Bei „Bild“ verstehen sie nicht, wie sie vom Landgericht Köln dazu verurteilt werden konnten, Jörg Kachelmann mehrere Hunderttausend Euro Geldentschädigung zu zahlen. „Gibt nun mal Urteile, die man nicht versteht“, twitterte die stellvertretende Chefredakteurin Tanit Koch. Und: „Ganz im Ernst: Wenn ich das erklären könnte, müßten wir ja nicht in Berufung.“ Lustig.
Vielleicht hat sie nur die Pressemitteilung ihres Verlages gelesen, nach deren Lektüre man tatsächlich nicht verstehen kann, warum das Gericht Kachelmann eine Rekordsumme zugesprochen hat. Vielleicht hätten ihr ein paar Stellen aus der Urteilsbegründung beim Verstehen geholfen. Diese zum Beispiel:
[…] Der Kläger [Kachelmann] wurde durch die Berichterstattung der Beklagten [„Bild“] als gewaltaffiner und frauenverachtender Serientäter charakterisiert, der aus eigensüchtigen Motiven nicht nur mehrere Partnerinnen gleichzeitig gehabt, sondern diese auch systematisch zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse belogen haben soll. Dass eine den Kläger derart abqualifizierende Berichterstattung nicht nur eine erhebliche Prangerwirkung entfaltet und zu einer sozialen Isolation führt, sondern den Kläger zudem mit einem Makel belegt, den er trotz des Freispruchs sein Leben lang mit sich führen wird, bedarf sicherlich keiner weiteren Erörterung.
Tatsächlich stellte das Gericht fest, dass es keine konkreten Anhaltspunkte fand, dass „Bild“ „hinsichtlich der rechtswidrigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt hätte“. Ihr könne „nur der Vorwurf gemacht werden, auf einem außerordentlich schwierigen Gebiet der Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen die rechtliche Grenzziehung fahrlässig verfehlt zu haben“. Diese Zitate finden sich in der Pressemitteilung von Springer.
Allerdings belegt das Gericht äußerst detailliert, wie „Bild“ diese Grenze wieder und wieder und wieder und wieder verfehlte. Es spricht von einer „wiederholten und hartnäckigen Verletzung der Privatsphäre des Klägers“. Insgesamt 18 Mal sei Kachelmann von der „Bild“-Berichterstattung „schwerwiegend in seiner Privat- bzw. Intimsphäre verletzt“ worden. Dadurch, dass „Bild“ Kachelmanns private Kommunikation veröffentlichte, ohne dass es einen Zusammenhang zu dem Verfahren gegen ihn gab. Dadurch, dass „Bild“ „detailreich über seine vermeintlichen sexuellen Beziehungen mit diversen Frauen“ berichtete. Dadurch, dass „Bild“ „mehrfach und entgegen der Unschuldsvermutung über vermeintliche weitere sexuelle Übergriffe“ berichtete, „obschon lediglich die Aussage des vermeintlichen Opfers als vermeintliche Beweistatsache vorlag“. Und dadurch, dass „Bild“ „unter hartnäckiger Verletzung der Privatsphäre des Klägers mehrfach Fotos [veröffentlichte], die ihn als Häftling in der JVA und im Hof der Kanzlei seiner Verteidigerin zeigten, ohne dass er die Möglichkeit gehabt hätte, dieser – mitunter heimlichen – Nachstellung zu entkommen“.
Es geht, wie man an dieser Aufzählung erahnt, in diesem Prozess nur am Rande um knifflige Grenzfälle bei der Berichterstattung über ein Strafverfahren, bei dem ein Prominenter einer Vergewaltigung angeklagt wird. Um Fragen wie die, ob das, was vor Gericht verhandelt wird, in jedem Fall auch öffentlich berichtet werden darf.
Ausschlaggebend für die hohe Geldentschädigung waren viele Fälle klarer, schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Die „Bild“-Leute nahmen – wie andere Medien und insbesondere die des Burda-Verlages auch – den strafrechtlichen Vorwurf als Vorwand, alle möglichen, dafür irrelevanten Details und Behauptungen über das Privat- und Intimleben von Kachelmann öffentlich zu machen. Dass schon die Berichterstattung über Kachelmanns Festnahme, die Anschuldigungen und den Prozess sein Image nachhaltig schädigten, ist sicher richtig. Aber hier geht es um Berichte, die sich in keiner Weise mit einem irgendwie gearteten Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen – und schon gar nicht mit der Unschuldsvermutung vertragen.
Bleiben wir noch einmal kurz bei den Fotos, die „Bild“ heimlich von Kachelmann beim Hofgang im Gefängnis aufnahm und veröffentlichte. Und staunen, wie die Rechtsabteilung von „Bild“ sie laut Gericht rechtfertigt:
Hinsichtlich der Fotos des Klägers in der JVA sei sich der Kläger der Beobachtung durch Fotografen bewusst gewesen und habe es billigend in Kauf genommen, dass er während des Hofgangs fotografiert worden sei. Ferner zeigten die Fotos den Kläger im Innenhof der JVA, der vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar sei. Zudem habe die Beklagte in Ausübung ihrer „Wachhundfunktion“ aus Anlass einer jeweils neuen Entwicklung im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Kläger aufgrund eines aktuellen Berichterstattungsinteresses berichtet, so dass die Darstellung der Fotos im Zusammenhang mit dem Strafprozess gegen den Kläger, insbesondere der Untersuchungshaft in der JVA, seinem Umgang mit der wiedergewonnenen Freiheit nach Aufhebung des Haftbefehls und der Gewährung eines Prozessurlaubs in Kanada, stünde.
Das Gericht sieht darin hingegen einen Eingriff „in den Kernbereich der Privatsphäre“:
Denn der Kläger befand sich in einer Situation, in der er nicht erwarten musste, von der Presse behelligt zu werden, wobei dies vorliegend umso mehr gilt, als sich der Kläger in der betroffenen Situation nicht in einem öffentlich zugänglichen Verkehrsraum bewegte. Ein besonderes Gewicht kommt auch der Tatsache zu, dass die Beklagte die Bilder heimlich, d.h. ohne Kenntnis des Klägers und unter Ausnutzung von technischen Mitteln aufnahm.“
Die „Bild“-Zeitung habe die Fotos allein zur Befriedigung der Neugier der Öffentlichkeit veröffentlicht, obwohl sie hätte erkennen können, dass sie dadurch
den Kläger gegenüber der Öffentlichkeit als Häftling in einer Situation vorführte, in der er der Verfolgung durch die Fotografen – selbst wenn er sie wahrgenommen hätte – nur unter Aufgabe des täglichen Hofgangs hätte entkommen können, ihr mithin ausgeliefert war.
„Bild“ veröffentlichte auch rechtswidrig Textnachrichten, die Kachelmann der zeitweise bekannten Popsängerin Indira Weis schrieb (Überschrift: „Er schickte ihr 50 heiße Flirt-SMS“). Das Gericht nennt die Weitergabe und wörtliche Veröffentlichung mit allen Einzelheiten des Ausdrucks mehr als eine „bloße Indiskretion“, nämlich „eine komplexe Preisgabe der Person des Klägers an die Öffentlichkeit.“ Der „Bild“-Zeitung sei insofern
eine rücksichtslose Verfügung über die Person des Klägers vorzuwerfen. Denn der Beklagten war schon aufgrund der Umstände – der Kläger befand sich in Untersuchungshaft, das Ermittlungsverfahren dauerte an – bewusst, dass dieser keine Einwilligung zur wörtlichen Veröffentlichung der betreffenden SMS-Nachrichten erteilen würde.
„Bild“ verbreitete mehrmals Vorwürfe von anderen angeblichen Affären Kachelmanns, wonach er zum Beispiel ihnen gegenüber gewalttätig geworden sei – auch dann, wenn jeder Beweis für die Richtigkeit dieser ihn stigmatisierenden Behauptungen fehlte:
Basiert […] der Vorwurf einzig auf einer Anzeige/Aussage einer Person, gehört es zu der journalistischen Pflicht eines Presseorgans auch, die Glaubhaftigkeit derselben zu hinterfragen. Dies ist hier offenkundig nicht geschehen, obschon der Beklagten diese Pflicht hätte bekannt sein müssen. […]
Im Ergebnis bleibt der den Kläger stigmatisierende Verdacht, eine weitere Frau misshandelt zu haben, stehen, ohne dass seitens der Beklagten ausgewogen berichtet worden wäre.
„Bild“ veröffentlichte Auszüge aus privaten Emails, die „keinen über die allgemeine charakterliche Abqualifizierung des Klägers hinausgehenden Bezug zu der ihm vorgeworfenen konkreten Tat, seinen vermeintlichen Motiven, anderen angeblichen Tatvoraussetzungen oder der Bewertung seiner Schuld“ herstellten. Das Gericht schreibt:
Vor diesem Hintergrund läuft der Kläger aber Gefahr, ungeachtet der rehabilitierenden Wirkung eines Freispruches von dem Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung in den Augen einer breiten Öffentlichkeit weiterhin mit dem Makel eines charakterlich defizitären, lügnerischen und perfiden Verhaltens gegenüber Frauen gebrandmarkt zu sein, ohne dass ein über die Befriedigung der bloßen Neugier hinausreichendes Informationsinteresse erkennbar wäre.
Das Gericht räumt ein, dass das Berichterstattungsinteresse über das Strafverfahren aufgrund der Prominenz Kachelmanns und der Schwere des Vorwurfs immens gewesen sei.
Gleichwohl rechtfertigt dieses außergewöhnlich große Informationsinteresse der Öffentlichkeit […] nicht jedwede Berichterstattung, da gerade bei der Berichterstattung über das Bestehen eines Verdachts der Begehung einer Straftat durch die Medien besondere Gefahren für den jeweils Betroffenen bestehen. Denn Verdächtigungen, Gerüchte und insbesondere Berichterstattungen durch die Medien werden oft für wahr genommen, ihre später erwiesene Haltlosigkeit beseitigt den einmal entstandenen Mangel kaum und Korrekturen finden selten die gleiche Aufmerksamkeit wie die Bezichtigung, insbesondere wenn es später zu einem Freispruch unter dem Gesichtspunkt in dubio pro reo kommt. Deswegen gebietet die bis zur rechtskräftigen Verurteilung zu Gunsten des Angeklagten sprechende Unschuldsvermutung eine entsprechende Pflicht der Medien, die Stichhaltigkeit der ihr zugeleiteten Informationen unter Berücksichtigung der den Verdächtigen bei identifizierender Berichterstattung drohenden Nachteile gewissenhaft nachzugehen, und eine entsprechende Zurückhaltung, gegebenenfalls einhergehend mit einer Beschränkung auf eine ausgewogene Berichterstattung.
Die Entschädigung, die Kachelmann zugesprochen wurde, soll zum einen den ihm entstandenen (immateriellen) Schaden wieder gutmachen, andererseits aber auch abschrecken – das Gericht spricht von „Kompensationszweck“ und „Präventionsgedanken“: Durch die Höhe der Geldentschädigung solle „Bild“ „verdeutlicht werden, in Zukunft bei der Berichterstattung über vergleichbare Geschehnisse eine größere Sorgfalt und Zurückhaltung an den Tag zu legen“.
Der entstandene Schaden für Kachelmann sei aber auch immens und anhaltend:
Zum anderen ist zu beachten, dass der Kläger zumindest auch durch die seine Intim- und Privatsphäre verletzende sowie in weiten Teilen reißerische Berichterstattung der Beklagten nicht nur während des Zeitraums derselben, sondern auch in Zukunft als frauenverachtender und gewaltbereiter Wiederholungstäter stigmatisiert wurde bzw. bleiben wird, wodurch sowohl sein berufliches Wirken als auch sein Privatleben massiv beeinträchtigt wurden bzw. bleiben werden.
