Gericht erlaubt Kritik an dubiosem Call-TV

Es ist eine krachende Niederlage für die Firma Mass Response und ihren Versuch, eine öffentliche Auseinandersetzung über die dubiosen Vorgänge in den von ihr produzierten Gewinnspielsendungen zu verhinden: Das Hamburger Landgericht hat eine Klage des Unternehmens gegen den Call-TV-Kritiker Marc Doehler in allen Punkten zurückgewiesen.

Es geht um ein Video, in dem Doehler Unregelmäßigkeiten in den Abläufen der Call-TV-Sendungen „Swiss Quiz“ und „Anrufen + Gewinnen“ dokumentiert und kommentiert hat. Zu sehen ist zum Beispiel:

  • wie Lösungs-Umschläge, deren Inhalt die Zuschauer erraten sollten, im Lauf der Sendung verschwanden und später an anderer Stelle wieder auftauchten.
  • wie Anrufer, die die richtige Lösung sagten, dennoch nicht den versprochenen Gewinn bekamen.
  • wie sehr sich die Stimmen vieler durchgestellter und angeblich unterschiedlicher Anrufer ähnelten.

Doehler hatte angesichts der Ausschnitte Zweifel daran formuliert, ob bei der Produktionsfirma alles „fair und transparent“ zugeht. Mass Response forderte ihn auf, zahlreiche Beschreibungen und Kommentierungen zu unterlassen und erwirkte zunächst eine umfassende einstweilige Verfügung gegen ihn. Doch im Hauptsacheverfahren wies das das Landgericht Hamburg jetzt alle Ansprüche zurück.

Die Firma Mass Response hatte beantragt, Doehlers Film schon deshalb zu verbieten, weil sie die umstrittenen Sendungen gar nicht produziert habe. In dem fraglichen Zeitraum soll das Münchner Unternehmen Primavera TV dafür verantwortlich gewesen sein. Doch Mass Response verwickelte sich in Widersprüche — das Gericht nahm dem Unternehmen seine Darstellung der Abläufe nicht ab. Und selbst wenn es den Auftrag zur Herstellung der Shows an Primavera TV als Subproduzenten übertragen habe, sei es zulässig, den Hauptproduzenten Mass Response als „Produzenten“ zu bezeichnen.

Auch inhaltlich erlaubte das Gericht sämtliche Formulierungen, die Mass Response untersagen wollte — teilweise, weil sie schlicht stimmten. Zum Beispiel, was den merkwürdigen Umgang mit den Lösungsumschlägen anging. Doehler hatte formulierte:

„Wenn bei Mass Response wirklich alles fair und transparent zugeht, wie kann es dann sein, dass Lösungsumschläge mitten in der Sendung plötzlich verschwinden, am Sendungsende wie von Zauberhand wieder auftauchen — nur leider eben nicht an dem Platz, an dem sie vorher von der diensthabenden Moderatorin abgelegt worden sind?“

Mass Reponse wollte das verbieten lassen, doch das Gericht stellte anhand der Sendungsmitschnitte, die Doehler vorlegte, fest: „Diese Behauptung ist zutreffend.“ Mass Response habe dem „nichts Substantielles entgegengesetzt“.

Primavera TV hatte in einem anderen Verfahren über denselben Sachverhalt folgende Erklärung abgegeben, warum die Umschläge während einer Sendung vorübergehend verschwinden und dann anderswo wieder auftauchen können [pdf]:

Es kann passieren, dass Lösungsumschläge von Mitarbeitern in die Hand genommen und überprüft werden. (…) [D]ass die Prüfung von Umschlägen nicht gefilmt wird, ist auch keine Merkwürdigkeit oder Unregelmäßigkeit, sondern liegt daran, dass dieser Vorgang nicht Teil des Spiels ist.

Derartige Prüfungen erfolgen nicht willkürlich, sondern dann wenn sie erforderlich sind. Bei einer Live-Sendung kann es trotz mehrfacher Checks passieren, dass Fehler gemacht werden (z.B. alter Umschläge mit anderen Lösungen, Verwechslung von Umschlägen, die zu verschiedenen Spielen gehören usw.) Wenn während der Sendung beim Producer die Vermutung aufkommt, dass es zu einem Fehler gekommen sein könnte, dann muss eine Überprüfung vorgenommen werden. (…)

Umschläge sind also nicht „verschwunden“, sondern waren nur nicht mehr dort abgelegt, wo sie ursprünglich hingelegt wurden.

