Martin Vogel kämpft seit vielen Jahren gegen die Praxis der Verwertunggesellschaft VG Wort, pauschal einen erheblichen Teil der Tantiemen, die sie einnimmt, nicht an die Urheber der Werke auszuschütten, sondern an Verlage. Die Autoren würden dadurch in rechtswidriger Weise um Geld gebracht, das ihnen zusteht, argumentierte Vogel, der sich mit dem Thema auskennt. Er wurde dafür von allen Seiten angefeindet und diffamiert, nicht zuletzt auch von den Journalistenverbänden DJV und ver.di. Die Auseinandersetzung bekam eine neue Qualität, als Vogel gegen die VG Wort und ihre Verteilungspläne klagte.
Als ein Gericht im Mai 2012 seine Rechtsposition weitgehend bestätigte, stellte die VG Wort das zunächst noch als „Einzelfall“ dar. Inzwischen hat auch die zweite Instanz die Praxis der VG Wort, pauschal Geld an Verlage auszuschütten, für rechtswidrig erklärt — und nun muss auch die VG Wort einräumen, dass der Prozess ihre seit Jahren praktizierte Arbeitsweise fundamental in Frage stellt.
Die VG Wort wird wohl Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen. Sie fordert aber nun auch den Gesetzgeber auf, die illegalen Ausschüttungen für die Verlage durch eine Gesetzesänderung zu legitimieren.
Das Urteil wirft insbesondere auch Fragen nach der Rolle der Journalistenverbände DJV und Ver.di auf.
Ein Gastkommentar von Martin Vogel.
Soeben hat das Oberlandesgericht München das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I bestätigt, mit dem die Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaft Wort für rechtswidrig erklärt worden sind, weil sie gegen das Willkürverbot verstoßen. In meinem Rechtsstreit ging es um die Verteilung des Aufkommens der VG Wort aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Autoren, die gesetzlich allein dem Urheber zustehen. Das hat der Gesetzgeber 2002 noch einmal unterstrichen, als er in Paragraph 63a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) bestimmt hat, dass Vergütungsansprüche unverzichtbar sind und im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden können.
Obwohl sie Treuhänderin der Autoren ist, hat die VG Wort sich um diese Gesetzesänderung nicht geschert. Sie hat, obwohl sie die jetzt gerichtlich bestätigte Rechtslage kannte, weiter nach ihrer hergebrachten Verteilungspraxis die Hälfte der Vergütungen u.a. für die private Vervielfältigung von Werken (insgesamt rund 60 Millionen Euro jährlich) den Autoren vorenthalten und an die Verleger dieser Werke überwiesen. Dabei müssen die Verleger nicht einmal behaupten, durch Abtretung des Autors Vergütungsansprüche an den von ihnen verlegten Werke erworben zu haben. Das wäre im Übrigen auch nur zu einem sehr geringen Teil der Fall.
Doch auf vermeintliche Abtretungen kommt es gar nicht mehr an. Denn seit Ende 2002 sind auch nach vorrangigem EU-Recht Vergütungsansprüche des Urhebers unverzichtbar und unabtretbar. Denn der Europäische Gerichthof hat entschieden, dass die gesetzlichen Vergütungen „unbedingt“ beim Urheber ankommen müssen. Eine Abtretung derartiger Ansprüche an Verleger scheidet damit definitiv aus.
Trotz der eindeutigen Rechtslage konnte sich der Vorstand der VG Wort, der bestrebt war, alles beim Alten zu belassen, auf die Berufsverbände und die Gewerkschaften der Urheber verlassen. Denn als es darum ging, die Verteilungspläne der Gesetzesänderung von 2002 anzupassen, stimmten die Mitglieder von ver.di und dem Deutschen Journalistenverband — entsprechend angeleitet von ihren Rechtsberatern — einstimmig dafür, nicht entsprechend der geänderten Rechtslage zu verteilen. Die Mitglieder der Verbände der wissenschaftlichen Autoren taten es ihnen gleich. Einmal ging die Abstimmung über die Beibehaltung der alten Verteilungspläne 120:1 aus, ein anderes Mal 80:1 aus. Toll, haben sich der Vorstand der VG Wort und die Berufsverbände der Autoren gesagt.
Alles blieb also wie bisher, das heißt, der Vorstand hat seine Ruhe, die Verleger bekommen ihren Anteil, die Berufsverbände der wissenschaftlichen Autoren wie der Deutsche Hochschulverband erhalten weiterhin erhebliche unberechtigte Zahlungen aus der Kasse der VG Wort und der Deutsche Journalistenverband und ver.di samt ihrer Unterverbände sehen sich in ihrer Bedeutung gestärkt. Zudem wurde unter wortgewaltigem Einsatz des Vorsitzenden des Deutschen Schriftstellerverbandes in ver.di eine Bestimmung in die VG-Wort-Satzung eingefügt, nach der dem Verleger für seine verlegerische Leistung ein entsprechender Anteil am Ertrag der VG Wort zusteht. Grotesk! Als könnten treuhänderisch gebundene Vereine kurzerhand durch Satzungsbeschluss den Berechtigten die Hälfte ihrer Vergütung wegnehmen und an Nichtberechtigte ausschütten. Dabei haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof keinen Zweifel daran gelassen, dass nur derjenige etwas erhalten kann, der auch Rechte in die Verwertungsgesellschaft einbringt, und dass sich die Verteilung nicht nach Satzungsbestimmungen richtet, sondern allein nach dem Wahrnehmungsvertrag.
