Die Verlage der Leistungsschutzrecht-Allianz behaupten, Google habe ihnen mit Auslistung aus der Suchmaschine gedroht. In Wahrheit tauchen selbst die Angebote, die die Einverständniserklärung für die kostenlose Nutzung bei „Google News“ nicht abgegeben haben, noch in der Nachrichtensuche des Konzerns auf.
Die „Rhein-Zeitung“ zum Beispiel hat sich im vergangenen Jahr entschieden, „Google News“ die kostenlose Auswertung ihrer Inhalte nicht zu gestatten. Trotzdem werden bei der News-Suche Artikel aus der „Rhein-Zeitung“ angezeigt:
Das liegt daran, dass Google zwischen der Nachrichtensuche und dem Nachrichtenaggregator „Google News“ unterscheidet.
Der Aggregator stellt aus verschiedenen Quellen und zu selbst wählbaren Themen einen Nachrichtenüberblick zusammen. Die Textanrisse („Snippets“) sind länger als in der normalen Google-Suche, und es handelt sich immer um die Anfänge der Artikel, nicht die Stelle, an der ein bestimmter Suchbegriff vorkommt.
In dieser Darstellung kommen Artikel der „Rhein-Zeitung“ nach Angaben von Google keinesfalls mehr vor.
Sobald der Nutzer aber oben in das Fenster einen Suchbegriff eingibt, verlässt er für Google die Logik eines Aggregators und wechselt in die Such-Logik. Über den angezeigten Ergebnissen steht zwar immer noch „News“, aber die Snippets sind kürzer und zeigen einen Artikelausschnitt rund um den gesuchten Begriff. Google ist der Meinung, für diese Anzeige keine besondere Einwilligung der Verlage zu benötigen, weil die Ausrisse kurz genug seien, um nicht unter das neue Presse-Leistungsschutzrecht zu fallen.
Die Einverständniserklärung, die Google im vergangenen Sommer von den Verlagen verlangte, um ihre Inhalte weiter (unentgeltlich) bei „Google News“ anzuzeigen, bezieht das Unternehmen ausschließlich auf den Nachrichtenaggregator, nicht auf die Suche.
Das ging aus dem damaligen Schreiben von „Google News“ keineswegs hervor, und die Unterscheidung ist auch für den Nutzer nicht offensichtlich. Die „Rhein-Zeitung“ klagt entsprechend auch darüber, dass das Verhalten von Google intransparent und unberechenbar sei: „Nach unserem Eindruck ändert Google News immer mal wieder seine Art und Weise, wie es unsere Nachrichten mal bereitstellt und mal nicht — und das ohne unser Zutun“, sagt Chefredakteur Christian Lindner. „Derzeit sind bei Google News wieder mehr unserer Nachrichten als früher zu finden — ohne dass wir etwas geändert oder dem zugestimmt haben.“
So undurchsichtig das Verhalten von Google ist: Es deutet nichts darauf hin, dass der Vorwurf stimmt, dass Angebote, die die Nutzung ihrer Inhalte bei „Google News“ abgelehnt haben, in irgendeiner Weise von Auslistung bei der Google-Suche bedroht wären. Im Gegenteil: Sie tauchen selbst in den aufmerksamkeitsstarken (und mutmaßlich viel geklickten) News-Kästen in der normalen Google-Suche auf:
Habe ich was verpasst die letzten Tage? Ich verstehe die Rudi Völler Anspielung nicht.
… wo ist denn jetzt der Teil mit Rudi Völler? Auch zwischen den Zeilen finde ich ihn nicht… Oder ist das ein Google-Test?
Gruß, Martin
Es gibt zwei „Google News“ (zumindest für den Durchschnitts-User, dem, wie auch mir, diese im Artikel beschriebene Unterscheidung nicht bekannt wird), jedoch bekanntlich „nur einen Rudi Völler“.
So versteh‘ ich diese Metapher – richtig?
*Korrektur zu Nr. 3: „… nicht bekannt ist bzw. war“ statt „… wird“
Rudi Völler gibt’s bekanntlich nur einen. Google News ist da offensichtlich vielfältiger ;-)
würde hier gerne +1 für Kommentare vergeben (Danke #3 und #5).