Die „Bild“-Zeitung hingegen meinte laut Gericht, dass „sämtliche zum Beleg einer angeblich systematischen Verletzung seiner Privatsphäre genannten Berichterstattungen harmlos seien“. Auch hätte sie ihn nicht diffamiert, „da jeweils die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund gestanden habe“. Und weiter:
Jedenfalls habe der Kläger sich durch den persönlichen Rundumschlag gegen Justiz, die Presse, das vermeintliche Opfer und die Frauenwelt in seinem Buch selbst hinreichend Genugtuung verschafft und Details zu seinem Intim- und Sexualleben preisgegeben. Es gebe deshalb keinerlei Grund, ihm zusätzlich nun auch noch eine Geldentschädigung in Millionenhöhe zuzusprechen.
In Millionenhöhe nicht, entschied das Kölner Landgericht. Aber in Höhe von 635.000 Euro.
Ich habe gerade jubiliert beim lesen. Meine ausgesprochenen Kommentare waren ungefähr diese: „Yes!“, „YES!“ und „Haha die Drecksäcke!“
Sehr geehrter Herr Kachelmann – sofern Sie diesen Beitrag lesen, herzlichen Glückwunsch! Ihr Durchhalten wird sicherlich etwas sein, wovon die Nachwelt noch etwas hat. Ein Urteil zu Ihren Gunsten in diesem Maßstab ist großartig (auch wenn ich keine Ahnung habe ob „ne gute halbe mille“ viel für Sie ist oder angemssen).
Danke für Ihren Einsatz gegen diese Art von Journalisten. (Ähhh, ich meine natürlich Werbetreiber, wie sie dies schwarz auf weiß neulich einem Gericht vorlegten: „Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen.“)
Danke. Danke. Danke.
Das Schmerzensgeld für Herrn Kachelmann ist 635.000 Euro. Eine ganzseitige Anzeige in der Einheits-Jubiläums-3.-Oktober-BILD, die an alle Haushalte in Deutschland verteilt werden soll, kostet angeblich 4,2 Millionen Euro. Ob das Kachelmann-Schmerzensgeld der Fa. Axel Springer wohl nicht wirklich arg weh tun wird?
„der zeitweise bekannten Popsängerin Indira Weis“
Hihi, die kleine Stichelei am Rande war amüsant.
Die dreiste Art von Sarkasmus bar jegweder Empathie oder Funken von Anstand im sonstigen Twitter-Feed von Tanit Koch ist davon abgesehen übelst Brechreiz erregend. Man muss wirklich eine ganz besondere Art von, äh, „Charakter“ haben und sein um bei diesem menschenverachtenden Drecksblatt zu arbeiten. „Christ, what an asshole“ wie man heutzutage gerne in Übersee sagt.
Bild will es nicht verstehen…übersieht aber gerade, dass jeder Boulevardleser längst begriffen hat, dass Bild regelmäßig zu weit geht….die Fußballfans haben es schon längst begriffen.
Im Hofgang-Zitat sind die Eckklammern irgendwie verwirrend gesetzt.
Natürlich versteht das die Bild nicht. Das ist ja leider deren tägliches Geschäft.
Blöd nur, dass noch den 635.000 oder 800.000€ nicht viel übrig bleiben werden, da Kachelmann einen Großteil der Gerichtskosten zu zahlen hat, die Anwälte waren garantiert auch nicht billig. Ich denke, für BILD hat sich das Geschäft mit dem schmutzigen Journalismus am Ende gelohnt. Das darf nicht sein. Die Pressefreiheit darf nicht eingeschränkt werden, aber wenn im wiederholten Fall dauerhaft massiv das Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wodurch eine Person für den Rest seines/ihres Lebens beruflich und privat massiv eingeschränkt wird, muss der Präventionsgedanke verstärkt werden. Meinetwegen 635.000€ Strafe direkt an Kachelmann, aber 5mio€ an gemeinnützige Organisationen.
Solange sich für die Schmierblätter das Geschäft mit den Persönlichkeitsverletzungen am Ende monetär lohnt, ist es absurd von einem Präventionsgedanken in dem Urteil zu sprechen.
Ein super Ergebnis. Witzig allerdings, dass Bild das selbst als Erfolg feiert. Erinnert mich ein kleines bisschen an Schröder in der Elefantenrunde 2005 ;-) Drücken wir Herrn Kachelmann alle die Daumen für das Berufungsverfahren…
Gisela Friedrichsen hat es m.E. in ihrem Kommentar auf den Punkt gebracht:
Wenn jemals das Wort „Lügenpresse“ einen gewissen Wahrheitsgehalt gehabt haben sollte, dann wohl hier.
http://t.co/rpd77yRoQl
Die Summe ist in der Tat ein Witz und keine Abschreckung, wenn man sich vor Augen hält, dass die Bild und Frau Schwarzer durch ihre Berichterstattung (nicht nur) das berufliche Lebenswerk von Herrn Kachelmann zerstört haben und sich daran auch noch bereichert haben. 635.000 Euro zahlt Springer aus der Portokasse. Aber immerhin ist es ein Zeichen der Justiz, dass man nicht alles durchgehen lässt. Hoffen wir mal, dass es in der nächsten Instanz genauso aussieht. Letztlich ist das aber ein schwacher Trost, solange die effektiv Verantwortlichen (Chefredaktion, Autoren) dafür nicht persönlich haftbar gemacht werden. Dass aus diesem Fall nichts gelernt wurde und nicht gelernt werden wird, zeigt die Bild ja mit ihrer Stellungnahme zu diesem Urteil.
[Nicht zur Sache, dennoch: In meinem Browser (Firefox) sind in den Zitaten aus der Urteilsbegründung die Umlaut-Doppelpunkte um einen Buchstaben nach rechts verschoben…ich nehme an, daß es sich nicht um Absicht handelt, das Urteil scheint ja recht vernünftig zu sein]
@BlueKO: „verwirrend“ im Sinne von „falsch“, ja. Danke!
@blubb: Oh, ja. Ich hoffe, das ist jetzt korrigiert.
Hoffentlich bekommt auch endlich Alice Schwarzer noch ihre Quittung.
@niggi (Bezug nehmend auf #12): Bei mir isses korrigiert.
Inwieweit unterscheiden sich die … von der BILD eigentlich noch von „News of the World“? (Ich hätte ja anstelle der „…“ das Wort „Schweine“ verwendet, aber damit würde man nur die nahr- und schmackhaften Tiere beleidigen.)
– Missachtung sozialer Verpflichtungen und herzloses Unbeteiligtsein an Gefühlen für andere
– Erhebliche Diskrepanz zwischen Verhalten und den herrschenden sozialen Normen
– Verhalten erscheint durch nachteilige Erlebnisse, einschließlich Bestrafung, nicht änderungsfähig.
– Geringe Frustrationstoleranz
– Niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges Verhalten
– Neigung, andere zu beschuldigen oder vordergründige Rationalisierungen für das Verhalten anzubieten
Ich sage jetzt mal nicht, wofür das die Definition ist. Klingt aber stark nach BILD-Redaktion, oder?
in Anbetracht der Tatsache, daß Kachelmann diesen Prozess auch noch zu bezahlen hat, ist die Summe lächerlich. Sie als Entschädigung zu bezeichnen, finde ich grotesk. Lächerlich ist die Summe auch deshalb weil sie den Ignoranten des Hetzblattes nicht weh tut und bei ihnen auch kein Umdenken auslösen wird. Bei einigen fehlt’s dafür schon am nötigen Maß Verstand, wie die Reaktion der stellvertretenden Cheftäterin zeigt.
Seit dem dieser Tage verlorenen Prozess gegen die Eyeo GmbH, Hersteller von Adblock Plus, wissen wir auch ganz offiziell von Springer selbst, daß Journalismus bei Springer ohnehin nur eine untergeordnete Rolle spielt. Da schreiben die Springer-Juristen in einem Schriftsatz an das Gericht:
„Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen.“
Was heißt das? Nun, in der Werbung geht es vorrangig um die Erzeugung von Aufmerksamkeit, das ist klar. Ohne aufmerksamkeitserzeugende Mittel wird Werbung nicht wahrgenommen. Dazu braucht es entweder viel Gebrüll oder Eye catcher. Im Falle von Bild sind das dramatisierende Geschichten, wilde Hetzkampagnen, Lügen. Und die Befriedigung niederer Instinkte. Nicht nur beim Leser.
Recherche hält da nur unnötig auf. Und weil es ohnehin vorrangig um die Vermarktung von Werbung geht, ist es auch nicht nötig, daß die Mitarbeiter über das verfügen, was einen guten Journalisten und was guten Journalismus ausmacht.
Ich finde die Entschädigungssumme schlicht und einfach einen Witz!
Dem Schmierblatt mit den grossen Buchstaben und den T****n wird das nicht weh tun, eine fette Anzeige mehr und es ist wieder gut.
5Mio wäre das Mindeste gewesen zusammen mit einer strafbewehrten Unterlassung für den Wiederholungsfall. Dieses Dreckblatt gehört in den Orkus, sonst nirgendwohin.
Dass dort nur bestimmte Charaktere arbeiten, versteht sich von selbst.
Genauso, wie für bestimmte „Sondereinheiten“ auch nur bestimmte Charaktere geeignet sind.
Zum Trüffelsuchen sind ja auch keine Kolibirs geeignet…
Ich habe die Befürchtung, dass zumindest der Geldbetrag in der höchsten Instanz gekürzt wird oder A. Springer sogar freigegesprochen wird. Der Kuchen ist leider noch nicht gegessen.
Die Urteilsbegründung ist leider immer Interpretationssache (siehe auch Cockpit-Streik: in den ersten beiden Instanzen hat Cockpit gewonnen, in der höchsten Instanz dann Lufthansa [der Richter ist Dozent der EBS Universität für Wirtschaft und Recht im Rheingau, sponsored by Lufthansa]).
Bei allen Zitaten ist das Umlaut im Firefox verschoben.
„das Gericht spricht von „Kompensationszweck“ und „Präventionsgedanken“:Durch die Höhe der Geldentschädigung solle „Bild“ „verdeutlicht werden, in Zukunft bei der Berichterstattung über vergleichbare Geschehnisse eine größere Sorgfalt und Zurückhaltung an den Tag zu legen“.“
Ich weiß nicht genau, ob ich diese Hinweise vom Gericht nicht als Verhöhnung werten soll. Wenn man sich nur mal die nackten Zahlen ansieht: Der Axel Springer Konzern hat 2014 einen Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen von knapp 500 Mio Euro gemacht. 635.000 sind davon gerade einmal .0,1 %.
Wie soll mit der lächerlichen Summe irgendetwas „verdeutlicht“ werden? Angemessen wäre da tatsächlich eine Geldentschädigung in dreistelliger Millionenhöhe, oder ersatzweise eine unfreiwillige Spende an die deutsche Flüchtlingshilfe, die „Bild“ ja so sehr am Herzen liegt.
@civichief: „in den ersten beiden Instanzen hat Cockpit gewonnen, in der höchsten Instanz dann Lufthansa [der Richter ist Dozent der EBS Universität für Wirtschaft und Recht im Rheingau, sponsored by Lufthansa]).“
.
Sie wollen damit sagen oder nur deutlich andeuten, dieser Richter ist gekauft?
Oho!
Für wen arbeiten (dozieren, halten Vorträge, sind Sachverständige, sonst irgendwas) denn die Richter und anderen Beteiligten bei den Vor-Instanzen?