Aus dieser Tatsache zu schließen, dass in den gezeigten Sendungen „Lösungsumschläge und/oder deren Inhalte ausgetauscht würden“, sei nicht nur „falsch“, sondern verstoße auch „gegen allgemeine logische Denkgesetze“, formulierten die Anwälte von Primavera (die auch die Anwälte von Mass Response sind) forsch.

Das Hamburger Gericht hingegen fand, dass für einen solchen Verdacht „hinreichende Anhaltspunkte“ vorlägen, ebenso wie für die Zweifel an einem ordnungsgemäßen Ablauf:

Denn wenn Lösungsumschläge „verschwinden“ bzw. den Platz wechseln, ohne dass der Zuschauer nachvollziehen kann, wie es dazu gekommen ist, so ist dies jedenfalls eine nichttransparente Spielgestaltung, und es darf im Hinblick darauf auch in Frage gestellt werden, ob die Spielgestaltung tatsächlich fair ist.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht in einem Kontext sogar die Verwendung des Begriffes „betrogen“ nicht untersagte — Doehler hat mehrere Verfahren verloren, in denen Call-TV-Produzenten sich vor allem gegen das Wort „Betrug“ wehrten. Für den damit angeblich verbundenen Vorwurf einer Straftat fehlten die Beweise.

Im aktuellen Fall geht es um eine Sequenz, in der ein Anrufer das richtige Lösungswort „Bratwurst“ nennt, die Moderatorin aber nur „Regenwurm“ versteht. Doehler formulierte, der Anrufer sei um seinen „rechtmäßigen Gewinn [regelrecht] betrogen“ worden. Das Gericht urteilte ungewohnt wirklichkeitsnah:

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB erfüllt sind, da die Begriffe „Abzocke“, „betrügen“ und „betrogen werden“ umgangssprachlich auch über die Bezeichnung eines Betruges im streng strafrechtlichen Sinne hinaus zur Wertung bzw. Kennzeichnung von Sachverhalten verwendet wird, in denen es um ein unredliches und/oder täuschendes Verhalten geht

Das Gericht weigerte sich auch, die Formulierung, bei Mass Response arbeite man mit „getürkten“ Anrufern, zu verbieten:

Auch diese Äußerung stellt sich im Hinblick auf die in dem Video enthaltenen Sequenzen aus „Swiss Quiz“ und „Anrufen & Gewinnen“, aus denen sich ergibt, dass Anrufer in die Sendung gelangen, deren Stimme und Sprachmuster immer gleich klingen, die sich aber mit den verschiedenen Namen melden, als zulässige Meinungsäußerung dar.

Das Gericht wies selbstverständlich auch die Forderung, dass Doehler Mass Response Schadensersatz zahlen solle, zurück.

Dass die Richter die Versuche von Mass Response, eine kritische Auseinandersetzung mit ihren früheren Sendungen zu kriminalisieren, so eindeutig zurückwiesen, ist überraschend. Denn dieselbe Zivilkammer 25 hatte noch im Dezember 2009 auf Antrag von Mass Repsonse zwei einstweilige Verfügungen gegen Doehler sowie Holger Kreymeier, den Betreiber der Internetseite fernsehkritik.tv, erlassen, die ihnen all diese Formulierungen untersagte. Nach der Darstellung von Kreymeier hatte das Gericht ihm in der mündlichen Verhandlung sogar bedeutet, es habe keinen Zweck, dagegen vorzugehen. Kreymeier begrüßt entsprechend das Urteil, schimpft aber über die „offensichtliche Willkür“ des Landgerichts Hamburg.

Gegen Kreymeier ist noch ein ganz ähnliches Verfahren in München anhängig — dort klagt nicht Mass Response, sondern Primavera TV.

Mass Response ist mit dem Call-TV-Geschäft übrigens offenbar nicht glücklich geworden. Der „Standard“ berichtet, das Unternehmen habe 2009 mehr als drei Millionen Euro Verlust gemacht. Mit den Anrufsendungen habe das Unternehmen zudem nicht so viel Umsatz erwirtschaften können, wie sich die Telekom Austria, die es vor drei Jahren kaufte, erhofft hätte.

[Offenlegung: Die Firma Primavera TV ist auch gegen mich juristisch vorgegangen. Mehr dazu in den nächsten Tagen in diesem Blog.]

37 Replies to “Gericht erlaubt Kritik an dubiosem Call-TV”

  1. z.B. alter Umschläge mit anderen Lösungen, Verwechslung von Umschlägen, die zu verschiedenen Spielen gehören usw.)