Ende 2007 kam es auf Betreiben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu einer Änderung des Paragrafen 63a des Urhebergesesetzes. An den vorausgehenden Anhörungen des Justizministeriums nahmen selbstverständlich auch die Vertreter von VG Wort, GEMA und VG Bild-Kunst sowie Repräsentanten von DJV und ver.di teil. Alle waren mit der Gesetzesänderung einverstanden, nach der Urheber — entgegen dem bereits geltenden EU-Recht — wieder eine Abtretung an Verleger vornehmen und damit die Verwertungsgesellschaften weiterhin an Verleger ohne Rechtsnachweis verteilen können sollten. So unterbreitete ver.di in seiner Stellungnahme zur geplanten, 2007 endlich beschlossenen Gesetzesänderung folgenden Vorschlag:
„Verwertungsgesellschaften, in denen Urheber und Verwerter gemeinsam vertreten sind, können beschließen, dass die Verwerter im Hinblick auf ihre Leistung angemessen beteiligt werden.“
Dieser Vorschlag bezieht sich klar auf die Situation in der VG Wort, in die eben die Verleger keine eigenen Rechte, insbesondere keine Leistungsschutzrechte, sondern nur abgeleitete Rechte einbringen.
Es war also Absicht, dass damit alles so bleiben würde wie bisher und die Urheber das verlieren sollten, was ihnen der Gesetzgeber von 2002 gewährt hat und das EU-Recht bekräftigt. Neben ver.di hat auch der DJV hinter den Kulissen für die Beibehaltung des Status quo gearbeitet und mir als Mitglied bei meiner Klage gegen die VG Wort den üblichen Verbandsrechtsschutz versagt, weil dies nicht den Interessen des DJV entspreche.
Nach dem Urteil des OLG München haben die Gewerkschaften und Berufsverbände der Urheber Erklärungsbedarf. Warum haben sie seit 2002 trotz der für ihre Mitglieder positiven Auswirkungen des Paragrafen 63a Urhebergesetz darauf hingearbeitet, gesetzlich zu legitimieren, dass den Urhebern weiterhin nur die Hälfte des auf ihre Werke entfallenden Vergütungsanteils ausgeschüttet wird, diese also massiv geschädigt werden? Immerhin geht es um mindestens 500 Mio Euro, die den Kreativen in GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst seit 2002 durch die rechtswidrigen Verteilungen ihrer Gesellschaften entgangen sind.
Der DJV beklagt, dass die VG Wort bei einem Erfolg der Klage nicht mehr weiterexistieren könne wie bisher. Andere Funktionäre, die die Schädigung der Autoren zu verantworten haben, äußern sich ähnlich. Als hätte sich das Gesetz nach den Statuten der VG Wort zu richten — und nicht umgekehrt!
Am 2.10.2013 hat die Gewerkschaft ver.di eine merkwürdige Pressemitteilung veröffentlicht. Darin heißt es:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verwahrt sich gegen falsche Behauptungen, wonach sie „zusammen mit der VG Wort“ und anderen Beteiligten „2007 eine Änderung des Paragrafen 63a Urhebergesetz durchgesetzt“ habe, die das Abtreten von Vergütungsansprüchen an Verlage wieder erlaubte.
Und weiter:
Behauptungen, die diese Tatsachen in ihr Gegenteil verkehren, akzeptieren wir nicht und behalten uns im Wiederholungsfall ausdrücklich vor, auch juristisch gegen entsprechende Falsch-Berichterstattung vorzugehen.
Es ist nicht zum ersten Mal, dass ver.di versucht, durch Klageandrohungen die öffentliche Diskussion ihr unangenehmer Tatsachen und Meinungen im Zusammenhang mit dem Paragraphen 63a zu unterbinden. Offenbar ist dies ihr letztes Mittel, die Öffentlichkeit darüber hinwegzutäuschen, dass es maßgeblich die Verbände der Urheber waren, die dafür verantwortlich zeichnen, dass die Urheber auch weiterhin nur die Hälfte der ihnen kraft Gesetzes zustehenden Vergütung erhalten. Was freilich den Funktionären der Verbände und Gewerkschaften passt, nützt noch lange nicht deren Mitgliedern. Ver.di schürt zur Rechtfertigung ihrer Mitwirkung an der Schädigung der Autoren, die durch die Entscheidung des OLG München offenbar geworden ist, nun Zweifel:
Ob ein letztinstanzlicher Erfolg dieser Klage am Ende „mehr Geld für die Autoren“ bedeute, wie in einem Teil der
Berichterstattung prognostiziert, oder doch nur neuen Streit, sei derzeit völlig offen.
heißt es in ihrer Pressemitteilung, als könnten die Autoren nicht eins und eins zusammenzählen und als käme es auf die Einhaltung des Treuhandgrundsatzes gar nicht an.
