Ein Braunrot, aber im ganzen grau

Ich bin zwar ungefähr der letzte, der diese Grafik-Design-Animation von Loriots Eheberatungs-Sketch verlinkt. Aber sie ist so fabelhaft, dass ich unbedingt auch mein Blog damit schmücken wollte:

Loriot Eheberatung Animation from anna on Vimeo.

(Und fragen Sie mich nicht, wie das da mit dem Urheberrecht ist. Bestimmt heikel, würde ich sagen, aber eindeutig ein neues Kunstwerk, das die Mediendesign-Studentinnen Anna Schoderer und Sonja Hahn da an der FH Mainz geschaffen haben.)

18 Replies to “Ein Braunrot, aber im ganzen grau”

  1. Ein 33 Jahre alter Sketch – und besser als 99% des Drecks, der uns heutzutage als „Comedy“ verkauft werden soll.

    Da darf man eigentlich gar nicht drüber nachdenken…

  2. Mir ist aufgefallen, dass es oft verlinkt wurde, aber ich hatte es bislang immer überlesen, weil das, ähm, „Mittelbild“, das immer als Vorschau angezeigt wird, wenig ansprechend aussah. Geht halt ins braungrüngraue. Aber es ist schön geworden.

  3. Gut, ja. Aber wir wollen nicht übertreiben. Von Personen gut gespielt lacht man doch viel mehr. Jedenfalls geht’s mir so. Aber das Lachen ist natürlich nicht das Einzige.

  4. *Hust
    Auf die Gefahr hin, klugzuscheißen: Die Tatsache, dass da eindeutig ein neues Kunstwerk geschaffen wurde, hat mit dem Urheberrecht des Quellmaterials nicht besonders viel zu tun, sondern besagt lediglich, dass das neue Kunstwerk urheberrechtlich geschützt sein dürfte.

  5. @6: Stefan wollte damit vermutlich auf den Aquariums-Beitrag anspielen. Er ist vermutlich der Meinung, dass man in diesem Fall Milde walten lassen sollte, da durch das neue „Kunstwerk“ vermutlich nicht weniger, sondern mehr Loriot-CDs verkaut werden. Der Meinung bin ich im übrigen auch.

  6. Herrlich. Ich kann mich fast nicht entscheiden, welche Version die bessere ist. Also um Nuancen vielleicht–, wobei man natürlich bedenken muss, dass– Ach Vicco, und Evelyn (G.h.s.s.) sowieso… Und überhaupt…

  7. @Martin
    vermutlich…Für eine Urheberrechtsverletzung ist die Verkaufsförderung des Originalwerkes eher irrelevant.

    Ein wirklich gelungene Animation, hätte auch gerne den ganzen Sketch dauern können.
    Und hat nicht jeder anstädnige deutsche Bürger nicht die gesammelten Werke Loriots zu hause?!

  8. @Linus: Das stimmt so nicht; es gibt einen Zusammenhang. Paragraph 24 UrhG: „(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“

    vgl. die Kriterien des BGH im Urteil gegen Stefan Raab: http://www.it-recht-kanzlei.de/Hessischer-rundfunk-schlaegt-den-raab-urheberrechtsverletzung-tvtotal.html

    Ob Paragraph 24 hier zutrifft, weil das „neue Werk zu dem aus der Vorlage Entlehnten einen so großen inneren Abstand hält, dass es seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist“, kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber die Frage, ob das neue Werk eine „neue eigenschöpferische Leistung“ darstellt, ist bei der Frage nach der Zulässigkeit mit entscheidend.

    *Hust*!

  9. @9 JMK: „Ein wirklich gelungene Animation, hätte auch gerne den ganzen Sketch dauern können.“

    Den Teil mit „Meine Frau öffnet andauernd ihre Tasche und guckt hinein“ kann ich mir wirklich schwer in Linien und Balkendiagramme übersetzt vorstellen. Haben die Mädels denn noch weiter animiert? Gewisse Hinweise lassen ja darauf schließen.