    Aus dieser Einlassung folgt doch, liebe Damen und Herren Anwälte von Mass Response, dass entweder von Anfang an falsche Lösungen benutzt werden – Frage bsplw. ‚Wie viel ist 3×8‘, Antwort darauf ‚Wiesel‘ – oder die korrekte Lösung im Laufe der Sendung erst eingegeben wird, also Umschläge ausgetauscht werden.

    Damit ist die zitierte Feststellung

    verstoße auch „gegen allgemeine logische Denkgesetze”, formulierten die Anwälte von Primavera

    so weit außerhalb jeden formalen logischen Systems, dass ich gerne wissen würde, welche ‚logische Denkweise‘ Sie denn dort meinen?

    Immerhin, schön zu sehen, dass doch hin und wieder gesunder Menschenverstand auch in juristischen Auseinandersetzungen gewinnen kann.

  2. Sehr zu begrüßen! Jetzt wäre es schön, wenn auch der YouTube-Kanal von citv.nl wieder freigegeben würde …

  3. Sehr erfreuliches Urteil, in der Tat. Wurde auch Zeit, dass diese abzockerischen Firmen mal in ihre Schranken verwiesen werden. Wieso bei solchen Call-In-Sendungen offenbar trotzdem noch so viele Leute anrufen, wird mir aber für immer ein Rätsel bleiben…

  4. Wenn ich diese Beschreibung der „Unregelmäßigkeiten“ bei diesen Shows so lese, frage ich mich als Nichtjurist doch, ob da nicht mal langsam eine Strafanzeige wegen Betrugs fällig ist.

    Gab es so etwas schon mal?

  5. Moin zusammen.

    Was mich wundert – Gericht in Hamburg. Dort ist doch die Zensurkammer des Richters Buske. Und die urteilt grundsätzlich gegen die Pressefreiheit.

    Diesmal hat sich ein Richter offensichtlich mal angesehen, worum es geht. Das ist schon merkwürdig.

    Auf die kommenden Veröffentlichungen bin ich gespannt.

  6. Ich glaube ja, dass wenn man so ein Spiel in der kritisierten Form in einer Fußgängerzone mit Passanten spielen würde, wäre ganz schnell das Ordnungsamt da und würde den Stand einkassieren. Aber im Fernsehen gelten wohl andere Regeln.

  7. Nanu, was ist denn auf einmal mit der Pressekammer des LG HH los? Sollten sich die Richter etwa tatsächlich die nicht enden wollende Kritik an ihrer Rechtsprechung zu Herzen genommen haben? So richtig mag ich es noch nicht glauben. Wollen mal sehen, ob das nicht eher eine Eintagsfliege ist…

  8. @ 14: Habe auch gestutzt. Neue Kammerbesetzung (@ SN — Wissen Sie, ob die Kammer jetzt anders besetzt ist), längeres oder überhaupt erstmaliges Videoschauen, oder das Wissen, dass die Hauptsacheverfahren vorm BGH landen können, anders als die Einstweiligen — so plausibel, wie Doehler die Fernsehsendungen kommentiert, könnte ich das in diesem Fall nicht,

    Ganz allgemein, dachte ich immer, dass die Zwischenhändler, sprich Leitungskäufer, bei diesem Geschäft das Geschäft machen könnten. Denn wieviel Telefonnutzer prüfen ihre Rechnungen und überweisen nur die Beträge, die sie nachvollziehbar finden, per Hand und mit Tilgungsbestimmung?? Gab es nicht vor eineinhalb Jahren mal so eine überall präsente Gewinnspielaktion mit den immerselben Nummern? SN hatte sich damals gewundert.

  9. Wo sind denn die ganzen Leute bei denen diese Nachricht so ein Hochgefühl verursacht hat, wie bei mir? Also ich mein die sonstigen üblichen Verdächtigen. Oder sind die alle grad im Urlaub?

  10. man, das sind geniale neuigkeiten!
    ich hoffe, dass die kläger keine weiteren instanzen mehr durchfechten wollen oder wenn doch, dort ebenso abgeschmettert werden.
    ein riesen erfolg für die meinungsfreiheit!

    entsprechend überrascht und irgendwie auch enttäuscht bin ich über die geringe resonanz, die diese tolle nachricht erhält.
    beim fernsehkritiker im blog haben auch nur wenige reagiert, und das, obwohl das für die hamburger rechtsprechung ja wirklich mal ein meilenstein ist, was RECHTsprechung angeht!

