Langjährige ARD-Krimireihe mit sechs Buchstaben, aber nicht vorsagen!

Die ARD stößt sich an einer Buchreihe, die sich mit dem „Tatort“ beschäftigt.

Unter dem Namen „Ermittlungen in Sachen TATORT“ hat der Berliner Verlag Bertz + Fischer bislang zwei kleine Bücher herausgebracht: „Sex & Crime“ ist ein Streifzug durch die Sittengeschichte der Krimi-Reihe, in dem Dennis Gräf und Hans Krah zu dem Ergebnis kommen, dass sie im Gegensatz zu ihrem liberal-aufgeklärten Image ein konservatives Weltbild aufweise, wenn es um die Bewertung sexueller „Abweichungen“ gehe. Unter dem Titel „‚Herrlich inkorrekt'“ analysiert Matthias Dell, wie sich die Thiel-Boerne-„Tatorte“ aus Münster zwanghaft an der vermeintlichen Political Correctness abarbeiten.

Nach Ansicht der ARD verstößt der Verlag mit dem Wort „Tatort“ im Reihentitel gegen ihr Markenrecht. Über eine Anwaltskanzlei hat sie den Verlag aufgefordert, es in Zukunft nicht mehr in dieser Form zu verwenden.

Gegen die Verwendung des Wortes „Tatort“ im Titel der jeweiligen Bücher selbst hat die ARD nichts einzuwenden, „solange die Benutzung im Fließtext verbleibt“. Sie stört sich am Reihentitel. Der sei

nicht notwendig, um den Inhalt des Buches zu beschreiben, vielmehr wird hierdurch eine besondere Aufmerksamkeit für die beworbene Buchreihe durch die Verwendung des bekannten Titels „tatort“ hervorgerufen.

Der ARD stünden dadurch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Die Anwälte haben den Verlag deshalb aufgefordert,

bei Nachdruck der Bücher dieser von Ihnen avisierten „Reihe“ den Reihentitel künftig nicht mehr zu verwenden.

Der Verlag will dem aus Angst vor eventuellen Prozesskosten nachkommen, obwohl er sich fragt, welchen Sinn ein Reihentitel ohne Nennung des Gegenstandes hat.

Er hat die ARD-Anwälte deshalb um „rechtlich unbedenkliche und inhaltlich passende Alternativvorschläge“ gebeten. Wenn keine kommen, will er seine „Tatort“-Reihe umbenennen in:

„Ermittlungen in Sachen jener bekannten Sonntagabend-Krimireihe der ARD, deren markenrechtlich geschützten Titel zu nennen uns an dieser Stelle untersagt wurde.“

Sollten gegen die Verwendung der Abkürzung „ARD“ Einwände bestehen, bitte man um umgehende Mitteilung.

[Offenlegung: Ich habe vergangene Woche eine Veranstaltung des Verlages zum Buch von Matthias Dell moderiert.]

56 Replies to “Langjährige ARD-Krimireihe mit sechs Buchstaben, aber nicht vorsagen!”

  1. Die ARD schickt manchmal sogar ihre Anwälte los, wenn Journalisten das „Tatort“-Logo im Rahmen ihrer Berichterstattung verwenden wollen – da macht es auch nichts, dass man es selbst im eigenen Pressebereich hochauflösend zum Download für genau solche Zwecke zur Verfügung stellt.

  2. Gibt es eigentlich nichts Wichtigeres für die ARD? Und überhaupt, die Beharrung auf dem Markenrecht als sei man ein Konzern. Darf man höflichst daran erinnern, dass die ARD sich wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Medien aus den nicht immer freiwiilig gezahlten Beiträgen des Volkes finanziert, genannt GEZ? Und den Gebührenzahler sollte es eher freuen, wenn sich Kritiker mal wirklich kritisch mit einer öffentlich- rechtlichen Hausmarke beschäftigen.