@3 Kleine Korrektur: „Es gibt nur ein Rudi Völler“ (da grätscht kein Hummels dazwischen!) – vielleicht sollte das ja auch zu „Google Ews“ führen.
Es ist doch auch völlig egal, was Google wie indiziert, auswertet oder anzeigt. Soweit ich das verstanden haben, möchten die einfach nur Geld! Google hat Geld und die Verleger möchten einen Teil dieses Geldes. Daher wird es so lange neue Gesetze geben, bis Google zahlen muss.
Warum das so ist? Mann kann es nur vermuten. Ein Teilaspekt kann z.B. folgender sein:
„Sie pflegt ein freundschaftliches Verhältnis zu Angela Merkel […]“
http://de.wikipedia.org/wiki/Friede_Springer#Politik
„Liz Mohn sprach sich 2004 für Angela Merkel als Kanzlerin aus, mit der sie in Freundschaft verbunden ist und für die sie öffentlich warb.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Liz_Mohn#Leben (letzter Absatz)
Aber ich denke, hier sind eher größere Dimensionen am Werk:
Unter alter Kanzler hätte gesagt: Google muss zahlen, basta! Denn wo kämen wir hin, wenn die Verlage keine Geld mehr hätten? Wer kann den Bürgern dann noch erzählen, dass die Russen ganz schlimm böse und die USA eigentlich ganz lieb sind?
Und was ist mit den Linken? Da ist es auch wichtig, dass die ganz schlimm böse sind. Wer verbreitet sonst kurz vor den Wahlen ein neues belangloses Dokument über Gysi, was zwar immer noch nichts aussagt, aber „beweist“, dass Gysi ganz schlimm böse ist?
Die Bürger würden eventuell ja sogar anfangen selbständig zu denken. Das muss in jedem Fall verhindert werden!
Letztlich geht es um die Macht der Medien und dafür braucht man halt Geld. Google hat das Geld, aber weigert sich die Informationen nach Willen der Parteien zu manipulieren. Man kann Google nicht kontrollieren. Daher muss man es zurechtstutzen. Das sieht auch die SPD so, wie man an den Äußerungen von Maas sieht.
Solche kleinlichen Sachfragen, die Herr Niggemeier hier anbringt, spielen doch letztlich in der großen Politik überhaupt keine Rolle. Man muss das Große und Ganze sehen!
@ No 8 Klaus
Das die Qualitätsjournalismusmedien nicht die Qualität liefern, die wünschenswert wäre, das sehe ich auch so, aber dass sie sich so billig „kaufen“ lassen, das glaube ich nicht.
Das Problem ist nicht, dass die Politik sich die „Macht der Medien“ kauft, eher umgekehrt. Weil aber mit den Lesern die Macht und das Geld bei den Medien schwinden gibt es solche Verzweiflungstaten.
Leistung wird eigentlich ganz gut geschützt, nur geht es beim Leistungsschutzrecht darum etwas zu schützen, das allzu oft ohne eigene Leistung erbracht wird.
Es gibt doch kaum noch Medien die eigene Inhalte haben, die eigene, neue Gedanken einbringen. Die Leistung besteht eher aus dem individuellen unformulieren der bei allen gleichen Agenturmeldungen.
Wo werden Meldungen denn noch kenntnisreich eingeordnet, durch Fachwissen ergänzt und kompetent in Zusammenhängen fachkundig bewertet?
Wenn von SPON bis RTL überall der gleiche Kampfmönch mit den gleichen Bild, den nahezu gleichen Kommentar auf den Titelseiten auftaucht, dann darf man vielleicht fragen wo hier die zu schützende Leistung verborgen ist.
Toll, jetzt hab ich einen Ohrwurm!
