So wirbt man in „TV Digital“

In der aktuellen Ausgabe von Axel Springers Programmzeitschriften-Flaggschiff „TV Digital“ findet sich folgende ganzseitige Anzeige:

Sie ist in jeder Hinsicht wie ein redaktioneller Artikel gestaltet. Mit denselben Layout-Elementen und identischen Schriftarten (Werbung links, redaktioneller Artikel rechts):

Auch die Kästen sehen exakt gleich aus (Werbung oben, Artikel unten):

Aber natürlich ist die Seite als Anzeige gekennzeichnet. Sogar mit dem Wort „anzeige“, oben auf der Seite. Aber selbst das Wort „anzeige“ ist gestaltet wie bei einem Artikel. Es ist, quasi, das Ressort:


Und jetzt nochmal für alle zum Mitlachen der entsprechende Absatz aus den bei Axel Springer angeblich geltenden Journalistischen Leitlinien (pdf):

„Anzeigen dürfen durch ihre Gestaltung — insgesamt oder durch beherrschende Komponenten — nicht den Eindruck erwecken, sie seien redaktioneller Bestandteil des Titels. Insbesondere auf eine klare Unterscheidbarkeit der Typographie ist zu achten. Im Zweifelsfall muss die Anzeige klar und in ausreichender Größe entsprechend gekennzeichnet werden.“

10 Replies to “So wirbt man in „TV Digital“”

  1. Solches Anzeigen-a-la-Content-Layout, meist ebenfalls ganzseitig, ist leider nicht Springer-spezifisch. Hab ich auch schon in einer TV-Zeitschrift eines Verlages gesehen, dessen Name wie eine bekannte Galaxie klingt.

  2. Man braucht doch nur mal in eine der vielen Computer-Zeitungen zu werfen, um mehrseitige Anzeigen zu sehen, die im Layout des Magazins gehalten sind und nur gaaanz winzig irgendwo das Wort „Anzeige“ stehen haben.

  3. Es war doch nie geplant, daß Axel Springerschen Jounalistischen Leitlinien befolgt werden. Die sind nur zum Anschauen und zum Schwadronieren, wenn mal wieder der Papst oder irgendein Präsident besucht wird.

  4. Solche Fälle gibt es seit Jahren in diversen Zeitschriften. Mir fiel das heute auch auf, aber es ist dann im Endeffekt nur die x-te Variante dieser Leserverarschung.

  5. …wobei bei Magazinen wie Stern, Spiegel, Fokus oder aber auch bei der Chip nie ganz klar wird, ob der redaktionelle Teil nicht auch schon Werbung ist. Kritische Berichterstattung ist irgendwie nicht mehr so salonfähig, in diesen harten Zeiten, da müssen wir doch alle zusammenhalten, enger zusammenrücken, die Industrie unterstützen, mehr konsumieren – sie wollen es uns doch nur leichter machen, nicht aus Versehen an uns selbst zu denken…

  6. Aber Leitlinien sind keine Gesetze, sondern Orientierungshilfen. Und der Pressekodex besagt in Richtlinie 7.1 (Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen):
    „Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen. Im Übrigen gelten die werberechtlichen Regelungen.“

    Ob die Kennzeichnung (die ja aussieht wie ein Ressort-Begriff) jetzt ausreicht um zu gewährleisten, dass die besagte Erkennbarkeit gewährleistet ist, ist sicher zu diskutieren, aber dass die Leitlinien schärfer sind als der Pressekodex hat mich schon verwundert.

    Liegt sicher daran, dass sie so selten eingehalten werden … ;-)

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