es dem Hausherrn hier darum geht, Herrn Keeses Empfindsamkeit zu schonen, sondern darum, erstens nicht in den Ruch zu kommen, hier üble Nachrede und persönliche Beleidigungen zu tolerieren oder gar zu ermutigen (da hat man, würde ich vermuten, unter Umständen ganz schnell eine Klage am Hals), und zweitens, sich nicht auf das grottige Niveau hinabzubegeben, auf dem die Leute operieren, die „Palim-Palin“ titeln.

  104. „Marktwirtschaft nimmt einen Konsumenten an, der rational mit der knappen Ressource Geld umgeht. Dem widerspricht, wenn der Konsument keinen Grund angeben kann, warum er kostenlose Alternativen verschmäht.“

    Diese Halbseitenlähmung der Wahrnehmung ist immer wieder amüsant. Als gäbe es nur die eine Hälfte – Geld – und der rationale Umgang damit. Auf der anderen Seite steht Effektivität: Das Erreichen eines Ziels. Naheliegend also, dass die Ziele mit den kostenpflichtigen Alternativen leichter zu erreichen sind.

    Das funktioniert natürlich nur wenn man auch substantielle Qualität anbieten kann, die die Nutzer überzeugen. Die Angst der Verlage spricht in dem Zusammenhang wiederum Bände.

  105. Hier ist aber alles ziemlich „fett“ nach dem Nachtrag – da tränen mir endlich nicht mehr die Augen beim Lesen der Kommentare. Kann das nicht immer so sein?

    janar

  106. @126 Moon, @127 Petra, @134 yxn Zur Klarstellung, dieser spin-off-Diskussion, weise ich darauf hin, dass ich geschrieben hatte:

    „Dem widerspricht, wenn der Konsument keinen Grund angeben kann, warum er kostenlose Alternativen verschmäht.“

  107. @136 : Der Konsument hat Gründe. Die kostenlosen Alternativen existieren nur in Ihrer Einbildung.

  108. @ alter Jakob (#133): Da sieht man mal, wie wichtig Recherche ist. Ein Zitat bzw. einen Hinweis nicht nachgeprüft und schon blamiert. Vielleicht sollte ich so spät keine Schnellschüsse mehr schreiben…

  109. @137 Petra „Der Konsument hat Gründe.“

    Wenn er rationale Gründe hat, dann ist das eben ein solcher Fall. Das war auch der Ausgangspunkt dieses spin-off: Dass eine Entscheidung, jetzt (noch) kostenlose Googledienste zu verwenden möglicherweise aus guten Gründen nicht mehr rückgängig zu machen ist, wenn die Kostenfreiheit endet. Insbesondere kann das auch dann zutreffen, wenn es kostenlose Alternativen gibt.

  110. Die gerne vorgebrachte Behauptung, Google dürfte wegen der marktbeherrschenden Stellung die Angebote der Verlage nicht ausschließen, dürfte nicht zutreffend sein. Ebay hat in Deutschland auch eine marktbeherrschende Stellung und trotzdem ergingen schon Urteile, wonach Ebay die Nutzung untersagen durfte. Begründet wurde dies, daß es eben noch andere Verkaufsplattformen gäbe, wenngleich im Bereich Online-Auktionen die nächstgrößere Hood.de keine wirkliche Relevanz hat. Trotzdem sahen darin Gerichte keine unfaire Behandlung.

    Genauso dürfte es sich mit Google verhalten, denn es gibt ja noch Bing, Yahoo, usw. Ob die allerdings ein Interesse haben, für die lächerlichen Snippets, die oft genug auch irreführend sind, zu bezahlen, darf bezweifelt werden.