In diesem Kontext lohnt ein Blick auf die Website der „Initiative Urheberrecht“, in der sich die meisten Urheberverbände zusammengeschlossen haben und die jährlich einen beträchtlichen Betrag von der VG Bild-Kunst erhält. Ein Teil der Funktionäre der in der Initiative zusammengeschlossenen Verbände wird sich nun in ihrer Eigenschaft als frühere Vorstände oder Verwaltungsratsmitglieder der einschlägigen Verwertungsgesellschaften für die unrechtmäßige Verteilung verantworten müssen.
Dort agiert der frühere Vorstand der VG Bild-Kunst als Sprecher und fordert im Namen der angeschlossenen Verbände, dass die Urheber von ihrer Kunst leben können müssen (wie das bei solchen freischaffenden Urhebern gehen soll, deren Werke nicht nachgefragt werden, verrät er nicht). Was freilich ist von solchen Funktionären zu halten, die eine derart großspurige Forderung erheben, aber den Urhebern bereits jetzt das vorenthalten, was ihnen von Gesetzes wegen zusteht, ja die sogar jetzt unverhohlen gegen die Interessen und mit dem Geld ihrer Wahrnehmungsberechtigten vom Gesetzgeber fordern, ihre bisherigen Veruntreuungen zu legitimieren?
Was mich interessieren würde: was bringt die genannten Verbände dazu sich so zu verhalten, wenn es doch den Interessen der eigenen Mitglieder so offensichtlich schadet? Glauben sie, ihre Mitglieder würden auf andere Weise dann doch wieder profitieren? Profitieren die Entscheidungsträger in den Verbänden so massiv davon, dass sie sich gegen die Interessen derer stellen, die sie da vertreten? Oder ist die Angst vor Veränderung wirklich so groß, dass man selbst ein „doppelt so viel von dem, wofür ihr gegründet“ wurde immer noch angsteinflößend ist?
Warum handeln die so?
Ihr Text gefällt mir und dennoch kapier ich folgendes nicht: Mal angenommen, ich kopiere Ihren Text jetzt tausendmal. Oder zehntausendmal. Und zwar OHNE Kopiergerät… Wozu gibt es eine VG-Wort? Wozu kriegen Autoren (und leider auch Verlage) Geld, das aus Copyshops herausgeholt wird?
Der Vollständigkeit halber,weil ich einfach nicht anders kann und weil es auch in der verlinkten Stellungnahme der VG Wort so steht:
Die VG-Wort wird Revision einlegen, nicht Berufung. In der Berufung vor dem OLG -München hat die VG Wort schon verloren. Der Unterschied ist zwar für den Text nicht erheblich, aber inhaltlich gibt es halt trotzdem einen Unterschied (der relevanteste dürfte sein, dass mit der Revision vor dem BGH die Sache dann rechtskräftig entschieden werden wird; zumindest wenn die VG Wort verliert;).
@1
Sie tun das, was meiner Meinung nach von so ziemlich jeder einflussreichen Partei o.ä. irgendwann einmal praktiziert werden dürfte: sie lassen sich von Lobbyisten beeinflussen. Sonst wären sie ja nicht parteiisch.
Dem Autor ein „Hut ab, weiter so“ – wer so dicke Bretter so beharrlich bohrt, hat meinen Respekt. Als ver.di-Mitglied (allerdings andere Branche) muss ich mich (nicht nur wegen dieser Geschichte) fragen, ob bei den Gewerkschaften die Funktionäre für die Mitglieder oder die Mitglieder für die Funktionäre da sind.
Eine Frage: Für wen und für welchen Zeitraum (rückwirkend?) gilt dieses Urteil (irgendwann eintretende Rechtskraft mal unterstellt)?
Ich schliesse mich den Fragen von @1 an.
Ich bin selbst ver.di-Mitglied, aber zu meinem Glück in einem festen Angestelltenverhältnis. Ich kann aus dem Dargestellten nur spekulieren, dass die Gewerkschafter mit der VG vielleicht ein Sozialpartnerschaftsmodell erhalten wollen, das sonst vom Platzen bedroht ist. Mein Vater war in der IG Bergbau und ist heute Bezieher einer sensationellen Rente; der hat von dieser Gewerkschaftsdenke noch sehr viel gehabt. Aus meiner Sicht ist das alles von gestern, für ihn wars schön. Heute können wir da nicht mehr drauf bauen. Ist es das?