  3. Vorschläge, das Problem zu lösen:
    Wenn ausschließlich der Reihentitel das Problem ist, sollte man dort den TATOT nicht nennen, den Bezug anders herstellen.
    Der Begriff ist ja in jedem der individuellen Buchtitel in der Unterzeile vorhanden, hier scheint er ja auch nicht beanstandet zu werden. Das müsste dann immer so gehalten werden, dann ist das Thema des jeweiligen Buches klar.

    Zum Beispiel:
    „Herrlich inkorrekt.
    Die Thiel-Börne-TATORTE.
    Ermittlungen zum Sonntagabend 2“

  4. Birgitt, ich muss Sie enttäuschen: Weder ARD noch alle anderen öffentlich-rechtlichen Medien finanzieren sich aus Beiträgen „genannt GEZ“.

    Übrigens kann ich die ARD verstehen: Der Reihentitel könnte durchaus so verstanden werden, als hielte man dort so eine Art „Tatort“-Lizenzprodukt in den Händen.

    Beißreflexe sind etwas Schönes, aber auch etwas Hündisches.

  5. OT: Arbeiten Sie eigentlich noch für den SPIEGEL? Ich frage deshalb, weil ich demnächst mein Abo erneuern muss — oder eben nicht. Ich mache es davon abhängig, ob Sie noch an Bord sind. Warum wurde Ihre Kolumne „Medienlexikon“ eingestellt? Irgendwas stimmt doch da nicht. (kopfschüttel)

  6. Wobei man der ARD zugute halten darf, dass sie mit einem Unterlassungsverlangen für zukünftige Bücher ein relativ mildes Mittel wählen.

  7. @kasuppke
    Zitat:
    >Birgitt, ich muss Sie enttäuschen: Weder ARD noch alle anderen
    >öffentlich-rechtlichen Medien finanzieren sich aus Beiträgen >»genannt GEZ«.
    Sie sind ja ein schlauer.
    >…
    >Beißreflexe sind etwas Schönes, aber auch etwas Hündisches.

    Stimmt!

  8. Immer diese absurde Drohung mit Schadenersatzansprüche.

    Ja verdammt, dann benennt doch mal den Schaden, und wie er entstanden ist.

    Was sind 500 Anwälte auf dem Meeresgrund?

  9. Es gibt bestimmt auch Ahnungslose, die den »Tatortreiniger« mit dem »Tatort« verwechseln. Daher sollte die ARD auch gegen die Verantwortlichen vom »Tatortreiniger« juristische Schritte einleiten.

  10. Der Reihentitel könnte durchaus so verstanden werden, als hielte man dort so eine Art »Tatort«-Lizenzprodukt in den Händen.

    Behaupten Anwälte. Leuten mit gesundem Menschenverstand passiert so was nicht und wenn doch, dann ohne Schaden für irgendwen.

  11. Ich bin kein Anwalt. Und einen halbwegs gesunden Menschenverstand hab ich auch – aber das denkt wohl jeder von sich selbst.

    Stellen Sie sich mal vor, SIE entwickeln eine Marke. Mit einem Markennamen, einer charakteristischen Farbgebung, anderen Elementen mit Wiedererkennungswert. Und dann will jemand anders Geld damit verdienen, dass er über Ihre Marke schreibt. In Büchern, die rein zufällig in „Ihrer“ Farbe gehalten sind, die rein zufällig ein zentrales Gestaltungselement (das Fadenkreuz) aufgreifen. Ich denke, es würde sie stören. Es stört auch die ARD.

    Manchmal hilft es in solchen Fällen, vorher zu fragen. Aber das ist „out“, „in“ ist es, nachher darüber zu bloggen/bloggen zu lassen.