Aber unfassbar ist das schon: Google spricht in seinem Schreiben unmissverständlich davon, dass die Inhalte nicht mehr bei „Google News“ angezeigt werden, sofern die Verlage ihr Einverständnis verweigern. Mit dieser Drohung setzt der Konzern die Rechteinhaber unter Druck. Am Ende stellt sich heraus: Die Artikel werden so oder so bei Google News angezeigt – denn was ist das sonst, wenn ich unter „Google News“ nach einem Dachstuhlbrand recherchiere und Artikel der Rhein-Zeitung finde? Ganz gleich, was man bei Google selbst darunter verstehen mag, ob Aggregator, Suchmaschine oder sonst was: Der Kunde sieht den Namen „Google“ und die Funktion „News“, somit handelt es sich um die Suchfunktion von „Google News“, Punkt, aus. Insofern schreit dieser Beitrag analog zum „Lügen fürs Leistungsschutzrecht“ nach dem Titel „Lügen für Google News“.
@11_Blunt
Wenn man sich schon so schön darüber aufregt, sollte man sich kurz hinsetzen und nochmals lesen. Der Unterschied zwischen Google Suche und Google News wurde oben ziemlich klar erläutert. Google Suche mit kurzem Textaussschnitt mit Bezug auf Suchwort, Google News mit längerem Textausschnitt ohne Bezug zum Suchwort (einfach der Anfang vom Text). Die Länge der Textausschnitte ist absolut entscheiden für die Rechtsgrundlage, das heisst man sollte den Unterschied schon kennen. Ihre Kommentar müsste man nach ihrer Logik wie folgt beschreiben: „Nicht lesen was einem nicht passt für das Leistungschutzrecht“
@Heller: Google News hat keinen Bezug zum Suchwort? Und was ist mit dem oben angeführten Beispiel des Dachstuhlbrands? Steht da etwa nicht „News“ darüber? Glauben Sie, dass von zwanzig Nutzern dieser Funktion auch nur ein einziger glaubt, sich hier aus dem „Google News“-Bereich verabschiedet zu haben? Und wo habe ich mit Rechtsgrundlage argumentiert? Es ging um die Einverständniserklärung vom vergangenen Sommer!
Ist doch schön für die Verlage. Sie werden weder ausgeschlossen noch müssen sie Google bezahlen, wenn sie von denen Traffic schnorren. Nun können sie sich wieder auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren, statt in einer Tour Politiker und Leser zu belatschern und herumzugreinen, dass Google seine „Monopolstellung“ missbrauche.
Aber ich fürchte, auch das passt ihnen wieder nicht. Bin aber gespannt, was für einen Salto Keese nun vorführen wird.
@9,Christian Schulz: Das Problem ist hier nicht, wer wen kauft, sondern die Verquickung zwischen Macht und Medien. Wenn das Thema auf den Tisch kommt, dann werden die Medien plötzlich sehr dünnhäutig:
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41841/1.html
Mir ist egal, wer der Hund und wer der Schwanz ist. Das Problem ist, dass sich alle „einig“ sind. Die Politik wird in engen Elitezirkeln gemacht und das Volk soll die Suppe, die da aufgetischt wird dann auslöffeln. Da sind sich dann Politik, Geld und Medien einig.
Der Ukraine-Konflikt hat gezeigt, dass es hier eine Meinungsmaschinerie läuft, die dem Bürgern seine Meinung aufdrängen soll. In den Foren wurden von den Medien gleich „russische Spione“ vermutet. Dabei haben nur einige Bürger darüber nachgedacht, was denn der große Unterschied zwischen unserem Handeln, dem Handeln der USA und Russlands besteht. Warum ist der Bruch des Völkerrechts bei uns und den USA „super gut“ und bei Russland „schlimm böse“? Fragen, auf die die Medien keine Antwort geben wollen.
Letztlich sind das Vorgaben, die uns von einer Machtelite vorgesetzt werden. Das ist dann alles „alternativlos“.
Ah, jetzt hab ich’s verstanden.
Dass man in der Google-Suche keinen ihrer Artikel finden *soll*, kann von keinem Verlag gewünscht sein, ob nun in der allgemeinen oder der speziellen News-Suche. Das Problem für die Verlage ist tatsächlich das Portal „Google News“, das – richtig benutzt – die Eingangsportale aller anderen Medien überflüssig macht, weil man von dort wohlgeordnet direkt zu jedem aktuellen Artikel in jedem Onlinennachrichtenmedium kommt. Es ist ein Portal, ein Verzeichnis, keine Suche, eben genau dasselbe, was Portale wie spiegel.de, zeit.de etc. leisten, nur dort auf SpOn und ZeitOnline beschränkt. Dies ist den Verlagen ein Dorn im Auge. Und das durchaus zurecht.
