Google bekommt Vorzugsbehandlung von Axel Springer

Der Axel-Springer-Konzern diskriminiert kleinere Suchmaschinen und Aggregatoren. Das Unternehmen hat heute verkündet, Google die Erlaubnis gegeben zu haben, Ausschnitte aus den Inhalten sämtlicher Internetangebote des Unternehmens kostenlos in den Suchergebnissen anzuzeigen. Diese sogenannte „Gratis-Lizenz“ betrifft aber, wie mir der Verlag auf Anfrage mitteilte, ausschließlich Google. Andere, kleinere Anbieter müssen nach wie vor eine in der Regel kostenpflichtige Lizenz erwerben, wenn sie kurze „Snippets“ mit Textausschnitten anzeigen wollen, oder riskieren eine juristische Auseinandersetzung mit Springer oder der von Springer dominierten Verwertungsgesellschaft VG Media.

Anderen Anbietern erteile Springer keine kostenlose Lizenz, weil sie „keine marktbeherrschende Stellung haben“, erklärte eine Verlagssprecherin. „Aufgrund des geringen Marktanteils anderer sind wir nicht gezwungen, auch dort so vorzugehen.“

Ursprünglich hatten eine Reihe von Verlagen der Leistungsschutzrecht-Allianz für die Anzeige der „Snippets“ von Google Geld gefordert. Google reagierte darauf mit der Ankündigung, in den Ergebnislisten von solchen Angeboten nur noch die Überschrift zu zeigen, was auch nach dem neuen Presse-Leistungsschutzrecht unzweifelhaft kostenlos zulässig ist. Die meisten Verlage ruderten daraufhin zurück und erklärten, vorerst auf ihren vermeintlichen Anspruch auf Bezahlung zu verzichten.

Nur Springer gab für einen Teil seiner Online-Angebote zunächst keine solche Verzichtserklärung ab. In der Folge brach die Zahl der Zugriffe auf diese Seiten nach Angaben von Springer über die Google-Suche um 40 Prozent ein. Auf Dauer hätte das jährliche Umsatzeinbußen in Millionhöhe pro Marke bedeutet.

Nun darf Google diese kostenlose Leistung, die für die Springer-Angebote extrem wertvoll ist, wieder erbringen. Springer verzichtet also darauf, Geld von einem Unternehmen dafür zu verlangen, dass es ihm einen wesentlichen Teil seines Umsatzes beschert.

Der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner kommentierte das in einer Telefonkonferenz, die aus seinem Paralleluniversum übertragen wurde, mit den Worten:

„Das ist vielleicht der erfolgreichste Misserfolg, den wir je hatten. So traurig es ist, aber wir wissen jetzt sehr präzise, wie massiv die Folgen der Diskriminierung sind, wie sich die Marktmacht von Google tatsächlich auswirkt und wie Google jeden bestraft, der ein Recht wahrnimmt, das der Deutsche Bundestag ihm eingeräumt hat.

Der Deutsche Bundestag hat den Verlagen tatsächlich das Recht eingeräumt, für kleinere Textausschnitte von Suchmaschinen Geld zu verlangen. Es hat nach allgemeiner Rechtsauffassung Suchmaschinen aber nicht dazu verpflichtet, diese Textausschnitte auch anzuzeigen, wenn sie kostenpflichtig sind.

Dadurch dass Springer und andere Verlage ausschließlich Google eine Gratis-Lizenz erteilt haben, werden andere Suchmaschinen und Aggregatoren benachteiligt. Sie müssten aufgrund dieser Diskriminierung entweder Geld an die Verlage zahlen oder, anders als Google, darauf verzichten, das Angebot deutscher Verleger-Medien ohne Einschränkungen in ihren Suchergebnissen anzuzeigen. Der Axel-Springer-Konzern trägt somit seinen Teil dazu bei, die Marktmacht von Google, die er beklagt, weiter zu vergrößern.

Nachtrag, 9. November. Christoph Keese, Außenminister bei Springer und der wichtigste Vater des Leistungsschutzrechtes, erwidert in seinem Blog:

(…) Die VG Media kann den kleineren Suchmaschinen gar keine Gratislizenzen einräumen, denn sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, den genehmigten Tarif durchzusetzen. Nach dem Tarif — aber nur nach ihm! — muss sie alle Marktteilnehmer gleich behandeln. Es besteht Kontrahierungspflicht.

Die Gratislizenz an Google wurde jedoch gegen den Willen der VG Media und der Verlage erteilt — wegen des missbräuchlichen Drucks des Marktbeherrschers. Sie ist das Ergebnis einer Nötigung.

Kleinere Suchmaschinen sind aber keine Marktbeherrscher. Folglich können sie Verlage und VG Media nicht nötigen. Ohne Nötigung aber darf die VG Media nur auf Basis des staatlich genehmigten Tarifs gleichbehandeln. Mithin ist eine Gratislizenz an die kleineren Suchmaschinen nicht möglich. (…)

58 Replies to “Google bekommt Vorzugsbehandlung von Axel Springer”

  1. Das ist mit „Dummheit“ nicht mehr zu begründen. Und dazu dann dieses ekelhaft, schleimige Umdeuten der Realität, Google würde Axel Springer diskriminieren und einen Schaden zufügen. Der Kollege Keese ist sich scheinbar nicht zu blöd dafür, sich auch noch diese Blöße zu geben. Das muss weniger schlimm sein als zuzugeben, dass er 4 Jahre lang für völligen Unsinn herumlobbyiert hat.

    Nachdem Axel Springer ja nun so genau beziffern kann, welche Leistung sie von Google erhalten:
    Wenn Google doch jetzt nur so konsequent wäre, die Hälfte des durch die Auslistung entgangenen Umsatzes als Gebühr für die Wiedereinlistung zu verlangen und es dann eine WinWin-Situation zu nennen… Allein bei der Vorstellung bekomme ich vor Lachen Bauchschmerzen….