@20 Klaus
Nein, ich wollte sagen, dass auch Richter nicht von Subjektivität geschützt sind und dass die höheren Instanzen mehreren unteren Instanzen widersprechen können.
Richter sind nie unabhängig, denn sie sind auch Menschen
Der Fall beweist nur wieder, was längst klar ist. „BILD“ will nicht berichten oder die Wahrheit ans Licht bringen, sondern lediglich Käufer mit Sensationen locken. Solange eine Schlagzeile genug hergibt, ist es den Verantwortlichen egal, ob sie stimmt oder nicht und ob sie irgendwelche Recht verletzt oder nicht. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass das Urteil auch nur das Geringste an den Praktiken der „BILD“-Schreiberlinge oder -Fotografiererlinge ändert. Wird ja auch alles gern konsumiert…
Medien wie die Bild oder auch bestimmte Fernsehsender sollten bei solch erheblichen Rechtsverstößen zu so hohen Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden, dass die Kosten, die sie zu tragen haben, die mithilfe der Rechtsverstöße generierten Einnahmen bei Weitem (!!) übersteigen. Zudem sollten auch die verantwortlichen Journalisten persönlich belangt werden, und zwar in einer Weise, die für den eigenen Geldbeuten ganz außerordentlich schmerzhaft ist. Solange das nicht passiert, und zwar mit rigorosester Konsequenz, werden menschenverachtende Hetz-Blätter und -Sender es immer wieder darauf ankommen lassen.
Denn wer weiß, ob das Opfer überhaupt klagt? Und wer weiß, ob man es nicht zu einem Vergleich „überreden“ kann?
Nur wenn dort, wo es zur Klage kommt und diese durchgezogen wird, der Schaden für die entsprechenden Medien ganz immens hoch ist, kann eine effektive abschreckende Wirkung zuverlässig erreicht werden. Wir brauchen (und wollen) zwar nicht jene teils unsinnig hohen Schadenserstzahlungen, wie sie teils aus den USA berichtet werden; aber zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für eindeutige und gravierende Verletzung von Persönlichkeitsrechten sollten doch so geartet sein, dass auch völlig charakterlose Journalisten das geltende Recht sehr, sehr ernst nehmen – einfach weil sie haargenau wissen, dass andernfalls mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der mit weitem Abstand größte Schaden ihnen selbst droht. Solange dies nicht der Fall ist, kann nicht gesagt werden, dass der Staat bzw. die Justiz die Persönlichkeitsrechte potentieller Medienopfer vor rechtswidrigen Verletzungen effektiv und durchgreifend schützen.
Trotzdem ist das jetzige Urteil besser als nichts; es ist hilfreich für Kachelmann und immerhin eine symbolische Ohrfeige für die Bild; und selbstgerecht und unfähig zur Selbstkritik, wie die Leute dort sind, dürfte sie auch angekommen sein.
@J.S.M.
Leider sind die Leute bei „BILD“ nicht nur selbstgerecht und unfähig zur Selbstkritik, sondern obendrein auch noch völlig schmerbefreit, die würden nicht mal eine echte Ohrfeige spüren, geschweige denn eine symbolische.
Keine Äußerung im Blatt selbst oder bei Twitter seit gestern läßt darauf schließen, dass dort irgendwas angekommen ist!
Habe heute so ein Käseblatt in meinem Briefkasten gefunden – trotz großem Aufkleber „Keine Werbung, keine kostenlosen Zeitungen …“ – Frechheit!
Heute in der Mailbox gelandet:
„Kommentar von kress-Chefredakteur Bülend Ürük:
Warum Axel Springer gegen unverschämte Entschädigungssummen kämpfen muss
Eine irrsinnige Schadenersatzsumme in Höhe von 1,5 Millionen Euro hat Jörg Kachelmann von…“ uswblablub
@schmidt123:
Man vermeidet es natürlich, das den Lesern ggb. allzu deutlich öffentlich zu kommunizieren. Trotzdem ist die Funktion des redaktionellen Umfeldes seit ewigem Gedenken schlicht Geschäftsgrundlage, sobald man es aus Verlagssicht betrachtet.
Das beschränkt sich natürlich auch keineswegs nur auf den Springer-Verlag. Logischerweise. Der Orden der sich selbst zur vorsätzlichen Armutsaskese bekennenden Betteljournalisten und umsatzkritischen Verlagskaufleute hat halt einen doch eher überschaubaren Zulauf.
Klingt despektierlich. Ist es aber nur für Heilige, die sich ihre Kalorien direkt aus der Luft extrahieren können.
@ 24: Einige der Leute dort sind nach meinem Eindruck ziemlich Narzissten, die so empfindlich bei sich selbst wie unempfindlich bei anderen sind. Insofern nehme ich schon an, dass sie sich ärgern oder „enttäuscht“ sind über die „ungerechte Welt“. Dass sie das so nicht äußern, ist ja klar. Aber gerade unter dem jetzigen Chef-Redakteur versucht Bild sich ja als ernstzunehmendes Boulevardmedium zu präsentieren (wenn es so etwas denn gibt oder geben kann), im Gegensatz zu einem unseriösen Schmierenblatt.
Dennoch ist die Strafe natürlich lächerlich (eher ist es wenn schon der moderate Prestige-Verlust, der von Bedeutung ist). Man sollte ausrechnen, was Bild in jenem Zeitraum, in dem sie über Kachelmann berichtet und dabei seine Persönlichkeitsrechte verletzt hat, umgesetzt hat, die Summe mit dem Faktor 2 multiplizieren, und dem Konzern dieses Geld dann wegnehmen (also sagen wir beispielsweise, das Bild 20 Tage lang die Rechte von Kachelmann verletzt und dabei insgesamt die Summe X umgesetzt hat; dann soll es jetzt die Summe 2X zahlen.) Die verantwortlichen Chefredakteure etc. sollten mit einem Drittel bis halben Jahresgehalt zur Kasse gebeten werden. Und wieso sollten sie eigentlich nicht auch strafrechtlich belangt werden, sofern ihr Verhalten strafrechtlich relevant ist (was es sicher ist)?
Natürlich wären vermutlich auch weitere Schritte sinnvoll, wobei die natürlich noch im Detail zu eruieren wären. Wie wäre es beispielsweise, wenn eine Zeitung in so einem (gravierenden) Fall gezwungen wird, eine offizielle Stellungnahme des Gerichts abzudrucken (sobald das Urteil rechtskräftig ist), und zwar auf den ersten zwei bis drei Seiten? Dann kann der Leser aus erster Hand erfahren, welch grandiose und seriöse Zeitung „Bild“ doch ist. Und Bild kann dann immer noch Stellung nehmen, aber dabei nicht mehr so leicht unangenehme Fakten ignorieren. Zudem sollte womöglich in den Pressekodex der eindringliche Appell aufgenommen werden, dass alle anderen Medien in so einem Fall über das Urteil, sobald es rechtskräftig ist, berichten, damit das Opfer der Hetzkampagne soweit wie möglich rehabilitiert wird und die entsprechenden Machenschaften soweit wie möglich ans Licht kommen.
Welche Maßnahmen nun auch immer angemessen sein mögen und welche vielleicht doch eher problematisch: Jedenfalls sollte erreicht werden, dass selbst die Herrschaften von Bild es sich künftig sehr gründlich überlegen, wie weit sie es treiben wollen, und ob ihr Handeln rechtskonform ist oder nicht. Für Privatleute gibt es ja auch empfindliche Strafen bzw. Strafandrohungen, die teilweise geeignet sind, die bürgerliche Existenz zu vernichten, manchmal wegen vergleichsweise geringfügiger Dinge. Umso mehr sollte dann ein Unternehmen, das das eine um das andere mal die Rechte seiner Opfer mit Füßen tritt, mit empfindlichen Strafen bedroht sein. Wenn beispielsweise manche Sender trotz gerichtlicher Verfügung, die das verbietet, dennoch eine Sendung ausstrahlen, weil die Einnahmen höher sind als die Strafzahlungen, dann besteht hier keine wirkungsvolle Abschreckung mehr. Ein Staat, der nicht fähig oder willens ist, eine große Zeitung oder einen großen Sender mit genauso viel Druck zu rechtskonformem Verhalten zu zwingen wie seine einfachen Bürger, hat damit bereits seine Bankrotterklärung unterschrieben.
„…die Beklagte in Ausübung ihrer „Wachhundfunktion“… “
Da macht ein Köter ein Häufchen und bellt deswegen.
Ich glaube, es gäbe sehr gute Gründe bei Bild & Co (wenigstens bedingten) Vorsatz bei der systematischen Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Fall Kachelmann (und vielen anderen Fällen auch) zu unterstellen. Dass sich ein Gericht bei der Frage nach einem zivilrechtlichen Schmerzensgeld- bzw. medienrechtlichen Entschädigungsanspruch auf die Feststellung von Fahrlässigkeit beschränkt, sollte nicht überraschen und schon gar nicht als Entlastung für „Bild“ gewertet werden. Wer diesen Umstand dann noch als Argument gegen das Urteil des Landgerichts in Feld führt und gerade dadurch die allgemeine Pressefreiheit bedroht sieht – wie z.B. dieser „Kress“-Mensch – zeigt endgültig, dass er nicht nur von juristischen Zusammenhängen keine Ahnung hat. Aber vermutlich geht‘s dabei in den meisten Fällen sowieso nur um eine tragfähige Schleimspur Richtung Springer-Hochhaus.
Daß die Leute bei BILD kein Verständnis für das Gerichtsurteil haben, ist klar, sie halten ihr Verhalten für völlig normal und alle, die Sitte und Anstand kennen, für verweichlichte Drückeberger.
Interessant dürfte viel mehr sein, wie die BILD-Leser diesen Fall beurteilen. Finden sie auch, daß das Verhalten der Journalisten in diesem Fall dem üblichen menschlichen Umgang in Deutschland entspricht und die Gerichtsentscheidung in der Folge absolut unverständlich ist oder merkt vielleicht zumindest ein Teil der Leser jetzt, was sie da Tag für Tag mit ihrem Beitrag am Kiosk unterstützen? Das würde die BILD am Ende vermutlich wesentlich heftiger treffen als ein paar Hunderttausender Geldstrafe.
Der Selbstreflexion der Medien würde es auch einmal sehr gut tun, wenn sie sich einmal klar machen würden, was generell durch die Berichterstattung über diesen Prozess angerichtet wurde. Es war ja nicht „nur“ Kachelmann, dessen Privatleben an die Öffentlichkeit gezogen wurde, sondern die Verlagshäuser haben sich jeweils auf eine Seite gestellt und jedes schmutzige Detail veröffentlicht.
Die Dunkelziffer an Vergewaltigungen ist in Deutschland wesentlich höher als die Verurteilungen/Prozesse deswegen, weil viele Frauen aus Scham diese schweren Verbrechen nicht zur Anzeige bringen. Und nach diesem Prozess und der Berichterstattung wird die Folge sein, dass jede Frau, die von einem Prominenten vergewaltigt oder sexuell genötigt wird, sich ganz genau überlegen wird, zur Polizei zu gehen. Und der Schaden ist dabei genauso von Bild und Schwarzer angerichtet worden wie durch die Blätter, die sich hinter Kachelmann gestellt haben. Insofern wäre es durchaus wichtig bei solchen Fällen genauso eine Form der Zurückhaltung zu entwickeln, wie man es ähnlich bei Suiziden schon tut. Das heißt ja nicht, dass nicht berichtet werden darf, aber einen Prozess auf diese Weise zu begleiten, ist ekelhaft.
(Und nochmals zur Klarstellung: Es geht nicht darum, wer in diesem Prozess der Täter oder das Opfer war, sondern um die Form der allgemeinen Berichterstattung.)