Ob der Leser unterscheiden kann ob er nun bei „Google News“ ist, oder News durch Google aufgelistet bekommt ist völiig unerheblich.
Google nutzt in den verschiedenen Bereichen eine unterschiedlie Art des Zitierens, mit untrschiedlichen Inhalten und Längen. Daraus ergibt sich ggf. eine unterschiedliche rechtliche Bewertung.
Wenn die Verantwortlichen Verfechter des Leistungsschutzrechtes das nicht verstehen, dann machen sie einen sehr schlechten Job. Sie wissen genau worum es geht, die sind ja nicht dämlich.
Wenn die so tun sls käme es darauf an, dass der Normalleser es verstehen müsste, dann mag das politisch in der Diskussion nützlich zur Verwirrung beitragen, ist aber in der Sache eine bewusste Irreführung.
@Lars: Und wenn das den Verlagen ein Dorn im Auge ist, müssen sie einfach nur ihre Einverständniserklärung zurückziehen und werden dort nicht mehr aufgeführt.
Ohne dass sie befürchten müssen, deshalb auch in der Google-Suche nicht mehr aufzutauchen. (Wie sie behaupten.)
@Christian Schulz: Dann lesen Sie doch mal, was Deutschlands führender Medienexperte und Google-Versteher selbst noch vor einem Jahr zum Unterschied zwischen Google News und normaler Google-Suche zu sagen hatte: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/14582/faz-was-wissen-professoren-schon-vom-geldverdienen/ (zu Kommentar Nr. 118 scrollen). Wenn in dieser Zeit nicht einmal die LSR-Gegner wussten, dass Google zwischen dem News-Aggregator und der normalen Suchfuktion einmal einen Unterschied machen wird, kann man von Verlagen wohl schlecht verlangen, dass sie diese spätere Unterscheidung voraussehen. Die von Google formulierte Einverständniserklärung, bzw. der Umgang mit der Nichtunterzeichnung der Rhein-Zeitung entspricht deshalb einer dreisten Täuschung.
@Lars
Richtig, Google ist längst auf dem Weg zum Contentprovider. Nur eben mit fremden Content.
Schon in der normalen Suche gibt es fast immer einen hervorgehobenen Artikel, der die Suchfrage möglichst mit dem zitierten Teil beantworten soll, man den Klick weiter also nicht mehr braucht.
Z. B. bei Schauspielern: mindestens Geburtsdatum, Geburtsort und meist ein Bild findet sch beteits in den Suchergebnissen.
(Google auf dem Weg zum Contentprovider:
http://www.hellegatt.de/ist-google-auf-dem-weg-zum-contentprovider/ )
Das kann ich in der Newssuche so aber nicht sehen, das mag bei Google-News anders sein. Das spricht dann aber eher gegen die Qualität des Artikels.
Mir erschießt sich auch nicht, dass ich von Googlelinks, egal welche, hinter Springers Paywall komme, nicht aber von deren eigenem Portal.
@Blunt: Welches Interesse hätte Google an dieser „dreisten Täuschung“ bzw. welchen Vorteil hat Google davon?
@Blunt
Er hat geschrieben, dass die normale Suche auch vom LSR betroffen ist.
Klar ist die das. Nur sind dort eben die Snippets viel kleiner und anders strukturiert. Nicht das „wo“ sondern das „wie“ zitiert wird ist entscheidend.
Das macht Google eben hier anders als dort.
@Christian Schulz
Das Geburtsdatum eines Prominenten ist keine News, sondern eine Information. Als erstes taucht bei solchen Anfragen auch Wikipedia auf, nicht die News-Plattformen.