  2. Springer ist sauer, weil man Google etwas kostenlos zur Verfügung stellen soll – obwohl man dadurch dann mehr Geld einnehmen kann. Auf sowas kommt kein Satiriker.

  3. Ist das nicht Wettbewerbsverzerrung, wenn die Springer AG nur dem markbeherrschenden Unternehmen eine Gratislizenz gibt?

  4. Ein kleines Detail am Rande: Dass Döpfner behauptet, nun erst zu wissen, wieviel des BILD-/Welt-Traffics von Google stammt, ist völlig unglaubwürdig. Das ist ganz einfach seit jeher am „Referer“ abzulesen, und wird selbstverständlich von allen Webseitenbetreibern entsprechend ausgewertet.

    Es fällt mir immer schwerer zu argumentieren, dass die deutsche Presse zwar durch Gruppenverhalten bislang eine kollektive Schieflage hat, aber das das trotzdem nicht mit dem Paralleluniversum der russischen Staatsmedien zu vergleichen ist, wenn ich mir das Paralleluniversum in der Berichterstattung von Welt, FAZ und SZ über das Leistungsschutzrecht der Verlage durchlese.

  5. „Erfolgreichster Misserfolg“ ist natürlich Neusprech für „erfolglosester Erfolg“ – das erfolgreich herbeilobbiierte Leistungsschutzrecht ist der zu erwartende Pyrrhussieg.

  6. > Sie müssten aufgrund dieser Diskriminierung entweder Geld an die Verlage
    > zahlen oder, anders als Google, darauf verzichten, das Angebot deutscher
    > Verleger-Medien ohne Einschränkungen in ihren Suchergebnissen anzuzeigen.
    > Der Axel-Springer-Konzern trägt somit seinen Teil dazu bei, die Marktmacht von
    > Google, die er beklagt, weiter zu vergrößern.

    Das würde ich so nicht sagen. Einen Nachteil für andere Suchmaschinen würde es ja nur darstellen, wenn die Nutzer der Suchmaschine das Fehlen von den Websites als Problem sehen würden. Wenn aber andere Sites mit ähnlichen Inhalten auf diese Weise gefunden und besucht werden, fühlen die Nutzer ja keinen Mangel, der nur durch Google gefüllt werden könnte. Das einzige, was damit erreicht wurde, ist, dass fragliche Verlage sich nun freiwillig in die komplette Abhängigkeit von Google begeben haben, da nur dieses ja zukünftig für Besucher sorgen wird.

  7. Eine Suchmaschine bedeutet Markttransparenz. Ohne Suchmaschine wäre der Markt an Lesestoff unübersichtlicher. Diese Unübersichtlichkeit war früher das Kapital von Springer, denn in der Unübersichtlichkeit greift der Verbraucher auf große Markennamen zurück. Solche hatte sich Springer aufgebaut, jetzt sind diese weniger wert.

    Die Bevorteilung des Marktführers Google zeigt, dass es Springer gar nicht um die Marktmacht von Google geht, sondern um die Marktmacht von Suchmaschinen allgemein. Was Springer eigentlich möchte ist eine Suchmaschine, die nicht Transparenz sondern Unübersichtlichkeit herstellt. Eine Suchmaschine, die eigentlich gar keine Suchmaschine ist, sondern ein Springer Web Portal. Nur eine solche „Suchmaschine“ dürfte ebenfalls kostenlose Snippets verwenden.

    Für Springer ist Google auch nur ein Portal, aber eben eines, bei dem nicht die meisten Wege zu Springer führen, sondern nur einige wenige Prozent. Zähneknirschend gibt man zu, dass man auf diese wenigen Prozent nicht verzichten kann.
    Der allgemeine Nutzen der Transparenz für den Verbraucher ist Springer vollkommen egal. Transparenz ist einfach nur schlecht für’s Geschäft.

  8. Es hat den Anschein, dass Springer sich redlich bemüht, einen Tatbestand zu schaffen, der ein weiteres Eingreifen der Politik begründet könnte. Dabei geht es nach meiner Beobachtung längst um mehr als um ein bisschen Kleingeld für die Verlage – warum auch sonst würde sich neuerdings Eric Schmidt so sehr um das Lobbying in Europa kümmern? Es geht auch um Industriepolitik. Google etc. sollen irgendwie kleiner gemacht werden, seit sich Google in den letzten Jahren immer mehr in die Felder klassischer Industrien einmischt: Auto, Elektrotechnik, Robotnik, Maschinenautomatisation. Das nimmt keiner mehr auf die leichte Schulter, wenn Google ein Auto baut, sich einen Hersteller von Hauselektronik kauft, einen Technologieführer in der Robotnik. Da muss man nur ab und zu ins Handelsblatt gucken, dann weiß wie man sich Bosch, Siemens und Industrieverbände Sorgen machen bei dem Stichwort „Google“. Das Klagen über die monopolartige Dominanz von Google im Werbemarkt kommt bei Springer natürlich durchaus von Herzen, aber Springer hilft eben auch der Politik gerne, Argumente für die etwas größeren europäischen Gesetzeskanone bereitzustellen. Oetinnger wartet schon. Er ist jetzt sozusagen der Spitzlobbyist der Industrien, was die Steuerung der digitalen Entwicklung angeht und hat ja auch schon recht deutlich gesagt, wo er jetzt für sich ganz wichtige Arbeitsziele sieht.
    Übrigens, bevor man nun auf europäischen Protektionismus schimpft oder gar die Rückständigkeit der europäischen Industrien in Sache des digitalen Fortschritts bejammert, sollte man registrieren, dass auch die amerikanische Politik großes Interesse hat, dass die USA wirtschaftlich und insbesondere technologisch weltweit führend sind. Der Status als letzte wirklich potente Großmacht hängt seit 2008 mehr denn je am Zustand der Wirtschaft und da macht es sich ganz gut, wenn man auf dem Feld der zentral verwalteten, aber global distribuierten Digitaltechnologien diese immense Vorherrschaft nicht nur behalten, sondern auch noch ausbauen könnte. Nein, das ist keine Verschwörungstheorie, nur ein Abmessen, wo eigentich die wirtschaftspolitischen Strategien der Nationen und Regionen hin tendieren. Da wird jetzt immer mehr gerangelt, zumal nachdem die internationalen Märkte einiges an „Vertrauen“ in amerikanische Produkte verloren haben. Schmidt hat schon gejammert, dass ganz schnell das Internet kaputt sein könnte für die amerikanischen Profiteure des Globalismus. Das nr zum Hintergrund, dass Springer jetzt sehr bewusst den Monopolbeweis liefert, den die Wirtschaftspolitik für ihre noch etwas größer dimensionierten Ziele gut brauchen kann.