  11. Ach jetzt! Die Resonanz ist deshalb so klein, weil noch alle bei Konstantin Neven DuMont festhängen. Schuldigung habs nich gleich gerafft. War lange im Urlaub.
    @ Twipsy: Vielen Dank. So in etwa hatte ich mir das vorgestellt :-)

  12. Ein wirklich sehr interessantes Urteil. Ob nun auch endlich die Kritik gegen Swoopo und andere 1-Penny-„Auctions“ lauter werden?
    So wie deren „Geschäftsmodell“ aufgebaut ist, erscheint mir der interne Interessenkonflikt extrem. Es wäre ein einfaches den Ausgang der „Auktionen“ zu manipulieren. Nachvollziehbar ist das von aussen nicht.
    Es erinnert mich an das Hütchenspiel auf der Straße, nur daß der Anbieter (Ausspieler) nicht einmal seine Aufpasser und Gewinner braucht. Die kann sich der Anbieter aus den Mitspielern selbst generieren.
    Wenn man mal wieder einen werbeträchtigen „Gewinner“ braucht – macht man halt einen.
    Will man ordentlich verdienen, dann gewinnt halt keiner, oder ein Fake-Account. Bei jedem „Gebot“ wird ja verdient.

  13. @15: Habe auch gestutzt. Neue Kammerbesetzung?

    Dr. Hawellek ist neu in der ZK 25, die – was Äußerungen betrifft – nur Internetsachen macht..

    In der ZK 25 urteilen auch manchmal Dr. Link und Dr. Maatsch von der Buske-Kammer 24.

    Ab 2011 soll alles wieder zurück zu Buske. Offiziell habe ich das noch nicht.

    An sich urteilt die ZK mit dem Vorsitzenden Richter Schulz strenger, formaler und platter als die Buskekammer 24.

    Das Doehler-Urteil ist tatsächlich eine angenehme Überraschung, hoffentlich ein nachhaltige.

    Am 30.11.10 um 13:00 ist bei Schulz ein Hauptsacheverfahren – Az. 325 O 196/10 – zu zwei von Mauck (Berlin) vor anderthalb Jahren erlassenen EVs: – 27 O 605/09, 27 O 647/09.

    RA Dr . Schertz klagte gegen mich wegen der Veröffentlichung von drei seinerzeit nicht erlassenen EVs – abgewiesenen Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – und zwei erlassenen EVs, die gegen mich von Mauck (LG Bln ZK 27) vor zwei bis drei Jahren ergingen.

    Wir rechnen jedoch damit, dass RA Dr. Schertz seine Klage zurücknimmt und auf die Rechte aus den EVs 27 O 605/09, 27 O 647/09 verzichtet, wie schon in mehreren anderen Fällen.

    RA Dr. Schertz wird es Richter Schulz nicht gönnen, noch ein schönes Urteil zu erlassen, und meinem Kölner Anwalt Eberhard Reinecke wird Schertz die Gelegenheit nehmen, auf Schertzens Kosten die schöne Stadt Hamburg zu besuchen und eine Terminsgebühr zu ergattern.

  14. Ich hatte mich geirrt. Erhalte heute ein Schreiben vom 09.11.10, in dem Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz behauptet, dass die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Buskeismus-Betreiber die Öffentlichkeit nichts angehen.

    Er und sein Anwalt Dominik Höch können nicht begreifen und monieren, „dass nunmehr Presse und Menschen wie der Beklagte selbst entscheiden können, worüber sie berichten und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zurückgedrängt sei.“

    Sie stellen sich damit gegen die Entscheidung des BVerfG 1 BvR 2477/08 vom 18.02.2010, und das Urteil des LG Köln 28 O 332/10 vom 13.10.2010 in vom Prinzip gleicher Sache – http://openjur.de/u/56616.html – welches vom RA Dr. Christian Schertz anerkannt wurde und auf Grund dessen, er auf die Rechte aus der EV verzichtet hat.

    Gegen den BVerfG-Beschluss 1 BvR 2477/08 vom 18.02.2010 kämpft RA. Schertz allerdings noch.

    Bin nun doch gespannt, wie Richter Schulz aus Hamburg (ZK25) entscheidet.

  15. Es bleibt ein Würfelspiel. Mit Recht hat das alles wenig zu tun.

    Trotzdem würde ich optimisisch bleiben.