Wenn ich mich wirklich über das Weltgeschehen informieren will, reicht der Textausschnitt sicher nicht. Man muss schon extrem stumpf sein um zu glauben, dass sich Personen über Textausschnitte eine Meinung bilden können. Wenn jemanden das reicht, ist im schon Blöd bezüglich Text zu lang.
Ich finde es gibt ganz viel Gründe die Suche von Google zu kritisieren. Zum Beispiel die fehlende Klarheite darüber warum gewisse Links wichtiger sind als andere. Da gibt es zwar Hinweise (Stichwort: SEO), jedoch keine klare Angabe. Wenn die Verlage diese Tatsache bekämpfen, hätten sie meine vollste Unterstützung. Diese Aktion ist lächerlich, weil es nur darum geht Geld mit einer Dienstleistung von anderen zu verdienen. Google kann nur bedingt was dafür das andere Suchanbieter keine Chance haben.
@Blunt: Meine Antwort damals bezog sich darauf, dass das Leistungsschutzrecht natürlich prinzipiell auch für die Google-Suche gilt, also: auch für Suchmaschinen und nicht nur für Aggregatoren.
Google meint halt, dass ihre Suche die Vorgaben des LSR in dem Sinne erfüllt, dass die Snippets so kurz sind, dass dafür keine Genehmigung erforderlich ist. Ob das stimmt (bzw.: wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Gerichte diese Einschätzung bestätigen), kann ich nicht einschätzen.
@21: Ich interpretiere das Vorgehen wie folgt: Google verschickt Einverständniserklärungen, in denen Verlagen angedroht wird, ihre Artikel vollständig aus Google-News zu entfernen. Dieses Szenario könnten sich die Verlage nicht leisten – würde es doch bedeuten, dass etwa eine heutige Suche nach dem Thema „Gustl Mollath“ zu allen möglichen Zeitungen führen würde, aber eben nicht zu meiner. Eine Entfernung aus der bloßen Themenübersicht aber, um die es sich ja tatsächlich handelt, wäre durchaus für manchen Verlag zu verkraften (wie man ja bei der Rhein-Zeitung auch sieht). Aus diesem Grund spricht Google nicht die ganze Wahrheit aus, sondern tut so, als setzte ein sich verweigernder Verlag tatsächlich seine vollständige Google-News-Existenz aufs Spiel (und mit „Google News“ meine ich jetzt das, was der normale Mensch darunter versteht). Ich bin davon überzeugt: Wäre in der Einverständniserklärung von Anfang an klar benannt worden, um was es wirklich geht, wären mehr Verlage der Rhein-Zeitung gefolgt.
Natürlich reicht das nicht, um sich über das Weltgeschehen zu informieren, natürlich nutzt Google vorwiegend Inhalte von Wikipedia (weil sie das dürfen).
Was wir hier sehen ist auch nicht das Ziel, sondern ein Schritt auf dem Weg.
Google möchte m. E. die Inhalte des Internet selbständig, auf eigenen Seiten vermarkten. Das sind nur kleine Schritte, aber ich vermute eine Richtung.
@18,Stefan Niggemeier:
Aber wenn die ihre Einwilligung geben, dann bekommen die ja kein Geld! Und das ist doch die Hauptsache des Leistungsschutzrechts. Es soll für die Verlage eine neue Einnahmequelle erschlossen werden. Daher brauchen wir neue Gesetze, die das ermöglichen. Und die Politik braucht ja die Verlage, um ihre Politik dem dummen Volk zu „erklären“. Die ÖR reichen bei einem Durchschnittsalter der Zuschauer von 60 Jahren längst nicht dafür mehr aus. Meinungen werden heute immer mehr über das Internet gebildet. Das hat die Politiker ja auch schon kalt erwischt (z.B. bei den „Stopp-Schildern“).
Es ist ja auch diskutiert worden die Verlage direkt über Staatsgelder zu finanzieren. Das Problem ist nur, dass die bockigen Richter in Karlsruhe und in Straßburg das wohl nicht einsehen werden.
Also muss Google als Geldquelle herhalten. Da es notwendig ist, wird es auch so gemacht werden (das ist „alternativlos“). Google muss die Artikel der Verleger veröffentlichen und dann dafür zahlen. Genau so wie die ÖR ihr Programm senden und ich dafür zahlen muss, obwohl ich es nicht bestellt habe und es auch nicht sehen will.