Gefällt mir, dass so etwas widersinniges vor Gericht angefochten und wenigstens hier auch etwas öffentlicher behandelt wird.
Ich frage mich auch, was die Gewerkschaft antreibt, so zu handeln.
Vielleicht bringt es ein kleines bisschen was, wenn die Mitglieder ihren Verein mal von innen aus anfragen und nerven, was das soll.
An Martin Vogel: großartig, dass Sie das Ausfechten – weiter so!
@alter Jakob: Danke für den Hinweis, ist korrigiert.
@André: Wie kopieren Sie den Text denn „ohne Kopiergerät“? Mutmaßlich mithilfe von sowas wie einer Festplatte oder einem USB-Stick. Das sind Kopiergeräte, und deshalb zahlen Sie darauf auch Kopiergeräteabgaben.
Der Deal ist: Sie dürfen für private Zwecke Kopien anfertigen von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Dafür erhalten die Urheber als Ausgleich Tantiemen aus den Kopiergeräteabgaben.
Was ich an der Sache nicht verstehe:
Wieso darf ein Urheber nicht entscheiden, die Vermarktungsrechte an einen Verlag zu veräußern?
Was ist an folgendem Modell verkehrt:
Ein Urheber erstellt etwas. Jetzt kann er sich entscheiden:
Kümmert er sich selber um die Vermarktung oder verkauft er das, was er da geschaffen hat bspw. an einen Verlag (Beispiel Snowden: Herr Greenwald als freier Journalist geht zum Guardian und sagt „Ich habe da ’ne Story… mit Recherchen und den damit verbundenen Auslagen kostet euch das X€“).
Kümmert sich der Urheber selber um die Vermarktung, kann er, wenn sich das was er da erzeugt hat gut verkauft viel und lange Geld verdienen. Hat aber auch die Arbeit sich um das alles zu kümmern und das Risiko, dass er da evtl. paar Tage für umsonst gearbeitet hat, weil es niemanden interessiert also niemand bereit ist dafür zu zahlen (bleiben wir beim Beispiel Greenwald: Er müsste jetzt darauf hoffen, dass Guardian, Spiegel und Co. bei ihm klingeln und darum bitten gegen Geld seine Artikel exklusiv in ihrer Publikation veröffentlichen zu dürfen).
Geht er hin und verkauft sein Erzeugnis gleich an einen Verlag, dann bekommt er vom Verlag gleich einen Batzen Geld. Jetzt trägt der Verlag das Risiko: Wird er das Werk so nutzen können, um am Ende die Vorleistung wieder reinzubekommen und so gar daran verdienen? Der Autor ist jedenfalls fein raus.
(Vor allem: Wie ist das denn mit festangestellten Journalisten? Da sollte es doch normal sein, dass der Arbeitgeber anschließend mit dem was der angestellte Journalist da gemacht hat Geld verdient. Will der Journalist das nicht frage ich mich, weshalb er dann dort festangestellt ist).
Natürlich kann man, wenn man denn will, ganz individuelle Rechte aushandeln. Worauf ich hinaus will: Am Ende sollte doch klar sein, wem welches Geld zusteht.
Wieso also diese Probleme..
Jedem Erzeugnis ’ne klare Kennung geben. Wenn zwei Stellen für das gleiche Erzeugnis ihre Tantiemen usw. verlangen sollte doch leicht zu prüfen sein, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht.
Ansonsten klingt das nach der gleichen Sache wie „Klofrau muss ihr Trinkgeld an Firma abgeben“, wenn diese Tantiemen wirklich rein für Urheber gedacht waren. Aber auch dann sollte das doch einfach sein: Alle nicht-natürlichen Personen RAUS.
Erstmal Respekt & Kompliment für den beharrlichen Kampf gegen organisiertes Unrecht!!
Ich erschrecke ein wenig über naive Fragestellungen in den (ersten) Kommentaren. Erwachsene Menschen sollten die Antworten kennen oder durch Nachdenken herausfinden können.
Auf die Frage nach dem Warum lautet die Antwort schlicht: Weil unser gesellschaftliches System, das zum großen Teil ein Wirtschaftssystem ist, dies zulässt, ja fördert. Und so mutieren selbstverständlich ALLE Organisationen, die Geld in interessanter Höhe vereinnahmen, dahin, dass sie dieses Geld soweit wie möglich dem eigentlich Zweck entziehen. Das ist auf der großen Bühne (dem staatlichen Aufkommen an Steuern und Gebühren) nicht anders als bei vielen kleinen Vereinen.
Und warum ist das wohl so? Weil ALLE Menschen – mehr oder weniger – egoistisch sind, und bestrebt, sich Vorteile zu verschaffen. Wenn also irgendwo ein Topf voll Geld verwaltet wird, existiert auch ein Motiv, sich daran zu bedienen. Dies umso mehr, wenn es keine hinreichenden Kontrollen gibt oder sogar die rechtlichen Grundlagen so manipuliert werden können, dass die Selbstbedienung legal erscheint. Und gerade Letzteres gelingt eigentlich jeder größeren Organisation.