Um mal einen Fußballtrainer zu zitieren: „Wenn sie zuhause einen Nagel in die Wand schlagen, voller Überzeugung und stellen dann fest das BiLD passt nicht, dann können sie den Nagel heraus ziehen, aber das Loch bleibt.“
@32, Markus Eberle
„…Die Dunkelziffer an Vergewaltigungen ist in Deutschland wesentlich höher als die Verurteilungen/Prozesse deswegen, weil viele Frauen aus Scham diese schweren Verbrechen nicht zur Anzeige bringen. Und nach diesem Prozess und der Berichterstattung wird die Folge sein, dass jede Frau, die von einem Prominenten vergewaltigt oder sexuell genötigt wird, sich ganz genau überlegen wird, zur Polizei zu gehen….“
Da haben Sie Recht. Aber einen Punkt erwähnen Sie dabei nicht:
Die Menge an Fällen, in denen Frauen zu Unrecht Männer der Vergewaltigung oder der sexuellen Belästigung beschuldigen, ist im Verhätlnis zu den angezeigten oder verurteilten Taten noch viel höher – weil es diese Anzeigen in der Regel nicht gibt.
Ich selbst wurde von einer Frau schon mal in einer Kneipe dessen bezichtigt – Auslöser war der Streit um einen Platz (!) Am unfassbarsten aber fand ich: alle Umstehenden konnten meine Unschuld bezeugen und auch das Personal glaubte, mir, weil die Frau dort auch gelgentlich kellnerte (!) und als aggressiv bekannt war. Aber Rausschmiss der Frau aus ihrem Job? Rausschmiss wenigstens nur aus der Kneipe an diesem Abend? Dafür, dass sie mich mal eben so einer Straftat bezichtigte? Fehlanzeige. Stattdessen sagte man MIR, dass ich mich mal lieber ein bisschen weiter wegsetze „damit es nicht zu weiteren Eskalationen kommt.“
Auch darum bin ich der Hartnäckigkeit von Jörg Kachelmann dankbar. Und darum kann ich seine Formulierung vom „Opferbonus“ gegenüber Frauen nachvollziehen, die er einmal in einem Interview äußerte. Dieser Begriff wurde übrigens dann irgendwie zum „Unwort des Jahres 2012“ gekürt. Obwohl er schon von der öffentlichen Aufmerksamkeit her gar nicht zu den Begriffen passte, die dafür sonst nominiert werden. Dazu darf sich jeder seinen Teil denken.
Warum eigentlich nur der Springer-Verlag? Läuft da noch ein Verfahren gegen Burda?
@Ste: Mit Burda hat sich Kachelmann außergerichtlich geeinigt. Der Verlag hat vermutlich eine stattliche Summe gezahlt, um einen Prozess zu vermeiden. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart.
Springer kann froh sein, dass Kachelmann nicht auf die Idee kam, sie in den USA zu verklagen. Schließlich gehören auch die USA zum Vertriebsgebiet der Bild. Die dorti vertriebenen Exemplare wichen m.W. an den für das Urteil entscheidenden Stellen um kein Wort von der in Deutschland verbreiteten Ausgabe ab. US-Gerichte aber sind was 7-8 stellige Entschädigungssummen betrifft weit weniger zimperlich als die betulich, verhuschte und vor der Presse zu kuschen gewohnte Deutsche Gerichtsbarkeit.
Aber Springer hat gute Chancen es wenigstens noch auf die 7. Vorkommastelle zu bringen. Es ist ja nicht so, dass die nächste Instanz, die man anruft notwendiger Weise die letzte sein muss. Und wenn Springer es wider Erwarten bis zum EUGH treiben sollte, wird man auch dort Richter finden, deren Gefühl für symbolische Summen weit eher geschärft ist als das für läppisch 6-stellige Beträge. Ein entsprechender Rückverweis des EUGH an die dann vorhergehend letzte Deutsche Instanz, mit Verweis auf eine mindestens anzusetzende Entschädigungssumme, könnte tatsächlich einen Präzedenzfall schaffen, den sich weder Fiese Friede noch Änne, Alice oder die in Gütersloh wünschen können.
Evtl. sollte das Boulevardpack einfach vorher einmal zusammenlegen und überlegen, wie man sich das „Schweigen des Kachelmann“ erkaufen könnte.
@ 10 Strafrechtler
Nett ist auch dieser Teil
„Setzen die Obergerichte womöglich darauf, der Kläger werde schon irgendwann mürbe werden und aufgeben?
Da sind sie an den Falschen geraten. Denn die Verletzungen, die auch die Justiz Kachelmann zugefügt hat, heilen nicht. …
Menschen, denen ihr „gutes Recht“ versagt blieb, entwickeln sich oft zu Querulanten und gehen ihrer Umwelt auf die Nerven, was ihr Unglück noch steigert.“
Man könnte es auch anders sagen: da hatte ein Querulant mal das Geld, von Anfang an konsequent vorzugehen. Da wurde nichts versäumt und jede juristische Möglichkeit genutzt. Wer fünfstellige Summen locker machen kann, kann die Justiz schon mal zwingen, so zu funktionieren, wie sie das soll, der Plebs muss sich mit irgendeiner hingeworfenen Einstellung oder einem Deal begnügen.
@Hans. nona , jjpreston, Dieter wondrazil u.a.: ich kann viele Gefühlsregungen nachvollziehen, aber wir sollten im Forum selbst darauf achten, dass wir uns beim Gebrauch des (Schmäh-) Vokabulars nicht auf die Ebene derer begeben, die wir hier kritisieren;-)
[…] Jörg Kachelmann hat eine Rekord-Schadensersatz-Summe gegen den Axel-Springer-Verlag erstritten. Selbst diese Rekordsumme ist noch viel zu niedrig. Gisela Friedrichsen kommentiert das ebenso sachlich wie gut. Und Stefan Niggemeier schrieb auch etwas dazu. […]
zur Entschädigungszahlung: ha-haah! (Ist vllt. noch zu billig, aber trotzdem)
zu
„…nach diesem Prozess und der Berichterstattung wird die Folge sein, dass jede Frau, die von einem Prominenten vergewaltigt oder genötigt wird, sich ganz genau überlegen wird…“, DAS wurde schon öfter spekuliert, auch in Bezug auf Opfer nicht-prominenter Vergewaltiger.
Kann sein. Genausogut, wie manche Leute nach dem Germanwings-Absturz genau überlegen, ob sie nochmal irgendwohinfliegen.
Dass das aber immer wieder wiederholt wird, ärgert mich aber trotzdem.
Im Vergleich zur sonstigen Überwindung, die das wohl kostet, kann die Kachelmannberichterstattung mMn da nämlich nicht viel ausmachen:
1. die Nebenklägerin wurde von den Medien sehr in Ruhe gelassen (Frau Schwarzer bat sie wohl um Korrekturlesen, aber sonst?)
2. Gericht und Staatsanwaltschaft scheinen ihr ebenfalls nicht mit unfairen Hürden an Ungläubigkeit begegnet zu sein.
3. in anderen Zusammenhängen wurde damit suggeriert: „Wenn selbst (woher dieses „selbst“ wohl kommt, mag jede/r für sich selbst ausmachen) Kachelmann frei kommt, dann Dein Vergewaltiger doch erst recht!“ – das ist insofern Blödsinn, als dass die Beweislage in anderen Fällen doch deutlich mehr zu Lasten des Angeklagten verschoben sein kann. Solche Behauptungen und Andeutungen entmutigen also Opfer doch viel mehr, als die eigentliche Berichterstattung. Diese Suggestion hängt natürlich schon ein bisschen mit der „Täterdämonisierung“ zusammen, aber technisch gesehen hat BILD nie behauptet, besagte SMSe bspw. wären Beweise für Kachelmanns Schuld.
4. manchmal klingt dabei auch die Klage an, dass doch tatsächlich ein Vergewaltigungsfall mit einem Freispruch endet. Ja, sollen die Richter jetzt pauschal einfach jeden mutmaßlichen Vergewaltiger verurteilen? Oder reichen 95%? Dergleichen Richterschelte ist aber i.d.R. zu verklausuliert, um Schmerzensgeld auszulösen.
Die Konsequenz wäre meines Erachtens, weniger von prozessfremden Krimskrams zu berichten, sondern mehr von den eigentlichen Prozessen. Wie funktionieren die? Wie werden Vergewaltiger überführt? Wie schlimm oder nicht sind Untersuchung und Prozess für die Opfer?
Mal öfter eine Nebenklägerin zu interviewen, könnte andere Opfer doch viel besser ermutigen.
@ThorstenV (# 38):
Der Teil ist nicht nett, sondern Quatsch, weil es – jedenfalls in diesem Fall – überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass das Oberlandesgericht die Sache besonders verzögert – schon gar nicht, um Herrn Kachelmann zu zermürben und ihn zur Aufgabe zu bringen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. ist im Januar 2014 eingelegt worden, die Begründung dürfte dann im März gefolgt sein. Mit den üblichen Stellungnahmefristen und Fristverlängerungen zieht sich mitunter schon der Wechsel von Schriftsätzen über Monate hin. Im Juni 2014 hat das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen. Das daraufhin in Auftrag gegebene Gutachten wurde im Juli 2015 erstattet. Ob das für die Beweisfrage lange ist, kann ich nicht beurteilen, jedenfalls aber wäre eine solche Verzögerung nicht dem Gericht anzulasten. Jetzt haben die Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Dann wird es irgendwann eine mündliche Verhandlung geben. Es ist überhaupt nicht erkennbar, dass das Oberlandesgericht sich hier außergewöhnlich viel Zeit lassen würde.
Und ganz abstrakt ist mir kein Fall bekannt, in dem ein Berufungsgericht die Sache bewusst verschleppt hat mit dem Ziel, den Berufungskläger zur Aufgabe zu zwingen. Wie soll das auch gehen? Die Kosten sind doch mit der Einlegung der Berufung entstanden. Teurer wird es durch bloßes Abwarten nicht mehr.
@25 dflas:
…ich auch, trotz eindeutigen Hinweises auf der Kastenklappe mit einem „Bildblog“-Sticker.
Der Müll ist dann im nächsterreicbaren Briefkasten der Deutschen Post gelandet.
Meinen Zusteller allerdings werde ich mir nochmal zur Brust nehmen, v.wg. Leseschwäche.
Schönes WE
Hallo in die Runde erst mal. Ich les‘ schon eine Weile mit und wollte jetzt auch mal in die Diskussion einsteigen, weil Teile von Mycrofts Kommentar bei mir ein ungutes Gefühl hinterlassen.
@Mycroft: So mal eben in einem Satz eine Vergewaltigung mit einem Massenmord gleichzusetzen, wird wahrscheinlich keinem von beiden Ereignissen gerecht.
Punkt 4 von Dir berührt leider nicht die Realität. Ich wünschte es wäre, wie Du das hier andeutest, aber das Gegenteil ist der Fall. Eine Untersuchung von Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen hat ergeben, dass 2012 in gerade mal 8,4% aller angezeigten Vergewaltigungen zu einer Verurteilung gekommen ist (Quelle -> http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-04/studie-vergewaltigung-anzeige-verurteilung). Die Annahme, dass eine Vergewaltigungsanzeige zu einer Verurteilung – insbesondere in der von Dir vorgeschlagenen Höhe von 95% – ist mit diesen Zahlen nicht vereinbar.
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass die Betroffenen sexualisierter Gewalt ihr restliches Leben mit den Auswirkungen der Tat zu kämpfen haben werden.