  12. Ja wenn es denn so wäre.
    Aber: Das Fadenkreuz ist ja garnicht zu sehen. Auch die farbliche und typografische Gestaltung erinnern nicht an TATORT oder „Das Erste“.
    Im Gegenteil: Gerade die Abwesenheit des TATORT-Signets und der entsprechenden Gestaltung weisen klar darauf hin, dass es sich nicht um ein Lizenzprodukt handelt, da ein solches sich ja gerade durch die Verwendung dieser Elemente auszeichnet und dafür vor allem (und nicht für den Inhalt) die Lizenz entrichtet.
    Nein, das ganze Buch sieht gestalterisch absolut wie ein Buch ÜBER „TATORT“, nicht VON „TATORT“ aus.
    Gerade die Zielgruppe, an die es sich wendet, also Medienkulturell interessierte Leser, werden das sofort erkennen. Im Gegenteil: An einem Buch, das von der ARD herausgegeben würde, hätte die Klientel wahrscheinlich sogar kaum Interesse…

  13. Irgendwie kommt mir in den Kommentaren zu kurz, wie unglaublich ulkig die Replik auf das ARD Anwaltschreiben ist. Gibt wohl wenige lustigere Möglichkeiten, jemandem zu verstehen zu geben, für wie albern man sein Ansinnen hält.

  14. @Ulrich Bähr

    Und andersherum? Ein nicht medienkritischer, normaler Fernsehzuschauer sucht beim Bücherversandhandel seiner Wahl nach Büchern über den TATORT. Suchbegriff „TATORT“. Er findet eine ganze Reihe, in TATORT-Blau und mit für einen Laien durchaus mit TATORT-Gestaltungselementen zu verwechselnden Gestaltungselementen. Nicht jeder analysiert das Vorhandensein von Logo, die Übereinstimmung von Schriftart… Ehrlich: Die meisten tun das nicht.

    Auf die Anmerkung, warum man bei so etwas nicht einfach mal vorher fragt, will ja niemand eingehen. Weil „Fragen“ ja nicht so furchtbar subversiv ist und man Gefahr läuft, am Ende keine Story zu haben.

    Ich ginge sogar so weit, den Machern einen inszenierten „Skandal“ zu unterstellen, weil man so in der medienkritischen Szene mehr Käufe aus Solidarität als aus Interesse erwartet.

  15. Ich wünsche dem Verlag mehr Glück bei seinen nächsten Projekten:
    der „Star Wars“-Reihe, der „Harry-Potter“-Reihe und der „SPIEGEL“-Reihe.

    Die die Disney-Anwälte z.B. verstehen hier viel weniger Spaß, das würde ich schonmal voraussagen.

    „Dumm und Dreist“ wäre eher hier angemessen.

    P.S.: Das sind inhaltlich bestimmt ganz tolle Bücher, aber die ARD handelt hier völlig richtig.

  16. Das it Markenrecht. Ein relativ kompliziertes Recht und von vielen Laien nicht verstanden. Ein wichtiger Punkt ist, dass eine Marke erlöschen kann, wenn sie verwässert wird und dadurch nicht mehr unterscheidbar ist.

    Das für einen Laien „offensichtlich keine Verwechslungsgefahr“
    gegeben ist, heißt noch lange nicht, dass dies auch im rechtlichen Sinne nicht gegeben ist. Vor allem dann, wenn jemand mit einer ähnlichen Marke kommt, oder auch nur einem Logo, dass nicht als Marke eingetragen ist oder einer anderen Tatort-Buchreihe, die mit dem Tatort nichts zu tun hat.

    Wer eine Marke hat muss diese schützen. Und das heißt im Zweifelsfalle gerichtlich feststellen zu lassen, dass keine Verwechslungsgefahr besteht. Denn ansonsten kann die Duldung dazu führen, dass ein späterer tatsächlicher Verletzer, eben diese „offensichtlich nicht zu verwechselnde“ Variante anführt, dass die Marke verwässert und nicht mehr schutzwürdig ist. Im besonderen, wenn er mehrfach „offensichtlich nicht zu verwechselnde Varianten“ gedultet hat, kann das Gericht dann gegen den Markeninhaber entscheiden.

    Deshalb braucht der Markeninhaber im zweifelsfalle eine richterliche Entscheidung, dass die angeprangerte Veletzung keine ist.

