Als die Landesmedienanstalten im vergangenen Juni eine neue Fassung ihrer Richtlinien für Gewinnspiele im Fernsehen verabschiedeten, sollte das den Anschein erwecken, dass sie den Call-TV-Veranstaltern nun schärfer auf die Finger gucken. Von der Öffentlichkeit unbemerkt blieb, dass die neuen Regeln hinter früheren Entwürfen zurück blieben. Anscheinend haben die Sender bei ihren Verhandlungen mit den Landesmedienanstalten noch Korrekturen bei den (ohnehin nicht mit irgendwelchen Sanktionen verbundenen) Richtlinien durchgesetzt.
So hatten die gerne irreführend „Medienwächter“ genannten Behördenvertreter zunächt formuliert:
Spiele, bei denen Wörter gesucht werden, sind jedenfalls dann nicht erlaubt, wenn das gesuchte Wort oder dessen Schreibweise völlig ungebräuchlich ist. Zur Bewertung ziehen die Landesmedienanstalten z.B. gängige – d.h. nicht nur in Fachkreisen gebräuchliche – Nachschlagewerke oder allgemein erhältliche Publikationen heran.
Beschlossen wurde aber stattdessen diese Variante:
Im Rahmen von Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die enthalten sind – als Print oder CD-ROM Ausgabe – in:
– allgemein zugänglichen, mehrbändigen Nachschlagewerken (z. B. Duden, Brockhaus)
und/oder
– allgemein zugänglicher, einschlägiger Fachliteratur.
Das ist nicht nur sprachlich eine Rückschritt, sondern vor allem inhaltlich — wie die (abgelehnte) Programmbeschwerde eines Zuschauers zeigt:
In der Sendung „Money Express“, die täglich auf mehreren MTV-Sendern läuft, wurden in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 2008 sieben Automarken mit „A“ gesucht. Nachdem Honda und Seat gefunden waren, taten sich die Zuschauer erstaunlich schwer. Moderator Stefan Pollak musste nach rund drei Stunden Spieldauer die restlichen fünf gesuchten Marken schließlich selbst verraten. Es handelte sich um Barré, Barosso, Germain, Darmont und Georges Irat.
Der Zuschauer beschwerte sich, dass es unmöglich gewesen sei, auf einige dieser Lösungen zu kommen, und erhielt von der zuständigen nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt LfM folgende Antwort:
(…) Informationen über diese Automarken, insbesondere hinsichtlich der Automarke BAROSSO, waren jedoch nur schwer zu recherchieren.
In ihrer diesbezüglichen Stellungnahme teilt die MTV Networks Germany GmbH mit, dass die beanstandeten Automarken GERMAIN, BAROSSO und BARRÈ in folgendem Nachschlagewerk zu finden sind:
(EDA) Enzyklopädie des Automobils. Marken, Modelle, Technik. Hrsg: Instituto Geografico de Agostini S.p.A, Novara. Übers.: Anne Faust, Doris Gottwaldm u.a., Augsburg 1989, 480 S.
In diesem Nachschlagewerk finden sich die einzelnen Automarken wie folgt:
BAROSSO: S. 55 (Novara, Italien, 1923-1924)
BARRÈ: S. 55 (Niort-Deux Sevéres, Frankreich, 1900-1930)
GERMAIN: S. 192 (Monceau-sur-Sambre, Belgien, 1897-1914)Die MTV Networks Germany GmbH konnte somit für alle Automarken, insbesondere auch für die Automarke BAROSSO, den Nachweis erbringen, dass diese tatsächlich — wenn auch teilweise nur für einen sehr kurzen Zeitraum — produziert wurden. Den Anforderungen der Nr. 3.3.3 (Gestaltung der Spielaufgaben) der GewinnSpielReg wurde entsprochen.
Es gebe somit keinen Anlass für die LfM, gegen MTV vorzugehen — „wenngleich nachvollziehbar bleibt, dass die Antwort ausschließlich einem Kreis speziell Interessierter bekannt sein dürfte“.
Ich weiß nicht, ob das Buch „Enzyklopädie des Automobils“ eine Art Standardwerk ist (für Automobil-Kenner, meine ich, für Worträtselbestücker ist es das sicher). Im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek ist es verzeichnet, aber nicht einmal die Berliner Staatsbibliothek führt es. Zu bestellen ist es offenbar nur noch über Antiquariate.
Letztlich ist das aber auch egal. Denn die Formulierung in den Gewinnspielregeln, dass die „einschlägige Fachliteratur“ „allgemein zugänglich“ sein muss, kann alles und nichts bedeuten und wurde konsequenterweise als Kriterium von der LfM in der Antwort auf die Zuschauerbeschwerde offenbar nicht einmal gewürdigt.
Die öffentlichkeitswirksam eingefügte neue Regel erweckt also den Eindruck größerer Transparenz, ist für den tatsächlichen Ablauf, die Gestaltung und die Fairness des Spiels aber folgenlos. Ich würde unterstellen, dass das kein Versehen ist.
[Disclosure: „Money Express“ wird für MTV von der Firma Callactive produziert, die in mehreren Fällen juristisch gegen mich vorgeht.]
[…] oder in allgemein zugänglicher Fachliteratur verzeichnet sein. Der Call-In-TV-Kritiker Stefan Niggemeyer meint, das könne alles und nichts bedeuten. Ist das […]
[…] genug verlinkt, oder? Nein, einen habe ich noch. Ohne Worte! Tagged with: Links « Knut […]