Auch die Infragestellung der Auswirkungen gerade dieses vieldiskutierten Gerichtsfalls auf die Wahrnehmung von möglichen Opfern sexualisierter Gewalt, wirkt auf mich wie eine Verharmlosung. Sexualisierte Gewalt wird mMn ebenso wenig in einem kontextlosen Raum vollzogen wie eine mögliche Anzeige. Natürlich lässt sich der Einfluss nicht in Zahlen messen, aber das heißt ja nicht, dass es keinen Einfluss gibt.
Und dann noch zu dem letzten Vorschlag, dass doch mehr über die eigentlichen Prozesse berichtet werden sollte. Da ich ehrenamtlich in einem Projekt zur Prävention und einer Anlaufstelle zur sexualisierten Gewalt tätig bin, kann ich aus meiner Perspektive heraus nur sagen, dass es gut ist, dass das Vorgehen der Prozessbeteiligten nicht näher beschrieben wird. Tatsächlich glaube ich, dass dann noch viel weniger Fälle sexualisierter Gewalt zur Anzeige gebracht werden würden. Es sind ja nicht nur die Verteidiger, die sich in zynischer und Alles anzweifelnder Form der Person, die eine Anzeige gemacht hat, nähern (besonders eindringlich hier -> http://www.taz.de/!5124648/ beschrieben). Es sind auch noch die Polizeibeamt_innen und Richter_innen. Wo bei weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt möglicherweise noch der vielbeschworene (aber eigentlich komplett überbewertete) Opferbonus vorhanden sein kann, fehlt dieser bei männlichen Betroffenen ganz und gar.
[…] Ein lebenslanger Makel: Warum Springer Kachelmann 635.000 Euro zahlen soll Stefan Niggemeier | Ein lebenslanger Makel: Warum Springer Kachelmann 635.000 Euro zahlen soll […]
@33, Harald Eisen,an: Schöne Metapher, wer ist der Urheber?
@I.nutzer ( #44):
Sie schreiben:
„Eine Untersuchung von Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen hat ergeben, dass 2012 in gerade mal 8,4% aller angezeigten Vergewaltigungen zu einer Verurteilung gekommen ist.“
Das ist so nicht richtig. Korrekt muss man formulieren, dass 8,4% der wegen des Verdachts einer Sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung geführten polizeilichen Ermittlungsverfahren mit der Verurteilung eines ermittelten Tatverdächtigen geendet sind. Das ist etwas völlig anderes.
Und dennoch lässt sich aus dieser Zahl weder schließen, dass in den übrigen 91,4% der geführten Ermittlungsverfahren ein Vergewaltiger ungestraft davongekommen ist, noch dass diese auf vorsätzlichen Falschbeschuldigungen beruhten.
Es sei etwa daran erinnert, das Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung Offizialdelikte sind, dass heißt Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet sind, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen, sobald sie auf irgendeinem Weg von der Möglichkeit Kenntnis erhalten, dass eine eine solche Tat begangen worden sein könnte.
Ausgangspunkt eines Ermittlungsverfahrens muss dabei gar nicht die Anzeige einer mutmaßlich geschädigten Person sein, sondern kann ebenso einfach ein Irrtum, Missverständnis, Gerücht, Mutmaßung einer dritten Person x. ä. gewesen sein.
Besonders zu bedenken ist auch, dass vielen sicherlich wohlmeinenden Menschen der Unterschied zwischen einer Sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB) einer-, sowie einem Fall einer Nötigung zu einer sexuellen Handlung (§ 240 StGB) oder ganz einfach einem moralisch fragwürdigen bis verwerflichen, strafrechtlich jedoch irrelevanten, auf die Bestimmung eines anderen zu sexuellen Handlungen gerichteten Handelns andererseits, unbekannt bzw. jedenfalls unklar ist.
Insbesondere letztgenannten Umstand sollte man auch bei der Rezeption sozialwissenschaftlicher Dunkelfeldstudien zu Sexualstraftaten stets im Hinterkopf behalten: Nicht jeder Proband einer solchen Studie, der dem Untersuchenden von einer seines guten Glaubens erlittenen, aber nicht angezeigten Sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung berichtet, ist auch wirklich Opfer einer solchen Straftat geworden.
Wer meint, das Schmerzensgeld sei noch zu gering, der möge einmal googeln, was etwa für Körperverletzungen ausgeurteilt wird. Einen Betrag von 635.000,00 Euro gibt’s für Opfer beispielsweise eines ärztlichen Kunstfehlers oder einer Gewaltstraftat allenfalls, wenn schwerste Verletzungen mit Folgeschäden vorliegen. Wenn es danach geht, bekommen diese Menschen entweder deutlich zu wenig oder Kachelmann viel zu viel.
@ Sibirischer Tiger: Mir ist die Unterscheidung, die hier aufgemacht wird unklar. Natürlich ist eine Anzeige keine Verurteilung und ein Verdacht muss überprüft werden, aber ich kann die Kritik gerne an die Zeit weitergeben. Der von mir geschriebene Satz steht mehr oder weniger genauso in unteren Überschrift des Artikels.
Und selbstverständlich kann die Anzeige von einem Dritten aufgrund eines Irrtums, Missverständnisses etc. erfolgt sein. Aber wieviel Prozent soll das denn ausmachen? Bereits 2 – 5% fände ich persönlich hier bereits eine sehr hohe Quote.
Die Studie, auf die im Zeit-Artikel hingewiesen wird, war auch keine Dunkelfeldstudie. Da gab es keine Probanden. Da wurde einfach nach der Anzahl der Anzeigen und den Verurteilungen geschaut. Fertig. Die Dunkelfeldstudien zu diesem Thema sind noch um einiges Beunruhigender. Eine solche Studie ist bspw. hier -> https://www.frauen-gegen-gewalt.de/tl_files/downloads/sonstiges/Streitsache_Sexualdelikte_Zahlen_und_Fakten_b.pdf <- zu finden. In dieser Studie findet sich auch eine Prozentangabe zu Falschbeschuldigungen, diese lag im untersuchten Zeitraum (2001 – 2006) bei 3%.
Bei dem Abschlusssatz bekomme ich richtig Bauchschmerzen. Auch hier stellt sich mir die Frage wie hoch der prozentuale Anteil der "Irrtümer" veranschlagt werden soll.
@emden09:
….den Anwälten H.Kachelmanns sei unterstellt dass sie wissen, welches Wagnis das wäre.
Schlicht nicht berechenbar wg. der obszönen Justiz in US
@I.nutzer (#48)
Mein Beitrag sollte weder eine persönliche Kritik an Ihnen, noch am Verfasser des ZEIT-Artikels sein, aus dem Sie zitiert haben. Es ging mir einfach nur darum, die von Ihnen aus diesem zitierten Zahlen ins rechte Licht zu rücken:
Wie ich bereits schrieb, bedeutet der Abschluss von 8,4% der wegen Sexueller Nötigung oder Vergewaltigung geführten Ermittlungsverfahren nicht, dass im Umkehrschluss 91,6% der angezeigten Vergewaltigungen ungesühnt blieben – genau das versucht der Artikel, aus welchem Sie zitiert haben, aber zu suggerieren. (Zitat: „Vor 20 Jahren hätten 21,6 Prozent der Frauen, die eine Anzeige erstattet hatten, die Verurteilung des Täters erlebt – 2012 seien es nur noch 8,4 Prozent gewesen, sagte Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen.)
Tatsächlich besagt diese Zahl nur, dass in 8,4% der wegen des Verdachts einer Sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung geführten Ermittlungsverfahren ein Verdächtiger zweifelsfrei dieser Tat überführt werden konnte.
Warum die übrigen Verfahren einen anderen Ausgang genommen haben, weiß man nicht, und es wird sich auch nicht mit letzter Gewissheit feststellen lassen.
Der Verfasser des ZEIT-Artikels hingegen führt dies – seinerseits gestützt auf Äußerungen des Kriminologen Christian Pfeiffer – nahezu ausschließlich auf Defizite in der Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften zurück.
Das wiederum ist ebenso unzulässig vereinfachend wie andersherum die mitunter vertretene These, die Mehrheit der Strafanzeigen wegen Sexueller Nötigung oder Vergewaltigung beruhten auf wissentlichen und willentlichen Falschbeschuldigungen.
Und auch eine in methodisch problematischer Weise ermittelte Dunkelziffer kommt am Schluss dieses Artikels noch vor: „In der Europäischen Union hat jede dritte Frau nach Erkenntnissen der EU-Grundrechte-Agentur seit ihrer Jugend schon körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt.“
Hier werden zunächst Körperverletzungs- und Sexualdelikte miteinander vermengt, was das betrachtete Problem bereits erheblich verwässert.
Ferner geht aus dem weiteren Artikel, auf welchen an dieser Stelle verwiesen wird hervor, dass in dieser Statistik auch von Probandinnen berichtete Vorfälle als „sexuelle Gewalt“ gewertet werden, die nach deutschem Recht keine Sexualstraftaten sind – sondern etwa „einfache“ Nötigungen, verbale oder tätliche Beleidigungen, oder gar nur strafrechtlich tatbestandslose Takt- und Geschmacklosigkeiten.
Um genau diese Unklarheiten und methodischen Unsauberkeiten, die leider vielen Statistiken zu Grunde liegen, die später in Diskussionen über Sexualstraftaten als Belege zitiert werden, ging es mir.
Wir leben in einer ver-rückten Welten. Das Urteil ist ein Belegt dafür – Mein erster Gedanke – Die Bild ist günstig dabei weg gekommen, wenn das OLG das Urteil bestätig, zahlt sie das aus der Protokasse.
Jörg Kachelmanns Freispruch hat ihn vor Gefängnis bewahrt, aber seine gesellschaftliche Ächtung kennt kein Pardon. Jörg Kachelmann ist nur einer von vielen Männern in Deutschland, die durch fahrlässige Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft, nach falscher Verdächtigungen lebenslänglich Ächtung erfahren – Ich denke an den Lehrer in Hessen, der 5 Jahr unschuldig im Gefängnis saß. Die Entschuldigung der deutschen Justiz hat seine Mutter, die ihn überlebte, entgegengenommen.
Solche Anschuldigungen zerstören Persönlichkeiten. Wie sehr kann man an Jörg Kachelmann erleben – Der Mann ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Weil er die Hauptschuldigen, die Staatsanwaltschaft in Mannheim nicht attackieren kann, lenkt er all seinen Kampf auf die Medien und die Bild macht sich noch über seinen Kampf lustig, mit den Mitteln des Presserechtes – Hier findet ein ungleicher Kampf statt. Während die Bild in Millionenauflage das Urteil verhöhnen kann, bleibt Kachelmann nur die Rolle des Zuschauers, der nur reagieren kann. Sein Tweet ist nachvollziehbar, aber eine Rehabilitierung erfährt er dadurch auch nicht.
Die Bild setzt ihren Feldzug gegen Jörg Kachelmann fort, sie hat wirklich nichts gelernt. Die Skrupellosigkeit der BILD ist unerträglich, wenn es wirklich dunkle Deutschland gibt, dann findet man das im Springerhaus in Berlin.
Sowenig ich mir amerikanische Rechtsverhältnisse wünsche, aber eine Strafe im zweistelligen Millionenbetrag wäre angemessen.
Das aktuelle Beispiel belegt die Notwendigkeit einer kritischen BILD Beobachtung. #bildwatch
ein lesenswerter Kommentar zum Urteil
http://meedia.de/2015/09/30/die-verlorene-ehre-des-joerg-kachelmann-und-welche-rolle-die-medien-dabei-nicht-spielten/ via Henning Müller, Strafrechtler https://twitter.com/HenningEMueller
@ Sibirischer Tiger: Sorry, wenn mein Post angepisst rübergekommen sein sollte, das war nicht intendiert. Ich hatte auch zuvor keine persönliche Kritik an mir wahrgenommen.