  10. @10 Stefan Niggemeier

    Sie haben natürlich völlig recht. Meine (lediglich rudimentäre) Erinnerung bezog sich allerdings eher auf Paragraph 23 UrhG, in dem von einer Bearbeitung einer Vorlage ausgegangen wird, zu der man die Einwilligung des Urhebers benötigt, auch wenn aus einer Bearbeitung eine neue eigenschöpferische Leistung entsteht, die dann wiederum auch wieder urheberrechtlich geschützt ist.

    In diesem speziellen Fall kann man sicherlich darüber streiten, da aber der Originaldialog Loriots relativ unbearbeitet benutzt wird, täte ich eher ich zu 23 tendieren. Oder so.

  11. Als Kind fröhnte ich der Unsitte des Briefmarkensammelns – Tanten drängten ihre Bestände auf – Schlösser und Burgen, Heinemann und Hitler, alles wurde sortiert und mit Hilfe des Michelkatalogs, eine Art Michelin der der Markenköche, bewertet.

    Eine Marke, die es hundertfach gab, trug im Katalog ein Sternchen. Die normale Farbgebung war „hellbraungrau bis braungrau“, und war quasi nix wert. Die Variante in „hellbraungrau (Töne)“ dagegen war einiges in D-Mark wert. 20 oder 200 oder mehr noch.

    Ich habe sehr gerätselt, wie man das nun entscheiden soll, und es dämmerte mir dann auch, die Ablösetechnik: 200 Briefmarken ins lauwarme, spülihaltige Wasserbad, großzügig ausgeschnitten vom Umschlag nicht ganz optimal war, da sich die Tinte der Anschrift teils vom Umschlag löste, und als ‚Töne‘ das Farbspektrum der Marke bereicherte, nicht so sehr den Besitzer.

    Eine furchtbare Zeit- und Geldverschwendung, diese doofen Marken. Hellgraubraun, in Klammern: Töne.

    Vielleicht war es auch umgekehrt. Unklar war auch, was nun das ‚hell‘ genau meinte. In mathematischer Notation (hellgrau)-braun oder hell-(graubraun). Hinzukommt eine Farbschwäche bei mir – Grün/Rot, Rot/Braun, Grün/Braun und Blau/Violett verwechsle ich eh gerne. Aber auch farbsichtige Anverwandte konnten nicht zweifelsfrei klären, welche Farbe das nun sei. Zu mehr als ‚braun‘ ließ sich keiner hinreißen. Versager, hyperfarbsensible!

  12. Was ich besorgniserregend finde: Diese Beschreibung gibt ziemlich exakt meine Augenfarbe wieder. Ich werde das bei der Erneuerung meines Personalausweises mal ins Gespräch einfließen lassen.

  13. Macht das eigentlich was, das in meinem Personalausweis eine andere Augenfarbe steht, als in meinem Reisepass? Wobei beide nicht falsch sind, da ich Lukas‘ Augenfarbe zu haben glaube.

    Aber die Animation ist sehr schön.

  14. @15, 16: also bei mir steht aus Kinderzeiten „grau grün“ im Ausweis. Wobei mir in den letzten Jahren auch schonmal gesagt wurde, ich hätte blaue bzw. braune Augen.

    Würde mich mal interessieren, was auf dem Fahndungsplakat stünde, wenn ich als Terrorist gesucht würde.

    Aber vielleicht tendiert meine Augenfarbe auch einfach in die Richtung, die Herr Blömann zu beschreiben versucht… Nur schaumolweiß hat noch keiner gesagt.

    Sehr schöne Animation jedenfalls, das.

  15. @2:

    „Ein 33 Jahre alter Sketch – und besser als 99% des Drecks, der uns heutzutage als „Comedy” verkauft werden soll.
    Da darf man eigentlich gar nicht drüber nachdenken…“

    Er war aber vermutlich auch besser als 99% der Sachen, die damals so als lustig gemeint produziert wurden. Schon mal drüber nachgedacht?

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