Wenn sich somit (einige) Menschen zusätzlich, über vorgesehene Vergütungen hinaus, bereichern können, werden sie es auch tun. Zudem erzeugt die Verfügbarkeit dieser, sagen wir: abgezweigten Gelder, also die Möglichkeit, es nach eigenen Gutdünken zu verteilen natürlich auch Macht. Nicht selten mag gerade dieser Machtgewinn interessanter sein als der eigentliche finanzielle Ertrag.
@Jörg: Es geht hier nicht um „Vermarktung“. Vielleicht lesen Sie sich ein paar der verlinkten Texte durch.
(Und Sie müssen Ihre E-Mail-Adresse angeben, um hier kommentieren zu können.)
Mich wundert das verhalten von Verdi keinesfalls, im Gegenteil , es ist stringend, betrachtet man das verhalten von VERDI z.b. im Filmbereich. Dort agiert VERDI seit Jahren wie eine Scheingewerkschaft der Produzentenverbände. Zum einen hat Verdi einen Tarifvertrag abgeschlossen, der tägliche Regelarbeitszeiten von 13 Stunden ermöglicht, und Mindestanforderungen die durch das Arbeitsschutzgesetz formuliert sind, aushebelt. Aktuell hat Verdi für Rechtssicherheit bzgl. des Rechtsanspruchs der Urhéber an langfristigen ERlösen im Sinne der Produzenten gesorgt, und somit mit einen unfassbar schlechten Vertrag die politische Vorgabe ad absurdum geführt. Dazu muss man wissen, dass bei VERDI nur marginal wenige Filmschaffende als Mitglieder eingetreten sind. Und das ist vermutlich auch der Grund des fragwürden VERDI Benehmens. Da geht es um Absicherung des eigenen Status , der letztendlich gar nicht legitimiert ist. Hinzukommt der Gewerkschaft eignen Verlage u.s.w .
An Verleger, die null Gespür für Journalismus haben, hat man sich ja mittlerweile gewöhnt. An Entscheider, den redaktionelle Qualität wurscht ist, auch. Aber dass man jetzt auch noch von seinem eigenen Berufsverband verraten und verkauft wird, ist schon erschreckend. Es ist ein Trauerspiel mit dieser Branche.
es sollte „Entscheider, denen …“ heißen. *grmpf*
Wenn sich fast alle Kommentatoren mit dem Vor-Redner einig sind – die Praxis, von allen Fachbeteiligten paraktiziert, aber eine andere ist… dann könnte das Gründe haben.
Entweder … verschwörverschör… alle Berufsverbände inklusive meines eigenen (DJV) sind von den Verlegern bestochen. Mit Geld, Puffreisen oder Einladung zum nächsten Edelevent. Könnte sein, ist aber aufgrund der Breite und Dauer der Zustimmung doch eher unwahrscheinlich…
Ober aber die – den Verlagen sonst durchaus Paroli bietenden Verbände sehen einen partnerschaftlichen Sinn in der Verteilung zwischen denen, die die kreative Leistung schöpfen, und jenen, die deren kommerzielle Auswertung ermöglichen (im Unterschied zu einem Blog, der sich mit Selbstreflexion bescheiden mag).
Ja, vielleicht einwenig im Sinne des Sozialpartnerschaftsmodells, das Martin Böttger (6) zitiert.
@Thomas Bauer: Ja, mag sein.
Blöd nur, wenn dieses Modell offenkundig rechtswidrig konstruiert ist, die Rechte der Urheber ignoriert und, wie es das Gericht formuliert, „gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts“ verstößt. Und man all die Jahre, in denen Martin Vogel darauf gewiesen hat, dass es offenkundig rechtswidrig ist, so getan hat, als sei er ein verschrobener Querulant, dessen Einwände man möglichst ignorieren sollte.
So weit ich weiß, sind die Gewerkschaften nicht Mitglieder, das sind Einzelpersonen.
Aber abgesehen davon, warum haben Sie, werter Professor Vogel, nicht schon früher geklagt?
Und, hat sich die rechtliche Lage mit der Einführung des Leistungsschutzrechtes, bei dem die Journalisten ja vorrangig dachten, es geht gegen Google & Co, geändert?
Da fast alle Schranken Schranken der Verwertungsrechte sind, greifen sie nicht nur in das Eigentum des Urhebers, sondern auch des Verlags ein, solange ihm das entsprechende Recht übertragen wurde.
Deshalb ist seit Gründung der VG Wort bis heute ein breiter Konsens zwischen den Vertretern der Verlage und der Autoren, dass die Vergütung der VG Wort in unterschiedlichen Anteilen auch beiden zusteht.