Der Zeit-Artikel vergleicht zwei Zahlen miteinander einmal die 21,6% der Verurteilungen von 1992 und die 8,4% 2012. Da ist doch unzweifelhaft etwas in den 20 Jahren passiert. Jetzt stellt sich die Frage nach einer Begründung für diese wirklich stark gesunkene Zahl (Wenn diese Zahlen auf ein gesellschaftlich nicht so stark umkämpftes Feld wie sexualisierte Gewalt übertragen werden würde, wird der Sprung, der hier stattfand vielleicht auch deutlicher. Wenn bspw. die Arbeitslosenzahlen eines Landes innerhalb von 20 Jahren in diesem Umfang fallen – ohne Eingriffe von Seiten des Gesetzgebers -, dann könnte von einer Erfolgsgeschichte o.Ä. gesprochen werden). Die einzige beispielhaft genannte Begründung für diese veränderten Zahlen innerhalb des Artikels ist, dass die Arbeitsbelastung von Polizei und Staatsanwaltschaften in einem hohen Maße zugenommen hat und dies selbstverständlich Auswirkungen auf die Ermittlungsarbeit hat. Da sehe ich persönlich jetzt auch erst mal kein Defizit der Ermittlungstätigkeit. Trotz der strukturellen Kritik, die durchaus geübt werden kann und mMn berechtigt ist, bin allerdings guten Glaubens und würde davon ausgehen, dass ein Sinken der Arbeitsbelastung auch wieder zu einem Anstieg der Verurteilungen auf diesem (und vielen anderen [Stichwort: Steuerfahndung]) Gebieten führen könnte.
Vollste Zustimmung meinerseits zu den Ausführungen zur unzulässigen Vermischung von körperlicher und sexualisierter Gewalt. Wenn die Zahlen der Studie getrennt voneinander betrachtet werden, dann steigt der Anteil der Frauen in der EU, die angeben sexualisierte Gewalt erfahren zu haben, auf 45 – 55% (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-03/gewalt-frauen-eu-studie).
Dass nicht jede sexualisierte Gewalt eine Sexualstraftat ist, ist mMn auch unstrittig. Dementsprechend taucht auch nicht jeder Vorfall in den Statistiken zu Sexualstraftaten auf. Ich würde in diesem Kontext allerdings weder von Unklarheiten noch von methodischen Unsauberkeiten sprechen. Es sind einfach unterschiedliche zugrunde liegende Definitionen, die (zumindest in den Studien, die mir so unter die Augen gekommen sind) auch immer thematisiert werden. Das ist ja innerhalb der Forschung kein Geheimnis oder etwas, das es zu verbergen gilt. Das soll jetzt aber auch keinesfalls bedeuten, dass ich jede Studie zu dem Thema gelungen finde. Natürlich wird auch hier viel Schrott fabriziert (wie auf allen anderen wissenschaftlichen Gebieten ebenfalls). Das ändert mMn nichts an den gesellschaftlichen Gegebenheiten und diese werden halt auch durch den Fall Kachelmann geprägt.
Ich persönlich finde die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gewaltformen, denen Frauen und Männer ausgesetzt sind, unstrittig. Und mir stellt sich die Frage, wie es zu diesen Unterschieden kommt und warum es gesellschaftspolitisch einfacher für Menschen (damit meine ich explizit Frauen und Männer [denn es sollte nicht vergessen werden, dass diese auch von sexualisierter Gewalt betroffen sind, und noch viel, viel seltener Anzeige erstatten als Frauen – ich habe bei der Online-Recherche nicht einmal Zahlen zur Häufigkeit der Anzeigen gefunden]) ist, zu sagen ich wurde zusammengeschlagen etc. als ich wurde vergewaltigt.
@ l.nutzer/Sibirischer Tiger: Danke für die interessante Erörterung. Den Zeit-Artikel habe ich inzwischen auch gelesen und kratze mich am Kopf: „In nur 8,4 Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen kommt es auch zu einer Verurteilung“ (Vorspann). Ich verstehe nichts von Kriminalstatistik, aber nach meinem Verständnis steht doch eben erst nach dem Gerichtsprozess fest, ob es sich im strafrechtlichen Sinne überhaupt um eine Vergewaltigung gehandelt hat. Insoweit müsste bei grundsätzlich ergebnisoffenen Verfahren eine „Verurteilungsquote“ doch ziemlich beliebig sein (abgesehen mal von der erhöhten Wahrscheinlichkeit durch vorausgegangene Ermittlungen, Anklageerhebung etc.). Oder sehe ich das falsch?
l.nutzer , #53:
Die Zahlen sind eigentlich sehr leicht zu erklären. Es ist aufgrund der absoluten Straflosigkeit zu einem massiven Anstieg der Falschbeschuldigungen gekommen. Insbesondere in Auseinandersetzungen um Sorgerecht „beraten“ Anwälte Frauen regelrecht dahingehend. Für das Verfahren um das Sorgerecht ist bereits der Verdacht ausreichend, um eine Rechtsposition zu erreichen, die nicht mehr rückgängig zu machen ist. Seitens der Beschuldigerin besteht dann kein Interesse mehr, das Verfahren fortzuführen und der Beschuldigte kann sich gegen eine Einstellung des Verfahrens nicht wehren. Die Zahlen für die Ausübung des alleinigen Sorgerechts im Streitfall stützen diese Darstellung. Die Regelung der Gewaltschutzverfahren haben die Möglichkeiten der Falschbeschuldigung noch einmal erweitert (keine Anhörung des Beschuldigten vor der Sanktion, Ende durch Ablauf statt Hauptsacheverfahren).
Hallo TangoZulu: Ich glaube, deswegen auf das Wort ‚mutmaßlich‘ zurückgegriffen. Beate Zschäpe ist ja auch „das mutmaßliche Mitglied der terroristischen Vereinigung“ (http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=460). Ob ein Verbrechen stattgefunden hat, bleibt allerdings von strafrechtlichen Verurteilung aus mehreren Gründen unberührt. So zum Beispiel bei überschrittenen Verjährungsfristen. Auch da würde ich wieder auf den NSU Prozess verweisen. Kay S. als einer der Zeugen hat zugegeben, an Straftaten (Falschaussage, Bombenattrappen) beteiligt gewesen zu sein (-> http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-ein-anwalt-nach-zschaepes-geschmack-1.2631754). Strafrechtlich ist dies inzwischen irrelevant. Die Taten haben trotzdem noch stattgefunden.
Um zum Beispiel der Vergewaltigungen zurückzukehren: Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit 1997 in Deutschland ein Straftatbestand (-> http://www.zeit.de/1997/21/ehe.txt.19970516.xml).
Ich wage in Anbetracht der beiden Beispiele einfach mal die These, dass die Ergebnisoffenheit eines Verfahrens halt auch von anderen Dingen beeinflusst wird, als der Frage, ob eine Tat stattgefunden hat. Aus diesem Grund würde ich auch sagen, dass die Verurteilungsquote eben nicht beliebig ist.
Ansonsten finde ich die Frage, ob die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen von anderen Verurteilungsquoten abweicht auch interessant. Ich habe aber leider online außer der mMn lesenswerten Recherchearbeit, die Correct!v zusammen mit Vice zur Polizeigewalt (-> https://correctiv.org/blog/2015/08/20/polizei-ohne-kontrolle/) gemacht hat, nichts zum Verhältnis von Anzeigen und Verurteilungen gefunden. Vielleicht liegt es am wording (sprich: ich gebe die falschen Suchbegriffe ein); möglicherweise hat jemand anderes da ein besseres Händchen.
@ Nobilitatis: Also bei dieser Aneinanderreihung von Mutmaßungen, hätte ich dann doch ganz gerne mal irgendwelche Quellenangaben. Welche Zahlen und woher sie kommen, würde mich insbesondere bei der Unterstellung eines massiven Anstiegs von Falschbeschuldigungen interessieren. Auch kann ich keine Verbindung zwischen den (nicht präsentierten) „Zahlen für die Ausübung des alleinigen Sorgerechts im Streitfall“ und Vergewaltigungsbeschuldigungen sehen. Diese Argumentationskette ist mir bis dato auch nur aus antifeministischen Kontexten bekannt.
@l.nutzer: Danke für die Erwiderung. Allerdings überzeugt sie mich nach wie vor nicht von der Aussagekraft einer „Verurteilungsquote“.
@TangoZulu: Ja, schade. Wovon glaubst Du/ glauben Sie, hängt die Aussagekraft einer Verurteilungsquote ab?
@l.nutzer: Die „Verurteilungsquote“ kann m.E. keinen ursächlichen Zusammenhang beschreiben, weil die Anzahl der Anzeigen im Verhältnis zu den Urteilen grundsätzlich beliebig ist. Es ergäbe keinen Sinn, vorher festzulegen, wie viele Anzeigen zu einem entsprechenden Urteil führen sollen; dann wäre das Verfahren ja nicht mehr ergebnisoffen. Aussagekräftiger wäre möglicherweise das Verhältnis zwischen z.B. Anklageerhebungen und Verurteilungen, aber ggf. würde es auch nur den Grad unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen Ermittlungs- bzw. Anklagebehörde und Gericht abbilden können. Ich verstehe auch nicht, wass das Institut in Niedersachsen mit „Erfolg vor Gericht“ aussagen will. Ein „Erfolg“ im rechtsstaatlichen Sinne ist doch bestenfalls, wenn Recht gesprochen wird.
P.S. „Beliebig“ ist hier vielleicht ein unpassender Ausdruck, besser „unvorhersehbar“ o.ä.
@ sibirischer Tiger / @ I.nutzer
„„In der Europäischen Union hat jede dritte Frau nach Erkenntnissen der EU-Grundrechte-Agentur seit ihrer Jugend schon körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt.“
Hier werden zunächst Körperverletzungs– und Sexualdelikte miteinander vermengt, was das betrachtete Problem bereits erheblich verwässert. “
Ich finde das passt schon zusammen. Schließlich sind die psychischen Folgen von Mißhandlungen und Mißbrauch durchaus sehr ähnlich, wird doch jeweils, insbesondere wenn die Tat im Kindesalter geschieht, der lebensnotwendige Basic Trust zerstört. Und bei aller Unterschiedlickeit der Symptome, die eine Tat nach sich ziehen kann, so gibt es doch ein sehr einheitliches Bild bei Vergwaltigung und Mißhandlung.
Ich glaube, dass es ganz gut ist, beide Bereiche miteinander aufzuarbeiten. Und zwar nciht nur, weil die Folgen ähnlich sind, sondern auch deshalb, weil man sonst ganz schnell eine Gewichtung aufmacht, nach dem Motto: Mindesmißbrauch ist schlimmer als Kindesmißhandlung. Das ist jedoch nicht der Fall.
Auch hier zeigt sich wieder, wie generell medial mit Fakten umgegangen wird. Überwiegend wird die (vermeintlich) sensationelle Höhe des Schmerzensgeldes in den Vordergrund gerückt.
Letztlich müssen BILD und andere Anbieter des Springerverlages insgesamt 635.000,00 Euro zahlen für 38 schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen. Ungefähr kommt man da auf 16.700,00 Euro Schmerzensgeld für die einzelne Verletzung der Rechte des Betroffenen.
Das relativiert die Summe doch schon wieder, oder nicht?
@ Keller, #48
„Wenn es danach geht, bekommen diese Menschen [die Opfer von Gewalttaten oder ärztlichen Kunstfehlern] entweder deutlich zu wenig oder Kachelmann viel zu viel.“
Im Zweifelsfall ersteres.