  9. Hmhmhm…..Hmmmm…….und wenn Google mit Springer eine Gratis-Lizenz vereinbart, ist das nicht grundsätzlich schon der Köder, einen Präzedenzfall zu schaffen, in welchem Google über Bande seine Besonderheit anerkennt und vom Spinger schmachmatt gesetzt wird?

    So mal mit dem Geld bzw. Kopf durch die Wand gedacht.

    Und anschließend redet man nochmal darüber aus der geschaffenen Perspektive.

    So mit dem politischen Kapital im Hinterkopf gedacht.

    Mittlerweile macht mich die offensichtliche Fehlentscheidung mit zuviel Einsatz und Öffentlichkeit schon misstrauisch, beim Schach ist man zu einigen Bauernopfern ja auch durchaus bereit.

    Ich frag mich nur, ob es eine Strategie der offensichtlichen Niederlagen geben kann;
    ich würde mir zumindest eine Zurechtlegen, wenn ich vom Verlag zur kapitalorientierten New-Economy-Class gehören möchte und also Geldhaus werden.

  10. Wie sieht das eigentlich mit Suchmaschinen aus, an denen Springer beteiligt ist, wie Qwant? Müssen die auch zahlen oder kriegen die einen kleinen Push in Form einer kostenlosen Lizenz?

  11. Würde bei Google das Motto „Don’t be evil“ gelten, würden sie bei allen VG-Titeln auf die Snippets verzichten und „gleiches Recht für alle“ fordern. (Dass man eine Lizenz erwirbt, heißt nicht, dass man sie auch nutzen muss…)

  12. Wie lang werden wir jetzt wohl auf den nächsten Journalismus-Bestseller warten müssen, der uns darüber aufklärt, dass das Leistungsschutzrecht in Wirklichkeit durch verdecktes Lobbying von Google geschaffen wurde, um seine faktische Monopolstellung auch rechtlich abzusichern?

  13. Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich nicht Google verwende werde ich automatisch vor Springer geschützt? Herrlich. Ich verwende Ixquick.

  14. @Stefan (#8)
    Ok, danke, dann ziehe ich meine Behauptung in dieser Form zurück.

    Aber mal was anderes. Darf Google die kostenlos-Lizenzen der VG Media überhaupt annehmen? Nach meiner laienjuristischen Meinung ist nicht das Aussondern der VG-Media-Artikel der entscheidende Rechtsverstoß gegen das Kartellrecht, sondern die Annahme der Kostenlos-Lizenzen, die die Verlage bzw. VG Media anderen Aggregatoren zu diesen Bedingungen nicht anbieten (§§19-20, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Müsste Google die Lizenzen von solchen Medien nicht grundsätzlich ablehnen, die ihre Seiten nicht allen Aggregatoren kostenlose Lizenzen anbieten?

  15. Gut recherchierter Artikel, welcher pointiert das hermetisch abgeschlossene Springer-WELTBILD für jeden Michel verständlich macht.

    Bisher habe ich mir nie ernsthaft darüber Gedanken gemacht, ob es tatsächlich ein Reich des Bösen oder Ähnliches geben könnte. Aber wenn ich die verdrehte Logik des Springer-Bosses wahrnehme, bekomme ich eine Gänsehaut.
    Taugt Herr Döpfner nicht als modernisierter Ebenezer Scrooge?

    „Das ist vielleicht der erfolgreichste Misserfolg, den wir je hatten.“
    Mit dieser epischen Denkakrobatik könnte Herr Döpfner in die deutsche Geschichte eingehen. Dieser Geistesblitz charakterisiert nicht nur vortrefflich die aktuelle Springer-Idiotie sondern dieser Satz ist zugleich auch die klügste Dummheit und die ehrlichste Lüge (True Lies), geradezu die ultimative Vervollständigung jeglicher Halbwahrheit.
    Das ist der heilige Gral des deutschen Mainstream-Journalismus.

  16. Nur mal eine kurze Frage, die ich mir auch nach umfangreicher Lektüre der alten Einträge nicht beantworten kann:
    Als das LSR eingeführt wurde, hatte Google schonmal von allen Medien kostenlose Freigaben erbeten und die wenigen Medien ausgelistet, die keine gaben. Auch Springer gab damals eine Erlaubnis, vorerst weiterhin die Snipets anzuzeigen, bis man selber wusste wie man die Gebühr eintreiben will. Wann wurde diese erste Freigabe widerrufen? (Und Zusatzfrage: Wieso hat Google nach dem Widerruf weiterhin die Snipets angezeigt?) Bitte um Aufklärung. Danke.