    Man kann nur hoffen, daß das LSR so schnell wie möglich beerdigt wird und mit ihm all die Lobbyisten, die wie Keese dreiste Lügen verbreiten, um die Öffentlichkeit zu manipulieren. Google erbringt bisher Leistungen für die Verlage (und generiert Traffic), ohne dafür von den Verlagen bezahlt zu werden, und nun wollen die Verlage erreichen, daß Google zwangsweise bezahlen muß, weil die Verlage die technischen Möglichkeiten nicht nutzen, ihre Angebote auszublenden. Diese Lizenz zum Gelddrucken darf nicht erteilt werden, heute nicht und auch in Zukunft nicht.

    Mir ist es egal, ob der Axel Springer Verlag deswegen pleite geht. Wenn man mitbekommt, wie man dort mit den eigenen Mitarbeitern (z.B. bei der Computerbild) und mit den urheberrechtlich geschütztem Material von Facebook- und Youtube-Nutzern umgeht, dann muß man diesem Verlag ein baldiges Ende sogar wünschen. Und was die Frankfurter Allgemeine angeht, die die Kritiker von ACTA gar pauschal als Mob beschimpft hat, würde es mich auch nicht traurig machen, wenn deren Seiten nicht mehr im Google Index auftauchen.

    Lieber ein sauberes Internet ohne Angebote von Abzocker-Verlagen als ein von den Verlagen kontrolliertes und kostenpflichtiges Internet, was das Ende der Meinungsfreiheit bedeuten würde, wenn man das Zitatrecht mit Verweis auf das LSR aushebelt.

  111. @foobar: Ich glaube die Richter meinten mit Konkurrenz zu eBay eher andere Verkaufs Plattformen wie Amazon Marketplace und all die anderen. eBay ist da nur einer von vielen und somit nicht Marktbeherrschend. Allerdings ist das Argument Google müße kostenpflichtigen Content genauso anzeigen und bezahlen wie kostenlosen wohl eine Nebelkerze. Trotzdem ist es gefährlich Springer könnte sich beliebte Suchwörter durch Artikel in denen diese vorkommen sichern und die Konkurrenz mit Abmahnungen raus ekeln. Dann gibt es demnächst nur noch Suchergebnisse mit Verlagsartikeln die dann über Werbung zu dem Produkten weiterleiten.

  112. Ich frage mich regelmäßig, ob die Befürworter eines Leistungsschutzrechtes wirklich davon ausgehen, dass Google am Ende zahlt. Natürlich wird den Verlagen durch das Leistungsschutzrecht erstmal ein neues Schwert in die Hand gegeben, das allerdings kaum schärfer als bisher ist (außer, dass die Autoren, Fotografen & Co nun noch effektiver ausgebeutet werden können); aber was würde passieren, wenn sie mit Zahlungsforderungen an Google herantreten würden?

    Google würde zunächst mögliche Konsequenzen prüfen: Die standardmäßige Auslassung von Snippets für entsprechende Verlage oder die Löschung aus dem Index sind dabei Optionen neben dem Rechtsweg.
    Sollten die Verlage zu viel Druck machen, wird Google diese Optionen vermutlich anwenden, bevor es Einnahmen an die Verlage überweist. Wenn die Verlage auf einer Indizierung/Snippetanzeige bestehen, können sie dann klagen. Selbst wenn sie Recht bekämen (was erstmal dauert) ist damit der Zahlungsanspruch noch nicht begründet. Ein Kontrahierungszwang für denjenigen, der am Ende zahlungspflichtig ist, gibt es im deutschen Recht nur extrem selten. Erneuerbare Energien fallen mir da als einziges ein. Es gibt rechtlich etliche gute Gründe, einen Indizierungsanspruch nicht mit einem Vergütungsanspruch zu verknüpfen. Ggf. über Treu und Glauben (§ 242 BGB) wegen widersprüchlichem Verhalten/dem Einwand der „unclean hands“: Wer einerseits nichts dagegen tut, dass seine Seiten indiziert werden, ja sogar aktiv die Indizierung einklagt, andererseits diese Indizierung aber als Nutzung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes verstanden wissen und darauf basierend eine Vergütung einklagen will, dürfte es schwer haben, das zu rechtfertigen.