    Meine Beobachtngen::

    Richter Schulz (ZK25) ist in der Regel strenger als Buske (ZK24). Das OLG hebt seine positiven Entscheidugnen im Widerspruchsverfahren und in den Hauptsachverfahren nicht auf.

    Solche Fälle sind mit nicht bekannt.

    Die negativen, äußerungasfeindlichen Schultz-Entscheidungen werden schon manchmal vom OLG aufgehoben. So die von Günter Frh. v. Gravenreuth gegen Strato 7 U 88/09. Schulz hatte Strato ein Verbot ausgesprochen (Az. 324 O 325/09). FvG hatte sich eine Woche nach der OLG Entscheidung erschossen.

  16. Och Menno!!! „In den nächsten Tagen“ scheint ein sehr dehnbarer Begriff zu sein. Wann kommt denn endlich „mehr dazu“?

  17. „Das Urteil (325 O 85/10) im Wortlaut:“

    Das Aktenzeichen ließe sich auch folgendermaßen lesen:
    Dreihundertfünfundzwanzig null acht fünf zehn>/b> Zufall?

  18. Tja Leute,

    was soll ich sagen? Der Kampf gegen die „schwarzen Schafe des Call-TV“ ist ein für alle Mal beendet, denn ich habe heute aus Hamburg die Nachricht bekommen, dass die MASS RESPONSE SERVICE GmbH ihre Berufung gegen das Urteil vom 11.10.2010 zurückgezogen hat und somit auf eine weitere Auseinander-
    setzung gegen mich bzw. das Forum verzichtet.

    Zitat:
    [i]“Man habe sich mittlerweile vollständig aus dem Bereich Call-TV zurückgezogen und daher auch kein Interesse mehr, die Sache weiter zu verfolgen.“[/i]

    Das bedeutet zwar in erster Linie einen vollen Erfolg in der Sache – stimmt mich aber dennoch nicht fröhlich, da mir nun auch in letzter Instanz die Möglichkeit genommen wurde, endlich mal die „Hintermänner“ dieser dubiosen Call-TV Spielchen in Österreich und der Schweiz zu einer Stellungnahme zu den gemachten „Anschuldigungen“ vor einem ordentlichen Gericht zu bewegen.

    Wie alle anderen Kläger vor Ihnen zieht nun auch die Firma MASS RESPONSE SERVICE GmbH kleinlaut den Schwanz ein, um nicht doch noch die „schlafenden Hunde zu wecken“. CALL-TV ist aktuell als Geschäftsmodell kein Thema mehr, warum also alte Kamellen neu aufwärmen, nach denen heute eh kein Hahn mehr kräht?

    Leider kann ich gegen diese Entscheidung keine Berufung einlegen. Hätte ich diese Möglichkeit, würde ich umgehend Gebrauch davon machen. So aber entziehen sich die Hintermänner dieses dubiosen Treibens wieder einmal „ungeschoren“ aus der Affäre. FUCK!.

    Im Gegenteil: stattdessen werde ich weiter von gewissen Personen mit eMails tracktiert, doch bitte deren Namen in Verbindung mit Call-TV in Zukunft aus dem Forum rauszuhalten, da sich erwähnte Personen ja bereits seit Jahren „anderen Aufgaben gewidmet haben“. Doch dieser Herr wendet sich nicht etwa persönlich via eMail an mich, nein, er lässt seine Forderungen durch seine berühmte Anwaltskanzlei zustellen.

    Ich kann nur hoffen, daß die Behörden unserer deutschsprachigen Nachbarländer die Sache „CALL-TV und deren Aufrabeitung“ in der Schweiz und in Österreich wesentlich genauer nehmen als unsere Behörden. Es kann doch nicht sein, daß man arglose TV-Zuschauer jahrelang über den Nuckel schubst, in der Boulevardpresse selbstsicher verkündet, man wisse von „schwarzen Schafen in der CALL-TV Branche“, am laufenden Band Leute verklagt, die eine andere Meinung zum Treiben dieser „schwarzen Schafe“ haben und am Ende selbst „ungeschoren“ davon kommen – nur weil CALL-TV aktuell überall eingestampft wurde.

    Fragt sich heute eigentlich überhaupt noch jemand ernsthaft, warum CALL-TV sooo plötzlich überall von der Bildfläche verschwunden ist?

    In diesem Sinne…

    [b]“Und falls wir uns nicht mehr sehen sollten… Guten Tag, Guten Abend und Gute Nacht“[/b]

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