Es sieht zwar auf den ersten Blick toll aus, wenn die gesamte Ausschüttung nur den Autoren zu Guten käme. Aber auf den zweiten Blick müsste klar sein, dass das vom Gesetzgeber nicht gewollt wurde und dass das auch dem Gedanken gesetzlichen Vergütung bei den einzelnen Schranken widersprechen würde.
In der Konsequenz würde die Position von Vogel vielleicht zu einem Zusammenbruch des Systems der Verwertungsgesellschaften und auch einer Infragestellung der Schranken führen. Da der Gesetzgeber das nicht will (davon gehe ich aus) wird er die verunglückte Regelung aus der Ära Däubler-Gmelin vermutlich im Gesetz korrigieren. Dann ist wieder Ruhe.
Der Konsens zwischen Autoren und Verlagen hat also weniger mit Verschwörungslobbyiismus zu tun, sondern ist vielmehr dem gemeinsam geteilten Verständnis der Dinge geschuldet.
[…] Dieser Beitrag erschien zuerst bei Stefan Niggemeier […]
@Matthias Ulmer: Die urheberfreundliche Regelung aus der Ära Däubler-Gmelin, die Sie „verunglückt“ nennen (und an der Martin Vogel mitgewirkt hat), ist doch längst „korrigiert“.
@9, Stefan Niggemeier. Schuldigung, da hab ich mich wohl schlecht auf den Punkt gebracht: Ich wollte das gesamte Finanzierungsmodell der VG Wort infrage stellen. Denn die Hälfte aller VG-Wort-Einnahmen scheint ja wohl aus der Kopiergerätevergütung zu stammen, während aber der weitaus größte Teil aller Texte im Internet kopiert wird, und zwar vermutlich gar nicht auf irgendetwas „Festes“, sondern per Copy-Paste in E-Mail-Postfächern, Clouds, etc…
Ich verfolge diese Debatte schon eine Weile. Die juristische Seite scheint klar zu sein. Die Frage, warum nun vor allem Verdi und DJV die VG Wort unterstützen wird aber überall nur mehr oder weniger spekulativ beantwortet. Sie wird auch hier mehrmals gestellt aber niemand scheint eine zufrieden stellende Antwort zu kennen.Was sind deren Motive? Kennt die jemand? Vermutungen es könne sich um altes Denken, Bequemlichkeit, etc halten, oder Lobbyverbindungen spielen eine Rolle, helfen ja nicht das Ganze zu verstehen. Ich jedenfalls verstehe es nicht. Ich weiss nicht wie es bei der VG Wort genau zugeht – die für mich relevante Verwertungsgesellschaft VG Bild Kunst jedenfalls übt sich in einer ziemlich intransparenten Ausschüttungspolitik. Nach welchem Schlüssel da wer wie was bekommt ist schlechterdings kaum in Erfahrung zu bringen. Und ich vermute das hat Methode, ist Absicht. Aber wer profitiert nun wirklich? Bisher lese ich dazu immer nur Spekulationen.
Mich interessiert dazu die folgende Frage:
Machen die Vorstände von ver.di und DJV hier was sie wollen, oder wurden deren Positionen zu diesem Thema vom Bundeskongress bzw. Verbandstag beschlossen? Wurde das Thema in den höchsten Gremien wenigsten diskutiert?
Die VG Wort steht in einer anderen juristischen Auseinandersetzung ebenfalls vor Problemen.
Die zur Erfassung verwendeten Zählpixel bei Internetseiten verstoßen vermutlich gegen Datenschutzrecht. Jedenfalls so, wie sie zur Zeit verwertet werden.
akademie.de hat die VG Wort daher abgemahnt. Sollte sich diese Rechtsauffassung bestätigen, steht das gesamte Geschäftsmodell, soweit es das Internet betrifft in Frage.
http://www.akademie.de/info/einbau-vg-wort-zaehlpixeln-auf-webseiten-verletzt-geltendes-datenschutzrecht
Ich kopiere mal der Einfachheit halber die Antworten von Martin Vogel auf zwei Kommentare hier ein. Er schreibt:
Zu Nr. 18: eine Klage einzureichen, die mit erheblichem Aufwand an Zeit und Geld verbunden ist, ist für einen Privatmann nicht so einfach, zumal der Prozess mit Sicherheit zum BGH, wenn nicht gar zum EuGH und BVerfG gehen wird. Der DJV hat mir als seinem Mitglied die Kostenübernahme verweigert, um die derzeitige rechtwidrige Verteilungspraxis der VG Wort zu decken. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat wegen des anderen Schutzgegenstandes mit einem Leistungsschutzrecht für Buchverleger nichts zu tun.