    Wenn absehbar sein sollte, dass Google trotzdem zahlen muss (woran ich nicht glaube), kann ich mir gut vorstellen, dass Google sich technische Möglichkeiten überlegt, die Links anderweitig vollautomatisch nicht zahlungspflichtig anzuzeigen: Zur Not, in dem der Text verstümmelt angezeigt wird (etwa nur die entsprechenden Suchbegriffe).

    Ich prophezeie, dass sich das Leistungsschutzrecht am Ende als wenig effektiv gegen Google erweisen wird. Was es bringen wird: Scherereien für Anwender, die in einer Grauzone zwischen gewerblich und Privat im Netz auftreten, jede Menge ungeklärter rechtlicher Fragen, weitere Unsicherheiten für Internetnutzer und ein noch missrateneres Urheberrecht als bisher schon.

    Im Prinzip ist das Leistungsschutzrecht so, als würde man auf der Straße wahllos Schusswaffen verteilen: Mit etwas Glück nehmen alle Beschenkten sie „nur“ an und verstauen sie dann dauerhaft sicher im Safe. Mit etwas Pech ist der ein oder andere dabei, der sich die Waffe greift und damit Banken überfällt oder Amok läuft. Mir würden spontan einige Verlage einfallen, die ich in die letzte Kategorie einordnen würde.

  113. Es ist wirklich spannend, die Tweets zu beobachten. Da gibt sich Herr Keese auf der einen Seite richtig Mühe, um eben nicht auf dieses reine „nosnippets“ und „An/Aus“ reduziert zu werden. Und was macht er einigeStunden später? Im Dialog mit Frau Zypries, die durchaus provokant fragte, ob Springer aus dem Google-Index rausgeht, antwortet er wieder derart plump „Und was meinen Suie zu den An-/Aus-Schaltern“?
    Er wird mittlerweile Opfer seiner eigenen Argumentation.

    Also ich würde es sehr gerne sehen, ihn noch etwas weiter vorzuführen. Ich würde mich anbieten für ein medienwirksames technisches Experiment. Das Experiment hinsichtlich der Möglichkeiten, die der Axel Springer Verlag hat und die die gesamte Argumentationskette zu „Google ist böse, Google hat nur AN/Aus“ eindrucksvoll wiederlegt (soweit Stefan Niggermeier das sowieso noch nicht vorhat). Grundlage wäre eine News-Seite, die man natürlich auch zielgerichtet finden muss, die mehreren Suchmaschinen gelistet ist. Eine Seite, bei der man technisch basierend steuert, wie der Text hinterher aussieht, sogar mit Lizenzierungsangaben (Copyright) im Text. Sollte zu machen sein…

  114. Das Verhalten der Verlage ist noch in einer anderen Hinsicht merkwürdig. Einerseits suchen sie händeringend nach Abonnenten, andererseits verzichten sie gerne auf zahlungswillige Leser, wenn diese Auskunft darüber verlangen, wie ein Verlag zum Leistungsschutzrecht steht. Das betrifft selbst Medien jenseits des Mainstreams.

    Ein Beispiel (E-Mail von mir an die taz):

    „Ich habe mein Abo bei der Frankfurter Rundschau gekündigt, weil die FR für das geplante Leistungsschutzrecht eintritt und außerdem gegen die Tagesschau-App klagt. Das widerspricht meinen Interessen als Staatsbürger, Blogger und Nachrichten-Konsument. Ich weiß, guter Journalismus kostet Geld und würde daher gerne, obgleich das heutzutage nicht mehr unbedingt notwendig ist, ein ePaper-Abo abschließen. Die Immer-und-überall-Kostnix-Variante ist nicht mein Ding. Doch ich gebe mein Geld nur einer Zeitung, die wenigstens grob meine Interessen wahrt. Aus diesem Grund möchte ich gerne wissen, wie die taz ‚als Verlag‘ zum geplanten Leistungsschutzrecht steht und ob sie womöglich ebenfalls gegen die Tagesschau-App klagt.“

    Obgleich ich die taz zweimal angemailt habe, bekam ich keine Antwort. Nicht einmal eine höfliche Eingangsbestätigung. Bei einer anderen Zeitung erging es mir genauso. Offenbar fokussieren sich die Verlage derart aufs Leistungsschutzrecht, dass sie schon jetzt existierende Geschäftschancen verpassen.