Allerdings sollte bei Strafen m.E. öfter nicht nur die Schwere der Tat, sondern auch das Vermögen des Täters eine Rolle spielen. Wem nützt es denn, wenn ein Gewalttäter zu einer sechsstelligen Summe Schmerzensgeld verurteilt wird, wenn er selbst nur ein monatliches EInkommen im drei- oder niedrigen vierstelligen Bereich hat und dies nie im Leben bezahlen kann?
Die BILD wiederum könnte ja noch mehr lachen, wenn man sie z.B. 5.000 EUR an Kachelmann hätte bezahlen müssen. Und selbst die 635.000 EUR Strafe dürften dem Springer-Verlag weniger wehtun als einem Straftäter mit einem monatlichen Nettoeinkommen von vielleicht 1.000 EUR, der 5.000 EUR Schmerzensgeld bezahlen soll.
@ I.nutzer
Die Begründung liegt im Wesentlichen darin, dass 1997 Vergewaltigung in der Ehe zum Straftatbestand wurde. Somit sind die beiden Verurteilungsquoten überhaupt nicht miteinander vergleichbar.
@Ella: Weil Vergewaltigung in der Ehe zum Straftatbestand wurde, sind die Verurteilungsquoten so stark gefallen? Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht.
I.nutzer: Sie suchten angeblich nach einem Grund für das gestiegene Missverhältnis von Anzeigen wegen Vergewaltigung/ Missbrauch von 1992 zu 2012. Ohne Eigenrecherche lehnen Sie aber jeden Erklärungsversuch grundsätzlich ab. Logisch ist meine Erklärung, dass bei höherer Motivation zu Beschuldigung und fehlender Motivation zur Verurteilung dieses Ergebnis erwartbar ist. Auch der Ansatz von Ella ist leicht verständlich: Der schwer nachzuweisende Straftatbestand ‚Vergewaltigung in der Ehe‘ kam hinzu. Das führt mich zu der Überzeugung, dass Sie es einfach nicht verstehen wollen.
Dass die Vergleichbarkeit statistischer Zahlen stark beeinträchtigt bzw. hinfällig ist, wenn der verglichene Tatbestand sich zwischenzeitlich ändert bzw. erweitert wird, ist doch offensichtlich. Inwieweit damit die deutlichen Abweichungen in der „Verurteilungsquote“ hinreichend erklärt werden können, bleibt natürlich Spekulation. Jedenfalls dann, wenn die Untersuchung selbst nicht explizit auf die Frage der zwischenzeitlichen Gesetzesänderung eingegangen ist. Damit hängt aber auch jeder andere – von der Tatbestandserweiterung losgelöste – Begründungsansatz in der Luft.
Bei der Frage, warum Ermittlungsverfahren bei Vergewaltigungsvorwürfen in der Ehe seltener zu einer Verurteilung führen, gäbe es aber die ein oder andere plausible Begründung. Neben der schon angesprochenen Möglichkeit, einer regelmäßig dürftigeren Beweislage, erscheint mir ein weiterer Ansatz naheliegend: Nämlich, dass Ehefrauen häufiger im Ermittlungsverfahren oder der Gerichtsverhandlung den Tatvorwurf gegen ihren Ehemann wieder fallen lassen, als das bei Vergewaltigungsvorwürfen außerhalb der Ehe geschieht.
@Nobilitatis: Vielen Dank erst mal, dass nicht auf meinem Post eingegangen wurde.
Mich interessiert wirklich, woher Sie die Zahlen haben, nach denen es seit 1992 zu einer steigenden Motivation zur Beschuldigung und zu einer sinkenden Motivation zur Verurteilung (soll das irgendwie mit der angesprochenen Überlastung im Staatsapparat zusammenhängen) gekommen ist?
Der Ansatz von Ella würde nur greifen, wenn der Fall der Verurteilungsquote ausschließlich damit erklärt werden würde, dass es mehr Anzeigen für eine Vergewaltigung in der Ehe gab, diese alle nicht beweisbar waren, darum keine Verurteilung stattfand, weswegen die Quote von 21 auf 8% gefallen ist. Glauben Sie das ernsthaft?
„Ohne Eigenrecherche lehnen Sie aber jeden Erklärungsversuch grundsätzlich ab.“ Ich glaube eigentlich schon, dass ich die genannten Zahlen und die Beispiele belegt habe. Aber vielleicht habe ich nach den falschen Sachen gesucht. Ich lass mich da ja gerne belehren. Aber bis es soweit ist, hätte ich noch eine andere Frage: Sind Sie ein Troll?
@I.nutzer
Ob die Verurteilungsquote tatsächlich gefallen ist, geht aus den Zahlen überhaupt nicht hervor. Das ließe sich nämlich nur dann beurteilen, wenn Gleiches mit Gleichem verglichen worden wäre. Man hätte also seriöserweise auch für 2012 nur die Zahlen für Anzeigen wegen außerehelicher Vergewaltigung heranziehen dürfen. Dann, und nur dann, wären belastbare Aussagen über die Entwicklung der Verurteilungsquote für den betrachteten Tatbestand möglich.
Denn Anzeigen wegen ehelicher Vergewaltigung führen aus diversen Gründen nun mal seltener zu einer Verurteilung. Somit ist das, was in der reißerischen Presseerklärung zur Studie als beklagenswerte Entwicklung dargestellt wird, in Wahrheit mindestens zu Teilen (womöglich aber auch in Gänze) das Ergebnis eines methodischen Fehlers.
@ Debattierklub „Verurteilungsquote“: Danke für alle Wortmeldungen. Nochmal eine Frage als Nicht-Kriminalstatistiker: Sind meine formalen Einwände gegen die genannte Quote nachvollziehbar? Würde mich wirklich interessieren, weil mir die Darstellung des Zeit-Artikels schlichtweg nicht plausibel erscheint.
#68, Hanno: Das ist in etwa das, was ich auch versucht hatte, auszudrücken.
#69: Inutzer: Wenn Sie sich das mal logisch durchdenken werden Sie feststellen, dass es solche Zahlen aus naheliegenden Gründen gar nicht geben kann. Mal abgesehen vom Datenschutz, der im Familienrecht durchgehend für nichtöffentliche Verfahren sorgt, sind ja z.B. der Gewaltvorwurf (und die nachgelagerten nicht stattfindenden Strafverfahren) und das familienrechtliche Verfahren zwei verschiedene Verfahren. Der Zusammenhang ist jedoch juristisch bekannt, es gibt Aufsätze darüber und mit gutem Willen findet man das. Es kann schon deswegen keine Fallzahlen geben, weil jeder einzelne Fall, so er erkannt würde, das Ergebnis des familienrechtlichen Verfahrens auf den Kopf stellen würde.
Was den Trollvorwurf angeht, kommt es auf die von Ihnen verwendete Definition an. Wenn die lautet, dass das ein Kommentator ist, der eine von Ihnen abweichende Meinung vertritt, dann könnte das unter Umständen zutreffen.
Ich gebe es offen zu: Ja, ich habe während des Studiums für die BILD NRW gearbeitet und rund 200 Artikel geschrieben und veröffentlicht. Knapp 18 Jahre später und weniger naiv, schäme ich mich dafür zutiefst. Dieses ganze arrogante Bagage rund um Diekmann mit ihrer rücksichtlosen Menschenverachtung kotzt mich jeden Tag aufs neue an.
@Nobilitatis:
Ich fass‘ das mal zusammen: Es gibt keine Zahlen, weil alle Daten so sehr unter Verschluss gehalten werden (von der BRD-GmbH?), dass nicht mal eine statistische Auswertung möglich ist. Trotzdem – und da kann ich mich natürlich auf Sie verlassen – sind die Zahlen unglaublich hoch. Also, wenn das nicht logisch ist…
„Was den Trollvorwurf angeht, kommt es auf die von Ihnen verwendete Definition an. Wenn die lautet, dass das ein Kommentator ist, der eine von Ihnen abweichende Meinung vertritt, dann könnte das unter Umständen zutreffen.“
Ja genau, alle Trolle außer Mutti.
@ Ella: Dann sind stimmen sie also meinem „Erklärungsversuch“ (#69) zu? Da fällt mir jetzt auch nichts mehr zu ein.
@ I.nutzer
Auch wenn ich keine Ahnung habe, was Sie als Ihren „Erklärungsversuch“ bezeichnen, bin ich mir doch ziemlich sicher, dass sich aus meinen Ausführungen keine Zustimmung zu einem Ihrer bisherigen Statements ableiten lässt. (Dass Ihnen nichts mehr einfällt, mag aber sein.)
@ Daniel. „Er sagte aber zu ihnen dies Gleichnis und sprach: Welcher Mensch ist unter euch, der hundert Schafe hat und, so er der eines verliert, der nicht lasse die neunundneunzig in der Wüste und hingehe nach dem verlorenen, bis daß er’s finde? Und wenn er’s gefunden hat, so legt er’s auf seine Achseln mit Freuden. Und wenn er heimkommt, ruft er seine Freunde und Nachbarn und spricht zu ihnen: Freuet euch mit mir; denn ich habe mein Schaf gefunden, das verloren war. Ich sage euch: Also wird auch Freude im Himmel sein über einen Sünder, der Buße tut, vor neunundneunzig Gerechten, die der Buße nicht bedürfen.“ (Lukas 15, 3-7)
@I.Nutzer:
Erstens: ich setze keinen Massenmord mit einer Vergewaltigung gleich. Ich ziehe Parallelen. Und die ziehe ich nicht zwischen zwei verschiedenen Verbrechen, sondern zwischen der Berichterstattung über ein Verbrechen einerseits und der über einen Strafprozess andrerseits.
Meine Aussage, jedenfalls von mir beabsichtigt, war: und wäre diese Berichterstattung noch so fair und sauber gewesen, mit noch so sorgfältiger Recherche und klarer Trennung zwischen Meinung und Tatsache und natürlich völlig untendenziös und skandal-empört, selbst dann würde es noch Menschen geben, die zukünftig vor Vergewaltigungsanzeigen oder Urlaubsflügen zurückschrecken würden.
Insofern wäre dies immer auch ein Argument gegen Berichterstattung als solche, nicht nur gegen schlimme Berichterstattung. Wie man auf der Medienseite besser damit umgehen könnte, habe ich vorgeschlagen, aber damit komme ich zu Punkt
Zweitens:
Als Journalist kann ich mir ja gut Gedanken machen, welche Wirkung meine Berichterstattung hat, aber als Richter gilt bei der Rechtsprechung nur das, was Gesetzgebung und Präzedenzfälle einerseits und Beweise, Zeugenaussagen und Gutachten andrerseits hergeben. Meine 100% bzw. 95% bezogen sich a) auf die tatsächlich geführten Prozesse, nicht auf die Fälle, wo sich ein Anfangsverdacht oder eine Indizienkette nicht erhärtet haben oder der Täter nicht ermittelt werden konnte (manche Vergewaltiger kommen seltsamerweise nicht aus dem Umfeld der Opfer) und waren b) NICHT ERNST GEMEINT.
Einen nicht eindeutig überführten Angeklagten zu verurteilen, um andere Opfer zur Anzeige zu ermutigen, ist Unrecht. Fertig.
Dass Strafprozesse auch in harmloseren Fällen für die Nebenklage oder Zeugen nicht immer lustig sind, muss ja nicht schöngeredet werden.
Und wenn sich Polizei, Staatsanwaltschaften und/oder Gerichte tatsächlich unangemessen ablehnend gegenüber Vergewaltigungsfälle zeigen, muss darüber berichtet werden, um vllt. mal eine Besserung zu erzielen.