  17. Oh achso, es geht jetzt um die allgemeine Google-Suche?
    Hatte bis jetzt angenommen es ginge beim LSR generell bzw effektiv nur um GoogleNews.

    Aber das fand ich in den letzten Monaten in der Berichterstattung meistens verwirrend – selten wurde deutlich gemacht, um welches Google Angebot es nun genau ging. Und zudem war dann oft von der Google Suche die Rede, obwohl es nur um News ging usw. …

    Vielleicht hab aber auch ich als Einziger den Durchblick verloren ;)

  18. So ganz versteh ich das aber trotdzem nicht. War die ursprüngliche Freigabe denn immernoch gültig, aber halt nur für Google News, und die VG Media wollte nur Geld für die allgemeine Suche (wenn die Freigabe noch galt hätten sie ja zumindest für die News-Suche kein Geld verlangen können)? Oder war die erste Freigabe mittlerweile auch widerrufen (und wenn ja wann)? Alles sehr unübersichtlich…

  19. Aus der Sicht von Springer konnte man nur gewinnen. Einmal durch die eigene Darstellung (gut-böse) in dem ganzen Prozess, zum anderen haben sie nun das Recht, Geld zu fordern. Klappt halt bei Google nicht (das war denen doch die ganze Zeit klar!), aber halt beim Rest. Dieses Gesetz, welches uns allen schadet, und ganz besonders uns Kleine, über den „Umweg Google“ auf der politischen Ebene umzusetzen, war CLEVER! Seht es ein!

    Springer kann mit dem Gesetz als großer Contentanbieter so oder so nur gewinnen!

    Ich seh schon die ganzen Abmahnungen und Kosten, die mit dem Gesetz auf uns Kleine zukommen. Wie immer: Danke Bundesregierung für das umsichtige Handeln! (BTW: Konsequenzen für die inkompetenten Verantwortungsträger wird das natürlich wie gewohnt keine haben…..)

  20. […] LEISTUNGSSCHUTZRECHT Stefan Niggemeiers Blog: Google bekommt Vorzugsbehandlung von Axel Springer: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist mit Springers Entschluss, Google eine “Gratis-Lizenz” einzuräumen, endgültig gescheitert und noch ein Stück absurder geworden. Es ist das eingetreten, wovor seit Jahren gewarnt wurde. Die großen Presseverlage kapitulieren früher oder später, verzichten auf die Anwendung des Gesetzes, welches aber weiterhin bestehen bleibt und deshalb vor allem die kleinen Marktteilnehmer trifft, gegenüber die Presseverlage weiterhin auf Zahlungen bestehen werden. Wenn Axel Springer seinen wichtigsten Werbepartner mit dem Leistungsschutzrecht helfen wollte, haben sie das perfekt getan. […]

  21. Auch neben der politischen Dimension ist das eine spannende Aussage. Die VG Media ist per Gesetz zur Gleichbehandlung verpflichtet. Hintergrund: wenn man Rechteinhabern schon erlaubt, ausnahmsweise Kartelle zu bilden, sollen sie ihre Marktposition wenigstens nicht ausnutzen. Daher verpflichtet § 11 Abs. 1 UrhWahrnG Verwertungsgesellschaften, „jedermann“ zu „angemessenen Bedingungen“ Nutzungsrechte einzuräumen. „Angemessen“ heißt laut Rechtsprechung insbesondere Gleichbehandlung. Das sollten sowohl Verlage wie VG Media wissen – beide sind ja nicht wirklich neu im Geschäft.

  22. Super. Jammern über Google und dann dafür sorgen, dass Googles marktbeherrschende Position weiter gestärkt wird. Die sind so dämlich.

  23. Ich vermisse zur Zeit ein klärendes Statements der LSR-Erfüllungsgehilfen des BT etc. Frau Zypries-Brauser, Frau Neuland, Herr Oettinger, bitte helfen Sie mir.

  24. Zum Thema ob man eine Einwilligung nur Google geben darf hat sich das LG Hamburg mal geäußert – Tenor „nein – entweder für alle oder keinen“, insbesondere wurde die Nutzung indirekt über Google erlangter Informationen durch Metasuchmaschinen als rechtens bewertet. M.E. kann man das auch auf die Snippets der Verlage bei Google übertragen – was Google anzeigen darf, können andere auch übernehmen, da die kostenfreie Veröffentlichung ja bereits gestattet wurde.,

    Bei Interesse habe ich das Urteil im Volltext natürlich vorliegen.

    http://www.suchmaschinen-und-recht.de/urteile/Keine-Urheberrechtsverletzung-durch-Personensuchmaschine-Yasni-310-O-201-10-Landgericht-Hamburg-20110412/

    Im Übrigen passen da auch die aktuellen EuGH-Urteile zum Thema Framing/Verlinkungdazu bzw. widersprechen m.E. eindeutig dem dt. Leistungsschutzrecht.

  25. @32 (thomas fiedler):

    verwechseln sie bei ihrer beurteilung nicht den inhalt des gejammers und die ziele eines gewinnorientierten unternehmens.

    ihnen geht es offensichtlich um den markt. springer geht es um erlöse. den markt haben sie nach meinem eindruck aufgegeben.

    .~.

  26. Nur nochmal zum Mitschreiben für alle:

    Döpfner hat nen Dr.-Grad – wenn auch in Musikwissenschaften – und es ist trotz dessen erstaunlich, wie überschaubar sein Horizont ist….

    !! KRASS !!