Der Zeitrahmen ist knapp, da viele Wähler noch nicht mit dem Internet aufgewachsen sind. Die können den feinen Unterschied zwischen „Google News“ und „Google Suche“ sowieso nicht verstehen. Man muss schnell Tatsachen schaffen. Und die Medien haben uns ja schon immer gesagt, dass Google „ganz schlimm böse“ ist …
Die Info-Veranstaltungen der Verleger dienen letztlich nur dazu die Politik auf die richtige Argumentationslinie zu bringen, damit die sich nachher nicht verhaspeln. Überzeugen müssen die bestimmt nicht mehr.
@Stefan Niggemeier: Übrigens, danke für solche Antworten wie die vor einem Jahr – ich hole sie auch nicht nur deshalb noch mal heraus, um Ihnen nachträglich Fehler vorhalten zu können oder so. Im Gegenteil: Sie sehen, dass mir Ihre Beiträge im Bewusstsein bleiben.
@Blunt
Ich gehe schwer davon aus, dass die Experten in den Verlagen den Unterschied zwischen Google News und Google Suche genau kennen. Es gibt ein ganz grosses Team in den Verlagen (oder extern beauftragt), die versuchen die Anzeige in der Übersicht der Suche zu verbessern. Denen war auch von Anfang an klar, dass die Google Suche nach einer anderen Logik funktioniert und nichts mit dem LSR zu tun hat. Google könnte es sich nicht leist die grossen Verlage aus dem Index zu werfen, weil die ein grosser Teil des Content ausmachen. Das ist eigentlich eine Win-Win-Situation. Google hilft uns schneller die Inhalte zu finden und der Verleger bekommt Traffic (die er in den meisten Fällen sonst nicht hat).
Eigentlich wäre alles gut. Ist es aber nicht, weil jetzt der User jetzt auch sehen kann, was ausserhalb des öffentlichen Mainstreams geschrieben wird, dass vielleicht nicht von Ideologie bestimmt ist.
@Blunt: Die Verlage können ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen.
@30: Ich könnte mir mit Blick auf das bislang unbeachtet gebliebene Beispiel der Rhein-Zeitung auch gut vorstellen, dass so etwas noch kommt. Mit Seriosität hat das Vorgehen von Google aber so oder so nichts zu tun.
Eins scheint mir aber klar: Der Ausschluss aus dem Aggregator allein ist weder für einen Verlag noch für Google dramatisch, und solange sich das LSR auf diesen Aspekt reduziert, handelt es sich nur um ein Scheingefecht. Wirklich schmerzhaft wird es erst, wenn die Inhalte bei einer echten Suche nicht mehr auffindbar sind. Schmerzhaft für eine Zeitung, wenn sie die einzige ist, deren Artikel fehlen. Schmerzhaft für Google, wenn sämtliche Verlage Gratis-Snippets zu ihren Artikeln untersagen (können). Auf diese Gerichtsentscheidung bin ich schon gespannt.
@Blunt: Das Beispiel der „Rhein-Zeitung“ ist nicht unbeachtet geblieben, sondern war damals sogar dpa eine Meldung wert.
Die „Braunschweiger Zeitung“ ist jetzt nachgezogen.
Aber das LSR reduziert sich nicht auf diesen Aspekt. Google versucht, das LSR auf diesen Aspekt zu reduzieren. Die Verlage der LSR-Allianz (Springer, Madsack & Co.) halten auch die Google-Suche in der jetzigen Form für unzulässig. Das werden Gerichte klären.
(Ach so, „nachgezogen“ ist natürlich Unsinn bei der „Braunschweiger“. Die haben das vorher schon gemacht.)