Zu M. Ulmer: Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche sind im Urheberrecht strikt zu trennen. Das Urheberrecht entsteht bereits eingeschränkt durch die Schrankenregelungen zugunsten der Allgemeinheit. Deshalb erwirbt der Verleger das ausschließliche Verlagsrecht vom Autor auch nur insoweit, als es nicht durch Schrankenregelungen begrenzt ist. Dem Urheber verbleibt der Vergütungsanspruch, den der Verleger für die Auswertung seines Verlagsrechts nicht benötigt. Daran ändert sich nichts dadurch, dass der Verleger durch die Privatkopie betroffen wird. Es muss nach geltendem Recht, seine Kalkulation danach ausrichten. Die VG Wort als Treuhänderin ist jedenfalls nicht befugt, die Verleger zu beteiligen, schon weil sie nur denjenigen etwas ausschütten darf, die ihr Rechte übertragen haben. Das ist ein eherner Grundsatz des Treuhandrechts, der auch den Verlegern nicht fremd sein dürfte. Trotzdem haben sie sich jährlich Gelder in Millionenhöhe ausschütten lassen.
@Andre: „während aber der weitaus größte Teil aller Texte im Internet kopiert wird, und zwar vermutlich gar nicht auf irgendetwas »Festes«, sondern per Copy-Paste in E-Mail-Postfächern, Clouds, etc…“
Es scheint mir schwer vorstellbar, dass Sie ohne jedes technische Gerät ins Internet kommen. Die VG Wort gilt selbstverständlich auch für Texte online, und im Rundfunk, und und, sofern sie dort publiziert und abgerufen werden.
[…] Funktionäre, die unverhohlen gegen die Interessen der Urheber agieren […]
@27:“Es scheint mir schwer vorstellbar, dass Sie ohne jedes technische Gerät ins Internet kommen.“
es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass man, um ins netz zu kommen, eine kopierabgabe zahlen muss. oder müssen sie den kioskbesitzer bezahlen, wenn sie an seinem laden vorbeigehen? eine abgabe in dieser höhe, auf etwas, was man potentiell tun KÖNNTE ist nicht vermittelbar.
dazu ein beispiel aus einem alten post von mir (http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-vg-wort-gibt-8-braeuchte-aber-was-auf-die-12/#comment-779341):
„Seit Juli2012 wurde die Abgabe für SD-Karten über 4GB drastisch erhöht: von 10Cent auf 1,95€, was etwas die Hälfte(!) des Ladenpreises ausmacht.
Smartphones schlagen mit über 30€ zu Buche, die genaue Höhe berechnet sich nach der Größe des internen Speichers, der deshalb so gering ausfällt, wie er eben ausfällt.“
nochmal: wenn ich einen usb-stick oder eine festplatte kaufe, um meine eigenen daten zu sichern, dann will ich nicht die vgwort und andere dafür bezahlen. das selbe gilt dafür, wenn ich meine bezahlten hörbücher auf meinem handy opder m3-player höre. ich gebe gern etwas ab, aber die jetzige regelung ist in diesen dimensionen schlicht wilkür. nochmal mein alter beitrag: „…es gibt noch ein weiteres Problem: In nicht allzu ferner Zukunft wird es keine Datenträger mehr geben. Dann müssten ja die VG Wort und GEMA-Abgaben noch mehr steigen, um eine gleichbleibende Höhe sicherzustellen.“ wie soll diese probelm denn bitte gelöst werden, ohne zahlende kunden noch mehr zu gängeln?
@stefan, entschuldige,wollte nicht zu weit vom thema abschweifen, aber seitdem ich realisiert habe, das ich u.a. an die vgwort 3mal zahlen muss, um meine urlaubsfotos zu sichern (kamera, datenträger,pc), bekomme ich bei diesem verein generell das kotzen.
von den abgaben für meinen mp3-player/handy, mit dem ich bezahlte inhalte höre, ganz abgesehen.
Tja Silvio, dann bist du die absolute Ausnahme, ein Mensch, der nie im Internet surft und dort nie die Website einer Publikation aufmacht und liest. Der auch in jungen Jahren nie einen Film oder Musikstück für private Zwecke aufgenommen, spricht kopiert hat.
Schlage doch ein besseres Modell vor. Soll jeder Urheber jetzt mit jedem einzeln verhandeln, der für private Zwecke kopiert. Das ist nicht kontrollierbar und machbar, darüber waren sich alle einig, als das Tonband erfunden wurde.
Aber die Frage ist doch, warum bekommen die Urheber in der VG Wort so unterschiedliche Höhen ausgezahlt. Beim Rundfunk bekommen sie das gesamte Geld, im Bereich wissenschaftlicher Bücher oder Zeitungen nur die Hälfte.