  27. Zusatz:

    @Freiwild:
    Richtig, und da Google ja primär HTTPS bevorzugt, steht im HTTP-Referer heutzutage auch noch so viel drinnen, gelle.
    Richtig ist, dass in Google-Analytics noch „etwas mehr drinnen steht“, aber in deinem hauseigenen Profi(tm)-Enterprise-Tracking-System kommt nichts mehr an und das Controlling (insb. Richtung Buchhaltung etc.) wohl nicht GA zur Abrechnung heranzieht…

  28. @Vomitorium
    https ist http mit ner Verschlüsseung drumherum, da werden genau die selben Header Informationen incl Referer mitgeschickt, da ändert sich gar nichts. Gleiches gilt für tracking systeme

  29. @ Mario Rhese: Guter und nützlicher Hinweis, den ich gerne aufgreifen möchte.

    In der Tat gibt es einen Anspruch auf Gleichbehandlung für alle Nutzer gegenüber einer Verwertungsgesellschaft (so herauszulesen aus § 11 Abs. 1 UrhWG). Daher dürfte allen Suchmaschinenbetreibern ein Anspruch auf eine „widerrufliche Gratiseinwilligung“ gegenüber der VG Media zustehen, da kein Grund für eine Bevorzugung von Google ersichtlich ist. Inwieweit dies bei den entsprechenden Stellen bereits erkannt und umgesetzt wird, ist mir freilich nicht ersichtlich, da es hierzu wohl noch keine offiziellen Verlautbarungen von den dortigen Stellen gibt (die ja ansonsten sehr schnell mit „kreativen“ Pressemitteillungen sind). Allein die sich daraus ergebende Rechtsunsicherheit ist für die sonstigen Suchmaschinenbetreiber freilich mehr als ärgerlich und scheint vereinzelt bereits zu nachhaltigen Schäden (etwa Betriebsaufgaben) geführt zu haben. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Aufsichtsbehörde über Verwertungsgesellschaften wäre im Übrigen dazu angehalten, diesen Gleichbehandlungsanspruch notfalls mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durchzusetzen. Und in einem zweiten Schritt dürfte auch das Bundeskartellamt, wie von diesem bereits hintersinnig angedeutet, an dem ganzen Vorgang durchaus interessiert sein.

    Wenn man die wortgewaltigen Aussagen des Springer-Vorstandsvorsitzende zu entschlüsseln versucht (die in ihrem Unterhaltungswert und Skurrilität in einer Reihe stehen mit den Verlautbarungen, die bisher aus dieser Ecke kamen), sieht sich Springer wohl auf dem besten Weg zu einem Erfolg in dem laufenden Kartellverfahren gegen Google (worauf auch immer diese Erkenntnis beruhen mag und entgegen aller bisherigen offiziellen und inoffiziellen Einschätzungen des Bundeskartellamtes).

    Bleibt nur zu hoffen, dass dem ganzen Spuck bald auch formal ein Ende bereitet wird, wenn schon nicht vom deutschen Gesetzgeber (was hat nur die SPD geritten, auf den entgleisenden Zug aufzuspringen?), dann doch zumindest von dem Bundeskartellamt oder dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem EuGH.

    Man mag sich nämlich gar nicht ausmalen, was passiert, sollte Springer bzw. die VG Media im Kartellverfahren wider aller Erwartungen doch Recht bekommen: Google würde vermutlich, um einer Zahlungspflicht aufgrund des Leistungsschutzrecht doch noch zu entgehen, schlichtweg alle einschlägigen Dienste in Deutschland einstellen. Und alle (mal abgesehen von den Anwälten) wären die Verlierer:

    – sämtliche Verlage (also neben Springer, Burda und Konsorten auch die große Mehrzahl der sonstigen Verlage, die sich in weiser Zurückhaltung und kritischer Skepsis gegenüber dem Leistungsschutzrecht geübt haben)
    – Google (die können es wohl noch am ehesten verkraften)
    – aber auch alle sonstigen kleinen und größeren Suchmaschinenbetreiber (die ja weiterhin zahlen müssten, sofern sie den Snippets nutzen wollten)
    – Verbraucher (die bei der Nachrichtensuche im Internet mit erheblich weniger Komfort und Transparenz leben müssten)
    – der Standort Deutschland und der deutsche Gesetzgeber (die ihre Markfeindlichkeit und Inkompetenz eindrucksvoll belegt haben)
    – na ja, und auch die VG Media (die es immerhin zu einem gewissen medialen Ruhm gebracht hat)

  30. Gerade Web-Seiten aus dem Springer-Konzern bekommen angeblich überproportional viele Klicks über Suchmaschinen-Trefferlisten. Andere Publikationen werden wesentlich häufiger per URL direkt aufgerufen. Vermutlich liegt das auch an der Kundschaft (Generation 20+), die zu großen Teilen Google als Startseite ihres Browsers hinterlegt hat und den Unterschied der Google-Eingabezeile und der Adresszeile des Browsers gar nicht kennt. ;-)

    Mein Fazit: Springer-Seiten werden nur (irrtümlich und/oder unbeabsichtigt) aus Trefferlisten aufgerufen. Diese Erkenntnis dürfte für Döpfner besonders hart gewesen sein.

  31. @Mario Rehse, #31; @Autsch, #39
    Vielen Dank für den guten Hinweis. Wie weit reicht denn ein solcher auf § 11 Abs. 1 UrhWahrnG gestützter Anspruch auf Gleichbehandlung ? Normalerweise geht es ja immer um Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund. Könnte ein solcher aber hier nicht darin liegen, dass der Nutzen, den die in der VG Media organisierten Verlage von Google im Gegenzug für ihre Lizenz erhalten aufgrund dessen Reichweite deutlich größer ist als von anderen Aggregatoren? Und das dies nicht die Gewährung eines Art „Mengenrabatts“ rechtfertigt? Schließlich ist es in der Wirtschaft üblich, großen Geschäftspartnern (in gewissem Umfang) Sonderkonditionen zu gewähren.
    Falls das nicht der Fall ist: darf dann z. B. auch die GEMA Google (eigentlich) keine Sonderkonditionen für Musikvideos auf Youtube gewähren? Wie vertragen sich solche Pauschalverträge mit dem Gebot der Gleichbehandlung?