  17. Die WDR-Anwälte mal wieder…

    Das erinnert an ihren Feldzug gegen einen „Tatort Musicclub“ vom August 2010, der nach 17 Jahren ungestörtem Betrieb vom WDR gezwungen wurde, sich umzubenennen.
    Post von den ruhrbaronen:
    http://www.ruhrbarone.de/abgeschossen-kneipe-mus-wegen-wdr-gier-nach-17-jahren-ihren-namen-andern/

    In den Kommentaren noch zwei weiterer Fälle:
    „Ein Krimifestival für Kriminalliteratur, welches das T-Wort als Zusatz im Namen führte, musste ebenfalls kürzlich seinen Namen ändern.“
    http://www.buchmarkt.de/content/43262-naechster-tatort-bundesgerichtshof-ard-mahnt-festivals-und-buecher-ab-die-tatort-im-titel-fuehren.htm

    „Ein Detektiv hat es gewagt, auf seiner Homepage ein Fadenkreuz abzubilden.“
    http://unterhaltung.t-online.de/ard-tatort-verklagt-detektiv-wegen-logoklau/id_42577940/index

  18. „Man darf über Marken reden. Und schreiben.“

    Sind Sie so schwer von Begriff oder soll das charmant wirken?

    Die ARD will auch nicht verbieten, über den TATORT zu schreiben. Die ARD erlaubt sogar, dass der Begriff TATORT im Titel der Schriften auftaucht. Nur nicht im Titel der Reihe.

    Wenn das so weit hergeholt wäre, würde der Verlag wohl eher nicht sofort einknicken…

  19. tja, wenn…
    Andere Marken haben keine Probleme damit, Ihren Markennamen in Reihentiteln wiederzufinden – selbst nicht bei Zeitschriften:
    „VW Classic, „Mercedes Tuner“, „iPhone-Welt…

  20. Lieber Herr Niggemeier,
    hat es was zu bedeuten, dass Sie diese Geschichte am Vortag von Wieverfastelovend veröffentlicht haben?
    Der 1. April kann es ja nicht sein …..;-)

  21. Ich frage mich, was die ARD damit bezweckt:

    Stärkung der Marke? Wohl kaum. Geld? Die Grundlage für die Berechnung der Schadensersatzsumme würde mich brennend interessieren. Aufmerksamkeit? Hat sie ja schon genug mit der Serie. Oder ist es etwa eine Langeweile-Aktion der Rechtsabteilung? Wieviel Rundfunkgebühr zahlt der Verlag Bertz + Fischer eigentlich?

    Fragen über Fragen…

  22. @Thomas B.

    Dass die Rechtsabteilung ihrem ureignen Zweck, der Wahrnehmung der Rechte der ARD (hier: an einer eingetragenen Marke) nachkommt, läuft Ihrem Weltbild zuwider?

    Der Verweis auf die Rundfunkgebühr im letzten Satz zeigt ja, dass Sie kaum beim Thema bleiben können oder wollen.

  23. @29

    Diese anderen Marken sehen vermutlich in den Reihentiteln kein größeres Problem, unter Umständen auch deshalb, weil zumindest eine Anfrage oder Lizenz eingeholt wurde. Gerade bei Zeitschriftentiteln liegt vermutlich eine Genemigung vor.

    @33

    Was die ARD-Bezweckt? Nun, ganz simpel: Den Markennamen in diesem Bereich schützen. Möglicherweise kommt jemand in naher Zukunft auf die Idee Romane zu schreiben, und seine Romanreihe Tatort zu nennen. Dieser jemand könnte sich unter umständen darauf berufen, dass durch die Duldung dieses Reihentitels die Marke Tatort im literarischen Bereich verwässert wurde und daher in diesem Bereich kein Schutz besteht.

  24. Nachtrag:

    Bei markenrechtlichen Auseinandersetzungen spielt meist ein viel längerfristiges Denken des Markeninhabers eine Rolle. Das Markenrecht zwingt einen Markeninhaber quasi erstmal gegen alles vorzugehen, was auch nur entfernt ähnlich ist. Sei es um bestätigt zu bekommen, dass dem doch nicht so ist.