Oder wenn die Aufklärungsquote von Vergewaltigungen sehr niedrig ist (im Vergleich zu anderen Delikten oder anderen Ländern), obwohl die Strafverfolgung nicht so ist, dann wäre es zu untersuchen, woran das sonst liegt und wie man daran arbeiten kann.
Es gibt so viel, was man journalistischerseits machen könnte, anstelle sich über ein (!) Urteil zu empören, und versteckte Richterschelte zu treiben.
Aber wenn BILD mit Kachelmanns Privatleben Geld verdient, ist das in erster Linie Kachelmanns Problem. Dass er von diesem Geld etwas abbekommt, ist nur fair.
Inutzer: Was Sie betreiben ist nicht Erkenntnissuche, sondern Realitätsverweigerung. Ihnen fehlen nicht Zahlen, sondern der Wille zur Anerkennung von Fakten.
Schön auch, wie Sie den von Ihnen ausgehenden Trollvorwurf versucht haben auf mich zu projizieren. Mehr muss man über Sie wirklich nicht wissen.
@Ella: Sie machens einem aber auch nicht leicht.
“Erklärungsversuch“ wie in #69 geschrieben:
Der Ansatz von Ella würde nur greifen, wenn der Fall der Verurteilungsquote ausschließlich damit erklärt werden würde, dass es mehr Anzeigen für eine Vergewaltigung in der Ehe gab, diese alle nicht beweisbar waren, darum keine Verurteilung stattfand, weswegen die Quote von 21 auf 8% gefallen ist. Glauben Sie das ernsthaft?
Die Frage am Schluss behält Gültigkeit: Glauben Sie das ernsthaft?
@Mycroft: Verzeihen Sie die Missinterpretation Ihrer Aussage. Ich hatte die Wendung „genauso gut wie“ in Ihrem Satz
„Genausogut, wie manche Leute nach dem Germanwings-Absturz genau überlegen, ob sie nochmal irgendwohinfliegen.“
im Sinne einer Gleichsetzung interpretiert. Ebenso macht es übrigens duden.de. Unter er Bedeutungsübersicht zu „genauso gut“ findet sich (als einziges) ein Link auf „genauso“. Als Beispiele für „genauso“ bietet der Duden an:
sie macht alles [ganz] genauso wie er
das Wetter ist heute genauso schlecht wie gestern
das schmeckt genauso wie Sahne.
Das Sie darunter lediglich das Ziehen von Parallelen meinen, war mir unklar. Gut, dass wir drüber gesprochen haben.
Ich teile nicht das Bild, das sie von der Arbeit von Richter_innen zeichnen. Die Gesetzgebung lässt einen mitunter sehr großen Spielraum. Auch stellt die bloße Existenz eines Präzedenzfalls keine Verpflichtung dar, diesem auch nachzukommen. Sie können begründet zurückgewiesen werden. Dass die Beweislage, bzw. die Berücksichtigung von Beweisen, von der Frage, ob wirklich etwas passiert ist, unterschieden werden muss, habe ich bereits versucht bei #56 deutlich zu machen.
„manche Vergewaltiger kommen seltsamerweise nicht aus dem Umfeld der Opfer“
Das ist korrekt. Laut einer Studie (-> https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Bielefeld/Studie_Gewalt_gegen_Frauen.pdf) der Kommissariate Vorbeugung Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Minden und Paderborn für den Regierungsbezirk Detmold wurde im Zeitraum von Januar 1997 bis Juni 2002 sexuelle Gewalt gegen Frauen untersucht, wobei sich folgende Aufteilung nach bekannten und fremden Tätern ergab:
14 – 17 Jahre: 70% bekannte Täter, 30% fremde Täter
18 – 25 Jahre: 62% bekannte Täter, 38% fremde Täter
25 – 46 Jahre: 67% bekannte Täter, 33% fremde Täter
über 46 Jahre: 55% bekannte Täter, 45% fremde Täter
Wobei auch noch festzuhalten ist, dass sich 61% der Betroffenen laut Studie in der Altersgruppe 14 – 25 Jahren befanden.
Auf dieser Grundlage erwidere ich auf Ihre Aussage „manche Vergewaltiger kommen seltsamerweise nicht aus dem Umfeld der Opfer“: Das stimmt, aber die überwältigende Mehrheit stammt aus dem Umfeld der Betroffenen.
Auch das in der Studie gezogene Fazit, war aufschlussreich: Je „fremder“ der Täter war, desto eher und stärker leisteten die Frauen Gegenwehr und desto häufiger wurde die Tat abgebrochen.
In der Studie findet sich auch der Satz: „Vergewaltigungen durch den Einzeltäter waren vorwiegend in Beziehungstaten zu finden (230 Opfer = 48%).“
@I.nutzer
Nein. Ich glaube jedoch ernsthaft, dass es hilfreich wäre, wenn Sie sich mit den Regeln der Statistik vertraut machten. Dass eine Kennzahl sinkt, wenn zum bisherigen Datensatz ein weiterer mit geringeren Werten hinzugenommen wird, ist mathematisch zwingend. Wenn also Anzeigen wegen Vergewaltigung in der Ehe seltener eine Verurteilung zur Folge haben als Anzeigen wegen außerehelicher Vergewaltigung (und dass es sich so verhält, schreiben die Autoren dieser „Studie“ ja sogar selber), musste die Gesetzesänderung von 1997 zwangläufig zu einem signifikanten Sinken der Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen führen. Mitnichten setzt das voraus, dass kein einziger Mann wegen ehelicher Vergewaltigung verurteilt wurde, wie Sie in Ihrem sogenannten „Erklärungsversuch“ behaupten.
Inutzer, nur mal als Denkanstoß zur Interpretation von Statistiken: Aus den von Ihnen genannten Zahlen ließe sich genauso schließen, dass die Zahl der Falschbeschuldigungen drastisch zugenommen hat.
Um dem Shitstorm zu entgehen: Ich ziehe diesen Schluss ausdrücklich nicht. Und auch keinen anderen. Warum, wurde oben ausführlich erklärt.
@I.nutzer
Kleiner Tipp: In einer Analogie wird lediglich ein Verhältnis gleichgesetzt. (Insofern wäre es beispielsweise auch keine frauenfeindliche Bemerkung, wenn ich sagte: „Sau verhält sich zu Ferkel wie Frau zu Baby“. Denn Inhalt dieser Aussage wäre eben gerade nicht, und zwar auch nicht implizit, Frauen seien wie Säue…)
Äh, ja. Wenn Sie meine Worte schon so sorgfältig auf die Goldwaage legen, beachten Sie bitte, dass sich das „genausogut“ sich explizit auf die Reaktionen und (mögliche) Konsequenzen des jeweiligen Publikums bezieht („manche Leute“), nicht auf die Berichterstattung selbst, und ganz sicher nicht auf den jeweiligen Gegenstand der Berichterstattung.
Zu Ihren Zahlen: Dass rd. ein Drittel aller Vergewaltiger das Opfer nicht kannten, ist ja demnach auch nur der Mindestwert. Zitat: „von 1558 registrierten Fällen konnten 1125 ausgewertet werden“ (das sind rd. 72%), „von diesen sind 83 als Vortäuschungen eingestuft worden, die für die Auswertung unberücksichtigt blieben“. Dass heißt, das Drittel, wo sich Opfer und Täter gar nicht kannten, bezieht sich nur auf die verbleibenden 1042 Fälle (67% aller registrierten Fälle). Dass bei den Fällen, die nicht ausgewertet wurden (weil z.B. der Täter nie ermittelt wurde), der Anteil der Unbekannten größer ist, erscheint mir naheliegend. Weiterhin zählt diese Quelle „flüchtige Vorkontakte“ zur Kategorie „bekannt“.
Der relativ geringe Anteil von „fremden“ Tätern erscheint mir also auch teilweise ein Artefakt der Datenerhebung zu sein: unbekannte Täter werden nicht so leicht ermittelt und damit auch seltener verurteilt als solche, die das Opfer zumindest namentlich kannte.
Andrerseits zeigt die Statistik, dass hier offenbar rd. 2/3 aller Fälle aufgeklärt wurden.
@83 Ella: Analogie oder Gleichnis? :-)
@Jochen: Genau darum, geht es doch hier die ganze Zeit. Nobilitatis hat es auch bereits geschrieben: „Logisch ist meine Erklärung, dass bei höherer Motivation zu Beschuldigung und fehlender Motivation zur Verurteilung dieses Ergebnis erwartbar ist.“ (#67). Darum reg‘ ich mich ja auch so auf.
@Mycroft:
„Dass bei den Fällen, die nicht ausgewertet wurden (weil z.B. der Täter nie ermittelt wurde), der Anteil der Unbekannten größer ist, erscheint mir naheliegend.“
Mir erscheint das erst einmal wie eine Mutmaßung. Die Gründe aus denen die Fälle nicht ausgewertet wurden sind unbekannt. Das sollte vielleicht auch einfach mal so akzeptiert werden.
„Weiterhin zählt diese Quelle „flüchtige Vorkontakte“ zur Kategorie „bekannt“.“
Das ist warum genau so verwerflich?
Damit sind nicht in der Mehrheit Menschen gemeint, die man mal 20 Sekunden auf der Straße im Vorbeigehen gesehen hat, sondern:
„In allen Altersgruppen entstanden diese flüchtigen Vorkontakte bei 2/3 der Frauen in ihrem
sozialen Umfeld, jeweils zu etwa 18% in der Kneipe/ Disco und in der Schule / im Beruf. “
Wenn Sie mit jemanden zusammenarbeiten, in die gleiche Klasse gehen oder zu Hause bei Freunden treffen, als was würden sie diese Person beschreiben?
@l.nutzer: Es sind einfach zwei völlig unterschiedliche Dinge, ob man über die Aussagekraft von Statistiken diskutiert oder über die Methodik von Strafprozessen.
Ich schrieb, dass die nicht-ausgewerteten Fälle allein schon einen großen Anteil der Gesamtfälle ausmachen, insofern kann man die rd. 33% nicht einfach auf alle Fälle extrapolieren. Von allen registrierten Fällen weiß man nur bei 2/9, dass das Fremde waren. Vllt. sind es insgesamt tatsächlich 1/3, vllt. sind es doch nur 2/9, vllt. sind es sogar 1/2.
Die Untersuchung kann „unbekannt“ definieren, wie sie lustig ist, wieso sollte das verwerflich sein? Bzw., wieso denken Sie, dass ich das für verwerflich hielte?
Aber ich mache schon einen Unterschied zwischen jemanden, neben den ich mal in einer Kneipe saß, jemanden, der für dieselbe Firma wie ich und 1.000 andere Leute arbeitet, jemanden, den ich seit Jahren regelmäßig sehe und jemanden, mit dem ich eine Beziehung habe. Dieser Unterschied wird u.a. dann wichtig, wenn dieser Jemand mir in einem dunklen Park auflauert und ich ihn hinterher identifizieren soll.
gibt es das urteil eigentlich schon irgendwo zum nachlesen? dies hier ist ja alles noch „litigation-pr“, die einen auch nicht schlauer macht …
Eigentlich gehört Alice Schwarzer als selbsternannte Chefrächerin der Frauen mindestens dasselbe aufgebrummt. Wird sicher auch noch ein weiteres Konto in der Schweiz haben, das das abfedern würde.
[…] der Urteilsbegründung der ersten Instanz hatte schon das Landgericht – unter vielem anderem – darauf hingewiesen, dass „Bild“ auch dann noch heimlich aufgenommene Fotos von […]
[…] („Grüne wollen uns das Fleisch verbieten“), die teils klar falsche, teils mindestens unzulässige Berichterstattung über Jörg Kachelmann, die Ente, mit der „Bild“ den Sturz von […]