    Meine Konsequenz: Ich werde künftig nur noch online Zeitung lesen – ganz ohne Abo. Und mit dem iPad ist das sogar in der Kneipe oder der Straßenbahn möglich.

  115. Hoffentlich verheddert sich Keese nicht in seinen ganzen ACAPs und Lichtschaltern. Ich werde das LSR ab heute liebevoll in Lichtschalterresolution umtaufen.

    All Copyists are pastards! In diesem Sinne.

  116. Bei Springer scheint man sich durchaus mit den „Möglichkeiten“ der Google-Manipulation auszukennen, wie z.B. eine Suche nach -site:welt.de Gesundheitskarte- im News-Bereich zeigt: insgesamt acht Mal an einem Tag (hier: 28. Juni) platziert man nahezu gleichlautende Meldungen (entweder per Republishing oder als abgeänderte Variante) und schiebt sich so im Tagesverlauf immer wieder an die Spitze der Ergebnisliste.

    https://www.google.de/search?aq=f&hl=de

    Verachtfacht sich damit dann später automatisch die Lizenzgebühr, Herr Keese?

  117. Keese hat damals 2009 im Carta-Interview ein paar ganz zentrale Sätze gesagt, die mir irgendwie im Kopf rumspukten:

    — SNIP —

    CARTA: Google hat darauf hingewiesen, dass man seine Inhalte sperren kann, damit sie von Suchmaschinen nicht gefunden werden. Damit hätte man doch die angesprochene Wahlmöglichkeit.

    KEESE: Diese Option besteht nur scheinbar. Rein technisch gesehen gibt es sie, doch wirtschaftlich und verlegerisch sieht die Sache anders aus. Google bekleidet besonders in Deutschland eine starke Marktposition, wozu man nur gratulieren kann, denn dahinter steht eine besonders kreative und unternehmerische Leistung. Respekt! Trotzdem darf man nicht außer Acht lassen, dass für Unternehmen in marktbeherrschenden Stellungen besondere wettbewerbsrechtliche Vorschriften gelten. Googles Einladung, sich bei Unzufriedenheit mit den Bedingungen freiwillig aus der Suche und dem Gefundenwerden zu verabschieden, ist angesichts eines Marktanteils von über 85 Prozent am Suchmarkt fast gleichbedeutend mit der Androhung weitgehender Unsichtbarkeit im Internet.

    —> http://carta.info/18839/christoph-keese-leistungsschutz-google-hamburger-erklaerung/

    — SNAP —

    Das scheint mir deutlich näher an der Realität als die Nebelkerzen-Diskussion um Snippets, Überschriften und eine erweiterte Robots.txt.

  118. Wie schnell sich die Bedingungen für den armen ausgebeutelten Springer-Verlag doch innerhalb eines Jahres verändert haben. Empfehle jedem dieses Keese-Interview von 2011, wo noch Aussagen wie „Chancen, keine Gefahr“, „hochprofitable eigene Internetgeschäfte“ und „es gibt nicht viele Internetunternehmen die so profitabel sind wie gut geführte Zeitungen, das ham wir zum Glück auch noch …“, fallen.
    Um wieviel % Profitoptimierung geht es Springer und Co. bei dem erdachten Gesetz eigentlich? 2%, 5% …?

  119. […] die Methoden des Blattes zu illustrieren. Auch Stephan Niggemeier kam bei seiner Artikelserie zu „Lügen fürs Leistungsschutzrecht“ nicht ohne umfängliche Zitate als Beleg aus. Dass für die kommende Legislaturperiode erwartet […]

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