    Und da eine Marke unter Umständen sehr viel Geld wert ist, oder werden kann, sollten sie auch versuchen diese so intensiv wie möglich zu schützen.

  25. @ludoergosum

    Ich glaube, die Mühe können Sie sich sparen: Hier liest man nur das, was man lesen will. Informationen, die einem nach einem fetten „Made my day!“ über den Weg laufen, stören doch nur.

  26. Boah, diese Spießer sind echt das Letzte. Die ARD sollte dankbar sein, solange ihre Erzeugnisse überhaupt noch relevant genug für ein paar Bücher sind. Wie hat Günther Jauch sie nochmal genannt, als er für Harald Schmidt kommen sollte…Gremlins?

  27. @falk D.

    Sie können sich nicht vorstellen, dass jemand außerhalb der ARD von der vorgegebenen Einheitsmeinung abweicht, nicht wahr?

  28. Hat die ARD-Rechtsabteilung überhaupt irgendwelche finanziellen Forderungen gestellt? Ich seh da nur eine nett gemeinte Aufforderung, bei Nach(!)druck eine neue Bezeichnung zu verwenden und keine kostenpflichtige Abmahnung. Ist doch schön, wenn man vorher miteinander redet – könnte doch viel schlimmer sein.

  29. Gab’s da nicht mal im VVFs (Volksverdummungs-Fernsehen) eine Sendereihe: „TATORT Internet“?
    Und haben nicht mal 51 „TATORT-Autoren“ einen sowohl sinnfreien als auch nutzlosen Brief geschrieben?

    und @ kasuppke:
    „Wenn das so weit hergeholt wäre, würde der Verlag wohl eher nicht sofort einknicken…“
    Der Verlag hat ja auch kein GEZ-finanzierte Anwaltskanzlei hinter sich…
    ätsch, bätsch: Ich habe „TATORT“ und „GEZ“ gesagt – jetzt steinig mich doch

  30. Man kann sicher darüber streiten ob das Markenrecht noch zeitgemäß ist und vielleicht überarbeitet werden müßte.

    Aber wir müssen nicht gleich alle Rechtstaatlichkeit über Bord werfen nur weil der große, unsympathische Recht hat und der kleine, sympathische Unrecht.

    Wie wäre wohl die Diskussion wenn die Fronten umgekehrt wären? Der kleine Verlag droht der großen ARD wegen der Verletzung von Markenrechten.

  31. @Leo

    Das ist das, was mir hier seit längerem (nicht: immer schon) sehr übel aufstößt: An die Stelle sachlicher Diskurse trat irgendwann ein auf immer neuen Schauplätzen ausgefochtener Kampf „Gut gegen Böse“, mit jeder Menge wohlfeiler Empörung und leicht abgeernteten Facepalm-Kommentaren. Wer das Kommentarkuscheln mit Meinungen stört, dem wird Wüstes unterstellt. Die Möglichkeit, dass auch ein Nicht-ARD-Mitarbeiter anerkennen kann, dass die ARD 1. im Recht ist und 2. damit sehr anständig und für den Verlag schmerzfreie Art und Weise umgeht, geht in die meisten Köpfe gar nicht mehr rein. Weil die mit vorgefertigten Meinungen über „die da oben und deren Anwälte“ schon voll sind.

    Schade. Der Niggemeier hat so viel Potenzial, er verrennt sich aber mehr und mehr.

  32. @Leo @kasuppke

    Leider scheint es bei Markenrechtsfragen schnell darauf hinauszulaufen einen Kampf David gegen Goliath zu zeichnen, wenn Journalisten davon Wind bekommen. Der Große versucht den kleinen zu unterdrücken.

    Und leider scheinen viele Journalisten nicht das Interesse zu haben, die komplexen Sachverhalte im Markenrecht zu recherchieren. Denn dann würde sich in vielen Fällen der schöne David gegen Goliath-Aufhänger auflösen.