    @Steffen Rühl, #34
    Auch Ihnen danke für den Hinweis und den Link. Ich frage mich allerdings auch hier, ob die Rechtslage gegenüber Bildern/Thumbnails nicht doch eine andere ist. Die Argumentation würde ja sinngemäß lauten, dass wer seine prinzipiell geschützten Presseinhalte ohne technische Schutzvorkehrungen ins Netz stellt, damit rechnen muss, dass Suchmaschinen diese verwerten. Aber genau dieser Fall ist doch – anders als bei Bildern – in § 87g Abs. 4 UrhG speziell geregelt. Wenn es also nur darauf ankäme, dass Inhalte überhaupt ins Netz gestellt werden, wäre diese Vorschrift ohne eigenen Regelungsgehalt. Sie besagt aber ja gerade, dass gewerbliche Suchmaschinen diese Inhalte trotz des Ins-Netz-stellens gerade nicht verwerten dürfen. Und so weit ich es verstanden habe, gibt es auch keine technischen Möglichkeiten, der einen Suchmaschine die Übernahme der Inhalte zu gestatten, einer anderen aber nicht. Dann müsste dies eben doch über Lizenzen laufen.

  32. Auf Springer & Co. Einzuschlagen, mag zwar nicht falsch sein, aber verbockt hat’s in Wirklichkeit doch der Bundestag. Und der ist mir (in Form meines Wahlkreisabgeordneten) im Gegensatz zu VG Media auch rechenschaftspflichtig.

  33. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch, dass Springer mit Journalismus Verlust macht, und statt dessen mit anderen Online-Inhalten kräfig verdient. Alle meisten reden ja über journalistischen, tagesaktuellen News-Inhalte. Dabei ist das eigentliche Geschäft doch inzwischen die (Pseudo-) Vermittlung von kaufinteressierten Besuchern: Ratgeberseiten mit Affiliate-Links (Immobilien, Gesundheit, Kredite etc.) Damit macht Springer seinen Umsatz und Gewinn, und zwar genau über Traffic, den Google liefert. Das Geschäftsmodell dahinter: für die „Vermittlung“ eine Provision kassieren. Je mehr vermittelte Kaufinteressierte, um so mehr Gewinn. Und in dem Bereich sind die Margen extrem hoch, verglichen mit Journalismus. Vor diesem Hintergrund ist es noch viel unverständlicher, wie Springer und die VG Media agieren. Ich vermute, dass war denen gar nicht bewusst …
    Gruß, Martin

  34. Das was der Käse (sorry – Keese) da zu diesem Thema schreibt ist ja wirklich unterstes Niveau der Winkeladvokaterei. Etwas derart Dämliches, Verlogenes und Aroganteres habe ich selten gelesen.

  35. Google sollte seinen Nutzer die Möglichkeit geben, derartige inkonsistente LSR-Argumentationen neutral zu stellen. Denn dann habe ich als Nutzer die Möglichkeit diese Argumentation-Schizophrenie Einheit zu gebieten. Kann doch nicht sein, dass alle anderen Marktteilnehmer zahlen sollen.

  36. „Widerstehe keiner Versuchung; es könnte sein, dass sie nicht wiederkommt.“ (Oscar Wilde)
    Herr Keese hält wohl Nötigung auch für so nee Art „Versuchung“? Wenn die/der Nötigende mächtig genug ist, sollte natürlich nachgegeben werden. Was ist denn das für eine SM-Nummer?

  37. Welche Juristen laufen eigentlich bei Springer so herum? „In-Aussicht-Stellen eines empfindlichen Übels“ = Nötigung? Vielleicht würde auch Herrn Keese ein Blick ins Gesetz/in einen Kommentar nicht schaden. Hervorstechendes Tatbestandsmerkmal einer Nötigung ist nämlich die Verwerflichkeit. Die setzt nach strafrechtlicher Definition voraus, „dass die Nötigung nach allgemeinem Urteil sittlich derart missbilligenswert ist, dass sie ein gesteigertes strafwürdiges Unrecht darstellt“.

    Wenn die eine Hälfte der deutschen Verleger Google trotz LSR ihre Snippets gratis gibt, die andere Hälfte aber Geld dafür verlangt, braucht es schon viel Fantasie, um es für verwerflich zu halten, wenn Google die kostenpflichtigen Inhalte auf den LSR-freien Inhalt herunterkürzen möchte. Was daran strafwürdig sein soll, bleibt im Dunkeln.

    Wenn Herr Keese allen Ernstes eine Nötigung für gegeben hält und nicht einfach nur aus taktischen Gründen Google öffentlich verleumden möchte, muss man sich zudem die Frage stellen, wieso noch keine Strafanzeige gegen Google vorliegt. Denn eine Nötigung ist und bleibt nun mal strafbar. Die Staatsanwaltschaft würde sich des Falles sofort annehmen, wenn tatsächlich eine Nötigung gegeben wäre. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.

    Ganz streng genommen handelt es sich nach Herrn Keeses Lesart überdies nicht nur um Nötigung, sondern sogar um ausgewachsene Erpressung, weil Google mit der Kürzung Geld sparen will und daher in Bereicherungsabsicht handelt. Ein Grund mehr, Google auf der Stelle die ganze Härte des Strafrechts spüren zu lassen! Wo bleibt die Anzeige?

    Offenbar gibt es keine. Also wohl doch keine Nötigung im juristischen Sinne. Aber ein anderer als der juristische Hintergrund zählt bei der rechtlichen Beurteilung nicht. Vor allem nicht bei der rechtlichen Würdigung des Umstandes, dass den kleinen Aggregatoren und Suchmaschinen Gebühren abverlangt werden sollen, während der Suchmaschinengigant Google auf Jahre hinaus davon befreit bleibt. Damit ist genau der Zustand eingetreten, vor dem vor Inkrafttreten des LSR so eindringlich gewarnt wurde.