@32: Ich meinte mit „unbeachtet“ auch nicht den Ausstieg selbst, sondern die Tatsache, dass die Rhein-Zeitung trotzdem noch auf Google News zu finden ist (und vor allem den Grund dafür). Ich zumindest habe davon erst heute mit diesem obigen Artikel erfahren. In der von Ihnen verlinkten damaligen Stellungnahme der Rhein-Zeitung heißt es ja sogar explizit, dass man glaube, die „Leser besser erreichen“ zu können „als mit einem anonymen Algorithmus einer Suchmaschine“: Das zeigt, dass man damals von Google-News in seiner Funktion als Suchmaschine ausgegangen ist.
Ja, das LSR reduziert sich selbstverständlich nicht auf diesen Aspekt, da sich der ganze Aufwand für die Verlage sonst niemals gelohnt hätte. Es war absehbar, dass zumindest einige von ihnen versuchen würden, den ganze Google-Apparat mit ins Boot zu holen.
„Google-Moneten; Es geht um Google-Moneten, Google-Moneten, Es geht um Google-Moneeeten.“
(Es gibt nur ein Willy Astor.)
@Blunt
Ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. Der News-Aggregator ist das eine Dingens, die Suche _in_ den News das andere Dingens. Was du bzw. „normale“ Menschen darunter _verstehen_ ist irrelevant. Ist ja wohl völllig absurd, sein eigenes „Verständnis“ zur Allgemeingültigkeit aufzublasen und darauf aufbauend dem Gegner ein falsches Spiel vorzuwerfen.
Im Übrigen steht es den Verlagen frei, sich mit ihren Fragen bezüglich Google News an Google zu wenden. Selbst wenn man also so „normal“ ist und den Unterschied zwischen Suche _in_ den News und dem News-Aggregator nicht versteht, wäre Hilfe nur einen Anruf weit entfernt.
Danke für den Artikel, jetzt verstehe ich auch was es mit den ‚Snippets‘ auf sich hat.
Ich habe für einen Umfangsvergleich einmal die Zeichenanzahl einiger Textausschnitte bestimmt: Die Textanrisse in ‚Google News‘ haben eine Länge von ca. 230-260 Zeichen inkl. Leerzeichen, die Suchbegriffskontexte in der Nachrichtensuche umfassen ca. 130-150 Zeichen.
Es verwundert zwar nicht, enttäuscht aber schon, wie der hegemoniale neoliberale Geist, für den das Internet nichts als ein großer Online-Shop ist, sich im ‚Leistungsschutzrecht‘ wieder einmal institutionelle Gestalt gegeben hat. Wenn die Leistungsschutzrecht-Allianz vor den Gerichten erfolgreich ist, und jede Anzeige von Suchbegriffskontexten potenziell kostenpflichtig wird, dann ist das das Ende der Volltextsuche im Internet. Denn eine Volltextsuche, das unterscheidet sie von einem systematischen Verzeichnis wie einem klassischen Bibliothekskatalog, ist ohne die disambiguierende Funktion der Anzeige von Suchbegriffskontexten sinnlos. ‚Google 2.0‘ könnte dann konsequenterweise mit zwei Suchergebnissen auskommen: Falls sie nach Nachrichten suchen – »Sie finden dazu sicher etwas in ihrer Tageszeitung«, und falls sie andere Informationen suchen – »Besuchen sie doch einmal ihre Stadtbibliothek«.
@Wilz: Ach so, und wenn du also im einen „Dingens“ einen Begriff in die Suchmaske eingibst und dann plötzlich ohne jeden Hinweis in ein völlig anderes „Dingens“ umgeleitet wirst, findest du das völlig normal. Dann hast du wahrscheinlich auch überhaupt kein Problem mit Trafficholder und ähnlich seriösen Diensten.
@Blund: Es ist völlig egal, was der Benutzer „völlig normal findet“. Mal ganz abgesehen davon, dass Umleitungen tatsächlich völlig normal sind beim Surfen… Es geht darum, dass hochqualifizierte Anwälte, Verleger und Lobbyisten das erkennen müssten, bevor sie irgendwelche Firmen verklagen, die Anwälte haben, die sich nicht vorsätzlich dumm stellen. Oder von leicht zu manipulierenden Politikern Gesetze einfordern, mit denen sich nicht nur die Politiker lächerlich machen, die sie dann umsetzen.
-d +t bei Blunt
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