  33. Die ARD hat natürlich das Recht ihre Marke »Tatort« zu schützen und gegen Missbrauch rechtlich vorzugehen. In den von oecherjupp/#27 aufgeführten Beispielen halte ich das Vorgehen der ARD für berechtigt.

    Aber ich glaube in diesem Fall schießt die ARD übers Ziel hinaus. Die ARD muss hinnehmen, dass man sich in Büchern mit dem »Tatort« auseinandersetzt. Wenn jemand eine Buchreihe über den »Tatort« herausbringt, sollte der »Tatort« auch im Reihentitel erscheinen, oder nicht?

    Worin genau besteht denn der markenrechtliche Unterschied zwischen dem verwendeten Buchtitel und Buchreihentitel? Warum sollte der Buchtitel zulässig sein und Buchreihentitel nicht?

  34. @Dieter

    Die ARD nimmt hin, dass man sich mit dem Tatort auseinandersetzt. Daher gibt es auch keine Einwände gegen den Einzeltitel. Die ARD versucht auch nicht die Bücher zu verbieten. Die ARD will den Autoren nicht untersagen über den Tatort zu schreiben.

    Was die ARD jedoch nicht will ist eine Buchreihe mit Tatort im Reihentitel. Denn wie bereits gesagt, dass könnte die Marke verwässern und für die ARD dazu führen, dass wie gesagt ein anderer Autor eine nicht-lizensierte Krimi Reihe mit dem Reihentitel Tatort schreibt. De sich dann darauf beruft, dass dieser Reihentitel den Markennamen verwässert hat und die Marke Tatort im Buchbereich nicht mehr unterscheidbar ist.

    Deshalb unterscheidet die ARD hier auch zwischen Buchtitel und Reihentitel. Die Buchtitel stehen allein und sind deutlich, dass sie über den Tatort sind, was zulässig ist. Der Reihentitel kann jedoch unter Umständen die Marke verwässern.

  35. @ludoergosum
    O.k., das ist die Sichtweise der ARD. Glauben Sie, die Gerichte würden im Falle eines Prozesses der ARD-Argumentation folgen?
    Eine Krimireihe, die den Markennamen »Tatort« missbraucht, halte ich für ganz was Anderes als eine Sachbuchreihe über den Tatort. Ich sehe hier nicht die Gefahr der Verwässerung.

  36. @Dieter

    Die oben genannte Argumentation würde vor Gericht nicht vorgebracht werden. Vor Gericht würde vorgebracht werden der Reihentitel verletzt die Markenrechte der ARD oder des WDR, wer halt Markeninhaber ist. Dann würde eine Begründung kommen warum.

    Und dann würde das Gericht entscheiden. Der ARD ist vermutlich sogar in dem Fall egal wie das Gericht entscheiden würde. Entweder das Gericht entscheidet auf eine Verletzung und dann ist die Sache vom Tisch. Oder aber das Gericht entscheidet, dass es sich nicht um eine Verletzung handelt.

    Wenn die ARD sich, auch in solchen Fällen, wo es vielleicht ihrer Meinung eindeutig ist, nicht um den Schutz der Marke bemüht, kann die Marker erlöschen. Einfach auch deshalb, weil wenn Tatort öfter benutzt wird in Reihentiteln oder anderem, auch wenn diese nichts mit dem Tatort und der Marke Tatort zu tun haben, dann verliert die Marke ihre Unterscheidungskraft und erlischt deshalb. Das will die ARD verhindern.

  37. Ganz abgesehen von den amüsanten Wortgefechten über die Absurditäten von Markenrecht in Theorie und Praxis:
    Die Symptome, die die ARD in dieser Frage zeigt, erinnern sehr an Verhaltensweisen der FIFA, der UEFA und ähnlicher Organisationen, die mit mehr oder weniger viel Erfolg versucht haben, Begriffe wie „Weltmeisterschaft“ für sich zu erobern.
    Wie gesagt: amüsant!

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