    Ach ja, und neuerdings kann man nichts gegen das fehlgeleitete Aufgreifermessen des mit Irrtümern behafteten Kartellamts unternehmen? Obwohl es doch hoheitlich tätig wird? Haben wir hier etwa einen Fall von Behördenwillkür?

    Zunächst ist festzuhalten, dass die Behörde bisher gar nicht hoheitlich, sondern nur nachrichtlich ihre Rechtsauffassung kundgetan hatte. Aber auch hiergegen gibt es die Möglichkeit der Beschwerde, § 63 Abs. 3 GWB, wenn eine ausdrücklich beantragte Verfügung unterbleibt, denn dies ist einer Ablehnung gleichzusetzen.

    Die VG Media hätte hierzu einen förmlichen Beschluss erbitten können, um sich damit eine hoheitliche (d. h. mit Rechtsmitteln angreifbare) Entscheidung zu verschaffen. Einen solchen expliziten Antrag hat sie sich aber anscheinend verkniffen, jedenfalls ist nichts davon bekannt – ob sie wohl ahnte, dass dabei nichts Gutes herauskommt und das Kartellamt damit echte juristische Fakten schafft, die den angeblichen Kartellrechtsverstoß Googles endgültig ins Reich der Mythen und Legenden befördern?

    Wohl sehr zum Leidwesen der VG Media hat aber nun Google diesen Antrag auf förmliche Entscheidung nach § 32c GWB gestellt. Deren Tenor ja schon im Voraus allen klar sein dürfte. Und danach muss die VG Media, um sich nicht noch mehr zu blamieren, Beschwerde zum OLG einlegen.

    Das ganze Prozedere müsste Springer eigentlich gut kennen, weil sie das ja alles schon mal durchexerziert hatten – es ist z. B. noch gar nicht so lange her, dass sie wegen des geplatzten Pro7-Sat.1-Kaufs die kartellrechtliche Leiter rauf und runter geklagt haben.

    Folglich dürfte ihnen in Wirklichkeit auch klar sein, dass sie bei einer Beschwerde eine deutliche Niederlage beim OLG zu erwarten haben. Damit wäre das, worauf Springer die ganze Hoffnung gesetzt hat (Kaufzwang über Kartellrecht) auch schon viel schneller als gewünscht ausgereizt, denn der BGH wird sich ganz sicher nicht mit diesem offenkundigen juristischen Unfug einer kartellrechtswidrigen „Diskriminierung“ und „Nötigung“ befassen.

    Welche fachliche Expertise auch immer Springer zu einer solchen Fehlinterpretation der kartellrechtlichen Aspekte gebracht hat – Springer sollte sich das Geld dafür zurückgeben lassen, falls sie dafür was zahlen mussten.

    In der noch laufenden Vergütungsklage gegen Google wird sich dann als Nächstes die Frage nach dem entstandenen Schaden bei der VG Media erheben, denn nachdem nun eine „Gratislizenz“ erteilt wurde, ist ein Schadensersatzanspruch höchst zweifelhaft. Ein Gericht müsste dafür feststellen, dass Google im fraglichen zurückliegenden Zeitraum eine Rechtsverletzung (des LSR) begangen hat und dafür Schadensersatz schuldet. Doch schon bei der Schadensermittlung bricht die Argumentation zusammen. Auf die Frage, wie lang ein LSR-freies Snippet sein darf, kommt es dann womöglich gar nicht mehr an (Gerichte weichen solchen Grundsatzfragen immer gern aus, wenn sie eine Klage schon wegen mangelnder Zulässigkeit abweisen können). Denn inzwischen hat Springer ja mit seiner „Datenerhebung“ bei vier seiner Blätter selbst explizit bewiesen (und dies trägt auch die VG Media vor), dass die Verwendung vollständiger Google-Snippets für die Verlage existenziell ist und einen sehr großen Schaden verhindert. Wenn aber ein legales Verhalten (LSR- und kartellrechtskonforme Anzeige kürzerer Textteile) einen weit größeren Schaden herbeiführen würde als das beanstandete vermeintlich rechtswidrige, fehlt es offensichtlich an einem ersetzbaren Schaden und damit schon an einem ausreichenden Rechtsschutzinteresse.

    Hypothetische Tariferlöse fließen bei dieser Schadensberechnung nicht ein. Das ginge nur im Wege einer Lizenzanalogie, für die aber natürlich bei einer „Gratiseinwilligung“ kein Raum ist – hier kann ohne Weiteres zweifelsfrei unterstellt werden, dass die VG Media bei gleicher Sachlage wie jetzt auch in der Vergangenheit eine Gratislizenz erteilt hätte, weil ein Unterlassungsanspruch als Alternative zu keinem Zeitpunkt wirklich zur Debatte stand.

    Dass hier erst eine „Nötigung“ Grund für die Einwilligung gewesen sei, ist nur Mediengetöse fern jeder gesetzlichen Realität. Bei Springer weiß man das selbstverständlich.

    Häme und Schadenfreude sind nicht nett, da stimme ich Herrn Keese zu. Aber wenn man mit derart abstrus-rechtsverdrehenden Auslegungen die Öffentlichkeit herausfordert, muss man damit rechnen, dass einem ein rauer Wind ins Gesicht weht.