@31: mir ist bewusst, dass man urheber im internet irgendwie entlohnen muss. generell kann man da auch über pauschale abgaben auf geräte nachdenken.ich kritisiere daher lediglich die immense höhe der abgaben. diese machen bei einigen gerätegruppen (handys, usb-sticks, speicherkarten) mittlerweile einen große bis überwiegenden teil der ladenpreise aus. mehr dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
und vielleicht schließen sie mal etwas weniger von sich auf andere. es gibt unmengen von unternehmen und privatpersonen, die ihre technischen geräte schlicht zum arbeiten benutzen. meine frage bleibt: wieso soll ich abgaben an die vgwort zahlen, wenn ich meine urlaubsfotos verwalte (3x zahlung), meine eigenen texte von arbeit archiviere(2x zahlung),kontoauszüge speichere (2x zahlung) oder meine bereits bezahlten hörbucher höre(3x zahlung)? das sind doch keine abseitigen handlungen, das machen millionen von usern.
dazu noch die intransparenz in sachen einnahmen und verteilung der abgaben und die wahrscheinlich rechtswidrige problematik der zählpixel. ich verstehe nicht, warum manche dann den fisch, der dermaßen vom kopf her stinkt (eher schon verwest ist), noch essen wollen. eine umfassende und v.a. transparente neuordnung muss her.
Hallo Silvio,
deine Empörung ist berechtigt. (Lass dir nichts anderes einreden!)
Die Abgabe „auf etwas, was man potentiell tun KÖNNTE“, gibt es beispielsweise mit der neuen Rundfunkgebühr. Über Jahrzehnte war die Zahlung an den Besitz eines Empfangsgeräts geknüpft. Dann haben die Sender gemerkt, dass ihnen die Inhaltskontrolle entgleitet und zudem eine Generation heranwächst, die sich für das verschnarchte Fernsehen nicht mehr interessiert. Und so haben sie einfach dafür gesorgt, dass eben jeder einen Pflichtbeitrag zu diesem Rundfunk leisten muss. (Und der ist natürlich genauso hoch wie die alte Gebühr. Mit der Option auf künftige Erhöhungen.)
Hätten die Kioskbesitzer eine vergleichbare Macht, gäbe es unzweifelhaft eine Zwangsabgabe für den Vorbeigang am Kiosk. Kioskbesitzer rangieren jedoch eher am unteren Ende der Nahrungskette. Apotheken sind besser.
Grüße!
Dr. Golz
(alias Dr. Gold)
Erstmal Danke an Dr. Vogel! Was Sie getan haben ist Zivilcourage und sinnvoll. Das gleiche Problem haben wir in der GEMA, wo Verleger GLEICHBERECHTIGTE Mitglieder sind! Wie ein Verleger Urheber sein kann, konnte mir die Gema bisher (nach 35 jähriger Mitgliedschaft) nicht erklären. Ich hoffe die Diskussion wird auch dort zu Veränderungen führen und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrem Verfahren.
[…] weiterer Streitpunkt, der etwas länger schwelt, ist die Auseinandersetzung zwischen Prof. Martin Vogel und der VG Wort. Es geht um die Ausschüttungspraxis der VG Wort im Bereich Verlage-Autoren. Bis jetzt werden die […]
Dass der Streit schon länger schwelt, mag sein. Aber das führt zu meiner Frage. Bei der Vereinigung von VG Wort und Wissenschaft wurde ja der ungünstige Verteilungssatz für die Autoren festgeschrieben. Das heißt, bei Wissenschaft erhalten die Autoren 50%, die Verlage ebenso 50%. Wie ich höre, ist die nur zu ändern, wenn beide zustimmen, was die Verlage wohl nie machen werden. Daher die Frage, wollen Sie dies erreichen?
[…] VG Wort geklagt, ihre Ausschttungen auch an Verlage und nicht nur an Autoren zu zahlen. In einem Gastbeitrag fr Stefan Niggemeiers Blog kritisiert Vogel in der Sache auch die Journalistengewerkschaften, die […]
[…] Mit dem Urheberrecht ist das in Deutschland so eine Sache. Also, geschützt wird es, wenn die Verleger profitieren. […]
[…] Funktionäre, die unverhohlen gegen die Interessen der Urheber agieren “Martin Vogel kämpft seit vielen Jahren gegen die Praxis der Verwertunggesellschaft VG Wort, pauschal einen erheblichen Teil der Tantiemen, die sie einnimmt, nicht an die Urheber der Werke auszuschütten, sondern an Verlage. Die Autoren würden dadurch in rechtswidriger Weise um Geld gebracht, das ihnen zusteht, argumentierte Vogel, der sich mit dem Thema auskennt. Er wurde dafür von allen Seiten angefeindet und diffamiert, nicht zuletzt auch von den Journalistenverbänden DJV und ver.di. Die Auseinandersetzung bekam eine neue Qualität, als Vogel gegen die VG Wort und ihre Verteilungspläne klagte…” Artikel von und bei Stefan Niggemeier vom 31. Oktober 2013 […]
[…] Niggemeier war so freundlich und hat Martin Vogel in seinem Blog Raum für Gastbeiträge gegeben, in denen er den Sachverhalt detailliert aus seiner Sicht schilderte. Da ich auch den […]