    Auch die spanische „Lex Google“ würde ich nicht als Triumph verkaufen, schon gar nicht als Verbesserung des deutschen LSR – im Gegenteil. Dieses spanische Recht ist der Berichterstattung zufolge als „unveräußerliches“ Recht konzipiert, d. h. die Verlage können darauf nicht verzichten und folglich auch keine „Gratiseinwilligung“ erteilen, egal wie sehr sie sich erpresst fühlen. Dort wird das Ganze deshalb wohl eher auf eine „belgische Lektion“ herauslaufen – die spanische Ausgabe von Google News wird dann vermutlich schließen. Auf die Reaktionen darf man gespannt sein. Vielleicht ist man in Spanien nicht so sehr auf Google Traffic angewiesen wie bei Springer.

  38. Ich las eben den langen Text vom Keese. Und auch wenn er Recht hat damit, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen wurde, so begeht er an mehreren Stellen doch einfach logische Denkfehler. Dieser hier ist der eklatanteste:

    „[…] stelle man sich vor, das deutsche Grosso – wie Google ein Monopol in einem bestimmten Sgement des Vertriebsmarkts – würde den STERN auslisten, nur weil der STERN sich als einziger weigert, eine höhere Handelsspanne zu akzeptieren. […]“

    Leicht kann man diesem Argument verfallen, es klingt so sauber, so schlüssig. Doch: Hier ist ja nicht das Grosso (Google) derjenige, der vom Verlag Geld möchte – sondern es sind die Verlage, die vom bisherigen (für sie: Gratis-)Vertrieb nun auch noch verlangen, dass sie für die Gratis-Vertriebsleistung Geld bekommen. Und: Wo wird denn – offline wie online – der Mehrwert für den Konsumenten geschaffen, für den dieser bereit ist, Geld zu bezahlen? Jener wird doch nicht an der Stelle generiert, an der das Grosso (Google) das Cover an die Kioske schickt, sondern erst, wenn die Leute im Anschluss daran auch das Heft kaufen.

  39. @ Pepito (#44)
    Gewisse „Mengenrabatte“ sind durchaus üblich und auch rechtlich akzeptiert. So werden etwa im Rahmen von sog. Gesamtverträgen – also Rahmenverträgen zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einem Verband – den Verbandsmitgliedern häufig Sonderkonditionen eingeräumt (üblicherweise ein Rabatt von 20 % auf die Lizenzgebühr). Diese Sonderkonditionen werden mit den Verwaltungsvereinfachungen begründet, die sich für die Verwertungsgesellschaft aus der Einschaltung und dem Tätigwerden des Verbandes ergeben.

    Im Falle von Google greift diese Überlegung ersichtlich nicht und wird von Springer/ VG Media offenbar auch gar nicht ins Feld geführt. Herr Keese selber sagte jetzt Folgendes dazu:

    “Geht nicht anders. Kleine nicht mächtig genug, um zu nötigen. Ohne Nötigung kein Gratis.“

    Die Bevorzugung von Google gegenüber anderen Nutzern (also anderen Suchmaschinen und sonstigen Aggregatoren) wird also mit Googles Marktmacht und vermeintlicher Nötigung/Erpressung begründet. Eine nach meinem Dafürhalten rechtlich wohl ziemlich gewagte und – aus Sicht der sonstigen Nutzer – ziemlich absurde Begründung. Der Sinn und Zweck des Kontrahierungszwanges und des Gleichbehandlungsgebots aus § 11 UrhWG ist ja gerade, dass auch wirtschaftlich schwächere Nutzer die gleichen Konditionen von dem (gesetzlich-akzeptierten Kartell) VG Media erhalten. Im übrigen bringen auch kleinere Nutzer den Verlagen Traffic auf die eigenen Seiten (nur im Vergleich zu Google halt in geringerem Umfang, was freilich wiederum mit einem geringeren Umfang der Nutzung des Leistungsschutzrechts einhergeht).

    Hierbei hilft wohl auch kein Verweis auf den veröffentlichten Tarif (der im Zweifel halt abgeändert werden müsste). Im Übrigen wurde der Tarif auch nicht von dem Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) genehmigt, wie Herr Keese meint, sondern diesem lediglich informatorisch mitgeteilt (und zwar zu einer Zeit als noch keine Bevorzugung von Google stattfand). Eine genaue Überprüfung des Tarifs findet hingegen erst in den laufenden Verfahren vor der Schiedsstelle des DPMA statt.

    @ S. Keller # 52
    Sollte die VG Media allerdings künftig tatsächlich an sämtliche Nutzer widerrufliche Gratislizenzen erteilen, so könnte dies tatsächlich zu einer gewissen (noch stärkeren) Bindungswirkung in dem Verfahren vor der Schiedsstelle führen. Dies versucht man jetzt auf Seiten Springers/VG Media offenbar krampfhaft (und unter Inkaufnahme eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz) zu vermeiden, nachdem man die Schleusen durch die widerrufliche Gratislizenz an Google bereits geöffnet hat.

    Ob man damit durchkommt, hängt im Wesentlichen vom DPMA ab, das als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebot durch die VG Media sorgen müsste. Betroffene Nutzer, denen eine Gratislizenz verweigert wurde, könnten jedenfalls in einem ersten Schritt entsprechende Beschwerden an das DPMA richten, um das DPMA (das in manchen Dingen etwas träge sein mag) zügig auf die Spur zu setzen. Zum anderen kann ich mir vorstellen, dass auch über zivilrechtliche Klagen von betroffenen Nutzern und über das Kartellamt weiterer Druck entsteht (was allerdings seine Zeit dauern dürfte).

  40. Es gibt am 4.3.15 eine öffentliche Anhörung zum weiteren Verfahren des LSR.

    Auf der Seite internet-law vom RA Stadler gibt es nähere Infos sowie drei neue Stellungnahmen von geladenen Sachverständigen.
    Alle drei Stellungnahmen sind doch sehr ähnlich aber auch lesenswert.
    Ziemlich eindeutige Aussagen…

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